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Plenarsitzung

des Nationalrates

Stenographisches Protokoll

 

233. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Mittwoch, 18. Oktober 2023

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Nationalratssaal


 

Stenographisches Protokoll

233. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode          Mittwoch, 18. Oktober 2023

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 18. Oktober 2023: 10.00 – 22.17 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2024 samt Anlagen

2. Punkt: Bericht über den Antrag 3314/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbediens­tetengesetz 1948 geändert werden

3. Punkt: Bericht über den Antrag 3533/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz geändert werden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 2

4. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden

5. Punkt: Bericht über den Antrag 3543/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Pensionsgesetz – APG geändert wird

6. Punkt: Bericht über den Antrag 3481/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weniger Frühpensionen

7. Punkt: Bericht über den Antrag 2912/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationsaustausch zwischen Pensionsversicherung und Behörden bei psychisch bedingten Pensio­nierungen

8. Punkt: Bericht über den Antrag 2378/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrechnung von Versicherungszeiten des Rechtsanwaltspensionssystems im gesetzlichen Pensionssystem

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – (G-ZG) geändert wird

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) erlassen und das Arzneimittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicher­heitsgesetz (GESG), das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), das Tierärztegesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2005, das Biozidproduktegesetz, das Chemikaliengesetz 1996 (ChemG 1996), das Patent­gesetz 1970, das Apothekengesetz, das Tierschutzgesetz (TSchG) das Tierärztekammergesetz (TÄKamG), das Rezeptpflichtgesetz und das Arzneibuch­gesetz 2012 geändert werden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 3

11. Punkt: Bericht über den Bericht gemäß § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Jahr 2022

12. Punkt: Bericht über den Antrag 2994/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz betreffend ein VKI-Finanzierungsgesetz 2023

13. Punkt: Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010 geänderten Fassung

14. Punkt: Zweites Protokoll zu dem am 21. September 2006 in Wien unterzeichneten Abkommen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

15. Punkt: Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

16. Punkt: Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI­Beitragsgesetz 2023)

17. Punkt: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik der Philippinen und der Tunesischen Republik zum Über­einkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindes­­entführung

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeß­ordnung 1975, das Kommunikationsplattformen-Gesetz und das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert werden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 4

19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtvollzieher geändert wird (Gerichts­vollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV­Nov 2023)

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Kraftfahrgesetz 1967, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (Kraftfahr-Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2023 – KraftVerÄG 2023)

21. Punkt: Bericht über den Antrag 3523/A der Abgeordneten Mag. (FH) Kurt Egger, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 geändert wird

22. Punkt: Bericht über den Antrag 3534/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationskampagne betreffend Gewalt an Frauen

23. Punkt: Bericht über den Antrag 3122/A(E) der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhebung Gewaltschutz­angebote

24. Punkt: Bericht über den Antrag 3109/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erneute Vergabe eines Käthe Leichter-Staatspreises

25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Anstellungserfordernisse-Grundsatz­gesetz geändert wird

26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

27. Punkt: Bericht über den Antrag 3490/A(E) der Abgeordneten Eva­Maria Himmelbauer, BSc, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Schule


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 5

28. Punkt: Bericht über den Antrag 3418/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende KI-Strategie für den Schulbereich

29. Punkt: Bericht über den Antrag 3617/A(E) der Abgeordneten Petra Tanzler, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des neuen Quereinstiegsmodells im Rahmen der Lehr­kräfteinitiative für die Sekundarstufe Allgemeinbildung

30. Punkt: Bericht über den Antrag 3593/A(E) der Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Teurer Schulstart

31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschüler­schafts­gesetz 2014 geändert wird

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Inhalt

Nationalrat

Gedenkminute anlässlich der Terroranschläge in Israel .....................................     86

Personalien

Verhinderungen ......................................................................................................     88

Ordnungsruf ............................................................................................................  234

Geschäftsbehandlung

Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2024 samt Anlagen in erste Lesung zu nehmen – Annahme................................................................................... 93, 93


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 6

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG .............................................................................................................     93

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ............................................................................................     88

Ausschüsse

Zuweisungen ...........................................................................................................     88

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Dreizehnter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ....................................     92

Verhandlungen

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungs­vorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2024 samt Anlagen – Beschluss auf erste Lesung ....................................................  94, 93

2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3314/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehalts­gesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (2218 d.B.) ...............................................................................................................  137

Redner:innen:

Kai Jan Krainer .........................................................................................................  137

Mag. Andreas Hanger ..............................................................................................  140

Werner Herbert ........................................................................................................  143

Mag. Eva Blimlinger .................................................................................................  145

Mag. Gerald Loacker ................................................................................................  146

Mag. Friedrich Ofenauer .........................................................................................  148

Mag. Selma Yildirim .................................................................................................  150

Christian Lausch ......................................................................................................  152


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 7

Mag. Eva Blimlinger (tatsächliche Berichtigung) .................................................  154

Vizekanzler Mag. Werner Kogler ............................................................................  154

Annahme des Gesetzentwurfes in 2218 d.B. .....................................................  163

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 3533/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2241 d.B.) ................................................................................  164

4. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2242 d.B.) ................................................................................  164

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 3543/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Pensionsgesetz – APG geändert wird (2243 d.B.) .............................................  164

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 3481/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weniger Frühpensionen (2244 d.B.) ................................  164

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2912/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationsaustausch zwischen Pensionsver­sicherung und Behörden bei psychisch bedingten Pensionierungen (2245 d.B.) ...............................................................................................................  165


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 8

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2378/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrechnung von Versicherungszeiten des Rechtsanwaltspensionssystems im gesetzlichen Pensionssystem (2247 d.B.) ...............................................................................................................  165

Redner:innen:

Josef Muchitsch .......................................................................................................  165

Mag. Markus Koza ...................................................................................................  168

Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................  173

August Wöginger .....................................................................................................  174

Mag. Gerald Loacker ................................................................................................  178

Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................  181

Alois Stöger, diplômé (tatsächliche Berichtigung) ................................................  183

Bedrana Ribo, MA ....................................................................................................  184

Mag. Verena Nussbaum ..........................................................................................  186

Mag. Michael Hammer ...........................................................................  193, 210

Peter Wurm ..............................................................................................................  194

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ..........................................................................  203

Fiona Fiedler, BEd ....................................................................................................  206

Rainer Wimmer ........................................................................................................  207

Alois Stöger, diplômé ...............................................................................................  208

Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenlawine stoppen – Entlastung für Österreich“ – Ablehnung ..............................................................................................  198, 275

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2241 und 2242 d.B. ........................  273

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2241 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „begleitende Evaluierung der Wirkungen des Erhöhungsbetrages“ (335/E) .................................................................................  273


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 9

Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 2243, 2244, 2245 und 2247 d.B. .................................................................................................................  273

9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2207 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungs­gesetz – (G-ZG) geändert wird (2225 d.B.) .........................................................  212

Redner:innen:

Mag. Gerhard Kaniak ..............................................................................................  213

Ralph Schallmeiner ..................................................................................................  222

Fiona Fiedler, BEd ....................................................................................................  224

Rudolf Silvan ............................................................................................................  225

Mag. Gerald Hauser .................................................................................................  227

Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda .............................................................................  229

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „6-Punkte-Plan zur Lösung des medizinischen Personalmangels“ – Ablehnung ...........................................................  216, 231

Annahme des Gesetzentwurfes in 2225 d.B. .....................................................  231

10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2210 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) erlassen und das Arzneimittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungs­sicher­heitsgesetz (GESG), das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutzgesetz (LMSVG), das Tierärztegesetz, das Arzneiwareneinfuhr­gesetz 2005, das Biozidproduktegesetz, das Chemikaliengesetz 1996 (ChemG 1996), das Patentgesetz 1970, das Apothekengesetz, das Tier­schutzgesetz (TSchG) das Tierärztekammergesetz (TÄKamG), das Rezeptpflichtgesetz und das Arzneibuchgesetz 2012 geändert werden (2226 d.B.) ......................................  232

Redner:innen:

Peter Schmiedlechner ..............................................................................................  232


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 10

Clemens Stammler ...................................................................................................  234

MMag. Katharina Werner, Bakk. ............................................................................  236

Dietmar Keck ...........................................................................................................  238

Mag. Gerhard Kaniak ..............................................................................................  239

Dipl.-Ing. Georg Strasser .........................................................................................  241

Mag. Faika El-Nagashi .............................................................................................  244

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ...............................................................................  245

Ing. Josef Hechenberger ..........................................................................................  247

Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................  249

Annahme des Gesetzentwurfes in 2226 d.B. .....................................................  251

Gemeinsame Beratung über

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Bericht gemäß § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Jahr 2022, vorge­legt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumen­tenschutz (III-1012/2231 d.B.) .............................................................................  251

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2994/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz betreffend ein VKI-Finanzierungsgesetz 2023 (2232 d.B.) ................................................................  251

Redner:innen:

Peter Wurm ..............................................................................................................  252

Mag. Ulrike Fischer ..................................................................................................  254

Christian Ries ...........................................................................................................  256

Mag. Christian Drobits ............................................................................................  258

Mag. Peter Weidinger ..............................................................................................  260

MMag. Katharina Werner, Bakk. ............................................................................  263

Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................  264


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 11

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ...............................................................................  267

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ..........................................................................  269

Klaus Köchl ...............................................................................................................  270

Kenntnisnahme des Berichtes III-1012 d.B. .......................................................  272

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2232 d.B. ..........................................  272

Gemeinsame Beratung über

13. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2180 d.B.): Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 29. Dezem­ber 2010 geänderten Fassung (2233 d.B.) ..........................................................  279

14. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2188 d.B.): Zweites Protokoll zu dem am 21. September 2006 in Wien unterzeichneten Abkommen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (2234 d.B.) ............................................................................................  279

15. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2196 d.B.): Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (2235 d.B.) .........................................................  279

Redner:innen:

Karlheinz Kopf .........................................................................................................  280

Ing. Reinhold Einwallner ..........................................................................................  281

MMag. DDr. Hubert Fuchs ......................................................................................  283


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 12

Mag. Nina Tomaselli ................................................................................................  284

Mag. Gerald Loacker ................................................................................................  286

Mag. Andreas Hanger ..............................................................................................  287

Alois Stöger, diplômé ...............................................................................................  289

Ing. Klaus Lindinger, BSc .........................................................................................  290

Genehmigung der drei Staatsverträge in 2233, 2234 und 2235 d.B. .............  291

16. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2199 d.B.): Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI­Beitragsgesetz 2023) (2236 d.B.) ...............................  292

Redner:innen:

Angela Baumgartner ...............................................................................................  292

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................  293

Michel Reimon, MBA ...............................................................................................  295

Christoph Zarits .......................................................................................................  297

Christoph Stark ........................................................................................................  298

Annahme des Gesetzentwurfes in 2236 d.B. .....................................................  300

17. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2135 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik der Philippinen und der Tunesischen Republik zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (2259 d.B.) ...............................................................................  300

Redner:innen:

Mag. Agnes Sirkka Prammer ...................................................................................  301

Dr. Harald Troch ......................................................................................................  302

MMMag. Gertraud Salzmann .................................................................................  303

Genehmigung des Staatsvertrages in 2259 d.B. ................................................  305


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 13

18. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2208 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Kommunikationsplattformen-Gesetz und das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert werden (2260 d.B.) ........  305

Redner:innen:

Mag. Agnes Sirkka Prammer ...................................................................................  305

Mag. Selma Yildirim .................................................................................................  307

Mag. Harald Stefan ..................................................................................................  309

Mag. Michaela Steinacker .......................................................................................  316

Dr. Johannes Margreiter .........................................................................................  318

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ...............................................  320, 335

Mag. Christian Drobits ............................................................................................  322

Mag. Philipp Schrangl ..............................................................................................  324

Staatssekretärin Claudia Plakolm ..........................................................................  326

Mag. Johanna Jachs ................................................................................................  328

Mag. Yannick Shetty ...............................................................................................  330

Mag. Muna Duzdar ..................................................................................................  331

Mag. Christian Ragger .............................................................................................  333

Barbara Neßler ........................................................................................................  336

Mag. Yannick Shetty (tatsächliche Berichtigung) ................................................  339

Mario Lindner ...........................................................................................................  339

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinderschutzpaket“ – Ablehnung ..........  312, 340

Annahme des Gesetzentwurfes in 2260 d.B. .....................................................  340

19. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2209 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtvollzieher geändert wird (Gerichts­vollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV­Nov 2023) (2261 d.B.) .............  341


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 14

Redner:innen:

Mag. Agnes Sirkka Prammer ...................................................................................  341

Mag. Harald Stefan ..................................................................................................  344

Karl Schmidhofer .....................................................................................................  344

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................  347

Annahme des Gesetzentwurfes in 2261 d.B. .....................................................  348

20. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2198 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verkehrsopfer-Entschädigungs­ge­setz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Kraftfahrgesetz 1967, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (Kraftfahr-Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2023 – KraftVerÄG 2023) (2262 d.B.) ...............................................................................................................  349

Redner:innen:

Mag. Ulrike Fischer ..................................................................................................  349

Mag. Ruth Becher ....................................................................................................  351

Mag. Klaus Fürlinger ................................................................................................  352

Annahme des Gesetzentwurfes in 2262 d.B. .....................................................  353

21. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 3523/A der Abgeordneten Mag. (FH) Kurt Egger, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungs­gesellschaftengesetz 2016 geändert wird (2263 d.B.) ......................................  354

Redner:innen:

Mag. Eva Blimlinger .................................................................................................  354

Mag. (FH) Kurt Egger ...............................................................................................  356

Dr. Johannes Margreiter .........................................................................................  357

Annahme des Gesetzentwurfes in 2263 d.B. .....................................................  358


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 15

Gemeinsame Beratung über

22. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 3534/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationskampagne betreffend Gewalt an Frauen (2248 d.B.) ..................  359

23. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 3122/A(E) der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhebung Gewaltschutzangebote (2249 d.B.) ........  359

Redner:innen:

Eva Maria Holzleitner, BSc ......................................................................................  359

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ...................................................................  361

Rosa Ecker, MBA ......................................................................................................  363

Mag. Meri Disoski ....................................................................................................  365

Mario Lindner ...........................................................................................................  369

MMag. Katharina Werner, Bakk. ............................................................................  370

Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab .........................................................  372

Alois Kainz ................................................................................................................  376

Mag. Romana Deckenbacher ..................................................................................  377

Mag. Dr. Petra Oberrauner .....................................................................................  379

Mag. Faika El-Nagashi .............................................................................................  381

Mag. Maria Smodics-Neumann ..............................................................................  382

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2248 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Informationskampagne betreffend Gewalt an Frauen“ (336/E) ......................................................................................................  385

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2249 d.B. ..........................................  385

24. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 3109/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 16

und Kollegen betreffend Erneute Vergabe eines Käthe Leichter-Staatspreises (2250 d.B.) .......................................................................................  385

Redner:innen:

Mag. Bettina Rausch-Amon ....................................................................................  385

Katharina Kucharowits ...........................................................................................  389

Rosa Ecker, MBA ......................................................................................................  391

Mag. Meri Disoski ....................................................................................................  393

Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab .........................................................  395

Mag. Romana Deckenbacher ..................................................................................  397

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2250 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Erneute Vergabe eines Käthe Leichter-Staatspreises“ (337/E) ............................................................................................  399

25. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2203 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz geändert wird (2211 d.B.) .......................................................  399

Redner:innen:

Mag. Dr. Rudolf Taschner ........................................................................................  399

Melanie Erasim, MSc ...............................................................................................  402

Hermann Brückl, MA ...............................................................................................  404

Mag. Sibylle Hamann ...............................................................................................  406

Mag. Martina Künsberg Sarre .................................................................................  408

MMag. Dr. Agnes Totter, BEd .................................................................................  410

Bundesminister Dr. Martin Polaschek ....................................................................  411

Annahme des Gesetzentwurfes in 2211 d.B. .....................................................  413

26. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2200 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (2212 d.B.) ......................................................................................................  413


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 17

Redner:innen:

Nico Marchetti .........................................................................................................  413

Christian Oxonitsch .................................................................................................  415

Hermann Brückl, MA ...............................................................................................  420

Mag. Sibylle Hamann ...............................................................................................  421

Mag. Yannick Shetty ...............................................................................................  423

Bundesminister Dr. Martin Polaschek ....................................................................  425

Mag. Romana Deckenbacher ..................................................................................  427

Carina Reiter ............................................................................................................  428

Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinderschutz braucht ausreichend Zeit und Ressourcen“ – Ablehnung ....................................................................  418, 431

Annahme des Gesetzentwurfes in 2212 d.B. .....................................................  430

Gemeinsame Beratung über

27. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 3490/A(E) der Abgeordneten Eva­Maria Himmelbauer, BSc, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Schule (2213 d.B.) .................................................................................  431

28. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 3418/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende KI-Strategie für den Schulbereich (2214 d.B.) ..........  431

Redner:innen:

Katharina Kucharowits ...........................................................................................  432

Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................  434

Werner Herbert ........................................................................................................  436

Süleyman Zorba .......................................................................................................  438

Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA .......................................................................  439

Mag. Dr. Rudolf Taschner ........................................................................................  442


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 18

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2213 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Schule“ (338/E) .......................................................................................................  444

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2214 d.B. ..........................................  444

29. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 3617/A(E) der Abgeordneten Petra Tanzler, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des neuen Quereinstiegsmodells im Rahmen der Lehrkräfteinitiative für die Sekun­dar­stufe Allgemeinbildung (2215 d.B.) ......................................................................  444

Redner:innen:

Hermann Brückl, MA ...............................................................................................  445

MMMag. Gertraud Salzmann .................................................................................  446

Petra Tanzler ............................................................................................................  449

Mag. Sibylle Hamann ...............................................................................................  452

Mag. Martina Künsberg Sarre .................................................................................  453

Ing. Johann Weber ...................................................................................................  455

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2215 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Evaluierung des neuen Quereinstiegsmodells im Rahmen der Lehrkräfteinitiative für die Sekundarstufe Allgemeinbildung“ (339/E) .....................................................................................................................  457

30. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 3593/A(E) der Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Teurer Schulstart (2216 d.B.) ................................................................................  457

Redner:innen:

Rudolf Silvan ............................................................................................................  457

Martina Kaufmann, MMSc BA ................................................................................  463

Klaus Köchl ...............................................................................................................  466

Mag. Sibylle Hamann ...............................................................................................  468


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 19

Alexander Melchior ..................................................................................................  471

Klaus Köchl (tatsächliche Berichtigung) ...............................................................  473

Michael Schnedlitz ...................................................................................................  473

Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gratis Mittagessen für Kinder an Kindergärten und Schulen“ –Ablehnung ............................................................................  459, 476

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2216 d.B. ..........................................  476

31. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regie­rungsvorlage (2201 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschü­lerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird (2227 d.B.) .....................  476

Redner:innen:

Nico Marchetti .........................................................................................................  477

Mag. Andrea Kuntzl .................................................................................................  480

Mag. Eva Blimlinger .................................................................................................  481

Mag. Dr. Martin Graf ...............................................................................................  483

Mag. Martina Künsberg Sarre .................................................................................  488

Mag. Bettina Rausch-Amon ....................................................................................  489

Mag. Dr. Petra Oberrauner .....................................................................................  492

Bundesminister Dr. Martin Polaschek ....................................................................  493

Dipl.-Ing. Andrea Holzner ........................................................................................  495

Christian Hafenecker, MA .......................................................................................  495

Eva Maria Holzleitner, BSc ......................................................................................  498

Entschließungsantrag der Abgeordneten Nico Marchetti, Mag. Eva Blimlinger, Eva Maria Holzleitner, BSc, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ernst Mach-Stipendium-Ukraine“ – Annahme (340/E) ..................................................................................  478, 503

Annahme des Gesetzentwurfes in 2227 d.B. .....................................................  502


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 20

Eingebracht wurden

Petition ....................................................................................................................     89

Petition betreffend „AMS Projekt Eibetex muss bleiben!“ (Ordnungsnummer 129) (überreicht vom Abgeordneten Rudolf Silvan)

Bürgerinitiativen ....................................................................................................     89

Bürgerinitiative betreffend „Schüler*innentransport im Bezirk Perg sicherstellen“ (Ordnungsnummer 61)

Bürgerinitiative betreffend „Stopp Straßenbau zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Lebensgrundlagen des Menschen und anderer Lebewesen“ (Ordnungsnummer 62)

Regierungsvorlagen ...............................................................................................     89

2217: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (Progressionsabgeltungsgesetz 2024 – PrAG 2024)

2228: Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, das Genossenschaftsgesetz, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz und das Firmenbuchgesetz geändert werden (Gesellschaftsrechtliches Digitalisie­rungsgesetz 2023 – GesDigG 2023)

2238: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird

2246: Bundesgesetz, mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert wird

2178: Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2024 (Bundesfinanzgesetz 2024 – BFG 2024) samt Anlagen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 21

Berichte ...................................................................................................................     89

Vorlage 137 BA: Monatserfolg August 2023 gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalinvestitionsgesetz 2023, § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz; BM f. Finanzen

III-1022: Bericht betreffend Finanzstrafsachen in der Steuerverwaltung – Reihe BUND 2023/26; Rechnungshof

III-1027: Bericht betreffend Sanierung Parlamentsgebäude – Reihe BUND 2023/27; Rechnungshof

III-1028: Bericht betreffend Wiener Staatsoper; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2023/28; Rechnungshof

III-1029: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Juli und August 2023; BM f. Arbeit und Wirtschaft

III-1030: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2023 (Jänner bis Juni 2023, inkl. Darstellung der Gesamtkosten von 2020 bis Juni 2023); BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

III-1031: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für August 2023 – Unterglie­derung 41 Mobilität; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-1032: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für August 2023 – Unter­gliederung 43 Klima, Umwelt und Energie; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie


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III-1033: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für August 2023 – Unter­gliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung); BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-1034: Überarbeitung des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020-2026; BM f. Finanzen, BM f. EU und Verfassung und BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-1035: LGBTIQ+ Gesundheitsbericht 2022; BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

III-1036: Sicherheitsbericht 2022 gemäß § 19 UUG 2005; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-1037: Bericht betreffend Strategie der Humanitären Hilfe Österreichs; BM f. europäische und internationale Angelegenheiten

III-1038: Bericht betreffend Nachhaltigkeit des Pensionssystems – Reihe BUND 2023/29; Rechnungshof

III-1039: Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für das 3. Quartal 2023; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-1040: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2023; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-1042: Bericht betreffend den Jahresbericht 2022 der Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen und Stellungnahme der Bundesministerin für Landesverteidigung; BM f. für Landesverteidigung

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ........................................................     92


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 23

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Anträge der Abgeordneten

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasches Handeln für Patient:innen mit Long Covid und ME/CFS (3631/A)(E)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflege und Betreuung ist Schwerarbeit (3632/A)(E)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Pensionsgesetz – APG geändert wird (3633/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Niedrigere Beiträge: Entlastung durch Arbeitsmarktreformen (3634/A)(E)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der UN-BRK-Handlungsempfehlungen im Bildungsbereich (3635/A)(E)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung einer einheitlichen österreichischen Haltung zu Sportsanktionen (3636/A)(E)

MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen betreffend Paket „sichere Hundehaltung in Österreich“ (3637/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbindliche Tilgungspläne im Rahmen einer verfassungsrechtlich verankerten Schulden­bremse (3638/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mit Ausgabenbremse Staatsfinanzen in den Griff bekommen (3639/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 24

Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Volle Entlohnung für neue Berufsschullehrer:innen in den Einführungswochen (3640/A)(E)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wieder­verleihung des Staatspreises Erwachsenenbildung (3641/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesweiter Zuschuss für Häuslbauer entsprechend dem Modell Oberösterreich (3642/A)(E)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strafbarkeit der Eltern, Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vormunde bei Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen (3643/A)(E)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strafbarkeit der Eltern, Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vormunde bei Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen (3644/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend des zweigleisigen (Voll)ausbaus der Nordwestbahnstrecke zwischen Stockerau und Retz (16146/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Anfragebeantwortung 13838/AB vom 24.4.2023 der Anfrage 14245/J (Belohnungen im Rahmen der „Leistungsorientierten Vergütung“ der Polizei in der Steiermark) vom 24.02.2023 (16147/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Aufkommen an Werbeabgabe durch Werbung auf Kassabons (16148/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Anfragebeantwortung 13838/AB vom 24.4.2023 der


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 25

Anfrage 14244/J (Belohnungen im Rahmen der „Leistungsorientierten Vergütung“ der Polizei in Oberösterreich) vom 24.02.2023 (16149/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Erweiterung des Nationalparks Kalkalpen (16150/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Folgeanfrage Werbung für Sanierungsbonus (16151/J)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Teilzeitstudium – Wie ist der Stand der Dinge?“ (16152/J)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Vollziehung des Auskunftspflichtgesetzes (16153/J)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vollziehung des Auskunftspflichtgesetzes (16154/J)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vollziehung des Auskunftspflichtgesetzes (16155/J)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Vollziehung des Auskunftspflichtgesetzes (16156/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 26

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Vollziehung des Auskunftspflichtgesetzes (16157/J)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Vollziehung des Auskunftspflichtgesetzes (16158/J)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Vollziehung des Auskunftspflichtgesetzes (16159/J)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Vollziehung des Auskunftspflichtgesetzes (16160/J)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Vollziehung des Auskunftspflichtgesetzes (16161/J)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Vollziehung des Auskunfts­pflichtgesetzes (16162/J)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Vollziehung des Auskunftspflichtgesetzes (16163/J)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Vollziehung des Auskunftspflichtgesetzes (16164/J)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Vollziehung des Auskunftspflichtgesetzes (16165/J)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Vollziehung des Auskunftspflichtgesetzes (16166/J)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ex-Kanzler Kurz in Budapest (16167/J)


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Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Strafanzeigen wegen Untreue im ÖOC: Was macht Sportminister Kogler? (16168/J)

Mag. Verena Nussbaum, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Inklusionsstrategie zur Steigerung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen (16169/J)

MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Finanzielle Situation der Schuldenberatungsstellen 2023 (16170/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend „zivil-militärischer Zusammenarbeit bei der Bewältigung von Notfällen oder Katastrophen“ (16171/J)

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Statistische Erfassung Aufenthaltstitel für Betroffene von Menschenhandel (16172/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Anfragebeantwortung 13838/AB vom 24.4.2023 der Anfrage 14249/J (Belohnungen im Rahmen der „Leistungsorientierten Vergütung“ der Polizei im Burgenland) vom 24.02.2023 (16173/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Ausbau der Bahnstrecke Linz-Selzthal (16174/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Finanzierung des Straßenbahnprojektes in Graz (16175/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 28

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Österreichs Beitrag zur Entminung in der Ukraine (16176/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Verwal­tungsaufwände der Sozialversicherung 2022 (16177/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend BVwG-Spitze unbesetzt: Wie lange noch? Warum? Cui bono? (16178/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend BVwG-Spitze unbesetzt: Wie lange noch? Warum? Cui bono? (16179/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend BVwG-Spitze unbesetzt: Wie lange noch? Warum? Cui bono? (16180/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Umsetzung des Überwachung und Umsetzung des EU Magnitsky Act (16181/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Überwachung und Umsetzung des EU Magnitsky Act (16182/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Überwachung und Umsetzung des EU Magnitsky Act (16183/J)

MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Schaffung einer bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage für die


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 29

Beseitigung der Verunreinigung von oberösterreichischen Seen durch Schwemm- und Treibholz (16184/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend den Einsatz von privaten Sicherheitsdienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums (16185/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend den Einsatz von privaten Sicherheitsdienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums (16186/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend den Einsatz von privaten Sicherheitsdienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums (16187/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Einsatz von privaten Sicherheitsdienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums (16188/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend den Einsatz von privaten Sicherheitsdienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums (16189/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend den Einsatz von privaten Sicherheitsdienst­leistern für Tätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums (16190/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 30

den Einsatz von privaten Sicherheitsdienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums (16191/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend den Einsatz von privaten Sicherheitsdienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums (16192/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Einsatz von privaten Sicherheitsdienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums (16193/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend den Einsatz von privaten Sicherheitsdienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des Bundesminis­teriums (16194/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend den Einsatz von privaten Sicherheitsdienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums (16195/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend den Einsatz von privaten Sicherheitsdienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums (16196/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Werbekampagne Justiz (16197/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Impfpflicht (16198/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Krank­meldungen (16199/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 31

Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Wie demokratiefeindlich ist die Agenda des Burgtheaters? (16200/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Handhabe von Karenzleistungen bei Selbstständigen (16201/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Handhabe von Karenzleistungen bei Selbstständigen (16202/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Handhabe von Karenzleistungen bei Selbstständigen (16203/J)

Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Finanzausgleichverhandlungen: Behindertenrat fordert Einrichtung eines Inklusionsfonds (16204/J)

Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Änderung des GmbH-Gesetzes (16205/J)

Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Offene Fragen zum Teichtmeister-Prozess (16206/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Schwarzlisten – Betrügerische Inkassoschreiben (16207/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Schwarzlisten – Betrügerische Inkassoschreiben (16208/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 32

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend EU-Projekt Jitsuvax soll die Meinung der EU-Bürger über Impfungen beeinflussen? (16209/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Neuer Impfplan Österreich 2023/2024 veröffentlicht am 5. September 2023 (16210/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Arbeitslosigkeitsentwicklung im Wirtschaftssektor Beherbergung und Gastronomie Mai bis August 2023 (16211/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Wurden EU-Arbeits-Visa verkauft? (16212/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Frau starb im AKH an Legionellen (16213/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend VKI-Test Kokosmilch: Schadstoffe trüben den Genuss (16214/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend VKI: Gutscheine: Klauseln von Barracuda Music gesetzwidrig (16215/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Folgeanfrage zu


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 33

14990/AB vom 04.09.2023 zu 15581/J: Verbrennung von Covid-19-Masken in Österreich (16216/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend VKI: Lebensversicherungen – OGH erklärt Klauseln der UNIQA für unzulässig (16217/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Folgeanfrage zu 14966/AB vom 04.09.2023 zu 15554/J: Lebensmittel-Vergleichsportale sind der Regierung weit voraus (16218/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Folgeanfrage zu 14967/AB vom 04.09.2023 zu 15557/J: Olivenöl: Qualität deutlich schlechter – Die Hälfte fiel durch (16219/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend AMS-Aufstocker bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe Mai bis August 2023 – Bundesland Niederösterreich (16220/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend AMS-Aufstocker bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe Mai bis August 2023 – Bundesland Oberösterreich (16221/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend AMS-Aufstocker bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe Mai bis August 2023 – Bundesland Salzburg (16222/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend AMS-Aufstocker bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe Mai bis August 2023 – Bundesland Steiermark (16223/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 34

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend AMS-Aufstocker bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe Mai bis August 2023 – Bundesland Tirol (16224/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend AMS-Aufstocker bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe Mai bis August 2023 – Bundesland Vorarlberg (16225/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend AMS-Aufstocker bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe Mai bis August 2023 – Bundesland Wien (16226/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend AMS-Aufstocker bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe Mai bis August 2023 – Bundesland Burgenland (16227/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend AMS-Aufstocker bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe Mai bis August 2023 – Bundesland Kärnten (16228/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Gemeinde sollte 27.000 Euro für Bankomat zahlen (16229/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gemeinde sollte 27.000 Euro für Bankomat zahlen (16230/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Gemeinde sollte 27.000 Euro für Bankomat zahlen (16231/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend ÖVP-Gesundheits­landesrätin schließt weiteres Leitspital nicht aus! (16232/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 35

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Befreiung von 44 verwahrlosten Hunden in Ansfelden (OÖ) (16233/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Befreiung von 44 verwahrlosten Hunden in Ansfelden (OÖ) (16234/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Befreiung von 44 verwahrlosten Hunden in Ansfelden (OÖ) (16235/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Befreiung von 44 verwahrlosten Hunden in Ansfelden (OÖ) (16236/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Ausbau von Windkraftanlagen in Österreich (16237/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ärztekammer: Steinhart ist Beschuldigter (16238/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Probt das österreichische Gesundheitswesen gar schon den Zuwanderer-Bürgerkrieg? – Folgeanfrage zu 14641/AB (16239/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gerichtliche Kuratorenbestellung über den Sparverein SPÖ-Pensionistenverband Wien Innere Stadt (16240/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 36

Affenpockenimpfstoffbeschaffung 2023 – Folgeanfrage zu 14592/AB (16241/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend 100.000 Euro Sozialhilfe – Trotz Verdacht: Betrüger zockte jahrelang AMS ab (16242/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Distribution und Logistik des Covid-19-Impfstoffs mit türkisen Freunden? – Folgeanfrage zu 14593/AB (16243/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gerichtliche Kuratorenbestellung über Sparverein Rote Herzen-Sektion 11 (SPÖ Wien) (16244/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gerichtliche Kuratorenbestellung über Sparverein Rote Herzen-Sektion 11 (SPÖ Wien) (16245/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gerichtliche Kuratorenbestellung über den Sparverein Betriebsspargemeinschaft Wiener Gebietskrankenkasse Tulpe (16246/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gerichtliche Kuratorenbestellung über den Sparverein Betriebsspargemeinschaft Wiener Gebietskrankenkasse Tulpe (16247/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Finanzprokuratur-Beauftragung im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfstoffbeschaffung und Vertragsinhalte (16248/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 37

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Ausländerarbeitslosigkeit und AMS-Schulungen Mai bis August 2023 (16249/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Arbeitslosigkeitsentwicklung im Wirtschaftssektor Arbeitsüberlassung Mai bis August 2023 (16250/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Equip4Ordi: Wiener Ärztekammer zeigt ihren früheren SPÖ-nahen Chef Szekeres an (16251/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Langzeitarbeitslose Personen Mai bis August 2023 (16252/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Arbeitslosigkeitsentwicklung und Ausbildungsgrad Mai bis August 2023 (16253/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Arbeitslosigkeitsentwicklung im Wirtschaftssektor Bau Mai bis August 2023 (16254/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Arbeitslosigkeitsentwicklung im Wirtschaftssektor Beherbergung und Gastronomie Mai bis August 2023 (16255/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Arbeitslosigkeitsentwicklung im Wirtschaftssektor Herstellung von Waren Mai bis August 2023 (16256/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 38

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Langzeitbeschäftigungslose Personen Mai bis August 2023 (16257/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzprokuratur-Beauftragung im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfstoffbeschaffung und Vertragsinhalte (16258/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Lebensmittel­verschwendung befeuert Klimakrise (16259/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Lebensmittelverschwendung befeuert Klimakrise (16260/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Lebens­mittelverschwendung befeuert Klimakrise (16261/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lebensmittel­verschwendung befeuert Klimakrise (16262/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Bargeld-Taskforce (16263/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Bargeld-Taskforce (16264/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Bargeld-Taskforce (16265/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 39

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Bargeld-Taskforce (16266/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Neue Gentechnik (16267/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Neue Gentechnik (16268/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Neue Gentechnik (16269/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Neue Gentechnik (16270/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend COVID-19-Förderung für betriebliche Testungen (16271/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend COVID-19-Förderung für betriebliche Testungen (16272/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Neue Zombie-Droge (16273/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Gerichtliche Kuratorenbestellung über den Sparverein Betriebsspargemeinschaft Wiener Gebietskrankenkasse Tulpe (16274/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 40

Klaus Köchl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend „Frau Ministerin, warum stellen Sie einen ganzen Bezirk aufs Abstellgleis?“ Die Koralmbahn darf an Völkermarkt nicht vorbeifahren – Kühnsdorf Bahnhof braucht einen IC-Halt (16275/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend den Einsatz von privaten Sicherheits­dienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums (16276/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Österreichische Justizanstalten kämpfen mit massiver Unter­besetzung (16277/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Trotz massiver Personalnot Versetzungen von der Justizanstalt Wien-Josefstadt in andere Ressorts und Dienststellen (16278/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend SVS-Beiträge der Bäuerinnen und Bauern (16279/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend VKI: Gericht bestätigt Rücktrittsrecht bei Online-Versteigerungen (16280/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Schutz vor Gefahren im Internet für Kinder und Jugendliche (16281/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Schuluntersuchung in Zusammenhang mit dem Eltern-Kind-Pass-Gesetz (16282/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 41

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Kriminalität auf Bahnhöfen, Haltestellen und in Zügen im Jahr 2022 (16283/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität auf Bahnhöfen, Haltestellen und in Zügen im Jahr 2022 (16284/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Jugendliche planten Terroranschlag in Bruck an der Mur (16285/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gefälschte Dokumente (16286/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q3 2023 (16287/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q3 2023 (16288/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q3 2023 (16289/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q3 2023 (16290/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q3 2023 (16291/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 42

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q3 2023 (16292/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q3 2023 (16293/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q3 2023 (16294/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q3 2023 (16295/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q3 2023 (16296/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q3 2023 (16297/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Personalkosten und Entbüro­kra­tisierung Ihres Kabinetts Q3 2023 (16298/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Landesverteidigung Q3 2023 (16299/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Externe


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 43

Verträge im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Q3 2023 (16300/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Q3 2023 (16301/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Q3 2023 (16302/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Q3 2023 (16303/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Externe Verträge im Bundeskanzleramt Q3 2023 (16304/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q3 2023 (16305/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Q3 2023 (16306/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Finanzen Q3 2023 (16307/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Justiz Q3 2023 (16308/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 44

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Q3 2023 (16309/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Q3 2023 (16310/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2023 im Bundesministerium für Justiz (16311/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2023 im Bundesministerium für Inneres (16312/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2023 im Bundesministerium für Landesverteidigung (16313/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2023 im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (16314/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2023 im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (16315/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2023 im Bundeskanzleramt (16316/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 45

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2023 im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (16317/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2023 im Bundesministerium für Finanzen (16318/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2023 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (16319/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2023 im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (16320/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2023 im Bundesministerium für europäische und inter­nationale Angelegenheiten (16321/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2023 im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (16322/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2023 im Bundes­ministerium für Inneres (16323/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 46

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2023 im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (16324/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2023 im Bundesministerium für Landesverteidigung (16325/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2023 im Bundesministerium für Justiz (16326/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2023 im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (16327/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2023 im Bundes­ministerium für Finanzen (16328/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2023 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (16329/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2023 im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (16330/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Quartalsbericht der


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 47

Reisekosten Q2 2023 im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (16331/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2023 im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (16332/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2023 im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (16333/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2023 im Bundeskanzleramt (16334/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Personalkosten und Entbürokra­ti­sierung Ihres Kabinetts Q2 2023 (16335/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2023 (16336/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2023 (16337/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2023 (16338/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2023 (16339/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 48

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2023 (16340/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2023 (16341/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2023 (16342/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2023 (16343/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2023 (16344/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2023 (16345/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2023 (16346/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Q2 2023 (16347/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Justiz Q2 2023 (16348/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 49

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Finanzen Q2 2023 (16349/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Q2 2023 (16350/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Q2 2023 (16351/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Q2 2023 (16352/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Q2 2023 (16353/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q2 2023 (16354/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Landesverteidigung Q2 2023 (16355/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Q2 2023 (16356/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 50

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Externe Verträge im Bundeskanzleramt Q2 2023 (16357/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Q2 2023 (16358/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Bahnkunden in Leoben fühlen sich von den ÖBB im Regen stehen gelassen (16359/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend afghanische Staatsbürger in der Kriminalitätsstatistik (16360/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Afghanische Staatsbürger in der Kriminalitätsstatistik (16361/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Hat der grüne Konsumentenschutzminister Johannes Rauch Angst vor dem politischen Einfluss der Finanzwirtschaft? (16362/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Schubhaft, Abschiebungen, Dublin- und Aberkennungs­verfahren 2023 (16363/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Entscheidungen des BFA 2023 (16364/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylpakt mit Tunesien (16365/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 51

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Provisorium als Dauerlösung – Wie geht es mit der Flugeinsatzstelle Klagenfurt weiter? (16366/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Operative Eingriffe in militärischen Sanitätszentren (16367/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Pensionsbedingte Abgänge im Sanitätsdienst (16368/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Fähigkeitskatalog Gesundheitswesen / Sanitätsdienst (16369/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Zustand der militärischen Sanitätszentren (16370/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Familienzusammenführungen nach dem Asylgesetz (16371/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufnahmebedingungen von Asylwerber:innen und Grundversorgung 2023 (16372/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylwerber und Asylberechtigte in Österreich (16373/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation bei der Polizei (16374/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 52

Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „aktuelle Entwicklungen Lehre mit Matura“ (16375/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesregierung betreffend Staatsbürgerschaft gem. §10 Abs. 6 StbG für Polizeiretter der Terrornacht wegen Gefährlichkeit verweigert? (16376/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Folgeanfrage IDSA (16377/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wanderungssaldo afghanischer Staatsbürger (16378/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kassen: Leistungs­abdeckungen und Pflegestufen (16379/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Berücksichtigung besonderer Schutzbedürftigkeit im Asylverfahren (16380/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Kriminalfall um defekte Masken (16381/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kriminalfall um defekte Masken (16382/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Kriminalfall um defekte Masken (16383/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 53

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Wie viele chinesische Diplomat:innen und/oder Spion:innen gibt es in Österreich? (16384/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Entlastung des Handels: Wurden flexible Öffnungs­zeiten evaluiert? (16385/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Wie viele iranische Diplomat:innen und/oder Spion:innen gibt es in Österreich? (16386/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Wie viele russische Diplomat:innen und/oder Spion:innen gibt es in Österreich? (16387/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wie viele chinesische Diplomat:innen und/oder Spion:innen gibt es in Österreich? (16388/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wie viele iranische Diplomat:innen und/oder Spion:innen gibt es in Österreich? (16389/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wie viele russische Diplomat:innen und/oder Spion:innen gibt es in Österreich? (16390/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Personalpolitik der DSN und von Imagevideos im BMI (16391/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 54

Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Einstellung des Projektes Eibetex in Waidhofen/Thaya und der Initiative J.O.B. in Waidhofen/Ybbs (16392/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Taliban Besuch von FPÖ-Politikern“ (16393/J)

Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „verschwundene“ unbegleitete Minderjährige (16394/J)

Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „verschwundene“ unbegleitete Minderjährige (16395/J)

Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Fehlende Ausbildungsplätze in der Sozialen Arbeit“ (16396/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die billigste warme Mahlzeit in Österreich (16397/J)

MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Missstände in AMA-Betrieben mit Vollspaltenböden aber Schließung innovativer und tierfreundlicher, mobiler Freilandhaltung? (16398/J)

MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Missstände in AMA-Betrieben mit Vollspaltenböden aber Schließung innovativer und tierfreundlicher, mobiler Freilandhaltung? (16399/J)

MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 55

Technologie betreffend Schülergelegenheitsverkehr Oberösterreich – Quo vadis? (16400/J)

MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Schülergelegenheitsverkehr Oberösterreich – Quo vadis? (16401/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Geplante Konsumeinschränkungen in Wien (16402/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Anfragebeantwortung 14836/AB vom 14.08.2023 zu 15333/J (XXVII. GP) (16403/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern (16404/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Sozialdemokratie in der Schrebergarten-Affäre (16405/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Gesetzeswidrige Sachspenden an die Regierungsfraktionen? (16406/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Gesetzeswidrige Sachspenden an die Regierungsfraktionen? (16407/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gesetzeswidrige Sachspenden an Regierungsfraktionen? (16408/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 56

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Gesetzeswidrige Sachspenden an die Regierungsfraktionen? (16409/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Gesetzeswidrige Sachspenden an die Regierungsfraktionen? (16410/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Gesetzeswidrige Sachspenden an die Regierungsfraktionen? (16411/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Gesetzeswidrige Sachspenden an die Regierungsfraktionen? (16412/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Gesetzeswidrige Sachspende an Regierungsfraktionen? (16413/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Gesetzeswidrige Sachspenden an die Regierungsfraktionen? (16414/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Gesetzeswidrige Sachspenden an die Regierungsfraktionen? (16415/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Gesetzeswidrige Sachspenden an Regierungs­fraktionen? (16416/J)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Besuch von Mitgliedern der FPÖ beim Außenminister der Taliban (16417/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 57

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend FPÖ-Delegation bei den Taliban (16418/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Freiheitlicher Akademikerverband als Spendenvehikel am „Rechnungshof vorbei“ (16419/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Entscheidungen des BVwG über Beschwerden gegen Bescheide des BFA 2023 (16420/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage III: Pushbacks an der österreichischen Südgrenze (16421/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Auffälligkeiten in der österreichischen Altreifenverwertung (16422/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Finanzierung linksextremer Aktivitäten – Teil 2: Natascha Strobl und ihr Umfeld (16423/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Finanzierung linksextremer Aktivitäten – Teil 2: Natascha Strobl und ihr Umfeld (16424/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Finanzierung linksextremer Aktivitäten – Teil 2: Natascha Strobl und ihr Umfeld (16425/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Finanzierung linksextremer Aktivitäten – Teil 2: Natascha Strobl und ihr Umfeld (16426/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 58

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Finanzierung linksextremer Aktivitäten – Teil 2: Natascha Strobl und ihr Umfeld (16427/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Finanzierung linksextremer Aktivitäten – Teil 2: Natascha Strobl und ihr Umfeld (16428/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Finanzierung linksextremer Aktivitäten – Teil 2: Natascha Strobl und ihr Umfeld (16429/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Finanzierung linksextremer Aktivitäten – Teil 2: Natascha Strobl und ihr Umfeld (16430/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Finanzierung linksextremer Aktivitäten – Teil 2: Natascha Strobl und ihr Umfeld (16431/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Finanzierung linksextremer Aktivitäten – Teil 2: Natascha Strobl und ihr Umfeld (16432/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Finanzierung linksextremer Aktivitäten – Teil 2: Natascha Strobl und ihr Umfeld (16433/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzierung linksextremer Aktivitäten – Teil 2: Natascha Strobl und ihr Umfeld (16434/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 59

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Finanzierung linksextremer Aktivitäten – Teil 2: Natascha Strobl und ihr Umfeld (16435/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Finanzierung linksextremer Aktivitäten – Teil 2: Natascha Strobl und ihr Umfeld (16436/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Arbeitsanfall beim Finanzamt (Folgeanfrage 15426/J) (16437/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Einseitige Aussetzung Doppelbesteuerungsabkommen durch Russland (16438/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kosten der Ministerbüros im 3. Quartal 2023 (16439/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Kosten der Ministerbüros im 3. Quartal 2023 (16440/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Kosten der Ministerbüros im 3. Quartal 2023 (16441/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kosten der Ministerbüros im 3. Quartal 2023 (16442/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kosten der Minister­büros im 3. Quartal 2023 (16443/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 60

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Kosten der Ministerbüros im 3. Quartal 2023 (16444/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Kosten der Ministerbüros im 3. Quartal 2023 (16445/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Kosten der Ministerbüros im 3. Quartal 2023 (16446/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten der Ministerbüros im 3. Quartal 2023 (16447/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Kosten der Ministerbüros im 3. Quartal 2023 (16448/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Kosten der Ministerbüros im 3. Quartal 2023 (16449/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten der Ministerbüros im 3. Quartal 2023 (16450/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kosten der Ministerbüros im 3. Quartal 2023 (16451/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten der Kabinette im Bundeskanzleramt im 3. Quartal 2023 (16452/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend FWIT-Rat-Gesetz: Wo bleibt die Umsetzung? (16453/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 61

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2023 (16454/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2023 (16455/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2023 (16456/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2023 (16457/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2023 (16458/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2023 (16459/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2023 (16460/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2023 (16461/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2023 (16462/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 62

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2023 (16463/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2023 (16464/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2023 (16465/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2023 (16466/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (16467/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 2. Quartal 2023 (16468/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (16469/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (16470/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Spesen und Repräsentations­ausgaben der Bundesregierung (16471/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 63

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (16472/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Spesen und Repräsentations­ausgaben der Bundesregierung (16473/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (16474/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundes­regierung (16475/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (16476/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (16477/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundes­regierung (16478/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (16479/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (16480/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 64

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (16481/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Führt die Blutspur der linksextremen Hammerbande nach Österreich (16482/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Umstrittene Teilnahme am „2. SDG-Dialogforum Österreich“ (16483/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Umstrittene Teilnahme am „2. SDG-Dialogforum Österreich“ (16484/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Umstrittene Teilnahme am „2. SDG-Dialogforum Österreich“ (16485/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kapazitätsauslastung von Asylquartieren in Oberösterreich (16486/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Linksextreme Kinderschänder (16487/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Linksextreme Kinderschänder (16488/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Intervenierte der ukrainische Botschafter bei Außenministerium und ORF in der „Causa Wehrschütz“? (16489/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 65

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Intervenierte der ukrainische Botschafter bei Außenministerium und ORF in der „Causa Wehrschütz“? (16490/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Undurchdachte Mietpreisbremse und weiterer Anschlag auf das WGG (16491/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Nach der Mietpreisbremse – Schluss mit Anlegerwohnungen im gemeinnützigen Wohnbau (16492/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Mietpreisbremse auch bei Genossenschaften – Zusätzliche Unterstützung des gemeinnützigen Wohnbaus erforderlich (16493/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Achtenswerte Motive“ linksextremer Gewalttäter (16494/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Folgeanfrage: Ungereimt­heiten in der Antwort von VK Kogler zur Causa IMSB/Leistungssport Austria (16495/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Buslinienverkehr in Tirol (16496/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Tagesstrukturen in Österreich (16497/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 66

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Transformation der Industrie: Planlos gefördert? (16498/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Serienanfrage zu Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (16499/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Serienanfrage zu Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (16500/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Serienanfrage zu Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (16501/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Serienanfrage zu Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (16502/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Serienanfrage zu Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (16503/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Serienanfrage zu Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (16504/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Serienanfrage zu Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (16505/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 67

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Serienanfrage zu Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (16506/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Serienanfrage zu Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (16507/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Serienanfrage zu Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (16508/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Serienanfrage zu Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (16509/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Serienanfrage zu Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (16510/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Serienanfrage zu Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (16511/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Serienanfrage zu Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (16512/J)

Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Abschiebungen im Jahr 2023 – Steiermark (16513/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 68

Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Abschiebungen im Jahr 2023 – Salzburg (16514/J)

Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Abschiebungen im Jahr 2023 – Kärnten (16515/J)

Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Abschiebungen im Jahr 2023 – Oberösterreich (16516/J)

Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Abschiebungen im Jahr 2023 – Wien (16517/J)

Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Abschiebungen im Jahr 2023 – Vorarlberg (16518/J)

Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Abschiebungen im Jahr 2023 – Tirol (16519/J)

Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Abschiebungen im Jahr 2023 – Niederösterreich (16520/J)

Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Abschiebungen im Jahr 2023 – Burgenland (16521/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Kostenexplosion bei Villacher Großkaserne (16522/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Standortstrategie: 300.000 Euro ohne Gegen­leistung? (16523/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Umsetzung der Empfehlungen des 5. GRECO-Evaluie­rungsberichts (16524/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Umsetzung der Empfehlungen des 5. GRECO-Evaluierungsberichts (16525/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 69

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Umsetzung der Empfehlungen des 5. GRECO-Evaluierungsberichts (16526/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Umsetzung der Empfehlungen des 5. GRECO-Evaluierungs­berichts (16527/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Exekutionen & Pfändungen im Zuge der Teuerungswelle“ (16528/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Einnahmen durch Inkasso-Gebühren“ (16529/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Folgeanfrage „Wird das Verbot von Konversionstherapien noch in dieser Legislaturperiode kommen?“ (16530/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Folgeanfrage „Wird das Verbot von Konversionstherapien noch in dieser Legislaturperiode kommen?“ (16531/J)

Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Besuchszeiten im PAZ Rossauer Lände (16532/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Bejubeln von Hamas-Terror auf Demos in Wien (16533/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungen zu Gewaltvorwürfen gegen Rammstein (16534/J)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Abschiebungen von Kurd:innen in die Türkei“ (16535/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 70

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Einsatz des BMEIA für Tourist:innen auf Rhodos (16536/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Treffen des Wirtschaftslobbyisten Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) mit Wirtschaftsminister Dr. Martin Kocher (ÖVP) und BMAW-Generalsekretärin Mag. Eva Landrichtinger (ÖVP) (16537/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Was außer dem Anhang im SORA-Mail stand (16538/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Wasser predigen, Wein trinken? – SPÖ entlässt zahlreiche Mitarbeiter (16539/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Vertragsärztemangel im Bereich der Kinderheilkunde (16540/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend AMS-Chef will bis zu 100 Millionen Euro Sonderbudget für Geflüchtete (Beschäftigte) (16541/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend AMS-Chef will bis zu 100 Millionen Euro Sonderbudget für Geflüchtete (arbeitslos gemeldet ohne Schulung) (16542/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend AMS-Chef will bis zu 100 Millionen Euro Sonderbudget für Geflüchtete (in AMS-Schulung) (16543/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 71

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Media Data Vertriebs- und Verlags GmbH (16544/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Staatsverträge zur Haftverbüßung im Heimatstaat (16545/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Energie Steiermark kündigt 13.000 Fernwärmekunden den Liefervertrag (16546/J)

Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Zwangsstrafen durch das Firmenbuchgericht (16547/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Unterbringungsbedingungen und Einhaltung menschenrechtlicher Standards in Rückkehrberatungseinrichtungen (16548/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Luftgütemessstellen in Österreich (16549/J)

Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend U-Ausschuss gegen Grüne: Ermittlungen (16550/J)

Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Schusswaffen im Besitz von Mitgliedern der rechtsextremen „Identitären“ (16551/J)

*****

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend den Einsatz von privaten Sicherheitsdienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des Parlaments (81/JPR)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 72

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend Auslandsreise in die USA (82/JPR)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend Besetzung der HR-Leitung (83/JPR)

Zurückgezogen wurden die Anfragen der Abgeordneten

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Arbeitslosigkeitsentwicklung im Wirtschaftssektor Beherbergung und Gastronomie Mai bis August 2023 (16211/J) (Zu 16211/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylwerber und Asylberechtigte in Österreich (16373/J) (Zu 16373/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (15316/AB zu 15829/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (15317/AB zu 15824/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (15318/AB zu 15822/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (15319/AB zu 15827/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (15320/AB zu 15826/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 73

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (15321/AB zu 15825/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (15322/AB zu 15830/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (15323/AB zu 15836/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (15324/AB zu 15828/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (15325/AB zu 15832/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (15326/AB zu 15835/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (15327/AB zu 15837/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15328/AB zu 15844/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (15329/AB zu 15834/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 74

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (15330/AB zu 15833/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (15331/AB zu 15831/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15332/AB zu 15840/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (15333/AB zu 15838/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (15334/AB zu 15843/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (15335/AB zu 15842/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (15336/AB zu 15839/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (15337/AB zu 15841/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (15338/AB zu 15847/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 75

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (15339/AB zu 15845/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen (15340/AB zu 15846/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (15341/AB zu 15873/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (15342/AB zu 15848/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (15343/AB zu 15851/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (15344/AB zu 15852/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (15345/AB zu 15850/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (15346/AB zu 15849/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 76

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15347/AB zu 15869/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15348/AB zu 15868/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (15349/AB zu 15853/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15350/AB zu 15866/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (15351/AB zu 15872/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (15352/AB zu 15855/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (15353/AB zu 15856/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (15354/AB zu 15857/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (15355/AB zu 15858/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (15356/AB zu 15854/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (15357/AB zu 15861/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 77

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen (15358/AB zu 15870/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (15359/AB zu 15862/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (15360/AB zu 15863/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (15361/AB zu 15860/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15362/AB zu 15871/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (15363/AB zu 15864/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (15364/AB zu 15859/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (15365/AB zu 15874/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15366/AB zu 15867/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15367/AB zu 15865/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15368/AB zu 15887/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 78

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (15369/AB zu 15901/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15370/AB zu 15918/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15371/AB zu 15944/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (15372/AB zu 15879/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (15373/AB zu 15875/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (15374/AB zu 15877/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (15375/AB zu 15876/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (15376/AB zu 15878/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen (15377/AB zu 15880/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15378/AB zu 15921/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 79

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (15379/AB zu 15902/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15380/AB zu 15935/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15381/AB zu 15884/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (15382/AB zu 15909/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15383/AB zu 15910/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15384/AB zu 15938/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15385/AB zu 15893/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen (15386/AB zu 15881/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15387/AB zu 15941/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15388/AB zu 15895/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (15389/AB zu 15903/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 80

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15390/AB zu 15911/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15391/AB zu 15933/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (15392/AB zu 15926/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15393/AB zu 15915/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (15394/AB zu 15899/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15395/AB zu 15937/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (15396/AB zu 15898/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15397/AB zu 15912/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15398/AB zu 15889/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15399/AB zu 15885/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 81

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15400/AB zu 15939/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirt­schaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15401/AB zu 15943/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirt­schaft auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15402/AB zu 15892/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeord­neten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15403/AB zu 15886/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasser­wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15404/AB zu 15923/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15405/AB zu 15922/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15406/AB zu 15931/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (15407/AB zu 15928/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15408/AB zu 15924/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (15409/AB zu 15883/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 82

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15410/AB zu 15925/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15411/AB zu 15890/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (15412/AB zu 15906/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (15413/AB zu 15907/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15414/AB zu 15919/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15415/AB zu 15930/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15416/AB zu 15913/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15417/AB zu 15894/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15418/AB zu 15936/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15419/AB zu 15896/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 83

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (15420/AB zu 15908/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15421/AB zu 15942/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15422/AB zu 15914/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (15423/AB zu 15927/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15424/AB zu 15888/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15425/AB zu 15916/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (15426/AB zu 15900/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15427/AB zu 15932/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15428/AB zu 15920/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (15429/AB zu 15882/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 84

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15430/AB zu 15897/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15431/AB zu 15934/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (15432/AB zu 15905/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15433/AB zu 15940/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15434/AB zu 15917/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (15435/AB zu 15904/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (15436/AB zu 15891/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (15437/AB zu 15947/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirt­schaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Astrid Rössler, Kolleginnen und Kollegen (15438/AB zu 15948/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 85

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (15439/AB zu 15946/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (15440/AB zu 15945/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (15441/AB zu 15949/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15442/AB zu 15962/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (15443/AB zu 15951/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (15444/AB zu 15950/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (15445/AB zu 15952/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (15446/AB zu 15957/J)

 

 

 


 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 86

10.00.29Beginn der Sitzung: 10 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

10.00.30*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf die 233. Sitzung des Nationalrates für eröffnet erklären. Ich darf in unserer Mitte, wie traditionell üblich, den Herrn Bundespräsidenten recht herzlich begrüßen. Herr Bundespräsident, willkommen im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Ich begrüße die gesamte Bundesregierung mit dem Herrn Bundeskanzler an der Spitze.

Ich darf den designierten Botschafter des Staates Israel in unserer Mitte begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich begrüße alle Damen und Herren der Medien, der Journalistik, unsere Besucherinnen und Besucher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen.

10.01.28Gedenkminute anlässlich der Terroranschläge in Israel


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf zu Beginn der Sitzung, wie mit den Parteien auch vereinbart, ein paar Worte zu den aktuellen Ereignissen an Sie richten.

Seit dem Terrorangriff der radikalislamischen Hamas auf Israel hält die Welt den Atem an und blickt mit Sorge auf den Nahen Osten. Wir sind mit einer wahren Flut an Bildern konfrontiert, die Ereignisse scheinen sich seither stünd­lich zu überschlagen. Mehr denn je ist es daher geboten, auf geprüfte Fakten


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 87

und gesicherte Quellen zu vertrauen und journalistische Sorgfaltspflicht einzumahnen.

Was sich am Samstag, dem 7. Oktober 2023, ereignet hat, war nicht nur ein perfider, brutaler und skrupelloser Terrorangriff auf den Staat Israel und seine Menschen, es war auch ein Angriff auf die Wertegemeinschaft der gesamten freien Welt, auf unsere Welt.

Über 1 400 Tote, 3 000 Verletzte auf israelischer Seite, bis zu 200 verschleppte Geiseln, 2 500 Tote im Gazastreifen und wiederum Tausende Verletzte: Für all das trägt die Hamas die Verantwortung – jene Terrororganisation, die nun auch Palästinenserinnen und Palästinenser an der Ausreise hindert und verschleppte Geiseln und die eigene Bevölkerung als menschliche Schutzschilde missbraucht.

Das ist jene Terrororganisation, die in Österreich verboten ist und die nur eines zum Ziel hat: die Zerstörung Israels und die weltweite Vernichtung von Jüdinnen und Juden. Schlimmer kann antiisraelischer Antisemitismus nicht zum Ausdruck gebracht werden.

Das Sterben von Zivilisten auf beiden Seiten wurde von der Hamas und ihren Verbündeten, allen voran dem Iran, schon bei der Planung dieses Anschlags einkalkuliert, und eine Bilanz des Schreckens ist das Ergebnis.

Das österreichische Parlament verurteilt den Terrorangriff auf Israel auf das Schärfste, steht klar an der Seite Israels und fordert die unverzügliche Freilassung aller Geiseln. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, dass wir in Gedanken bei allen Opfern sein wollen, bei deren Angehörigen und Freunden. Ich darf Sie daher um eine Minute des Gedenkens und des Schweigens ersuchen. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzplätzen und verharren einige Zeit in stiller Trauer.) – Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen ihre Sitzplätze wieder ein.)

10.04.34*****



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 88

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Amtlichen Protokolle der 230., der 231. und der 232. Sitzung vom 20. September 2023 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind heute folgende Abgeordnete: Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Jörg Leichtfried, Sabine Schatz, Heike Grebien, Henrike Brandstötter und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner wird durch die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner vertreten.

Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 16146/J bis 16551/J

Zurückziehung: 16211/J und 16373/J

Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates:

81/JPR bis 83/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 15316/AB bis 15446/AB


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 89

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (Progres­sionsabgeltungsgesetz 2024 – PrAG 2024) (2217 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, das Genossenschafts­gesetz, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz und das Firmenbuchgesetz geändert werden (Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2023 – GesDigG 2023) (2228 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Infor­mationsfreiheitsgesetz erlassen wird (2238 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert wird (2246 d.B.)

Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2024 (Bundesfinanzgesetz 2024 – BFG 2024) samt Anlagen (2178 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg August 2023 gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalinvestitionsgesetz 2023, § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 137 BA)

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition betreffend "AMS Projekt Eibetex muss bleiben!", überreicht vom Abgeordneten Rudolf Silvan (129/PET)

Bürgerinitiative betreffend "Schüler*innentransport im Bezirk Perg sicherstellen" (61/BI)

Bürgerinitiative betreffend "Stopp Straßenbau zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Lebensgrundlagen des Menschen und anderer Lebewesen" (62/BI)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 90

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen an andere Ausschüsse:

Verkehrsausschuss:

Petition betreffend "Barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen am Bahnhof Ernsthofen", überreicht vom Abgeordneten Alois Schroll (116/PET)

Petition betreffend "der barrierefreien Gestaltung des Bahnhof Ernsthofen, Bahnhofstraße 6, 4432 Ernsthofen", überreicht vom Abgeordneten Mag. Andreas Hanger (118/PET)

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Finanzstrafsachen in der Steuerverwaltung – Reihe BUND 2023/26 (III-1022 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Sanierung Parlamentsgebäude – Reihe BUND 2023/27 (III-1027 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Wiener Staatsoper; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2023/28 (III-1028 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Nachhaltigkeit des Pensionssystems – Reihe BUND 2023/29 (III-1038 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Außenpolitischer Ausschuss:

Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Strategie der Humanitären Hilfe Österreichs (III-1037 d.B.)

Budgetausschuss:

Überarbeitung des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020-2026, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen, von der Bundesministerin für EU und


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Verfassung und von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1034 d.B.)

Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für August 2023 – Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung), vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1033 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2023 (Jänner bis Juni 2023, inkl. Darstellung der Gesamtkosten von 2020 bis Juni 2023), vorgelegt vom Bundes­minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-1030 d.B.)

LGBTIQ+ Gesundheitsbericht 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-1035 d.B.)

Kulturausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-1040 d.B.)

Landesverteidigungsausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend den Jahresbericht 2022 der Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen und Stellungnahme der Bundesministerin für Landesverteidigung (III-1042 d.B.)

Sportausschuss:

Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für das 3. Quartal 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-1039 d.B.)


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Umweltausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für August 2023 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1032 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für August 2023 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1031 d.B.)

Sicherheitsbericht 2022 gemäß § 19 UUG 2005, vorgelegt von der Bundes­ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1036 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Juli und August 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-1029 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf mitteilen, dass der Dreizehnte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.


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Ich darf wie üblich bekannt geben, dass ORF 2 diese Sitzung bis 13 Uhr überträgt. ORF III wird diese Sitzung bis 19.15 Uhr senden, anschließend wird die Sitzung im Livestream in der TVthek übertragen.

Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG-NR


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2024 samt Anlagen in 2178 der Beilagen in erste Lesung zu nehmen.

Ich darf die Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein dementsprechendes Zeichen ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 3 bis 8, 11 und 12, 13 bis 15, 22 und 23 sowie 27 und 28 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir haben in der Präsidialkonferenz Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tages­blockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: für die ÖVP 185, für die SPÖ 128, für die FPÖ 105, für die Grünen 95 sowie für die NEOS 76 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 38 Minuten, die Debattenredezeit ist je 5 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.


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Wer damit einverstanden ist, den bitte ich ebenfalls um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist nunmehr auch einstimmig angenommen.

