21.32

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Bei dieser Novelle geht es im Grunde um technische Anpassungen für die Hochschülerschaft, die auch gemeinsam mit den Vertretern der Hochschülerschaft erarbeitet wurden. Es geht da zum Beispiel um eine Neuregelung der Verteilung der Studienbeiträge und um eine Anpassung, die ich angesichts der Geschichte – ich sage nur Café Rosa – für recht wesentlich halte, nämlich dass die Wirtschaftsreferenten der einzelnen ÖHs eine gewisse Grundqualifikation mitbringen oder diese erwerben müssen, sobald sie in das Amt gewählt wurden. Bei den doch beträchtlichen Geldbeträgen, mit denen da hantiert wird, ist das, glaube ich, eine absolut sinnvolle Regelung.

Ich komme aber noch zu einem anderen Punkt, und zwar möchte ich einen Entschließungsantrag einbringen, in dem es um das Ernst Mach-Stipendium für ukrainische Studierende geht.

Ich möchte ausdrücklich sagen, dass das auch aufgrund der Initiative der Kollegin Holzleitner und des Kollegen Brandstätter zustande gekommen ist und dass wir gemeinsam darüber diskutiert haben, dieses Ernst Mach-Stipendium, das sehr nachgefragt ist und gut funktioniert, längerfristig weiterzuführen. Es freut mich sehr, dass wir da so konstruktiv zusammengearbeitet haben, und das führt auch zu dem Entschließungsantrag, den ich jetzt einbringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nico Marchetti, Mag. Eva Blimlinger, Eva Maria Holzleitner, BSc, Mag. Dr. Martin Graf und Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ernst Mach-Stipendium-Ukraine“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, die Fortführung des Ernst Mach-Stipendiums Ukraine für die Dauer der Geltung des besonderen Status als Vertriebene gem. EU-MassenzustromRL“ – gemäß Massenzustromregelung – „(2001/55/EG) über das Wintersemester 2023/24 hinaus zu prüfen.“

*****

(Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen sowie der Abg. Holzleitner.) Danke, ich habe erfolgreich vorgelesen.

Eines möchte ich an dieser Stelle schon betonen: Wir haben gerade viele Krisen­herde auf der Welt – erst jüngst die Terroranschläge in Israel, auch der Konflikt im Gazastreifen –, und ich glaube, es ist gerade jetzt besonders wichtig, dass wir nicht vergessen, was nach wie vor in der Ukraine passiert, und dass wir auch dort noch immer hinschauen und als Österreich auch das Nötige tun, um da zu unterstützen. Insofern finde ich es besonders passend, zu diesem Zeitpunkt auch über das Ernst Mach-Stipendium für ukrainische Studierende zu reden. Ich freue mich sehr, dass wir es heute voraussichtlich einstimmig beschließen. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen sowie der Abgeordneten Herr und Holzleitner.)

21.35

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nico Marchetti, Mag. Eva Blimlinger, Eva Maria Holzleitner, BSc,

Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Helmut Brandstätter

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ernst Mach-Stipendium-Ukraine

eingebracht im Zuge der Verhandlung über TOP 31.) Bericht des Wissenschafts­ausschusses über die Regierungsvorlage (2201 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird (2227 d.B.)

Im Frühjahr 2022 wurde das Ernst Mach-Stipendium – Ukraine zur Unterstützung studierender Ukrainerinnen und Ukrainer sowie ukrainischer Forschender eingerichtet.

Mit Stand 9. Oktober 2023 wurde seitens des OeAD 1.320 Personen das Stipendium zuerkannt. Davon sind 843 Stipendiatinnen und 477 Stipendiaten. Zwar beziehen nicht alle ukrainischen Studierenden ein Ernst Mach-Stipendium-Ukraine, dennoch stellt dieses eine wichtige Unterstützung für viele Ukrainerinnen und Ukrainer dar.

Daher sollte geprüft werden, ob dieses Programm verlängert werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, die Fortführung des Ernst Mach-Stipendiums Ukraine für die Dauer der Geltung des besonderen Status als Vertriebene gem. EU-MassenzustromRL (2001/55/EG) über das Wintersemester 2023/24 hinaus zu prüfen.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Andrea Kuntzl. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.