*****

Ich habe noch jemanden zu begrüßen vergessen: Ich darf auch die Präsidentin des Rechnungshofes Margit Kraker recht herzlich bei uns begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Gerade am heutigen Tag der Budgetrede hat der Herr Bundeskanzler Geburtstag. Ich darf ihm zum Geburtstag recht herzlich gratulieren. (Allgemeiner Beifall.) Das ist ein Timing.

10.07.521. Punkt

Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2024 samt Anlagen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ich darf dem Herrn Bundesminister das Wort erteilen. – Herr Bundesminister, bitte.


10.08.10

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrter Herr Bundespräsident! Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler, auch von mir natürlich von dieser Stelle alles Gute zum Geburtstag! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Verehrte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Ich möchte zu Beginn gleich die Gelegenheit wahrnehmen, mich bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Finanzministerium, aus den Sektionen, aber auch bei der Druckerei des Finanzministeriums für viele Nachtschichten in den letzten Tagen herzlich zu bedanken. Diese waren in den letzten Tagen und Wochen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 95

notwendig, und es ergeht von dieser Stelle mein herzliches Dankeschön. (Allgemeiner Beifall.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können zwar den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen. – Der Wind, der in den letzten Jahren geweht hat, war durchaus rau und ist auch aus den verschiedensten Richtungen gekommen. Mehr denn je war die Politik gefordert, in Momenten hoher Unsicherheit die richtigen Entscheidungen zu treffen, um auf Kurs zu bleiben. Die ganze Welt befindet sich natürlich momentan im Umbruch – und auch uns in Österreich geht es gleich. Dieser Umbruch geht auch an uns nicht spurlos vorüber.

Daher beschreibt eigentlich das eingangs erwähnte Zitat, das Aristoteles zugeschrieben wird, durchaus gut, in welchen Zeiten wir uns befinden und in welchen Zeiten wir leben.

Hinter uns liegt eine weltweite Pandemie, innerhalb Europas, wenige Kilometer von unseren Grenzen entfernt, tobt ein Krieg, der einen inakzeptablen Bruch des Völkerrechts darstellt, und vor den Türen Europas werden unsere israelischen Partner von brutalem Terror und Gewalt heimgesucht.

Es waren vor wenigen Jahren noch die Themen Globalisierung, Finanzmarkt­stabilität, Vernetzung und Internationalisierung, die die politischen Debatten – nicht nur in Österreich, sondern eigentlich in ganz Europa – geprägt haben. Jetzt sind es Themen wie Versorgungssicherheit, Unabhängigkeit und auch die Notwendigkeit staatlicher Eingriffe, die man überall auf der Welt sieht. Sie zeigen, dass die Welt nicht mehr mit jener von 2020 zu vergleichen ist.

Überall auf der Welt wird diskutiert, wird analysiert und debattiert über verschiedenste Fragen. Braucht es einen starken Staat? Braucht es vielleicht sogar einen Vollkaskostaat? Welches Maß an staatlichen Interventionen ist notwendig, ist erlaubt und ist überhaupt sinnvoll? Wie viel Globalisierung ist zweckmäßig und wie können wir auf der anderen Seite gleichzeitig


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Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit gewährleisten? Wann wird aus Zusammenarbeit und Kooperation eigentlich eine gefährliche Abhängigkeit? Kurz gefragt: Wie viel Staat braucht es und welche Rolle soll dieser Staat dabei spielen?

Das sind die Fragen, mit denen sich die Politik und die Gesellschaft natürlich beschäftigen muss. Ich sage Ihnen ganz offen: Auf viele dieser Fragen gibt es keine zu 100 Prozent richtige Antwort, schon gar nicht im globalen Kontext der Herausforderungen, denen wir gegenüberstehen, denn je nach Weltan­schauung, je nach Werten, je nach Vorstellungen mag es auch unterschiedliche Antworten geben.

Jede Herausforderung der letzten Jahre hat dazu geführt, dass diese Fragen anders zu beantworten sind. Das wird so bleiben, denn auch in Zukunft wird es internationale Herausforderungen geben, mit denen wir heute noch nicht rechnen können. Was wir aber tun können, ist eben, in unserem Wirkungs­bereich die Segel in Richtung Zukunft zu setzen und auf Kurs zu bleiben. (Abg. Kickl: Die Republik – ein Segelboot!)

Eines vorweg: Österreich ist ein sehr wohlhabendes Land, sogar eines der wohlhabendsten Länder der Welt. Wir leben in Sicherheit und verfügen über soziale Netze und eine Infrastruktur, um die wir weltweit beneidet werden. Österreich ist reich an Innovationen, reich an Unternehmertum und vor allem auch reich an qualifizierten Menschen, die täglich einen Beitrag dazu leisten (Abg. Kickl: Ja eh! Und warum finden sich da vorne keine davon?), sodass wir heute trotz aller Herausforderungen sehr gut dastehen.

Das haben wir all jenen zu verdanken, die diesen Wohlstand in den letzten Jahrzehnten durch Fleiß, durch Zuversicht, durch Ehrgeiz aufgebaut haben. Daher gilt mein Dank zuallererst Ihnen allen, nämlich den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)


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Österreich ist keine abgeschottete Insel. Wir sind ein Land mitten in Europa, im Herzen Europas, inmitten einer globalisierten Welt. Wir sind eine kleine Nation, eine exportorientierte Nation und spüren natürlich besonders, wenn der Wind und die Zeiten etwas rauer werden. Die ganze Weltwirtschaft trübt sich ein, und wir sehen, dass am Horizont auch vereinzelte Gewitterwolken aufziehen. Diese allgemeine Schwäche der Weltwirtschaft, die globale Rekord­inflation, die steigenden Zinsen, eine Energieversorgung, die auch in eine gewisse Bedrängnissituation kommt, Sicherheitsrisiken, die wir überall sehen, und nicht zuletzt auch die demografische Entwicklung sorgen dafür, dass wir uns anstrengen müssen, dass wir uns eigentlich mehr denn je anstrengen müssen, um diesen Wohlstand, den wir uns in den letzten Jahrzehnten erarbeitet haben, auch zu erhalten.

Grundsätzlich müssen wir uns schon die Frage stellen, welche Rolle Europa insgesamt in einer künftigen Weltordnung spielen kann oder vielleicht sogar spielen muss. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die globalen und auch die wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse in den letzten Jahren, Jahrzehnten verschoben haben. Die Europäische Union und die USA hatten 1970 noch gemeinsam einen Anteil von rund 60 Prozent an der globalen Wirtschaftsleis­tung, aktuell sind es zusammen nur mehr 40 Prozent; die Europäische Union alleine liegt sogar nur mehr bei einem Anteil von 17 Prozent an der globalen Wirtschaftsleistung. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Auf der ganzen Welt wurden in den vergangenen Jahren Hilfsprogramme, Konjunkturprogramme aufgelegt, auch Maßnahmen getroffen, um Beschäftigung zu sichern, um Wachstum zu sichern, um die Wirtschaft insgesamt zu sichern. Weltweit nehmen Regierungen natürlich viel Geld in die Hand, um gegen die aktuelle Situation anzukämpfen. Denken wir beispielsweise – außerhalb Europas – an den Inflation Reduction Act oder die massiven Subventionen der Industrie in China.

Natürlich muss auch die Europäische Union reagieren, damit wir nicht insgesamt an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Gemeinsam mit unseren europäischen


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Partnern arbeiten wir natürlich intensiv genau an diesen Fragestellungen, aber es muss selbstverständlich auch ein Nationalstaat, in unserem Fall ein Mitgliedstaat der Europäischen Union, reagieren, wenn beispielsweise eine Pandemie oder eine Energiekrise ganze Wirtschaftszweige gefährdet und damit plötzlich Einkommen infrage stellt, Kaufkraft infrage stellt, die Lebens­grundlage der Menschen insgesamt infrage gestellt wird. (Abg. Kickl: Mein Gott, wenn da einmal ...!)

Als Verantwortungsträger haben wir, glaube ich, in dieser Situation die Aufgabe, Maßnahmen zu setzen, die Menschen zu unterstützen, auch den Wirtschafts­standort zu unterstützen, wie wir es in den letzten Jahren auch in einem Ausmaß getan haben, das es so noch nicht gegeben hat.

Es war keine Option, in dieser Situation nicht zu helfen. Wir haben das getan, was notwendig war. Gleichzeitig müssen wir aber natürlich auch aufpassen, dass wir nicht in einen Subventionswettbewerb mit anderen Regionen auf dieser Welt schlittern, der vielleicht sogar einen Handelskrieg auslösen und unseren Wohlstand dadurch auch gefährden könnte. Das kann wirklich nicht unser Ziel sein. In dieser Situation braucht es eine kluge Politik, es braucht ein Handeln mit Hausverstand und auch den Mut, die eigene Arbeit natürlich ständig zu hinterfragen und sich weiterzuentwickeln.

Ich habe es bereits oft gesagt und stehe weiterhin dazu: Nicht alles, was auf den ersten Blick populär aussieht, ist auf den zweiten Blick auch sinnvoll. Wir dürfen nicht den Blick darauf verlieren, welche Auswirkungen die Handlungen von heute eben auch auf den Wohlstand von morgen haben. (Abg. Kickl: Ja, das ...! Genau! Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Für einen starken Standort und für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit müssen wir Anreize setzen, wir müssen Anreize für Investitionen setzen, damit die Wirtschaft beim Wirtschaften auch entsprechend unterstützt wird. Gleichzeitig brauchen wir Spielräume, müssen uns diese Spielräume schaffen, um im Fall der Fälle auch gerüstet zu sein (Abg. Meinl-Reisinger: ... wie schaffen ...?), um Arbeitsplätze – und dadurch auch


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den sozialen Frieden – und Betriebe zu unterstützen, wenn das in der Zukunft weiter notwendig sein sollte. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

In welchem wirtschaftlichen Umfeld bewegen wir uns? – Unsere heimische Volkswirtschaft konnte sich von der Pandemie durchaus schneller erholen als beispielsweise Deutschland oder die Eurozone insgesamt. Österreich kann sich aber natürlich nicht von den weltweiten Entwicklungen und natürlich sowieso auch nicht von unserem deutschen Handelspartner abschotten. Das ist der wichtigste Handelspartner, den wir haben.

Bis vor wenigen Tagen wurde in unserem Land für heuer noch ein Wachstum prognostiziert. Erst jetzt wurde diese Prognose nach unten revidiert – vor zehn Tagen genau. (Abg. Kickl: Ah geh! Abg. Meinl-Reisinger: Das ist doch offensichtlich gewesen! Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Für 2024 jedoch ist der Ausblick – und das ist auch wichtig und gibt uns Optimismus – durchaus positiv. Unsere Konjunktur zieht im Jahr 2024 Gott sei Dank wieder an. Für das kommende Wirtschaftsjahr 2024 gehen die Wirtschaftsforscher erfreulicherweise auch von kräftig steigenden Realein­kommen aus. Mit den deutlichen Erhöhungen der Pensionen und der Sozialleistungen und der Abschaffung der kalten Progression unterstützt die Bundesregierung unter Karl Nehammer natürlich diese Entwicklung auch weiter. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.  Abg. Kickl: Das ist Gott sei Dank das letzte Budget, das Sie machen! Das letzte!)

Das ist auch eine sehr gute Nachricht, weil wir mit diesen steigenden Realein­kommen auch ein Wachstum des Wohlstandes der Menschen haben. (Abg. Kickl: Ah! Sagen Sie das bitte noch einmal, dass es alle hören!) Das wird ja immer vergessen: Genau diese Unterstützungsmaßnahmen tragen dazu bei. Zu den guten Nachrichten gehört auch, dass der Arbeitsmarkt robust bleibt und dass so viele Menschen in Beschäftigung sind wie nie zuvor. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Mit etwas Optimismus für Österreich können wir also unseren Wohlstand erhalten und auch die Zukunft positiv gestalten.


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Wenn die Zeiten unsicherer werden, wenn Wolken aufziehen, dann ist Mut gefragt, dann ist Optimismus gefragt und dann ist auch Handlungsfähigkeit gefragt. Es braucht Werte, es braucht Leitlinien, an denen wir unser gesamtes Handeln orientieren.

Für mich ist das beispielsweise die ökosoziale Marktwirtschaft, die einerseits einen ganz wesentlichen Anteil an unserem Wohlstand hat und andererseits auch für die Herausforderungen, die in der Zukunft auf uns zukommen, das wohl beste Modell ist; eben Politik nach Josef Riegler – er hat es erfunden und er hat diesen Begriff auch stark geprägt. (Abg. Belakowitsch: Das war auch sehr erfolgreich!) Sie vereint sehr vieles miteinander. Sie vereint die Wahrung des sozialen Friedens auf der einen Seite mit der wirtschaftlichen Konkur­renz­fähigkeit auf der anderen Seite, aber auch mit dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen auf der dritten Seite. Es geht also nicht um ein Gegen­einander der verschiedenen Bereiche, sondern um ein Miteinander zum Wohle aller in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

In dieser ökosozialen Marktwirtschaft geht es nicht um Wirtschaftspolitik oder Klimaschutz, es geht nicht um Sozialpolitik oder Industriepolitik, sondern es geht darum, diese unterschiedlichen Bereiche miteinander zu verbinden. Abgeleitet von dieser ökosozialen Marktwirtschaft haben wir auch bereits die ökosoziale Steuerreform umgesetzt, die auf der einen Seite Menschen und Betriebe entlastet (Abg. Belakowitsch: Mhm! CO2-Abgabe! – Abg. Kassegger: Besonders mit der NoVA und der CO2-Abgabe! Das war eine enorme Entlastung! – Abg. Belakowitsch: Und mit der CO2-Abgabe?), andererseits aber auch Anreize für umweltfreundliches Handeln setzt. Das ist der richtige Weg, um den uns viele andere Regierungen in Europa durchaus beneiden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir müssen aber noch einen Schritt weiter gehen, das ist keine Frage. Für die Herausforderungen der Zukunft wollen wir daher auch eine ökosoziale Finanzpolitik nach marktwirtschaftlichen Prinzipien schaffen. (Abg. Kassegger: ... bei 20 Milliarden Defizit!) Was meine ich damit? – Wir müssen auf der


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einen Seite unserem Standort Chancen geben, statt Hürden aufzubauen, wir müssen in der Klimapolitik mit Hausverstand Anreize setzen, statt mit Verboten zu agieren. Auch da müssen wir mit Optimismus die Segel, die ich vorhin erwähnt habe, in Richtung Zukunft setzen.

Unser Ziel muss eine Finanzpolitik, eine Steuerpolitik sein, die sicherstellt, dass Österreich lebenswert bleibt, dass Österreich ein starker, wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort und ein Ort mit der größtmöglichen persönlichen und wirtschaftlichen Freiheit und Entfaltungsmöglichkeit bleibt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Eines möchte ich an dieser Stelle durchaus klar feststellen: Österreich hat ganz sicher eines nicht, nämlich zu wenige oder zu niedrige Steuern. Es hilft den vielen nicht, wenn man wenigen etwas wegnimmt (Abg. Stöger: Das ist ein Blödsinn! Nein, das ist ein Blödsinn!), daher bin ich ganz klar gegen neue Steuern (Abg. Erasim: Die Reichen reicher machen!), und zwar aus mehreren Gründen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: CO2-Steuer! Haushaltsabgabe! ORF! Sind das keine neuen Steuern? – Ruf bei der SPÖ: Die Reichen reicher machen! Das ist eine Politik, Wahnsinn! – Abg. Erasim: Vor allem im Zusammenhang mit der ökosozialen Marktwirtschaft finde ich super, dass er ... neue Steuern ... hat! – Das hat ganz einfach einen roten Faden!)

Wir wollen die Menschen entlasten und nicht belasten. Solche zusätzlichen neuen Steuern sanieren kein Budget, sie schaffen keine neuen Arbeitsplätze, sie erhöhen auch nicht den Wohlstand der Menschen in Österreich. (Abg. Wurm: Da schau her!) Wir müssen und können es aber durchaus schaffen, gleichzeitig wettbewerbsfähiger zu werden und nachhaltiger und ökologischer zu werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir können es auch schaffen, gleichzeitig die arbeitenden Menschen finanziell zu entlasten und das Sozialsystem zu sichern, und wir können es schaffen, auf der einen Seite Eigentumsbildung zu ermöglichen und auf der anderen Seite


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sozialen Wohnbau zu unterstützen. (Abg. Kickl: Warum glaubt euch kein Mensch mehr was?)

Das hat Österreich bereits in der Vergangenheit ausgezeichnet und das wird es auch in Zukunft auszeichnen. Dafür brauchen wir aber innovative Ansätze, dafür brauchen wir ein Miteinander aller Verantwortungsträger und kein Ausspielen der unterschiedlichen Prioritäten gegeneinander. Vor allem braucht es eines: Es braucht Hausverstand, und zwar mehr Hausverstand in der Politik. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Greiner: Rewe dankt!)

Der Hausverstand sagt uns nämlich, dass es keinen wirtschaftlichen Erfolg ohne soziale Sicherheit und ohne gute Arbeitsbedingungen gibt. Der Hausverstand sagt uns übrigens auch, dass wir unseren Lebensraum und damit unsere Lebens­grundlage schützen müssen, ohne dabei die Grundlage unseres Wohlstands zu gefährden. Der Hausverstand sagt uns auch (Abg. Meinl-Reisinger: Der ist doch eher eine Supermarktwerbung, aber kein ...!): Die Grundlage dafür, dass Österreich zu einem lebenswerten, zu einem sehr hoch entwickelten, zu einem reichen Land wurde, sind die Menschen, die täglich aufstehen und zur Arbeit gehen. (Abg. Kickl: Warum glaubt Ihnen kein Mensch mehr was?)

Das sind beispielsweise jene Familienbetriebe, die nicht auf kurzfristige Gewinne schielen, sondern seit Generationen gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Wertschöpfung sorgen (Abg. Kassegger: Ja, die ihr dann auf der ganzen Welt verteilt!), und es sind jene, die auf die Schwächeren in unserer Gesellschaft schauen, sei es im Sozialsystem, in der Freiwilligenarbeit oder auch zu Hause im Familienverband. Diese unter­schiedlichen und bedeutenden Bereiche unterstützen wir mit einer ökosozialen Finanzpolitik, weil uns der Hausverstand auch das sagt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Greiner: Ach so? – Abg. Erasim: Das ist wirklich eine schlechte Rede!)

Wir leben in schwierigen Zeiten, in herausfordernden Zeiten. Die globale Entwicklung, die uns begleitet, ist mit großen Unsicherheiten verbunden; sie erfordert auf der einen Seite ein mutiges, auf der anderen Seite ein


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entschlossenes Handeln der Politik, und das setzen wir mit diesem Budget, das ich Ihnen heute präsentieren darf, um.

Wir haben es uns ja nicht leicht gemacht (Abg. Kickl: Ah?! – Heiterkeit der Abgeordneten Kickl und Kassegger), sondern in den letzten Wochen genau abgewogen, welche Bereiche gerade jetzt in dieser herausfordernden Zeit gestärkt werden müssen. Wir hätten natürlich auch auf jeden Bereich einfach 10 Prozent drauflegen können, aber das ist nicht die Art von verantwor­tungsvoller Politik, für die wir stehen. (Abg. Belakowitsch: Das würdets ihr nie machen!) Freihändiges Verteilen ist zwar einfach, aber durchaus zukunftsvergessen.

Ebenso klar ist, dass in Zeiten wie diesen nicht alles möglich ist. In einem Umfeld, in dem wir die Menschen bereits enorm entlastet haben – über die Abschaffung der kalten Progression, über Hilfsmaßnahmen, über den Finanzausgleich, mit dem wir den Ländern und Gemeinden mehr zur Verfügung stellen – und natürlich auch als Bund massiv die Zinslast, die steigenden Zinsen spüren, kann nicht jeder Ressortwunsch immer zur Gänze erfüllt werden. Trotzdem schaffen wir es, dass jedes Ressort mehr Geld als im Vorjahr zur Verfügung hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Meinl-Reisinger: Was ist das für eine Leistung bei 20 Milliarden Defizit? – Abg. Kassegger: Das ist keine!)

Wir haben in der Bundesregierung vereinbart, dass ein effektives Budget der Schlüssel zur Erreichung unserer gesamtstaatlichen Ziele ist. (Abg. Kickl: Das ist ein schwarz-grüner Selbstbedienungsladen! Ein Mal noch, ja!) Dieses Budget 2024 orientiert sich daher auf der einen Seite an den kurzfristigen, dringenden politischen Prioritäten, auf der anderen Seite an langfristiger wirtschaftlicher Stabilität und auch an der nachhaltigen Förderung des Wohl­stands und der Sicherheit aller Menschen in unserem Land. Wir gehen mit Optimismus in die Zukunft. Wir setzen Schritte für eine starke Wirtschaft und für den Wohlstand aller Generationen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)


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Liebe Österreicherinnen und Österreicher, es war in meinem ersten Budget vor einem Jahr notwendig, massiv in die Sicherheit – in die Versorgungssicherheit, in die militärische Sicherheit, in die soziale Sicherheit – zu investieren. Mit diesem Budget investieren wir in jene Bereiche, die in den vergangenen Krisen Schwächen zutage gebracht haben. Wir investieren in jene Bereiche, die unseren Wohlstand auch langfristig sichern. Wir beschließen ein Budget mit Haus­verstand, das sich in die Zukunft richtet. (Abg. Meinl-Reisinger: Ja, ja, a wengal mehr Hausverstand wär ...!) Hausverstand bedeutet in diesem Zusam­menhang auch, dass wir jetzt wichtige Investitionen und Weichenstellungen für die Zukunft vornehmen müssen.

Ich verspreche Ihnen, auch weiterhin – so wie bisher – im Sinne der Menschen in unserem Land einen realistischen Blick darauf zu haben, was in Zeiten wie diesen notwendig und dringend ist. Ja, man kann dieses Budget durchaus auch ein ökosoziales Budget nennen; die oft zitierte in Zahlen gegossene Politik ist eine ökosoziale Politik. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter, denn hinter jeder Zahl im Budget stehen Menschen, Familien, Betriebe und auch wichtige Projekte, die dafür sorgen, dass wir auch in Zukunft ein lebenswertes Land bleiben und eine konkurrenzfähige Wirtschaft gewährleisten können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

„Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht“, hat Marie von Ebner-Eschenbach einmal gesagt. Ich habe in den letzten Minuten versucht, zu skizzieren, dass die Welt, aus der wir kommen, durch viel Wandel definiert ist. Wir alle haben in den vergangenen dreieinhalb Jahren viel Unvorher­sehbares, viel Unkalkulierbares erlebt, aber die Regierung unter Bundeskanzler Karl Nehammer hat sich nicht weggeduckt, sie hat jedes Mal ihre Verantwortung wahrgenommen.

Unser Zugang war immer klar: Wir unterstützen die Menschen mehrfach und intensiv, um trotz hoher Inflation die Kaufkraft zu erhalten. Das war ein Zugang, der extrem notwendig ist und um den wir eigentlich auch in ganz Europa


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beneidet werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kickl: Nächstes Jahr noch viel mehr! Nächstes Jahr noch viel mehr!)

Diese umfangreichen Maßnahmen umfassen auf der einen Seite kurzfristige, zeitlich befristete Entlastungsmaßnahmen, die durchaus notwendig waren – und besonders notwendig waren, weil Löhne und Pensionen die Kaufkraftverluste natürlich nur zeitversetzt ausgleichen können. Damit haben wir die Menschen, die Unternehmen unmittelbar entlastet und eben auch die Kaufkraft der Haushalte und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie erhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Neben diesen sehr wichtigen kurzfristigen Unterstützungen für besonders betroffene Gruppen in der Bevölkerung haben wir – und das ist, glaube ich, ganz entscheidend – auch strukturell eingegriffen. Die wichtigste dieser dauerhaften Entlastungen war natürlich die Abschaffung der kalten Progression. Wir haben diese schleichende Steuererhöhung beendet, geben somit den Menschen das Geld zurück, das ihnen die Inflation nimmt, und wir sorgen dafür, dass die Lohn- und Pensionserhöhungen jetzt auch in vollem Ausmaß bei den Menschen in Österreich ankommen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

In diesem Zusammenhang rentiert es sich schon, die Zahlen auch einmal seriös anzuschauen: Im ersten Jahr ohne die kalte Progression haben sich die Menschen mehr als 1,8 Milliarden Euro erspart. Konkret bedeutet das also: mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern, die dafür zu zahlen sind. Im kommenden Jahr, dem Jahr 2024, reden wir von über 3,6 Milliarden Euro, die sich die Steuerzahle­rinnen und Steuerzahler ersparen.

Bei der Abschaffung der kalten Progression, beim berühmten letzten Drittel, haben wir auch sehr bewusst Maßnahmen gesetzt, die Leistung belohnen, die auch unseren Standort stärken und die Familien unterstützen. Wir entlasten zum Bespiel jene, die Überstunden leisten. Davon profitieren alle: Geringverdiener


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und Besserverdiener. Das ist gerade in der aktuellen Situation des Arbeitskräfte­mangels durchaus sinnvoll, denn wir unterstützen eben genau jene, die auch mehr leisten wollen.

Kinder profitieren gleichermaßen, Familien profitieren mehrfach: Wir erhöhen den Kindermehrbetrag, wir verdoppeln den steuerfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung und schaffen auch Erleichterungen bei Betriebskindergärten. Das entlastet die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler unmittelbar.

Besonders entlastet werden von uns auch die kleineren Einkommen. Bis 2022 konnte man beispielsweise bis 11 000 Euro pro Jahr steuerfrei Einkommen beziehen; im heurigen Jahr ist diese Grenze auf 11 693 Euro erhöht worden. Das ist eine der zentralen Auswirkungen, die wir durch die Abschaffung der kalten Progression erleben. Im kommenden Jahr, dem Jahr 2024, sind die Menschen erst ab einem Einkommen von 12 816 Euro steuerpflichtig.

Wenn wir beispielsweise einen Angestellten im Schichtbetrieb mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3 650 Euro hernehmen, dann bleiben dem im nächsten Jahr 1 200 Euro mehr. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Erasim: Dieses Beispiel ist eine Frechheit!)

Das ist, sehr geehrte Damen und Herren, durchaus ein Akt der Fairness, den wir damit gesetzt haben: dass den arbeitenden Menschen, die natürlich stark von der Teuerung betroffen sind (Abg. Kickl: Interessant wird sein, was der nächste Finanzminister sagt!), mehr Netto vom Brutto bleibt und dass der Staat eben kein Profiteur der hohen Inflation ist.

Man kann sich natürlich die Frage stellen – vor allem als Finanzminister, das mache ich immer –: Wäre es nicht einfacher gewesen, wäre es nicht bequemer gewesen, diese Reform nicht umzusetzen? – Ja, natürlich wäre es angenehmer gewesen – das ist ja wohl selbstverständlich! –, aber es ist eben nicht die Zeit für Bequemlichkeit, es ist Zeit für eine faire Entlastung, für eine dauerhafte


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Entlastung aller Bürgerinnen und Bürger in Österreich. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Auch diejenigen Menschen in Österreich, die im Ehrenamt tätig sind und damit einen ganz wesentlichen Beitrag in unserem Land leisten, entlasten wir steuerlich – das kommt in der Diskussion immer ein bisschen zu kurz – mit dem größten Reformprojekt der vergangenen 30 Jahre in diesem Bereich, indem wir die Spendenabsetzbarkeit massiv ausweiten.

Darüber hinaus zieht der Bund wie schon im Vorjahr auch heuer und nächstes Jahr die berühmte Gebührenbremse, und damit auch die Gemeinden ähnliche Schritte setzen können, stellen wir 150 Millionen Euro dafür zur Verfügung. Auch diese Maßnahme wirkt natürlich inflationsdämpfend (Ruf bei der SPÖ: Geh bitte!), weil immer die Frage im Zentrum steht: Was wirkt inflationsdämpfend und was treibt die Inflation an? (Abg. Erasim: Ihre Politik treibt die Inflation an!) – Das muss man natürlich auch immer mitberücksichtigen.

An dieser Stelle möchte ich auch ein klares Bekenntnis abgeben: Ich verstehe mich durchaus als Föderalist – nicht nur aufgrund meiner Vergangenheit im Bundesrat –, darum sehe ich Österreichs Bundesländer, Österreichs Gemeinden und Städte als starke Partner, als verlässliche Partner. Gemeinsam haben wir die Krisen der vergangenen Jahren auch durchaus gut – sehr gut – bewältigt. Unseren Städten, unseren Gemeinden haben wir alleine mit den beiden Inves­titionsprogrammen – mit dem kommunalen Investitionsprogramm im Jahr 2022, aber auch mit dem weiteren im Jahr 2023 – 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit nehmen wir unsere Verantwortung gegenüber den unterschied­lichen Gebietskörperschaften und auch den betroffenen Menschen vor Ort wahr und ermöglichen auch Investitionen in die Zukunft, die sinnvoll sind.

Gemeinsam mit den Bundesländern, mit den Städten und den Gemeinden setzen wir jetzt gerade einen ganz neuen Kurs. Der künftige Finanzausgleich ist eigentlich ein Paradigmenwechsel und eine große Innovation, die wir da ange­gangen sind: Erstmals werden Mittel an gemeinsame Ziele, an gemeinsame


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Reformen geknüpft, und auch damit reagieren wir auf eine Welt, die sich verändert hat – die demografische Entwicklung, höhere Kosten natürlich auch im Gesundheitsbereich, im Pflegebereich, in der Kinderbetreuung, die Ausbaunotwendigkeit in der Kinderbetreuung – und wir stellen mehr Geld für genau diese Herausforderungen der Zukunft zur Verfügung. Das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs macht im Durchschnitt jährlich 3,4 Mil­liarden Euro aus. Der Großteil – 2,4 Milliarden Euro – fließt direkt an die Länder, an die Gemeinden und Städte. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Erlauben Sie mir noch ein Wort zum Zukunftsfonds: Dass wir es erstmals in der Geschichte des Finanzausgleichs geschafft haben, Geld an Ziele zu knüpfen, Geld an Reformen zu knüpfen, ist wirklich eine Errungenschaft. Wir verschieben also nicht mehr nur Mittel im großem Ausmaß von A nach B, von einer Gebietskörperschaft in die andere, sondern knüpfen das an Reformen und an Ziele. Wir adressieren mit dem Zukunftsfonds – 1,1 Milliarden Euro – genau die Herausforderungen der Zukunft, denn wir als Bund sind natürlich bereit, mehr Geld für diese Herausforderungen zur Verfügung zu stellen: mehr Geld für Klimaschutz, mehr Geld für Wohnen, für die Umwelt, aber eben vor allem auch für den Ausbau der Kinderbetreuung. (Abg. Kickl: Und für das eigene Kabinett!) Das hat Bundeskanzler Karl Nehammer zugesagt und das setzen wir jetzt auch um. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kollross.)

Das ist, sehr geehrte Damen und Herren, auch eine gemeinsame Kraft­anstren­gung, bei der alle Gebietskörperschaften – also Bund, Länder, Gemeinden – an einem Strang ziehen, und ich möchte mich an dieser Stelle wirklich noch einmal bei allen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, der Gemeinden, der Städte, wie auch beim Regierungskollegen – vor allem, wenn es um den Bereich Pflege und Gesundheit geht – ganz herzlich für die durchaus intensiven, aber auch wertschätzenden und am Ende des Tages auch lösungsorientierten Verhandlungen bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)


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Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe schon, wenn uns als Regierung vorgeworfen wird, Selbstlob zu üben – ich meine, jemand muss es natürlich auch kommunizieren –, aber Sie müssen ja nicht unbedingt nur mir glauben – vielleicht bin ich jetzt nicht der Objektivste in diesem Zusammenhang (Abg. Kickl: Vielleicht!) –, wenn ich sage, dass diese Bundesregierung so viel getan hat wie keine andere zuvor (Heiterkeit der Abg. Erasim) für die Menschen, für die Wirtschaft, für die wichtigen Zukunftsbereiche. (Abg. Erasim – erheitert –: Darum streichen wir ja alle Plenarreservetage: weil keine Gesetze vorliegen! Genau!) Sie können aber – und da muss man sich eigentlich nur ein bissl erkundigen – durchaus externen und unabhängigen Bewertungen vertrauen und diese heranziehen (Abg. Kickl: Ja, die werden Sie bekommen, spätestens in einem Jahr!): der OECD beispielsweise, dem Budgetdienst des Parlaments oder auch der Oester­reichischen Nationalbank. (Abg. Kollross: Beinschab-Tool!)

Unsere Maßnahmen waren intensiv, ja, aber sie waren nicht nur intensiv, sondern sie waren auch treffsicher – überraschenderweise! Sie waren treffsicherer als jene Maßnahmen, die unsere Partner, beispielsweise Deutschland, Spanien oder andere, gesetzt haben. (Abg. Loacker: ... Fantasie! – Zwischenruf des Abg. Kollross.) Also da können Sie durchaus auch auf diese unabhängigen Institutionen vertrauen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es gibt also Treffsicherheit auf der einen Seite (Abg. Hafenecker: Ist immer die Frage, was man treffen möchte!), und vor allem entlasten wir auch die untersten Einkommensbereiche am stärksten, und noch dazu wirken die Senkung der Energieabgabe, die Stromkostenbremse, die Gebührenbremse, der Mietpreis­deckel inflationsdämpfend. (Zwischenruf der Abg. Erasim.) Das bestätigen auch genau diese Institute, die ich vorhin genannt habe und die – das können Sie mir glauben – durchaus unabhängig sind. Alleine dieser Auszug an Maßnah­men zeigt, wie viel diese Bundesregierung getan hat, geleistet hat, um eben die Menschen in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen.


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Natürlich ist uns klar, dass die immer noch zu hohe Inflation die Menschen vor durchaus große Herausforderungen stellt – Herausforderungen, bei denen wir die Menschen auch in Zukunft natürlich nicht alleine lassen werden. (Abg. Kickl: So lang hat das noch nie gedauert ...!) Natürlich kann man über jede unserer Maßnahmen immer diskutieren – das ist überhaupt keine Frage und das soll durchaus auch so sein –, aber wie bei der Pandemie gilt halt auch hier: Viele, die nie Verantwortung hatten und keine einzige Entscheidung zu treffen hatten, erklären im Nachhinein, was man alles anders hätte machen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Belakowitsch: Nein, nein, nicht im Nachhinein! – Abg. Kickl: Hättet ihr vorher zugehört ...!)

In diesem Zusammenhang fällt mir immer wieder Wolfgang Schäuble ein, der frühere deutsche Finanzminister, der gerne sagte: Regieren ist ein Rendezvous mit der Wirklichkeit!, denn auch die zur Verfügung stehenden Prognosen beispielsweise waren nicht immer treffend. (Abg. Belakowitsch: Von den Exper­ten!) Ich erinnere an die Europäische Zentralbank, die die Inflation noch Mitte des Jahres 2022 als temporäres Phänomen beurteilt hat. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch. – Abg. Kassegger: ... mit der Wirklichkeit habt ihr in den letzten Jahren ...!)

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Konjunktiv kann man aber keine Krise bekämpfen, und im Rückspiegel der Geschichte ist natürlich jede Bewertung immer einfach und immer klar. Trotzdem ist es uns gelungen – eben auch mit Unterstützung der Maßnahmen, die wir auf den Weg gebracht haben (Abg. Belakowitsch: Trotz, nicht wegen! Trotz!) –, dass die Inflation massiv sinkt: Sie ist von über 11 Prozent zu Jahresbeginn auf jetzt circa 6 Prozent gesunken. (Abg. Kickl: Die Rede des nächsten Finanzministers wird wirklich interessant werden! – Ruf bei der ÖVP: ... schon zehn Mal gesagt!) Das ist der niedrigste Wert seit Kriegs­beginn, und der wird auch in den nächsten Monaten noch weiter sinken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher! Max Frisch hat einmal gesagt: Krise kann ein durchaus produktiver Zustand sein, man muss ihr nur den


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Nimbus der Katastrophe nehmen. Gerade deshalb ist es entscheidend, welche Lehren wir aus den letzten Jahren für die Zukunft ziehen. Die Pandemie hat die Mängel, die wir haben (Abg. Belakowitsch: Ja, in der Regierung vor allem!), aufgezeigt, die Mängel im Gesundheitssystem (Abg. Hafenecker: Mängel auf der Regierungsbank!), aber auch Möglichkeiten, gerade was die Digitalisierung beispielsweise betrifft, und auch die Stärken und Schwächen unseres föderalen Systems. (Abg. Belakowitsch: Das haben Sie vorher nicht gewusst?!)

Die Energiekrise hat uns die Abhängigkeit von russischem Gas vor Augen geführt und auch die Verwundbarkeit unserer Wirtschaft. (Abg. Kickl: Bitte versündigen Sie sich nicht an den Gasspeichern!) Auch da halten wir dagegen und können durchaus Erfolge vorweisen. Österreich hat seine Abhängigkeit von russischem Gas nachweislich reduziert – und das alles, während wir gleichzeitig die Versorgungssicherheit deutlich ausgebaut haben. (Abg. Belakowitsch: Woher haben wir jetzt das Gas?) Die Gasspeicher sind gut voll, sind zu über 95 Prozent gefüllt; damit liegt in unseren Speichern auch mehr Gas, als wir im gesamten Vorjahr verbraucht haben. (Abg. Kickl: Woher kommt das?)

Zusätzlich haben wir eine strategische Gasreserve (Abg. Kickl: Ah!) von einem Viertel unseres Jahresverbrauchs angelegt. (Ruf bei der ÖVP: Von eurem Freund?! – Abg. Kickl: Könnte das russisches Gas sein?) Somit ist klar: Wir kommen, auch mit Diversifizierung, Herr Abgeordneter, gut durch den Winter, die Wohnungen werden warm bleiben. (Abg. Kickl: Könnte das russisches Gas sein, was in unserem Speicher ist?) Das ist eine wichtige Botschaft, die wir hier aussenden können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Da ist es durchaus wert, eine vernünftige Analyse zu betreiben. (Abg. Strasser: Nervös sind sie! Gute Rede!) Bei aller Kritik, die man durchaus haben kann, sollte man sich auch in diesem Zusammenhang ganz nüchtern einer Bewertung unterziehen und sich vielleicht eine Bewertung von außen anschauen. Erst vor wenigen Wochen hat es eine neue Entscheidung der Ratingagentur Fitch gegeben; diese Ratingagentur hat den Ausblick für Österreich angehoben. Grund dafür – und das muss ich in diesem Zusammenhang schon erwähnen – sind


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eben die abnehmenden Risiken bei der Energieversorgung. Besonders hervorgehoben werden die Maßnahmen dieser Bundesregierung, wie etwa die strategische Gasreserve, die ich erwähnt habe, und auch die zunehmende Diversifizierung der Gasressourcen.

Dieses stabile Rating ist wichtig – das ist ja nicht nur so dahingesagt, es ist ganz entscheidend –, weil sich die Republik dadurch auf den Kapitalmärkten zu besseren Konditionen Geld ausleihen kann. (Abg. Kassegger: Noch weiter verschulden kann! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch. – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Hört doch auf mit dem Wahnsinn!) Als stabile Basis nennen Expertinnen und Experten auch die hohe Kaufkraft. Während in anderen Ländern, auch in der Europäischen Union, die realen Haushaltseinkommen zurückgehen, steigen die realen Haushaltseinkommen (Abg. Kickl: Hurra! Hurra!) in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Klar ist jedoch – das muss man auch offen sagen –: Das Leben ist natürlich auch in Österreich teurer geworden (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch – Abg. Kickl: Das passt jetzt aber nicht zusammen!), aber die Durchschnittsfamilie hat auch deutlich mehr Haushaltseinkommen als noch im Vorjahr. Wenn wir als Beispiel wieder eine vierköpfige Familie mit zwei Durchschnittsgehältern hernehmen, so zeigt sich: Diese Familie hat pro Jahr ein Plus von 5 000 Euro an verfügbarem Einkommen (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), und zwar aufgrund verschie­dener Maßnahmen: Abschaffung der kalten Progression, Senkung der Steuertarife, Absetzbeträge, Stromkostenbremse, Stromkostenergänzungszuschuss, Valorisie­rung der Familienleistungen und Wohn- und Heizkostenzuschuss. Alleine aufgrund dieser Maßnahmen erspart sich eine Durchschnittsfamilie 5 000 Euro pro Jahr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Man muss auch klar sagen: Österreich hat in wichtigen Bereichen vorgesorgt, und daher kann man durchaus mit Optimismus, mit Zuversicht in die Zukunft blicken. Wir haben vorgesorgt und unsere Unternehmen mit zahlreichen Rahmenbedingungen gestärkt, zum Beispiel mit der Senkung der Körperschaft­steuer.


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Ich war relativ viel unterwegs, beispielsweise in London oder Berlin: Englische und deutsche Betriebe schauen neidvoll auf die österreichische Senkung der Körperschaftsteuer. Diese Bundesregierung senkt den Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent auf heuer 24 und im nächsten Jahr auf 23 Prozent. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Matznetter.) Es profitieren in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen von dieser Maßnahme. Mehr als zwei Drittel dieser heimischen Unternehmen haben einen Gewinn von unter 40 000 Euro, und genau diese Unternehmen profitieren von dieser Maßnahme der Bundesregierung. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen also, dass wir als Bundesregierung gerade in Zeiten hoher Inflation alles tun, um den Standort zu stärken. Damit Österreich auch in Zukunft ein Standort bleibt, der wettbewerbsfähig ist, sind weitere Verbesserungen gerade in Krisenzeiten notwendig. Wir entlasten daher beispielsweise auch Österreichs Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen: Damit Start-ups auch in Zukunft ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und Treiber für Innovationen bleiben können, erleichtern wir beispielsweise die Mitarbeiter­beteiligung. Wir stärken die Mitarbeiterbindung mit neuen steuerlichen Modellen. Mit einer neuen Rechtsform, der Flexiblen Kapitalgesellschaft, senken wir das Mindeststammkapital auf 10 000 Euro. (Abg. Kassegger: Die GmbH light war ja schon ein Stinker! ... mit neuem Namen wieder aufwärmen!)

Das sind wichtige Maßnahmen, um diesen Bereich entsprechend zu unter­stützen. Das alles und mehr tun wir insgesamt, um eben den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)

Das alles war ja eigentlich nur eine Auswahl an Maßnahmen, die wir umsetzen, die wir bereits umgesetzt haben oder im nächsten Jahr umsetzen werden. Man kann natürlich immer unterschiedliche Zugänge zu den Maß­nahmen haben, einen Vorwurf kann man dieser Regierung unter Bundeskanzler Nehammer sicher nicht machen: dass wir uns vor schweren Entscheidungen drücken. Das haben wir, glaube ich, in den letzten dreieinhalb Jahren zumindest


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gezeigt und tun das auch in den nächsten Jahren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir haben immer rasch gehandelt. Wir waren da. Wir haben die Menschen unterstützt, trotz dieser, wie es so schön heißt, multiplen Krisen, die wir erlebt haben – Teuerung, Pandemie, Auswirkungen des russischen Angriffskrieges, Energiekrisen. Wir haben immer rasch gehandelt und für die Menschen gear­beitet.

Andere haben durchaus immer von der Seitenlinie kommentiert, kritisiert. Das nimmt man zur Kenntnis. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das ist auch gut so. Wir aber haben Verantwortung übernommen, wir haben auch in dieser schwierigen Zeit Verantwortung für Österreich übernommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, seien wir ehrlich: Seit Amtsantritt hat diese Bundesregierung mehr Verantwortung übernehmen müssen als doch so einige Regierungen davor. Wir haben unseren Job gemacht. (Abg. Belakowitsch: Die Frage ist, wie!) Ich glaube – und jetzt bin ich nicht objektiv, das stimmt schon, aber externe Experten sagen das ja auch so –, wir haben ihn gut gemacht. (Abg. Erasim: Welche? Welche sagen das?) – Das sage nicht ich (Ruf bei der FPÖ: Sehen das die Wähler auch so?), sondern das sagen eben genau die Daten (Abg. Kickl: Ja, der Wähler wird es honorieren!) – auf Daten sollte man auch vertrauen (Abg. Wurm: Die Wähler werden das entscheiden, die Wähler! – Abg. Belakowitsch: Das sind die Experten!) – und internationale Expert:innen. Ich habe vorhin die OECD zitiert. Auch andere internationale Institutionen (Abg. Belakowitsch: Die wahren Experten entscheiden es dann eh!) haben uns genau das bestätigt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Schauen wir, sehr geehrte Damen und Herren, beispielsweise auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), schauen wir auf die gestiegene Kaufkraft, die wir erleben, und schauen wir auf die Sozialleistungen, die ausgebaut worden sind! Wir haben in der Krise nicht nur


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reagiert, sondern wir haben Verantwortung übernommen, wir haben für das Land, die Menschen und die Betriebe agiert.

Wir haben Herausforderungen erlebt. Mitten in diesen größten Herausforde­rungen seit dem Zweiten Weltkrieg haben wir Pflöcke für die Zukunft eingeschlagen, und wir haben trotz des Bekämpfens dieser Krisen langfristige Reformwege eingeschlagen. Das ist die Bilanz dieser Regierung unter Bundeskanzler Karl Nehammer, egal was jene sagen, die eben keine Verant­wortung übernommen haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Ja, alles egal! – Abg. Kickl: Kostet es aus, es ist das letzte Mal!)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe natürlich, dass viele Menschen in Zeiten wie diesen, in diesen Krisenzeiten insgesamt Sorgen haben, auch Sorgen vor der Zukunft haben. Ja, wir sind durchaus an einem Scheidepunkt angelangt, ob es eine nächste Generation – so wie eigentlich immer seit dem Zweiten Weltkrieg – besser haben wird (Abg. Belakowitsch: Glaube ich kaum!) oder ob diese Aufstiegserzählung etwas stockt. Es wird natürlich auch weiterhin erhebliche Anstrengungen brauchen, um unserer Gesellschaft dieses berühmte Mehr in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Die Antwort auf dieses Streben nach Mehr ist nicht, einigen Wenigen etwas wegzunehmen, Arbeitszeiten zu verkürzen (Abg. Erasim: Sondern vielen etwas wegzunehmen!) oder noch mehr Steuergeld in einen Vollkaskostaat zu pumpen. (Abg. Meinl-Reisinger: Aber was sind eure Antworten ...?) Nein, die Zukunft unserer Kinder wird nicht mit diesem Mehr entschieden, sondern die Zukunft unserer Kinder wird mit Innovation entschieden, mit unternehmerischer Freiheit, auch mit individueller Freiheit, mit Mut, mit Optimismus und nicht mit Sanktionen, mit Verboten oder mit Neiddebatten, die wir uns anhören müssen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Maurer. – Abg. Erasim: Hausverstand!)

Es gibt ja Herausforderungen. Es gibt den demografischen Wandel, den Mangel an Arbeitskräften insgesamt. Das stellt unsere Wirtschaft natürlich vor große


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Herausforderungen. Und ja, es wird für diesen Wohlstand, für dieses Mehr an Wohlstand auch weiterhin einen positiven Leistungsbegriff brauchen, bei dem Dinge wie Arbeit, Fleiß und Engagement zählen. Das muss in unserer Gesell­schaft etwas zählen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn wir Wachstum schaffen möchten, wenn wir mehr Wertschöpfung schaffen wollen, dann müssen wir auch zulassen, dass es Menschen gibt, die diesen Wohlstand entsprechend erwirtschaften können. Für einen Zukunfts­optimismus müssen wir die Zukunft gestalten und nicht bloß den Status quo verwalten.

Es gibt bei all diesen Herausforderungen, die wir momentan erleben, durchaus auch Grund – berechtigten Grund – für diesen Optimismus, beispielsweise wenn wir uns anschauen, welche Erfolge, welche Verheißungen die Medizin erreicht hat, wenn wir uns die Möglichkeiten und die damit verbundenen Freiheiten anschauen, die die Digitalisierung mit sich bringt. Besonders viele Chancen für die Wirtschaft und für die persönliche Lebensqualität liegen natürlich in der ökologischen Transformation, davon bin ich fest überzeugt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir müssen aber natürlich auch ernst nehmen, wenn es um Risiken geht, wenn es um Herausforderungen geht, wenn es um Sorgen geht. All diese Chancen sind natürlich auch mit Sorgen und Risken und Herausforderungen verbunden, die man sehr ernst nehmen muss. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch klar festhalten: Die Angst ist ein durchaus schlechter Ratgeber. Angst wird nicht die Herausforderungen der Zukunft lösen, denn dieser Wandel, den wir erleben – der demografische Wandel, der digitale Wandel, der ökologische Wandel –, findet einfach statt, egal ob wir uns jetzt davor fürchten oder nicht. Es ist doch wesentlich besser, mit Zuversicht und als aktiver Gestalter in diesen Zug einzusteigen, in diesen Zug der Zeit einzusteigen, anstatt am Bahnhof stehend mutlos abzuwarten und die Chancen, die sich einem bieten, verstreichen zu lassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)


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Wie muss ein Budget sein? – Aus meiner Sicht muss es so sparsam wie möglich und so flexibel wie nötig sein (Zwischenruf des Abg. Scherak), denn ein Anspruch an das Budget sollte auch sein, dass der Staat reagieren kann. Er sollte auf alle Eventualitäten reagieren können und auch wichtige Weichenstel­lungen für die Zukunft vornehmen. Das haben uns die vergangenen Jahre auch gezeigt. Darin sehe ich auch einen vernünftigen, einen ehrlichen und einen durchaus realistischen Zugang für die Zukunft, denn dieses Budget, das wir Ihnen heute präsentieren, sehr geehrte Damen und Herren, macht Österreich auch zukunftsfit.

Diese ökosoziale Finanzpolitik, von der ich zu Beginn gesprochen habe, heißt für mich auch, dass wir jeden einzelnen Euro, jeden einzelnen Budgeteuro genau prüfen – genau nachvollziehen, streng nachvollziehen und prüfen. Das sind wir alle und das bin ich als Finanzminister den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sozusagen als Treuhänder des Geldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch schuldig.

Ich bin überzeugt, dass man ein Budget nicht in Zeiten von Krisen ruiniert, sondern man würde es dann ruinieren, wenn man in guten Zeiten nicht auf stabile Budgets achtet. (Abg. Meinl-Reisinger: Aber das macht ihr ja ...!) Daher müssen wir uns alle ins Stammbuch schreiben: Die Budgetpolitik muss natürlich nach Jahren der Krisen wieder zu einem Normalzustand zurückkehren! (Abg. Kollross: Das geht nur ohne ÖVP-Finanzminister!)

Es geht um den effizienten Einsatz dieser Steuergelder und der Mittel insge­samt. (Abg. Kickl: Der nächste Finanzminister hat eine Herkulesaufgabe!) Natürlich muss der Staat helfen, wenn es darum geht, die Folgen der Teuerung für die Menschen entsprechend abzufedern. (Abg. Stöger: Das hättet ihr tun müssen!) Der Staat spürt ja diese Teuerung auch selber, beispielsweise bei den Gehältern im öffentlichen Dienst (Abg. Kickl: Ja, Sie im Kabinett, in Ihrem Kabinett!), natürlich auch bei den Pensionen, bei den höheren Energiekosten, bei den höheren Baukosten. Natürlich spürt das der Staat auch, und das spiegelt sich auch im Budget wider.


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Das nimmt uns auch Spielräume. Das nimmt uns als Staat insgesamt auch Spielräume, daher ist jetzt nicht die richtige Zeit für jede gute Idee, die es gibt. Dieses berühmte More-of-the-Same ist der falsche Zugang in Zeiten wie diesen. Die Zeiten haben sich geändert, also müssen sich auch die Priorisierun­gen ändern (Zwischenruf des Abg. Matznetter); auch diese politischen Priorisierungen müssen sich ändern. Offen gesagt: Dieses Verständnis fehlt mir in Österreich noch auf der einen oder anderen Ebene.

Nach drei Jahren Krise, mit einer Wirtschaft, die schwächelt (Abg. Kickl: Ach so?! – Abg. Belakowitsch: Echt wahr?!) und auch angesichts der öffentlichen Schuldenstände geht es einfach nicht mehr (Abg. Belakowitsch: Wahnsinn!), dass wir in Zeiten wie diesen jeden Anspruch erfüllen wollen und jede Interessen­gruppe mit mehr finanziellen Mitteln bedienen möchten. (Widerspruch des Abg. Stöger.) Ich habe es bereits hinsichtlich Finanzausgleich gesagt und ich sage es jetzt wieder: Einfach nur mehr Geld zu fordern, ist keine gute Verhand­lungsposition! (Abg. Kickl: Herr Finanzminister, die Leute gehen schon! – Abg. Meinl-Reisinger: Na geh, das machen Sie doch! Jedes Problem mit Geld bewerfen!)

Wenn man, sehr geehrte Damen und Herren, von Nachhaltigkeit spricht, wenn man von Verantwortung für Generationen spricht, dann sollte ein solcher Maßstab auch bei der finanziellen Stabilität des Staates ansetzen. (Abg. Scherak: Warum macht das denn dann keiner?!) Es gibt neben dem Klimawandel (Abg. Kassegger: Aber Sie haben schon die Budgets der letzten drei Jahre gelesen, oder?), neben den demografischen Herausforderungen auch einen Wandel bei den finanziellen Möglichkeiten, die der Bund hat. Es gibt finanzielle Herausforde­rungen, die wir im Auge behalten müssen, und zwar genau mit Rücksicht­nahme auf kommende Generationen.

Dieser Appell richtet sich wirklich an alle, an alle Verantwortungsträger in Österreich: Wir müssen dieses Anspruchsdenken an den Staat wieder zurück­fahren (Abg. Meinl-Reisinger: Das habt ihr doch gemacht: „Koste es, was es wolle“, jahrelang! – Ruf bei der ÖVP: Jetzt fangen die auch noch an!) und auch die


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finanziellen Grenzen, die wir haben, respektieren – die müssen wir akzeptieren. Wir müssen auch lernen, noch stärker Prioritäten zu setzen.

Als Finanzminister bin ich natürlich immer mit Wünschen konfrontiert. Jeden Tag der letzten Wochen und Monate bin ich mit Wünschen konfrontiert worden und – liebe Klaudia Tanner, bitte verzeih mir – da fühle auch ich als Finanz­minister mich oft als Verteidigungsminister, weil ich das Steuergeld gegen viele Wünsche von allen Seiten verteidigen muss.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sollten dieses Budget also an dem messen, was drinnen ist, aber vielleicht auch schon an so mancher Idee, für die jetzt nicht der richtige Zeitpunkt ist. (Abg. Kickl: Also das ist auch nicht der Befreiungsschlag!) Wir haben die Verantwortung, für die Herausforderungen der Zukunft vorzusorgen, und ich kann Ihnen versichern, wir stellen Mittel für sinnvolle Maßnahmen zur Verfügung und wir orientieren uns dabei wirklich an der Zukunft. Gleichzeitig verlieren wir eben diese budgetäre Verantwor­tung, die wir alle haben, nicht aus den Augen. Auch das heißt für diese Bundes­regierung, Verantwortung zu übernehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir setzen daher natürlich ganz konkrete Schwerpunkte, die notwendige und wichtige Investitionen in die Zukunft betreffen und eben auf der anderen Seite unseren Wohlstand absichern. Bei all diesen Maßnahmen muss man Dinge auch bis zum Ende durchdenken.

Erstens: Wir entlasten die Menschen, wir investieren in die Kinderbetreuung. (Abg. Erasim: Wo ist sie, die Kinderbetreuung? Wo ist sie? – Abg. Wöginger: Im Finanzausgleich, Frau Kollegin! – Ruf bei der SPÖ: Aber nicht die 4,5 Milliarden! – Zwischenruf der Abg. Erasim. – Abg. Wöginger: Zu den Gemeinden, dort wo sie hingehören! Der Bund hat keinen Kindergarten! – Abg. Kickl: August, mach dir keine Sorgen, das ist das letzte Mal, dass du sowas argumentieren musst! – Abg. Wöginger: Man soll den Tag nie vor dem Abend loben!)


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Zweitens: Wir stärken unseren Standort, und insbesondere stärken wir die Schlüsseltechnologien, die für unseren Standort sehr entscheidend sind.

Drittens: Wir geben Chancen und wir investieren in das Wissen.

Viertens: Wir schützen unser Klima immer mit Hausverstand.

Fünftens: Wir bleiben krisenfest und rüsten auch für unsere Sicherheit entsprechend auf.

Damit sichern wir den Wohlstand in Österreich, gestalten die Zukunft und halten unser Land widerstandsfähig und fit für die Herausforderungen der Zukunft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir entlasten Haushalte, wir entlasten Unter­nehmen, wir stabilisieren die Kaufkraft und wir stärken gleichzeitig Betriebe und sichern damit Arbeitsplätze, die nämlich dadurch erhalten werden können. Wir stellen über den Finanzausgleich die notwendigen Mittel zum Ausbau dieser berühmten kommunalen Daseinsvorsorge zur Verfügung.

Zusätzlich sehen wir im Budget natürlich auch die Auswirkung der steigenden Zinsbelastungen, die uns in allen Gebietskörperschaften entsprechend treffen. Diese Zinsbelastung verdoppelt sich von 2022 bis 2027 von 1 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts auf 2 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts. (Abg. Kickl: Bei der Nebenveranstaltung beim Kurz ist mehr los! – Abg. Amesbauer: Das ist auch spannender!) Daher steuern wir auch da gegen und beteiligen alle Ressorts an dieser Zinsbelastung.

Jedes einzelne Ressort trägt mit diesem Solidarbeitrag bei. Für die nächsten Jahre macht diese Beteiligung an der Zinslast circa 2,5 Milliarden Euro aus. Dieser Zinsabschlag ist ganz wichtig, weil wir eben sorgsam mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgehen müssen, um für zukünftige Krisen gerüstet zu sein, die – natürlich – auf uns zukommen werden, und damit unser Wohlstand eben nicht gefährdet wird.


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Dennoch wirken sich die mittel- bis langfristigen Herausforderungen, die wir alle erleben, auch auf dieses Budget aus – das ist überhaupt keine Frage und das muss man auch klar feststellen. Die Herausforderungen sind der demografische Wandel auf der einen Seite, die aktuelle sicherheitspolitische Lage auf der anderen Seite und natürlich auch der Umgang mit dem Klimawandel. All diese Entwicklungen sieht man natürlich im Budget, sie werden im Budget auch entsprechend abgebildet.

Das Defizit des Bundes beträgt im kommenden Jahr 20,9 Milliarden Euro und sinkt bis 2027 auf 16,9 Milliarden Euro. (Abg. Kassegger: Ist das jetzt echt euer Ernst?) Das gesamtstaatliche Defizit, das Maastrichtdefizit, liegt 2024 bis 2027 trotz dieser budgetären Belastungen unter 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, und auch die öffentliche Schuldenquote bleibt bis zum Ende des Planungs­zeitraums, also bis 2027, stabil bis leicht rückläufig unter 77 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. (Abg. Belakowitsch: Dann quasi eh nix! – Abg. Kassegger: Eure Entlastungsprognosen könnt ihr euch einmal einrexen! Die sind alle zum Einrexen, diese Wifo, IHS ...! – Abg. Wöginger: Aber irgendwas musst du ja herneh­men! – Abg. Kassegger: Das ist ja nicht seriös ...! – Abg. Strasser: Wer ist das bei euch, der KGB, oder? Die Taliban und der KGB rechnen bei euch!)

Das bedeutet also, wir halten die 3-Prozent-Maastrichtgrenze ein, und zwar bereits ab heuer – übrigens erstmals nach Jahren der Krise – und auch in den kommenden Jahren bis 2027. Weil uns das auch so oft vorgeworfen wird: Der Bund profitiert ja nicht von der Teuerung, sondern wir geben den Menschen wesentlich mehr über Entlastungen zurück, als wir auf der anderen Seite einneh­men.

Besonders deutlich wird das eben in den kommenden Jahren. Das sieht man auch im Budget, in dem die Nachzieheffekte – ich habe das zu Beginn erwähnt – wie höhere Gehälter, höhere Pensionen, Zinszahlungen schlagend werden und das Budget selbstverständlich auch belasten.


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Wir setzen aber bereits heute erste Schritte für diese nachhaltige Budget­politik für morgen, die wir anstreben sollten. (Zwischenruf des Abg. Kickl. – Gegenruf des Abg. Wöginger.) Klar ist, Investitionen in Kinderbetreuung – nur als Beispiel – rentieren sich langfristig, übrigens auch für den Finanzminister, weil es Investitionen in die Zukunft sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Liebe Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Dieses Budget, dieses ökosoziale Budget, stellt jetzt die richtigen Weichen, denn wir haben eine ganz klare Vision: Wir wollen die Menschen in Österreich entlasten. Wir wollen Wohlstand in unserem Land sichern. Der Bund gibt den Menschen über unterschiedlichste Maßnahmen – über Antiteuerungsmaßnahmen, über dauerhafte strukturelle Entlastungen – wesentlich mehr zurück, als er einnimmt. (Abg. Belakowitsch: Wie geht sich denn das aus?)

Diese Bundesregierung sorgt mit einer unglaublichen Vielzahl an Entlastungs­maßnahmen dafür, dass das Einkommen, dass das real verfügbare Einkommen der Haushalte trotz der hohen Inflation stabil ist und im Vergleich zum Vor-Corona-Niveau sogar noch gestiegen ist. (Abg. Kickl: Wahnsinn, weiter so!)

Wir werden den Fokus auch auf Familien richten. Neben den breiten und eben auch strukturellen Entlastungsmaßnahmen wie zum Beispiel der Abschaffung der kalten Progression waren uns insbesondere auch die Unter­stützungs­maßnahmen für die Familien immer ein Anliegen.

Als Bundesregierung haben wir ein weiteres treffsicheres Maßnahmenpaket zur Reduktion und zur Vermeidung von Kinderarmut beschlossen. Insgesamt belaufen sich die Mittel, die wir für diese Maßnahmen bereitstellen, auf 361,8 Mil­lionen Euro für 2024 (Abg. Kickl: Wie viel Burger kriegt man denn dafür? – Abg. Wöginger: Das musst du deine ... fragen, die sitzen eh nur bei McDonaldʼs!) und 428,7 Millionen Euro bis ins Jahr 2027.


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Damit stellen wir ausreichend Mittel für ganz konkrete Maßnahmen zur Verfügung. Familien mit Kindern und mit Bezug von Arbeitslosengeld, Notstands­hilfe oder Sozialhilfe erhalten vollkommen automatisch und unkompliziert 60 Euro pro Monat und Kind bis Ende 2024. (Abg. Erasim: Familienpolitik fürs Drive-in!) Alleinerziehende, Alleinverdienende entlasten wir; den Schulstart unterstützen wir entsprechend. Das Budget für den Wohnschirm, der Familien vor Delogierungen bewahren soll, wird im Jahr 2024 auf insgesamt 65 Millionen Euro aufgestockt.

Im Sinne einer ökosozialen Politik haben wir eben nicht einfach nur mehr Geld zur Verfügung gestellt, sondern auf der anderen Seite sehr wohl auch die Steuerlast für alle reduziert. Neben der allgemeinen Entlastung der Menschen bekennen wir uns auch ganz klar zur Bekämpfung der Kinderarmut und zum hohen Stellenwert der Familie in unserer Gesellschaft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kickl: Burger King! – Abg. Erasim: Den Stellenwert der Kinder und Familien hat man eh in der Ansprache vom Bundeskanzler gehört!) – Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade jene Menschen, die für dieses Land etwas leisten oder bereits auch ihren Beitrag geleistet haben, sind das Fundament unserer Gesellschaft. Sie sind das Fundament für unseren Wohlstand, den wir Gott sei Dank in Österreich haben. (Abg. Belakowitsch: Ja, Sie haben schon relativ viel ...!)

Wir müssen und werden daher auch weitere positive Leistungsanreize für jene Menschen in diesem Land setzen, die hart arbeiten. Genau aus diesem Grund heben wir – mit den Einnahmen aus dem verbleibenden Drittel der kalten Progression – die ersten vier Tarifgrenzen der Einkommensteuer und ebenso den Freibetrag für Überstunden weiter an und begünstigen die Zulagen steuer­lich.

Dadurch stärken wir insgesamt die Einkommen der Menschen in unserer Gesellschaft, nämlich genau jener Menschen, die etwas für unseren Staat und für unsere Gesellschaft leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kickl: Gehts zum McDonaldʼs!)


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Sehr geehrte Damen und Herren! Wir müssen den österreichischen Wirt­schaftsstandort ja auch entsprechend festigen. Das ist eine Aufgabe, die wir mit all diesen Entlastungen, mit all diesen Unterstützungsmaßnahmen langfristig angehen müssen. Wir liegen im Herzen Europas, und deshalb müssen wir unseren Wirtschaftsstandort auch entsprechend unterstützen und festigen. Insbesondere die Industrie erlebt einen sehr tiefgreifenden Wandel, einen Wandel, der die Unternehmen vor durchaus große Herausforderungen stellt, aber auf der anderen Seite auch Chancen ermöglicht.

Wenn wir optimistisch sind, wenn wir mutig sind und wenn wir so in die Zukunft gehen wollen, dann müssen wir diesen Wirtschaftsstandort im Herzen Europas natürlich entsprechend stärken. Wir müssen Innovationen fördern und wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit in Europa auch entsprechend stärken. (Abg. Belakowitsch: Was hindert euch daran?)

Wir haben, auch aufgrund der aktuellen konjunkturellen Lage, im Budget dafür Vorsorge getroffen. Das betrifft natürlich vor allem das Baugewerbe und das Baunebengewerbe. Wir setzen Anreize für Sanierungen, für nachhaltige Inves­titionen in den Standort. Ich bin felsenfest davon überzeugt: Wenn wir in Österreich weiterhin so wettbewerbsfähig, wie wir es bisher waren, bleiben möchten (Abg. Meinl-Reisinger: Wir sinken ja in der Wettbewerbsfähigkeit!), dann müssen wir dieses gesamte Potenzial, dieses gesamte Standortpotenzial auch entsprechend nützen. (Abg. Meinl-Reisinger: Wir sinken!)

Ich habe vorhin die Halbleiterindustrie angesprochen. Das ist eine der Schlüssel­technologien der Zukunft. Wir haben deswegen bei der nationalen Umsetzung des European Chips Act 400 Millionen Euro bis 2027 budgetiert, und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, für die Jahre 2024 bis 2031 insgesamt bis zu 2,8 Milliarden Euro für die Umsetzung zu investieren.

Für die Investitionsprämie – sehr erfolgreich in der Vergangenheit, auch sehr wirksam in der Vergangenheit – stehen 2024 680 Millionen Euro zur Verfügung.


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Wir werden die Mittel des Filmförderprogramms Fisa plus im kommenden Jahr auf 94 Millionen Euro vervierfachen. (Abg. Belakowitsch: Wahnsinn!) Das ist übrigens ein Förderprogramm, das international sehr, sehr große Beachtung gefunden hat (Abg. Belakowitsch: Das wird Österreich echt weiterbringen!), und im Zusammenhang mit dem auch viele Anfragen von deutschen Filmunter­nehmen an uns herangetragen worden sind, diese Förderungen auch entsprechend zu nutzen, um eben Arbeitsplätze und Produktionen nach Österreich zu bringen.

Insgesamt stellen wir circa 3 Milliarden Euro für die Stärkung des österreichi­schen Wirtschaftsstandorts zur Verfügung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Maßnahme ist besonders wichtig für die Zukunft und als Zukunftsinvestition auch besonders wichtig. Mit dieser Maßnahme wird nicht nur der Standort Österreich gestärkt, sondern auch der Standort Europa gestärkt, nämlich mit Wissenschaft und Forschung.

Europa, und dadurch auch Österreich, kann natürlich nur bestehen, wenn wir die besten Ideen hervorbringen, wenn wir die innovativsten Ideen hervorbringen; also investieren wir in unser Humankapital, in die Wissenschaft, in die Bildung, denn wir in Europa und in Österreich werden nie die billigsten Arbeitskräfte haben, wir in Europa und in Österreich werden nie die billigste Energie haben, aber wir können sehr wohl die klügsten Köpfe haben. Mit einer Forschungs­quote von 3,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts investieren wir ja bereits sehr viel – am drittmeisten in der gesamten Europäischen Union. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kickl: Herr Polaschek, aufpassen! Ich glaube, der schläft da drüben! Gib ihm ein Stößerl! – Abg. Erasim: Ich glaube, der ist eingeschlafen!)

Daher bekennt sich diese Bundesregierung natürlich auch in den nächsten Jahren zu einem ganz starken Wissenschafts-, zu einem ganz starken Forschungsstandort. (Abg. Belakowitsch: Es geht um seinen Bereich!) Die


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Physiknobelpreisträger dieses Jahres, des letzten Jahres zeigen (Abg. Kickl: Herr Polaschek, Wissenschaft, Achtung!) natürlich auch die Leistungsfähigkeit der österreichischen Universitäten, und sie haben wieder gezeigt, wie wichtig dieses Thema in der Zukunft ist.

Um auch in Zukunft die besten Voraussetzungen für genau diese Spitzenfor­schung und auch für die Lehre sicherzustellen, wird das Universitätsbudget der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode, also in den Jahren 2025, 2026 und 2027, auf ein neues Rekordhoch anwachsen und 16 Milliarden Euro betragen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Mittel für Wissenschaft und Forschung werden also über die gesamte Periode um 3,1 Milliarden Euro im Vergleich zum bestehenden Bundesfinanz­rahmen erhöht, und das ist wirklich eine Riesenchance und eine Riesen­investition in das Wissen unserer Gesellschaft.

Durch diese Investitionen, durch diese zusätzliche Investition in die Wissen­schaft, in die Forschung gibt es zwar kurzfristige budgetäre Einbrüche, die wir zu verzeichnen haben, das ist auch überhaupt keine Frage, aber es sind notwendige Investitionen und wir steigern dadurch auch wieder die Wettbe­werbs­fähigkeit Österreichs, nämlich mittel- bis auch langfristig. Genau damit schaffen wir eben auch gesamtwirtschaftlich – Dinge muss man bis zum Ende denken – eine erhebliche Umwegrentabilität. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher! Der Klimaschutz ist natürlich eine der größten Herausforderungen unserer Generation, das gilt weltweit, das ist in Österreich so, das ist überall auf der Welt so.

Unsere Ziele, die wir im Regierungsprogramm festgelegt haben, sind sehr ambitioniert (Abg. Erasim: Nur könnts euch auf nix einigen!): Wir wollen bis 2030 100 Prozent erneuerbare Energien in Österreich für Österreich schaffen, bis 2040 klimaneutral in Österreich werden (Abg. Kassegger: Das muss man aber dann


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zu Ende denken, Herr Finanzminister!), immerhin zehn Jahre vor der Europäischen Union. (Abg. Belakowitsch: Wie machen wir das? – Abg. Kassegger: Den Sager müssen Sie zu Ende denken, dann würden Sie draufkommen, dass das ein absurdes Ziel ist!)

Damit wir diese Klimaziele auch erreichen können, brauchen wir drei Dinge: Es braucht Investitionen – ja, die stellen wir in diesem Budget zur Verfügung; wir müssen übrigens auch privates Kapital ermöglichen, da für mehr Flexibilität sorgen, wir haben deswegen auch unsere Green Bonds aufgelegt, 5 Milliarden Euro, die sind am Markt sehr gut angekommen; und dieses private Kapital werden wir natürlich brauchen, weil der Staat diese Transformation nicht alleine bewerkstelligen kann –, das ist das eine, es wird auch Innovation geben müssen und es wird eine Zusammenarbeit über alle Bevölkerungsgruppen hin­weg geben müssen.

Wir dürfen uns nicht auf einzelne Technologien beschränken, sondern müssen auch weiter technologieoffen bleiben. Ich habe als für Bergbau und Rohstoffe zuständiger Minister deswegen auch eine nationale Carbonmanagementstrategie im Finanzministerium initiiert. Denn: Ja, es ist natürlich klar, dass wir zuallererst einmal CO2 vermeiden müssen, dass wir CO2 einsparen müssen – diesbezüglich sind wir uns, glaube ich, alle einig –, aber wir müssen eben auch alle Techno­logien im Auge behalten, und daher müssen auch das Speichern, der Transport, das Wiederverwerten von CO2 durchaus möglich sein.

Das Geld für diese Transformation stellen wir bereits zur Verfügung, bis 2027 investieren wir 14 Milliarden Euro in diese ökologische Weiterent­wicklung, in diese vernünftige ökologische Weiterentwicklung unserer Wirt­schaft.

Wir erhöhen die Transformationsgeschwindigkeit. Über den Rahmen stellen wir 170 Millionen Euro für Forschungsvorhaben in dem Bereich zur Verfügung. Der Gebäudesektor wird für den Tausch von Ölheizungen in den kommenden vier Jahren mit 1 Milliarde Euro zusätzlich unterstützt, und


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auch für die Transformation im Gebäudesektor insgesamt können Förderungen in der Höhe von 3,6 Milliarden Euro zugesagt werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wir helfen auch einkommensschwachen Haushalten bei genau diesem notwendigen Umstieg auf erneuerbare Heizungssysteme mit insgesamt 1,6 Milliarden Euro bis ins Jahr 2030. (Abg. Kassegger: Wer zahlt denn die 1,6 Milliarden?)

Natürlich reicht die Mittelbereitstellung, der Blick auf die Mittelbereitstellung alleine nicht aus, um die Klimaziele, die Energieziele zu erreichen. Des­­wegen ist es mir wirklich ein Anliegen, dass wir auch auf die Wirkung dieser finanzierten Maßnahmen achten. Ich habe deswegen im Finanzministerium einen sogenannten Climatehub eingerichtet, auch eine Green-Budgeting-Methode entwickeln lassen, weil wir damit auch eine Brücke schlagen zwischen der Klimapolitik auf der einen Seite und der Budget- und Finanzpolitik auf der anderen Seite.

Mit diesem Budget erstellen wir auch erstmalig eine Klimabeilage, eine Umwelt­beilage, die erstmals die wesentlichen Entwicklungen im Umgang mit Anreizen, mit Förderungen, die kontraproduktiv sind, an den Nationalrat, an Sie alle, berichtet. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Sie sehen, dass es durchaus viele Bereiche gibt, die einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten können.

Wir stellen damit sicher, dass wir die Menschen auf diesem Weg mitnehmen, in Form dieser Zusammenarbeit, von der ich vorhin gesprochen habe, weil: Klimaschutz und Klimaschutzpolitik, Klimapolitik insgesamt über die Köpfe der Menschen hinweg, über die Köpfe der Unternehmen hinweg zu machen, das wird sich nicht ausgehen (Abg. Kassegger: Der erste richtige Satz!), das wird keinen Erfolg haben. Wir müssen die Wirtschaft, wir müssen die Bevölkerung auf diesem Weg mitnehmen, wenn wir unsere Klimaziele am Ende des Tages erreichen


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wollen, und wir müssen auch auf die Lebensrealitäten der Menschen Rücksicht nehmen und Klimapolitik mit Hausverstand machen. Das ist unser Zugang, der, den wir haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Welt hat sich natürlich verändert. Vor einem Jahr, als ich hier mein erstes Budget präsentieren durfte, haben wir alle gemeinsam gehofft, dass sich die sicherheitspolitische Lage verändern, das heißt verbessern, wird, aber der russische Angriffskrieg – die Invasion in der Ukraine –, wütet weiterhin, und jetzt wird auch noch Israel von Terroristen heimgesucht. Vor einem Jahr wurde in diesem Haus, im Parlament ein Budget beschlossen, mit dem wir durchaus auch eine Art Zeitenwende in der österreichischen Sicher­heitspolitik eingeläutet haben. Diesen Weg werden wir natürlich entschlossen weitergehen. Deshalb werden wir im Vergleich zum letzten Bundesfinanz­rahmen das Verteidigungsbudget um weitere 790 Millionen Euro erhöhen. Wir liefern damit wirklich ein ganz, ganz klares und eindeutiges Bekenntnis, diese strategische Neuausrichtung des österreichischen Bundesheeres fortzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

70 Prozent der zusätzlichen Mittel in dem Bereich investieren wir in die Ausrüs­tung und in den Ausbau der Fähigkeiten unseres Bundesheeres, und damit treiben wir die Modernisierung des Bundesheeres weiter voran, denn wie wichtig ein schlagkräftiges Bundesheer ist, das wurde uns in den letzten Tagen wieder deutlich gemacht. (Abg. Kickl: Das haben wir gesehen: Rauch steigt auf! – Abg. Amesbauer: Was ist mit der Hercules?)

Neben der militärischen Landesverteidigung, und das ist uns wirklich ein Anliegen, stärken wir ganz bewusst auch die innere Sicherheit und erhöhen die Resilienz bei den Rettungsorganisationen, bei den Zivilschutzorganisationen. Wir verbessern auch die Mobilität der Polizei, beispielsweise mit zusätz­lichen, mit neuen Hubschraubern, und den Schutz am Boden mit weiteren gepanzerten Fahrzeugen. (Abg. Kickl: Haben wir Polizisten auch noch?)


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Angesichts der Aufgaben bei der Kriminalitätsbekämpfung, die immer mehr werden, die immer breiter werden, stellen wir 142,6 Millionen Euro für eine Offensive im IT-Bereich und im Digitalisierungsbereich bei der Polizei zur Verfügung.

Damit die Erinnerungen an die Opfer des Nationalsozialismus bewahrt werden, stellen wir 36,2 Millionen Euro zur Verfügung.

Gemeinsam stellen wir also mehr als 2 Milliarden Euro an zusätzlichen Budgetmitteln im Vergleich zum letzten Rahmen bereit.

Geschätzte Damen und Herren! Lassen Sie mich Ihnen versichern, dass wir in allen Ressorts, in allen Bereichen die Segel für die Zukunft gesetzt haben. (Abg. Belakowitsch: Ja, beim Arbeitsmarkt schaut es traurig aus!) Ich darf auf ein paar Eckpunkte aus den Ressortbudgets – beispielhaft natürlich, im Rahmen der Zeit – eingehen und sie Ihnen vorstellen.

Lassen Sie mich als Beispiel mit dem Bundeskanzleramt, Untergliederung 10, beginnen: Wir stellen 11,2 Millionen Euro für das Jahr 2024 für den Frauenschutz und die Gewaltprävention zur Verfügung. Integrationsprojekte unterstützen wir mit 42 Millionen Euro bis 2027. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Kickl: Die PR-Abteilung - -!)

In der Untergliederung Familie und Jugend stellen wir im Vergleich zum letzten Finanzrahmen 1,3 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung. Wir werden ab 2024 die Mittel für die Bundesjugendförderung, Familien­beratungsstellen, Kinderschutzzentren, Präventionsmaßnahmen um 7,6 Millio­nen Euro erhöhen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Untergliederung 11, Bereich Inneres: Wir werden mit zusätzlichen 56,1 Millionen Euro die Schutzausrüstung verbessern, die Einsatztechnik, die Ausstattung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verbessern. (Abg. Kickl: Jetzt braucht ihr nur noch ein paar Polizisten! Die rennen euch in


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Scharen davon! – Abg. Michael Hammer: Aber keine Pferderln! – Abg. Kickl: Bei Ihnen würde ich auch nicht arbeiten wollen!)

Wir werden im Bereich Äußeres, Untergliederung 12, die Mittel für den Auslandskatastrophenfonds 2024 auf 80 Millionen Euro anheben. Wir werden für die Entwicklungszusammenarbeit 2024 139,1 Millionen Euro zur Ver­fügung stellen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Im Bereich der Justiz werden wir jährlich für den Erwachsenenschutz und die Opferhilfe zusätzlich 5,3 Millionen Euro bereitstellen. Wir werden für das Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt 1,5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen. (Abg. Kickl: Zusätzlich! Zusätzlich!) Und auch zur Förderung der Digitalisierung gibt es für die nächsten zwei Jahre weitere 25 Millionen Euro. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Dass uns das Thema Sport am Herzen liegt, Herr Vizekanzler, haben wir, glaube ich, mit der erhöhten Sportförderung und mit der Erhöhung der Prae mehrfach bewiesen. Bis 2027 stellen wir im Bereich öffentlicher Dienst und Sport zusätzliche Mittel in der Höhe von 211 Millionen Euro zur Verfügung. (Abg. Kickl: Zusätzlich! Zusätzlich!)  Jawohl, zusätzlich. – Projekte wie die tägliche Bewegungseinheit und Kinder gesund bewegen werden im kommenden Jahr mit 3,75 Millionen Euro fortgesetzt werden.

Zum Kunst- und Kulturbereich: Damit die Bundesmuseen und Bundestheater ihren sehr erfolgreichen Weg weiter beschreiten können, kommt es ab dem kommenden Jahr zu einer Erhöhung der Basisabgeltung in der Höhe von 12,4 Mil­lionen Euro.

Im Bereich Arbeit, Untergliederung 20, werden für ein neues Intensivprogramm zur Arbeitsmarktintegration von subsidiär Schutzberechtigten 2024 75 Millionen Euro budgetiert. (Abg. Belakowitsch: Aber sonst haben Sie nichts für den Arbeits­markt drinnen! – Abg. Kickl: Das war alles für den Arbeitsmarkt?)


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Das Budget Wirtschaft, Untergliederung 40, Herr Wirtschaftsminister – das habe ich bereits vorhin, als es um den Standort gegangen ist, dargestellt –, ist wirklich ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Österreich. Insgesamt wird das Budget in dieser Untergliederung im Vergleich zum letzten Finanzrahmen um 2,4 Milliarden Euro aufgestockt, und weitere 1,5 Mil­liarden Euro können über eine Ermächtigung für die Unterstützung von energie­intensiven Unternehmen bereitgestellt werden. (Abg. Kickl: Zusätzlich! Zusätzlich!)  Zusätzlich, alles zusätzlich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Das ist angesichts der Konjunktureintrübung, die wir erleben, wichtig, weil wir damit sicherstellen, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich erhalten bleibt.

Die Untergliederungen 33 und 34, in denen es um Forschung, um Innovation, um Technologie geht, habe ich bereits angesprochen. Wir werden den FTI-Standort weiter stärken. Dafür stehen insgesamt über 916 Millionen Euro zur Verfügung. Darin sind ganz wesentliche Investitionen in Zukunftstech­no­lo­gien wie eben die Mikroelektronik, die Halbleitertechnologie enthalten.

Im Budget Finanzverwaltung haben wir einen Schwerpunkt auf den digitalen Bereich gelegt. Die Digitalisierung ist ja auch im Finanzministerium angesiedelt. Wir setzen die digitale Kompetenzoffensive mit dieser Bund-Länder-Strategie Digitale Kompetenzen Österreich weiter um. Wir haben für den Breitbandausbau 420 Millionen Euro für 2024 geplant. Und im Bergbaubereich sind für Explorationsinitiativen und für die Innovationsinitiative Roh- und Grundstoffe zusätzliche Mittel (Abg. Kickl: Zusätzlich!) – ja, zusätzliche Mittel – in der Höhe von jeweils über 5 Millionen Euro für die nächsten beiden Jahre budgetiert.

Im Gesundheitsbereich investieren wir bis 2024 unter anderem 300 Millionen Euro alleine zur Stärkung des niedergelassenen Bereichs, 550 Millionen Euro zur Stärkung des spitalsambulanten Bereichs und für Strukturreformen. Ich habe vorhin über den Finanzausgleich gesprochen, wo das Thema Gesundheit, Pflege einen ganz wesentlichen Platz eingenommen hat. (Abg. Kickl: Zusätzlich!)


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Und wir werden zusätzlich im Bundesfinanzrahmen 2024 bis 2027 454 Millio­nen Euro für Sofortmaßnahmen im Bereich der Gesundheit berücksichtigen. Damit schaffen wir unter anderem 100 neue Kassenstellen, verbessern die psychosoziale Versorgung und weiten auch die Gesundheitsvorsorge und die Prävention entsprechend aus. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Im Bereich Soziales und Konsumentenschutz gewährleisten wir die Finanzierung von Reformen, die bereits angegangen worden sind beziehungsweise noch angegangen werden (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), wir gewährleisten in diesem Bereich beispielsweise auch die Auszahlung des Pflegegeldes. Im Jahr 2024 werden wir 361,8 Millionen Euro zur Armutsbekämpfung, unter anderem für Sonderzuwendungen, zur Verfügung stellen. Die Mittel für Pilotprojekte für Menschen mit Behinderung werden verdoppelt und betragen 2024 100 Millionen Euro. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Im Bildungsbereich setzen wir den Wachstumspfad, den wir in den vergangenen Jahren schon eingeschlagen haben, fort. Die für Bildung zur Verfügung stehenden Mittel steigen weiter an, auch im Vergleich zum Vorjahr, um mehr als 500 Millionen Euro auf jetzt 11,5 Milliarden Euro. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)

Der Bereich Wissenschaft und Forschung war und ist einer der Schwerpunkte, natürlich auch in diesem Zukunftsbudget. Wir haben für die nächste Leistungsvereinbarung mit den Universitäten ein Volumen von 16 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Das ist ein Rekordwert, das ist auch ein wirkliches, klares Signal für den hohen Stellenwert, den die Wissenschaft für diese Bundesregierung hat. Die Fachhochschulen, die auch einen wesentlichen Beitrag leisten, erhalten in den Jahren 2024 bis 2027 eine Budget­erhöhung von insgesamt 260,7 Millionen Euro. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)


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Eine ganz zentrale Rolle spielt natürlich der Bereich Klima, Umwelt und Energie. Wie auch in diesem Jahr ist diese Untergliederung 2024 ein ganz wichtiger Punkt. Das ist für die Transformation der ganzen Gesellschaft, der Wirtschaft eben hin zur Klimaneutralität wichtig, und wir stellen daher auch für die kommenden vier Jahre 1 Milliarde Euro zusätzlich (Abg. Kickl: Zusätzlich!) für den Tausch von Ölheizungen zur Verfügung. Die Transformation im Gebäude­sektor wird auch mit 3,6 Milliarden Euro unterstützt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Bundesregierung arbeitet insbesondere auch bei der Mobilität an einer öko­lo­gischen Nachhaltigkeit. Wir stellen für eine leistungsfähige, sichere und eben ökologisch nachhaltige Mobilität viel Geld zur Verfügung. Wir werden für 18-jährige Österreicherinnen und Österreicher kostenlos ein Klimaticket Österreich bereitstellen, und dafür werden wir zusätzlich 480 Millionen Euro zur Verfügung stellen (Abg. Kickl: Mit oder ohne Tätowierung?), um den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr noch attraktiver zu machen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie bei den Grünen. – Abg. Kickl: Geht das auch ohne Tätowierung, Frau Minister?)

Auch die Mittel für Förderprogramme für den Umstieg auf die E-Mobilität werden wir bis 2027 mit 228 Millionen Euro erhöhen.

Im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft stellen wir 55 Millionen Euro beispielsweise zur Förderung der ländlichen Entwicklung zur Verfügung. Auch den Waldfonds stocken wir zur Stärkung der öster­reichischen Wälder auf: um insgesamt 100 Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Natürlich spielen die Pensionen eine sehr große Rolle. (Abg. Belakowitsch: Man sieht ja eh, die sind Ihnen sehr wichtig!) Unsere Eltern, unsere Großeltern, die wirklich ihr Leben lang gearbeitet und Leistung erbracht haben, erhalten eine aus meiner Sicht durchaus faire Pensionserhöhung für die nächsten Jahre. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Belakowitsch: Ihre


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Sicht! – Abg. Loacker: 30 Milliarden ...! – Unruhe im Saal. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, bevor Unruhe aufkommt, darf ich zum Schluss kommen. Wir machen, glaube ich, mit diesem Budget wirklich eine aktive Politik, eine aktive Budgetpolitik, deren Pfad wir in den letzten Jahren schon einge­schlagen haben und die wir hiermit fortsetzen. Wir investieren in die Zukunft des Standortes, eben durch die Förderung von Wissenschaft, durch die Förderung von Forschung. Wir unterstützen mit Initiativen, mit Investitionen die klimaneutrale Transformation der Unternehmen, den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, und gleichzeitig stärken wir ganz massiv die öffentliche Sicher­heit.

Mit dem Finanzausgleich für die Jahre 2024 bis 2028 als zweitem ganz wesent­lichen Punkt werden wir natürlich auch auf die demografischen Entwick­lungen eingehen und darauf Rücksicht nehmen. Wir stellen den Ländern, den Gemeinden, den Städten die notwendigen Mittel für die Herausforderungen der Zukunft zur Verfügung, um auszubauen, um die Aufrechterhaltung der kom­munalen Daseinsvorsorge zu ermöglichen – natürlich insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung, aber auch im Bereich der Gesundheit, der Pflege, des Klimaschutzes, des Wohnbaus, für die wir zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. (Abg. Kickl: Zusätzlich!)

Darüber hinaus gibt es natürlich auch die Abschaffung der kalten Progression, die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen: Mit diesen Maßnahmen stabilisieren wir die Einkommen. Wir stärken damit die Kaufkraft und reduzieren auch die Auswirkungen der Inflation und der Teuerung, die die Menschen spüren (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), denn: Was wollen wir, sehr geehrte Damen und Herren? Was wollen wir für unsere Kinder? Was wollen wir für unsere Enkelkinder – an jene gerichtet, die schon welche haben? Was wollen wir für unsere Nichten, für unsere Neffen oder für die nächste Generation, die übrigens nicht die letzte Generation sein wird? (Beifall bei der ÖVP sowie der


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Abgeordneten Disoski und Maurer. – Abg. Meinl-Reisinger: Ein solides Budget und nicht Geldgeschenke!)

Wir wünschen uns Wohlstand, wir wünschen uns sozialen Frieden, aber wir wünschen uns auch eine nachhaltig genutzte Umwelt und Natur. (Abg. Scherak: Und ein anderes Pensionssystem! – Abg. Meinl-Reisinger: Und ein nachhaltiges Pensionssystem! – Abg. Matznetter: Eine neue Regierung wäre ...!) Alle sollen es besser haben, noch besser haben als wir. Sie sollen in einem Österreich aufwachsen, das Chancen bietet, das Möglichkeiten bietet, eben in einem lebenswerten Österreich. – Ich glaube, da sind wir uns alle einig.

Daher ist es auch so wichtig, immer wieder zu betonen, worum es hier geht: Es geht in diesem Budget wirklich um Zukunftsinvestitionen. (Abg. Belakowitsch: Ja, 3,75 Millionen für die ...!) Wir investieren mit diesem Budget wie noch nie zuvor in die Zukunft – es sind Zukunftsinvestitionen. Rund die Hälfte – die Hälfte! – aller zusätzlichen Auszahlungen (Abg. Kickl: Zusätz­lich!), also mehr als 20 Milliarden Euro, sind Zukunftsausgaben, sehr geehrte Damen und Herren (Beifall bei ÖVP und Grünen), zum Beispiel für die Kinderbe­tre­uung, zum Beispiel für Wissenschaft und Forschung, zum Beispiel für die Transformation unserer Wirtschaft, für den Bereich der Mikroelektronik und eben auch für unsere Sicherheit. – Das sind Zukunftsinvestitionen, die wir mit diesem Budget ganz besonders adressieren.

Das alles, sehr geehrte Damen und Herren, ist nur möglich – und das muss man auch klar festhalten –, weil Sie, liebe Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler, eben auch Ihren Beitrag dazu leisten, denn Sie erwirtschaften das Geld, das wir jetzt mit diesem Budget investieren können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Mit diesem Budget, mit dieser Politik und jeder einzelnen Maßnahme in diesem Budget haben wir diese Segel, die ich zu Beginn erwähnt habe, Richtung Zukunft gesetzt. Das ist, glaube ich, auch wirklich das, was sich die Menschen von uns erwarten – jetzt, in schwierigen Zeiten, natürlich mehr denn je.


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Wir sind optimistisch, wir gehen mit Optimismus in die Zukunft, weil wir den Wohlstand, der in den letzten Jahren und Jahrzehnten erarbeitet worden ist, erhalten und die Zukunft gerade mit diesem Budget gestalten wollen. (Anhal­tender Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf mich beim Herrn Bundesminister für seine umfassenden Ausführungen herzlich bedanken.

11.39.212. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3314/A der Abge­ordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (2218 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zum 2. Tagesordnungs­punkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.


11.39.54

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir hier das Gehaltsgesetz behandeln, dann sieht man, dass die Untätigkeit der Bundesregierung, in die Preise einzugreifen und eine Politik zu machen, bei der die Preise sinken (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer), sich natürlich auch da niederschlägt. Wir werden heuer sogar noch einmal novellieren müssen, um diese hohen Preise auch in den Gehältern widerzu­spiegeln.


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Erlauben Sie mir, Herr Finanzminister, ein paar Sätze zu Ihrer zweiten Budget­rede. Sie haben ja vor einem Jahr Ihre erste gehalten und heute die zweite, sehen wir uns also an, was Sie heute anders sagen im Vergleich zu dem, was Sie vor einem Jahr gesagt haben.

Sie sagen: Wenn Sie arbeiten gehen, liebe Österreicherinnen und Österreicher, egal ob Sie Arbeiter oder Angestellte sind, ob Sie Beamter oder Vertrags­bediensteter sind oder ob Sie selbstständig oder in Pension sind, wenn Sie Pensionist:in sind, Sie zahlen in den nächsten Jahren um 3 Milliarden Euro mehr, als ich letztes Jahr gesagt habe! (Beifall bei der SPÖ.)

Das Nächste, was Sie sagen: Wenn alle, die ich gerade aufgezählt habe, in den Supermarkt einkaufen gehen, dann zahlen sie in den nächsten Jahren um 10 Milliarden Euro mehr an Steuern, als ich noch vor einem Jahr gesagt habe! Das heißt, Sie zahlen um 13 Milliarden Euro mehr an Steuern für Arbeit und für Konsum, als ich noch vor einem Jahr gesagt habe! (Abg. Eßl: ... Pensionen ...! 15 Milliarden!)

Wenn Sie hingegen ein Konzern sind, wenn es um Kapital und Vermögen geht, dann zahlen Sie in den nächsten Jahren um 13 Milliarden Euro weniger, als ich vor einem Jahr gesagt habe! (Abg. Gerstl: Er spricht nicht zur Tagesordnung!)

Das ist das Ergebnis Ihrer Politik: dass Arbeit und Konsum in den nächsten Jahren 13 Milliarden Euro mehr zahlen werden, als Sie vor einem Jahr gesagt haben, und Kapital und Vermögen um 13 Milliarden Euro weniger. Das steht in Ihrem Budgetbericht drinnen (Abg. Greiner: Skandal!), Sie müssen es nur lesen. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie sagen, Sie wollen keinen Vollkaskostaat. Da stellt sich immer die Frage: Für wen?, denn für manche soll es nach wie vor den Vollkaskostaat geben! Für die Konzerne, wenn es um deren höhere Energiekosten geht, gibt es den Vollkaskostaat, da kann es gar nicht genug Milliarden geben. Die Frage ist: Wer finanziert das?


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Sie haben vor einem Jahr hier gesagt, Sie werden die Gewinne der Energie­kon­zerne abschöpfen! (Abg. Schmuckenschlager: Zur Sache! Zur Sache!) Das haben Sie selber vor einem Jahr gesagt. Sie haben gesagt: 4 Milliarden Euro werden wir dafür einnehmen! – Sie nehmen also das Geld von den Konzernen und geben es anderen Konzernen, von den Energiekonzernen zur Industrie.

Schauen wir jetzt ins Budget: Erstens wissen wir, Sie haben bis 30. September von den 4 Milliarden Euro wie viel eingenommen? – 240 Millionen Euro, also nicht einmal 10 Prozent! Und mit wie viel rechnen Sie im nächsten Jahr? – Mit 100 Millionen Euro! Sie schaffen es nicht einmal, 10 Prozent von dem, was Sie hier angekündigt und versprochen haben, umzusetzen. Sie nehmen das Geld von den Pensionisten, von den Arbeitern, von den Selbstständigen, von den Beamten und geben es den Konzernen. Das ist das, was Sie hier machen (Abg. Loacker: Das ist ein Wahnsinn!), und das alles steht da im Budget drinnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Frage, was wir anders machen würden (Abg. Schmuckenschlager: Die Frage stellt sich nicht!), ist leicht zu beantworten: Wir würden erstens einmal eine Politik machen, die die Preise wirklich senkt (Abg. Schmuckenschlager: Kleingärt­ner!) – im Energiebereich, bei den Mieten, bei den Lebensmitteln. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir würden dafür sorgen, dass jene, die arbeiten gehen, weniger Steuern zahlen (Rufe bei der ÖVP: Kleingärtner! ... Kleingärten kaufen!), und diejenigen, die über Kapital und Vermögen verfügen, einen gerechten Beitrag leisten; im Gegensatz zu dem, was Sie machen – genau das Gegenteil von dem, was Sie machen. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Schrebergartensteuer! – Abg. Gerstl: ... SPÖ-Funktionäre ... Kleingarten...!)

Wir würden das Geld von jenen holen, die sich in dieser Krise goldene Nasen verdienen (Abg. Gerstl: Und dass nur mehr die SPÖ Eigentum erwerben darf!), nämlich von den Energiekonzernen und jetzt auch von den Banken. Von denen würden wir einen gerechten Beitrag einfordern! (Beifall bei der SPÖ.)


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Und wir würden dafür kämpfen, dass die Menschen in Österreich erstens einmal gerechte Löhne bekommen – nicht wie der Bundeskanzler, der dafür kämpft, dass die Löhne nicht steigen (Abg. Gerstl: Und Sie reden nicht zur Tagesordnung!), sondern wir würden dafür kämpfen, dass die Löhne steigen –, dass die Kinder in der Schule und im Kindergarten ein warmes und gesundes Mittagessen bekommen (Beifall bei der SPÖ – Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager), und ehrlich gesagt würden wir wesentlich weniger neue Schulden machen, als Sie das tun.

Es ist Zeit, dass Sie hier auf der Regierungsbank Platz machen! Wir können es besser! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hörl: Du bist eine Kassandra!)

11.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bitte an die Tagesordnung erinnern.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hanger. – Bitte.


11.45.06

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Ich darf insbesondere den Seniorenbund der Gemeinde Angern begrüßen. – Herzlich willkommen im österreichischen Parlament! (Allgemeiner Beifall.)

Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Herr Finanzminister! Herr Sozialminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! – Herr Kollege Krainer, einleitend möchte ich vielleicht einmal festhalten: Es wäre ganz schön, wenn man im Parlament ab und zu auch über Fakten reden würde und nicht über irgendwelche Dinge, die Sie sich da zusammenreimen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Kollross.) Das würde ich mir tatsächlich sehr, sehr wünschen.

Ein paar Sätze zur Tagesordnung beziehungsweise zur Regierungsvorlage: Einmal mehr geht es darum, Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst entsprechend anzuerkennen. Wir sind da mit einer Rechtssituation auf der


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europäischen Ebene konfrontiert, die für uns hier, im österreichischen Parlament, einen Bedarf bringt, zu korrigieren. Wir machen das natürlich, weil wir auch ein klares Bekenntnis zu den Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst ablegen wollen. Der öffentliche Dienst ist ja im Vergleich zur Privatwirt­schaft gerade bei den Einstiegsgehältern mit Sicherheit nicht bevorteilt, und deshalb ist es natürlich entsprechend wichtig, dass die Vordienstzeiten unter 18 Jahren anerkannt werden.

Wir haben jetzt aber natürlich noch die Stimmung aus der Budgetdebatte, und es gibt halt das Ritual, das jedes Jahr stattfindet: Die Oppositionsparteien, insbe­sondere Kollege Krainer, finden natürlich nur Schlechtes am Budget, während es unsere Aufgabe ist – und ich beschränke mich ausschließlich auf Fakten –, über die positiven Aspekte des Budgets zu reden. Deren gibt es sehr, sehr viele, der Herr Finanzminister hat das eben sehr, sehr ausführlich dargestellt.

Ich betone noch einmal, ich referiere hier ausschließlich Fakten und darf noch einmal zusammenfassen:

Das Budget bringt 2024 Gott sei Dank wieder ein deutlich stärkeres Wirt­schafts­wachstum. Wir hatten – das wird oft vergessen – 2022 ein hervorragendes Wirtschaftswachstum, das heißt, wir sind hervorragend durch die Krisen gekommen. Ja, wir haben 2023 eine milde Rezession, das große Aber jedoch: 2024 geht es schon wieder deutlich aufwärts.

Wir haben die Situation, dass die Inflation Gott sei Dank zurückgeht. Auch das sollte man einmal anerkennen. Durch viele Maßnahmen, auch der Bunde­sregierung, wurden vor allem aber auch die Einkommen gestärkt. Vergleicht man die Inflationsentwicklung mit der Entwicklung der Einkommen, so sieht man, dass die Einkommen natürlich gerade in den unteren Bereichen entlastet worden sind. Diese permanente Mär, dass sich irgendjemand bei uns in Österreich das warme Mittagessen nicht leisten kann, stimmt also ganz einfach nicht, weil gerade die unteren Einkommensbereiche stärker als die oberen entlastet worden sind. (Beifall bei der ÖVP.)


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Es wäre schon schön, wenn man das auch vonseiten der SPÖ-Fraktion irgend­wann einmal zur Kenntnis nehmen könnte. Es hat umfangreiche Antiteue­rungsmaßnahmen gegeben, und zwar in einem Volumen, das andere Staaten gar nicht zu leisten in der Lage sind. Das kann unsere Volkswirtschaft Gott sei Dank, und die Studie der OECD beweist ja, dass das in einem ganz hohen Ausmaß auch zielgerichtet passiert ist.

Wir haben die kalte Progression abgeschafft: 35 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen! Manche sagen da immer noch, die Lohnnebenkosten gehörten gesenkt: Die Lohnnebenkosten wurden gesenkt, weil Steuersenkungen natürlich mehr Netto vom Brutto bringen.

Wir haben endlich auch – und das geht in der Debatte auch immer unter – eine ökosoziale Steuerreform gemacht. Die Eingangssteuersätze wurden gesenkt. Auch das führt natürlich dazu, dass mehr Netto vom Brutto übrig bleibt.

Wichtiger Aspekt, der in der Debatte immer untergeht: Wir rechnen damit, dass 2024 die Konsumausgaben steigen werden – real, inflationsbereinigt!

Viele reden da nach wie vor von einer Krise. Es gelingt uns trotzdem, die relative Verschuldung konstant zu halten. Das muss man schon auch im europäischen Vergleich sehen: 16 Länder haben ihre Budgets eingemeldet. Wir haben das sechstniedrigste Defizit von diesen 16 Ländern. (Abg. Kassegger: Was hat das jetzt mit der Tagesordnung zu tun? Morgen ist die Debatte! Morgen!)

Abschließend noch einmal zusammengefasst: 20 Milliarden Euro sind Zukunfts­investitionen – Zukunftsinvestitionen in den Standort, Zukunftsinvestitionen in die Kinderbetreuung, Zukunftsinvestitionen in Wissenschaft und Forschung sowie Zukunftsinvestitionen in die Konjunktur, damit dieses Land auch gut durch 2024 kommt. Das Budget, das vom Finanzminister vorgelegt wurde, ist ein hervorragendes. Ich darf hier um Zustimmung ersuchen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)

11.49



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 143

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Werner Herbert. (Abg. Scherak: Das war jetzt nicht ganz zur Sache vom Kollegen Hanger!) – Das würde ich auch meinen. Vielleicht können wir uns zum Tagesordnungs­punkt 2 artikulieren. (Vizekanzler Kogler: Aber mehr als der Vorredner!) – Bitte, Herr Abgeordneter.


11.49.45

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Eigentlich wird ja erst morgen die Auseinandersetzung mit dem Budget stattfinden – so gesehen werde ich das, was meine Vorredner jetzt gemacht haben, nämlich nicht auf den in Verhandlung stehenden Tagesord­nungspunkt einzugehen, nicht fortsetzen, denn ich denke, das ist ein wichtiges Thema, gerade für den öffentlichen Dienst.

Kollege Hanger, wenn Sie sagen, es gilt, die Ansprüche und die Vordienstzeiten anzuerkennen, dann muss ich schon feststellen: Ja, aber nicht mithilfe dieses Gesetzes. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.) Das ist alles andere als eine Anerkennung für den öffentlichen Dienst und schon gar nicht zu reden ist von einer Wertschätzung der öffentlich Bediensteten. Wenn man berechtigte Ansprüche auf Vordienstzeiten von 100 Prozent nur zu 42,86 Prozent anerken­nen will, Herr Vizekanzler – 42,86 Prozent!, nicht 100 Prozent, 42,86 Prozent –, und als Begründung dafür haushaltsrechtlich vorgeschriebene Erwägungen anführt, dann heißt das: Mehr Geld haben wir nicht für euch, liebe öffentlich Bedienstete, mehr seid ihr uns nicht wert. – So schaut es aus. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist eigentlich eine Verhöhnung aller öffentlich Bediensteten, aller Beamten und aller Verwaltungsbediensteten, die im öffentlichen Dienst für den Staat und für die Allgemeinheit tätig sind.

Wenn ich dann in den Begründungen noch lese, dass man bewusst davon ausgeht, dass eine nicht unwesentliche Anzahl an Bediensteten Verschlech­te­rungen erfahren wird, dann heißt das, Herr Vizekanzler, Sie gehen damit


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proaktiv in die Verschlechterungsthematik in dieser wichtigen Frage. Immerhin geht es da um Ansprüche, um berechtigte Ansprüche von geleisteten Gebühren und Abgaben von Bediensteten, die ihnen im Rahmen des Dienstver­hältnisses im öffentlichen Dienst nicht zuerkannt wurden. Darum geht es. Man will ihnen offensichtlich auch mit diesem Gesetzesbeschluss wieder einmal mehr ihre Ansprüche nicht zuerkennen.

Ich frage mich: Was denkt sich dann ein öffentlich Bediensteter? Das sind ja nicht nur anonymisierte Köpfe, sondern das ist auch Bevölkerung. Das ist der Polizist, der gerade in schwierigen politischen und sicherheitsbedenklichen Zeiten seinen Kopf für die Bevölkerung hinhält. Das ist der Bundesheeran­gehö­rige, der nicht nur darauf schaut, dass der Grenzeinsatz so funktioniert, dass wir nicht noch mehr Flüchtlinge – nämlich illegalerweise – ins Land bekommen, sondern auch im Katastrophendienst wertvolle Unterstützung für die Bevölkerung leistet. Das ist der Pflegedienst, der Krankendienst. (Abg. Loacker: Also das musst einmal schaffen, vom Dienstrecht zu den Flüchtlingen zu kommen! So neben der Spur wie du bin ich nach sieben Bier nicht!) – Sie kommen noch dran, Kollege Loacker, geht schon, passt schon. Sie dürfen eh noch reden, Sie dürfen noch reden. – Das ist der Ärzte- und Pflegedienst, der an der Grenze seiner Kapazitäten in der Altenbetreuung, im Pflegedienst und in den Krankenhäusern arbeitet. Das sind die Lehrerschaft und Pädagogen, die im Kindergarten und in der Schule wertvolle Arbeit leisten. Sie alle werden mit diesem Gesetzesbe­schluss einmal mehr geringgeschätzt.

Ich denke mir, wenn das der Ausfluss dessen ist, wie Sie mit dem öffentlichen Dienst und auch einem Teil unserer Bevölkerung umgehen, dann sage ich Ihnen: Danken Sie ab, gehen Sie nach Hause, machen Sie den Weg frei für Neuwahlen und für eine neue freiheitliche Politik unter einem Volkskanzler Herbert Kickl! (Beifall bei der FPÖ. – Vizekanzler Kogler: Fürs Protokoll: Das ist ja ... kabarettistisch!)

11.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Blimlinger. – Bitte.



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11.53.42

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesminister! Jan Krainer sagt: „Wir können es besser!“ – Wie man anhand der Regelung zum Vorrückungsstichtag sieht, habt ihr es nicht besser gekonnt, sonst wären wir jetzt nicht bei der vierten Aufhebung. Es waren immer Regierungen, an denen die SPÖ beteiligt war. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.) Es gab natürlich immer wieder Beschwerden dazu. Jetzt bemühen wir uns, eine Lösung zu finden, die hält, die auch in Abstimmung mit der GÖD ist.

Es geht um die 42,68 – nicht 86, entweder habt ihr einen Dreher oder wir – Pro­zent. Davon profitieren 170 000 Vertragsbedienstete und Beamt:innen. Ja, natürlich ist es wünschenswert, 100 Prozent zu kriegen, nur das geht sich halt wirklich nicht aus.

Die Wertschätzung gegenüber dem öffentlichen Dienst ist natürlich gegeben, sonst hätten wir uns und insbesondere das Ressort sich nicht um eine Lösung bemüht, von der die Mehrzahl oder die überwiegende Anzahl der Beamten, Beamtinnen und Vertragsbediensteten profitiert. Es gibt eine kleine Gruppe – das ist nicht einmal eine dreistellige Zahl –, für die man eine Ausgleichszahlung finden will. Also es ist eine wunderbare Geschichte für den öffentlichen Dienst.

Zum öffentlichen Dienst: Wir haben es ja in der Budgetrede gehört, ohne öffentlichen Dienst könnten wir kaum ein Budget erstellen. Es sind die Beamtin­nen und Beamten und die Vertragsbediensteten, die in den entsprechenden Ministerien tätig sind, um Budgets zu machen: ein Klimabudget etwa, aber eben auch alles, was mit Pflege zu tun hat, mit der Justiz. In all diesen Bereichen gibt es Kolleginnen und Kollegen, die daran arbeiten. Jetzt wird es darum gehen, den Vorrückungsstichtag auch tatsächlich neu zu berechnen. Also alles das, was vor dem 18. Geburtstag war, ist einzurechnen, ist zu berücksichtigen.


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Wir sind in der Situation, ein großartiges Budget präsentieren zu können. Es ist nicht die Rede von einem Scheitern des Budgets, ganz und gar nicht, son­dern im Endeffekt – und ich bitte, die Unterlagen des Budgetdienstes zu lesen, der wirklich parteipolitisch vollkommen unverdächtig ist, der genau das bestätigt, was wir sagen – können wir sagen, dass dieses Verhältnis Inflation und Einkommen nicht dazu führt, dass die Leute generell ärmer werden – ganz im Gegenteil! Also ich würde doch bitten, ein bisschen auf die Fakten zu schauen, um dieses Budget auch einigermaßen zu würdigen.

Es ist mir schon klar, dass die Opposition das nicht machen wird. Aber wenn ich mir – und das sind meine Bereiche – den Bereich der Wissenschaft und Kultur anschaue, kann ich nur sagen: Es ist nie vorher gelungen, solche Budgets für den Bereich Kunst und Kultur und für die Wissenschaft und Forschung zu kriegen. Ich kann mich an kein Budget erinnern, mit dem die Unis sozusagen mehr oder weniger – sie sind natürlich nie zufrieden, aber doch – sehr zufrieden sind und sagen: Das ist auf einem guten Kurs. Ich glaube, genau das ist Investition in die Zukunft.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Heldenplatz autofrei werden soll und der Ottakringer Bach durchfließen soll. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

11.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.


11.57.25

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Worum geht es? – Ich versuche, es einmal für die Zuschauerinnen und Zuschauer einfach zu erklären: Es geht darum, ob, wenn Sie eine Lehre beim Bund machen, diese Lehrjahre vor dem 18. Geburtstag als Vordienstzeiten angerechnet werden oder nicht. Das ist eigentlich jedem klar: Natürlich sind das Vordienstzeiten, denn wenn Sie in


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einem Schlossereibetrieb eine Maschinenbautechnikerlehre machen, dann sind das auch Vordienstzeiten. Warum ist das beim Bund nicht so?

Diesen Streit gibt es seit weit über zehn Jahren. Eine Sanierung hat damals Staatssekretärin Steßl vergeigt, hat die damalige Staatssekretärin Duzdar vergeigt, hat Vizekanzler Strache vergeigt, und jetzt liefert uns Vizekanzler Kogler die nächste Regelung, die nicht halten wird, denn, wie Kollege Herbert korrekterweise ausgeführt hat: 42 Prozent sind weniger als 100 Prozent Anrechnung. Das kann so nicht funktionieren!

Das, was Sie machen, Herr Vizekanzler, ist zynisch. Da geht es um die Ansprüche von Menschen, die irgendwann in den 50er- und 60er-Jahren ihre Lehre beim Bund gemacht haben und heute schon ein hohes Alter erreicht haben. Immer wieder versucht die jeweilige Bundesregierung mit Tricks, die Vordienstzeitenanrechnung irgendwie hinauszuschieben, damit man nicht zahlen muss. Eine dieser betroffenen Personen war schon 2014 bei mir, um mir das Anliegen vorzutragen, und die ist inzwischen gestorben. Das ist es, was Sie machen: Mit dem Taktieren und dem Hinausschieben und dem Produzieren von europarechtswidrigen Regelungen spielen Sie darauf hin, dass Leute, die berechtigte Ansprüche haben, versterben. Das ist zynisch von dieser Bundesre­gie­rung. (Beifall bei den NEOS.)

Tatsächlich geht es um viel Geld. Das kann bis zu 3 Milliarden Euro kosten, ja, aber ich bin schon der Meinung, man muss auch den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst das geben, was ihnen zusteht, und dann lieber dort, wo man es nicht geben sollte – bei freien Karfreitagsnachmittagen und anderen Extras, bei bezahlten Mittagspausen –, sagen: Das ist nicht marktgerecht, das bekommt ihr nicht, aber das, was marktgerecht ist, nämlich eine anständige Vordienstzeitenanrechnung, bekommt ihr. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Aber das schaffen Sie leider nicht. Sie schaffen es nicht, eine faire Regelung für den öffentlichen Dienst zu schaffen. Stattdessen spekulieren Sie weiterhin, dass


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Sie irgendwie mit einer europarechtswidrigen Regelung wieder ein paar Jahre hinauszögern, damit noch mehr Leute sterben, die berechtigte Ansprüche haben. Das ist zynisch! (Beifall bei den NEOS.)

11.59


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Friedrich Ofenauer. – Bitte.


12.00.13

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir verhandeln hier die Novelle, mit der das Gehaltsgesetz und das Vertragsbediensteten­gesetz geändert werden – und es sind letzten Endes auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die das Budget vollziehen.

In Zeiten wie diesen ist es allerdings nicht einfach, ein Budget zu erstellen. Im Konkreten geht es darum, auf der einen Seite unseren Wohlstand zu erhalten, aber auf der anderen Seite auch unsere Zukunft zu gestalten. Dieses Budget, das uns Finanzminister Brunner vorgelegt hat, ist eines, das Optimismus und auch Sicherheit gibt. Die Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Gesundheit, Pflege und vor allem Sicherheit.

Herr Finanzminister Brunner hat ein Budget vorgelegt, mit dem wir tat­sächlich optimistisch in das Jahr 2024 blicken können. Als Wehrsprecher ist es mir ein besonderes Anliegen, zu betonen, dass der Finanzierungspfad für das österreichische Bundesheer so wie im Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz formuliert eingehalten und weiter verfolgt wird. Das ist deswegen wichtig, weil das die notwendige Planungssicherheit für die wirklich dringend erforderlichen Beschaffungen gibt.

Die Säule eines jeden Unternehmens, und so auch der Republik Österreich und des öffentlichen Dienstes, sind aber natürlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir verhandeln daher hier auch die Novelle des Dienstrechts, bei


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der es darum geht, die Anrechnung von Vordienstzeiten an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes anzupassen.

Das österreichische Besoldungsrecht – vor allem, was die Anrechnung von Vordienstzeiten betrifft – ist ein durchaus komplexes System, was sicherlich auch für den Europäischen Gerichtshof bei der Beurteilung eine ent­sprechende Herausforderung war. Wichtig ist jedoch, dass rasch gehandelt wird, denn es sind beim Bundesverwaltungsgericht noch Verfahren anhängig. Es war notwendig, dass eine Gleichbehandlung der Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter hergestellt und eine gute und auch tragfähige Lösung ausverhandelt wurde, mit der Rechtssicherheit gegeben werden kann.

Ein modernes Besoldungsrecht ist aber natürlich auch für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wichtig, und ich möchte an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst richten: von den Kindergärten und Schulen über die Straßenmeistereien und die Spitäler bis hin zur Polizei, der Justizwache und auch den Soldatinnen und Soldaten des österreichischen Bundesheeres! (Beifall bei der ÖVP.)

Der öffentliche Dienst steht in einem starken Wettbewerb mit der Privat­wirtschaft, und im öffentlichen Dienst brauchen wir gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die motiviert ihren Dienst für Österreich leisten.

Sehr geehrter Herr Vizekanzler, gerade als Wehrsprecher ist es mir ein wichtiges Anliegen, anzusprechen, dass es im Dienstrecht noch offene Punkte gibt, was das österreichische Bundesheer betrifft. Da geht es zum einen um eine angemes­sene Besoldung der Offiziere, ein angemessenes Zulagensystem bei den Unteroffizieren. Ganz wichtig – gerade mit Blick auf die aktuelle sicherheitspo­litische und geopolitische Lage – ist außerdem die Attraktivierung der Auslandseinsätze durch ein entsprechendes Zulagensystem und finanzielle Anreize, das hat auch der Besuch der Parlamentarischen Bundesheer­kommission im Kosovo vor einigen Wochen gezeigt.


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Ich glaube, die genannten Punkte sind ganz wichtig, um die Verteidigungs­fähigkeit Österreichs sicherzustellen. Herr Vizekanzler, ich denke, dass wir da eine gute Lösung finden werden. Ich zähle dabei auf Sie! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.03


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte, Frau Abgeordnete.


12.03.52

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPÖ unterstützt den vorliegenden Antrag betreffend die Anrechnung von Vordienstzeiten öffentlich Bediensteter. Ja, meine Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits richtig gesagt, es sind jedes Mal kleine Schritte: Immer, wenn jemand einen Antrag darauf stellt, bei der Anrechnung von Vordienstzeiten Gesetzeskonfor­mi­tät herzustellen, wird diese Person bis zum Europäischen Gerichtshof durch alle Instanzen gejagt. Das ist ein Armutszeugnis, und das haben sich unsere öffentlich Bediensteten nicht verdient! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lausch: Warum unterstützt ihr das dann?)

Völlig egal daher, welche Fehler in der Vergangenheit passiert sind: Wir sind heute hier, um es richtig zu machen. Richtig ist es zwar noch nicht, aber auch, wenn es nur eine kleine Verbesserung ist, werden wir als sozialdemokratische Fraktion dieser Verbesserung für die öffentlich Bediensteten zustimmen.

Wir erinnern daran, wie wichtig und wertvoll es insbesondere in der Coronazeit war, eine funktionierende Verwaltung zu haben. Wir schlittern ja gerade von einer Krise in die nächste, und uns allen wird immer deutlicher klar, wie wichtig es ist, einen Staat mit funktionierenden Sozialleistungen, funktionierenden Behörden und einer funktionierenden Justiz für Rechtsstaatlichkeit und eine bessere Demokratie in diesem Land zu haben. Unterschätzen Sie bitte nicht die Bedeutung unserer Frauen und Männer, die in der Verwaltung, in der


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Justiz und in verschiedenen Behörden tagtäglich Einsatz zeigen und die wir gut und fair behandeln sollten! (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt viele offene Baustellen im öffentlichen Dienst – Herr Vizekanzler, Sie wissen das, Sie nicken –, nun geht es darum, sich dieser großen Projekte auch anzunehmen.

Wir dürfen aber auch nicht übersehen, dass es viele für das öffentliche Leben wichtige Bereiche gibt, die aus dem öffentlichen Dienst ausgegliedert wurden. Ich erinnere da zum Beispiel an die Ages, die mit ihrer Expertise so wichtig für die Gesundheit der Bevölkerung ist; ich erinnere an die Statistik Austria, die uns Daten für eine gute, seriöse Politik liefert; ich erinnere weiters an die Bundes­museen und an die Oesterreichische Nationalbank, um nur einige aufzuzählen. Dann gibt es auch noch jene, die nicht unmittelbar in unserem Bereich sind, aber im weitesten Sinne zum öffentlichen Dienst gehören und das öffentliche Leben am Laufen halten wie zum Beispiel die ÖBB. Wir alle zusammen haben es leider in den letzten 20 Jahren verabsäumt, diese Personen besser und fairer zu behandeln. (Beifall bei der SPÖ.)

Jedes Jahr haben Sie gefordert: mehr privat, weniger Staat! Jetzt haben wir das Problem, dass wir im öffentlichen Dienst kaum mehr Leute haben. Jene, die dann volle Arbeitsleistung bringen, kratzen an der Grenze zum Burn-out, weil sie immer mehr Arbeitsbelastung und immer weniger Entlastung bekommen. Da ist es unsere Aufgabe, den öffentlichen Dienst fair und attraktiv zu gestalten und ihm auch die notwendige Wertschätzung entgegenzubringen! Damit das auch funktioniert und man nicht in den Ministerien anfängt, von anderen Ressorts gute Fachleute abzuwerben oder herumzujonglieren, sollten wir eigentlich darauf schauen, dass es für alle besser wird.

Wenn wir daran denken, wie viele Milliarden in der Coronakrise bewegt wurden – über 42 Milliarden Euro waren das, und das Werkl in diesem Land lief trotzdem, was ja gut ist –, wissen wir, dass das Ganze immer eine Frage der Priorität ist. Ich appelliere daher an Sie alle, geschätzte Kolleginnen und Kollegen


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Abgeordnete, und ersuche, mehr für den öffentlichen Dienst, mehr für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in diesem Land zu tun und in diesem Sinne gute Besoldungsregeln und ein gutes Dienstrecht für öffentlich Bedienstete umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.07


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Lausch. – Bitte.


12.08.08

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe mich zu Wort gemeldet und bin etwas überrascht und erschüttert darüber, dass die SPÖ diese ungerechte Reparatur der Vorrückungszeiten im öffentlichen Dienst unterstützt. Wir werden das den öffentlich Bediensteten dann auch sagen, dass die SPÖ diese Unge­rechtigkeit unterstützt – es werden statt 100 nur 42,86 Prozent der Vordienst­zeiten für die Vorrückungen anerkannt, und es werden 60 000 Personen, das ist ein Drittel der öffentlich Bediensteten, mit dieser Reparatur schlechter­ge­stellt –, das werden wir ihnen sagen. (Abg. Kucher: Das hättest du mit dem Herrn Strache ...!)

Bei der ÖVP sind wir über so etwas gar nicht überrascht, und der Herr Vizekanzler und Beamtenminister meldet sich bei diesem Tagesordnungspunkt gar nicht erst zu Wort, denn sonst müsste er eigentlich bestätigen, dass das eine sehr, sehr schlechte Reparatur ist. Man versucht da wieder einmal nur, über die Zeit zu kommen – und bis das dann vom EuGH wieder aufgehoben wird, ist diese Bundesregierung Gott sei Dank nicht mehr im Amt und hat mit dieser neuerlichen Reparatur der Reparatur dann nichts mehr zu tun. Anders kann man sich das nicht erklären. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wenn man dann die Worte der Kollegin Yildirim, aber auch der ÖVP-Abge­ordneten hört – die Grünen haben sich ja gar nicht zu Wort gemeldet; doch, stimmt, Kollegin Blimlinger –, kann man nur eines sagen: Die öffentlich


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Bediensteten sind dieser Bundesregierung nichts wert! Man repariert da nichts oder man repariert schlecht.

Wie man auf die 42,86 Prozent kommt, kann man wahrscheinlich nur den Herrn Finanzminister fragen, denn mehr Geld für die öffentlich Bediensteten macht dieser nicht locker. Daran sieht man, wie die ÖVP und die Grünen in Form des Beamtenministers agieren: Der öffentliche Dienst ist nichts wert.

Das hat man auch im Ausschuss deutlich sehen können, dort wurden gute oppositionelle Anträge, wie zum Beispiel einer betreffend besondere Hilfeleis­tungen nach einem Dienstunfall für Exekutivbedienstete, vertagt. Es ist unbedingt notwendig, dass Dienstunfälle richtig anerkannt werden und kein finanzieller Schaden für die öffentlich Bediensteten entsteht. Es geht um freiwillige Altersteilzeit im öffentlichen Dienst: Besonders belastete Bediens­tete – da geht es um die Altersteilzeit – gibt es im öffentlichen Dienst offenbar nicht. Das wäre auch eine wichtige Sache, aber das wurde, wie die anderen Dinge auch, im Ausschuss einfach vertagt, weil es dieser Bundesregierung einfach egal ist, wie es den öffentlich Bediensteten geht, wie es den vielen Polizisten geht, wie es den Justizwachebeamten geht, wie es den Lehrern geht und, und, und. Ich könnte da noch sehr, sehr viel aufzählen. Dieser Bundesregierung ist der öffentliche Dienst nichts wert.

Herr Beamtenminister, ich würde es schon begrüßen, wenn Sie hier aufstehen und dieses schlecht reparierte Gesetz bewerten würden, damit die öffentlich Bediensteten wissen, wer ihnen als Beamtenminister vorsteht, was da passiert ist. Erklären Sie vielleicht in Ihrem Beitrag auch gleich diese 42,86 Pro­zent und dass 60 000, ein Drittel der öffentlich Bediensteten, schlechter gestellt werden.

Bitte erklären Sie das dem öffentlichen Dienst, denn das ist nicht einzusehen – sich nur hierherzustellen, sich zu bedanken und, und, und, ist einfach zu wenig! Ja, wir bedanken uns auch, aber wir würden das anders reparieren, wir würden das anders machen und wir hätten auch in Richtung Dienstunfälle


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und in Richtung Altersteilzeit im öffentlichen Dienst etwas gemacht und hätten das nicht vertagt, wie das im Ausschuss geschehen ist. Schwarz-Grün ist der öffentliche Dienst einfach nichts wert. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.12


Präsidentin Doris Bures: Nun liegt mir eine Wortmeldung zu einer tatsächlichen Berichtigung vor. – Frau Abgeordnete Eva Blimlinger, Sie kennen die Bestim­mungen der Geschäftsordnung. Bitte.


12.12.14

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Tatsächliche Berichtigung der Ausführungen meines Vorredners: Es geht natür­lich nicht um 60 000 Beamte und Vertragsbedienstete, die dadurch schlechter gestellt sind, es geht um eine nicht einmal dreistellige Zahl von Bediensteten. Ich habe bereits gesagt – wenn Sie mir zugehört hätten, wüssten Sie das –, dafür wird es eine Ausgleichszahlung geben; und 170 000 Beamtinnen, Beamte und Vertragsbedienstete profitieren davon. Wir sind ziemlich sicher, dass das vor dem EuGH halten wird. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Lausch: Das ist ja falsch! Die Tatsächliche ist falsch!)

12.12


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Vizekanzler Werner Kogler zu Wort gemeldet. – Bitte.


12.12.52

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Frau Präsidentin! Jo mei, Kollege Lausch, wir werden im Protokoll nachlesen können, wie oft Sie Ihren eingeübten Satz gesprochen haben, aber mit relativ wenig untermauert. Macht aber nichts, wir kommen sonst nämlich sehr gut aus, ich möchte das ausdrücklich betonen, und wir haben uns über einige Anregungen ja immer wieder einmal ausgetauscht – manches wird


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aufgenommen, mehreres nicht, das ist richtig. – Das nur zur generellen Diskussionskultur hier.

Eines möchte ich dann aber schon, da es ja eine laufende Gesetzesreparatur ist, dem Hohen Haus fast fragend von der Regierungsbank aus mitgeben: Also man wundert sich als Regierungsmitglied schon, jetzt geht das schon, wie zutreffend gesagt wurde, weit über zehn Jahre so. Okay. (Abg. Wöginger: Jahrelang! Jahrelang!) Und jetzt lassen wir die NEOS einmal draußen – denen können wir uns, was den öffentlichen Dienst betrifft, gesondert zuwenden, Kollege Loacker –, aber: Habt ihr jetzt regiert oder nicht? Irgendwann kenne ich mich nicht mehr aus.

Ich weiß ja nicht, ob das Ibizavideo einen kollektiven Gedächtnisschwund verursacht hat, aber das muss ja selbst Ihrer Fraktion klar sein, dass Sie da auch einmal eineinhalb und zwei Jahre mitregiert haben. Ich kann Ihnen im Übrigen sagen, was wir allein im Sportministerium bis zum heutigen Tag zusam­menräumen müssen, von dem, was dort angerichtet wurde – jeden Tag haben wir das Problem! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Sie waren das Problem und nicht die Lösung, das müssen Sie einmal einsehen!

Und dann würde ich ja auf die Initiativen warten, die Sie gestartet haben. Offe­nsichtlich – zur Versöhnung der Fraktionen hier – ist es ja nicht so leicht, mehrere Ziele unter einen Hut zu bringen, denn ehrlicherweise muss man – wir hatten ja vorhin die Budgetrede – bei solchen Lösungen ja schon irgend­wo das Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch im Auge haben und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes folgen und auch berechtigten Ansprüchen näherkommen. Ja, so ist es. Sie haben es ja selber erlebt: eine schritt­weise Annäherung und nicht gleich 3 Milliarden Euro einfach raus.

Die besten Zeugen dafür, mein Gegenüber, liebe Abgeordnete, Kollege Lausch meinetwegen noch einmal, wären da ja – wie auch sonst – beim öffentlichen Dienst die Gewerkschaften. Es gibt sogar eine eigene Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst. Jetzt können Sie die Sozialpartnerschaft attackieren, wie Sie


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wollen, ich denke, besonders in den Krisenjahren haben wir das gesehen: Sie leistet wieder mehr Gutes, als man ihr Schlechtes nachsagen kann. Das muss ich auch selber einmal anerkennen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Jetzt sehen wir hier, dass bei diesen Verhandlungen die Sozialpartnerschaften gut eingespurt waren und zu diesem Konsens beigetragen haben. Ich habe mich natürlich selber erkundigt, wie das so ist nach dieser langen Geschichte, und es wurde auch von den Beamten unseres Hauses – ich darf mich da auch bedanken, einige sind ja hier – glaubwürdig versichert, dass das auch, und zwar mehrmals, in mehreren Runden, mit der entsprechenden Gewerkschaft abgestimmt war.

Sie machen eh auch immer Versuche, dort bei Wahlen erfolgreich zu sein – manchmal gelingt es ja auch der freiheitlichen Fraktion –, aber ehrlicherweise ist mein Gegenüber, auch um Vorschläge einzubringen, halt die GÖD. Das ist so, das ist ein vernünftiger Vorgang. Sie haben hier die Möglichkeit, das als Fraktio­nen zu thematisieren, zu kritisieren, andere Mehrheiten zu finden, wir haben das besten Wissens und Gewissens so eingebracht. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich möchte an dieser Stelle – das war im Ausschuss schon so – der sehr beson­nenen und zur Erklärung der Entwicklung beitragenden Abgeordneten Yildirim wirklich danken, weil das eben eine konstruktive Herangehensweise ist. (Beifall bei der SPÖ.) Das würde man sich im Übrigen in diesen Zeiten öfter wünschen – ist halt so.

Es war auch die Anmerkung richtig, wo im öffentlichen Dienst was erreicht wurde und wo Neues zu tun ist – mir ist das bewusst. Was die Fragestellungen zum Bundesheer betrifft, die hier gebracht wurden – ich mache das nur als Überleitung –: Wir haben ja die nächsten Dienstrechtsnovellengespräche ohne­hin vor uns. Wir wollen aber nicht vergessen, dass gerade zumindest für andere Teile des Exekutivdienstes beim letzten Mal massive Fortschritte gemacht wurden, auch bessere Bezahlung für die Einsteiger et cetera.


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Da bin ich jetzt abschließend bei den NEOS, was den Punkt betrifft: Seriöser­weise kann man es schon so sehen, glaube ich – ich will das nicht nur polemisch abhandeln –, wie Kollege Loacker argumentiert hat: da volle Kanne rein, dafür anderswo halt schauen. Er hat ja immer wieder Vorschläge, was der öffentliche Dienst alles nicht soll und nicht darf, nur bei einem komme ich nicht mit – und das steht ja wieder bevor –, nämlich bei den Gehaltsverhandlungen für den öffentlichen Dienst.

Diesmal können wir es ja gleich offen ansprechen: Es wurde uns, der Regierung und mir im Besonderen, immer unterstellt, dass wir zu dumm für Gehaltsver­handlungen sind, weil nämlich – siehe da – die öffentlich Bediensteten auch eine Erhöhung bekommen. – Ja eh, und das wird auch wieder so sein. Es wurde ja zu Recht darauf hingewiesen, dass auch wir als öffentliche Hand, als Arbeitgeber in Konkurrenz stehen, nicht nur die Ressorts zueinander oder so irgendwie, sondern mit der Privatwirtschaft. Wir brauchen ja auch Leute aufgrund der Pensionierungswelle, wie manche sagen, die auf uns zukommt. Wir müssen uns ja auch selber als Arbeitgeber bewerben, und wir tun das.

Zwei Teile kann ich erkennen: Wir haben diesmal – und so viel muss man den Vorgängerregierungen und deren Übereinkommen dann schon aus­richten – das erste Mal und ganz bewusst auch mit dem Koalitionspartner festgehalten, dass es, in dieser GP jedenfalls, nicht zu diesen automatischen Kürzungen der Planstellen kommt. Das ist ja genau die Antwort auf das Problem, das Sie beschreiben. Nur: Früher haben sie es immer anders gemacht, da hätten wir nicht mitregiert. Das kann man so oder so sehen, ich wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnen.

Der zweite Teil ist natürlich die Attraktivierung des öffentlichen Dienstes und da wieder – besonders auch in Zeiten hoher Inflation – natürlich auch mit Gehaltserhöhungen. Da starten die Verhandlungen offiziell am Freitag; ich darf Sie darüber informieren.


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Ich bin überzeugt davon, dass wir da sicher eine Landezone finden, die einer­seits – im Budget ist ja schon einiges abgebildet – für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vertretbar ist, aber andererseits genau diese Attraktivierung im öffentlichen Dienst beibehält oder verbessert. Das macht eben den Unterschied zur Fraktion der NEOS, finde ich, denn immer nur auf die öffentlich Bediens­teten draufklopfen – ich weiß auch nicht, ob das so schlau ist; auch wenn sich Kollege Loacker in diesem einen Fall als Fürsprecher hervorgetan hat, mit Argumenten, die man sicher so sehen kann. Ich will das ja nicht wegwischen, nur: In aller Regel, zu 99 Prozent ist es umgekehrt. Auch das sollten wir nicht außer Acht lassen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischen­ruf der Abgeordneten Loacker und Lausch.)

Jetzt bin ich natürlich verleitet, auf die Budgetdebatte einzugehen – nicht in der Länge wie Kollege Krainer, aber ehrlicherweise: Wenn das in diesem Haus so gehandhabt wird, dass der erste Abgeordnete zum Tagesordnungspunkt genau nicht zum Tagesordnungspunkt spricht, dann wird die Debatte wohl zuge­lassen sein.

Mir fällt nur auf, dass sich das, was Abgeordneter Krainer gesagt hat, was er da erklärt hat, was das gegenwärtige Budget ist und was die vierjährige Vorschau betrifft, aus diesem Zahlenwerk – und es ist ja auch die Rückschau in den Budgetberichten drinnen – mit Sicherheit nicht ableiten lässt. (Ruf bei der ÖVP: Ganz genau! Richtig!) Er dürfte selber etwas konstruiert haben; das steht ihm ja zu. Ich glaube, er hat auch etwas gesagt wie: Gemessen an dem, was er voriges Jahr gesagt hat, ist es heuer so, da sind ein paar Milliarden mehr, da sind ein paar Milliarden weniger. (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.) Ja ehrlicherweise, wenn das der Maßstab ist, was Herr Krainer vor einem Jahr gesagt hat, kann man ja leicht schwindlig werden, das verstehe ich ja. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Ich würde also wirklich einen parlamentarischen Fakten­check anregen. (Zwischenruf des Abg. Lausch.)

Weil der Herr Finanzminister ja gar nicht mehr die Gelegenheit hatte, auf diese seltsame Inszenierung – morgen ist die Generaldebatte – einzugehen, nehme ich


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hier gerne das Wort; ich habe es ja aus anderen Gründen. (Abg. Michael Hammer: Braucht halt auch Aufmerksamkeit, der Herr Krainer! – Abg. Hörl: Wo ist er denn überhaupt?) Wenn diese Debatte zugelassen ist, dann erlaube ich mir, dieses zu sagen.

Auf eines möchte ich schon noch hinweisen: Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf diese vielfältigen Krisen, die dann auch zur Teuerung geführt haben, zu reagieren. Die Teuerung ist ja nicht in Österreich erfunden worden. Also ich kann mich nicht erinnern, dass die ÖVP-Fraktion oder die grüne Fraktion in Kiew einmarschiert wäre. (Abg. Belakowitsch: ... CO2-Abgabe!) Wir haben keinen Befund dafür. Wir wissen aber genau, was das mit ausgelöst hat, neben vielen anderen Faktoren.

Also es gibt einmal Teuerung. Jetzt gibt es verschiedene Wege, darauf zu reagieren, das ist richtig. Die SPÖ hat einen anderen vorgeschlagen – dass dieser immer für Österreich funktioniert hätte, haben wir massiv bezweifelt. Was aber nicht geht, finde ich – das ist an Unseriosität nicht zu unterbieten –: so zu tun, als ob gar nichts oder nur das Falsche passiert wäre. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Das kann sich ja überhaupt nicht ausgehen. Da erwarte ich mir mehr Qualifi­zierung in der Debatte, insbesondere von jenen Abgeordneten, die es intellektuell nämlich voll drauf haben. (Abg. Michael Hammer: Das ist die Frage: Gibt es andere auch, oder wie?) Insofern muss ich hier unterstellen, dass da Absicht dahintersteckt.

Was gilt es also festzuhalten? – Wenn die Inflation das Hauptthema ist, Folgendes: Von einer geringen Inflation hat noch nie jemand abbeißen können und von einer hohen ist auch noch nie einer gestorben. Der Punkt ist: Was können sich die Menschen, die Bevölkerung, die Haushalte, die Frauen, die Männer für ihr Geld kaufen? Das ist doch der Punkt, da sind wir doch beim Leben! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Wöginger: So ist es! Bravo!)


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Da möchte ich endlich einmal diese Maßnahmen bewertet wissen, die dann immer als Einmalzahlung heruntergedodelt worden sind – was ein kompletter Blödsinn ist: Das sind Direktzahlungen und Soforthilfen, manche sogar mehrmals, die sehr viel abgepuffert haben. (Abg. Kucharowits: Das ist kein Blöd­sinn, das sind Fakten!) Aber lassen wir das weg, und dann schauen wir noch, welche Meilensteine gesetzt wurden! Das müsste man den Leuten fairerweise sagen und ihnen nicht immer Sand in die Augen streuen. Das ist wirklich ein Ärgernis, und das trägt auch nicht zur besseren Stimmung im Land bei (Abg. Belakowitsch: Ihr aber auch nicht!), aber vielleicht ist das ja genau die Absicht.

Ich frage mich immer, warum Herr Ogris das überhaupt aufschreiben hat müssen, was ihr eh schon von allein macht. (Beifall bei den Grünen sowie Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

Jetzt ersuche ich um eine Restvernunft. (Abg. Hörl: Nicht zu erwarten!) – Man soll die Hoffnung nie aufgeben. (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.) Es ist ja so, dass zumindest die unteren Einkommen entlastet wurden, und das sagt ja, wie der Herr Finanzminister ausgeführt hat, die OECD. Glauben Sie wenigstens dem Budgetdienst des Parlaments etwas, der ist hart erkämpft worden, ich war selber noch dabei, ich bin ja lange auf der anderen Seite gesessen. (Abg. Michael Hammer: Sie glauben es ja nur, wenn es ihnen passt! – Zwischenruf der Abg. Kucharowits.) Glauben Sie dem wenigstens und glauben Sie der Oesterreichi­schen Nationalbank, dort sitzen ja auch Leute drinnen, die zum Teil noch von Ihrer Zeit sind. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Da kommt überall heraus, dass seit dem Beginn der Krise, in den Jahren 2019, 2020, mit Corona, und Fortfolgenden zumindest den unteren 20 Prozent, den unteren 30 Prozent nicht nur die Teuerung kompensiert, sondern eigentlich mehr bezahlt wurde. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Ich will Ihnen ja gar nicht grundsätzlich Ihre Argumente wegnehmen, ich will Ihnen ja nur sagen: Schauen Sie darauf auch! Man kann ja nicht völlig faktenbefreit durch die Gegend wildern. Das muss ja irgendwann einmal wieder


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einankern. Dann kann man eh immer noch darüber diskutieren, dass es unterschiedliche Wege gibt, wie ich gesagt habe.

Sie können es ja auch nachvollziehen. Ganz einfaches Beispiel: Wenn die niedrigeren Pensionen – bis zu den mittleren Pensionen – seit 2020 – da haben wir noch mit Sebastian Kurz verhandelt – immer über der Inflation gestiegen sind, dann können die ja per Definition keinen Kaufkraftverlust erlitten haben. Ja, ganz hinten, bei den obersten, haben wir ein bisschen etwas weggeschnitten – dagegen werden ja wohl gerade Sie nicht sein.

Immer über der Inflation abgeschlossen: Was heißt das? – Die Kaufkraft ist gestiegen. Dazu reicht doch die Volksschulmathematik! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Jetzt können Sie immer noch etwas anderes erzählen, das dürfen Sie ja, aber ich plädiere doch dafür, so ehrlich zu sein, das nicht einfach nur wegzulassen. (Abg. Hörl: Der Krainer kann nicht rechnen! – Zwischenruf des Abg. Gerstl. – Abg. Michael Hammer: Das verlernen sie ja am Renner-Institut wieder!) Ich setze mich auch damit auseinander – und das hatten wir damals schon gemacht –, wie leicht es ist, in Österreich Price Caps bei Energie durchzuführen, bei Strom und Gas. Das ist ja eine berechtigte Frage. Hätten wir uns leichter getan, hätten wir es auch gemacht. Es ist halt in Österreich nicht genauso leicht wie in Spanien. Diesen Vortrag ersparen wir uns an der Stelle, sonst würde ich zu lang reden; aber auch dazu gäbe es etwas zu sagen.

Es ist nicht das Gleiche! Ich weiß nur, dass in Spanien die reale Kaufkraft viel geringer und der Energieverbrauch explodiert ist. Ja wo kämen wir denn hin mit unserer russischen Gasabhängigkeit, wenn wir den Gasverbrauch anheizten? Hätten wir die gleiche Politik gemacht wie in Madrid: Ja gute Nacht, das geht sich hinten und vorne nicht aus! Sie wären die Ersten, die dagestanden wären und darauf hingewiesen hätten! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)


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Weil wir gerade dabei waren: Was waren eigentlich die großen Meilensteine? Wir brauchen die ökologisch-soziale Steuerreform nicht noch einmal zu erwähnen, aber eines wird gerne vergessen: Es ist ja nicht nur in der Brutto­ebene so, dass die Einkommen auch real mithalten konnten, netto noch viel mehr. Warum? – Weil wir im Übrigen schon 2020 begonnen haben, die Steuer­sätze zu senken – leicht zu merken, auch für Sie: 2020, Steuersatz geht in der ersten Stufe auf 20 Prozent runter –: von 25 auf 20 Prozent, von 35 auf 30 Prozent, von 42 auf 40 Prozent. Ist das mehr oder weniger? – Bitte im Chor: weniger! (Heiterkeit und Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Was heißt das? Das heißt doch, dass die Nettoeinkommen gestiegen sein müssen, oder? – Doch! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Bravo! Wo ist der Krainer?) Das vor dem Hintergrund, dass die Lohnabschlüsse immer schwieriger werden, zugegeben; die sozialpartnerschaftlich Engagierten wissen das. Ich verstehe ja das Problem und das Ringen sowohl der Gewerkschaft als auch der Arbeitgeber:innen. Ich verstehe das ja. Wir haben versucht, genau mit dem etwas in die Hand zu geben, dass es netto dann halt doch besser ausschaut, und zwar nicht allzu gering. Der Herr Finanzminister hat es vorgerechnet: Da geht es um viele Tausend Euro pro durchschnittlichen Haushalt!

Natürlich ist es so, dass Einzelschicksale immer anders sind, und das sind viele. Ein paar Prozent von fünf Millionen Menschen sind auch viele, das weiß ich. Deswegen haben Sie es ja nicht schwer, immer ein Einzelbeispiel zu finden, bei dem es dann wieder anders ist – da müssen wir vielleicht noch mit besonderen Maßnahmen abfedern, ich rede ja gar nicht einmal dagegen –, aber grosso modo und für alle und im Durchschnitt – und für die sind Sie ja in gewisser Weise auch zuständig und nicht nur dafür, immer Einzelbeispiele durch die Arena zu treiben – haben die Maßnahmen gewirkt. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich bitte ja nur um Seriosität in der Debatte. Ich habe eh die Hoffnung schon aufgegeben, dass man sich da großartig annähert. Das darf im Übrigen auch sein. Behaupteterweise zumindest haben wir halt verschiedene Instrumente, um ein


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bestimmtes Ziel zu verfolgen. Das darf sein. Aber dieses Alles-Auslassen, um etwas anderes zu behaupten, was völlig in die Irre führt, und dann noch dazu ungetrübt von jeglichen Fakten und Sachverstand (Heiterkeit bei der ÖVP), das ist des Hauses nicht würdig. Dafür plädiere ich! (Lang anhaltender Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.29

12.30.05


Präsidentin Doris Bures: Sehr geehrter Herr Vizekanzler, die Frage, ob sich eine Rede eines Nationalratsabgeordneten hier an diesem Pult im Rahmen der Geschäftsordnung bewegt oder nicht, hat der den Vorsitz führende Präsident zu entscheiden – das war Präsident Sobotka – und nicht Sie. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Zum Zweiten ersuche ich auch Sie, auch wenn Sie es vielleicht ein wenig lustig meinen, einen Rest an Respekt dem Hohen Haus entgegenzubringen. (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl. – Zwischenrufe bei den Grünen.) Ich halte gegenüber den vom Volk gewählten Nationalratsabgeordneten Ausdrucks­weisen wie „kollektiven Gedächtnisschwund“, „schwindlig werden“, „Rest­vernunft“, Volksschulrechnung für nicht angemessen und für ein respektloses Verhalten (Beifall bei SPÖ und FPÖ – Zwischenrufe der Abgeordneten Maurer, Jakob Schwarz und Voglauer), und deshalb, Herr Vizekanzler, kann ich als jetzt den Vorsitz führende Präsidentin nur sagen: Während der Hälfte Ihrer Redezeit war der inhaltliche Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt für mich nicht erkennbar. (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Abg. Maurer: Aber beim Jan ist er ...! – Zwi­schenrufe der Abgeordneten Jakob Schwarz und Voglauer.)

Nun ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe diese Debatte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.) – Wenn Sie mir dann noch lauschen, können wir zur Abstimmung gelangen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2218 der Beilagen.


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Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit großer Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit großer Mehrheit angenommen.

12.32.213. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 3533/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2241 d.B.)

4. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2242 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 3543/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Pensionsgesetz – APG geändert wird (2243 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 3481/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weniger Frühpensionen (2244 d.B.)


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7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2912/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationsaustausch zwischen Pensionsversicherung und Behörden bei psychisch bedingten Pensionierungen (2245 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2378/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrechnung von Versicherungszeiten des Rechtsanwaltspensionssystems im gesetzlichen Pensionssystem (2247 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Punkten 3 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte.


12.32.51

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg: Schön, dass unser Herr Bundesminister wieder gesundet ist und wieder bei uns ist.

Wir haben im letzten Sozialausschuss das Thema Pensionen behandelt. Ich darf darauf bei den Tagesordnungspunkten dazu eingehen. Es geht um die Pensionsanpassung und -erhöhungen 2024 und um eine Verlustabdeckung für die Aufwertung im Pensionskonto. Beides sind ja Maßnahmen, die wir als SPÖ vehement gefordert haben, weil damit endlich auch die Pensionistinnen und Pensionisten im täglichen Kampf gegen die Teuerung nachhaltig mehr auf dem Konto haben und ihnen damit auch geholfen ist.


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Höhere Pensionen sind Konjunkturmotor, das vergessen wir oft in der Diskussion. Sie sind Konjunkturmotor, weil die Pensionen ja wieder in diesem Land ausgegeben werden, weil sie die Kaufkraft stärken und somit auch den Konsum steigern.

Konkret: Die Pensionsanpassung 2024 erfolgt mit plus 9,7 Prozent für alle Gesamtpensionseinkommen bis 5 850 Euro. Die Pensionsanpassung wurde so umgesetzt, wie wir als SPÖ es gefordert haben.

Für Gesamtpensionseinkommen, die darüber liegen, erfolgt die Anpassung mit einem Fixbetrag von maximal 567,45 Euro. Damit sind die Regierungspartner ÖVP und Grüne dem Vorschlag der SPÖ – ein Deckel mit Fixbetrag bei der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage mit 5 850 Euro pro Monat – gefolgt.

Weiters gibt es eine Verlustabdeckung für die Aufwertung des Pensionskontos für 2024. Unsere Forderung nach einer Schutzklausel für die Aufwertung des Pensionskontos für alle Pensionsneuzugänge wurde größtenteils – aber nur größtenteils – erfüllt.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Organisationen bedanken, die durch ihre Initiativen Druck auf die Regierungsparteien ausgeübt haben, diese Schutzklausel in Angriff zu nehmen. Das war überfraktionell der Österreichische Gewerkschaftsbund, das waren alle Arbeiterkammern in Österreich und das war der Pensionistenverband Österreichs. Vielen Dank von hier aus für eure Unterstützung bei der Umsetzung dieser Forderung. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Schutzklausel: Die Abdeckung beträgt zusätzlich 6,2 Prozent. Das heißt, zur Aufwertung, die mit 3,5 Prozent geplant gewesen wäre, kommen 6,2 Prozent dazu, das sind 9,7 Prozent.

Leider gilt das nicht für alle Pensionsarten. Die Gruppe der Korridorpensionen, die erst 2024 in Anspruch genommen werden können – außer, man wird nach Ausschöpfen der Korridorpension arbeitslos –, habt ihr nicht erfasst. Wir stellen uns immer wieder die Frage – wir werden das heute, in dieser Debatte, auch


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noch öfters machen –: Warum ist diese Gruppe der Korridorneupensionen, was die Neuzugänge betrifft, nicht erfasst? (Abg. Loacker: Weil der später in Pension gehen kann!)

Fakt ist: Es gibt 2024 rund 100 000 Pensionsneuzugänge, und 5 000 sind davon nicht erfasst worden. Das ist jene Gruppe der Korridorpensionistinnen und ‑pensionisten.

Es ist für uns weder sachlich gerechtfertigt, diese Gruppe wieder einmal auszuschließen, noch ist es für uns verständlich, warum ihr dieses Risiko eingeht, was die Verfassungswidrigkeit betrifft. Die Folgen werden wieder Rechts­streitigkeiten sein, werden wieder Klagen sein. Ich frage euch wirklich, ob es das wert ist, diese Gruppe auszuschließen.

Wir werden daher heute auch einen Abänderungsantrag in zweiter Lesung einbringen. Dieser Abänderungsantrag wird genau das umfassen, nämlich die Ergänzungen, dass die Korridorpensionistinnen und -pensionisten in die Schutzklausel aufgenommen werden, und er wird auch ein Dauerrecht für die Einführung einer Schutzklausel beinhalten.

Diese Schutzklausel gilt nur für ein Jahr, für 2024. Wir wissen jetzt schon: Auch 2025 wird es diese Teuerung geben, und aus diesem Grund haben wir klar vertreten und werden heute auch einbringen, dass es ein Dauerrecht für eine Schutzklausel bei hohen Inflationssteigerungen braucht.

Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu diesen Dauerforderungen nach einer Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters auf 67 sagen! Es muss doch unser aller Ziel sein, die Arbeitsbedingungen so anzupassen und zu verbessern, dass die Menschen länger arbeiten können. Ein gesünderes Arbeiten muss das Ziel für alle politischen Parteien sein.

Es hilft nichts, wenn man einen Schalter hernimmt und sagt, man dreht von 65 auf 67, und dann wird man das Problem schon gelöst haben, wenn wir wissen, dass viele Menschen es nicht einmal schaffen, das 60. Lebensjahr im Job zu


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erleben. Warum? – Weil sie vorher aussortiert werden: Jede zweite Frau in diesem Land schafft es nicht in ihre Alterspension.

Jetzt ist die Alterspension bei 60 Jahren. Ab 2024 wird das angehoben, alle sechs Monate bis 2033, auf 65 Jahre. Das soll jetzt noch einmal gesteigert werden. Das heißt, noch weniger Menschen schaffen die Alterspension. Das führt zu höheren Abschlägen und zu Pensionskürzungen.

Deswegen muss es unser gemeinsames Ziel sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, die durch gesündere Arbeitsbedingungen längeres Arbeiten ermöglichen. Dann erhöhen wir auch tatsächlich das Pensionsantrittsalter. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.38


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Markus Koza zu Wort. – Bitte.


12.38.44

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseher:innen vor den Fernsehschirmen! Kollege Muchitsch hat bereits erwähnt, worum es heute geht: Wir beschließen hier heute die Pensionserhöhung für das Jahr 2024.

Das Gesetz sieht vor und legt fest, dass die Pensionen entlang der Inflationsrate erhöht, wertgesichert werden müssen. Das tun wir heute, indem wir die Pensionen um 9,7 Prozent erhöhen: der sogenannte gesetzliche Anpassungs­faktor Inflation.

Die Erhöhung ist allerdings bei Sonderpensionen, die über 5 850 Euro liegen, gedeckelt. Das heißt, ab da gibt es maximal die Erhöhung um die bereits erwähnten 567,45 Euro. Wir halten das für sozial gerecht. Das heißt, die Masse der Pensionistinnen und Pensionisten erhält die Inflationsabgeltung.


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Weiters beschließen wir heute – auch das hat Kollege Muchitsch bereits erwähnt – die sogenannte Schutzklausel, und zwar für alle diejenigen, die ab 1. Jänner 2024 in Pension gehen und dabei entweder die Alterspension antreten oder zu einem bestimmten Zeitpunkt in Pension gehen müssen, weil sie nicht anders können.

Das sind vor allem ältere Menschen, die in Arbeitslosigkeit sind, die die Voraus­setzungen für die Korridorpension erfüllen und diese in Anspruch nehmen müssen. Das heißt, dass sie keine Chance haben, der Korridorpension zu ent­kom­men. Das gilt auch für jene Korridorpensionist:innen, die bereits 2023 in Pension hätten gehen können, aber von sich aus den Pensionsantritt nach hinten verschoben haben, und auch für all diejenigen, die spezielle Voraussetzungen für den Pensionsantritt erfüllen, wie beispielsweise für die Schwerarbeitspension oder die Hacklerregelung. (Abg. Belakowitsch: ... gibt’s gar nimmer!) Für diese Gruppen gibt es diese Regelung – und das sind, glaube ich, insgesamt ungefähr 96 Prozent der Pensionist:innen, das heißt, so gut wie alle. Alle anderen können sich ja auch freiwillig aussuchen, wann sie tatsächlich in Pension gehen wollen. (Abg. Wurm: Die Hacklerregelung habt ihr abgeschafft!)

So, und jetzt stellt sich die Frage (Abg. Belakowitsch: Leistung darf sich ja nicht lohnen ...!), warum diese Schutzklausel eingeführt worden ist. – Weil eben unser Pensionssystem an sich sehr gut ausgestaltet ist und über die Jahre hinweg die Pensionen, angelehnt an die Lohnerhöhungen, regelmäßig aufgewertet werden und um die Inflationsrate erhöht werden. Es kann aber ausnahmsweise in gewissen Jahren passieren, dass die Inflation über dem sogenannten Aufwertungs­faktor, der Verzinsung des Pensionskontos, liegt.

Das passiert, weil diese Verzinsung immer der aktuellen Inflation hinterherhinkt. In der Regel gleicht sich das locker aus, da diese sogenannte Aufwertung höher ist als die Inflation, aber heuer haben wir beispielsweise den Fall, dass die Inflation tatsächlich deutlich höher ausfällt, als die Aufwertung bei Pensions­antritt betragen würde – wie schon in den Jahren 1990, 1991, 2012 und 2014, nur war es damals nicht so stark ausgeprägt. Damit es nicht zu massiven


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Realeinkommensverlusten für neuantretende Pensionist:innen im Jahr 2024 kommt, haben wir diese Schutzklausel eingeführt. Das ist auch sehr gut in unserem Pensionssystem, das an sich, wie ich schon erwähnt habe, recht gut funktioniert und auch diese Verluste immer wieder ausgleicht, da wir trotzdem in Sonderjahren, in denen es besondere Härten gibt, entsprechend reagieren müssen. Darum halten wir eine allgemeine Anpassung, wie sie gefordert wird, auch nicht zwingend für notwendig, sondern es soll tatsächlich dann, wenn es notwendig ist, entsprechend reagiert werden – und das tun wir jetzt auch.

Erlauben Sie mir noch, im Anschluss einen Antrag einzubringen, und zwar geht es hier um eine Klarstellung, dass sich die Anpassung der Sonderpension nach dem jeweiligen Materiengesetz richtet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 2241 der Beilagen über den Antrag 3533/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (TOP 3)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 790 Abs. 2 dritter Satz in der Fassung der Z 4 wird nach dem Wort „Leistung“ die Wortfolge „nach dem jeweiligen Materiengesetz“ eingefügt.


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Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 409 Abs. 2 dritter Satz in der Fassung der Z 4 wird nach dem Wort „Leistung“ die Wortfolge „nach dem jeweiligen Materiengesetz“ eingefügt.

Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 404 Abs. 2 dritter Satz in der Fassung der Z 4 wird nach dem Wort „Leistung“ die Wortfolge „nach dem jeweiligen Materiengesetz“ eingefügt.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss garantieren wir einerseits, dass die bestehenden Pensionen nicht an Kaufkraft verlieren, und andererseits, dass diejenigen Menschen, die unter den zuvor genannten Voraussetzungen 2024 in Pension gehen, ebenfalls keinen Kaufkraft­verlust erleiden.

Ich bitte um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.44

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 2241 der Beilagen über den Antrag 3533/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (TOP 3)


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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 790 Abs. 2 dritter Satz in der Fassung der Z 4 wird nach dem Wort „Leistung“ die Wortfolge „nach dem jeweiligen Materiengesetz“ eingefügt.

Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 409 Abs. 2 dritter Satz in der Fassung der Z 4 wird nach dem Wort „Leistung“ die Wortfolge „nach dem jeweiligen Materiengesetz“ eingefügt.

Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 404 Abs. 2 dritter Satz in der Fassung der Z 4 wird nach dem Wort „Leistung“ die Wortfolge „nach dem jeweiligen Materiengesetz“ eingefügt.

Begründung

Es soll klargestellt werden, dass sich die Anpassung der Sonderpensionen nach dem jeweiligen Materiengesetz richtet, zumal die Verfassungsbestimmung des § 790 Abs. 6 ASVG lediglich eine Limitierung der Anpassung dieser Leistungen enthält.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.



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12.44.25

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen und auch hier im Saal! Ja, es sind für Pensionisten keine besonders einfachen Zeiten. Sie haben in den letzten zwei Jahren jeweils eine Pensionserhöhung weit unter der damals aktuellen Inflationsrate bekommen. Das ergibt sich natürlich auch aus dem Berechnungsmodus, der immer den Zeitraum von der Mitte eines Jahres bis zur Mitte des darauffolgenden Jahres berücksichtigt. Daher ist es dieses Jahr so, dass die gesetzlich vorgeschriebene Pensionserhöhung 9,7 Prozent beträgt. Die Bundesregierung klopft sich jetzt dafür auf die Schulter und sagt, wie großartig sie das nicht macht.

Was sie aber vergisst, ist, dass zu Zeiten, als die Inflation ohnehin schon sehr hoch war, Pensionisten in Vorlage gegangen sind, nämlich mit einer viel geringeren Pensionserhöhung. Diese hatten natürlich reale Verluste. (Abg. Schwarz: Nein, wir haben ja die ... Inflation ausgeglichen!) Es ist tragisch, meine Damen und Herren. (Zwischenruf des Abg. Wöginger. – Abg. Ribo: Ja, aber 9,7 Prozent!?) Sie können die Zwischenrufe leider Gottes hier nicht hören, aber es wird auch nichts zur Kenntnis genommen.

Der Herr Vizekanzler hat in einer etwas launigen Rede vor wenigen Minuten hier im Saal gesagt: Ja, in den letzten Jahren, da hat es eine Kaufkraft­erhöhung für die Pensionisten gegeben, weil die Erhöhung immer über der gesetzlichen Vorschrift lag. (Abg. Schwarz: Ja, ... schwarz auf weiß ...! – Zwischenruf der Abg. Ribo.) Das waren Taschenspielertricks, das wissen Sie auch ganz genau. Sie haben Einmalzahlungen eingerechnet. (Abg. Wurm: Hat er gesagt!) Tatsächlich ist der Wert der Pensionen vor allem in den letzten Jahren für die Pensionistinnen und Pensionisten gesunken (Abg. Ribo: Bleiben wir bitte bei den Tatsachen!) – und das wissen Sie alle, die Sie mit der Pension auskommen müssen, egal was hier im Saal gesprochen wird.


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Herr Bundesminister! Es ist wirklich traurig. Wir haben heute ja die Budgetrede gehört, und das Einzige, was zum Thema Pensionen in dieser Budgetrede vorkommt, ist: Unsere Eltern und Großeltern, die ihr Leben lang gearbeitet haben, erhalten eine „faire Pensionserhöhung“ – das war’s. Fair ist natürlich ein relativer Begriff. An dieser Stelle ist offensichtlich das gemeint, was diese Regierung als fair betrachtet.

Ich halte das für nicht ganz fair, was da abgeht, vor allem für kleine und niedrige Pensionen hätte ich mir schon mehr erwartet und gewünscht – auch, weil wir jetzt sehen: Die Energiekosten werden wieder weiter steigen und es gibt den nächsten Krisenherd auf dieser Welt. Es gibt zwar eine Strompreisbremse, das mag wohl alles stimmen, die läuft allerdings auch irgendwann wieder aus.

Unsere Pensionistinnen und Pensionisten – vor allem jene mit den kleinen Pensionen – tun sich wirklich teilweise ganz, ganz schwer. Die müssen Miet­erhöhungen und Energiekosten, die permanent in die Höhe schnellen, stemmen. Die müssen ihr Dasein fristen – und ich halte das schon auch für Respekt und Anerkennung der Leistung, wenn man ihnen mehr gibt, als das Gesetz vorschreibt. Insoweit hätten wir uns mehr erwartet. Wir werden dem zustimmen. Es ist die gesetzliche Vorschrift, aber es ist leider nicht ein Cent mehr. (Beifall bei der FPÖ.)

12.47


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann August Wöginger. – Bitte.


12.47.28

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir zu Beginn, dass ich zwei Besuchergruppen aus der Steiermark begrüße: zum einen eine Abordnung der Gemeinde Mooskirchen mit Bürgermeister Engelbert Huber, und zum anderen die Seniorenbund-Ortsgruppe aus Murau, herzlich willkommen im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich können sich auf diese Bundesregierung verlassen. Das zeigen gerade die Pensionserhöhungen der letzten Jahre – und Frau Kollegin Belakowitsch, ich möchte schon noch ergänzen: Ja, es sind die errech­neten Werte von Sommer bis Sommer – voriges Jahr 5,8 Prozent, heuer 9,7 Prozent. Das heißt, wenn wir diese errechneten Werte verwenden – und das tun wir –, wäre allein dadurch die gesamte Inflation abgedeckt.

Wir haben aber im vorigen Jahr, weil der Inflationswert höher war als der errechnete Wert, der zurückliegend ist, in diesem Bereich zusätzlich unzählige Maßnahmen zur Unterstützung gesetzt; und die niedrigsten Pensionen, von denen Sie geredet haben, haben wir sockelwirksam mit über 10 Prozent ange­passt, meine Damen und Herren! Das ist die Wahrheit darüber, was diese Bundesregierung für die Pensionistinnen und Pensionisten tut. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Ich lebe an der bayerischen Grenze. Schauen Sie doch nur einmal über die Grenze! Wir leben in einem sicheren Land für die Pensionistinnen und Pensio­nisten. (Abg. Belakowitsch: Ist in Bayern nicht so?) Dort gibt es zwölf Pensionen. Am ärgsten ist es bei den Bauernpensionen. Wenn man die vergleicht, dann sieht man: Die bayerischen, die deutschen Bauern bekommen in etwa die Hälfte der Pension, die unsere pensionierten Bauern und Bäuerinnen haben, und die wird zwölf Mal und nicht 14 Mal ausbezahlt (Abg. Stöger: Weil wir’s mit Kreisky eingeführt haben, korrekt?! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Dort hat man die Pension in etwa um 4,5 Prozent für zwei Jahre angepasst.

Meine Damen und Herren, den Vergleich brauchen wir erstens nicht zu scheuen, und zweitens ist es gescheiter, wir schauen in diesem Falle nicht über die Grenze, weil die Pensionistinnen und Pensionisten, was die Erhöhung betrifft, bei uns deutlich besser behandelt werden, als das in vielen anderen Ländern der Fall ist. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Das ist auch in Ordnung. Ein Satz zu den Pensionen in der Budgetrede des Finanzministers hat unmittelbar danach mit


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diesem Gesetzesbeschluss mehr Aussagekraft, weil es darauf ankommt, was auf den Konten der Pensionistinnen und Pensionisten landet.

Ich möchte Ihnen auch sagen, auf welcher Höhe sich ab 1. Jänner 2024 zum Beispiel die niedrigsten Pensionen befinden werden; das ist der sogenannte Ausgleichszulagenrichtsatz, und wir haben in Österreich über 200 000 Menschen, die diesen auch unbedingt brauchen, damit sie ihr Leben bestreiten können. Dieser betrug heuer im Jänner 1 110 Euro, er ist voriges Jahr übrigens um über 10 Prozent angehoben worden. Wir kommen da von rund 1 000 Euro auf 1 110 Euro, im Jänner des kommenden Jahres werden wir bei 1 217 Euro sein. Für Ehepaare steigt dieser von 1 751 Euro auf 1 921 Euro.

Meine Damen und Herren! Das ist sicherlich keine hohe Pension, aber es ist eine Pension, mit der man das Auslangen finden kann. Wir sind da mit den Mindestpensionen wirklich gut unterwegs. Das bestätigt ja der Budgetdienst. Der Budgetdienst wird zu Recht in diesem Haus immer gelobt, aber wen  er eine Statistik bringt, die der Opposition nicht gefällt, dann ist es aus mit dem Lob; ich zeige sie trotzdem her. (Der Redner hält eine Tafel mit einem Säulendiagramm in die Höhe.)

Wir haben im heurigen Jahr die untersten Einkommensdezile inflationsbereinigt stärker angehoben, als die ganze Inflation betrug. Für das nächste Jahr pro­gnostiziert der Budgetdienst das für alle zehn Dezile, also für alle Einkom­mens­gruppen. Meine Damen und Herren, jetzt einmal in die Runde gefragt: Wir kommen aus einer wirklich herausfordernden Zeit. Die Regierung hat im ärgsten Jahr der Krise bei den untersten Einkommensbeziehern den Schwerpunkt gesetzt. Wir haben die untersten Einkommensdezile stärker angehoben, als die Inflation war, und im kommenden Jahr profitieren überhaupt alle über dem Inflationswert. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Also bitte hören Sie mit diesen Unkenrufen auf! Es bringt auch nichts, unser Land jeden Tag schlechtzureden und krankzujammern: weil es nicht so ist. Wir


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haben wahnsinnig viel getan. Über die Maßnahmen kann man jetzt unter­schiedlicher Ansicht sein, aber so ist es nicht, dass sich die Menschen das Leben nicht mehr leisten können. Es gibt welche, die es hart haben, die jeden Euro zweimal, dreimal umdrehen müssen: Ja, die hat es vor der Krisensituation gegeben, die gibt es auch jetzt!, aber wir haben alles getan, was wir konnten, um die Menschen mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro zu unterstützen, wofür wir zum Teil auch kritisiert wurden: Es sei zu viel, was wir ausgegeben haben.

Uns war es wichtig, den Menschen in dieser schwierigen Situation zu helfen. Das haben wir auch getan, denn bei einer vierköpfigen Familie, die laut einer Arbeiterkammerstudie ungefähr 4 000 Euro Mehrausgaben pro Jahr hat, können wir nachweisen, dass eine solche vierköpfige Familie, und zwar nicht mit Spitzengehältern, aber mit guten Gehaltsanpassungen, die der Sozialpartner­schaft zu verdanken sind, ein Pfleger und eine Lehrerin mit zwei Kindern im Alter von acht und elf Jahren, inklusive aller Steuersenkungen, aller Valorisierungs­maßnahmen im heurigen Jahr 4 642 Euro netto mehr zur Verfügung hat. Das ist die Wahrheit darüber, was wir mit diesen Maßnahmen umgesetzt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zu den Pensionistinnen und Pensionisten: Wir geben ihnen die volle Inflations­abgeltung – das ist notwendig –, bis zur Höchstbemessungsgrundlage. Diese liegt beinahe bei 6 000 Euro, und darüber gibt es den Fixbetrag von 567 Euro.

Diese Schutzbestimmung betreffend jene, die nächstes Jahr in Pension gehen, die jetzt Geld verloren hätten, gibt es auch. Wir machen das fast für alle. Weil Kollege Muchitsch das angesprochen hat: Warum machen wir das nicht für die Korridorpensionisten? – Weil es eine Leichtigkeit ist: Dort sind es 40 Versiche­rungs­jahre als Grundlage, dass man diese Pensionsart antreten kann. Wenn man ein Jahr länger bleibt, dann hat man diese Situation nicht.

Wir müssen auch da und dort einen Leistungsanreiz setzen. Alle, die 45 Beitrags­jahre haben, sind davon umfasst: ob es der Schwerarbeitspensionist ist, ob es der


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Hacklerpensionist ist, alle, die aus der Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, auch aus der Arbeitslosigkeit kommen, sind hier vollumfasst. Alle anderen, die gesund sind und arbeiten können, können diesen Verlust umgehen, indem sie einfach ein Jahr länger bleiben.

Meine Damen und Herren! Dafür stehen wir: dass es auch Anreize in diesem System braucht. Ansonsten werden diese 6,2 Prozent zur Gänze aufgewertet. Das gilt auch alles für die Beamtenschaft, das sei hier auch dazugesagt. Das gilt natürlich auch für alle Beamtinnen und Beamte, für den öffentlichen Dienst.

Abschließend möchte ich schon eines betonen: Die Menschen, vor allem auch die Pensionistinnen und Pensionisten, wurden gut durch diese schwierige Zeit gebracht. Es ist mir ein Anliegen, das einmal in aller Öffentlichkeit zu sagen. Die Daten und die Fakten beweisen das auch. Wir können nachweisen, dass wir die Kaufkraft gestärkt haben, dass wir die unteren Einkommen stärker angehoben haben, als die Inflationswerte sind, und dass im kommenden Jahr alle Einkommens­bezieher höhere Einkommen haben werden, als der Inflationswert sein wird,vor allem durch die Abschaffung der kalten Progression.

Daher sind es gute Maßnahmen, die diese Regierung setzt. Diese Pensions­erhöhung kann sich sehen lassen. Die Pensionistinnen und Pensionisten haben sich das auch verdient. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.55


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.


12.55.14

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ja, die Zuschüsse aus dem Budget zu den Pensionen aus der Sozialversicherung steigen von heuer 12 Milliarden auf nächstes Jahr 16 Milliarden, genau 16,6 Milliarden Euro – von 12 auf 16 in einem Jahr! Und das ist erst der Anfang der Phase, in der die Boomer in Pension gehen.


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Wir hätten also ein Problem, Herr Minister, nicht? Es kostet wahnsinnig viel Geld. Diese Regierung hat das Problem, das wir im Pensionssystem insgesamt haben, verschlimmert, und zwar jedes Jahr, konsequent. Sie hat eine zusätzliche Pensionserhöhung im ersten Pensionsjahr eingeführt. Das hat es früher nicht gegeben. Sie hat den Frühstarterbonus eingeführt, der Hunderte Millionen kostete, den aber die meisten von Ihnen gar nicht kennen. Sie hat die Angleichung des Frauenpensionsalters hinausgeschoben. Sie hat jedes Jahr Extraerhöhungen beschlossen. Sie hat im heurigen Jahr im März eine Einmalzahlung in Höhe von 650 Millionen Euro gegeben, die eigentlich dazu gedacht war, die Inflation gleich abzugelten, die aber jetzt nicht in Abzug gebracht wird.

Jetzt macht sie eine außertourliche Aufwertung des Pensionskontos, so als ob wir irgendwie Geld übrig hätten. Völlig unverantwortlich schaut man nicht darauf, dass das System in 30 Jahren noch funktionieren wird, sondern bläst jetzt das Geld hinaus und versucht, sich die Stimmen der alten Menschen damit zu kaufen. (Beifall bei den NEOS.)

Eigentlich hätte die Regierung die Verantwortung, Interessen auszubalancieren. Die älteren Menschen haben natürlich gerechtfertigte Interessen. Die Pensionisten haben gerechtfertigte Interessen, aber die jungen Menschen, die Erwerbstätigen, die Beitragszahler, haben auch gerechtfertigte Interes­sen. Ein gutes Sozialsystem lebt davon, dass diese Interessen ausbalanciert werden. Das machen Sie nicht, Sie sehen immer nur die Seite der Leistungsbezieher. Das ist nicht fair; das ist nämlich gegenüber jenen nicht fair, die in 30, 40 Jahren solche Pensionen nicht mehr haben werden.

Sie sollten nämlich überlegen, was die Funktion der Pensionsversicherung ist: Die Funktion der Pensionsversicherung ist nicht, dass alle ein Leben im Wohlstand haben, wenn sie alt sind. Das ist nicht die Aufgabe der Pensions­versicherung. Die Pensionsversicherung versichert Ihr Erwerbseinkommen für den Versicherungsfall des Alters. Wenn Sie wenig über einen kurzen Zeitraum


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eingezahlt haben, kommt wenig heraus, wenn Sie viel über viele Beitragsmonate eingezahlt haben, kommt viel heraus – eine einfache Rechnung.

Herr Minister, wenn Sie wollen, dass die Menschen höhere Pensionen haben, dann müssen Sie ehrlich sein – das ist schwierig für einen Minister, ich weiß, aber dann müssen Sie ehrlich sein – und sagen: Wenn Sie eine höhere Pension wollen, müssen Sie länger und mehr arbeiten, nur dann geht sich das aus! Diese Ehrlichkeit verlange ich von Ihnen. (Beifall bei den NEOS.)

Zur Balancierung der Interessen: Wenn wir schauen, was die Erwerbstätigen bekommen haben: Die Kollektivvertragserhöhung betrug im Handel 7 Prozent, bei den Journalisten 7,5 Prozent, bei den Mitarbeitern in den Banken 7,9 Prozent. Jetzt bekommen die Pensionisten 9,7 Prozent. Das ist nicht die Balance, von der ich gesprochen habe. (Der Redner balanciert seine Arme aus.) Da kommen noch 650 Millionen Euro an Einmalzahlung drauf. Sie haben die Balance außer Acht gelassen. Sie haben nicht geschaut: Wer finanziert eigentlich das System? Deswegen laufen Ihnen die Ausgaben davon. Sie haben eine wichtige Aufgabe eines Ministers, nämlich den Überblick zu bewahren und die Balance langfristig sicherzustellen, vernachlässigt. Das können dann Ihre Nachfolger, denn Sie sind ja auch schon nahe dem Pensionsalter, ausbaden. (Abg. Baumgartner: Geh, Gerald!) – Ja, es tut mir leid, es stimmt ja, das sind Fakten! Das kann man ja tatsächlich nicht machen, Angela.

Zu dieser Schutzklausel: Etwas weniger Intelligentes als diese Schutzklausel ist mir in der Politik selten untergekommen – dümmer darf man nicht sagen –, geschätzte Damen und Herren. Warum? – Bei einem Pensionssystem, das über Jahrzehnte arbeitet – man zahlt Jahrzehnte Beiträge und ist im Schnitt in Österreich 23 Jahre in Pension –, kann man doch nicht ein einzelnes Kalender­jahr herauszupfen und sagen: Oh, da ist es aber schlechter!

Jemand, der so etwas macht, hat das System nicht verstanden. In den letzten 38 Jahren sind die Pensionskonten 30 Mal über der Inflation aufgewertet


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worden, zweimal im gleichen Ausmaß und sechsmal darunter. Insgesamt sind die Pensionskonten viel stärker erhöht worden, als es der Inflationsrate entspräche.

Nun ist das nächste Jahr ein Jahr, in dem das nicht der Fall ist – so ist es halt. Über die Erwerbskarriere hinaus ist aber jeder Beitragseuro weit über der Inflationsrate aufgewertet worden. Es braucht diese Schutzklausel nicht. Sie werfen damit wieder Geld hinaus – Geld, das Sie nicht haben, das dieser Staat nicht hat –, und das auf Kosten der jungen Menschen, auf Kosten der Erwerbstätigen, und das ist hochgradig unverantwortlich. (Beifall bei den NEOS.)

13.00


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


13.00.25

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nach der Rede des Kollegen Loacker bin ich geneigt, mir vorzustellen, wie das Pensionssystem aussehen würde, wenn Kollege Loacker es zimmern würde. (Abg. Keck: ...keine Pension mehr!) Wir hätten dann wahrscheinlich ein kapitalgedecktes und kein Umlageverfahren, mit allen Risken des Kapitalmarkts behaftet. Wir hätten wahrscheinlich die Situation, dass wir dieses kapitalgedeckte Verfahren mit staatlichen Zuschüssen abdecken müssten. (Abg. Loacker: Man sollte den eigenen Vorurteilen nicht alles glauben! – Abg. Scherak: Ich schick’s Ihnen gerne!)

Jetzt will ich sofort und an erster Stelle eine Lanze für dieses Verfahren beziehungsweise für dieses Pensionssystem, das wir haben, brechen. Das ist in der Zweiten Republik aus gutem Grunde mit sozialpartnerschaftlicher Beteiligung aufgebaut worden. Es ist ein gutes System. Es ist ein kluges und gutes System, das muss an dieser Stelle einfach gesagt werden! (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Herr Klubobmann Wöginger hat vorhin Deutschland zitiert, und ich muss sagen, ich möchte das österreichische Pensionssystem und das Niveau, das wir bei der Pensionsabgeltung haben, nicht gegen das deutsche System eintauschen, auch gegen kein anderes.

Kollege Loacker, Sie haben zu einem gewissen Teil recht: Das generiert Kosten, das ist richtig. Es ist aktuell so, dass wir in Zeiten hoher Inflation eine Regelung haben – und das ist eine gesetzliche Regelung, die im Nationalrat beschlossen worden ist –, wonach der Horizont in der Inflationsbetrachtung von einem Sommer zum anderen Sommer hergenommen wird. Das ist die Grundlage, und dann kommen die 9,7 Prozent heraus – factum est, das ist so!

Wenn die andere Seite, nämlich die Sozialdemokratie, sagt, das ist zu wenig und man hätte dieses und jenes noch machen müssen, dann muss ich entgegnen: Das hat die Bundesregierung getan. Wir haben die Inflation in Vorleistung gehend abgegolten. (Abg. Loacker: Die Vorleistung muss man dann geben!) Das bestätigen alle, vom Budgetdienst des Nationalrates bis zu den Wirtschaftsfor­schungs­instituten, weil damit die Kosten beziehungsweise die Mehraufwendungen abgegolten worden sind. Das heißt, es ist sozial gerecht.

Es ist nun einmal so, und das muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass Pensionistinnen und Pensionisten, deren Einkommen nicht überschießend sind – auch wenn wir im Vergleich zu anderen gute Pensionen haben –, von der Teuerung intensiv betroffen sind. Die haben halt andere Situationen als die Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, die hier herinnen sitzen. (Abg. Seidl: Aber wer zahlt es dann am Ende des Tages?) Die müssen die Mietpreiserhöhungen, die Lebensmittelpreise und die Teuerungen insgesamt stemmen. Um das abzufedern, hat die Bundesregierung insgesamt 40 Milliarden Euro in die Hand genommen. Es ist evident, dass es damit gelungen ist, jedenfalls die besonders geringen Einkommen abzufedern und dort auch abzu­decken.


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Ja, wir sind bei den Pensionen in Vorleistung gegangen. Es wird sich die Inflation jetzt wieder einpendeln, das wird zu beobachten sein. Wenn Sie es massiv beklagen, dass wir bei der Schutzklausel für das Pensionskonto eine Regelung machen, die Bedacht darauf nimmt, dass wir eben zwei Jahre lang massive Inflationsraten hatten, dann muss ich entgegnen: Es ist mit Bedacht so ausgelegt, dass wir es jetzt für ein Jahr machen, uns das nächstes Jahr anschauen und dann anhand der Inflationsrate entscheiden, wie wir weitertun. Das ist ja nicht etwas, das auf Dauer sozusagen verankert wird, sondern mit Vernunft, mit Bedacht und mit Blick auf die Ausgewogenheit beobachtet wird.

Und da immer wieder sozusagen der Vertrauensverlust beklagt wird, sei noch Folgendes dazugesagt: Es ist mir ein Pensionssystem, bei dem Pensionistinnen und Pensionisten sich darauf verlassen können, dass es eine gewisse gesetzliche Regelung dazu gibt, wie die Teuerung abgegolten wird und wie damit umgegangen wird, wenn besondere Lebenssituationen auftreten, allemal lieber als irgendwelche kapitalgedeckte Verfahren, mit denen man dann den Börsenausschlägen und -verrücktheiten ausgeliefert ist.

Kurzum: Wir glauben, dass wir im Zuge dieser Pensionsanpassung heuer beides gewahrt haben: sowohl die budgetäre Balance als auch die besondere Berücksichtigung der hohen Inflationsraten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.04


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Abgeordneter Stöger zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.


13.04.44

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Abgeordneter Loacker hat in seiner Rede behauptet, in den letzten 30 Jahren wurden die Pensionen 30 Mal über der Inflation aufgewertet. (Abg. Loacker: Das habe ich nicht behauptet! Die Pensionskonten! Dann horch halt gscheit zu!) – Die Pensionskonten.


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Herr Abgeordneter Loacker, das ist unrichtig. Der richtige Sachverhalt lautet: Das Pensionskonto wurde mit dem APG 2005 eingeführt. Wie viele Jahre sind das? (Abg. Loacker: Und vorher hat es keine Aufwertung von Beiträgen gegeben?) Und erst ab dem Jahr 2014 waren alle ASVG-Pensionisten im Pen­sions­konto. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: So genau muss man schon sein!)

13.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Bedrana Ribo zu Wort. – Bitte.


13.05.41

Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Woran denken Sie, wenn Sie an Ihre Pension denken? – An Reisen, an die viele Zeit, die man für Hobbies, für Enkelkinder oder die Gartenarbeit hat?

Ich als Frau denke an Altersarmut. Warum? – Gestern war der Tag gegen Armut. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Ich möchte mit zwei Beispielen beginnen: Frau M. hat über 30 Jahre gearbeitet, hat zwei Kinder, ist geschieden. Was bedeutet das? Sie hat ihr Leben lang in Teilzeit gearbeitet; nicht weil sie die viele Freizeit so gerne hat – Freizeit hatte sie fast keine –, sondern weil die Kinder­betreuung gefehlt hat. (Abg. Loacker: Wie viele Jahre war dieses Ein-Leben-lang, wie viele Beitragsjahre?) Jetzt ist Frau M. 72 und arbeitet neben der Pension ein paar Stunden pro Woche in einer Arztpraxis als Sprechstundenhilfe.

Ein weiteres Beispiel: wieder eine Frau, zwei Kinder, über 25 Jahre gearbeitet, 15 davon in Vollzeit, zehn in Teilzeit, dann wurde sie krank, jetzt ist sie auf die Ausgleichszulage angewiesen.

Das sind nur zwei Beispiele für Tausende von Frauen, die von Altersarmut betroffen sind. (Abg. Wurm: Das hat ihr Vizekanzler Kogler abgestritten!) – Herr


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Kollege Wurm, Sie sind davon nicht betroffen, deswegen können Sie hier laut schreien. Diese Frauen haben ein Leben lang gearbeitet, haben Carearbeit geleistet, nämlich für ihre Kinder und für pflegebedürftige Angehörige, und bekommen dann am Schluss in der Pension die Rechnung dafür serviert.

Wir haben, das haben wir heute schon gehört, über 2,2 Millionen Pensionist:in­nen, von denen, wie Kollege Wöginger gesagt hat, 200 000 in Altersarmut leben. Ältere Menschen leisten viel für dieses Land, das steht außer Frage, ob im Ehren­amt oder in der Familie, und ich möchte an dieser Stelle ein großes Dankeschön an sie alle richten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir dürfen aber bitte auch die wirtschaftlichen Aspekte, die Kaufkraft der Pensionist:innen nicht vergessen, denn wir reden immerhin von 2,2 Millionen Menschen; aber – es gibt immer ein Aber – Frauen sind diejenigen, die dann zum Schluss in Altersarmut landen. 18 Prozent der über 65-jährigen Frauen sind armutsgefährdet, bei den über 65-jährigen Männern sind es nur 12 Prozent. Nicht umsonst erinnern wir jedes Jahr an den Equal-Pension-Day. Heuer war er am 4. August. Das heißt, dass die Männer bis zum 4. August so viel Pension bekommen haben wie die Frauen bis Jahresende, und das ist doch ein Auftrag an uns alle. (Beifall bei den Grünen.)

Die Bundesregierung stellt, das hat der Bundesminister heute gesagt, über 360 Millionen Euro für die Armutsbekämpfung zur Verfügung. Das ist viel Geld und das hilft vielen Menschen. Was aber sicherlich nicht hilft, sind die jährlichen, immer wiederkehrenden Neiddebatten auf dem Rücken der Pensionist:innen. Das reduziert die Altersarmut nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.08


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Bitte.



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13.09.04

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Ganz besonders möchte ich die Kolleginnen und Kollegen vom Jugendkreis der Arbeiterkammer Steiermark auf der Galerie begrüßen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)

Es ist erfreulich, dass die Pensionen bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 5 850 Euro um 9,7 Prozent und jene, die höher sind, mit einem Fixbetrag erhöht werden. Seit über einem Jahr drängen wir schon darauf, dass es für Pensionsantritte 2024 eine sogenannte Schutzklausel geben soll, die die hohe Inflation der letzten beiden Jahre berücksichtigt. Wir wissen, dass wir uns infolge des Versagens der Bundesregierung seit zwei Jahren mit einer hohen Inflation konfrontiert sehen. Es wurde kein Preis günstiger, das Leben ist nach wie vor für viele fast nicht mehr leistbar.

Diese Inflation spiegelt sich jedoch nicht in den Aufwertungszahlen des Pensionskontos wider. Das Problem soll jetzt – was von uns gefordert und begrüßt wird – mit einer Schutzklausel beseitigt werden.

Worum geht es bei dieser Schutzklausel? – Es geht darum, dass Menschen, die 2024 in Pension gehen, keine Nachteile haben sollen. Diese Menschen würden nämlich aufgrund der derzeitigen Inflation für ihre Beitragsgrundlagen nur 3,5 Prozent Aufwertung bekommen, denn diese Aufwertung hat immer eine Verzögerung von zwei Jahren. Damit wären diese Menschen von unsachlichen und dauerhaften Pensionsverlusten betroffen. Die Schutzklausel sieht einen Erhöhungsbetrag von 6,2 Prozent dazu vor.

Ich möchte aber Folgendes anmerken – unser Sozialsprecher Beppo Muchitsch hat es auch schon gesagt –: Dass Personen, die die Korridorpension 2024 ohne vorangehende Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen, nicht diesen Aufwer­tungs­faktor erhalten, widerspricht unserer Meinung nach eindeutig dem Gleichbehandlungsgrundsatz, Gleichheitsgrundsatz und ist verfassungswidrig.


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Ich verstehe nicht, Herr Minister, warum Sie nicht alle Korridorpensionistinnen und -pensionisten berücksichtigt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Doch leider sieht der uns vorliegende Vorschlag der Regierungsparteien diese Schutzklausel nur für das Jahr 2024 vor. Wir würden jedoch vorschlagen, diese Regelung ins Dauerrecht zu übernehmen, da wir auch in Zukunft mit einer schwankenden Inflation rechnen müssen und wir nicht davon ausgehen, dass es so konstant wie in den letzten 30 Jahren sein wird. Wir wollen die Pensio­nen gut absichern, denn wenn es in Zukunft zu einer niedrigeren Inflationsrate kommt, würde die Schutzklausel sowieso nicht zur Anwendung kommen. Durch die Übernahme ins Dauerrecht wäre aber sichergestellt, dass die Kaufkraft der in der Vergangenheit erworbenen Pensionsgutschriften erhalten werden kann.

Ich bringe zwei Abänderungsanträge ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, zu 2241 d.B.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 4 (Änderung des Allgemeinen Pensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Z 2 lautet wie folgt:

„2. In § 12 Abs. 3 Z. 2 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

„Die Aufwertung der Gesamtgutschrift des drittvorangegangenen Kalender­jahres sowie des zweitvorangegangenen Kalenderjahres vor dem Kalenderjahr, in das der Stichtag fällt, hat zumindest in der Höhe des Anpassungsfaktors (§ 108f ASVG) des jeweils zweitfolgenden Kalenderjahres zu erfolgen.““

2. Folgende Z 3 wird angefügt:


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„3. Nach § 33 wird folgender § 34 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zu Art. X des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2023

§ 34. § 12 Abs. 3 Z. 2 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2023 ist auf Pensionen anzuwenden, deren Stichtag nach dem 31.12.2023 liegt.““

*****

Ich bringe auch einen zweiten Abänderungsantrag ein, zu 2242 der Beilagen, dieser wurde schon im Saal verteilt.

Zur Begründung dieses Antrages: Diese Änderungen sollen auch für den öffentlichen Dienst die Regelungen über die Schutzklausel ins Dauerrecht überführen, und zwar für jenen Teil der Pension, der nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz bemessen wird, und diese sollen auch dahin gehend gelten, dass die lebenslangen teilweise sehr hohen Pensionsverluste durch hohe Inflationsraten ausgeglichen werden.

*****

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.14

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 3533/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das


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Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungs­gesetz geändert werden (2241 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 4 (Änderung des Allgemeinen Pensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1.         Z 2 lautet wie folgt:

              „2. In § 12 Abs. 3 Z. 2 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

 „Die Aufwertung der Gesamtgutschrift des drittvorangegangenen Kalenderjahres sowie des zweitvorangegangenen Kalenderjahres vor dem Kalenderjahr, in das der Stichtag fällt, hat zumindest in der Höhe des Anpassungsfaktors (§ 108f ASVG) des jeweils zweitfolgenden Kalenderjahres zu erfolgen.““

2.         Folgende Z 3 wird angefügt:

              „3. Nach § 33 wird folgender § 34 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zu Art. X des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2023

§ 34. § 12 Abs. 3 Z. 2 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2023 ist auf Pensionen anzuwenden, deren Stichtag nach dem 31.12.2023 liegt.““

Begründung

Die vorliegende Verlustabdeckung auf Grund der Aufwertung im Pensionskonto für Pensionsantritte im Jahr 2024 ist nur ein Teil der Lösung des Problems. Auch für Pensionsantritt im Jahr 2025 sind auf Grund der derzeit hohen Inflation noch erhebliche lebenslange Verluste zu erwarten.


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Eine grundsätzliche Regelung für die Aufwertung im Pensionskonto, die hohe Inflationsraten berücksichtigt und es damit nicht dem Zufall überlassen wird, wann jemand seinen Pensionsantritt hat, ist unbedingt erforderlich.

Die vorliegende Änderung sieht daher bei den letzten beiden Aufwertungen der Gesamtgutschrift vor Pensionsantritt eine Schutzklausel im Sinne eines Rückgriffs auf den Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG) vor, wenn dieser höher ist als der Aufwertungsfaktor (§ 108a ASVG) desselben Jahres. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kaufkraft, der in der Vergangenheit erworbenen Pensionskontogutschriften erhalten bleibt.

Damit werden 2024 auch alle Pensionsarten erfasst und es gäbe keine kleine Gruppe von Korridorpensionisten, die benachteiligt würden, so wie es die Regierung derzeit vorhat und es wird auch der Verlust aus der Aufwertung der Gesamtgutschrift von 2023 ausgeglichen.

Die vorgeschlagene Schutzklausel kommt nur in Zeiten stark ansteigender Inflation zur Anwendung gelangen, da die Aufwertungszahl in Zeiten einer stabilen Inflationsrate höher ist als der Anpassungsfaktor. Seit 1986 war die Aufwertungszahl nur ein einziges Mal (2012 2,1%) relevant niedriger als der Anpassungsfaktor! Für die mittelfristige Zukunft bedeutet dies, dass bereits die Aufwertungszahl 2025 höher sein wird als der Anpassungsfaktor 2025, womit für Stichtage im Kalenderjahr 2025 lediglich eine Gesamtgutschrift außertourlich erhöht werden müsste. Für Stichtage des Kalenderjahres 2026 würde die Schutzklausel keine Anwendung mehr finden, da sowohl die Aufwertungszahl 2025 als auch die Aufwertungszahl 2026 höher sein werden, als die entsprechenden Anpassungsfaktoren.

Ohne diese Änderung entsteht für die Pensionszugänge im Jahr 2025 ein dauerhafter Kaufkraftverlust von rund 120 Mio. Das ergibt sich aus einer durchschnittlichen Pensionshöhe von 1.502 Euro (Stand Dezember 2022, alle Alterspensionen) und einer Zugangszahl von 101.432 (Stand 2022, alle Alterspensionen). Für die weiteren Stichtagsjahre ist bei fortschreitender Stabilisierung der Inflationsrate mit keinen budgetären Auswirkungen zu rechnen.


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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch

Genossinnen und Genossen

zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2242 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In Z 2 wird in § 95j der Ausdruck „-  ausgenommen nach Versetzungen in den Ruhestand gemäß den §§ 15c BDG 1979, 87a RStDG, 13c LDG 1984 und 13c LLDG, bei denen die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erst ab Dezember 2023 vorgelegen sind -“ gestrichen.

2. In Z 3 lautet § 100 Abs. 6 wie folgt:

„(6) § 34 APG ist sinngemäß auf den nach dem APG bemessenen Teil der Pension anzuwenden.“

3. In Z 4 lautet § 105 Abs. 6 wie folgt:

„(6) § 34 APG ist sinngemäß anzuwenden.“

II. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

1. In Z 2 wird in § 18o der Ausdruck „- ausgenommen nach Versetzungen in den Ruhestand gemäß § 2f, bei denen die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erst ab Dezember 2023 vorgelegen sind -“ gestrichen.


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2. In Z 3 lautet § 19 Abs. 7 wie folgt:

 „(7) § 34 APG ist sinngemäß auf den nach dem APG bemessenen Teil der Pension anzuwenden.“

3.. In Z 3 lautet § 21 e wie folgt:

 „§ 21e. § 34 APG ist sinngemäß anzuwenden.“

III. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

1. In Z 2 wird in § 60a der Ausdruck „- ausgenommen nach Versetzungen in den Ruhestand gemäß § 2b, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen erst ab 31. Dezember 2023 vorgelegen sind -“ gestrichen.

2. In Z 3 lautet § 67 Abs. 5 wie folgt:

 „(5) § 34 APG ist sinngemäß auf den nach dem APG bemessenen Teil der Pension anzuwenden.“ 

Begründung

Mit diesen Änderungen sollen für den öffentlichen Dienst die Regelungen über die Schutzklausel im Dauerrecht für jenen Teil der Pension, die nach dem APG bemessen wird, auch gelten, damit die lebenslangen teilweise sehr hohen Pensionsverluste durch hohe Inflationsraten ausgeglichen werden.

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Präsidentin Doris Bures: Beide Abänderungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Hammer. – Bitte.



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13.14.22

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, beim Thema Pensionsanpassung ist es immer eine Freude, wenn man Kollegen Loacker zuhört. Man könnte ihn eigentlich eins zu eins zitieren. Er hat, zwar aus einer anderen Motivlage heraus, aber er hat alle Errungenschaften, die wir in den letzten Jahren im Pensionsbereich durchgeführt haben, vollständig und inhaltlich korrekt aufgezählt.

Er meint zwar genau das Gegenteil, aber wir können nur bekräftigen, dass da in den letzten Jahren wirklich sehr, sehr vieles gemacht wurde. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. Abg. Loacker streicht mit der rechten Hand mehrmals schnell über die geöffnete linke Hand und wendet sich dabei in alle Rich­tun­gen.)

Zum Pensionssystem ganz allgemein und auch zu den Diskussionen: Wir sind alle froh, dass wir heute diese Beschlüsse mit großer Mehrheit fassen können. Ich glaube, es ist wichtig – gerade in Zeiten wie diesen, die etwas schwieriger sind –, den Menschen, den Pensionistinnen und Pensionisten auch Sicherheit zu geben und diese auch zu vermitteln. Seitens der Bundesregierung war es immer klar – das war im letzten Jahr schon so und es wird auch mit dieser Anpassung so sein –, dass wir den gesetzlichen Anpassungsfaktor, die 9,7 Prozent, auch entsprechend umsetzen und damit der Inflation, der Teuerung entgegenwirken und so auch die Einkommen der Pensionistinnen und Pensionisten absichern.

Die Maßnahmen sind treffsicher, das wurde schon ausgeführt. Bis zur Höchst­bemes­sungsgrundlage gibt es eben die Erhöhung von 9,7 Prozent, darüber hinaus ist diese gedeckelt mit 567 Euro. Ich darf auch das noch einmal bekräf­tigen, was der Klubobmann schon gesagt hat: dass vor allem die Kaufkraft in den kleineren und mittleren Einkommensdezilen entsprechend gestiegen ist und dieser Ausgleich für die Teuerung da ist. Und vor allem greifen bei den


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Pensionistinnen und Pensionisten natürlich auch – das hat der Herr Finanz­minister bei seiner Budgetrede heute auch schon ausgeführt – die steuerlichen Entlastungen, die Abschaffung der kalten Progression und die weiteren Hilfen gegen die Teuerung, wie zum Beispiel der Klimabonus oder auch der Strom­preisdeckel, und somit werden auch die Einkommen unserer älteren Generation entsprechend gestärkt.

Es wurde oft der Eindruck vermittelt, dass wir bei den Neupensionist:innen, all jenen, die nächstes Jahr in Pension gehen, die Teuerung nicht berück­sichtigen. Es gibt grundsätzlich eine gesetzliche Regelung für den Anpassungs­faktor, nur bei dieser hohen Inflation ist da ein entsprechender Gap, eine Differenz entstanden. Diese wird jetzt mit dem sogenannten Leistungsbonus ausgeglichen und auch da geben wir Sicherheit und Verlässlichkeit und werden den Anpassungsfaktor um 6,2 Prozent erhöhen.

In Summe ist es wirklich ein ausgewogenes Paket und wir unterstützen damit unsere Seniorinnen und Senioren. Wir können damit auch die Kaufkraft in unserem Land in diesem Alterssegment gut absichern. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.17


Präsidentin Doris Bures: Wollten Sie einen Abänderungsantrag einbringen? (Abg. Michael Hammer: ... später!) – Gut.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.


13.17.20

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Frau Präsidentin, ich darf mich eingangs bei Ihnen bedanken, dass Sie unser Parlament so eindeutig gegen diesen untergriffigen Angriff des grünen Vizekanzlers Kogler (Abg. Zarits: Geh, komm! weitere Zwischenrufe bei der ÖVP), der die Gewaltenteilung offensichtlich nicht wirklich verstanden hat,


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verteidigt haben. Er ist Gast in diesem Haus und ist uns Abgeordneten Rechenschaft schuldig.

Das führt mich aber gleich inhaltlich zum Thema: Er hat in einer Viertelstunde die Bevölkerung und vor allem die Pensionisten, um die es heute geht, zutiefst beleidigt, indem er gesagt hat, das ist mehr oder weniger alles Einbil­dung und die Kaufkraft ist gestiegen. (Abg. Michael Hammer: Das sind Fakten!) Was Vizekanzler Kogler vielleicht um diese Uhrzeit intellektuell noch nicht ganz nachvollzogen hat, ist, dass Pensionisten die Teuerung natürlich ganz anders spüren als er als Vizekanzler (Zwischenrufe bei den Grünen), und das sollte ihm einmal klar sein: Pensionisten haben einen anderen Warenkorb.

Ich darf in diesem Zuge einfach schon noch einmal auf Folgendes hinweisen: Die Durchschnittspension in Österreich liegt zurzeit, 2022, bei 1 502 Euro brutto; bei Männern bei 1 917 Euro brutto und bei Frauen bei 1 192 Euro brutto. Das sind die Pensionen in Österreich, und dass die Pensionisten daher die Teuerung der letzten zwei Jahre dementsprechend stärker spüren als Vizekanzler Kogler von den Grünen, dürfte, glaube ich, jedem klar sein. Das dann so abwertend darzustellen, finde ich wirklich indiskutabel und das wundert mich vor allem bei den Grünen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die ÖVP sollte da nicht klatschen, wie ihr es gemacht habt, sondern ihr solltet die Realitäten der Pensionisten, aber auch jene der Gesamtbevölkerung einfach anerkennen. (Abg. Michael Hammer: ... theatralisch!) Wir haben ein massives Problem bis in den Mittelstand hinein, was die Teuerung betrifft.

Deshalb möchte ich noch einmal, Frau Präsidentin, diesen Entschließungsantrag einbringen – er wurde verteilt –, der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenlawine stoppen - Entlastung für Österreich“, in dem es darum geht (Abg. Michael Hammer: Murmeltierantrag!), wirklich allum­fassend die Ursachen dieser Teuerung zu bekämpfen, aber auch Maßnahmen zu setzen, und nicht kontraproduktiv, von der ORF-Gebühr bis zur CO2-Steuer und anderen Dingen, die Bevölkerung noch mehr zu belasten.


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Wenn wir heute diese Erhöhung von 9,7 Prozent für die Pensionisten beschließen, ist das okay, aber wir hatten für die kleineren Pensionen – für die Pensionen im Bereich bis 2 000 Euro brutto – eine deutlichere Erhöhung gefordert. Da hätte es mehr gebraucht, um den Leuten zu helfen, damit sie über die Runden kommen.

Worauf ich auch noch einmal hinweisen möchte: Sie haben diesen Deckel bei der Höchstbemessungsgrundlage des ASVG eingezogen. Diese liegt bei etwa 5 800 Euro brutto – aber die Höchstpension im ASVG-Bereich liegt bei 3 800 Euro brutto. Meiner Meinung nach – unserer Meinung nach – sollte man dort den Deckel einziehen, weil das dann immer noch 370 Euro im Monat wären – nicht so wie jetzt 580 Euro pro Monat, was knapp 8 000 Euro für jene bedeutet, die eine sehr hohe Pension haben. 8 000 Euro Pensionserhöhung in diesem Bereich – da wäre uns lieber gewesen, wenn zumindest die Pen­sion für die Million Mindestpensionsbezieher dementsprechend deutlicher erhöht und verbessert würde.

Was braucht es bei den Pensionen noch? – Auch da haben wir mehrere Anläufe gestartet: Man muss unbedingt die Kindererziehungszeiten der Frauen am Pensionskonto besser berücksichtigen. Dieser Betrag wird zurzeit nur zwölf Mal pro Jahr angerechnet, das müsste mindestens 14 Mal sein. Er sollte auch deutlich höher sein, das würde vor allem Altersarmut von Frauen mit Kinder­erziehungszeiten verhindern.

Wir haben viele, viele Vorschläge eingebracht, was die Pensionsverbesserung betrifft. Auch da darf ich die ÖVP noch einmal darauf hinweisen: nicht darüber reden, sondern umsetzen! Ein Vorschlag ist unsere Aktion 60 plus, die wir seit drei Jahren fordern, bei der man in der Pension freiwillig dazuarbeiten darf, aber nicht sozialversicherungstechnisch und steuerlich abgezockt wird.

Einige Beispiele habe ich hier genannt. In Summe muss man noch einmal sagen: Unsere Pensionist:innen haben es wahrlich nicht leicht – in Zeiten wie diesen und vor allem mit dieser Regierung, die sie nicht ernst nimmt und diese Situation


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eigentlich nur abwertend so darstellt, als wäre sie nur Einbildung. Deshalb ist diese Regierung meiner Meinung nach – und vermutlich auch nach der Meinung der Pensionisten draußen – schon lange rücktrittsreif. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)


Präsidentin Doris Bures: Sie haben jetzt keinen Entschließungsantrag einge­bracht, Herr Abgeordneter. (Abg. Wurm – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Doch, Frau Präsidentin! Hab ich gemacht!) Aber er ist nicht in den Grundzügen erläutert. (Abg. Michael Hammer: Er war nicht entschlossen genug!) – Er ist zur Verteilung gebracht worden. (Abg. Wurm: ... in den Grundzügen genau um das, Frau Präsidentin! – Ruf bei der ÖVP: Jetzt bist du schon so lang da! – Abg. Zarits: Du bist schon so lang da und kennst dich noch immer nicht aus!)

Ich würde Sie ersuchen, den Entschließungsantrag jetzt einzubringen, damit wir ihn dann auch formal in die Abstimmung aufnehmen können. (Abg. Michael Hammer: Er war nicht entschlossen genug, der Entschließungsantrag!) Er wurde verteilt, aber ich würde Sie trotzdem bitten, ihn noch einmal zu erläutern.


Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Noch einmal ganz kurz:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenlawine stoppen – Entlastung für Österreich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat“ folgende Punkte mehr oder weniger zuzuleiten und sie umzusetzen. Da geht es vor allem auch um eine Mehrwertsteuerbefreiung von Lebensmitteln, von Grundnahrungsmitteln. Es geht um eine Abschaffung der CO2-Steuer, es geht um eine Abschaffung der ORF-Gebühren, es geht um signifikante Lohnerhöhungen für Arbeitnehmer, es geht um einen Heizkostenzuschuss von 300 Euro, es geht um die Erhöhung der Pendlerpauschale und, und, und.


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*****

Genügt das, Frau Präsidentin? (Abg. Michael Hammer: Nein, das war noch zu wenig!) Es sind noch viele Punkte mehr, die Sie gerne, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachlesen können. (Abg. Obernosterer: Du weißt sie ja selber nicht!) Einfach zustimmen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.23

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kostenlawine stoppen – Entlastung für Österreich

eingebracht im Zuge der Verhandlung über Top 3.) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 3533/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2241 d.B) in der 233. Sitzung des Nationalrats am 18. Oktober 2023.

Die schwarz-grüne Bundesregierung hat es zu verantworten, dass Wohlstand und soziale Sicherheit der Österreicher zerstört werden und immer mehr Menschen in die Armut abrutschen, weil Nehammer, Kogler und Co. bei der Bekämpfung der von ihrer fatalen Politik verursachten Rekordteuerung völlig versagen und so als „Teuerungstreiber“ agieren. Gerade die Pensionisten und damit die ältere Generation sind eine von der Inflation am meisten betroffene Bevölkerungsgruppe. Deshalb orientiert sich die Pensionsanpassung 2024 auch an der Inflationsent­wicklung September 2022 bis August 2024.


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Die Wurzeln der Rekordteuerung liegen vor allem im Corona-Zwangsregime, dem Hineintreiben Österreichs in einen Wirtschaftskrieg durch das neutralitätsfeindliche Sanktionsregime sowie in der freiheits- und wohlstandsfeindlichen ökomarxistischen Klimahysterie. Das Fundament für die Kostenlawine hat die schwarz-grün-rote Einheitspartei gelegt. Denn egal ob bei den Lockdowns am laufenden Band und dem Impfzwang, den unsere Wirtschaft schädigenden Sanktionen, die mit unserer immerwährenden Neutralität völlig unvereinbar sind, oder der immer mehr in Richtung „Ökokommunismus“ abgleitenden Klimapolitik, die mit CO2-Steuer und anderen Belastungen das Leben der Bevölkerung künstlich noch teurer macht: Überall stand und steht die SPÖ an der Seite von Schwarz-Grün und nicht an der Seite der Österreicher, die dafür den Preis zahlen müssen.

Zusätzlich werden die Menschen dort, wo die Genossen regieren und die Teuerung bekämpfen könnten, massiv abgezockt. Dazu muss man nur ins SPÖ-regierte Wien schauen, wo mit Mieterhöhungen, Energiepreiswahnsinn und Gebührenlawine den Bürgern von den Roten tief in die Geldbörse gegriffen wird.

Die Bundesregierung muss endlich die Preisbremse anziehen, wie es die FPÖ seit langem fordert, und darf keinen einzigen Tag länger tatenlos zuschauen, wie der Alltag für immer mehr Menschen unleistbar wird. Runter mit der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel, Energie und Treibstoffe bis hin zum völligen Aussetzen, Einführung einer Preisbremse durch einen Warenkorb samt Preisstopp-Verordnungsmöglichkeit, Abschaffung der sinnlosen CO2-Steuer, Schluss mit dem selbstzerstörerischen Sanktionsregime und klare Kante gegen die Abzock-Politik der Banken mit einer Übergewinnsteuer oder Bankenabgaben-Erhöhung – das sind die Gebote der Stunde, mit denen die Rekordteuerung gestoppt und unsere Bevölkerung wirklich entlastet wird.

Wenn diese unselige Bundesregierung sich weiter weigert, all das umzusetzen, dann sollte sie sofort zurücktreten und den Weg für Neuwahlen freimachen, bei denen die Bürger mit einer starken FPÖ die Weichen für eine Zukunft unserer Heimat in Freiheit, Wohlstand und Sicherheit stellen können.


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Keinerlei Anstrengung zur Senkung der explodierenden Preise

Man braucht kein volkswirtschaftliches Studium absolviert zu haben, um zu erkennen, dass die Politik der Regierung am Problem meilenweit vorbeigeht und somit grundfalsch ist. Denn die Ursache der massiven Inflation sind nicht niedrige Einkommen, sondern explodierende Preise. Dagegen müsste die Politik ankämpfen – und das geht am besten mit der Senkung oder Streichung von Steuern auf diejenigen Produkte, die besonders betroffen sind: Lebensmittel, Energie und Treib­stoffe.

Hier wäre dringend Verzicht zu üben durch die Politik: Verzicht auf die Inflations­gewinne, die bereits seit mehr als einem Jahr auf dem Konto des Finanzministers landen. Damit wäre den Bürgern in der Sekunde geholfen. Das würden sie bei jedem Einkauf spüren.

Genau diese Steuersenkungen sind daher auch die Kernforderungen der freiheitlichen Petition zum Stopp der Kostenlawine.1 Dazu bedarf es einer Beendigung der verhängnisvollen und preistreibenden Außenpolitik – sowohl im Ukraine-Konflikt als auch in den Brüsseler EU-Institutionen, wo Österreichs Regierung widerstandslos mitmacht, wenn das Geld milliardenweise in die wirtschaftsschwachen Südstaaten verteilt und auch damit die Inflation weiter angeheizt wird.

Schwarz-Grün belastet Österreicher mit ORF-Haushaltsabgabe

Sparsam wirtschaften: Das wäre auch das Gebot der Stunde für den ORF. Die jüngst auf Initiative der schwarz-grünen Bundesregierung beschlossene Haus­haltsabgabe, mit der alle Österreicher zwangsweise verpflichtet werden, monatlich für den ORF zu bezahlen, steuert in die völlig falsche Richtung. Diese allgemeine „ORF-Steuer“ bedeutet, dass bis zu 700.000 Haushalte zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Denn statt 3,3 Millionen GIS-Zahlern sind dann 4,02 Millionen Menschen in Österreich verpflichtet, eine ORF-Zwangssteuer zu entrichten. Gerade die Jugend, die in der Regel über ein niedrigeres Haushaltseinkommen verfügt, wird von diesen Plänen massiv getroffen, konsumiert diese doch durchschnittlich wenig bis gar keine


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ORF-Programme, muss aber mitten in der Teuerungswelle zusätzliche Mehr­belastungen stemmen.

Damit entpuppt sich auch das Argument einer „für alle billigeren Alternative zur GIS-Gebühr“ als reiner Marketing-Gag. Die Haushaltsabgabe spült dem ORF nämlich weitere Millionen ins Budget: Werden für 2023 noch Einnahmen in der Höhe von 676,2 Millionen Euro aus der GIS erwartet, kann der ORF ab 2024 mit rund 800 Millionen rechnen - ein Plus von satten 18 Prozent!

Echte Entlastungsmaßnahmen dulden keinen Aufschub mehr!

Es ist dringend an der Zeit, dass die Bundesregierung endlich von einer reinen Ankündigungspolitik Abstand nimmt und sofort wirksame Maßnahmen zur Entlastung der Menschen auf den Weg bringt. Es muss mit allen Mitteln verhindert werden, dass Haushalte, Familien, Alleinerzieher, Pensionisten, Arbeitslose etc. mit geringen Einkommen Gefahr laufen, sich infolge der enormen Teuerungen das Leben nicht mehr leisten zu können und insbesondere aufgrund der gestiegenen Energiepreise ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr zahlen zu können und in der Folge in ungeheizten Wohnungen zu sitzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend Regierungs-vorlagen zuzuleiten bzw. entsprechende Maßnahmen zu setzen, die die Umsetzung insbesondere nachstehender Forderungen im Sinne des Stopps der derzeitigen Kostenlawine zur Entlastung für Österreich sicherstellen:

1.         Sofortige massive Steuersenkung auf Benzin und Diesel durch Halbierung beziehungsweise bei weiteren Preisanstiegen völlige Streichung sowohl der


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Mehrwertsteuer als auch der Mineralölsteuer sowie die Festsetzung eines Preisdeckels für diese Produkte.

2.         Signifikante Erhöhung des Pendlerpauschale, um Arbeitnehmer zu unter­stützen, die für den Weg zum Arbeitsplatz auf ihr Auto angewiesen sind.

3.         Sofortige und endgültige Streichung der im Zuge der Steuerreform beschlossenen CO2-Abgabe, um einen weiteren Preisanstieg bei Treibstoffen zu verhindern.

4.         Halbierung beziehungsweise bei weiteren Preisanstiegen völlige Streichung der Mehrwertsteuer auf Gas und Strom für Privathaushalte aber auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Festsetzung eines Preisdeckels für diese Produkte.

5.         Einführung eines bundesweiten Heizkostenzuschusses für bedürftige Personen in der Höhe von mindestens 300 Euro pro Haushalt und Jahr

6.          Automatische Inflationsanpassung sämtlicher Versicherungs-, Familien- und Sozialleistungen, insbesondere der Pensionen, des Arbeitslosengeldes sowie der Familienbeihilfe und des Pflegegeldes.

7.         Zusammenstellung eines Warenkorbs von Grundnahrungsmitteln samt Halbierung beziehungsweise Streichung der Mehrwertsteuer auf die darin enthal­tenen Produkte sowie Festsetzung eines Preisdeckels für diese Produkte.

8.         Signifikante Lohnerhöhungen für Arbeitnehmer, welche die Teuerung in vollem Umfang abdecken.

9.         Im Gegenzug deutliche Senkung der Lohnnebenkosten, um die Unternehmer nicht über Gebühr zu belasten und einen weiteren Preisanstieg bei den Produkten und Dienstleistungen zu verhindern.

10.       Aufhebung aller Sanktionen gegen Russland wegen des Krieges in der Ukraine, die negative finanzielle Auswirkungen auf die Österreicher zeitigen – Keine Sank­tionen, mit denen sich Österreich ins eigene Fleisch schneidet!


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11.       Abschaffung der mit 1. Jänner 2024 eingeführten sogenannten „ORF-Haushaltsabgabe“, die die Bürger mit zusätzlich 800 Millionen Euro „Zwangsabgabe“ belastet.

12.       Konsequenter Einsatz der Bundesregierung auf EU-Ebene gegen weitere gemeinsame Schuldenaufnahmen und gegen alle Maßnahmen, die zur Umverteilung von Vermögen in die finanziell angeschlagenen Südstaaten führen.“

1 https://stopp.kostenlawine.at/

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Präsidentin Doris Bures: So, nun ist der Entschließungsantrag in den Grund­zügen erläutert. Er wurde verteilt, er steht auch mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Wurm, die Mäßigung in der Ausdrucksweise, die Sie zu Recht eingefordert haben, beinhaltet natürlich auch die Frage, ob jemand etwas intellektuell verstanden hat oder nicht. Ich wollte auch Ihnen das sozusagen als Aufruf zur Mäßigung noch mitgeben. (Abg. Wurm: Ach so, ja! – Heiterkeit der Abgeordneten Kassegger und Obernosterer.)

Nun gelangen Sie, Frau Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler, zu Wort. – Bitte.


13.24.01

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Vor allem aber liebe Seniorinnen und Senioren! Liebe Pensionisten! Wir beleidigen niemanden, ganz im Gegenteil: Wir schätzen die Arbeit der älteren Generation und die Leistungen der älteren Gene­ration. Ich denke, alles, was diese Regierung – in der letzten Zeit und auch heute mit diesem Beschluss – auf den Weg bringt, kann sich sehen lassen. Das sei auch an meinen Vorredner gerichtet. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)


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Meine Damen und Herren, 9,7 Prozent Pensionsanpassung für 2024, das bedeutet die volle Abgeltung der Inflation für die ältere Generation. Das ist sozial gerecht, das ist treffsicher, das ist eine wichtige Unterstützung in diesen sicherlich auch für die ältere Generation herausfordernden Zeiten. Ich glaube, es ist auch ein Zeichen jener Wertschätzung, die wir für unsere Senioren haben, die Österreich zu dem gemacht haben, was es heute ist: zu einem Sozialstaat, zu einem Staat mit hohen sozialen Standards, mit hohem Wohlstand. Auch der Herr Bundesminister für Finanzen ist heute Vormittag darauf eingegangen. Sie haben die Basis gelegt für vieles, was wir heute tun können. Daher auch an dieser Stelle noch einmal ein großes Danke an unsere Seniorinnen und Senioren für diese Leistungen in der Vergangenheit, aber auch in der Gegenwart! Ein großes Danke von uns! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Seniorinnen und Senioren sind auch in Bezug auf ihre Leistungsbereitschaft und in Bezug auf ihre Einsatzbereitschaft Vorbilder. Sie leisten vieles in unserer Gesellschaft, in den Familien, in der Wirtschaft, mit ihren Werten. Ich denke, auch das müssen wir sehen – daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir sowohl bei den Pensionen als auch bei den Antiteuerungsmaßnahmen immer auch die ältere Generation im Blick haben. Es wurde ja schon gesagt: Von fast allen Maßnahmen – von der Abschaffung der kalten Progression bis zur Valorisierung der Sozialleistungen, die noch nicht genannt wurden; gerade das Rehageld ist beispielsweise für die ältere Generation sehr, sehr wichtig – profitieren auch in Zukunft die Pensionistinnen und Pensionisten, und das ist gut so.

Wir setzen die Pensionsaliquotierung – die gestaffelte Anpassung – aus, das wurde ja auch schon diskutiert, wir führen eine Schutzklausel ein – der Herr Bundesminister ist auch darauf eingegangen. Ja, das soll evaluiert werden, und dann werden wir weitere Maßnahmen setzen. Ich denke, das ist doch durchaus ein guter und positiver Weg.

Meine Damen und Herren, die Senioren von heute sind aktiv und selbstbewusst. Wir haben 20 Jahre dazugewonnen. Ich bin auch der Meinung, dass wir


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alles tun müssen, um auch altersgerechtes Arbeiten möglich zu machen, weil wir das Know-how, das Wissen der älteren Generation brauchen. Wir brauchen es so dringend in unserer Gesellschaft.

Ich möchte aber nicht – so wie die NEOS es oft tun – immer nur vom Kostenfaktor Senioren sprechen, sondern ich möchte vor allem die Leistungen in den Mittelpunkt stellen. Ich darf das noch einmal in Form von Zahlen und Fakten aufzählen, weil wir jetzt ja am Beginn der Budgetdebatte stehen: Alleine im Ehrenamt sind es 2,5 Milliarden Euro jährlich an Wert, den die ältere Generation schafft – in vielen sozialen Organisationen, die wir so dringend brauchen. In der Angehörigenpflege sind es Leistungen im Umfang von 4 Milliarden Euro, die durch die ältere Generation erbracht werden. Viele betreuen ihre Partner, viele betreuen Kinder, beispielsweise Kinder mit Behinderung, die in der Familie bleiben. Die Seniorinnen und Senioren, die Pensionisten, zahlen 17 Milliarden Euro an Steuern. Der private Konsum der älteren Generation beträgt 50 Milliarden Euro, das sind 25 Prozent des Gesamtkonsums. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, diese Zahlen sprechen für sich und verdienen unseren Respekt und unsere Anerkennung gegenüber der älteren Generation. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Meine Damen und Herren, ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen, dieser heutigen Vorlage zuzustimmen. All jenen, die das möglich gemacht haben, allen voran unserem Bundesminister Magnus Brunner und dem Herrn Sozialminister dieser Regierung mit Bundeskanzler Karl Nehammer an der Spitze, möchte ich auch im Namen der älteren Generation sehr, sehr herzlich danken.

Die ältere Generation, die Seniorinnen und Senioren, können sich auf diese Regierung verlassen – jetzt, aber auch in Zukunft. Ein großes Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Fischer.)

13.28



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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.


13.28.30

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Ich darf zu TOP 7 sprechen: Dabei geht es um den Informationsaustausch zwischen Pensionsversicherung und Behörden bei psychisch bedingten Frühpen­sionen.

Was wir mit diesem Antrag wollten, ist eigentlich nur eine Info an die Behörden, dass sie sich die Frühpensionen etwas genauer ansehen und bei Menschen, die in Frühpension geschickt werden und die wahrscheinlich noch einen Führerschein, eventuell aber auch einen Jagdschein oder eine Waffenbesitzkarte haben, prüfen, ob das noch zulässig ist, ob diese Personen sich tatsächlich noch verantwortungsvoll und fahrtauglich im Verkehr befinden beziehungsweise auf die Jagd gehen dürfen.

Vor allem ist es aber notwendig, zu sagen, dass dabei in großem Ausmaß Prävention betrieben werden muss. Wir sehen, dass 40 Prozent aller Frühpensionierungen aus psychischen Gründen erfolgen. 2020 waren das 3 600 Pensionierungen. Dem sollte man entgegenwirken. Wir haben zu diesem Thema auch eine Petition im Parlament liegen, bei der es um die psycho­therapeutische Versorgung auf Kassenkosten geht. Es wäre wichtig, da anzusetzen.

Was ich dem Herrn Minister noch mitgeben möchte: Wenn Sie glauben, dass unser Pensionssystem zur Gänze kapitalgedeckt sein soll, wird sich mein Kollege Gerald Loacker gerne mit Ihnen zusammensetzen, weil wir nämlich ein Dreisäulenmodell für unser Pensionssystem vorsehen, das aus den Umlagen gedeckt wird, aus der betrieblichen Vorsorge – die kapitalgedeckt sein kann –


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und aus der privaten Vorsorge. Er steht Ihnen gerne zur Verfügung. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

13.30


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Rainer Wimmer zu Wort. – Bitte.


13.30.37

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist eine sehr wichtige Entscheidung, die heute getroffen wird. Wir werden sie aus bekannten Gründen mittragen. Trotzdem: Die Inflation hat in den letzten Jahren beziehungs­weise in den zurückliegenden Monaten wirklich enormen Schaden angerichtet. Das ist auch der Grund unserer massiven Kritik. Wir bräuchten heute diese Vorlage, dieses Gesetz, nicht, wenn die Bundesregierung ordentlich gehandelt hätte, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen. (Zwischenruf des Abg. Zarits.)

Dahin gehend hat es auch in Europa Beispiele gegeben, auch wenn man immer wieder darauf hinweist, dass das alles nicht so ist. Wir sind jetzt Schlusslicht in Europa und haben die höchste Inflation. (Ruf bei der ÖVP: Unrichtig!) Dann hören wir immer wieder, auch heute wieder – ich weiß nicht, was den Vizekanzler da geritten hat, er war heute richtig aufgekratzt –: Kaufkraftsteigerungen in Europa! Zeigen Sie mir die bitte, Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Zarits: Der Budgetdienst sagt das!)

Bei Pensionisten, die Abschläge von 15 oder bis zu 20 Prozent haben, bei Mindestsicherungsbeziehern: Wo sind da die Kaufkraftsteigerungen? Oder wo sind die Kaufkraftsteigerungen bei den Arbeitslosen, liebe Kolleginnen und Kollegen? (Ruf bei der ÖVP: Das ist, weil ihr immer noch ...!)

Jetzt aber zur Vorlage: Was wir wirklich nicht verstehen – und das ist heute schon angekündigt und auch gesagt worden –: Sie haben die Korridorpen­sionisten richtig abgestraft. 6 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind da


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massiv benachteiligt. Ein Beispiel: Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeit­nehmer 2024 in die Korridorpension geht, hat sie Abschläge von 15,3 Prozent zu verzeichnen. 2024 greift dann die Schutzklausel nicht mehr, es kommen noch einmal 6 Prozent dazu. Das sind Gesamtabschläge von mehr als 20 Prozent. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Wahnsinn! Das ist so viel Geld, das sind 7 000 Euro pro Jahr. Wenn man vielleicht 15 Jahre in Pension ist, sind das mehr als 100 000 Euro. Es ist eine Schande, meine Damen und Herren, dass so etwas jetzt umgesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist ein Schlag ins Gesicht der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer. Es ist in Wirklichkeit eine Demütigung für die Menschen, die lange Jahre gearbeitet haben, 45 Jahre, 47 Jahre Beiträge bezahlt haben. (Ruf bei der ÖVP: ... das anhorchen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube – vor allen Dingen an die Adresse der ÖVP gerichtet –, das wird Sie politisch noch teuer zu stehen kommen – und das zu Recht. (Abg. Michael Hammer: Aha! Sagt wer?)

Wir bleiben daher bei unserer Forderung. Wir glauben einfach, wenn man 45 Jahre gearbeitet hat, dann muss man auch abschlagsfrei in Pension gehen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.33


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte.


13.33.30

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Herr Bundesminister, was haben Ihnen die Damen und Herren getan, die nächstes Jahr in die Korridorpension gehen? Was haben sie Ihnen getan? – Das hätte ich gerne gewusst. Liebe ÖVP, was haben Ihnen die Leute getan, die nächstes Jahr in Korridorpension gehen? (Abg. Loacker: So viel Geld kann die Regierung nicht verprassen, dass die SPÖ nicht ...!)


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Das ist ja ein Zustand, den niemand nachvollziehen kann: Alle Pensionisten bekommen nächstes Jahr die Inflation, die dadurch entstanden ist, weil die Bundesregierung ihre Hacken nicht gemacht hat, ersetzt. Das ist gut. Da werden wir auch mitgehen. Was kann aber ein Korridorpensionist dafür (Abg. Scherak: Dann geht er einfach nicht in Korridorpension!), dass er statt ohnehin akzeptierten 15 Prozent Abschlägen jetzt 20 Prozent Abschläge kriegt? Haben die Ihnen etwas getan? Was haben die verbrochen?!

Auch wenn Herr Loacker das nie versteht, weil es bei den Bankdirektoren ein wenig anders ist, aber die Entscheidung, wann jemand in Pension geht, wird manchmal viel, viel früher getroffen als zwei Monate vorher. Manche, die in Altersteilzeit waren, haben die Entscheidung, dass sie im Jahr 2024 in Pension gehen, vor drei Jahren getroffen. Die kriegen jetzt einen Abschlag nicht mit 15, sondern mit 20 Prozent.

Wenn man aus der Arbeitslosigkeit kommt, hat man auch höhere Abschläge. Mit manchen gesetzlichen Regelungen zwingt man die Menschen, in die Korridor­pension zu gehen. Das ist eigentlich eine Ungerechtigkeit ersten Ranges. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe heute in der Früh mit mehreren Menschen telefoniert, die das Problem haben. Sie haben eine Korridorpension beantragt, können jetzt nicht aus und kriegen einen zusätzlichen Sonderabschlag. Herr Bundesminister, das könnten wir noch ändern. Das gehört geändert, das ist eine Ungerechtigkeit. Wir sollten nicht Pensionspolitik auf der Ebene machen, dass der Verfassungsgerichtshof das anschließend zu ändern hat. Das ist meine Bitte an Sie, das ist meine Bitte an die ÖVP. So kann es nicht sein. Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, die sich die Menschen nicht verdient haben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.36


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Abgeordneter Michael Hammer ein zweites Mal zu Wort gemeldet. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 210

13.36.20

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen Herrn Vizekanzler Kogler noch einmal anrufen, die Botschaft ist bei der SPÖ nicht angekommen. Er hat heute sehr pointiert vorgetragen, dass man in der politischen Debatte Fakten einfach anerkennen soll. Er hat den Budgetdienst zitiert, der dargestellt hat, dass die Kaufkraft gestiegen ist.

Kollege Stöger, Kollege Wimmer, nehmen Sie es einfach zur Kenntnis! Es wird nicht wahrer, was ihr sagt, nur weil ihr es fünfmal sagt. (Abg. Stöger: Das erklärst du einem, der in Korridorpension geht! Die Kaufkraft! Erklär es ihm! In deinem Wahlkreis!) Das wollte euch der Herr Vizekanzler ausrichten. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Der eigentliche Grund meiner Wortmeldung ist aber die Einbringung eines Abänderungsantrages:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2242 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z 2 wird der Ausdruck „Dezember 2023“ durch den Ausdruck „Jänner 2024“ ersetzt.

2. Art. 1 Z 3 lautet:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 211

„3. Dem § 100 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 34 APG ist sinngemäß auf den nach dem APG bemessenen Teil der Pension anzuwenden.““

3. Art. 1 Z 4 lautet:

„4. Dem § 105 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 34 APG ist sinngemäß anzuwenden.““

4. In Art. 2 Z 2 wird der Ausdruck „Dezember 2023“ durch den Ausdruck „Jänner 2024“ ersetzt.

5. Art. 2 Z 3 lautet:

„3. Dem § 19 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) § 34 APG ist sinngemäß auf den nach dem APG bemessenen Teil der Pension anzuwenden.““

6. Art. 2 Z 3 (§ 21e) lautet:

„4. Nach § 21d wird folgender § 21e angefügt:

„§ 21e. § 34 APG ist sinngemäß anzuwenden.““

7. In Art. 3 Z 2 wird der Ausdruck „31. Dezember 2023“ durch den Ausdruck „Jänner 2024“ ersetzt.

8. Art. 3 Z 3 lautet:

„3. Dem § 67 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 34 APG ist sinngemäß auf den nach dem APG bemessenen Teil der Pension anzuwenden.““


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Begründung

Gleichziehen mit der ASVG-Stichtagsregelung.

*****

Die Begründung dieser Änderung ist das Gleichziehen im Beamtenbereich bei der Korridorpension mit den ASVG- und allgemeinen Pensionsgesetzregelungen. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.39


Präsidentin Doris Bures: Dieser Abänderungsantrag ist jetzt ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Ich teile Ihnen aber mit: Da dieser Abänderungsantrag kurzfristig eingebracht wurde und erst seit wenigen Minuten vorliegt, haben wir kein fertiges Croquis. Es würde eine zu lange Sitzungsunterbrechung bedeuten, wenn ich darauf warte, um in den Abstimmungsvorgang einzutreten, daher werde ich diese Abstimmung bis nach der Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 11 und 12 verlegen.

Damit ist die Debatte geschlossen.

13.39.529. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2207 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – (G-ZG) geändert wird (2225 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir fahren in der Tagesordnung fort und gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak. – Bitte



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 213

13.40.27

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier über eine notwendige Novelle des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes. Der Verfassungsgerichtshof hat dieses Gesetz in Teilen aufgehoben, und uns liegt nun eine Novelle, ein Reparaturversuch der Bundesregierung dieses Gesetzes vor.

Um es kurz zusammenzufassen: Wir werden dieser Novelle nicht zustimmen, und zwar aus folgendem Grund: Dieses gesamte Gesetz und auch die Zielsteuerungsvereinbarungen, die der Bund mit den Ländern geschlossen hat, erfüllen nicht einmal ansatzweise die Vorgaben und Ziele, zu denen sie ursprünglich implementiert worden sind. Deshalb lehnen wir auch diese kleine Reparatur, die heute hier debattiert wird, grundsätzlich ab und verweisen darauf, dass es schon längst notwendig wäre, dieses gesamte Regelsystem im Rahmen des Finanzausgleichs und der Zielsteuerung-Gesundheit neu aufzusetzen.

Dass dieses System gescheitert ist, sage nicht nur ich. Wir hatten ja im letzten Gesundheitsausschuss – Herr Minister, Sie wissen das, Sie waren dabei – die Monitoringberichte der Landeszielsteuerungskommissionen vorliegen und haben diese debattiert. Was da drinnen gestanden ist, das war mehr als ernüchternd, das war katastrophal, denn kein einziges der groß proklamierten Ziele wurde erreicht: Weder wurde die Versorgung im niedergelassenen Bereich verbessert – die Versorgungsdichte durch Kassenärzte hat immer weiter abgenommen – noch konnte die Inanspruchnahme der Spitäler reduziert werden; nein, der Drang in die Spitalsambulanzen und in den intramuralen Bereich hat sich in den letzten Jahren noch verstärkt.

Und wenn man glaubt, dass zumindest der Kostendämpfungspfad, der gleichfalls in der Zielsteuerung drinnen steht, eingehalten wird, dann wird man auch diesbezüglich eines Besseren belehrt. Am gravierendsten ist da das Beispiel des Bundeslandes Wien, das diesbezüglich ganz unverfroren ausweist, dass in den


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vergangenen drei Jahren der Kostendämpfungspfad, also die vorgegebene Kostensteigerung von 3,2 Prozent pro Jahr, um mehr als das Dreifache überschritten wurde.

In diese Situation, Herr Bundesminister, sind wir vor allem auch deshalb gekommen, weil diese Bundesregierung in den letzten drei Jahren den Finanzausgleich und die Vorgaben im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit einfach vollkommen unkritisch weiter fortgeschrieben hat.

Wenn man Sie jetzt beim Wort nimmt, Herr Bundesminister Rauch, sieht man Folgendes: Sie haben vor einigen Monaten – im heurigen Frühling war es – gesagt, der Finanzausgleich bietet eine historische Chance, um das Gesundheits­system zu reformieren, und es wird von Ihnen keinen einzigen Cent extra geben, wenn es nicht verbindliche Zusagen, Zielvorgaben und eine Reform des Gesundheitssystems gibt.

Was ist passiert? – Vor wenigen Wochen haben Sie sich mit Finanzminister Brunner hergestellt und haben nicht die Ziele und die große Reform verkündet, sondern Sie haben einen Finanzrahmen verkündet. Die Länder wissen jetzt, sie kriegen knapp 1 Milliarde Euro mehr Geld für den Gesundheitsbereich. (Abg. Kassegger: Ein Finanzminister, der ..., das geht nicht so!) Konkrete Ziele, Verpflich­tungen, Sanktionsmöglichkeiten? – Fehlanzeige, nicht vorhanden.

Damit nicht genug zementieren Sie damit im Endeffekt auch noch die ungünstige Patientensteuerung mit ein, denn zwei Drittel der Gelder gehen wieder an die Spitäler und an die Länder für den Betrieb der Spitäler, und nur ein Drittel ist für den niedergelassenen Bereich vorgesehen – und als kleines Bonmot am Rande: Für die Sicherheit der Arzneimittelversorgung sind ganze 3 Millionen Euro vorgesehen. Ein Bereich, der von der Prioritätenreihung für die Gesundheitsver­sorgung im Gesamtbudget auch der Sozialversicherungen ungefähr gleich groß ist wie die ärztliche und Spitalsversorgung, wird da mit 3 Millionen Euro abgespeist, und das trotz der aktuellen Probleme.


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Wir haben einen Antrag vorbereitet, nämlich den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm, Mag. Gerald Hauser, Rosa Ecker und weiterer Abgeordneter betreffend „6-Punkte-Plan zur Lösung des medizinischen Personalmangels“, und der hat einen sehr starken inhaltlichen Zusammenhang mit den Problemen in der Zielsteuerung-Gesundheit, denn der erste Punkt befasst sich eben mit der Evaluierung des Österreichischen Struktur­plans Gesundheit und des gesamten Stellen- und Personalbedarfs sowohl im niedergelassenen Bereich als auch im Spitalsbereich, und der zweite Punkt behandelt das Gehaltsproblem, die Entlohnung der Beschäftigten in diesen beiden Bereichen.

Die Evaluierung dieser beiden Bereiche ist ganz essenziell und eigentlich ausschlaggebend dafür, was Sie mit den Ländern vereinbaren sollten und wie die Gesundheitsversorgung für die Österreicher ausschauen sollte.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „6-Punkte-Plan zur Lösung des medizinischen Personalmangels“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen im österreichischen Gesundheitswesen organisatorisch, personell und finanziell umfasst:

- Evaluierung des Personalbedarfs auf allen Ebenen des Gesundheitswesens

- Finanzielle Fairness gegenüber allen Mitarbeitern im Gesundheitswesen


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- Entbürokratisierung und Kompetenzerweiterung in den Berufsfeldern des Gesundheitswesens

- Weiterbeschäftigung älterer Kassenärzte und Erweiterung der Ausbildung

- Bundesweit einheitliches Stipendiensystem bei der beruflichen Ausbildung

- Einbindung der Wahlärzte ins Kassensystem und Aufhebung des Doppelbeschäftigungsverbotes“

*****

Sehr geehrter Herr Bundesminister, um es zusammenzufassen: Das bisherige System der Zielsteuerung-Gesundheit hat seine Aufgabe bei Weitem nicht erfüllt, man könnte sogar sagen, es ist kläglich gescheitert und es bedarf eines Neuanfangs. Dieser Neuanfang kann aber nicht so aussehen, dass wir jetzt ein zusätzliches Finanzierungssystem vom Bund über alle Ebenen drüber­stülpen, die Komplexität noch weiter erhöhen und die Steuerarbeit noch weiter verschlechtern, sondern wir brauchen da tatsächlich einen Neustart.

Lösen Sie Ihr Versprechen ein! Machen Sie das, was Sie im Frühling angekündigt haben, und kübeln Sie den ganzen Rest, den Sie jetzt vorhaben! Das österreichische Gesundheitssystem und die Patienten und Versicherten hätten es verdient. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm, Mag. Gerald Hauser, Rosa Ecker MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend 6-Punkte-Plan zur Lösung des medizinischen Personalmangels


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eingebracht im Zuge der Verhandlung über Top 9.) Bericht des Gesundheits­ausschusses über die Regierungsvorlage (2207 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – (G-ZG) geändert wird (2225 d.B.) in der 233. Sitzung des Nationalrats am 18. Oktober 2023.

Der Bund und die gesetzliche Krankenversicherung haben gemeinsam mit den Ländern, im Rahmen derer kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten, die integrative partnerschaftliche Zielsteuerung-Gesundheit für die Struktur und Organisation der österreichischen Gesundheitsversorgung fortzuführen und weiterzuentwickeln.

Die Konkretisierung dieser Zielsteuerung-Gesundheit hat auf Grundlage vergleich­barer wirkungsorientierter qualitativ und quantitativ festzulegender Versorgungsziele, Planungswerte, Versorgungsprozesse und -strukturen und Ergebnis- und Qualitäts­parameter zu erfolgen. Darauf aufbauend ist als integraler Bestandteil die Finanzzielsteuerung fortzuführen und weiterzuentwickeln. (§ 1 Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit 2017)

Gerade im Spitalsbereich haben sich seit 2012 mit der Einführung der EU-Arbeits­zeitrichtline die Bedingungen für Ärzte und Gesundheitspersonal zum Negativen gewendet. Die Corona-Krise und der Umgang der Regierung mit den Spitals­mitarbeitern hat ihr Übriges dazu getan, dass eine Selbstkündigungswelle folgte, Pflegekräfte in andere Berufe abwanderten und viele ältere Beschäftigte vor­zeitig in die Pension drängten.

Die aktuellen Probleme im Zusammenhang mit dem medizinischen Personalmangel lassen sich in drei Bereiche einteilen: Personalmangel, die Leistungsebene sowie Komplexität von Finanzierung und Entscheidungskompetenz.

Im Bereich Personal müssen die beruflichen Rahmenbedingungen geändert und die strukturellen Probleme gelöst werden. Dazu müsste für eine ordentliche Personalplanung der österreichische Strukturplan Gesundheit evaluiert werden, ebenso wie die regionalen Strukturpläne. Aber auch die überbordende


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Dokumentationspflicht und bürokratische Dauerbelastungen verschärfen die Situation. Bezüglich der Arbeitszeiten im Gesundheitswesen braucht es mehr Planungssicherheit für die Beschäftigten mit verbesserter Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Der Pensionierungswelle könnte man kurzfristig durch Anreize zur Weiterbe­schäf­tigung und eine temporäre Aufhebung der Altersgrenze für Kassenärzte entgegenwirken. Besonders rasch wäre auch eine Integration der Wahlärzte in das öffentliche Gesundheitssystem mit einer Möglichkeit der „Doppeltätigkeit“ als Wahl- und Kassenarzt wirksam. Mittelfristig können bundesweit einheitliche Stipendien für Medizinstudenten eine Lösung sein, durch die sich junge Ärzte zur Annahme einer Kassen- oder Spitalsstelle verpflichten. Angepasste Ausbil­dungskapazitäten bei den Fachärzten, Anreize für Mangelfächer und ein Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin stellen weitere richtige Schritte dar.

Die strukturelle und personelle Leistungsebene bezieht sich auf den Umstand, dass das österreichische Gesundheitswesen in den letzten Jahren immer „spitals-lastiger“ geworden ist. Die Zahl der Primärversorgungszentren, die für Entlastung sorgen könnten, ist aber noch immer weit davon entfernt, Kapazitäten aus den Spitälern übernehmen zu können, hinzu kommt ein weiter schwindender Anteil an kassen­ärztlichen Ordinationen. Es bedarf aber auch einer Ausweitung und Aufwertung der Kompetenzen aller Gesundheitsberufe, um eine größere Akzeptanz und eine Entlastung der jeweiligen höherwertigen Berufe zu schaffen. Wir benötigen auch eine Lenkung der Patientenströme in die richtige Richtung, nämlich in die Gesundheits­versorgung vor Ort in den niedergelassenen Bereich, um eben die Spitäler zu entlas­ten.

Der Versuch einer Lenkung der Finanzierung des Gesundheitssystems ist in den letzten Jahren über die Landeszielsteuerung und 15a-Vereinbarung mit mäßigem Erfolg unternommen worden. Für eine effiziente Mittelverwendung und Lenkung der Patientenströme bedarf es einer Verknüpfung der Finanzierung und der Entschei­dungskompetenz. Durch die föderalen Strukturen erscheint das aber fast unmöglich zu sein. Aber nur eine Finanzierung aus einer Hand wäre langfristig die effizienteste


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Möglichkeit, die Steuerbarkeit des Gesundheitssystems herzustellen und die vorhandenen Mittel bestmöglich einzusetzen.

Was es jetzt braucht, ist ein umsetzungstauglicher Maßnahmenkatalog, der folgende Eckpunkte umfasst:

1.         Evaluierung des Personalbedarfs auf allen Ebenen des Gesundheitswesens

•          Überarbeitung des regionalen Strukturplan Gesundheit mit Priorität auf „Niedergelassene Versorgung“ und Reduktion der Abweichungstoleranz von 30 % auf 15 %

•          Einheitliche Festlegung des Personalschlüssels für Spitäler

•          Berücksichtigung von Pensionswelle und Ausbildungskapazitäten

2.         Finanzielle Fairness gegenüber allen Mitarbeitern im Gesundheitswesen

•          Auszahlung geleisteter Überstunden

•          Auszahlung der vollen versprochenen Pflegeprämie und Erweiterung des Bezieherkreises – SV- und steuerfrei!

•          Verbesserung aller Gehaltschemata und Anrechnung von Vordienstzeiten

3.         Entbürokratisierung und Kompetenzerweiterung in den Berufsbildern des Gesundheitswesens

•          Abbau administrativer Tätigkeiten, ggf. Verlagerung ins Sekretariat

•          Überarbeitung der Berufsbilder à Anerkennung und Aufwertung der Tätigkeit

•          FA Allgemeinmedizin à „Einzelträger“- PVE

4.         Weiterbeschäftigung älterer Ärzte und Erweiterung der Ausbildung

•          Weiterbeschäftigung schafft Zeit für adäquate Ausbildung


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•          Aufhebung der 70-Jahre-Grenze für Kassenärzte

•          Zusätzliche Ausbildungsstellen und temporäre Aufhebung der Ausbilder-Quote

•          Bedarfsorientierte Festlegung der Studienplätze

5.         Bundesweit einheitliches Stipendiensystem bei der beruflichen Ausbildung

•          Schnellste Möglichkeit, mehr Studienabsolventen in das öffentliche Gesundheitssystem zu bekommen

•          Bundesweit einheitlich, um Bieter-Wettbewerb zu verhindern und Planbarkeit zu gewährleisten

•          Bindet Absolventen der österreichischen Medizin-Unis, die besser in das bestehende System integrierbar sind als Auswärtige

6.          Einbindung der Wahlärzte ins Kassensystem, Aufhebung des Doppelbeschäftigungsverbots

•          Sofort versorgungswirksam, da Qualitäten und Infrastruktur vorhanden

•          ½ und ¼-Verträge zusätzlich zur Wahlarzttätigkeit

•          Ermöglichung z.B. Kasse – Allgemein Arzt und FA Wahlarzt und umgekehrt

•          (4.208 Ärzte mit Doppelqualifikation!)

Darüber hinaus sind auch mittel- und langfristige Reformschritte notwendig:

Langfristige Reform des Gesundheitssystems

•          Ausbau der wohnortnahen Versorgung: Hausarzt, PVZ NEU, Facharzt, Pflege

•          Spezialisierung der Spitäler

•          Ausbau von Pflege und Reha


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•          Patientenlenkung (primär durch Positiv-Anreize)

•          Fortsetzung der SV-Reform, Hebung der Potentiale

•          Finanzierung aus erster Hand, gegenüber Zwischenschritten

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen im österreichischen Gesundheitswesen organisatorisch, personell und finanziell umfasst:

•          Evaluierung des Personalbedarfs auf allen Ebenen des Gesundheitswesens

•          Finanzielle Fairness gegenüber allen Mitarbeitern im Gesundheitswesen

•          Entbürokratisierung und Kompetenzerweiterung in den Berufsfeldern des Gesundheitswesens

•          Weiterbeschäftigung älterer Kassenärzte und Erweiterung der Ausbildung

•          Bundesweit einheitliches Stipendiensystem bei der beruflichen Ausbildung

•          Einbindung der Wahlärzte ins Kassensystem und Aufhebung des Doppelbeschäftigungsverbotes“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte.



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13.46.33

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Haus auf der Galerie beziehungsweise zu Hause vor den Bild­schirmen! Mit der vorliegenden Novelle des G-ZG, des Gesundheits-Zielsteuerungs­gesetzes, nehmen wir die Reparatur desselbigen vor, da der VfGH Teile davon aufgehoben hat – mein Vorredner hat das ja schon erwähnt. Es ist eigentlich eine ziemlich technische Novelle, die wir hier machen, weil wir eben etwas reparieren.

Dabei bietet sich dieser Tagesordnungspunkt ehrlicherweise sehr gut an, um generell über die Gesundheitsreform zu reden, über den Weg, den wir momentan eingeschlagen haben beziehungsweise der eben aufgrund des FAGs eingeschlagen wurde und den wir auch gehen werden, um unser Gesund­heitswesen zu reformieren, und da kann ich dort, wo der Kollege zuvor geendet hat, gut anschließen, weil wir das naturgemäß deutlich anders sehen.

Dies ist der erste FAG, den wir auf den Weg gebracht haben, bei dem einerseits die Sozialversicherungen nicht nur mit am Tisch gesessen sind, sondern aus diesem Titel Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auch aktiv Mittel bekommen werden – in den nächsten fünf Jahren 300 Millionen Euro pro Jahr, also 1,5 Milliarden Euro in Summe; das ist erstmalig so –, und das Zweite ist: Wir geben das Geld nicht wie in der Vergangenheit einfach her und sagen: Tut damit, was ihr für richtig haltet!, sondern wir treffen mit den Ländern, mit den Kommunen, mit den Gemeinden, mit der Sozialversicherung, mit allen Stake­holdern im System, die davon profitieren sollen, konkrete Vereinbarun­gen – ganz genau das, was Kollege Kaniak eingefordert hat.

Jetzt kann man darüber reden, was zuerst kommt – Henne-Ei-Prinzip –, aber am Ende des Tages tun wir ja ganz genau das, was Kollege Kaniak eingefor­dert hat, was er haben möchte und was ja auch gescheit ist – darüber brauchen wir uns gar nicht zu unterhalten. Es ist ja intelligent, konkrete Ziele in


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einem kleinteiligen System wie dem österreichischen Gesundheitswesen zu vereinbaren, sich darauf zu verständigen, was wer wie erledigen muss.

Wir schaffen einerseits mit diesem Finanzausgleich den finanziellen Rahmen, andererseits schaffen wir auch die Vereinbarungen, und da wird es in Zukunft eben auch heißen: Nur dann, wenn das erfüllt wird, was wir gemeinsam vereinbart haben, kann auch Geld für diese Maßnahme fließen. – Das ist ein Paradigmenwechsel. Das ist nicht das, was Kollege Kaniak gerade erwähnt hat, sondern das ist ein echter Paradigmenwechsel in der österreichischen Gesundheitspolitik. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Um das auch zu ermöglichen, braucht es zunächst heute die Reparatur – von daher verstehe ich die Ablehnung nicht, die wahrscheinlich eher aus einer prinzipiellen Haltung heraus resultiert und nicht unbedingt aus der Sache selbst, denn es macht einfach Sinn, dieses Gesetz einmal zu reparieren, damit wir auch eine gesetzliche Grundlage haben, und es macht natürlich auch Sinn, im Rahmen der kommenden Gesetzgebungen, im Rahmen des FAGs dann auch die entsprechenden Begleitgesetze auf den Weg zu bringen. Das werden wir machen.

Wir werden uns sehr, sehr viel mit der Zielsteuerung auseinandersetzen und uns darüber unterhalten müssen, wir werden darüber auch entsprechend verhandeln müssen – da bin ich dabei, wir werden das natürlich machen –, und es wird in Zukunft für das österreichische Gesundheitswesen Verbindlichkeit geben, damit jeder und jede wieder die bestmögliche Versorgung in diesem Land hat, damit es niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gibt, damit wieder die E-Card und nicht die Kreditkarte zählt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.49


Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fiona Fiedler zu Wort gemeldet. – Bitte.



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13.49.53

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Wir haben dieser Regierungsvorlage zugestimmt und wir werden es auch jetzt tun, weil sie einfach eine Reparatur eines Paragrafen enthält, in dem es um die Verbindlichkeitserklärung von Inhalten des Struktur­plans Gesundheit und der Regionalstrukturpläne geht.

Wo wir halt den Mangel sehen: Die Regierung hat verpasst, diesen größten Hebel tatsächlich zu nutzen, um die vorhandenen Strukturen aufzubrechen und zu reformieren und endlich zielorientiert für die Patienten und Patientinnen zu handeln. Es werden in den nächsten fünf Jahren über 10 Milliarden Euro in unser Gesundheitssystem geschüttet – ohne wirkungsorientierte Ziele und ohne Sanktionen. Das ist schon etwas, da sage ich: Das braucht es, die Länder da in die Pflicht zu nehmen, verantwortungsvoll mit diesem riesigen Budget umzugehen.

Unser Gesundheitssystem ist eines der teuersten, ja, es ist im Ländervergleich nicht schlecht – das heißt aber nicht, dass es nicht an allen Ecken und Enden in der Versorgung fehlt, gerade was das Gesundheitspersonal betrifft; Patienten zahlen doppelt, es kommt zu einer Zweiklassenmedizin. Und jetzt sehen wir auch an den Budgetzahlen, dass der niedergelassene Bereich wieder nicht prioritär behandelt wird – der Bereich, in dem wir es eigentlich bräuchten, weil die Patien­ten einfach doppelt für die Leistungen zahlen müssen. Das kann es nicht sein! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Kaniak.)

Es wird von einem Paradigmenwechsel gesprochen, den ich leider nicht erkennen kann. Ich hoffe wirklich, dass die Regierung da endlich ins Tun kommt, weil wir diese Chance nicht ungenutzt lassen können. Ich finde es schade, das Budget einfach so en gros hinauszuschmeißen, ohne jetzt schon konkrete Vorgaben zu haben. Ich möchte wirklich appellieren, dass es nicht dazu kommt, das teuerste Gesundheitssystem und gleichzeitig auch eines der schlechtesten zu


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haben. Bitte um gute Weiterarbeit beziehungsweise Reformen, die angegangen werden müssen! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

13.52


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rudolf Silvan. – Bitte.


13.52.23

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte kurz zum Initiativantrag der Freiheit­lichen, von Kollegen Kaniak, ein paar Worte verlieren: Da steht dieser Sechspunkteplan drinnen, der ja die liberalen Vertrags- und die Kassenärzte vermischen soll: Kassenärzte, Vertragsärzte, Wahlärzte. – So quasi: Von Montag bis Dienstag ist man beim Kassenarzt, da muss man acht Wochen warten, und von Mittwoch bis Donnerstag kommt man gleich dran, wenn man zahlt. – Das ist die Politik der Hartinger-Klein, Kollege Kaniak, das ist die Fortsetzung der FPÖ-Politik, als ihr in der Regierung wart. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Schallmeiner. – Zwischenruf des Abg. Kaniak.)

Die Menschen zahlen Sozialversicherungsbeiträge und haben ein Anrecht auf die beste Versorgung – Punkt, das ist es; da brauchen wir keine Wahlärzte oder Wartezeiten. (Beifall bei der SPÖ.)

Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Bevor ich zum Monitoringbericht der Zielsteuerungsperiode 2017 bis 2023 komme, möchte ich noch ganz kurz ein paar Worte zum Gesundheitsausschuss verlieren: Da haben sich die Regie­rungsparteien hinsichtlich Vertagungen ja wieder übertroffen. Wir haben in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses einen Rekord aufgestellt, glaube ich: 28 Anträge der Oppositionsparteien wurden vertagt. Ich sage das deshalb, weil es seitens der Regierungsparteien immer heißt: Die Opposition kritisiert nur und bringt nichts ein! – 28 Anträge der Opposition wurden vertagt. Das ist in Wirklichkeit eine Katastrophe und ein Armutszeugnis für diese Regierung.


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Der Monitoringbericht der Zielsteuerungsperiode 2017 bis 2023 hat wirklich deutliche Defizite in unserem Gesundheitswesen aufgezeigt: Einerseits – was mich ganz betroffen gemacht hat – gibt es einen Rückgang der gesunden Jahre der Österreicherinnen und Österreicher, einen Rückgang! Während die Menschen in den skandinavischen Ländern immer länger gesund bleiben, ist bei uns ein Rückgang zu verzeichnen. In Norwegen haben die Menschen zum Beispiel fast zehn gesunde Lebensjahre mehr als wir hier in Österreich. Anderer­seits: einen Rückgang bei den Kinderimpfungen. Das ist ebenso ein Aus­fluss des Versagens in der Pandemiebekämpfung, aufgrund all der Diskussionen rund um die Impfungen.

Ganz wichtig: Laut Präventionsbericht liegen die Aufwendungen der Sozial­versicherungsträger für Präventionsarbeit, die so wichtig wäre, im Bereich von nur 4 Prozent. Wir wissen natürlich, warum vor allem die ÖGK kein Geld mehr hat. Wir kennen ja noch das Versprechen der Patientenmilliarde von Kurz, Strache, Hartinger-Klein. – Wir sind weit davon entfernt: Die Krankenkassen haben 1,4 Milliarden Euro an Rücklagen in die Fusion eingebracht, von diesen 1,4 Milliarden Euro sind nur noch 700 Millionen Euro übrig, Tendenz sinkend. Das heißt: Wir brauchen wesentlich mehr Geld im Gesundheitssystem.

Diese Regierung hat natürlich andere Prioritäten. Anstatt zum Beispiel mehr Geld ins Gesundheitssystem zu investieren, senkt sie die Körperschaftsteuer für große Unternehmen und verzichtet dabei auf 1 Milliarde Euro.

Der Finanzminister hat heute gesagt: Wir sind eines der wohlhabendsten Länder dieser Welt. – Ja, das stimmt, aber es gibt auch kein anderes Land, in dem das Vermögen so ungleich verteilt ist wie in Österreich. Das ist in Wirklichkeit ein Skandal.

Ich wiederhole mich noch einmal: Die Leute zahlen Steuern, die Leute zahlen Sozialversicherungsbeiträge, und sie haben ein Recht auf eine gute und vollständige Gesundheitsversorgung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.55



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 227

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Hauser. – Bitte.


13.56.01

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Kollege Silvan hat es angesprochen: In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses wurden 27 Anträge der Opposition vertagt; das war eine totale Vertagungsorgie. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Herr Minister, Sie wollen auch nicht über die geplanten – geplant über die Weltgesundheits­organisation – massiven Einschnitte in unser Gesundheitssystem disku­tieren. Ich habe einen diesbezüglichen Antrag eingebracht – auch diesen Antrag haben Sie vertagt.

Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das ist wirklich ein massiver Anschlag auf unser Gesundheitssystem. Wenn wir heute über das Gesundheitswesen sprechen, müssen Sie auch wissen: Wenn diese Vorschläge, die derzeit diskutiert werden, im Mai 2024, bei der nächsten Versammlung der Weltgesundheits­organisation, durch- und umgesetzt werden – auch mit Unterstützung Österreichs (Zwischenruf des Abg. Loacker) –, ohne dass jemals im österreichi­schen Parlament eine Debatte darüber geführt wurde, ohne dass jemals der Souverän des Volkes, nämlich das österreichische Parlament, gefragt wurde, bedeutet das, dass wir unsere Souveränität, Herr Minister, und unsere Kompetenzen an eine Organisation abtreten (Abg. Schallmeiner: Das ist ein Blödsinn! Das ist ein Blödsinn, und das weißt du auch!), die demokratisch nicht legitimiert ist. Der Vorsitzende dieser Institution ist Generaldirektor Tedros, der unter anderem auch Vorstand der Gavi, der weltweiten Impfinitiative war, deren einziges Ziel es ist, möglichst viele Menschen weltweit zu impfen.

So, Herr Minister, ich frage Sie jetzt wirklich: Wieso diskutieren Sie mit uns nicht – Sie schütteln den Kopf, geschätzte Zuseherinnen und Zuseher – über die geplanten Änderungen der „Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)“? In Artikel 12 wird vorgeschlagen, dass zukünftig der Generaldirektor


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der Weltgesundheitsorganisation (Abg. Schallmeiner: Das stimmt doch nicht!) selbstständig entscheiden kann, ob eine weltweite Pandemie oder ein nationaler oder internationaler Gesundheitsnotstand vorliegt. Das lagern Sie in eine Institution aus, die nicht demokratisch legitimiert ist.

Und wissen Sie, was erschreckend ist? – In Artikel 13a Neu, gemäß den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (neuerlicher Zwischen­ruf des Abg. Schallmeiner) – lesen Sie nach, schreien Sie weniger dazwischen! –, ist der unglaubliche Anschlag geplant, dass der Herr General­direktor in einer Person zukünftig nicht nur entscheiden soll, ob ein internationaler Gesundheitsnotstand vorliegt, sondern auch Empfehlungen vorgibt, die die Staaten umzusetzen haben, und diesen Empfehlungen ist verpflichtend zu folgen. (Abg. Stögmüller: Empfehlungen!)

Bevor Sie weiter dazwischenschreien, schauen Sie sich diese Tafel an (eine Tafel mit Ausführungen betreffend die im Folgenden genannten Vorschriften auf das Redner:innenpult stellend), lesen Sie das einmal durch, gehen Sie in sich! (Zwischen­rufe der Abgeordneten Schallmeiner und Stögmüller.) Wollen Sie wirklich, dass dieser Artikel 13a, der derzeit in Diskussion steht, umgesetzt wird, dass zukünftig die WHO vorgibt, mit welchen Maßnahmen auf internationale Pan­demien zu reagieren ist? Das heißt: Wir lagern die Zuständigkeit und die Kompetenz des österreichischen Parlaments in Richtung WHO aus. Und wenn nicht die Freiheitliche Partei diese Thematik ansprechen würde, würde sie im österreichischen Parlament nie diskutiert werden. (Abg. Schallmeiner: Weil es keine Thematik ist!) Gehen Sie in sich! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei den Grünen – in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Hauser –: Die Echsenmenschen kommen!)

13.59


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alexandra Tanda. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 229

13.59.49

Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es ist ja fast schon ein Vergnügen, nach Abgeordnetem Hauser von der FPÖ zu reden, weil man damit nachweisen kann, dass hier auch über Sachpolitik und Inhalte gesprochen wird und nicht nur über populistische Geschichten mit kleinen Bildln vorne dran. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Stögmüller: Verschwörungstheorie! Das ist eine Verschwörungstheorie!)

Ich komme zum Tagesordnungspunkt Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz zurück. Wie wir heute schon gehört haben, scheint dieser Tagesordnungspunkt auf den ersten Blick eine rein technische Anpassung des § 23 des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes zu sein. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, wie grundlegend und essenziell diese Bestimmung für die Gesundheitsversorgung in Österreich ist. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Dieses Gesetz klingt trocken, ist aber wesentlich für die Planung einer integrativen und einheitlichen Versorgungsqualität in ganz Österreich. Mit dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit, den es immerhin schon seit 2006 gibt, ist gewährleistet, dass die Gesundheitsversorgung in ganz Österreich ausgewogen verteilt und gut erreichbar ist sowie in vergleichbarer Qualität auf hohem Niveau angeboten wird. Das heißt, egal in welches Krankenhaus, in welche Ambulanz, in welche Reha man geht, es werden immer die gleichen Versorgungsstandards angeboten.

Der gelernte Österreicher, die gelernte Österreicherin weiß: Gesundheitsver­sorgung ist in Österreich föderalistisch geregelt. Die Verantwortung für unsere Gesundheitsversorgung ist auf mehrere Träger verteilt und liegt sowohl beim Bund als auch bei den Ländern, den Gemeinden und den Sozialversiche­rungsträgern. Genau wegen dieses Hintergrunds kann nicht in das Organisations­recht der Länder eingegriffen werden, wodurch diese Anpassung erforderlich ist. Angelegenheiten der Länder fallen in die alleinige Zuständigkeit der Länder und nicht in die Regelkompetenz des Bundes. Der Österreichische Strukturplan


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Gesundheit stellt somit auch eine Grundlage für die Regionalen Strukturpläne Gesundheit dar. Bevor eine Bestimmung verbindlich gemacht wird, muss die Zustimmung der Länder eingeholt werden.

Abseits der Erklärung dieses rechtlichen Rahmens möchte ich das Ziel des Strukturplanes ins Zentrum rücken. Der Strukturplan fungiert wie ein Sachverständigengutachten und legt Qualitätskriterien fest. Dieser gemeinsame österreichweite Rahmenplan, den der Bund, alle Länder und die Sozial­versicherungsträger gemeinsam beschließen, ermöglicht eben trotz unterschied­licher Verantwortlichkeiten ein gemeinsames Bild der Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems.

Inhalt sind die Planung der ambulanten und stationären Versorgung und der Rehabilitation und die medizinisch-technische Großgeräteplanung. Nach partnerschaftlich festgelegten Prioritäten wird der Strukturplan ständig weiterentwickelt. Er orientiert sich an dem sich international vollziehenden Wandel von Gesundheitssystemen und Versorgungsstrukturen. Es geht im Strukturplan, im Gegenteil zu dem, was meine Vorredner gesagt haben, vor allem um die patientenzentrierte Versorgung. Man konzentriert sich auf multiprofessionelle und interdisziplinäre Versorgungsformen und berücksichtigt, soweit es möglich ist, grundsätzlich alle Gesundheitsberufe. Aktuell liegt der Schwerpunkt im Strukturplan vor allem bei der Ergänzung im ambulanten Bereich.

Abschließend möchte ich wie so oft festhalten, dass Österreich eines der besten Gesundheitsversorgungssysteme der Welt hat. In einem Vortrag letzte Woche habe ich auch gesagt, man möge nur Auslandsösterreicher fragen, warum sie im Alter wieder nach Hause kommen. Dank der wesentlichen Fortschritte in Medizin, Pflege und Technologie können heute viele Leistungen, die früher lange Spitalsaufenthalte notwendig machten, auch ambulant, in der Tagesklinik oder in kleineren, flexiblen stationären Settings erbracht werden. Gleichsam bedarf es jedoch eines koordinierten und partnerschaftlichen Zusammenwirkens aller Stakeholder, um diese Gesundheits- und Versorgungssysteme


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aufrechtzuerhalten. Ich freue mich daher, dass wir heute eine breite Zustimmung zur Änderung dieses Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes haben werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)

14.04

14.04.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2207 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung ange­nommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „6-Punkte-Plan zur Lösung des medizinischen Personalmangels“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Abg. Kucher – in Richtung FPÖ –: Zweiklassenmedizin! Das habt ihr von Hartinger-Klein abgeschrieben!)


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14.05.1710. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2210 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) erlassen und das Arzneimittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG), das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), das Tierärztegesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2005, das Biozidprodukte­gesetz, das Chemikaliengesetz 1996 (ChemG 1996), das Patentgesetz 1970, das Apothekengesetz, das Tierschutzgesetz (TSchG) das Tierärztekammergesetz (TÄKamG), das Rezeptpflichtgesetz und das Arzneibuchgesetz 2012 geändert werden (2226 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Abgeordneter Peter Schmiedlechner. – Bitte, Herr Abgeord­neter.


14.05.54

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Zuseher! Die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes betrifft vor allem den Einsatz von Antibiotika im Nutztierbereich. Wie so oft geht es hierbei um Anpassungen nach Vorgaben der EU. Tierhalter in Österreich haben schon bisher Antibiotika sehr sorgsam, verantwortungsvoll und kontrolliert bei der Behandlung von kranken Tieren eingesetzt – nur, um den Tieren zu helfen.

Wenn man sich das Gesetz anschaut, dann muss man wissen: 1985 wurden in Österreich 2,65 Millionen Rinder gehalten, aktuell sind es nur mehr 1,86 Mil­lionen, also um 800 000 weniger. 1985 wurden in Österreich 3,7 Millionen Schweine gehalten, jetzt sind es nur mehr 2,8 Millionen. Herr Minister, wenn


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man sich das anschaut und wenn man ein bissl mit dem Hausverstand denkt: Es kommt schon alleine von den Zahlen her zu einer massiven Reduktion.

Wenn man sich den Einsatz von Antibiotika in Österreich anschaut (eine Tafel mit der Überschrift „Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung“ und einem Flächen­diagramm, neben dem „-67%“ steht, auf das Redner:innenpult stellend), dann sieht man eindeutig, dass dieser in den letzten Jahren um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist. Da stellt sich für mich die Frage: Wie kann man hergehen und diesen Sachen dann auch noch zustimmen, noch weitere Verschärfungen fordern und einfordern und somit die österreichische Landwirtschaft ein weiteres Mal verraten?!

Da frage ich schon die ÖVP: Habt ihr es nicht genau gelesen oder wisst ihr es nicht genauer? Oder habt ihr es vielleicht gegen irgendwelche andere Sachen abgetauscht, dass ihr da von den Grünen irgendetwas bekommen habt? – Keine Ahnung; wie auch immer. Wie man so einer Verschärfung zustimmen kann, ist mir nicht erklärlich! (Beifall bei der FPÖ.)

Das Gesetz ist realitätsfremd und entspricht, wie so oft, wenn sich Schwarz und Grün etwas ausdenken, nicht dem Hausverstand. Es schafft mehr Bürokratie für die Tierärzte, mehr Kosten für die Tierhalter und – für die selbsternannten Tierschützer von Grünen und SPÖ – es schafft auch Tierleid!

Jeder Landwirt wird sich zukünftig genau überlegen, ob er den Tierarzt oder den Metzger anruft. Durch das Gesetz wird auf längere Sicht der Tierbestand in Österreich zurückgehen. Die Eigenversorgung in der Tierhaltung wird massiv geschwächt werden, und dann wird Tür und Tor für Importware geöffnet, für Importe aus dem Ausland. Da ist dann egal, wie viel Antibiotikum eingesetzt wird. Da ist es dann egal, zu welchen Bedingungen, zu welchen Tierwohlbedin­gungen produziert wird. Das ist alles egal – aber Hauptsache, die Landwirtschaft in Österreich wird wieder einmal eingeschränkt und reglementiert. (Abg. Keck: Willst mehr Antibiotika haben, oder was?)


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Was weiters massiv zu kritisieren ist, ist, dass der Gesundheitsminister laut diesem Gesetz im Alleingang jederzeit Verschärfungen per einfacher Verordnung erlassen kann, vorbei am Nationalrat, vorbei an der Standesvertretung und vorbei an der Tierärzteschaft. Das ist also eine wirklich irrsinnige Gesetzesän­derung, bei der wir sicher nicht dabei sind. (Abg. Michael Hammer: Bei der Abstimmung auch nicht?)

Ich frage mich nur, wo der Hausverstand bei der ÖVP ist (Abg. Strasser: Falsch!), wenn man solchen Gesetzen zustimmen kann. Die Bauern werden sich in Zukunft genauer überlegen, ob sie diese Verräter noch wählen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hofinger: „Verräter“, aha! Ordnungsruf! – Rufe bei der ÖVP: Das ist ja unglaublich! Ordnungsruf!)

14.09

14.09.58*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, für das vorvorletzte Wort habe ich Ihnen einen Ordnungsruf zu erteilen. (Abg. Hofinger: Ja, glaub ich auch! Mindestens!)

*****

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Clemens Stammler. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.10.05

Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie beziehungsweise vor den Fernsehgeräten! Das war jetzt viel, aber es war daran nicht sehr viel richtig und nicht sehr viel wahr.

Die Novelle des Tierarzneimittelgesetzes beinhaltet bezüglich Antibiotika zwei wesentliche Abschnitte. Der eine betrifft das Monitoring. Das heißt, die Betriebe werden gemonitort beziehungsweise liefern die Tierärzte die Daten, wie viel


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Antibiotika in den Betrieben verbraucht wird. Mit diesen Daten kann ausge­wertet werden, welcher Betrieb über dem Durchschnitt liegt, und diesen Betrieben wird eine Beratung angeboten und in einem Kaskadenmodell eine Einschränkung – im allerschlimmsten Fall geht das bis zur Bestandsreduktion – auferlegt. Das heißt, es ist im Grunde Hilfe zur Selbsthilfe.

Erst wenn man den Vergleich mit Betriebskolleg:innen oder landwirtschaftlichen Kolleginnen und Kollegen anstellen kann, weiß man, wo man mit dem Betrieb bei den Verbräuchen steht.

Der zweite Teil ist: Wir schützen die sogenannten Reserveantibiotika stärker, indem bei deren Anwendung ein Antibiogramm vorgeschrieben wird. Das ist sinnvoll, das ist klug, weil wir wissen, dass 95 Prozent der Schweinefleisch­proben in Österreich laut Ages resistente Keime aufweisen. Diese weisen hauptsächlich Resistenzen gegen Tetracyclin auf. Das ist ein altes Antibiotikum, das häufig bei Atemwegserkrankungen, teilweise bei Durchfall, bei Binde­hautentzündungen bei Schweinen angewendet wird. Das sind eigentlich alles Krankheiten, die durchaus Rückschlüsse auf die Haltung dieser Schweine zulassen.

Was richtig ist – es ist ja nicht immer alles grundsätzlich falsch, aber man muss das schon mit der Lupe suchen –, ist, dass der Antibiotikaverbrauch in der Nutztierhaltung in Österreich zurückgeht. Ich gehe davon aus, dass jede Bäuerin, jeder Bauer einen verantwortungsbewussten Umgang mit Antibiotika pflegen will. Das Einzige, was wir mit diesen zwei Punkten vorhaben, ist, eine Hilfestel­lung dahin gehend zu geben. Das ist ja keine Einschränkung, auch keine Einschränkung gegenüber anderen europäischen Ländern. Dieses Gesetz ist sehr stark an das deutsche Gesetz angelehnt. Daher gibt es in diesem Sinne auch keinen Wettbewerbsnachteil.

35 000 Menschen sterben europaweit an sogenannten resistenten Keimen in Europas Krankenhäusern. Das ist eine Zahl, die man nicht übersehen kann, die man nicht verschweigen kann. Es wäre fahrlässig von dieser Bundesregierung


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und auch von unserem Bundesminister, da die Augen zu verschließen und keine Maßnahmen zu treffen, um Reserveantibiotika, Antibiotika, die eigentlich vorwiegend dem Menschen vorbehalten bleiben sollen, wirklich nur restriktiv einsetzen zu lassen, um die Wirksamkeit so lange wie möglich zu erhalten.

Wir erinnern uns an die Debatten über Corona, über Impfungen und so weiter in diesem Haus, als genau diese FPÖ sagte, es ist jegliche Empfehlung zu einer Impfung, jegliche medizinische Maßnahme zu vermeiden. Es geht darum, genau nicht dahin zu kommen. Bitte bewahren wir also einen kühlen Kopf bei allen Themen und stellen wir sicher, dass der Einsatz von Antibiotika in Zukunft nur maßvoll geschehen kann, um die Lebensqualität sowohl von uns Menschen als auch unserer Nutztiere erhalten zu können. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau MMag.a Katharina Werner. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.14.32

Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder Einsatz von Antibiotika, egal ob es jetzt im Humanbereich oder eben in der Landwirtschaft, bei Nutztieren oder bei Haustieren ist, fördert laut dem RKI Resistenzen. Werden Bakterien nicht voll­ständig abgetötet, entstehen diese resistenten Keime. Das passiert vor allem dort, wo viele Antibiotika eingesetzt werden – zum Beispiel im Krankenhaus oder eben in der Landwirtschaft, vor allem in der Inten­sivhaltung.

Kollege Stammler hat es schon gesagt: 35 000 Menschen sterben in Europa an diesen resistenten Keimen; in Österreich sind es geschätzt über 250. Wesentlich mehr Menschen sterben unter Beitragung dieser resistenten Keime. Das Ziel, den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren, ist absolut nachvollziehbar und richtig.


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Jetzt kann man so sein wie die FPÖ und einfach bei seinem Nein bleiben und immer sagen: Nein, das passt nicht und das passt nicht!, oder man kann ins Gespräch gehen, so wie wir es getan haben. Wir haben unsere Bedenken geäußert, wir haben die Bedenken, vor allem jene der Kleintierpraxen, aufgenommen, diese auch im Ausschuss formuliert und konnten so noch einmal sehr viel Klären­des beitragen, weshalb wir nun auch, anders als im Ausschuss, dem Gesetzes­vorschlag zustimmen werden. (Abg. Schmiedlechner: Ja, seids umgefallen?!)

Wir müssen, glaube ich, aber ehrlich bleiben. Die Dokumentation und das Monitoring allein werden noch nicht zu einer Reduktion führen. Eine Reduktion werden wir nur dann erwirken, wenn wir Dinge auch wirklich anders machen. Nachweisbar ist der Einsatz von Antibiotika in Ställen, in denen die Tiere mehr Platz, sauberes Wasser, bessere Luft, eine häufigere tierärztliche Kontrolle haben, wesentlich geringer. Um diesen Weg zu gehen, bräuchte es aber – und das haben wir im Landwirtschaftsausschuss besprochen – eigentlich eine komplette Neuorientierung der Agrarförderung: weg von der Masse, hin zur Qualität. Ehrlich gesagt muss das auch Österreichs Weg in der Landwirtschaft sein.

Österreichs Weg muss Tierwohl sein, weil die österreichischen Landwirte auch nicht mit der Billigproduktion in anderen Ländern mithalten können. Tierwohl muss aber auch bezahlbar sein. Das bedeutet, es braucht für die Landwirte auch zusätzliche Einnahmequellen. Auch das haben wir im Landwirtschaftsausschuss besprochen. Wir müssen die österreichischen Landwirte zu Energiewirten machen: Fotovoltaik, Windkraft, Biogas. Der energieautarke Bauernhof, wie er vom Minister genannt wurde, ist dabei nicht genug. (Abg. Lindinger: Ein erster Ansatz!) Für eine bessere und gesündere Zukunft für uns alle braucht es mehr – auf dieses Mehr hoffe ich in den nächsten Ausschusssitzungen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

14.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 238

14.17.46

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Entdeckung von Antibiotikum war, glaube ich, die wichtigste Entdeckung in der Medizin, denn Antibiotikum bekämpft Bakterien und kann so lebensbedrohliche Infektionen und Krankheiten heilen, gegen die es kein Mittel gab, bevor Antibiotikum entdeckt wurde. Durch den massenhaften Einsatz und durch unsachgemäßen Einsatz von Antibiotika werden aber immer mehr Bakterien unempfindlich und resistent gegen Anti­biotika.

Ich sage Ihnen ein Beispiel von mir selbst: Ich hatte vor 16 Jahren einen Unfall, musste an der Schulter operiert werden und habe im Krankenhaus einen Keim bekommen. Da denkt man sich: Super, es gibt eh Antibiotika, der wird schnell weg sein! – Es hat aber zehn Tage gedauert, bis das richtige Antibiotikum für diesen Bakterienstamm oder diesen Keimstamm – ich weiß nicht, wie man das nennt – gefunden wurde, eingesetzt werden konnte und damit die Heilung begann. Ich habe damals den Doktor gefragt: Was wäre, wenn ihr kein Anti­biotikum findet? – Er hat dann nur mit den Schultern gezuckt.

Das bedeutet, wenn man gegen diese Bakterienstämme, die resistent gegen das Antibiotikum sind, kein anderes Antibiotikum findet, das diesen Bakterienstamm bekämpfen kann, dann stirbt man – aus, fertig, da gibt es nichts anderes.

Daher ist es notwendig, zu schauen, dass so wenig Antibiotika wie möglich zum Einsatz kommen. Antibiotika werden auch in der Tiermedizin und in der Landwirtschaft eingesetzt. In der Regel werden Antibiotika auch routinemäßig zum Beispiel zum Kaschieren mangelhafter Hygiene, unzulänglicher Haltungsbedingungen und Pflege oder unzureichender Betriebsführung eingesetzt, um das Wachstum der Tiere zu sichern. Auch das gibt es in diesem Bereich. Da ist es notwendig, Schritte zu ergreifen, dass dort nicht mit Antibiotika gearbeitet wird, sondern die Gesundhaltung der Tiere durch


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tierschutzgerechte Haltung erfolgt. Die Kollegin hat es vorhin schon ange­sprochen: Verbesserung des Platzangebotes, anregende Umgebung, Freigang, Spiel-, Liegeplätze, hochwertiges Futter und, und, und. Es gibt viele Möglichkeiten, da etwas zu tun, um nicht mit Antibiotika arbeiten zu müssen.

Ich denke, in Österreich ist der Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren ein sehr, sehr großes Anliegen, was es wirklich sein muss. Durch die Bestimmungen des Tierarzneimittelgesetzes ist, wenn es kommt, ein hohes Schutzniveau für die Tiergesundheit, für die Tiere und für die Umwelt gewährleistet, und wir unterstützen es daher ausdrücklich.

Herr Minister, wir sind nicht oft einer Meinung, aber in diesem Fall werden wir dieses Gesetz sehr wohl unterstützen, denn der Einsatz antimikrobiell wirksamer Substanzen muss sehr sorgsam erfolgen. Die Wirkstoffe, die in der Humanmedizin als Reserveantibiotika gelten, dürfen nur nach strenger Indikation eingesetzt werden, damit wir für Menschen, die bakteriell betroffen sind, wirklich eine Reserve haben. Im Sinne der Tiergesundheit und des Tierschutzes muss es jedoch immer möglich sein, kranke Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechend zu therapieren und trotzdem antibiotikafrei zu halten, damit die Resistenz bei den Menschen nicht gegeben ist.

In diesem Sinne kann ich nur sagen: Wir als Fraktion werden dieses Tierarzneimittelgesetz unterstützen und dem zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.21.04

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesem


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Gesetz nicht zustimmen, nicht nur aufgrund all der Punkte, die mein Vorredner Peter Schmiedlechner schon aufgezählt hat, sondern auch weil es sich da wieder um einen klassischen Fall von Gold Plating handelt.

Anders, als Frau Abgeordnete Werner gesagt hat, haben auch wir Freiheitliche im Rahmen der Ausschussdebatte mehrere ganz konkrete Fehler in dem Gesetz aufgezeigt und darauf hingewiesen, allerdings haben wir bis jetzt vergeblich darauf gewartet, dass diese Fehler in den aktuellen Gesetzentwürfen auch korrigiert werden.

Ich darf zwei Punkte exemplarisch herausgreifen, um zu zeigen, dass es da nicht nur um die Reduktion des Arzneimitteleinsatzes bei der Nutztierhaltung – dem würden wir ja vollkommen zustimmen, das ist ja gar nicht das große Thema –, sondern um viel, viel weitreichendere Regelungen geht.

Zum Beispiel gibt es eine neue Dokumentationspflicht, die nicht nur Nutztier­präparate, nicht nur verschreibungspflichtige Arzneimittel für Tiere, sondern alle Arzneimittel für Tiere umfasst. Öffentliche Apotheken, Tierärzte und ähnliche Einrichtungen müssen zukünftig alle Veterinärarzneimittel, selbst wenn sie nicht verschreibungspflichtig sind, beim Eingang dokumentieren – paradoxerweise nur beim Eingang. Wohin sie dann beim Ausgang tatsächlich abgegeben werden, das muss nicht dokumentiert werden, das betrifft dann nur die verschreibungs­pflichtigen Veterinärpräparate, die frei verkäuflichen werden da nicht erfasst.

Jetzt frage ich Sie, Herr Minister: Was für einen Stellenwert hat die Doku­mentation vom Flohmittel für die Katze im Gesundheitsbereich? Welchen Wert hat das, noch dazu, wenn nicht einmal erfasst wird, wohin das weiter abgegeben wird? – Dieser Fehler wäre mit einem Federstrich zu korrigieren gewesen. Sie haben es nicht gemacht, Sie haben den Hinweis ignoriert. Diese Ignoranz, die da gezeigt wird, ähnlich wie die große Anzahl an Vertagungsanträgen, an Vertagungen, die im Ausschuss stattgefunden haben, das ist das, was mich an Ihnen und an der gesamten Bundesregierung wirklich so enttäuscht. (Beifall bei der FPÖ.)


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Ein zweiter Punkt, auf den ich auch noch hinweisen möchte, ist die Auskunfts­pflicht, die Tierärzte, Apotheken und Großhändler im Bereich der Tierarzneimittel trifft. Das bedeutet nämlich, dass die Landeshauptleute und auch Sie als Gesundheitsminister über die Abgabe von allen Tierarznei­mitteln ein Auskunftsrecht haben werden. Da sind wir eben wieder beim Katzenflohmittel, beim Katzenwurmmittel, bei den Hamsteraugentropfen oder sonstigen Dingen, was mit Nutztierhaltung und sparsamem Einsatz von Antibiotika einfach überhaupt nichts zu tun hat.

Warum die persönlichen Daten von jedem Hundebesitzer, der sich irgendein Mittel vom Tierarzt verschreiben lässt und das einlöst, an den Gesundheits­minister und an den Landeshauptmann gehen müssen, das erschließt sich mir nicht einmal ansatzweise. Das hat in diesem Gesetz nichts verloren, das ist Gold Plating der übelsten Sorte, und das hätte herausgenommen gehört. So einem Gesetz können wir nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dipl.-Ing. Georg Strasser. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.24.00

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Tierarzneimittelgesetz. Kollege Schmiedlechner hat die Frage gestellt, warum wir das machen. – Das kann ich sehr gut argu­mentieren: weil das Gesetz ein gutes ist, das in die Zukunft weist.

Zum Ersten einmal eine Feststellung: In den letzten zehn Jahren ist der Antibiotikaeinsatz in der österreichischen Landwirtschaft dramatisch gesunken, 46 Prozent allgemein und in der Geflügelbranche im Speziellen um 60 Prozent, und das hat seine Gründe, denn: Kollege Schmiedlechner, die Maß­nahmen, die über die Verbände und Genossenschaften und über den TGD


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gesetzt werden, wirken jetzt schon qualitätssichernd, und das ist ein Grund dafür, dass der Antibiotikaeinsatz so zurückgegangen ist.

Aus diesem Grund macht es nur Sinn, auch andere Betriebe in dieses System einzupflegen, weil Antibiotikaeinsatz letztendlich auch ein wirtschaftlicher Faktor ist. Ich möchte mich wirklich bei allen Bäuerinnen und Bauern bedanken, die dabei mitgewirkt haben, dass in den letzten Jahren dieser Antibiotika­einsatz so zurückgegangen ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)

Zweiter Bereich: Wir setzen auf das Thema Prävention, und zwar geht es zum einen, es ist schon trefflich ausgeführt worden, um die Antibiotikareduktion in Zusammenhang mit den Antibiotikaresistenzen. Wir setzen auf gesunde Tiere und wir setzen auf gesunde Menschen.

Dann das Motiv beraten statt strafen: Das ist der Grund, warum nicht zuerst die Behörde zu dem Bauern, bei dem es ein Problem gibt, geht, sondern der Tiergesundheitsdienst. Letztendlich wollen wir im Sinne der Prävention Betrieben helfen, die aufgrund überbordender Infektionen auch ein wirtschaftliches Problem haben. Im Sinne der Prävention wird es uns also auch gelingen, da wirtschaftliche Schäden abzuwenden.

Ich bedanke mich bei den Expertinnen und Experten der Ministerien, vom Tiergesundheitsdienst, von den Genossenschaften und Verbänden und bei der Tierärztekammer für die konstruktive und gute Zusammenarbeit, dass dieses Gesetz heute so über die Bühne gehen kann – ein herzliches Dankeschön dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend ist zu erwähnen, dass dieses Gesetz auch die Umsetzung einer europäischen Norm ist. Das ist auch ein wichtiger Grund, weil mit dieser Umsetzung dann letztendlich auch für Tierärzte, für Bäuerinnen und Bauern Rechtssicherheit gewährleistet wird und wir es schaffen, uns dann auch in der Kostenstruktur bei den landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern, und


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auch das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die landwirt­schaftliche Produktion weiter gestärkt wird.

Ein herzliches Dankeschön an beide Minister, Minister Rauch und Minister Totschnig: Das ist ein gutes Gesetz, das in die Zukunft weist. (Beifall bei der ÖVP.)

Noch eine kurze Replik zu Kollegen Schmiedlechner: Ich habe ihn vorhin kurz gefragt, ob er sich die Unterlagen durchgelesen hat – hat er nicht –, weil es darum geht, dass für eine Verordnung zur Veränderung der Schwellenwerte Konsens zwischen dem Landwirtschaftsministerium und dem Gesundheits­ministerium notwendig ist. Damit ist sichergestellt, dass auch Bäuerinnen und Bauern dort mitreden können.

Dann zu Kollegin Werner: Der österreichische Weg, das habe ich schon argumentiert, zeigt sich darin, dass in den letzten zehn Jahren wirklich der Antibiotikaeinsatz signifikant zurückgegangen ist, und dieses Gesetz wird uns helfen, so wie Sie es gesagt haben, diesen österreichischen Weg erfolgreich weiterzugehen.

Eine Korrektur zu Kollegen Keck, der sagt, dass in Österreich Antibiotika sozusagen freihändig präventiv eingesetzt werden: Das stimmt nicht. Antibiotika werden in Österreich – gesetzliche Lage jetzt – nur eingesetzt, wenn der Tierarzt diese verschreibt. Das ist die Faktenlage (Abg. Keck: Stimmt nicht!), und ich ersuche, diese Faktenlage auch so zu akzeptieren. – Danke schön.

Es ist ein guter Tag. Dieses Gesetz weist wirklich in die Zukunft. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a El Nagashi. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.



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14.28.22

Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! 10 Millionen Menschen könnten im Jahr 2050 an Antibiotikaresistenzen sterben, das sagen Prognosen der Vereinten Nationen, und derzeit sind es bereits 700 000 – eine knappe Dreiviertelmillion – Menschen pro Jahr. Die WHO spricht von einer globalen Bedrohung für die öffentliche Gesundheit und für die Wirtschaft – Resultat auch einer fehlgeleiteten Landwirtschaftspolitik, Resultat einer Agrar­industrie, die dazu geführt hat, dass 95 Prozent der österreichischen Schweinefleischproben Resistenzen gegen zumindest ein Antibiotikum auf­weisen. Das sind Daten aus dem österreichischen Resistenzbericht.

Wie konnte es dazu kommen? – Wir sind vor langer Zeit sehr falsch abgebogen. Gegen jede wissenschaftliche Erkenntnis, gegen jede ethische Grundhaltung haben wir nicht menschlichen Tieren einen Nutzen zugewiesen. Das Tier wurde zu einem Produkt. Schweine sollen Fleisch bringen, so viel wie möglich, so billig wie möglich. Kühe sollen Milch geben, Hühner Eier legen, in Massen. Dafür werden die Tiere genetisch so verändert, dass ihnen kein gesundes Leben mehr möglich ist, weil ihre Körper absichtlich und bewusst krankgemacht werden – für maximale Gewinnspannen. Sie werden in diesem System natürlich mit Medikamenten zugepumpt, um die miserablen Zustände in den stickigen, engen, völlig verdreckten Hallen zumindest für einige Wochen oder Monate zu überleben.

0,7 Quadratmeter für ein ausgewachsenes Schwein mit 100 Kilo – was können wir da erwarten? Stellen wir uns einen übervollen U-Bahn-Waggon vor, in dem eine Person krank ist, mit Menschen, die dicht an dicht tagelang, wochen-, monatelang darin stehen. Allein der durch diese Situation ausgelöste Stress würde die Immunabwehr drastisch schwächen, die meisten würden krank. Das passiert in Ställen mit 5 Millionen Schweinen jedes Jahr, von den Hühnern gar nicht zu sprechen. Wenn in einer 15-Quadratmeter-Bucht 20 Schweine stehen, hat das gesundheitsschädigende Folgen, dann springen die


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Keime von Bucht zu Bucht. Durch den Vollspaltenboden und die Eintönigkeit haben viele Schweine offene Wunden, mit denen sie in ihren Exkrementen liegen. Infektionen sind nur eine logische Folge.

Bundesminister Johannes Rauch ist mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz ein unschätzbarer und zentraler Schritt gelungen, um diese Spirale einer unwürdigen und lebensfeindlichen industriellen Tierhaltung zu durchbrechen. Was es aber auch braucht, das sind vonseiten der Länder Aufstockungen der Amtstierärz­tin­nen und Amtstierärzte, um ein solides Kontrollwesen zu gewährleisten, denn das beste Gesetz bringt nichts, wenn es nicht exekutiert werden kann. Vor diesem Problem stehen wir immer wieder, auch in der Landwirtschaft.

Es gibt eine Antwort darauf, wie wir verhindern können, dass Menschen und Tiere jedes Jahr an bakteriellen Infektionen sterben: eine Umstellung der Agrar- und Förderpolitik, Förderung von pflanzlichen Ernährungsalternativen, weniger Konsum von Tierprodukten und diese dafür aus artgerechter und biologischer Haltung. (Beifall bei den Grünen.)

14.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Elisabeth Feichtinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.32.08

Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die vorliegende Regierungsvorlage zur Reduktion des Einsatzes von Antibio­tika bei Tieren – das hat schon unser Tierschutzsprecher Didi Keck erwähnt – wird von uns als SPÖ unterstützt.

Das erste bekannte Antibiotikum war das Penicillin, und dieses einsetzen zu können war ein Meilenstein in der Menschheitsgeschichte. Wir waren dadurch endlich in der Lage, Krankheiten auszumerzen, die massive Verluste von


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Menschenleben gebracht haben, und konnten auch unsere Lebenserwartung steigern. All das war sehr, sehr positiv und auch wichtig.

Meistens werden diese Antibiotika auch gut vertragen; es gibt die einen oder anderen Nebenwirkungen wie Allergien oder auch Störungen der Darmflora, und es gibt natürlich auch Wechselwirkungen. All das nimmt man aber in Kauf, um wieder gesund zu werden. Wichtig ist es auch, die Antibiotika zielgerichtet einzusetzen. Problematisch wird es, wenn Antibiotikaresistenzen plötzlich auf­tauchen. Hauptgrund für diese Antibiotikaresistenzen sind die zunehmenden, gesteigerten Einsätze, einerseits aktiv, wenn man sie sehr oft nimmt, und andererseits, indem wir Nahrungsmittel zu uns nehmen, von denen wir gar nicht wissen, was drinnen ist. Hier sprechen wir ganz klar die Landwirtschaft an, wo Antibiotika aktiv eingesetzt werden, wodurch dann Fleisch auf unserem Teller landet, mit dem wir unbewusst regelmäßig diese Antibiotika zu uns nehmen, weshalb wir dann auch diese Resistenzen entwickeln.

Dabei ist ein wichtiger Punkt, wie mein Kollege schon gesagt hat, dass teilweise auch quasi vorbeugend Antibiotika zum Einsatz kommen, um zu verhindern, dass Seuchen gar nicht erst zum Ausbruch kommen. Daher begrüße ich es sehr, dass es auf europäischer Ebene das Ziel gibt, den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren, gerade im tiermedizinischen Bereich, denn nur so können Antibio­tika­resistenzen vermieden werden. Besonders als Mama ist mir das auch wichtig, denn wir haben letztes Jahr im Winter gesehen, dass Antibiotika für Kinder plötzlich Mangelware waren, und man musste von einer Apotheke zur anderen fahren, in der Hoffnung, irgendwo noch ein Antibiotikum für Kinder zu bekommen. Wenn hier dann auch noch die Resistenzen ins Spiel kommen, wird es wirklich sehr, sehr schwierig, das richtige Mittel zu finden.

Ein reduzierter Einsatz dieser hochwirksamen Mittel ist in der Landwirtschaft besonders wichtig. Die EU-Verordnung und diese Regierungsvorlage, Herr Minister, sollen unter anderem ja dazu dienen, dass Antibiotika nur mehr bei Tieren zum Einsatz kommen, bei denen tatsächlich eine medizinische Indikation


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gegeben ist. Insbesondere sogenannte Reserveantibiotika sollten auf­grund ihrer Bedeutung im humanmedizinischen Bereich nur mehr sehr restriktiv verwendet werden. Ziel ist es natürlich, diese gar nicht mehr zu nutzen.

Wir haben in diesem Bereich also noch viel zu tun, und ich bitte Sie, Herr Minister, gerade auf EU-Ebene die Bewusstmachung der Notwendigkeit des Handlungsbedarfs in diesen Bereichen noch weiter zu forcieren und diese Diskussionen fortzusetzen. Sehr geehrter Minister, ich hoffe auf Ihre Unter­stützung in diesem Bereich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Ing. Josef Hechenberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.35.13

Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucherinnen und Besucher, Zuseherinnen und Zuseher hier und auch zu Hause! An und für sich gäbe es jetzt sehr vieles von meinen Vorrednern zu korrigieren beziehungsweise darauf zu reagieren, aber ich werde mir das sparen.

Ich möchte heute mit einem Danke beginnen, und zwar einem Danke an die Tierärzteschaft, an die Tierärztinnen und Tierärzte, die in ganz Österreich, egal ob es Heim- und Haustiere oder Nutztiere betrifft, Tag und Nacht erreichbar sind. Stellvertretend für alle möchte ich ganz besonders meinen beiden Tierärzten, Hannes und Rudi Schallhart, danken, die immer erreichbar für mich sind, wenn ich ein Problem im Stall habe. Ich muss wirklich sagen, das ist für jeden Bauern und für jeden Tierhalter sehr, sehr wichtig, dass abgehoben wird, wenn man den Tierarzt anruft. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)


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Ich darf einen Punkt korrigieren, der im Ausschuss Diskussionen verursacht hat. Wir wissen, mit diesem Tierarzneimittelgesetz kann ein krankes Tier – sei es ein Heim- oder Haustier oder auch ein Nutztier – sofort behandelt werden. Es wurde im Ausschuss vom Kollegen Peter Schmiedlechner behauptet, man müsste vor Behandlungsbeginn ein Antibiogramm machen und könne erst dann mit der Behandlung beginnen. – Das stimmt so nicht. Es ist sehr wohl ein Antibiogramm, wenn sich der Gesundheitszustand nicht so schnell verbessert wie gewünscht, eine gute Sache, die es zu unterstützen gilt. Wir vom Tiergesundheitsdienst – und wir bekennen uns dazu – forcieren massiv, gerade was die Euterbehandlung betrifft, ein Antibiogramm zu machen, damit am Ende der Medikamenteneinsatz reduziert und die Wahrscheinlichkeit einer schnellen Genesung gesteigert wird.

Mir ist aber auch sehr wichtig, dass wir uns einmal vor Augen führen, warum wir heute dieses Gesetz beschließen. Vorausgehend war eine EU-Verordnung im Rahmen des Green Deal, in der steht, dass der Medikamenteneinsatz in den nächsten Jahren um 50 Prozent zu reduzieren ist. Wir beschließen heute das Gesetz mit breiter Mehrheit – ich denke, das ist eine positive Weiterentwick­lung.

Ich möchte aber eines schon auch erwähnen, weil es vielleicht von den Vorrednern etwas unscharf argumentiert wurde: In den letzten zwölf Jahren ist der Medikamenteneinsatz um 45 Prozent zurückgegangen, allein im Geflügelbereich um 57 Prozent. Ich denke, da haben unsere Bauernfamilien gemeinsam mit den Tierärzten eine wichtige Weiterentwicklung in der Produktion gesunder Lebensmittel, aber genauso auch hinsichtlich einer artgerechten Tierhaltung beziehungsweise Produktion erreicht. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich habe schon gesagt, ich glaube, dieses Gesetz ist durchaus eine gute Grundlage für eine Weiterentwicklung in diesem Bereich. Ich denke, es ist auch


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eine Möglichkeit, die Partnerschaft zwischen produzierender Landwirt­schaft und Tierärzteschaft zu verstärken. Ich glaube, das ist auch für die Bewältigung zukünftiger Aufgaben wichtig.

Mein Appell noch an die Konsumentinnen und Konsumenten: Wir produzieren in Österreich nach sehr strengen Standards, ob es das Tierwohl betrifft, ob es den Tierschutz und vieles andere mehr betrifft. Vergessen wir aber nicht: Beim Einkauf, beim Griff ins Regal entscheidet die Konsumentin, der Konsument über den Produktionsauftrag an die Landwirtschaft. Wir wollen auch weiterhin hochwertige Lebensmittel für die Gesellschaft produzieren und zur Verfügung stellen, aber es braucht auch diese Symbiose, diese Partnerschaft zwischen den Konsumentinnen und Konsumenten und den regionalen Betrieben. Mein abschließender Appell daher: beim Einkauf besonders darauf zu achten, woher die Lebensmittel kommen und wie sie produziert wurden.

In diesem Sinne ein herzliches Danke – ich glaube, wir können mit gutem Gewissen dieses gute Gesetz heute beschließen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Bundesminister Johannes Rauch gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.


14.39.20

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Zunächst einen herzlichen Dank für die sich abzeichnende breite Zustimmung zu diesem Gesetz. Danke auch an Kollegen Totschnig und alle, die dazu beigetragen haben, das Gesetz zu verhandeln und auch zustande zu bekommen.

Ich möchte explizit erwähnen, dass bei der Erarbeitung dieses Entwurfs zahlreiche rechtliche und auch technische Fragen abzuklären waren. – Vielen


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Dank auch an die fachliche Ebene der Tierärztekammer, das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen; es waren die pharmazeutische Industrie, der Großhandel, aber auch die Landwirtschaft mit ihren Vertreterinnen und Vertretern miteinbezogen. Deshalb hat es eine intensive Abstimmung gebraucht. Es hat eine Begutachtungsfrist von vier Wochen im Sommer gegeben, innerhalb derer auch konstruktive Inputs gekommen sind. Das Ergebnis ist, meine ich, ein gutes, fortschrittliches und praxistaugliches Gesetz, das einfach davon ausgeht, den Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft klar zu regeln. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Herr Abgeordneter Strasser hat mit Recht darauf hingewiesen, dass in der Landwirtschaft in Österreich der Antibiotikaeinsatz Gott sei Dank bereits seit vielen Jahren massiv rückläufig ist. Das ist auch den großen Bemühungen in vielen Bereichen der österreichischen Landwirtschaft zu verdanken, und das muss auch hervorgehoben werden. Überhaupt ist es mir ein Anliegen, eine Lanze für die österreichische Landwirtschaft zu brechen, weil wir im Vergleich zur Weltmarktlage, zu den großen Produzenten, die global unterwegs sind, auch zur europäischen Landwirtschaft, zu den großen Playern kleinteilig organisiert sind – trotz mancher Größenordnung, die wir schon haben – und wir uns da in ganz anderen Dimensionen bewegen.

Klare Regeln für den sorgfältigen Einsatz von Antibiotika sind deshalb notwen­dig, weil natürlich Antibiotikaresistenzen ein weltweit wachsendes Thema und Problem sind. Das ist nicht kleinzureden. Das ist vielleicht noch etwas unter dem Radar, aber wenn Antibiotika ihre Wirksamkeit nicht mehr entfalten können, weil Resistenzen da sind, dann ist am Ende nicht nur die Tiergesundheit, sondern auch die menschliche Gesundheit gefährdet. Deshalb reden wir von einem One-Health-Ansatz: die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt gehört in eine Hand.

Die Details zu dieser Gesetzesvorlage sind ausgeführt worden. Ich bedanke mich für die Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.41

14.41.52



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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist niemand mehr dazu gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2210 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

14.42.29 11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Bericht gemäß § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Finanzierung des Vereins für Konsu­men­ten­information (VKI) im Jahr 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-1012/2231 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2994/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz betreffend ein VKI-Finanzierungsgesetz 2023 (2232 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.


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Es wurde auch da auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.43.20

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuschauer hier! Wir diskutieren heute im Rahmen des Konsumen­tenschutzes wieder einmal den VKI, den Verein für Konsumenteninformation. Aufmerksame Zuseher hier im Hohen Haus werden in den letzten Jahren bemerkt haben, dass das ein Dauerthema ist, eben deshalb, weil die dauerhafte Finanzierung des VKI nach wie vor nicht gelungen ist – der Regierung nicht gelungen ist.

Wir haben in der letzten Sitzung des Konsumentenschutzausschusses nahezu alles vertagt – bis auf dieses Thema VKI. Es gibt einen Bericht, was der VKI mit den Mitteln gemacht hat, und einen Antrag von unserer Fraktion, von mir, um dem VKI aufgrund der aktuellen Problemstellungen eine Sonderunterstützung beziehungsweise eine höhere Finanzierung zu gewähren.

Wenn der Konsumentenschutz wie in meiner Wahrnehmung immer ein wichtiges Thema ist, dann kann man, glaube ich, sagen, dass aktuell aufgrund der Umstände, die sich mit Teuerung und so weiter abspielen, der Konsumenten­schutz für uns alle eine noch wesentlich größere Bedeutung hat oder hätte, aber das wird von der Regierung, vom Minister nicht wahrgenommen.

Ich darf vielleicht nur einmal kurz darauf hinweisen, was der VKI 2022 gemacht hat. Für den Betrieb hat er 4,25 Millionen Euro bekommen, vor allem für Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen, wissenschaftliche Tätigkeiten, und eine Basisförderung. Dann hat er noch einmal eine Dreiviertelmillion Euro für die Rechtsdurchsetzung bekommen. Sie sehen schon anhand dieser Summen: In Wahrheit ist das im Verhältnis dazu, was der Bund links und rechts sonst ausgibt, verschwindend gering, und das ist


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schon Absicht. Man will den VKI und den Konsumentenschutz so ein bisschen am Leben erhalten, aber eigentlich nicht wirklich stärken, und das halten wir für die völlig falsche Zielrichtung. Wir versuchen – auch gemeinsam mit der Sozialdemokratie, muss man sagen – seit vielen, vielen Jahren, den Konsumen­ten­schutz und den VKI stärker aufzustellen, finanziell stärker aufzustellen. Das wäre notwendiger denn je!

Ich darf nur ein paar Themen erwähnen, die eben vom Konsumentenschutz­minister und auch von den Kollegen der Regierungsfraktionen nicht wahrgenommen werden. Wir haben uns zum Beispiel in der letzten Ausschuss­sitzung über die Kontoüberziehungszinsen unterhalten – wurde von der Regierung vertagt. Der Minister verspricht seit Jahren, er werde da etwas machen, aber nichts passiert für die Konsumenten. Das Zinsniveau liegt nach wie vor bei über 10 Prozent.

Es gibt gemeinsame Anträge mit Kollegen Drobits betreffend Transparenz bei Lebensversicherungen – auch schubladisiert.

Es gibt auch einige Anträge in Bezug auf transparente rechtssichere Regelungen im Bereich der Inkassogebühren – ebenfalls schubladisiert, werden nicht behandelt. Und, und, und.

Es gibt also eine ganze Latte an Dingen, die uns Konsumenten, uns Bürger tagtäglich betreffen. Die Regierung und der Minister sind auch in diesem Bereich vollkommen untätig. Das Einzige, was jetzt quasi passiert, ist eine Diskussion zum gefühlt hundertsten Mal über den VKI – ohne Lösung! Der VKI hat keine dauerhafte Finanzierungszusage. Er wird so ein bisschen am Leben erhalten, es ist quasi zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig. Das ist die voll­kommen falsche Einstellung, Herr Minister! Sie wissen das, ich habe es im Ausschuss schon mehrmals gesagt.

Ich kann nur alle Kollegen hier bitten, dem Konsumentenschutz in Österreich und dem VKI endlich so viel Geld zukommen zu lassen, dass unsere Rechte als


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Konsumenten wirklich dementsprechend vertreten werden können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Mag.a Ulrike Fischer. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.47.31

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Schönen guten Nachmittag! – Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Konsumentenschutz geht uns alle an. Es gibt bereits viele Gesetze, die den Konsumentenschutz gut abbilden. Da gibt es das Pauschal­reisegesetz, das Fernabsatzgesetz, es gibt viele Bestimmungen auf EU-Ebene. Da fragt man sich, wenn es schon so viele Gesetze gibt, wozu es dann überhaupt den Konsumentenschutz, abgebildet in der Form, dass es Schutzeinrichtungen gibt, braucht. (Abg. Herr: Wer fragt sich das? Kein Mensch!)

Die Schutzeinrichtungen braucht es deswegen, weil recht haben und recht bekommen oft nicht das Gleiche sind. Konsumentinnen und Konsumenten haben also heutzutage weitgehende Rechte, aber es muss jemand informieren, es muss jemand beraten, und im Notfall muss auch jemand klagen. Und wen haben wir dafür? – Dafür haben wir vor allem einmal den Verein für Konsumen­teninformation. An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des VKI, die sich das ganze Jahr über dafür einsetzen, dass Konsu­mentenschutz auf der hohen Ebene in Österreich stattfindet, Danke sagen. Vielen Dank dafür! (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP. – Abg. Wurm – Daumen und Zeigefinger beider Hände gegeneinander reibend –: Geld braucht es! Geld!)

Beim VKI muss man die anderen mitdenken. Es wäre viel zu kurz gegriffen, zu sagen, Konsumentenschutz ist gleich VKI. Wir haben den aufstrebenden Verbraucherschutzverein, der sich in vielen Bereichen erfolgreich einsetzt und


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da auch einen wichtigen Bereich abdeckt. Wir dürfen die Schlichtungen nicht vergessen, allen voran die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte. Es ist wichtig, nicht nur zu klagen, sondern zu intervenieren, zu schlichten, einen Ausgleich zu finden.

Oder – es wurde in den letzten Sitzungen angesprochen –: Wir haben oft dieses Energiethema. Wir wissen nicht, ob wir auf einen anderen Vertrag umsteigen sollen. Da ist die Energie-Control wichtig. Weiters wichtig sind der Internetombuds­mann oder das EVZ, das Europäische Verbraucherschutzzentrum.

All diese genannten Einrichtungen bekommen natürlich vom Sozialministerium Geld, bekommen Geld, damit sie Verbraucherschutz machen können. Wieso interessiert uns das überhaupt? – Weil wir als Konsumentinnen, Konsumenten tagtäglich aufpassen müssen, dass wir nicht von schwarzen Schafen über den Tisch gezogen werden. Das, was wir sagen – man möchte sich fair und anständig verhalten, wenn man einkaufen geht –, das funktioniert, aber es gibt eben teilweise schwarze Schafe.

Wenn wir heute sagen: Na ja, jetzt machen wir halt einen Bericht, einen Transparenzbericht, einen Bericht, der vielleicht aufrichtig, ungeschminkt und transparent ist!, dann ist das keine Kleinigkeit. Leute, lest euch diesen Bericht (eine Unterlage in die Höhe haltend) durch! Anhand dieses Berichtes kann man erkennen, was in diesem Bereich geleistet wird. Dafür muss man auch dem Ministerium einen aufrichtigen Dank aussprechen, weil es einen solchen Bericht in der Form noch nie gegeben hat. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn gesagt wird, wir verteilen gern Geld: Nein, wir verteilen nicht gern Geld, aber man muss manchmal Geld verteilen, und für den VKI werden für die nächsten drei Jahre rund 15 Millionen Euro ausgeschüttet. Das ist gut und richtig, gut angelegtes Geld.


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Was macht der VKI, wenn er nicht berät und wenn er nicht klagt? – Er arbeitet daran, dass sich Recht weiterentwickelt. Aufgrund dieser Musterprozesse können wir als Konsumenten und Konsumentinnen alle auf neue, bessere Gesetze vertrauen.

Abschließend noch: Keiner kann ohne guten Konsumentenschutz auskommen. Wir alle brauchen Konsumentenschutz, lasst uns deswegen weiterhin im Sinne des Konsumentenschutzes arbeiten! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Christian Ries. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.52.08

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wieder sprechen wir über die eindrucksvolle Bilanz des VKI. Der VKI hat sich wirklich als effizientes und universell einsetzbares Werkzeug im Sinne des Verbraucherschutzes erwiesen. Schauen wir uns an, was er alles leistet: Warentests, Beratungen zu Energie­versorgerwechsel, Verbands- und Sammelklagen, Schulungen im Verbraucher­schutz und die Herausgabe von Druckwerken – das alles macht der VKI für uns, für alle Bürger hier in Österreich.

Sein Budget 2022 betrug 15 Millionen Euro, die er wirklich zu zwei Dritteln aus Eigenem abdecken konnte. Warum kann der VKI das? – Weil er gut ist: weil er Druckwerke herausgibt, die gerne gekauft werden, die in Österreich beinahe einzigartig sind und internationale Beachtung finden, und weil die Mitglieder des VKI ihren Mitgliedsbeitrag gerne bezahlen. Nicht einmal ein Drittel der Mittel des VKI übernimmt sozusagen die Staatskasse.

Verglichen mit anderen Ausgaben des Bundes ist das eine verschwindend geringe Summe, und man muss sagen, im Hinblick auf das Preis-Leistungs-


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Verhältnis – was bekommen wir dafür? – lässt sich das wirklich zahlen, der Mehrwert für den Steuerzahler ist wesentlich höher als diese Ausgabe. Daher verstehen wir nach wie vor nicht, warum es nicht möglich ist, den VKI langfristig und auch inflationsangepasst abzusichern. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Ich verstehe aber auch nicht, warum Türkis und Schwarz im Konsumenten­schutzausschuss wirklich nahezu alles vertagen, verschieben, hintanstellen und in die Schublade legen. In der letzten Ausschusssitzung standen, glaube ich, 19 Punkte auf der Tagesordnung, davon zwei Berichte. Alles andere waren Anträge der Opposition, die vertagt wurden. Es wird ständig vertagt, Kollege Wurm hat das dankenswerterweise schon aufgezählt.

Die ÖVP macht aus unserer Sicht zunehmend von sich reden, indem sie sich als ÖVP, als Österreichische Vertagungspartei, erweist – nur ein kleiner Kalauer, den ich mir hier erlaube. Den größeren Kalauer hat sich aber die ÖVP in dieser einen Ausschusssitzung geleistet. (Abg. Höfinger: ... Senkung ...!) Passen Sie auf: Da war sich ein ÖVP-Abgeordneter nicht zu blöd, dass er sagt, unsere Forderung nach einer Bargeldabsicherung – die Forderung ist von uns, von der FPÖ, und von der SPÖ gekommen – wäre national und sozialistisch. – Na was für ein Kalauer, da haben wir aber gelacht. So ein Schenkelklopfer! (Zwischenrufe der Abgeordneten Gerstl, Höfinger und Hörl.)

Meine Damen und Herren, wir haben natürlich nicht gelacht! Nicht nur, dass dadurch die NS-Zeit verharmlost wird (Abg. Michael Hammer: Ach so!), es zeigt auch, wie unwillig die Regierungsfraktionen sind (Abg. Michael Hammer: Aha!), sich der aktuellen Probleme der Verbraucher jetzt, zeitnah anzunehmen.

Vielleicht glauben Sie, das verbessere sich von alleine, da brauche man nichts zu machen, ebenso, wie sich vielleicht Umfragewerte verbessern werden. – Da muss ich Sie enttäuschen: So wie sich Umfragewerte nicht verbessern, wenn man nichts tut – es sei denn, man hat die Umfrage selbst bestellt –, so werden sich auch diese Probleme nicht von alleine lösen. Wir sind aber zuversichtlich, das sich ein Problem bald lösen wird, und das ist das Problem dieser Regierung.


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Darauf warten wir und auch die Wähler draußen sehnlichst. (Beifall bei der FPÖ.)

14.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Christian Drobits. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.55.38

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf eingangs im Namen meines Kollegen Andreas Kollross eine Gruppe des Pensionistenverban­des aus Enzesfeld-Lindabrunn begrüßen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und Grünen.)

Nun, zu diesem Thema heute liegt ein Bericht vor, und dieser Bericht, Herr Bundesminister, ist eigentlich eine Beurteilung des Regierungsprogrammes zum Thema Konsumentenschutz. Da habe ich zwei Punkte zu bemängeln.

Der eine ist: Vier Jahre hat man gebraucht, um eine Evaluierung des VKI durchzuführen – vier Jahre lang –, und dann wurde im letzten Satz festgestellt: Die Förderungswürdigkeit des VKI wird nicht infrage gestellt. – Punkt. Das bedeutet, man hat vier Jahre lang gebraucht, um das festzustellen. Ich möchte nicht wissen, was das gekostet hat. Ich möchte auch nicht wissen, was in weiterer Folge zu diesem Bericht noch herauskommt, aber der Bericht selbst sagt nicht viel aus.

Der zweite Punkt, der mir auffällt: Im Regierungsprogramm der beiden Regierungsparteien steht eindeutig drinnen: „Dauerhafte Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation“. – Wir haben jetzt eine dreijährige Finanzierung, von 2023 bis 2026, und wenn ich mir anschaue, dass der Verein für Konsumenteninformation über seinen Geschäftsführer ein Struktur­pro­gramm über fünf Jahre hat, dann frage ich mich: Was machen wir die letzten zwei Jahre? Wenn ich mir anschaue, dass der Verein für


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Konsumenteninformation die wichtigste Trägerorganisation im Europäischen Verbraucherzentrum ist – diese Akkreditierung geht bis 2028 –, dann frage ich mich: Was machen wir da? Das heißt, das ist eine halbe Lösung, und das spricht dafür, dass diese Regierung nicht weiß, wie sie den VKI absichern soll, und nicht weiß, wie sie Konsumentenschutz leben soll.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke auch, dass ein Problem klar wird: Die ÖVP könnte zwar Konsumentenschutz machen, will es aber nicht. Sie will andere Gruppen – Konzerne und so weiter – befriedigen. Die Grünen wollen zwar, aber sie können nicht; und der Herr Bundesminister sitzt mit gebundenen Händen da, er will zwar, kennt die Probleme, kennt die Probleme aus unseren Anträgen, die vorhin skizziert worden sind, kann sich aber im eigenen Umfeld, vielleicht auch in der eigenen Partei, vor allem aber bei der Koalitionspartei nicht durchsetzen.

Herr Bundesminister, das ist nicht der Konsumentenschutz, den wir uns vorstellen! Wir wollen einen gerechten Konsumentenschutz. Wir wollen, dass die hohen Preise, die hohen Zinsen und die hohen Steuern nicht zum Tragen kommen. Diese können wir mit dem derzeitigen Produkt nicht bekämpfen.

Ein letzter Punkt – und der ist mir wichtig –: 5 Millionen Euro ist dieser Regierung der Konsumentenschutz in Zeiten der Teuerung wert – 5 Millionen Euro. Herr Bundesminister, ich muss schon zu bedenken geben: Wir sind mit der Digitalisierung, dem grünen Wandel und der Teuerung konfrontiert. Das geht sich doch nie aus! Gleichzeitig macht die Bundesregierung aber Folgendes – ich habe mir das angeschaut, in einem Rechnungshofbericht zu den Jahren 2020/2021 –: Es gibt nachweislich eine Überförderung in Form von AMA-Förderungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, über 1 000, und zu Privatzimmervermietungen, 966. Und diese Überförderung aus diesen zwei Jahren beträgt – hören Sie genau zu! – 5,2 Millionen Euro. Das heißt, diese Überförderung in Höhe von 5,2 Millionen Euro in diesen Bereichen macht mehr aus als das gesamte Budget für Konsumentenschutz. – Ist das Ihre Politik? Unsere ist es nicht!


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Und wenn ich in der Budgetrede, die der Finanzminister heute gehalten hat, höre, dass zukünftig 10 Milliarden Euro von den Konsumentinnen und Konsumenten kommen, und wenn ich mir das Erkenntnis des Verfassungs­gerichtshofs zur Cofag ansehe, dann weiß ich, was los ist: Der Konsument und die Konsumentin in Österreich sind auf die Seite gestellt, die Konzerne sind vorne. Das ist aber mit uns nicht zu machen! Wir als SPÖ, gemeinsam mit all jenen, die gegen diese Politik, dass Konsumentenschutz nichts wert ist, ankämpfen, werden zukünftig noch stärker bohren. Wir werden auch die dicken Bretter bohren und versuchen, gemeinsam die Gerechtigkeit zurückzuholen, die wir brauchen, die die Österreicherinnen und Österreicher brauchen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

14.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Peter Weidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


15.00.07

Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zunächst darf ich im Namen von Herrn Klubobmann August Wöginger die ÖVP Wernstein ganz herzlich hier im Haus willkommen heißen. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Fischer und Ribo.)

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind der Debatte bisher gefolgt, und es war eigentlich schade, dass viele Vorredner nicht die Gelegenheit genutzt haben, sich auf das Thema zu konzentrieren, um das es geht, nämlich die Ver­fasstheit des Konsumentenschutzes: was für die Konsumentinnen und Konsumenten getan wird und wie viel Geld sie tatsächlich in der Tasche haben, um sich einfach das Leben leisten zu können.

Dazu haben wir eine gute Nachricht: Heute hat der Bundesminister für Finanzen seine Budgetrede gehalten, und man hat eindrucksvoll gehört und


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gesehen, dass dieses Budget auch 2024 die Kaufkraft der Österreiche­rinnen und Österreicher entscheidend stärkt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Einwallner: Da warst du aber woanders! Das haben ja nicht einmal die anderen ÖVPler gehört, das hast nur du gehört!)

Was passiert, meine Damen und Herren? – Erstens einmal wird für den VKI das Geld zur Verfügung gestellt, das ausgemacht wurde. Das sind die besagten Summen von circa 15 Millionen beziehungsweise 12 Millionen Euro auf drei Jahre. Das heißt, dieses Thema ist außer Streit gestellt, und ich möchte hier, Herr Kollege Wurm, auch festhalten, und das unterscheidet uns als Regierungs­parteien auch von der FPÖ: Sie wollen da Geld ins System investieren, mehr Geld, als die Vereinigung selbst eigentlich will – wir investieren lieber in die Menschen, weil das Geld dort besser aufgehoben ist.

Ich kann Ihnen das auch ganz klar ausführen: Allein durch die Abschaffung der kalten Progression, die in diesem Jahr schon 1,9 Milliarden Euro an Wirkung entfaltet hat, bleibt mehr Netto vom Brutto in den Taschen der Menschen.

Was bedeutet das für einen Schichtarbeiter, der 3 650 Euro brutto verdient? – Dem bleiben 1 200 Euro netto mehr, um seine Rechnungen zu bezahlen und um sein Leben zu bestreiten.

Was bedeutet das für eine vierköpfige Familie; beide haben durchschnittliche Gehälter? – Sie haben 5 000 Euro mehr im Jahr, und das aufgrund der Maßnahmen, die diese Bundesregierung getroffen hat und die auch im nächsten Jahr ihre Fortsetzung finden: sei es einerseits die Stromkostenbremse, sei es die Gebührenbremse, die wir eingerichtet haben, oder seien es die Familienleistungen, die wir erhöhen, oder auch die Wertsicherung der Sozialleistungen – ein Meilenstein in der Sozialpolitik, denn das hat bisher noch keine Bundesregierung zustande gebracht. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Abg. Matznetter: Meilenstein ...! Das heißt ...!)


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Wir investieren aber auch ganz klar und nachhaltig darin, dass die Haushalte mehr Geld in ihren Taschen behalten können, indem wir die Transformation unterstützen. Das bedeutet, wenn man seine Gas- oder Ölheizung austauscht, wird das von dieser Bundesregierung in einem sehr großen Ausmaß finanziell unterstützt. Dadurch kommt es dann auch dazu, dass die Haushalte nachhaltig geringere Energiekosten haben, was mithilft, dass ein höheres Haushaltseinkommen im Haushalt bleibt.

Weiters haben wir heute ja auch den Bereich der Pensionen diskutiert. 9,7 Prozent wird die Pensionsanpassung ausmachen, und damit wird die Kauf­kraft auch für unsere reife Generation gestärkt.

Was wir auch machen: Sie wissen, wie das mit den Studien ist. Die Studien sagen dann immer das eine, aber was ist das Gefühlte bei den Men­schen? Ich glaube, der wesentliche Punkt ist, dass gerade die kleineren und mittleren Einkommen besonders gestärkt werden und diese Menschen sogar einen Kaufkraftzuwachs erfahren. Das ist schon bemerkenswert und hervorzuheben, wenn wir uns mit anderen europäischen Ländern ver­gleichen.

Bleiben wir aber in Österreich: Das Wichtigste dabei ist, dass Sie sich, obwohl es natürlich bei einem Teil der Bevölkerung – das wissen wir – auch zu einem gefühlten drohenden Wohlstandsverlust kommt, weil wir in unsicheren Zeiten leben und sich vieles im Leben der Menschen und in der Welt nicht mehr so stabil darstellt, wie wir es bisher gewohnt waren, sicher sein können, dass diese Bundesregierung auf Stabilität setzt und dass nachhaltig dort investiert wird, wo das Geld am besten aufgehoben ist, nämlich in Kinderbetreuung, in Wissen­schaft, in Forschung, in die beste Ausbildung, die man unseren jungen Menschen mitgeben kann, damit sie Zukunftsperspektiven haben.

Ich würde auch anderen Parteien empfehlen, dass sie sich stärker damit beschäftigen, wie wir Steigleitern schaffen können, damit nicht die Armutsge­fähr­dung das zentrale Thema für einige Menschen ist, sondern wie sie


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aus der Armut heraus in den Wohlstand kommen. Österreich war und ist ein Vorzeigeland dafür, dass das möglich ist, und daher ist auch dieses Budget, das wir in den nächsten Wochen intensiv diskutieren werden, ein Meilenstein, der einen weiteren Schritt setzt, damit wir in Österreich weiter in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand leben können. (Beifall bei der ÖVP.)

15.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau MMag.a Katharina Werner. – Bitte, Frau Abgeordnete.


15.05.33

Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kommen wir von der Selbstbeweihräucherung der ÖVP und dem Budget, das unseren jungen Menschen einen weiteren Schul­denrucksack umhängt, zurück zum eigentlichen Thema, nämlich zum Bericht über den VKI!

Wenn wir ins Nachrichtenarchiv des letzten halben Jahres schauen, dann sehen wir, wie wichtig der VKI ist, um die Rechte der Verbraucher durch­zusetzen: im Bereich der Energiepreise, wenn wir an das Verbund-Urteil denken, im Bereich von Greenwashing, wenn wir an das AUA-Urteil denken, im Bereich der irreführenden Werbung, wenn wir an das XXX-Lutz-Urteil denken, oder zuletzt, wenn wir an die Zinsklage denken, die der Herr Minister angeregt hat.

Wir haben uns auch immer für eine nachhaltige Finanzierung des VKI eingesetzt. Kollege Drobits hat es schon angesprochen: Bis 2026 ist das Ganze gesichert, langfristig schaut in unseren Augen anders aus.

Heute haben wir einen Sneakpeek auf das Budget, das Kollege Weidinger sehr gelobt hat, erhalten, und ja, für den Konsumentenschutz wird da auch mehr ausgegeben, aber – und das ist ein Wermutstropfen – Strukturreformen, gerade beim VKI, fehlen einfach. Natürlich hätte es da den politischen Willen der


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Regierung gebraucht, und ja, da es ein Verein ist, hätte es auch den Willen des Vereins selbst gebraucht, sich zu verändern. So stehen wir noch immer in dieser Pattsituation da, dass die Arbeiterkammer dort das einzige Mitglied ist und diese Balance einfach fehlt.

Auch sonst warten wir im Konsumentenschutz noch immer auf wichtige Maßnahmen zur Weiterentwicklung der konsumentenpolitischen Landschaft. Wo bleibt die Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie?

Wir nehmen den Bericht zur Kenntnis, aber wir weisen darauf hin, dass sich gerade auch der VKI weiterentwickeln muss. Er muss moderner werden, er muss jünger werden. Ein Kollege hat die Druckwerke angesprochen: Wir befinden uns im Jahr 2023. Der „Konsument“ ist ein gutes Medium, aber er muss einfach moderner werden und er muss vor allem auch junge Leute besser ansprechen.

Ja, wir bleiben auch bei unserer Forderung, dass wir die konsument:innen­politische Landschaft insgesamt weiterentwickeln müssen, damit sich eben die Konsument:innen darauf verlassen können, dass ihre Rechte auch in Zukunft besser durchgesetzt werden, aber – das ist mir einfach auch wichtig – der Konsumentenschutz hat ja nicht nur für den Konsumenten einen Sinn, sondern auch für die Unternehmer, denn für Unternehmen bringt Konsumentenschutz auch Rechtssicherheit. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordne­ten Drobits und Fischer.)

15.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme ist nun Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.


15.08.33

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Vielleicht beginne ich damit, etwas zu erläutern, auszuführen, was denn


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der VKI, der Verein für Konsumenteninformation, macht, was seine Aufgabe ist und warum das Ministerium den Verein finanziert.

Der VKI ist der wichtigste, aber nicht der einzige Partner im Konsumenten­schutz. Er ist auch nicht die einzige Verbraucherschutzorganisation, die wir unterstützen, aber ganz zentral, weil der VKI die Interessen der Konsumentinnen und Konsumen­ten in Österreich in ganz besonderer Weise vertritt, und zwar bei komplexen Themenstellungen, beispielsweise bei den Themen Verträge, Gewährleistungen, Garantien, bei sehr schwierigen Problemlagen, wenn es darum geht, Rechte wahrzunehmen, die Konsumentinnen und Konsumenten haben, letztlich auch wenn es darum geht, Abmahnungen durchzuführen oder Musterprozesse bei Verbandsklagen zu führen, weil – das ist Sinn und Zweck – einzelne Konsumen­tinnen und Konsumenten eben nicht in der Lage sind, der geballten Marktmacht unterschiedlicher Akteure am Markt entsprechend entgegenzutreten.

Deshalb braucht es den VKI. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass der Verein für Konsumenteninformation in der Finanzierung bis 2026 abgesichert ist statt, wie bisher, nur für ein Jahr. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Was heißt das in Zahlen? – Wir stellen 2,6 Millionen Euro an Basisförderung zur Verfügung, etwas mehr als 1 Million Euro für die Förderung des Europäischen Verbraucherzentrums und 1,1 Millionen Euro für die Rechtsdurchsetzung; das ist ein Werkvertrag zum Thema Klagen. Insgesamt werden damit über drei Jahre 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt – valorisiert und damit auch abgesichert.

Das alles ist deshalb wichtig, weil Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund der aktuellen Teuerung mit besonderen Herausforderungen in vielen Bereichen konfrontiert sind. In manchen Branchen greifen – nach der Devise: es gibt ja ohnehin eine Inflation, da schaut niemand so genau hin – durchaus Praktiken Platz, bei denen es ein geballtes Entgegentreten braucht. Der Verein für Konsumenteninformation wird dabei von uns beauftragt, in bestimmten


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Fällen Abmahnungen vorzunehmen und, wenn das nicht nützt, auch Klagen einzubringen.

Diese Klagen haben den Sinn, den Rechten von Konsumentinnen und Konsu­menten zum Durchbruch zu verhelfen, weil wie gesagt Einzelne dazu nicht in der Lage sind. Das betrifft ganz konkret Energiekonzerne, gegen die derartige Klagen eingebracht wurden und auch zum Erfolg geführt haben. Bei einzelnen Ener­gie­konzernen hatte das zur Folge, dass durchaus auch Rückzahlungen an Verbrauche­rinnen und Verbraucher geleistet wurden.

Selbiges geschieht im Bereich der Banken, weil da die Situation ist, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher sich allein nicht durchsetzen können. Es geht etwa darum, das Vorgehen abzustellen, dass sich aktuell bei Verbraucher­konten beziehungsweise Girokonten die Sollzinsen in der Höhe von etwa 12 Prozent bewegen, die Habenzinsen hingegen bei 0 oder knapp über 0 Pro­zent liegen. Da braucht es einfach das Einschreiten einer Organisation mit geballten Kräften, wie das der VKI ist, um zuerst eine Abmahnung auszusprechen und, wenn das nicht nützt, eine Klage einzubringen und damit auch höchstgerichtliche Urteile zu erwirken. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen.

Ich bedauere übrigens an dieser Stelle, dass es diese Klagen braucht, dass Abmahnungen nicht ausreichen, um den Rechten von Konsumentinnen und Konsumenten zum Durchbruch zu verhelfen. Ich finde, es gibt auch eine jenseits des Rechts angesiedelte moralische Verpflichtung gegenüber Konsu­mentinnen und Konsumenten, fair zu agieren und auf das Aufzeigen von Miss­ständen zu reagieren, anstatt das bis zum Letzten auszureizen und es stets auf Klagen ankommen zu lassen. Wir scheuen uns nicht davor, diese Klagen zu führen. Das ist Rechtsdurchsetzung, das ist gelebter Konsument:innenschutz, den wir praktizieren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Finanzierung des VKI ist damit nun jedenfalls bis 2026 sichergestellt. Der Verein für Konsumenteninformation nimmt in der Durchsetzung der Rechte von


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Konsumentinnen und Konsumenten eine ganz zentrale Aufgabe wahr, auch wenn es darum geht, gesamteuropäische Anliegen voranzutreiben. Wir sind nämlich inzwischen auch mit Gegebenheiten konfrontiert, bei denen Vorgänge nicht an den Staatsgrenzen von Österreich Halt machen: Viele Bestellvorgänge und Geschäftsabläufe finden grenzüberschreitend beziehungsweise im Internet statt, und da ist es notwendig, sich auch grenzüberschreitend zu vernetzen. Wir fördern deshalb auch die Arbeit der Internetombudsstelle, die sich diesen Fragen widmet.

Ich danke für die Erstellung des Berichts ausdrücklich den Mitarbeiter:innen meines Hauses, die sich da sehr viel Mühe gemacht haben. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Elisabeth Feichtinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.


15.14.05

Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der vorliegende Bericht des Vereins für Konsumenteninformation zeigt, wie umfassend die Themen und die Aufgabengebiete des VKI sind. Allein wenn man sich das Magazin „Konsument“ anschaut, wird deutlich, wie vielfältig die behandelten Themen sind: von Kochboxen über Gesichtscremen bis zu Eigenheim-, Haushaltsversicherungen und Wäschetrocknern. Diese werden genau unter die Lupe genommen, und die Konsumentinnen und Konsumenten bekommen eine objektive Entscheidungshilfe, was sinnvoll ist: Was soll ich erwerben? Was sind die Testsieger? Und: Wo kann ich mir sicher sein, dass es das richtige Produkt ist?

Durch Reportagen – zum Beispiel zu den Themen Klimaticket, Internetbetrug, Nachhilfeinstitute und so weiter – wird man auch auf Probleme hingewiesen und vor möglichen Gefahren oder Fallen gewarnt.


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Wie wichtig und vielfältig objektive Beratung für Konsumentinnen und Konsumenten ist, zeigen die vielen Anfragen zu den verschiedensten Themen. Thema Nummer eins waren 2022 zum Beispiel Waren für Verbraucher. Die meisten Anfragen gab es zu veränderten Packungsgrößen. Wir haben es dieses Jahr gesehen – das Thema Inflation ist ja groß in den Medien –, wie hoch die Mehrkosten bei Lebensmitteln und anderen Produkten sind.

Man kauft eine große Packung, macht sie auf und plötzlich ist nur noch die Hälfte drinnen: Diese Shrinkflation, wie das genannt wird, wurde auch in vielen Medienberichten thematisiert. Die Enttäuschung bei den Konsumen­tinnen und Konsumenten ist natürlich entsprechend groß, wenn sie so viel für ein Produkt bezahlen und dann nur die Hälfte des eigentlichen Produkts erhalten. Sie ärgern sich bestimmt auch über solche Verpackungen, liebe Konsumentinnen und Konsumenten, und haben diese sogenannten Mogelpackungen bestimmt auch schon persönlich erlebt. Der VKI ist auch dafür da, der schaut darauf. Wir als politische Vertreterinnen und Vertreter sollten den VKI auch entsprechend finanzieren, damit die Erfüllung dieser Aufgaben auch weiterhin möglich ist.

Als Landwirtschaftssprecherin freut mich besonders, dass die Konsumentinnen und Konsumenten immer öfter wissen wollen, wo ihre Lebensmittel herkommen, die Herkunft soll also klar deklariert sein. Es gibt viele Produkte, die keine oder nur eine sehr mangelhafte Herkunftskennzeichnung haben. Es ist wichtig, darauf zu schauen und auch eine bessere und gescheitere Herkunfts­kenn­zeichnung zu forcieren, mit der man bei Kaufentscheidungen unterstützt wird.

Der Verein für Konsumenteninformation leistet unverzichtbare Arbeit, wie Sie sehen und auch hören, und damit das auch so bleiben kann, braucht es eben auch die entsprechende finanzielle Unterstützung, Herr Minister, diese ist notwendig. Sie, liebe Kolleg:innen von Grünen und ÖVP, können dafür sorgen – unsere Unterstützung hättet ihr. (Beifall bei der SPÖ.)

15.17



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 269

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag.a Elisabeth Scheucher-Pichler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


15.17.12

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles ist schon gesagt, aber eines möchte ich noch ganz klar festhalten: Ich weise es zurück, dass der ÖVP Konsumentenschutz nicht wichtig wäre – das weise ich wirklich zurück, weil das einfach nicht stimmt! (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Wie viele Anträge habt ihr denn?)

Ich freue mich über diesen Bericht, wir alle freuen uns über diesen Bericht und haben ihn auch gelesen. Er ist sehr vielfältig, der Herr Bundesminister hat das ja auch schon erwähnt. Ich brauche das jetzt nicht alles im Detail auszu­führen, aber man sieht, dass die finanziellen Mittel, die dem VKI zur Verfügung gestellt werden, ausreichen. Ich glaube auch, dass ein Vertrag über drei Jahre eine gute Lösung ist; ich würde mir in vielen Bereichen, speziell in den Ländern, wünschen, dass wir auch dort Dreijahresverträge bekommen. Aber wie gesagt, wichtig ist, dass wir da dranbleiben und nicht nur den VKI, sondern auch alle anderen Konsumentenschutzvereine entsprechend unter­stützen.

Ich möchte noch ein paar Zahlen herausgreifen: Die kostenlose telefonische und Onlineberatung ist ganz, ganz wichtig, da wurden 2022 immerhin 14 612 Fälle bearbeitet, das finde ich eine tolle Zahl. Im Rahmen der  Rechtsdurchsetzung konnten 231 Verfahren mit einer Erfolgsquote von 97 Prozent bestritten werden. Wir sehen also, das Geld ist da gut angelegt, die geleistete Arbeit ist sehr gut.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch im Namen unserer Fraktion bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des VKI bedanken, die eine sehr große Expertise haben, der Herr Bundesminister hat das ja auch erwähnt. Ich glaube, es ist wichtig, dass es da vielfältige Expertinnen und Experten gibt – ein großes


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Dankeschön an alle, die da mitarbeiten, auch vonseiten unserer Fraktion! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Fischer.)

Eines darf ich auch noch erwähnen, meine Damen und Herren: Es sind sehr oft Seniorinnen und Senioren, die betroffen sind und entsprechenden Schutz brauchen. Ich möchte das jetzt gar nicht näher ausführen, aber das ist so, aus vielerlei Gründen. Es ist daher besonders wichtig, dass wir auch diesen Aspekt im Auge haben und dass wir auch sozial Schwachen die Möglichkeit geben, niederschwellig und kostenfrei benötigte Informationen zu erhalten.

Noch einmal, wie gesagt: Verbraucherschutz ist nicht gleichzusetzen mit dem VKI – wir schätzen die dort erbrachte Leistung, aber es gibt auch viele andere Organisationen, die in diesem Bereich wichtige und wertvolle Arbeit machen. Wenn wir hier über die Finanzierung sprechen, sollten wir immer alle Organisationen mitberücksichtigen. Ich freue mich, wenn wir da weiter dranbleiben.

Ich möchte abschließend auch noch sagen: Heute Vormittag hat der Herr Finanzminister seine Budgetrede gehalten, und ich glaube, die wichtigste Botschaft ist, dass viele Maßnahmen gesetzt werden, die die Kaufkraft stärken, etwa die Valorisierung vieler Sozialleistungen. Das bedeutet Kaufkraft, das bedeutet Wohlstand, und das ist wichtig für unsere Gesellschaft und für die Wirtschaft, aber vor allem für die Menschen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Klaus Köchl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


15.20.21

Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich auf die Ausführungen meiner Vorrednerin, Elisabeth Scheucher, zu sprechen kommen darf, die gesagt


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hat, sie weist das zurück: Ich kann nur sagen, ihr von der ÖVP macht da wirklich eine Arbeitsverweigerung, was den Konsumentenschutz betrifft. (Abg. Scheucher-Pichler: Das weise ich zurück!)

Ich schaue mir das jetzt vier Jahre lang an. Ihr seid die, die da überhaupt nichts weiterbringen, ihr macht keine Anträge, und wenn Anträge von der Opposition kommen, dann interessiert euch das nicht und ihr vertagt das jedes Mal. Das ist für mich Arbeitsverweigerung im Konsumentenschutz. Ihr wollt nur die Konzerne bedienen und auf keinen Fall etwas anderes.

Herr Minister, ich traue Ihnen das zu – ich schätze Sie da sehr –, dass Sie darauf schauen, dass der Konsumentenschutz finanziell ausreichend ausgestattet ist, aber bringen Sie das auch in eine rechtlich gute Lage, dass man nicht jedes Mal beziehungsweise alle Jahre Angst haben muss, dass da irgendwelche Mittel gestrichen werden. Ich vertraue Ihnen da, aber passen Sie auf, Sie haben es mit der ÖVP zu tun, und die will keinen Konsumentenschutz. Das ist für mich einmal ganz klar. (Beifall bei der SPÖ.)

Es werden immer wieder gute Anträge von uns eingebracht. Ein Appell an die Grünen, an meine Kollegin Fischer: Unser Reparaturbonus, den wir für die Fahrräder haben wollten, kommt in Österreich ganz gut an. Wien zeigt es ganz deutlich vor, dass es zusätzliche Reparaturen gibt, auch für Fahrräder ohne Elektroantrieb. Das ist etwas ganz Wichtiges. Machen Sie das bitte, wir brauchen das ganz dringend!

Dann möchte ich noch ganz kurz etwas aufzeigen, weil Herbert Kickl gerade hier ist: Mir taugt das von den Freiheitlichen, das muss ich euch ganz ehrlich sagen. Herbert Kickl sagt in einer Aussendung, die Pflichtmitgliedschaft der Arbeiter­kammer gehöre so und so weg, und in der Sondersitzung: Die Arbeiterkammer gehört überhaupt aufgelassen! (Abg. Kassegger: Nein, das sind zwei unterschied­liche Paar Schuhe! Man muss nur sinnerfassend lesen können!)


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Und dann gibt es einen Entschließungsantrag von den Freiheitlichen, in dem es heißt: Arbeiterkammer fordert Zinssenkung bei Kontoüberziehungen. (Abg. Kassegger: Ja, aber wir reden da von zwei unterschiedlichen Dingen!) Das sind ein paar Absätze, und jedes Mal kommt: Die Arbeiterkammer hat Experten, die toll sind. (Abg. Kickl: Vielleicht haben die auch einen, der dir das Lesen beibringen kann!) Die Freiheitlichen haben das Gott sei Dank erkannt. (Beifall bei der SPÖ.) Sie nehmen das immer heraus und sagen: Die Arbeiterkammer fordert die Aussetzung der Strafzinsen bei Überziehung, AK-Tests haben bewiesen, dass das gut ist, die AK fordert dieses und jenes – und so geht das dahin. Mich freut das, Herbert Kickl, dass du das einsiehst, dass diese Sachen die richtigen sind. (Abg. Kickl: Ja, aber die AK hat auch ...!) Bitte, die Arbeiterkammer auf keinen Fall abschaffen! Auf keinen Fall abschaffen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

15.22

15.22.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort dazu ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, den Bericht gemäß § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation im Jahr 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, III-1012/2231 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mehrheitlich angenommen.


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Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 2232 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

 

15.23.51 Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 3 bis 8


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen jetzt zu den verlegten Abstimmun­gen über die Tagesordnungspunkte 3 bis 8, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 2241 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.


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Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1, 2 und 3 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Weiters haben die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 4 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit.


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Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenlawine stoppen - Entlastung für Österreich“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2241 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „begleitende Evaluierung der Wirkungen des Erhöhungsbetrages“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (335/E)

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden, in 2242 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag.a Romana Deckenbacher, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abände­rungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.


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Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag.a Romana Deckenbacher, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 Z 2.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag.a Romana Deckenbacher, Mag. Markus Koza, Kolle­ginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen jeweils gleichlautenden Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 3 § 100 Abs. 6 sowie Z 4 § 105 Abs. 6 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag.a Romana Deckenbacher, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 2 Z 2.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustim­mendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag.a Romana Deckenbacher, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen


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und Kollegen haben einen jeweils gleichlautenden Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 3 § 19 Abs. 7 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 3 § 21e eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, dieser Antrag ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag.a Romana Deckenbacher, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 3 § 21e samt Novellierungsanordnung eingebracht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 3 Z 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag.a Romana Deckenbacher, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 3 Z 2.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag.a Romana Deckenbacher, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen jeweils gleichlautenden Abänderungsantrag betreffend Art. 3 Z 3 § 67 Abs. 5 eingebracht.


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Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 2243 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung dazu geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 2244 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.


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Jetzt kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 2245 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte auch da jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 2247 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte auch da jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

 

15.32.2413. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2180 d.B.): Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010 geänderten Fassung (2233 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2188 d.B.): Zweites Protokoll zu dem am 21. September 2006 in Wien unterzeichneten Abkommen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (2234 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2196 d.B.): Proto­koll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik


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Österreich und der Regierung der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (2235 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Abgeordneter Karlheinz Kopf. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


15.33.50

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Doppelbesteuerungsabkommen sind in der Regel nichts Spektakuläres. Sie dienen ja auch nicht dazu, Menschen oder Organisationen doppelt zu besteuern, sondern ganz im Gegenteil dazu, Selbiges zu verhindern, wenn man in zwei – in der Regel in zwei – Ländern steuer­pflichtig ist.

Und doch sind diese Abkommen sehr, sehr wichtig. (Über die Lautsprecher­anlage erklingt ein lauter Pfeifton. – Ruf bei der SPÖ: So schlecht war die Rede nicht!) Die drei Abkommen, die heute hier zur Debatte stehen und über die abzustim­men ist, dienen einmal der Anpassung bestehender Abkommen an OECD-Standards und der Aktualisierung veralteter Bestimmungen, es geht aber vor allem um die Verhinderung von Missbrauch sowie Gewinnverlagerungen und -verkürzungen in solchen Fällen.

Sie dienen in vielen Fällen durchaus auch der Förderung der Wirtschafts­beziehungen der einzelnen Länder, zwischen denen diese Abkommen abgeschlossen werden und wurden. In einem Abkommen, nämlich jenem mit Deutschland, steckt auch noch etwas ganz Besonderes, was zum Beispiel für Grenzgängerinnen, Grenzgänger – etwa in meinem Heimatbundesland


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Vorarlberg, die täglich nach Deutschland pendeln – von besonderer Bedeutung ist. Es gab bisher eine Bestimmung, die besagt: Wenn an mehr als 45 Tagen Homeoffice gemacht wird, also nicht in jenem Land gearbeitet wird, sei das steuerschädlich. Man hat das bei Covid dann ausgesetzt, weil da das Pendeln natürlich nicht möglich war. Das soll jetzt mit einer Erleichterung ins Dauerrecht übernommen werden. Das betrifft immerhin über 1 000 Vorarlberger Grenzgängerinnen und Grenzgänger, aber natürlich auch solche in anderen Bundesländern.

Ich denke, das ist eine sehr, sehr sinnvolle Ergänzung in diesem Abkommen mit Deutschland. Ich bitte und ersuche, nachdem die Materie im Ausschuss schon breiten Konsens gefunden hat, auch heute um die Zustimmung dieses Hohen Hauses. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Tomaselli.)

15.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Ing. Reinhold Einwallner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


15.36.33

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Kollege Kopf hat es schon ausgeführt: Doppelbesteuerungsabkommen sind nicht die allerspannendsten Materien, die wir hier im Haus behandeln, aber nichtsdestotrotz umso wichtiger, weil sie natürlich ganz entscheidende Bereiche regeln und es notwendig ist, dass wir immer das Ziel haben, mit möglichst vielen Staaten Doppelbesteuerungs­abkommen zu haben, damit schlussendlich die Steuern dort ankommen, wo sie hingehören.

Bei den drei Abkommen, die wir jetzt behandeln – mit Deutschland, Neuseeland und China –, geht es in erster Linie darum, die aktuellen Standards und Vorgaben der OECD wieder einzubinden und zu aktualisieren. Das ist schon wichtig, weil auch beim Abkommen mit Deutschland, das zuletzt 2010


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geändert wurde, jetzt wieder eine Änderung notwendig wird und besonders im Bereich der Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung Klarheit geschaffen wird. Da gibt es zwar schon Instrumente, die wir uns bilateral gegeben haben, diese kommen aber ohne dieses Abkommen noch nicht zur Anwendung. Gerade das ist ein Bereich, in dem Doppelbesteuerungsabkommen wirken müssen, damit es eben nicht zu diesen Gewinnverkürzungen oder Gewinnverlagerungen kommt.

Der zweite wichtige Punkt sind aus meiner Sicht – natürlich auch ein Vorarlberger Blick – die Grenzgänger, aber nicht nur in Vorarlberg, weil es ja alle Bundesländer betrifft, die Tagespendler nach Deutschland und Grenzgänger haben. Es ist wichtig, dass man die Problematik, das Thema mit den Homeofficeregelungen, jetzt geregelt und auch klargestellt hat. Das ist nämlich eine Entwicklung, die sich in den letzten Jahren verstärkt ergeben hat, und das gehört auch entsprechend geregelt.

Ich denke, wir müssen genauso achtsam sein, wenn die nächsten Doppel­besteuerungsabkommen anstehen, ob es mit der Schweiz oder mit Liechtenstein ist, und auch im Fokus haben, dass wir die Grenzgänger auch dort ent­sprechend berücksichtigen können.

Abschließend – das wurde schon gesagt – geht es auch bei den anderen beiden Abkommen – jenem mit China und jenem mit Neuseeland – in erster Linie darum, die OECD-Standards zu erfüllen. Das wird damit vollzogen. Bei China ist es schon ein bisschen überfällig: Das letzte Abkommen ist aus dem Jahr 1997. Es wird also Zeit, dass wir es wieder aktualisieren. Ich weiß, dass es nicht immer einfach ist, diese Verhandlungen zu führen, dass die sehr langwierig sind. Sie sind aber dringend notwendig für die Steuerpolitik und auch dringend notwendig, um Steuerschlupflöcher zu schließen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun MMag. DDr. Hubert Fuchs. – Bitte, Herr Abgeordneter.



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15.39.21

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Österreicher! Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Neuseeland und China entsprechen derzeit – wir haben das heute schon gehört – nicht in allen Bereichen dem Standard der OECD betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sowie dem OECD-Standard betreffend die steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft und sind daher revisionsbedürftig. Wir begrüßen daher die Revision dieser drei Doppelbesteuerungsabkommen und werden dieser Revision auch unsere Zustimmung erteilen.

Insbesondere begrüßen wir natürlich die Revision des Doppelbesteuerungs­abkommens mit Deutschland, weil es im Bereich der Besteuerung von Grenzgängern den jüngsten Entwicklungen der Arbeitswelt und den damit einhergehenden geänderten Arbeitsformen Rechnung trägt.

Ich möchte aber auch auf ein Problem in Bezug auf Deutschland zu sprechen kommen, welches ich bereits in der letzten Sitzung des Finanzausschusses am 5.10. thematisiert habe, nämlich die Quellensteuerrückerstattung für österreichische Anleger in Deutschland. Wenn eine deutsche Aktiengesellschaft eine Dividende ausschüttet, dann werden in Deutschland nicht nur 25 Prozent Kapitalertragsteuer, sondern auch 0,55 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese Kapitalertragsteuer, in Summe also 26,375 Prozent, einbehalten, und zwar unabhängig davon, ob der Empfänger der Dividende in Deutschland oder in Österreich ansässig ist.

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland darf Deutschland aber nur 15 Prozent Quellensteuer einbehalten. Das bedeutet für den österreichischen Kleinanleger mit einem inländischen Depot, dass er sich die Differenz, also die 11,375 Prozent Quellensteuer, beim deutschen Bundes­zentralamt für Steuern in Bonn rückerstatten lassen muss.


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Derzeit dauert aber die Bearbeitung beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern mindestens 20 Monate, obwohl Deutschland und Österreich Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind. Das ist ein unhaltbarer Zustand, 20 Monate Mindestbearbeitungsdauer kann man nicht hinnehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieser unhaltbare Zustand im EU-Mitgliedstaat Deutschland muss beseitigt werden. Ansonsten kann man nur jedem österreichischen Kleinanleger raten, in Deutschland keine Aktien mehr zu kaufen. Das heißt, mit der EU ist nicht alles besser geworden.

Dass es auch anders geht, beweisen die Marktplätze in London und Amsterdam, obwohl das Vereinigte Königreich gar kein EU-Mitgliedstaat mehr ist. Dort bedarf es keiner Quellensteuerrückerstattung, weil entweder, wie im Vereinigten Königreich, keine Quellensteuer einbehalten wird oder sie, wie in den Nieder­landen, nur in der laut DBA zulässigen Höhe einbehalten wird.

Der Finanzminister und das Finanzministerium sind da gefordert, mit dem deut­schen Bundesfinanzministerium in Gespräche einzutreten, damit dieser unhaltbare Zustand für die österreichischen Kleinanleger endlich beseitigt wird.

Herr Finanzminister beziehungsweise Herr Staatssekretär, ich würde Sie bitten, sich da für die österreichischen Steuerzahler einzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun am Wort ist Mag. Nina Tomaselli. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


15.43.27

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Herr Präsident, da hat sich ein der eingeschlichen. Ich bin aber eine Sie.


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Meine Vorredner haben es bereits ausgeführt: Es geht um ein Doppelbesteue­rungsabkommen mit unserem größten Nachbarn, der Bundesrepublik Deutschland. Jetzt kann sich jeder zu Hause fragen: Was geht mich das an? – Ja, vor allem für die über 100 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger bietet dieses Doppelbesteuerungsabkommen eine deutliche Erleichterung. Da kann ich mich den Vorrednern nur anschließen.

Als viel wichtiger erachte ich allerdings, wieso dieses Doppelbesteuerungs­abkommen überhaupt notwendig geworden ist: weil einzelne Elemente im derzeit gültigen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland nicht den OECD-Mindeststandards bezüglich Steuerumgehung und Steuervermeidung entsprechen, zu denen sich Deutschland und auch Österreich verpflichtet haben. Dass sie sich verpflichtet haben, ist auch gut so, denn dass sich die G20, die OECD, auch die Europäische Union dem Kampf gegen die internationale Steuerpiraterie verschrieben haben, ist nur fair und gerecht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Tatsächlich kann es ja nicht sein, dass einzelne Staaten einen unfairen Steuerwettbewerb betreiben, dass auf der anderen Seite international tätige Unternehmen durch aggressive Steuerplanung Steuerschlupflöcher ausnutzen und ihre Steuern massiv drücken, denn das schadet letztendlich dem Wettbewerb der Unternehmen untereinander, weil gerade kleine und mittelständische Unternehmen derartige Möglichkeiten nicht nutzen können.

Deshalb ist es auch irgendwie naheliegend, dass viele Bürgerinnen und Bürger das Steuersystem, so wie es im Moment ist, als ungerecht empfinden, denn Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen haben eben kaum die Möglichkeit einer Steuergestaltung. Es ist deshalb meiner Meinung nach die Pflicht der Politik, gegen Steuerbetrug und aggressive Steuergestaltung anzukämpfen.

Jetzt hat Kollege Einwallner gesagt, Doppelbesteuerungsabkommen sind vielleicht nicht das Spannendste, aber sie sind trotzdem elementar, weil sie


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definieren, wie wir ein faires Miteinander auf steuerlicher Ebene leben wollen.

Wir wollen, dass die Akzeptanz und die Bereitschaft, sich an den Kosten des Gemeinwesens in Form von Steuern zu beteiligen, so hoch bleiben, und deshalb halte ich es für unerlässlich, dass die Politik sicherstellt, dass sich niemand steuerlichen Verpflichtungen entzieht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Mag. Gerald Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.


15.46.43

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ja, es wird jetzt für die Grenzpendler nach Deutschland ein bisschen besser, aber eben nur ein bisschen. Ich finde, das muss man sagen: Das Problem, das die Grenzpendler haben, ist nicht gelöst. Es kann leider weiterhin passieren, dass die Wohnung des Grenzpendlers vom Finanzamt zur Betriebsstätte erklärt wird.

Was weg ist, ist die 45-Tage-Frist, aber es gibt immer noch eine 25-Prozent-Grenze bei der Arbeitszeit, die man im Homeoffice verbringen darf. Also sehen wir, dass bei zwei Tagen pro Woche der Betreffende schon darüber ist. Das Finanzamt würde sich dann auch anschauen, ob der Arbeitgeber die Tätigkeit im Homeoffice verlangt hat oder nicht.

Jetzt gibt es eine Situation der Rechtsunsicherheit. Für wen? – Nicht nur für den österreichischen Steuerpflichtigen, der in Deutschland arbeitet, sondern auch für das deutsche Unternehmen, das ja überhaupt keine Lust hat, in Österreich auf einmal eine Betriebsstätte zu haben. Die sagen dann zu dem Mitarbeiter: Nein, dieses Risiko gehe ich gar nicht ein! Du machst mir kein Homeoffice, sondern du rückst ins Büro ein!


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Damit produzieren wir zusätzlichen Verkehr, indem Leute in die Firma fahren, anstatt im Homeoffice zu verbleiben. Das – so habe ich vor ganz wenigen Tagen aus dem Finanzministerium eine Auskunft bekommen – werde auf EU- und auf OECD-Ebene noch verhandelt. – Ja eh, da sind wir einer von mehreren Spielern.

Nach meinem Informationsstand hat Deutschland das mit Belgien und Frankreich aber jeweils bilateral geklärt. Dann werden wir das hoffentlich auch mit Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und mit unseren anderen Nachbarstaaten zusammenbringen. Das ist mühsame Arbeit für die Mitarbeiter im Finanzministerium, aber es geht um die Menschen, die Steuern zahlen. Denen wollen wir ja keine Prügel zwischen die Beine werfen.

Inzwischen konnte nämlich erreicht werden, dass im Bereich der Sozialversiche­rung Grenzpendeln okay ist, wenn man bis zu 49,9 Prozent im Homeoffice arbeitet. Bei der Steuer gilt das nicht. Es versteht doch kein Mensch mehr, dass bei der Sozialversicherung 49,9 Prozent und bei der Steuer 25 Prozent okay sind. Das muss doch übereinstimmen.

Also bitte ich den Herrn Staatssekretär und seine Leute im Finanzministerium, der Geschichte so nachzugehen, dass für die Betriebe im Ausland, die österreichische Mitarbeiter beschäftigen, und für die österreichischen Erwerbs­tätigen, die einen Arbeitgeber im Ausland haben, Rechtssicherheit besteht. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

15.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Andreas Hanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


15.49.50

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Wir debattieren in diesem Tagesordnungspunkt


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Adaptierungen von Doppelbesteuerungsabkommen, wie von meinen Vorrednern schon ausgeführt wurde. Das ist in Wirklichkeit sehr unspektakulär, weil es auch um eine technische Umsetzung von Standards geht, die uns von der OECD und anderen Organisationen vorgegeben werden.

Die Grenzgängerthematik ist auch bereits angesprochen worden. Das ist schon ein Thema, das man insgesamt nicht unterschätzen soll – und da diese rechtlichen Klarstellungen vorzunehmen halte ich persönlich insgesamt für sehr wichtig. In der Debatte sieht man ja auch schon, dass diesbezüglich weitgehend Einvernehmen zwischen den Fraktionen hergestellt werden konnte.

Wenn wir Doppelbesteuerungsabkommen diskutieren – und da möchte ich auch aufgreifen, was der eine oder andere Vorredner schon gesagt hat –, dann diskutieren wir natürlich internationale Steuerpolitik. Ich möchte auf etwas aufmerksam machen, das meiner Meinung nach in der Diskussion etwas untergeht: Wir haben jetzt im parlamentarischen Prozess in einem Begutachtungs­verfahren vom Finanzministerium eine Regierungsvorlage erhalten, in der es um eine globale Mindeststeuer für Körperschaften geht. Das halte ich schon für sehr, sehr beachtlich.

138 Staaten weltweit haben sich darauf verständigt, dass es einen 50-prozentigen Mindeststeuersatz für internationale Unternehmen geben soll. Die Einigung dieser 138 Staaten hat zu einer EU-Richtlinie geführt, die derzeit nationalstaatlich umgesetzt wird. Das ist schon etwas, das Österreich immer sehr forciert hat. Ich darf an die Ratspräsidentschaft erinnern, in der man immer gesagt hat: Es ist schon wichtig, da global entsprechende Mindeststeuersätze zu haben, damit der Steuerwettbewerb zwischen den Ländern zwar wahr­scheinlich nicht aufhört, aber zumindest eingeschränkt wird. Das ist schon ein großer Schritt, und ich freue mich auch über diese Debatte, die uns da bevorsteht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 289

Die technische Umsetzung der Doppelbesteuerungsabkommen ist allerdings da, und ich freue mich über das Einvernehmen hier im Parlament. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


15.52.01

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wir werden diesem Doppelbesteuerungsabkommen zur Verhinderung von Doppelbesteuerung auch zustimmen. Wenn wir über Doppelbesteuerungs­abkom­men reden, dann ist es immer wichtig, darauf zu schauen: Wie ist denn die unterschiedliche Steuerstruktur in den Ländern und was heißt das bei uns?

Das ist gerade wieder ein Anlass, darauf hinzuweisen, dass wir in Österreich Handlungsbedarf haben – insbesondere wenn es um die Übergewinnsteuer bei Energieunternehmen geht, die wir heute schon ausgeführt haben. Der Finanz­minister hat uns heuer versprochen, dass 4 Milliarden Euro dabei hereinkommen werden. Leider hat er nicht einmal 10 Prozent davon geschafft, sondern nur 240 Millionen Euro. Das führt dazu, dass die Steuer für manche Personen ganz gering ist – nämlich für die, die sehr viel Geld haben – und jene, die jeden Tag in Österreich arbeiten und Leistung erbringen, immer den vollen Steuersatz zahlen müssen.

Wer Steuern einhebt, muss auch darauf schauen, dass das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird. Da könnte die österreichische Bundesregierung auch vom Ausland lernen. So eine Doppelbesteuerung könnte dabei helfen. Vielleicht kann man einmal bei den Ländern nachfragen, wie sie die Inflation reduziert haben oder was sie gemacht haben, dass die Inflation, unter der heute alle leiden, bei ihnen nicht so ausgeprägt ist. Das wäre wichtig. Ich denke, das


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sollte man bei den Doppelbesteuerungsabkommen auch miteinander diskutie­ren. – Besten Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Ing. Klaus Lindinger. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Ruf bei der ÖVP: ... kläglicher Versuch!)


15.54.02

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wie von den Vorrednern schon angesprochen diskutieren wir hier mehrere Doppelbesteuerungsabkommen, die geändert und auch an den OECD-Standard angepasst werden.

Im speziellen Fall des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Österreich kommen wir den jüngsten Entwicklungen – vor allem aus der Coronazeit mit den Homeofficetagen – nach, um vor allem bei den Grenzgängern diese Homeofficetage besser zu berücksichtigen. Was passiert? – Wie gesagt, die Anpassung der Grenzgängerregelung für nicht selbstständig Tätige und die Einführung der Grenzgängerregelung für Bedienstete im öffentlichen Dienst.

Die Definition von Grenzgänger besagt, dass sich sowohl der Wohnort als auch die Arbeitsstätte innerhalb von 30 km Luftlinie von der Grenze befinden müssen. Wie es schon mehrmals angesprochen wurde, waren bisher maximal 45 Tage davon ausgenommen. Wie sieht die Besteuerung aus und wer hat das Besteuerungsrecht? – Im Falle der Grenzgänger für unselbstständig Beschäftigte hat es der Wohnsitzstaat, und im Falle der Beschäftigten im öffentlichen Dienst hat es der Arbeitgeberstaat.

Ich rede als Oberösterreicher, und beinahe das ganze Innviertel ist in der Grenzregion zu Deutschland. Es ist, glaube ich, für die arbeitenden Menschen im Grenzraum enorm wichtig, dieses vereinfachte und bessere System auch dementsprechend nutzen können – sowohl für die Deutschen, die zum Arbeiten


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nach Österreich kommen, als auch für die Österreicher, die in Deutschland arbeiten.

Wir freuen uns, weil im Ausschuss auch schon alle Fraktionen ihre Zustimmung bekundet haben, dass wir da eine Vereinfachung und somit eine Verbesserung beschließen können. (Beifall bei der ÖVP.)

15.56.01

15.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist nun dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Finanz­ausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010 geänderten Fassung in 2180 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Finanzausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Zweites Protokoll zu dem am 21. September 2006 in Wien unterzeichneten Abkommen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in 2188 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.


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Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Finanzausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll in 2196 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

15.57.52 16. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2199 d.B.): Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanz­insti­tutionen (IFI-Beitragsgesetz 2023) (2236 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Angela Baumgartner. – Bitte, Frau Abgeordnete.


15.58.15

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute den österreichischen Beitrag zur 16. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds.

Mit insgesamt 127,42 Millionen Euro leistet Österreich im Gleichklang mit internationalen Geldgebergemeinschaften einen wertvollen Beitrag zur Armutsbekämpfung und zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der 37 ärmsten Länder Afrikas. Das ist eine wichtige Verpflichtung, der Österreich natürlich gerne und seit vielen Jahrzehnten nachkommt.


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Internationale Fonds – in diesem Fall der Afrikanische Entwicklungsfonds in Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Entwicklungsbank – stellen sicher, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Diese Unterstützung fördert die nachhaltigen Entwicklungsziele und bringt nachhaltige Stabilität in die Regionen. Es werden unter anderem Projekte und Programme finanziert, die die Auswirkungen des Klimawandels bekämpfen und nachhaltige Arbeitsplätze entstehen lassen. Dadurch kann vor allem der Jugend ein positiver Blick in die Zukunft garantiert werden. Die globalen Krisen treffen uns alle, aber die Ärmsten natürlich noch mehr. Hilfe vor Ort war immer schon das beste Mittel, um eine nachhaltige Stabilität in den Regionen zu sichern.

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine und die damit einhergehende Unsicherheit und Knappheit der Nahrungsmittel sowie die fehlende Verfügbarkeit von Energie, aber auch die Klimawandelanpassungen sind die größten Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

Es gibt viele Herausforderungen, zu deren Bewältigung der Afrikanische Entwicklungsfonds ein gutes und erprobtes Instrument darstellt. So kann in den nächsten Jahren ein resilienter und nachhaltiger Wachstumspfad in den ärmsten afrikanischen Ländern unterstützt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.


16.00.39

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden, die 16. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds und auch die außerordentliche Wiederauf­füllung für die Entschuldung sind nicht nur sehr große finanzielle Beiträge zur Official Development Assistance – wobei man dazusagen muss, dass das


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meiste aus dem Topf für die ODA aus dem Finanzministerium kommt –, sondern es sind auch substanzielle Beiträge, wenn es darum geht, Armut zu vermeiden, Arbeit zu schaffen, wenn es darum geht, dass Frauen gleichberechtigt sind, dass Kinder geschützt werden, dass große Infrastrukturprojekte geschaffen werden und vieles andere mehr. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Die Größe der Entwicklungsbanken ermöglicht es, sehr effizient mit sehr großen Projekten wo hinzugehen und wirklich das Leben der Menschen zu ver­ändern. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zu sagen, dass natürlich alle Entwicklungsbanken auf dem Modell der Bretton-Woods-Institutionen fußen, die nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet worden sind und nach wie vor die geopolitische Situation von damals widerspiegeln, die mit der heutigen nicht mehr wirklich vereinbar ist.

Darum gibt es ein relativ starkes Bestreben seitens der Länder des globalen Südens, dass man Finanzinstitutionen ins Jetzt und ins Hier hereinholt und die Stimmrechte und die Mitbestimmungsmöglichkeiten in einer Art und Weise verteilt, dass es den jetzigen geopolitischen Gegebenheiten entspricht und dass es auch die dementsprechende Ownership jener Länder gibt, die die Nutz­nießer dieser Projekte sind.

Es ist daher wichtig, dass wir ein Auge darauf haben und überlegen, wie man diese internationalen Finanzinstitutionen hinsichtlich ihrer Entscheidungs­kom­petenz und ihrer Strukturen weiterentwickeln kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Multilateralismus muss aber noch mehr können. Ich denke da an Steuern, an eine globale Steuergerechtigkeit, an das Mobilisieren von Steuergeldern für Länder des globalen Südens durch das Trockenlegen von Steuersümpfen, das Schließen von Steuerschlupflöchern. Ich erinnere da an den Addis Abeba-Accord von 2016. Dieser enthielt schon einen Appell, dass es eine Steuerpolitik auf globaler Ebene braucht.


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Es gibt von August dieses Jahres einen Bericht des UN-Generalsekretärs mit dem Titel Road ahead for a truly global Tax Cooperation, der drei Optionen aufzeigt, wie denn unter dem Dach der Vereinten Nationen institutionalisierte Diskussionen zum Thema Steuern und Steuergerechtigkeit entstehen könnten.

Es wäre fein, wenn der Herr Finanzminister demnächst einmal unserer Einladung in den Unterausschuss Entwicklungszusammenarbeit folgt und wir dieses sehr wichtige und sehr relevante Thema für die Menschen dieser Welt mit ihm gemeinsam dort diskutieren könnten, auch die Frage, was für eine Position denn Österreich zu diesen Themen haben wird. – Vielen lieben Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Punktlandung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reimon. – Bitte sehr.


16.03.52

Abgeordneter Michel Reimon, MBA (Grüne): Herr Präsident! Die Wieder­auffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds ist ein Schritt, der in den letzten Jahrzehnten oft gesetzt wurde. Der Afrikanische Entwicklungsfonds ist ein großes Projekt, dessen Bedeutung kaum überschätzt werden kann. Afrika als weltweit ärmster Kontinent braucht Unterstützung – wobei es teilweise auch um Unterstützung vonseiten jener Länder geht, die sich auf Afrikas Kosten bereichert haben und sich zu reicheren Ländern gemacht haben –, und hier arbeitet man intensiv daran.

Es gibt tatsächlich das Problem, dass es in den letzten Jahrzehnten zwar eine Aufwertung der Entwicklungspolitik gegeben hat, dass aber nun mit der Coronakrise die Fortschritte der letzten zwei Jahrzehnte in der Entwicklungs­arbeit zerstört sind. So heißt es im Zwischenbericht zur 15. Auffüllung dieses Fonds. – Zwei Jahrzehnte Entwicklungspolitik im südlichen Afrika wurden


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durch die Auswirkungen der Coronakrise zerstört, und wir stehen jetzt dort, wo wir zu Anfang des Jahrtausends gestanden sind. Wir müssen mit dieser Entwicklungsarbeit weitermachen, müssen das intensiv machen, müssen etwas aufholen.

Südlich der Sahara sind vermutlich 50 Millionen Menschen in den letzten drei Jahren unter die Armutsschwelle gerutscht, nämlich 50 Millionen zusätzliche Menschen nur durch die Auswirkungen dieser neuen Wirtschaftskrise.

Wir können in Europa viel über Migration reden, über Abwehrmaßnahmen und was auch immer hier diskutiert wird; wir müssen aber auch darüber reden, wie wir die Wirtschaft in Afrika so entwickeln, dass es vielleicht weniger Flucht gibt.

Wir müssen als Europa helfen und Entwicklungsarbeit sauber machen und ernst nehmen. Eine der wichtigsten Maßnahmen, die wir da haben, ist dieser Entwicklungsfonds mit großem Volumen, wobei wir 120 Millionen Euro aus Österreich beitragen, und das sind nur 2 Prozent des Gesamtvolumens.

Wir sollten froh sein, dass es ein derartig großes europäisches Projekt gibt, und dankbar sein dafür, dass ein solches Projekt im großen Stil angegangen wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das hat, darauf muss man auch hinweisen, im Gesamtzusammenhang noch eine Bedeutung: Jedes Projekt, das wir hier machen und an dem wir aus Österreich heraus sehr detailliert arbeiten können, hat natürlich auch einen Verwal­tungsauf­wand, und solche Projekte wie der Afrikanische Entwicklungsfonds sind bei großen Maßnahmen effizienter, als wenn wir als einzelne EU-Mitglied­staaten in diesem Bereich arbeiten.

Seien wir froh, dass die Afrikanische Entwicklungsbank und in anderen Weltregionen andere große Organisationen so effizient arbeiten können! Es gab eine Überprüfung. Die Afrikanische Entwicklungsbank ist unter 47 öffent­lichen Hilfsinstitutionen die zweiteffizienteste, wenn es darum geht, Hilfe vor


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Ort zu bringen. Seien wir froh, dass wir solche Organisationen unterstützen! Unterstützen Sie bitte diesen Antrag! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Zarits. – Bitte sehr.


16.07.04

Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Danke erst einmal an meine Vorredner, die schon sehr, sehr viel über dieses wichtige Instrument gesagt und vieles erläutert haben.

In den ärmsten afrikanischen Staaten herrscht derzeit die größte Rezession der letzten 50 Jahre. Das betrifft vor allem Staaten, die es schon vor den globalen Krisen sehr, sehr schwer gehabt haben, wobei die Situation dort entsprechend verschärft wurde.

Es geht beim Afrikanischen Entwicklungsfonds um Hilfe vor Ort, und es ist natürlich unsere Pflicht, Solidarität zu leben und hier auch zu helfen. Österreich ist seit 1981 Mitglied beim Afrikanischen Entwicklungsfonds. Wir unter­stützen damit 37 Länder in Afrika, die unsere Hilfe natürlich auch brauchen. Der Fonds stellt den Ländern Kredite zu besonders günstigen Bedingungen zur Verfügung, zum Teil auch nicht rückzahlbare Kredite.

Was sind die Ziele? – Vieles wurde schon von meinen Vorrednern erwähnt. Ein herzliches Dankeschön auch an alle anderen Fraktionen, die diesen Antrag unterstützen. Es geht darum, dass wir Hilfe vor Ort leisten, dass wir die Armut verringern, dass wir Kindern eine Grundbildung beziehungsweise Grundaus­bildung ermöglichen.

Es geht um Lebensmittelsicherheit, um den Kampf gegen Aids, um den Kampf gegen Kinder- und Müttersterblichkeit, um Aufbau von Infrastruktur und es geht um Perspektiven für die Menschen vor Ort in Afrika, in den ärmsten Ländern.


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Wenn wir vom Aufbau der Infrastruktur reden, dann denken jetzt viele wahrscheinlich an Straßen- oder an andere Infrastrukturprojekte. Es geht aber zum Teil auch darum, dass wir den Menschen in Afrika vor Ort Zugang zu Trinkwasser schaffen. Damit leisten wir einen sehr, sehr wesentlichen Beitrag zur weltweiten Entwicklungszusammenarbeit und für gelebte Solidarität. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Natürlich müssen wir in Afrika auch für stabile Verhältnisse sorgen. Je mehr wir dort vor Ort tun, umso geringer wird der Migrationsdruck. Es ist wichtig, Perspektiven vor Ort zu schaffen, Entwicklungsprojekte zu ermöglichen, Arbeits­plätze zu schaffen, Menschen dort in ihren Heimatländern Perspektiven zu geben, sich dort im Heimatland etwas aufzubauen.

Wir übernehmen globale Verantwortung mit diesem Betrag von 127 Millionen Euro für die Bekämpfung von Hunger und Not, die hier im Mittelpunkt steht. Es geht um internationale Solidarität, es geht um Hilfe vor Ort. Ich bitte alle Fraktionen, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stark. – Bitte sehr.


16.09.47

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Auch ich darf mich zum Afrikanischen Entwicklungsfonds äußern und möchte all das unterstreichen, was vor mir von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt wurde, möchte aber noch eine Dimension hinzufügen und einen kleinen Bogen spannen.

Wir alle haben in den letzten Tagen furchtbare Bilder gesehen, nicht nur aus dem Gazastreifen, sondern auch aus anderen Ecken dieser Erde. Für mich besonders beeindruckend war eine in den Trümmern sitzende Frau in Afghanistan,


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die durch ein Erdbeben ihr Haus, ihr Hab und Gut und ihre Zukunft verloren hat – im Wissen, dass da niemand kommt, der hilft, im Wissen, dass da nicht eine Armada an Feuerwehrleuten und Rettungssanitätern kommt, wie es bei uns üblich ist, sondern da kommt wahrscheinlich niemand.

Dieses Leid wird noch einmal durch die Eindrücke aus der Ukraine und natürlich durch die fürchterlichen Eindrücke aus dem Gazastreifen ergänzt. Überall dort werden Menschen ihrer Perspektive beraubt. Überall dort erleiden Menschen unglaubliches Leid, unglaubliche Armut, Schmerzen, und eigentlich wird ihre gesamte Perspektive gekappt.

Das führt mich jetzt zum aktuellen Tagesordnungspunkt, denn mit diesem Afrikanischen Entwicklungsfonds, den wir unterstützen, können wir als Österreich, können wir als Teil von Europa einen Beitrag dazu leisten, dass in 37 Ländern Afrikas, die von besonderer Armut getroffen sind, wieder Perspektive einziehen kann; eine Perspektive – da bin ich bei Kollegen Zarits –, die nicht bei hochtechnologischen Dingen beginnt, sondern bei ganz rudimentären, nämlich bei der Wasserversorgung. Diese Perspektive kann es Menschen möglich machen, in ihrer Heimat zu bleiben. Diese Perspektive kann es Menschen möglich machen, sich nicht auf eine unsägliche Wanderung, auf eine unsägliche Flucht zu begeben, die mit Hunderten Problemen verbunden ist – mit noch mehr Problemen, als die Menschen ohnedies schon haben.

Deshalb können wir froh und stolz sein, dass wir diese Hilfe leisten können. Im europäischen Kontext tun wir das in einem überdurchschnittlichen Ausmaß mit 127 Millionen Euro. Das ist Geld, das wir bestens dafür anlegen, um besonders getroffenen Menschen eine echte Perspektive zu bieten. In diesem Sinne freue ich mich über Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.12

16.12.44



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 300

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2199 der Beilagen.

Ich darf die Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein dementsprechendes Zeichen ersuchen. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wer das auch in dritter Lesung tut, wird wieder um ein Zeichen gebeten. – Auch das ist das gleiche Stimmverhalten und damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen. – Danke schön.

Bevor ich zum 17. Tagesordnungspunkt komme, darf ich die Abordnung der Gewerkschafter des Bundesheeres der Landesgruppe Vorarlberg recht herzlich bei uns begrüßen. – Herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.)

16.13.3917. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2135 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik der Philippinen und der Tunesischen Republik zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (2259 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 17.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


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Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Prammer. – Bitte, bei Ihnen steht das Wort, Frau Abgeordnete.


16.14.02

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Haager Kindesentfüh­rungsüber­einkommen – ist ein bisschen ein komplizierter Ausdruck – ist ein ganz wichtiges Instrument, denn es regelt – auch wiederum kompliziert – die zivilrechtlichen Aspekte von Kindesverbringungen über Grenzen hinaus. Das bedeutet, dass für Kinder, wenn sie Elternteile haben, die unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben und in einem Land leben, immer das Land, das zuständig ist – und das ist meistens das Land, in dem das Kind mit den Eltern gemeinsam lebt –, entscheiden wird, wenn sich diese Eltern trennen, bei wem das Kind in Zukunft bleiben soll und wie die Verpflichtungen des anderen Elternteils sind. Es wird nach dem Recht von dem Staat geregelt, in dem das Kind mit den Eltern gemeinsam gelebt hat. Solange das alles gemeinsam und einvernehmlich funktioniert, ist das nie ein Problem.

Ein Problem ist es dann, wenn es zu Streitigkeiten zwischen den Eltern kommt, und das ist bei grenzüberschreitenden Fällen ganz besonders dramatisch. Es ist innerhalb des Landes schon dramatisch, wenn es zu solchen Konflikten kommt, aber wenn dann ein Elternteil mit dem Kind in ein anderes Land geht, dann steigert sich das noch einmal zur Potenz. Das führt in einzelnen Fällen zu sehr, sehr dramatischen Situationen und genau diese Situationen regelt das Übereinkommen.

Es kann nicht regeln, wie sich die Eltern dem Kind gegenüber verhalten. Es kann nicht regeln, wie sie mit dem Kind umgehen, welche psychischen Belastungen – die sind immer bei solchen Fällen dabei – die Eltern dem Kind zumuten. Es kann auch nicht regeln, ob die Eltern es schaffen, auf die Bedürfnisse des Kindes einzugehen und die eigenen zurückzustellen. All das kann das Übereinkommen natürlich nicht regeln. Was es aber regeln kann, ist, dass es einen Staat gibt,


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einen einzigen Staat, der dafür zuständig ist, zu regeln, wo das Kind leben soll. Das Übereinkommen sorgt dafür, dass dieser Anspruch auch umsetzbar ist. Das bedeutet, dass sich alle Staaten daran halten, wenn ein Staat entschieden hat.

Damit das in möglichst vielen Staaten der Welt möglich ist, ist es auch wichtig, dass möglichst viele Staaten diesem Übereinkommen beitreten und das passiert hier. Hier treten zwei weitere Staaten dem Übereinkommen bei, das ist gut so. Deshalb ersuche ich darum, dass Sie alle diesem Antrag zustimmen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Troch. – Bitte sehr.


16.16.43

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht hier um Kindesentführung. Das sind leider keine Einzel­fälle, das ist ein internationales Phänomen und genau dieses Haager Übereinkommen von 1980 soll rechtsstaatliche Maßnahmen der Behörden auch möglich machen, um Kindesentführung einzuschränken, einzudämmen und zu bekämpfen.

Um zu zeigen, dass es nicht nur eine theoretische Geschichte ist, möchte ich einen Fall präsentieren: Österreich, Oberösterreich, Leonding. Ein 51-jähriger Vater entführt beide Kinder des in Scheidung begriffenen Ehepaares; die Mutter, 25 Jahre alt, die Kinder zwei beziehungsweise fünf Jahre alt. Der Fluchtweg soll über Deutschland nach Tunesien gehen, die deutsche Polizei schnappt bei Kontrollen den Vater. Er hat kein Beglaubigungsschreiben der Mutter mit, dass er mit den Kindern ins Ausland fahren darf. Die deutschen Behörden nehmen das zum Anlass, zu recherchieren, den Vater aufzuhalten und schließlich Kontakt mit Leonding aufzunehmen. Es stellte sich heraus, dass es um eine Kindesentführung gegangen ist.


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Das zeigt: Es gibt leider ganz klare Fälle. In einem Rechtsstaat darf man Kindesentführungen natürlich in keiner Weise akzeptieren, sondern in einem Rechtsstaat entscheiden Gerichte, was für das Wohl der Kinder besser ist, wo die Kinder bleiben, wo die Kinder integriert sind, bei welchem Elternteil die Kinder gut und sicher und für das Kindeswohl am besten aufgehoben sind.

Die SPÖ stimmt natürlich dieser Ratifizierung zu. Fragwürdig ist für mich: Tunesien hat ja bereits 2017 das Haager Abkommen ratifiziert. Warum legt die Regierung erst im Jahr 2023 – sechs Jahre nach der Ratifizierung durch Tunesien! – dieses Abkommen vor? Sechs Jahre ist nichts passiert, das ist mir zu lange. – Danke, auf Wiederhören. (Beifall bei der SPÖ.)

16.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir sind gut verbunden mit dir, Herr Abgeordneter. Ich hoffe, du verabschiedest dich nicht. (Allgemeine Heiterkeit.)

Die nächste und letzte Wortmeldung dazu kommt von Frau Abgeordneter Salzmann. – Bitte sehr.


16.19.25

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident, vielen Dank für die Worterteilung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz unserer Kinder hat eine ganz hohe Priorität für uns alle in unserer Gesellschaft in Österreich. Jedes Kind hat das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen, auf den Schutz vor wirtschaftlicher und auch vor sexueller Ausbeutung.

Wir müssen alles daransetzen, dass unsere Kinder vor körperlicher Bestrafung, vor der Zufügung seelischen Leides, vor sexuellem Missbrauch und auch vor anderen Misshandlungen geschützt werden.

Viele Kinder sind für ihr Leben lang traumatisiert, wenn ihnen physische oder psychische Gewalt zugefügt wird. Daher haben wir hier bereits im September ein umfassendes Kinderschutzpaket verabschiedet, das viele


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vorbeugende Schutz­maßnahmen beinhaltet – einerseits zur Prävention, andererseits aber auch das Stärken des Opferschutzes, aber auch härtere und höhere Strafen für die Täter.

Die Strafen, meine Damen und Herren, sollen den Unrechtsgehalt der Tat wider­spiegeln. Die Strafen werden heute – so ist die nächste Gesetzesvorlage, die wir heute noch debattieren werden – verdoppelt und teilweise verdreifacht werden. Der Tätigkeitsbereich der Täter soll eingeschränkt werden, sie sollen ein Tätigkeitsverbot bekommen. Diese sollen künftig nicht mehr mit Kindern arbeiten können.

Kindesmissbrauch verlagert sich zunehmend auf die sozialen Netzwerke und daher werden wir heute hier zur Missbrauchsbekämpfung Strafverschärfungen und gezielte Maßnahmen beschließen.

Das jetzt zur Debatte vorliegende Haager Übereinkommen, in das wir nun wieder zwei Länder aufnehmen werden, ist in diesem Gesamtpaket ein sehr wichtiger Bereich und sehr wichtiger Teil, meine Damen und Herren. Das Haager Übereinkommen regelt nämlich multilateral die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, damit Kinder vor den Folgen von Kindesent­füh­rungen, die immer wieder passieren, geschützt werden. Es handelt sich dabei um Fälle, in denen meist ein Elternteil ein Kind, das unter 16 ist, unrechtmäßig in ein anderes Land bringt oder es dort zurückhält. Kinder werden gegen ihren Willen und gegen den Willen der Erziehungsberechtigten in eine völlig fremde Gesellschaft hineingestoßen.

Meine Damen und Herren, es ist sehr begrüßenswert, dass die Staaten Philip­pinen und Tunesien nun auch einen Beitrittsantrag gestellt haben, und darüber wollen wir heute einen Beschluss fassen. In Anbetracht dessen, dass uns allen Kinderschutz über alles geht und wir den Kinderschutz ausbauen müssen, bitte ich Sie alle um eine sehr, sehr breite Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.22

16.22.31



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 305

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin, die soeben geredet hat, ein Schlusswort? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Dann kommen wir gleich zur Abstimmung über den Antrag des Justizaus­schusses, den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 2135 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu genehmigen.

Wer damit einverstanden ist, den darf ich um ein dementsprechendes Zeichen bitten. – Ist das eine Gegenstimme? (Abg. Martin Graf erhebt sich von seinem Sitzplatz.) – Nein. Dann ist es doch einstimmig. Ich danke sehr.

16.23.0818. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2208 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Kommunikationsplattformen-Gesetz und das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert werden (2260 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 18.

Ich darf Frau Bundesminister Zadić recht herzlich bei uns begrüßen.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist – wie vorhin auch – Frau Abgeordnete Prammer. Bei ihr steht das Wort. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


16.23.46

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben im letzten Tagesordnungspunkt


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schon ein bisschen etwas dazu gehört. Was wir hier heute verabschieden wollen, ist ein Gesetz, mit dem endlich der Begriff Kinderpornografie aus dem Straf­gesetzbuch ausscheidet. Ein Begriff, der nicht das widerspiegelt, was tatsächlich dahintersteckt, nämlich entsetzliches Leid, das Kindern angetan wird.

Um das zu unterstreichen, werden die Bestimmungen dazu geändert. Es werden die Strafen, die dafür vorgesehen sind, entschieden erhöht. Das ist wichtig, denn in den Strafen spiegelt sich der Unwert wider, den die Gesellschaft einer Straftat zumisst. Die Vergewaltigung von Kindern, Kinder diesem schrecklichen Leid auszusetzen – es gibt, glaube ich, nichts Schlimmeres und wir als Gesell­schaft können uns nichts Schlimmeres vorstellen als diese Verbrechen. Das Bild­material, das davon angefertigt wird, das Bildmaterial, das diesen Missbrauch immer und immer wiederholt, dieses Bildmaterial muss ebenso unter strenge Strafe gestellt werden.

Wir haben da mehrfache Abstufungen gemacht. Einerseits gibt es jetzt dieses Grunddelikt. Wir haben aber aus unterschiedlichen Gründen auch mehrere Qualifikationen für dieses Delikt eingeführt. Es gibt strengere Strafen dafür, wenn es besonders junge Kinder betrifft, nämlich unmündige Minderjährige, und es gibt besonders strenge Strafen oder es ist ein besonders hoher Strafrahmen vorgesehen, wenn sehr viel Material bei einem Täter oder bei einer Täterin gefunden wird. Das ist richtig so, und das ist sehr wichtig!

Was aber genauso wichtig ist: Die Regelung über die Tätigkeitsverbote wird angepasst. Die Regelung über die Tätigkeitsverbote hat bisher immer nur bedeutet, dass Täter, die mit Kindern arbeiten, das nicht mehr tun dürfen, wenn sie Taten begehen. In Wirklichkeit ist es aber wichtig, dass kein Täter mehr mit Kindern arbeiten darf und deshalb haben wir diese Tätigkeitsverbote ausgeweitet.

Was ebenfalls wichtig ist: Wir haben im Zusammenhang mit diesem Gesetz auch einen sehr, sehr großen Fokus auf den Präventionsbereich gelegt. In diesem Zusammenhalt werden wir es schaffen, dass wir wirklich Verbesserungen für die


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Kinder erreichen können, denn – und das wissen wir alle – Strafen alleine, Strafdrohungen halten niemanden davon ab, ein Verbrechen zu begehen, schon gar nicht ein Verbrechen, das sich auf einer Gefühlsebene, auf einer Lustebene abspielt. Da helfen Strafdrohungen nichts, denn man hat keine Strafdrohung im Kopf, wenn man das Verbrechen begeht. Was aber schon hilft und was Täter durchaus abschreckt, vor allem dann, wenn sie alleine vor einem Computer sitzen, ist, dass sie wissen, sie werden erwischt werden, und wenn sie erwischt werden, dann gibt es rasch ein Verfahren und rasch eine Bestrafung.

Deshalb werden auch die Ermittlungsmaßnahmen und die Mittel für die ermittelnden Beamten und für die ermittelnden Staatsanwaltschaften massiv erhöht und gestärkt. Denn nur im Zusammenhalt von diesem gesamten Maßnahmenpaket können wir es schaffen, unsere Kinder besser zu schützen. Das ist das Wichtigste, denn keinem Kind darf Leid zugefügt werden! – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Yildirim. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


16.27.36

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße einmal ganz herzlich unsere Gäste aus Kufstein. Ich freue mich immer, wenn in den von Wien weiter entfernten Bundesländern das Interesse fürs Parlament so hoch ist und wir Besucher:innen von dort hier haben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um Kinder. Es geht um die Schwächsten in unserer Gesellschaft. In unserer Verfassung steht: „Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung“, Schutz vor sexueller Ausbeutung, Schutz vor sexuellem Missbrauch – in diesen Punkten herrscht gesellschaftlicher Konsens.


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Die Realität sieht anders aus, wie uns zahlreiche, auch sehr prominente Fälle in den vergangenen Monaten und Jahren schmerzlich vor Augen geführt haben.

Sehr viele Menschen verstehen auch nicht, wieso derartige Verbrechen in vielen Fällen – zumindest nach dem Verständnis von Nichtjuristinnen und Nichtjuristen – nicht zu tatangemessenen Strafen führen. Nun werden wir das Kinderschutzpaket nach einem halben Jahr Vorlaufzeit heute endlich beschließen. Im Justizausschuss hat es die Zustimmung aller Parteien gegeben. Natürlich wird sich die SPÖ heute für härtere Strafen bei Onlinemissbrauch aussprechen. Wir wollen damit deutlich machen, dass Gewalt gegen Kinder, dass Missbrauch der Schwächsten in unserer Gesellschaft nicht akzeptiert wird. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Steinacker.)

Wie sehr die Zeit drängt, zeigt eine Statistik des Bundeskriminalamtes, wonach im Jahr 2022 eine enorme Zunahme der Zahl der Anzeigen wegen Online­kindesmissbrauch in Österreich festgestellt wurde. Waren es 2017 noch 733 Anzeigen aufgrund von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, wurden 2022 insgesamt 2 061 angezeigte Fälle – die Dunkelziffer ist weitaus höher – registriert. Die Tendenz ist steigend. Drei Viertel – und das erschreckt uns alle maßlos: drei Viertel! – aller Fälle von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen geschehen dabei im privaten Umfeld.

Im Internet werden jeden Tag Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Schutz vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung verletzt. Ich sage das auch hier in aller Deutlichkeit: Hinter jedem Bild, hinter jedem Video steht reale Gewalt, steht realer Missbrauch, steht eine Vergewaltigung eines Kindes, steht ein abscheu­liches Verbrechen an den Schwächsten in unserer Gesellschaft.

Es macht für mich keinen Unterschied, ob jemand diese Verbrechen selbst begeht oder ob jemand durch den Erwerb von Bild- und Tonmaterial das Begehen derartiger Verbrechen fördert. Wir haben daher einen Antrag auf ein umfassendes Bundeskinderschutzgesetz eingebracht. Er wurde im Justiz­ausschuss leider vertagt, Frau Ministerin, das ist sehr bedauerlich. Härtere


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Strafen für diejenigen, die diese Verbrechen begehen, sind ein notwendiger Schritt. Wir müssen aber auch versuchen, Missbrauch und Gewalt an Kindern bereits im Vorfeld, bereits bevor die Taten begangen werden, zu verhindern, denn jede vollendete Tat ist eine zu viel. (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht um Kinder, um die Schwächsten unserer Gesellschaft, daher braucht es verpflichtende Kinderschutzkonzepte für Institutionen und Vereine, die mit Kindern arbeiten. Es braucht Workshops zur Sensibilisierung von Polizist:innen, von Richter:innen, Pädagog:innen. Es braucht Gewaltschutz und einen permanenten Krisenstab, der für beste Vernetzung und Nutzung von Know-how sorgt, eine Basisfinanzierung von Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen. (Beifall bei der SPÖ.)

Dabei spielen natürlich auch Gewaltambulanzen eine Rolle. Den Antrag dazu dürfen Sie auch nicht vertagen, da wäre es gut, wenn Sie als Regierung jetzt in die Gänge kommen. Bei Gewalt- und Kinderschutz gibt es keine Zeit zu verlieren, das muss höchste Priorität haben. Daher werden wir dieses Paket heute unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.32


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stefan. – Bitte.


16.32.27

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch den erschütternden Fall Teichtmeister, der aus unserer Sicht noch nicht endgültig abgearbeitet und aufgeklärt ist, ist beim Thema Kindesmissbrauch etwas in Bewegung gekommen. Das ist positiv zu bemerken. Mit diesem Gesetzesvor­schlag hat die Bundesregierung einen Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Das ist auch der Grund dafür, warum wir heute zustimmen werden.


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Dennoch geht es für uns eindeutig nicht weit genug. Wir sind der Meinung, dass da noch etliches fehlt. Wir haben daher im Ausschuss schon einen Antrag eingebracht, der interessanterweise vertagt wurde. Er wurde nicht abgelehnt, sondern mit dem Hinweis: na ja, da sind Punkte drinnen, über die wir noch diskutieren wollen!, vertagt. Das ist der eindeutige Hinweis darauf, dass selbst die Regierung erkannt hat: Man ist erst den ersten Schritt gegangen und es fehlen noch weitere.

Das führt eben genau zu unserem Antrag, zu unserem Kinderschutzpaket, dem freiheitliche Kinderschutzpaket. Ich will Ihnen daher heute noch einmal die Möglichkeit geben, dem zuzustimmen, weil es ja offensichtlich auch mit Ihrer Intention zusammenpasst. Es ist ein Entschließungsantrag, das heißt, es geht um noch keine konkrete Formulierung. Sie können also heute zustimmen und können sagen: Ja, das sind alles Punkte, die wir teilweise vielleicht mit heute umsetzen, aber auch die darüber hinausgehenden Punkte halten wir für gut und richtig.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinderschutzpaket“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf, der folgende Punkte zum Inhalt hat, zuzuleiten:

- Ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Täter überall dort, wo sie mit Minderjäh­rigen und allen anderen schutzbedürftigen Personengruppen zu tun haben könnten.“– Nämlich ein absolutes, wir beschließen heute auch eines, aber das hat Lücken.


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„- Die drastische Verschärfung der Mindest- und Höchststrafen bis hin zu lebenslanger Haft.“ – Da gehen uns die Straferhöhungen zu wenig weit, vor allem Mindeststrafen wären oft notwendig.

„- Einen lebenslangen Strafregistereintrag.“– Das ist auch ganz wichtig im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsverbot und damit zusammenhängend:

„- Einen kostenlosen Zugriff auf das eigene digitale Strafregister.“ – Damit man nachweisen kann, dass man eben nicht belastet ist.

„- Ein Verbot öffentlicher Förderungen für Einrichtungen die verurteilte Kinderschänder beschäftigen.

- Die Übernahme aller Therapie -und Verfahrenskosten der Opfer durch den Staat, der sich diese vom Täter wieder zurückholt.

- Den Ausbau der Volksanwaltschaft zur zentralen Anlaufstelle für Kindesmissbrauchsopfer.

- Die Ausdehnung der zivilrechtlichen Verjährung auf über 30 Jahre hinaus.“ – Das ist auch sehr wichtig, weil ja gerade Opfer des Kindesmissbrauchs erst sehr spät die Möglichkeit haben, das aufzuarbeiten und tätig zu werden.

„- Den Ausbau aller Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch.

- Ein Verbot von Kindersexpuppen und sogenannten ‚Pädophilen-Handbüchern‘.“– Das fehlt völlig im Gesetz.

„- Den Ausbau der psychologische Verfahrenshilfe für Opfer während des Verfahrens.

- Den Abbau von Hürden beim Zugang zu ‚Triebhemmern‘.“ – Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt, weil in Wirklichkeit dort tatsächlich die Gesellschaft geschützt werden kann.


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*****

Ich hoffe auf ein Umdenken bei den Regierungsparteien und auch bei den anderen Parteien und auf Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall der FPÖ.)

16.36

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Susanne Fürst, Rosa Ecker, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kinderschutzpaket

eingebracht im Zuge der Debatte über den Top 18: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2208 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Kommunikationsplattformen-Gesetz und das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert werden (2260 d.B.), in der 233. Sitzung des Nationalrates, am 18. Oktober 2023.

Sexueller Missbrauch ist Mord an Kinderseelen. Jemand, der Zehntausende Akten von Kindesmissbrauch angehäuft hat, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon und kann aus dem Gerichtssaal direkt nach Hause gehen - oder auf die Malediven fliegen. Die Opfer und ihre aus dem unermesslichen Leid resultierenden Bedürfnisse müssen im Mittelpunkt stehen.

Die Täter müssen die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen! Das Recht muss auf der Seite der Opfer stehen und nicht auf der Seite der Täter. Das wäre normal.

Aber heute schützen Gesetze und Rechtsprechung mehr die Täter als die Opfer. Es hat nicht die Therapie des Täters im Vordergrund zu stehen, sondern der Schutz der Gesellschaft vor dem Täter.


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Bilder oder Videos von sexuell missbrauchten Kindern sind Abbildungen von schweren Verbrechen und nichts anderes. Kindesmissbrauch und Kinderpornographie gehen Hand in Hand. Täter sind nicht nur diejenigen, die diese abscheulichen Verbrechen begehen, abbilden und kaltblütig verbreiten. Täter sind auch all jene, die sich an diesen abscheulichen Gräueltaten ergötzen und daraus sexuelle Befriedigung ziehen. Diese pädophilen Täter müssen zum Schutz unserer Kinder die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Denn würde niemand nach kinderpornographischen Inhalten suchen, würde sie auch niemand produzieren und vielen Kindern bliebe unermessliches Leid erspart.

Nichts sagt mehr über ein politisches System aus, als wie es mit dem Schutz unserer Kinder umgeht.

Der Fall Teichtmeister hat einmal mehr gezeigt: Das österreichische Strafrecht ist in seiner Wertung revisionsbedürftig.

Die Diskrepanz zwischen dem Strafrahmen bei Wirtschaftsdelikten und Delikten gegen die sexuelle Integrität sowie die Höhe der Strafen bei Verurteilungen ist unverhältnismäßig.

Ein Täter, der über 70.000 Dateien, die Kindesmissbrauch darstellen, gespeichert hat, diese Kinderbilder auch noch mit gewaltverherrlichenden Texten versehen hat, bekommt 2 Jahre auf Bewährung, aber ein Hochstapler, der Frauen um über 600.000 Euro betrogen hat, bekommt 5 Jahre unbedingt.

Das eine bedeutet einen körperlichen Schaden, der vielleicht heilen kann, und ein seelischer Schaden, der wahrscheinlich nie mehr heilen wird, und das andere ist ein wirtschaftlicher Schaden, der möglicherweise gut gemacht werden kann.

Es ist nicht einzusehen, warum ein Pädophiler mit einer so milden Strafe davonkom­men soll. Das Strafmaß muss daher so erhöht werden, dass potenzielle Täter fürchten müssen, für lange Zeit weggesperrt zu werden, und dass Verurteilte für längere Zeit von der Gesellschaft ferngehalten werden.


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Nach wie vor ist es möglich, dass ein einschlägig vorbestrafter Täter in Bereichen arbeitet, in denen er seine Triebe ausleben kann.

Und noch immer ist der Kauf von Kindersexpuppen und das Herunter- und Hochladen sowie die Verbreitung von Pädophilenhandbüchern in Österreich straffrei.

Die Opfer solcher Taten werden oft mit ihren Problemen allein gelassen: Therapien sind teuer und werden nicht übernommen. Familien können die Kosten oft nicht aufbringen und werden so der Möglichkeit beraubt, ihren Kindern die Hilfe zu geben, die sie brauchen, um vielleicht einmal ein normales Leben führen zu können.

Es kann auch nicht sein, dass Schadenersatzansprüche nach 30 Jahren verjähren. Oft ist es so - siehe die Heimopfer in Wien - dass die Opfer sich erst als Erwachsene mit diesem seelischen und psychischen Schmerz auseinandersetzen können.

Es muss wieder das Opfer in den Mittelpunkt gestellt werden und nicht der Täter, denn das wünschen sich nicht nur die Opfer, sondern auch die Österreicher, denn sie wollen wieder das Gefühl haben, dass sie vom Staat mehr Sicherheit bekommen als jene, die den Schwächsten der Gesellschaft Schmerz und Leid zufügen.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf, der folgende Punkte zum Inhalt hat:

1.         Ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Täter überall dort, wo sie mit Minderjährigen und allen anderen schutzbedürftigen Personengruppen zu tun haben könnten.


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2.         Die drastische Verschärfung der Mindest- und Höchststrafen bis hin zu lebenslanger Haft.

3.         Einen lebenslangen Strafregistereintrag.

4.         Einen kostenlosen Zugriff auf das eigene digitale Strafregister.

5.         Ein Verbot öffentlicher Förderungen für Einrichtungen die verurteilte Kinderschänder beschäftigen.

6.          Die Übernahme aller Therapie -und Verfahrenskosten der Opfer durch den Staat, der sich diese vom Täter wieder zurückholt.

7.         Den Ausbau der Volksanwaltschaft zur zentralen Anlaufstelle für Kindesmissbrauchsopfer.

8.         Die Ausdehnung der zivilrechtlichen Verjährung auf über 30 Jahre hinaus.

9.         Den Ausbau aller Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch.

10.       Ein Verbot von Kindersexpuppen und sogenannten „Pädophilen-Handbüchern“.

11.       Den Ausbau der psychologische Verfahrenshilfe für Opfer während des Verfahrens.

12. Den Abbau von Hürden beim Zugang zu „Triebhemmern“.

zuzuleiten.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Steinacker. – Bitte sehr.



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16.36.17

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Frau Staatsekretärin! Werte Kollegen und Kolleginnen hier im Hohen Haus! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Ich bin heute wirklich stolz und froh darüber, dass wir im Justiz­ausschuss eine dermaßen gute, interessante, wesentliche, herausfor­dernde, sachliche Diskussion zu diesem großen Thema des Schutzes der Kinder vor Gewalt, vor allem vor sexueller Gewalt, gehabt haben, und dass wir uns bei all den Themen, bei denen wir vielleicht differenzierter Ansichten sind, trotzdem darauf geeinigt haben, dass all das, was heute vorliegt und was wir heute Gesetz werden lassen, so wesentlich ist.

Ich möchte es kurz erläutern, denn es ist so wichtig, Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen. Sie sind vor allem bei sexueller Gewalt, die an ihnen verbrochen wird, ein Leben lang traumatisiert. Wir müssen das verhindern. Alle Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben, haben genau dies im Fokus ihrer Reden gehabt. Ich kann nur sagen: Ja, unterstreichen wir das! Schützen wir die Kinder und Jugendlichen in Österreich vor allem vor sexueller Belästigung, Gewalt, mit wirksamer Prävention und effektiver Strafver­folgung!

Da bin ich schon am Punkt, und zwar bei der Prävention einerseits, nicht nur bei einer Generalprävention, denn alle diese strafrechtlichen Regelungen setzen natürlich einen Rahmen und sagen, was erlaubt und was verboten ist. Selbstver­ständlich ist deswegen das Strafrecht auch ganz wichtig und notwendig. Ja, als Ultima Ratio, da muss aber davor schon viel passieren. Da muss man die Kinder an der Hand nehmen, ihnen beibringen, was im digitalen Raum gut und was schlecht ist, was sie tun können, wie sie sich selbst schützen können. All das muss aber letztendlich den Kindern helfen. Die Schule muss ein Ort der Sicherheit sein. Da werden viele Maßnahmen gesetzt, die in den präventiven Bereich gehen. Die Kinder müssen wissen, wo sie sich hinwenden können.


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Wir im Justizausschuss haben die Tatbestände verändert, vor allem die Strafen verschärft. Bei Besitz von sexualisierten Darstellungen Jugendlicher über 14 Jahre erhöhen wir die Strafdrohung von ein auf zwei Jahre, wenn die Kinder und Jugendlichen unter 14 Jahre sind, von zwei auf drei Jahre. Wenn vor allem, wie auch Fälle kürzlich gezeigt haben, Hunderte oder Tausende dieser Missbrauchsdarstellungen bei jemandem gefunden werden, dann soll, wenn viele Abbildungen besessen werden, mit der neuen Qualifikation auch eine hohe Strafdrohung greifen. Für das Herstellen und Verbreiten – das ist ja noch einmal böser, als diese Abbildungen nur für sich zu haben – ist die Strafdrohung nunmehr fünf bis zehn Jahre.

Meine Damen und Herren, dieser Lückenschluss beim Tätigkeitsverbot, was zugegebenermaßen immer wieder Thema im Justizausschuss war, ist auch ganz wichtig. Das heißt, das Tatbestandsmerkmal, dass man schon in einem Bereich mit Kindern arbeiten musste, um strafbar zu werden, fällt weg. Das ist für mich ein ganz, ganz wichtiger Punkt.

Ich möchte den Fokus hier im Hohen Haus noch auf die Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei legen, denn es ist so wichtig, die Täter auszuforschen, diejenigen, die unseren Kindern dieses Unrecht antun, die die Kinder missbrauchen, die jedes Mal wieder, wenn sie die Bilder anschauen, einen erneuten Missbrauch an den Kindern begehen. Deswegen ist es uns so wichtig, dass es eine perfekte Schnittstelle zwischen Polizei und Justiz gibt.

Wie wir heute Vormittag auch bei der Vorstellung des Budgets gehört haben, wird gerade im Bereich des Inneren in den Ermittlungen, vor allem im digitalen Bereich, verstärkt der Fokus darauf gelegt, dass die Kinder und Jugendlichen insofern geschützt werden, dass man den Tätern auf die Spur kommt, sie verfolgen kann und dass wir in der Justiz dann tatsächlich die Verurteilungen vornehmen können. Genau das ist das Wichtige.


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Noch einmal: Kein Kind darf Opfer werden! Unser ganzer Fokus muss darauf gerichtet sein, die Kinder und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt zu schützen. Das muss unsere oberste Priorität sein.

Und noch einmal: Es gilt, die Kinder an der Hand zu nehmen, ihnen beizubringen, was sie im digitalen Raum machen sollen und nicht sollen – vor allem nicht sollen. Was das Thema Sexting betrifft, so wurde, weil die Jugendlichen sich ja auch untereinander Darstellungen von sich selbst schicken, im Justizministerium mit Erlass geregelt, dass, wenn Jugendliche untereinander solche Bilder verschicken, dann eben keine Strafverfolgung eintritt.

Meine Damen und Herren, ich habe es schon gesagt: Ich bin stolz auf die Diskussionen im Justizausschuss, sie waren von einer hohen Kompetenz und Sachlichkeit getragen. Ich bin dankbar dafür und ich freue mich, dass wir heute einstimmig diesen ganz wichtigen Gesetzesbeschluss fassen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Margreiter. – Bitte.


16.41.06

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen auf der Galerie und vor den diversen Bildschirmen! Die monströse Dimension dieses Problems, dieses gesellschaftlichen Problems der sexualisierten Gewalt an Kindern, an unseren Jüngsten, die sich nicht wehren können, wurde bereits von den Vorrednerinnen und Vorrednern zum Ausdruck gebracht. Ich will das nur unterstreichen.

Ich habe den Eindruck, in unserer Gesellschaft ist eine dunkle Decke vorhanden, die dieses Problem zudeckt, dessen Dimension wir uns leider wahrscheinlich


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nicht ausreichend drastisch vorstellen können. Es gibt Gesundheitseinrich­tun­gen, es gibt Sozialeinrichtungen und es gibt die Justiz, wo eben in diese dunkle Decke dann immer wieder Löcher geschlagen werden, wo man dann in dieses Problem hineinsieht.

Das Problem ist insofern ein ganz gravierendes, weil es ja nicht nur die Gegen­wart und das Lebensglück und die Lebensfreude dieser armen kleinen Kinder betrifft, sondern weil sich diese Missbrauchshandlungen ja in die Zukunft fortschreiben. Daher ist es wirklich ein dringendes Gebot, dass wir hier als der zuständige Gesetzgeber alle Register ziehen, um diesem Problem endlich beizukommen. Das wird nicht von heute auf morgen geschehen, aber dieses Gesetzespaket, das wir heute hier beschließen – mit den weiteren Maßnahmen, die dann ebenso behandelt werden, wie die Präventionskonzepte im Bildungsbereich –, ist ein erster Schritt.

Ich würde appellieren: Wir sollten uns in diesem Haus ein für alle Mal darauf verständigen, dass wir dieses Thema nicht zum Gegenstand parteipolitischer Profilierung und parteipolitischen Taktierens machen. Wenn es um unsere Kinder geht, dann sollten wir in diesem Haus ganz klar gemeinsam Kante zeigen – und da muss ich schon die Kritik anbringen, die auch von Kollegin Yildirim schon angesprochen worden ist:

Ich habe am 14. Oktober 2020 – vor mehr als drei Jahren – einen Antrag eingebracht, weil ich das Problem gekannt habe – als Jurist, als einer, der immer wieder als Pflichtverteidiger in die grauenhafte Situation kommt, sich mit diesen Dingen beschäftigen zu müssen. Ich bin gerade unlängst wieder zum Verfahrenshelfer bestellt worden und habe eine Anklageschrift bekommen, von der ich sicher bin, meine Damen und Herren hier im Hohen Haus, das wollen Sie nicht lesen. Das will niemand lesen, so grausam und grausig ist das.

Genau aus diesem Wissen heraus habe ich damals schon diesen Antrag gestellt, der in etwa die gleichen Maßnahmen vorgesehen hat, die wir heute beschließen. Das wurde im Justizausschuss vor drei Jahren vertagt, und ich


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meine, wenn es um Kinder und um solche Werte und um solche wichtigen Themen geht, dann sollte nicht diese Vertagungspraxis, diese automatische Vertagung von Oppositionsanträgen stattfinden (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ), sondern da muss man schauen: Um welches Problem geht es?, und geht es um Kinder, dann gilt es zu sagen: Das schauen wir uns gleich an!

Wir haben drei Jahre verloren. Wir hätten das alles – die höheren Strafdrohun­gen und all das – schon vor Jahren beschließen können. (Abg. Prammer: Wir haben überhaupt nichts verloren! Wir haben die ganze Zeit daran gearbeitet!) Immerhin passiert das jetzt, und das ist zu begrüßen. In diesem Sinn wird es heute einen einstimmigen Beschluss geben, und ich hoffe, dass das nicht das Ende ist, denn es ist noch sehr, sehr viel zu tun, damit wir unsere Kinder in unserer Gesellschaft vor diesem grauenhaften Phänomen schützen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Yildirim und Schrangl.)

16.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. – Bitte sehr.


16.45.27

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Zunächst möchte ich mich ganz herzlich und aufrichtig bedanken: bedanken für die sehr konstruktive Diskussion im Ausschuss und auch dafür, dass wir es tatsächlich schaffen, zu diesem hoch emotionalem Thema einen einstimmigen Beschluss zu fassen, wenn ich das den Reden jetzt richtig entnommen habe.

Ich glaube, das ist ein sehr starkes Zeichen für den Kinderschutz. Es zeigt, dass der Schutz von Kindern vor Missbrauch und Gewalt für uns alle oberste Priorität hat. Dabei ist entscheidend, dass wir verhindern, dass Kinder überhaupt erst zu Opfern von Gewalt und Missbrauch werden. Unsere Aufgabe ist es, die jüngsten und die vulnerabelsten Mitglieder unserer Gesellschaft – und genau das sind auch die Kinder – zu schützen, bevor ihnen etwas passiert. Wir müssen dafür


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sorgen, dass ihr Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen nicht nur auf dem Papier steht, sondern ganz selbstverständlich für alle gilt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Um das zu erreichen, haben wir als Bundesregierung ein umfassendes Kinder­schutzkonzept vorgelegt. Dabei geht es um präventive Schutzmaßnahmen, es geht um die gestärkte Opferhilfe, es geht um eine effektive Strafverfolgung, und ja, es geht auch um härtere Strafen und um ein ausgeweitetes Tätigkeits­verbot.

Die Justiz kommt leider erst dann zum Zug, wenn schon etwas passiert ist, wenn es schon zu spät ist. Daher ist es mir wichtig und ich halte das wirklich für fortschrittlich, dass wir in den Schulen ein verpflichtendes Kinderschutzkonzept haben, dass wir Vereine, die mit Kindern arbeiten, fördern, sodass sie auch Kinderschutzkonzepte, entsprechende qualitätsvolle Kinderschutzkonzepte etablieren können, damit wir Eltern wissen, dass unsere Kinder in diesen Vereinen sicher sind, damit wir wissen, dass die Kinder dort sicher spielen können und gewaltfrei ihren Alltag verbringen können.

Und ja, wenn es um die Strafhöhen geht, so war es uns wichtig, dass diese Strafhöhen auch das Unrecht der Tat widerspiegeln. Es geht ja letzten Endes immer auch darum, welchen Stellenwert wir diesem geschützten Gut verleihen wollen, und wir sagen: Es ist uns wichtig, dass Kinder gewaltfrei aufwachsen können!, und deswegen braucht es auch entsprechende Strafen, damit sich das Unrecht dieser abscheulichen Tat auch in den Strafen widerspiegelt. Genau deswegen werden sowohl für den Besitz als auch für die Herstellung die Strafen verdoppelt und zum Teil auch verdreifacht.

Wir haben auch noch etwas gemacht: Kinderpornografie – der Begriff Kinderpornografie ist so verharmlosend! Kein Kind hat zugestimmt, so abgebildet zu werden, und genau deswegen müssen wir es als das bezeichnen, was es auch ist: Es ist die Darstellung von Kindesmissbrauch. Und genau das


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spiegelt sich jetzt auch im Gesetz wider. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Wir haben noch das Tätigkeitsverbot ausgeweitet. Wir haben endlich eine bestehende Lücke geschlossen, denn bisher war es so: Wenn jemand vorher nicht mit Kindern gearbeitet hat und als Sexualstraftäter verurteilt wurde, dann war es nicht möglich, ein Tätigkeitsverbot auszusprechen, das heißt, in Folge konnte man durchaus mit Kindern arbeiten. Genau diese Lücke schließen wir, denn es ist irrelevant, was man vorher gearbeitet hat: Wenn man ein verurteilter Sexualstraftäter ist, hat man in Folge nicht mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. Ich halte das für einen ganz wichtigen Lückenschluss. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Salzmann und Schrangl.)

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesen Maßnahmen unsere Kinder in Österreich noch besser vor Gewalt und vor Missbrauch schützen können. Um das zu schaffen, müssen wir dafür sorgen, dass Kinder in Einrichtungen, in denen sie sich aufhalten – sei es beim Sport, in der Schule, in Vereinen –, auch geschützt sind.

In diesem Sinne baue ich darauf, dass wir diese Kinderschutzpakete umfassend auf den Weg bringen und dass die Vereine diese Kinderschutzpakete annehmen und etablieren, damit unsere Kinder dort auch sicher sind. – Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Abg. Ragger.)

16.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Drobits. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


16.50.47

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich darf


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eingangs eine Pensionistengruppe aus dem Burgenland, aus Loipersdorf-Kitzladen, herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Nun, in der Bevölkerung heißt es sofort: Es muss etwas passieren, damit etwas getan wird! – Das war auch beim Fall Teichtmeister so, bei dem dann von Kinderschänder und so weiter gesprochen worden ist – jedenfalls war es gesellschaftspolitisch notwendig, Schritte zu setzen. Diese Schritte, Frau Bundesministerin, haben Sie mit diesen Gesetzesänderungen jetzt einmal gesetzt, indem der Strafrahmen erhöht worden ist, um auch zu zeigen, dass dieses Delikt, diese Vorgehensweisen gemäß Strafgesetzbuch und anderen prozessualen Vorschriften nicht geduldet und höher bestraft werden.

Sie (in Richtung Bundesministerin Zadić) und auch alle anderen Vorredner haben es aber bereits gesagt: Es bedarf mehrerer Maßnahmen. Kinderpornografie beziehungsweise die Bilder, die uns aus den digitalen Foren bekannt sind, sind nämlich schreckliche Sachen. Es ist schrecklich zuzusehen, dass die Schwächsten der Gesellschaft – das sind die Kinder – wirklich benutzt und ausgenutzt werden, deshalb bin auch ich der Meinung, dass es nicht nur strafrechtlicher Änderungen bedarf, sondern dass es, wie wir bereits vorhin von Kollegin Yildirim gehört haben, auch weiterer Änderungen im Bereich eines Kinderschutzgesetzes oder auch eines -paketes in den Schulen bedarf.

Ich denke, dass auch die Eltern und die Schulen in die Pflicht genommen werden müssen, genau das aufzuzeigen. Ich selbst durfte als Datenschutzsprecher in den letzten Monaten einen Entschließungsantrag hier einbringen, in dem auch der Datenschutz in den Schulen aufgezeigt wird, und gerade das Dark Forum beziehungsweise die Daten in diesem Bereich sind ja Grundlage für die Kinder­pornografie. Deshalb denke ich, dass dieser Antrag betreffend Datenschutz und auch Ihr (in Richtung Bundesministerin Zadić) Kinderschutzpaket durchaus Wirkung zeigen können, damit auch die Eltern sensibilisiert werden und endlich diese Bilder, die harmlos ausschauen, dann wirklich löschen.


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Es ist mir aber wichtig, eine Thematik aufzuzeigen: Es gibt ein Rechercheteam namens „STRG_F“. Dieses „STRG_F“-Team hat Daten und Links gelöscht, die wirklich auf Bildern Missbrauchshandlungen an Kindern zeigen. Diese Löschung ist wesentlich, damit diese Daten nicht weiter verarbeitet werden. Ich fordere auch Sie, Frau Bundesministerin, auf, auch im Hinblick auf die guten Ideen dieses Rechercheteams, gleichfalls eine Taskforce einzurichten, damit die Löschung dieser Daten sehr schnell erfolgt, um in weiterer Folge genau diese Verletzungen zu verhindern, die wir heute besprochen haben.

Abschließend: Dieses Thema muss dringend ernsthaft von allen Verantwor­tungs­trägern in dieser Republik behandelt werden. Wir, unsere Fraktion, nimmt das sehr ernst, und ich denke, aufgrund des einstimmigen Beschlusses machen das alle. Ich sage: Es darf nicht sein, dass die sozial Schwächsten – das sind die Kinder – Betroffene von Kinderpornografie werden! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

16.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schrangl. – Bitte.


16.54.04

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der Schutz der Kinder geht uns alle an. Durch die technische Weiterentwicklung wird und wurde es leider immer einfacher, solches Bildmaterial herzustellen, und noch einfacher, es zu verbreiten. Dieses Gesetz trägt dieser Weiterentwicklung nun Rechnung, und daher stimmen wir ihm natürlich auch zu.

Kollege Margreiter hat schon einen sehr wichtigen Punkt angesprochen: Mit einem Antrag, wie jener der Freiheitlichen, der schon lange im Justizausschuss liegt, nämlich hinsichtlich Verschärfung und weiterer Maßnahmen gegen den


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Kindesmissbrauch, hätte es solch einen Fall oder so ein schändliches Urteil wie im Fall Teichtmeister nicht gegeben.

Was wir leider auch feststellen müssen, ist, dass zwar der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Gesetz Einzug gehalten hat, aber nicht der sonstige Missbrauch von Kindern. Wir haben keine Berücksichtigung von Bildmaterial von körperlicher und psychischer Gewalt gegenüber Kindern sowie auch nicht von Vernachlässigung von Kindern. Ich finde, das hätte in dieser Gesetzgebungsperiode oder in diesem Gesetz auch noch mitbehandelt werden können. (Beifall bei der FPÖ.) Dies fordert übrigens nicht nur die Freiheitliche Partei, sondern das ist auch in einer Stellungnahme der Kinderschutzeinrichtung Die Möwe enthalten gewesen. Das heißt, Sie haben davon gewusst.

Frau Abgeordnete Yildirim hat einen weiteren wichtigen Punkt angesprochen: Es gibt keinen Unterschied zwischen der Herstellung und dem Konsum solch schrecklichen Bildmaterials. Wenn es jemand konsumiert, wird es leider wahr­schein­lich auch immer jemanden geben, der es herstellt. Daher muss auch der Konsument mit mehr und mit höheren Strafdrohungen rechnen. (Beifall bei der FPÖ.) – Wenn die SPÖ doch auch bei der Strafverschärfung im Bereich des Suchtmittelgesetzes so konsequent wäre!

Wir Freiheitlichen stellen daher noch weitere Forderungen, nämlich ein absolutes Tätigkeitsverbot für einschlägig Verurteilte, die Einführung von Mindeststrafen und einen lebenslangen Eintrag im Strafregister, damit wir unsere Kinder und damit die Vereine wie auch die Schulen und andere Erziehungseinrichtungen unsere Kinder umfassend schützen können und damit kein einschlägig Verurteilter mehr durch das Raster fällt und mit unseren Kindern in irgendeiner Form zusammenarbeiten kann. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Staatssekretärin. – Bitte.



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16.56.55

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm: Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Abgeordnete zum Nationalrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher der heutigen Nationalratssitzung! Der heutige Beschluss macht in Zukunft hoffentlich den Unterschied, ob jemand, der als Sexualstraftäter verurteilt wird, den Gerichtssaal als freier Mensch verlässt oder eben nicht.

Wenn es um den Missbrauch von Kindern geht, um den Missbrauch der meist Schwächsten unserer Gesellschaft, der Schutzlosesten und gleichzeitig Schützenswertesten, dann dürfen wir insgesamt – nicht nur als Politik, sondern auch als Gesellschaft – keine Toleranz zeigen. Es macht fassungslos, dass es Menschen gibt, die Darstellungen von Kindesmissbrauch, Fotos und Videos von Kindesmissbrauch konsumieren und damit auch diese Industrie fördern, und deswegen verdoppeln beziehungsweise verdreifachen wir das Strafmaß für Menschen, die diese Darstellungen anfertigen und konsumieren.

Zukünftig wird es zudem auch nicht mehr möglich sein, dass jemand, der sich einmal an Kindern und Jugendlichen vergangen hat, verurteilt wurde und seine Strafe getilgt hat, wieder als Feriencampbetreuer oder als Kinderfußballtrainer arbeiten kann. Dafür sorgen wir mit dem Lückenschluss beim Berufs- und Tätigkeitsverbot.

Der heutige Tag darf aber aus meiner Sicht auch nicht das Ende bei unseren Bemühungen für einen besseren Schutz für Kinder und Jugendliche sein. Aus meiner Sicht sind es konkret vier Dinge, die wir tun müssen: zum Ersten die Präventionsmaßnahmen zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen in einem hohen Tempo weiter ausbauen.

Der zweite Punkt ist, die Hilfe für Betroffene budgetär zu stärken und auch sinnvoll zu erweitern.


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Drittens: Täterinnen und Täter müssen engmaschig kontrolliert und ausreichend therapiert werden, und wir müssen – viertens – jede etwaige Gesetzeslücke schließen. Ich glaube, das versteht sich von selbst.

Wie konkret sehen die nächsten Schritte im Bereich des Kinderschutzes aus? – Für meinen Bereich bedeutet das die Ausschreibung der Qualitätssicherungs­stelle Kinderschutz. Wir werden diese zügig vorantreiben und genau diese Einrichtung auf den Weg bringen. Bis Ende dieses Monats, bis zum 31. Oktober, läuft die Ausschreibung der Qualitätssicherungsstelle Kinderschutz, dann ist diese Stelle in maximal zwölf Monaten auch in Betrieb zu nehmen.

Außerdem werde ich auch im neuen Jahr wieder den Austausch mit Vereinen und Organisationen im ehrenamtlichen Bereich suchen, um über die Etablierung und Weiterentwicklung von Kinderschutzkonzepten in genau diesem Bereich zu sprechen. Das ist ein ganz wichtiges Instrument in der Prävention.

In der Bundesjugendförderung haben wir seit Jahresbeginn eine eigene Förderschiene für Kinderschutzkonzepte auf den Weg gebracht, und ich bin sehr, sehr froh, dass diese budgetären Mittel auch im neuen Jahr wieder zur Verfügung stehen und weiter abgesichert sind.

Wir werden weiterhin Vereine und ehrenamtliche Organisationen mit Muster­kinderschutzkonzepten und auch mit Beratung unterstützen, um ein gutes Sicherheitsnetz für Kinder und Jugendliche, insbesondere auch in der außerschu­lischen Jugendarbeit, zu spannen.

Wir sind an der finalen Erstellung einer Kinderschutzkampagne. Auch das ist eine jahrelange Forderung von vielen Kinderschutzeinrichtungen. Die Kampagne soll bei Kindern und Jugendlichen das Wissen und vor allem das Bewusstsein stärken, dass Übergriffe und Missbrauch weder normal noch okay sind, und sie soll zeigen, wo man Hilfe bekommt. Die Kinderschutzkampagne soll bei betroffenen Kindern und Jugendlichen das Bewusstsein stärken, sich zur Wehr zu setzen und auch Hilfe zu holen.


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Abschließend ist es mir noch wichtig, weil wir hier offenbar auch ein sehr einstimmiges Thema diskutieren, zu sagen, dass wir auch klar damit nach außen gehen, diese klare Sprache nicht nur im Gesetz sprechen, sondern auch klar darüber sprechen. Brechen wir dieses Tabu, über Kindesmissbrauch zu sprechen! Nur, wenn wir darüber sprechen, ist es für Betroffene vielleicht auch leichter, sich jemandem anzuvertrauen. Wir müssen Kindern und Jugendlichen die Sicher­heit geben, dass unsere Gesellschaft sie hört und dass wir ihnen auch helfen. – Vielen lieben Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.01


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jachs. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


17.01.23

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Zusehergalerie! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder haben ein Recht auf ein gewaltfreies Großwerden. Das ist so wichtig, weil die Folgen von Missbrauchsfällen, Gewaltfällen oft Auswirkungen auf das gesamte Leben der Opfer haben. Darum ist Kinderschutz eine Aufgabe der Gesellschaft, unsere Aufgabe, und ich freue mich wirklich, dass wir heute einen einstimmigen Beschluss zusammenbringen werden, weil das zeigt, dass es unsere oberste Priorität ist, uns um mehr Kinderschutz zu kümmern. Deswegen: ein Dankeschön im Namen aller Kinder an Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das Internet stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Wir wissen, dass es im Internet unterschiedlichste Formen von Gewaltdarstellungen, von Miss­brauchsdarstellungen gibt, in unterschiedlichsten Ausprägungen. Und darum ist es auch so wichtig, dass wir da in Zukunft flexibel reagieren können.

Ich möchte hier auch Vergleichszahlen nennen: 2012 gab es noch weniger Verurteilungen nach § 207a StGB als 2022, ihre Zahl ist um circa 41 Prozent


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gestiegen. Alleine im letzten Jahr hat es über 2 000 Anzeigen nach § 207a StGB gegeben. Dieser Anstieg zeigt, dass es eben keine Einzeltaten mehr sind und dass es wirklich höchst an der Zeit ist, in die Gänge zu kommen und dieses Kinderschutzpaket zu beschließen. Darum: danke an unsere Staatssekretärin, dass du da so hartnäckig geblieben bist, und danke an die Frau Bundesministerin, dass die Zusammenarbeit in dieser Sache jetzt abgeschlossen werden konnte.

Die drei wesentlichen Säulen, auf denen der heutige Beschluss basiert, haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon skizziert. Es geht um mehr Opferschutz, es geht um verpflichtende Kinderschutzkonzepte, es geht darum, dass wir Strafrahmen und Strafdrohungen erhöhen und mehr Qualifikationen einführen. Das bedeutet konkret, dass die Strafdrohungen verdoppelt oder, wenn jemand eine Vielzahl solcher schrecklichen Bilder besitzt, eben auch verdreifacht werden, dass also eine Strafe bis zu zehn Jahren droht.

Das Herstellen, Anbieten, Verbreiten, Besitzen dieser ekelhaften Bilder ist Kindesmissbrauch – das ist Common Sense hier herinnen –, und dieser Kindesmissbrauch findet jedes Mal aufs Neue statt, wenn diese Bilder wieder angesehen werden. Darum: danke, dass wir diese Qualifikationen auch dementsprechend im Gesetz abbilden.

Die dritte Säule wurde auch schon erwähnt, das ist das lebenslange Tätigkeitsverbot für Täter. Da schließen wir endlich eine Lücke, denn uns ist es ein Anliegen, dass Täter verurteilt werden und darüber hinaus nicht mehr mit unseren Kindern in der Schule, im Kindergarten, im Sportverein oder als Ferienbetreuer im Feriencamp in Berührung kommen können. Darum: danke, liebe Kolleginnen und Kollegen, für diesen einstimmigen Beschluss im Sinne unserer Kinder. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bürstmayr.)

17.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Shetty. – Bitte sehr.



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17.04.53

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Regierung hat heute ein Paket vorgelegt – wir diskutieren ja später beim Tagesordnungspunkt betreffend Unterricht auch noch andere Maßnahmen, die im Rahmen dieses Pakets vorgestellt wurden –, und es handelt sich dabei leider wieder einmal um Anlassgesetzgebung. Es ist Anlassgesetzgebung, weil leider wieder – das wurde heute schon ausgeführt, ein tragischer Fall – Kinder zu Opfern werden mussten, damit hier eine Gesetzesänderung vorgelegt wurde.

Zur Gesetzesänderung selbst: Wir haben das im Ausschuss ja auch schon gesagt, wir sehen das positiv. Die Änderungen im materiellen Strafrecht und auch die Umbenennung des Tatbestandes finden wir positiv, und wir finden auch gut, dass der Strafrahmen verhältnismäßig angepasst wurde, denn für uns wie, glaube ich, für alle, die hier im Hohen Haus vertreten sind, ist klar, dass Täter, die sich an Kindern vergehen, die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen müssen.

Das war es aber auch schon mit dem Lob für diese Gesetzesänderung, weil – wie das halt so ist, typisch für Anlassgesetzgebung – man das Gefühl hat, dass die Regierung ein Luftschloss zur Beruhigung der Bevölkerung baut. Dieses Luftschloss ist schön, es ist groß, es ist beeindruckend, wenn man aber hinter die Fassade blickt, dann muss man sich die Frage stellen: Ist das wirklich der große Wurf, wird das wirklich alle Probleme lösen?

Dazu zwei ganz konkrete Punkte: Erstens: Der Strafrahmen wird erhöht – ich habe es schon gesagt, das ist gut, vor allem im Verhältnis zu anderen Delikten –, aber die Kapazitäten in den Gefängnissen, in den Strafvollzugs­anstalten sind am Limit, und da machen Sie nichts. Zweitens: Sie erhöhen die Strafen, aber nicht die Ressourcen der Justizanstalten, der Behörden, um die Strafen durchzusetzen.


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Ein dritter Punkt: Den dringenden Ausbau, sowohl personell als auch was die technische Ausstattung betrifft, bei den Sicherheitsbehörden, hinsichtlich Datensicherung lassen Sie ebenfalls unangetastet.

Ein weiterer Punkt ist – und da sind wir uns ja, glaube ich, auch einig –: Die Strafe wirkt erst danach und hat eine Wirkung beim Täter. Was ist aber mit der Prävention, bevor die Strafe verhängt wird? – Sie wissen, höhere Strafen schützen kein Kind. Das weiß jeder hier. Sie werden keine:n Strafrechtsexperten oder -expertin finden, der:die sagt, durch höhere Strafen werden Straftaten verhindert. Daher bräuchte es umfassende Präventionskonzepte, und zwar an allen Orten, an denen mit Kindern gearbeitet wird. Das gilt für ein Filmset genauso wie für Schulen. Es bräuchte einen Ausbau der Männerberatung, einen Ausbau der Therapieangebote für Personen mit krankhaften Neigungen. Und es bräuchte vor allem mehr Geld für die Staatsanwaltschaften, für die Polizei und für die Justiz.

Wer wirklich an Lösungen interessiert ist, baut nicht solche Luftschlösser für Headlines, sondern errichtet ein Fundament für dieses Schloss, für diese Gesetze. Da haben die Oppositionsparteien viele gute Vorschläge gemacht. Ich glaube, Frau Ministerin, Frau Staatssekretärin, Sie wären gut beraten, wenn Sie nicht alles davon per se und pauschal wegwischen, sondern sich damit auseinandersetzen und gute Vorschläge, die es da auch gibt, übernehmen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

17.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Duzdar. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


17.08.13

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Es ist schon viel über die Strafrechtsänderung, die wir heute beschließen, gesprochen worden, und ich möchte mich da auch nicht wiederholen. Ich denke – um auch klarzumachen,


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worum es heute geht –, das Augenmerk liegt auf jeden Fall auf der Anhebung von Strafdrohungen, insgesamt auf einer Strafrechtsverschärfung.

Ich bin Ihnen auch sehr dankbar, Frau Ministerin, dass wir eine sprachliche Änderung im Gesetz vornehmen, denn der Begriff der Kinderpornografie ist tatsächlich verharmlosend und bringt in keinem Fall zum Ausdruck, worum es eigentlich geht, nämlich um schändlichen Missbrauch und Gewalt gegen Minderjährige. Die Benennung der Grausamkeiten, die solchen Bildern zugrunde liegen, ist eben ein wichtiger Schritt.

Ich denke, werte Abgeordnete, wir waren uns im Justizausschuss alle einig, dass es bei Straftaten dieser Art ja im Grunde genommen schon viel zu spät ist, wenn sie einmal begangen wurden, denn das Ziel einer Gesellschaft muss es sein, dass kein Kind Opfer von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt wird – der Schutz von Kindern. Meines Erachtens ist diese Strafrechtsreform sicher ein wichtiger Bestandteil, aber sie ist eben nicht ein Gesamtkonzept, wie wir es uns als Sozialdemokratie vorgestellt haben. Wir haben einen erweiterten Antrag eingebracht, der leider und bedauerlicherweise im Justizausschuss vertagt wurde.

Es war heute viel die Rede von Kinderschutzkonzepten, dem Ausbau von Präventionsmaßnahmen – ich muss schon festhalten, dass wir das jetzt hier nicht beschließen.

Ich habe heute ganz genau zugehört, als der Finanzminister seine Budgetrede gehalten hat, und ich habe mir angeschaut, wie viel Geld zum Schutz von Kindern und Jugendlichen fließt: 1,5 Millionen Euro – 1,5 Millionen Euro! Wenn ich mir vorstelle und überlege, wie viele Milliarden in der Republik über die Cofag verschoben wurden, wie das möglich war, und jetzt hier groß die Rede davon ist, was wir in Zukunft alles für Kinderschutzpakete beschließen wollen, und wir fragen, was das genaue Budget ist, das dafür zur Verfügung gestellt werden soll, dann, muss ich sagen, ist das in Wirklichkeit ein ganz kleiner Betrag, das sind Peanuts!


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Werte Kollegen und Kolleginnen! Ja, wir werden heute mitstimmen. Wir halten das auch für eine gute Strafrechtsänderung, aber wir sind der Meinung, es braucht darüber hinaus einfach Konzepte, es braucht Regelungen in einem Bundeskinderschutzgesetz, und das ist mit der heutigen Gesetzesvorlage bei Weitem nicht vorgesehen. Daher ersuchen wir, dass auch in Hinkunft genau überlegt wird, welche weiteren gesetzlichen Maßnahmen wir in dieser Hinsicht noch beschließen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ragger. – Bitte sehr.


17.11.45

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Ministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich glaube, es ist, so wie Kollegin Jachs heute gesagt hat, Common Sense, dass wir heute diese Novelle beschließen. Es ist richtig, welchen Strafrahmen und welchen generalpräventiven Rahmen sie setzt, ist ein Hinweis darauf, wie eine Gesellschaft funktioniert. Ich möchte noch ein bisschen weiter zu dem ausholen, was wir heute hier beschließen.

Wenn wir jetzt diesen Fall hernehmen, diesen berühmten, der den Anlass gegeben hat, dass wir da, auch mit dem Ministerium, etwas zügiger in diese Novellierung gekommen sind: Heute würde der Strafrahmen bei diesem Fall nicht bei zwei, sondern bei fünf Jahren liegen.

Viel wesentlicher ist aber etwas anderes. Probieren Sie ein bisschen, mit mir mitzugehen, und überlegen Sie sich, was wir auf der Seite dieser Verurteilung von 76 000 Bildern im Fall dieses berühmten Schauspielers eigentlich versäumt haben! Das sollte man vielleicht sowohl mit der Jugendstaatssekre­tärin als auch mit der Ministerin einmal ventilieren. Es geht nämlich nicht so sehr um die Strafbestimmung per se – ob das jetzt ein Jahr ist oder, wie Herr Shetty gesagt hat, drei, vier, fünf oder zehn Jahre sind –, sondern es geht in erster Linie darum: Ich frage mich, wer, wenn solche Bilder hergestellt und


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weitergegeben worden sind, die Kette dieser Bilder verfolgt – wo sie hergekommen sind, wie sie weitergeschickt worden sind und wie sie verarbeitet worden sind.

Wir haben ja nur das unfassbare Glück gehabt, dass Herr Teichtmeister diese Bilder bearbeitet hat, sie collagiert hat, und daher der Strafrahmen in der Entscheidung des Richters von einem Jahr auf zwei Jahre gesetzt worden ist. Das ist ja das Perverse an diesem System. (Abg. Prammer: Ihr habt es ja vorher nicht erhöht!)

Das viel Wesentlichere ist – da muss ich jetzt Kollegin Duzdar leider Gottes widersprechen –, es geht nicht darum, 1,5 Millionen Euro im Budget dafür festzulegen, sondern es geht darum, dass Sie die Länder dazu bringen müssen, die Mittel in der Jugendhilfe – ich war selbst dafür zuständig – einzuset­zen, dass die Kinder, die dann in der Jugendwohlfahrt sind – kleine Kinder, die geschädigt worden sind, bei denen man sieht, dass sie sich geritzt haben, sich überall die Venen aufgeschnitten haben, und die traumatisiert sind –, Hilfe bekommen.

Es wäre hilfreich, sich bei der nächsten Soziallandesrätekonferenz mit der Justiz­ministerin und auch mit der Jugendstaatssekretärin hinzusetzen und zu sagen: Liebe Sozialreferenten der Länder, gehen wir das gemeinsam an, denn es geht um den höchsten Schutz unserer Kinder! – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist: Ich würde morgen den Herrn Innenminister zu mir herholen und sagen: Machen wir doch auch eine Überlegung, wie man das Instrument in die Hand gibt, also wie man das verfolgt! – Das heißt am Ende des Tages, man muss nach der Strafprozessnovelle, aber auch den Hilfsorganen, nämlich den Polizisten, die Möglichkeit geben, das zu verfolgen, und zwar von der Ausfolgung der IP-Adressen bis zur Verfolgung jedes einzelnen Täters in diesem Bereich, der auch nur ein Bild von so einem Kind weitergeschickt hat. Das gehört verfolgt, und das bis ins Unendliche, damit das ein Ende findet. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Prammer: Das haben wir! Das nennen wir Cybercrimekompetenzstelle!)


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So wie es jetzt passiert, muss man sagen, es gibt offensichtlich eine sehr beeindruckende Lobby, die immer wieder diese Bilder schützt und immer wieder diese Täter schützt. Das kann es in diesem Haus offensichtlich nicht geben. Daher bitte ich beide, sich dieser Sache parallel anzunehmen und nicht nur eine Novelle umzusetzen, die wir jetzt alle gemeinsam beschließen, sondern auch diese Maßnahmen durchzuführen, die ich Ihnen vorgeschlagen habe. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Zadić. – Bitte sehr.


17.15.56

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es war mir jetzt noch einmal ein Anliegen, mich zu Wort zu melden, weil ja oftmals gesagt wurde, wir müssen bei der Strafverfolgung effizienter und effektiver werden.

Ja, ich gebe auch Frau Abgeordneter Prammer recht, die ganz deutlich gesagt hat: Wie wir Täter und Täterinnen davon abbringen, tatsächlich Straftaten zu begehen, hängt sehr stark davon ab, ob sie auch wissen, dass sie erwischt werden, ob sie auch wissen, dass sie tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden.

Wir haben nicht nur Strafen erhöht und präventive Maßnahmen gesetzt, wir haben personell ganz deutlich sowohl bei den Strafverfolgungsbehörden, bei der Polizei als auch bei den Staatsanwaltschaften aufgestockt. Wir haben zudem sowohl bei der Polizei als auch bei den Staatsanwaltschaften sogenannte Cybercrimekompetenzstellen eingerichtet. Mittlerweile gibt es bei fast jeder größeren Staatsanwaltschaft eine Cybercrimekompetenzstelle, und die meisten davon beschäftigen sich nicht nur mit Hass im Netz, sie beschäftigen sich leider, bedauerlicherweise auch mit sehr viel Missbrauchsmaterial von Kindern. (Beifall der Abg. Prammer.)


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Da haben wir sehr viele Ressourcen reingesteckt. Wir haben Personal bei den Staatsanwaltschaften ausgebaut, und der Innenminister hat eine neue Software gekauft, mit der dieses Material tatsächlich auch rasch gesichtet werden kann, denn manchmal befinden sich auf diesen Datenträgern Zig­tausende, Millionen von Daten, die ausgewertet werden müssen. Genau diese Software wird dafür sorgen, dass das auch schnell passieren kann, denn letzten Endes geht es darum, dass diese Täter auch möglichst rasch vor Gericht gebracht werden und dann auch möglichst rasch eine Anklage und einen Schuld­spruch bekommen. Das heißt, in diesem Zusammenhang haben wir ordentlich aufgestockt.

Und ja, wir haben uns auch bei den Justizanstalten etwas überlegt. Es gibt natürlich die Rückfallprävention, das ist wichtig. Für die Arbeit insbesondere mit all jenen, denen attestiert wurde, dass sie krank sind, braucht es auch Psychologinnen und Psychologen, die sich dem widmen. Wir haben jetzt in ausgewählten Justizanstalten zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für genau diese Gruppe von Tätern eingestellt und da also ausgebaut. Insofern tut sich in diesem Bereich einiges. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Neßler. – Bitte sehr.


17.18.45

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! In jeder Klasse, liebe Kollegen und Kolleginnen, sitzt durch­schnittlich ein Kind, das von Kindesmissbrauch betroffen ist. In jeder Klasse ein Kind – das ist erschreckend! Es ist auch erschreckend, dass sich Kinder durchschnittlich an bis zu acht Erwachsene wenden müssen, bis ihnen geglaubt wird. Sie müssen ihre brutale Geschichte acht Mal erzählen, bis ihnen geglaubt wird.


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Und ja, es ist erschreckend, dass wir Warnsignale in unserer Gesellschaft immer wieder ignorieren und dass wir oft blinden Täterschutz betreiben. Oft wird den Opfern nicht geglaubt. Wir müssen anfangen, Frauen zu glauben, wir müssen anfangen, Kindern zu glauben, und mit diesem blinden Täterschutz aufhören.

Ich habe, wie wahrscheinlich viele von uns hier herinnen, in meinem Umfeld Betroffene von Kindesmissbrauch.

Ich weiß, dass Missbrauch verschiedenste Folgen mit sich bringen kann: Depressionen, Essstörungen, Panikattacken, Ängste. Er kann viele Folgen haben, und klar ist, dass er immer ein Leben lang Narben hinterlassen wird.

Genau darum waren uns diese Verhandlungen so extrem wichtig! Nein, liebe Kollegen und Kolleginnen von SPÖ, NEOS und FPÖ, das ist keine Anlass­gesetzgebung. Das Kinderschutzpaket ist kein wegen des Teichtmeister-Falls schnell zusammengeschustertes Maßnahmenpaket, sondern wir haben Monate davor schon diese Verhandlungen geführt, weil der Teichtmeister-Fall kein Einzelfall ist, sondern weil Kindesmissbrauch leider – und das ist traurige Realität – jeden Tag vorkommt. Genau darum haben wir diese Verhandlungen geführt.

Für mich war es besonders wichtig, dass wir genau dort ansetzen, bevor über­haupt etwas passiert. Wir müssen das Übel an der Wurzel packen, und darum haben wir nicht nur die Strafen erhöht, weil wir wissen, die Justiz kommt erst dann zum Zug, wenn schon etwas passiert ist. Wir haben also an dem Punkt angesetzt, bevor Kinder überhaupt Opfer werden, und so haben wir das große, umfassende Kinderschutzpaket auf die Beine gestellt.

Missbrauch kann Menschen zerstören. Darum ist es, glaube ich, auch unsere Verantwortung, von allen hier herinnen, dass wir unsere Kinder so gut wie möglich schützen. Es gibt deshalb verpflichtende Kinderschutzkonzepte in allen Schulen. Es wird auch eine bundesweit einheitliche Kinderrechtskampagne


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geben, um Kindern zu erklären: Was ist ein Übergriff? Wie können sie sich Hilfe holen? Auch Qualitätssicherungsstellen für Vereine werden eingerichtet, und genauso wird – die Ministerin hat es schon ausgeführt – die Ermittlungsarbeit, etwa im Cyberschutzbereich, ausgebaut. Genauso wird die Zahl von Betreuungs- und Therapieplätzen ausgeweitet. – Alles das, Herr Kollege Shetty, was Sie fordern, ist also schon im Paket enthalten, weil jedes Kind das Recht auf ein gewaltfreies Leben hat! Die Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder in Freizeiteinrichtungen, in der Schule oder beim Sport in Sicherheit sein können.

Noch ganz kurz zur FPÖ, die jetzt anscheinend das Kinderschutzthema entdeckt hat (Rufe bei der FPÖ: Hallo! Entdeckt?!): Ich frage mich schon: Wo war Ihr Einsatz, als Sie in Verantwortung waren? (Abg. Stefan: Wie lange sind Sie schon hier?) Sie wissen auch ganz genau, dass diese Gesetzesänderung beim Teichtmeister-Fall nicht gegriffen hätte. Wie sie sehr wohl hätte greifen können: wenn das Ganze 2019 reformiert worden wäre, denn 2019 wurde unter Türkis-Blau ein Gewaltschutzpaket verabschiedet. Wo war der Kinderschutz in Ihrem Gewaltschutzpaket? – Es gab ihn nicht! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Es gab danach nach wie vor die große gefährliche Lücke. Es gab keine Strafver­schärfungen, es gab kein Tätigkeitsverbot und es gab keine Präventionsmaß­nahmen. Ich frage mich schon: Wer hat in Regierungsverantwortung im Gewalt­schutzbereich massiv gekürzt? (Abg. Belakowitsch: Das war das Justizminis­terium!) Wer hat in Regierungsverantwortung Frauenhäuser finanziell aushungern lassen?

Kollege Ragger, Sie haben von der Jugendhilfe gesprochen, davon, dass doch alle nett an einem Tisch sitzen sollen. Wer hat 2019 die Kinder- und Jugendhilfe verländert, obwohl Expertinnen und Experten massiv davor gewarnt haben, dass es zur Verschlechterung für Kinder kommen wird? (Zwischenruf des Abg. Ragger.)


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Wir sind jetzt dabei, dass wir den Scherbenhaufen aufräumen. Justizministerin Zadić ist es, die die Strafverschärfung und das Tätigkeitsverbot umgesetzt hat. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir sind es, die jetzt endlich stark in Richtung Prävention gehen, damit wirklich kein Kind mehr Opfer werden muss! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)

17.24


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung ist Abgeordneter Shetty zu Wort gemeldet. – Bitte.


17.24.18

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Abgeordnete Neßler hat gesagt, dass alle Maßnahmen, die ich in meiner Rede erwähnt habe, von der Regierung umgesetzt sind. – Das ist nicht richtig.

Ich berichtige tatsächlich: Viele der von mir erhobenen Forderungen, beispiels­weise dass Kinderschutzkonzepte an allen Orten, wo mit Kindern gearbeitet wird, umgesetzt werden müssten, sind so wie viele der anderen Punkte, die ich genannt habe, nicht umgesetzt. (Beifall bei den NEOS.)

17.24


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Lindner. – Bitte.


17.24.46

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne heute einmal ungewöhnlich: Ich freue mich – ich freue mich wirklich! –, denn heute ist ein guter Tag. Wer heute den Entwurf des Budgetbegleitgesetzes gelesen hat, dem geht es wahrscheinlich ähnlich. Nach jahrzehntelangem Druck von Aktivistinnen und Aktivisten und nach vielen Ausflüchten und Ausreden haben wir etwas geschafft: endlich Gerechtigkeit!


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Endlich liegt ein Gesetzentwurf vor und wird hoffentlich bald beschlossen, der nicht nur vorsieht, Urteile gegen die Opfer homophober Strafgesetze aufzuheben, sondern auch Entschädigungen für sie vorsieht. Endlich gibt es Gerechtigkeit für jene Frauen und Männer, die wegen ihrer sexuellen Orientierung bis zum Jahr 2002 von unserer Republik verfolgt worden sind. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Dafür möchte ich allen Aktivistinnen und Aktivisten danken, die nicht locker gelassen haben und die gekämpft haben. Ich möchte auch der Justizministerin danken. Solche Initiativen zeigen, wo unsere Republik noch weit, weit hinterherhinkt und was mit einer progressiven Mehrheit alles möglich wäre. – Liebe Alma, vielen herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS. – Abg. Lindner und Bundesministerin Zadić umarmen sich. – Bravorufe bei den Grünen.)

17.26

17.26.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2208 der Beilagen.

Wer dafür ist, den ersuche ich um eine dementsprechende Zustimmung. – Das ist einstimmig.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer tut das auch in dritter Lesung? – Auch das ist einstimmig.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinderschutzpaket“.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 341

Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

17.26.5619. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2209 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023) (2261 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Prammer. – Bitte sehr.


17.27.19

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es gibt schon wieder eine gute Nachricht, denn mit dieser Regierungsvorlage werden wir die Gebühren für die Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen anpassen. Wir werden damit etwas machen, das schon seit sehr langer Zeit fällig – ich möchte sagen: überfällig – ist, denn wir passen diese Gebühren nicht nur der Höhe nach an, wir machen nicht nur einen Angleich an das, was sich in der Zwischenzeit finanziell geändert hat – die letzte Anpassung war 2014 –, sondern wir verändern auch die Systematik.

Wir verändern die Systematik dahin gehend, dass in Zukunft auch ein Erfolgs­anreiz gesetzt ist und Erfolgsprämien bezahlt werden können. Wir erhöhen die Gebühren für bestimmte Amtshandlungen, wir erhöhen die Fahrtkosten, und vor allem werden auch bargeldlose Zahlungen, also Zahlungen mit Kreditkarte oder Bankomatkarte, möglich werden. Das klingt so banal, ist aber wirklich ein wesentlicher Punkt, denn ganz oft kommt es zu Pfändungen aus dem Grund, weil einfach kein Bargeld im Haus ist. Wenn man dann kleine Beträge mit einer


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bargeldlosen Zahlung entrichten kann, dann ist das ein wesentlicher Fortschritt. So können ganz viele Verfahrensschritte dann verhindert werden.

Ich muss leider noch einen kurzen Abänderungsantrag zu diesem Tagesord­nungspunkt einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes-Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (2209 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Exekutions­ordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023) wird wie folgt geändert:

Der Titel lautet:

„Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtsvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023)“

*****

Dieser Abänderungsantrag betrifft ein Redaktionsversehen und ist nur Formsache.

Wir setzen wie gesagt einen längst fälligen – ich möchte sagen: überfälligen – Schritt, der uns aber insgesamt, denke ich, im Gesamtsystem sehr viel weiterbringt. Ich ersuche um breite Zustimmung. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag.a Agnes-Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses 2261 d.B. über die Regierungsvorlage (2209 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023)

Antrag

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (2209 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023) wird wie folgt geändert:

Der Titel lautet:

„Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtsvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023)“

Begründung

Es handelt sich um die Behebung eines Redaktionsversehens.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stefan. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 344

17.30.13

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Tatsächlich ist bei den Gebühren für die Gerichtsvollzieher zuletzt im Jahr 2014 eine Anpassung erfolgt. Man kann sich vorstellen, was in den letzten neun Jahren passiert ist, und daher ist es sinnvoll und notwendig, eine entsprechende Anpassung, eine Anhebung durchzuführen.

Auch die Tatsache, dass jetzt elektronisch, also mit einer Art Bankomatkassa eingehoben werden kann, ist eine sinnvolle Ergänzung, Änderung. Wir stimmen daher zu; wir finden das ist eine sinnvolle Novelle, und da sind wir dann eben auch dabei. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Großartig! – Abg. Hörl: Der Harald spart Zeit!)

17.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmidhofer. – Bitte.


17.31.00

Abgeordneter Karl Schmidhofer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste auf der Galerie, insbe­son­dere der Seniorenbund aus Braunau und die Abordnung der Öster­reichi­schen Volkspartei Bruck-Mürzzuschlag: Herzlich willkommen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)

Frau Ministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf sieht die Erhöhung der Vergütung für die Gerichtsvollzieher vor. Die letzte Anpassung gab es 2014. Meine Vorredner haben es schon ausgeführt: Es wird wie auch im Ausschuss ein einstimmiger Beschluss erfolgen.

Daher darf ich mit meiner Rede insofern fortfahren, als dass ich mich wieder einmal verabschieden darf. (Allgemeine Heiterkeit.) Früher haben sie immer


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gesagt: Ein gutes Ross zieht zweimal! – Der Schmidhofer hat dreimal gezogen, ich bin neugierig, was nachkommt. (Heiterkeit der Abg. Voglauer.)

Meine Damen und Herren, ich darf die besten Eindrücke aus diesem Haus, aus dem Parlament mitnehmen. Herr Präsident, vielen Dank. Wir durften nach der Renovierung dieses Parlament wieder neu eröffnen. Im Reichsratssaal Platz zu nehmen und hier in diesem wunderbaren historischen Gebäude wieder für die Menschen in Österreich als Abgeordneter zu arbeiten ist wahrlich ein großes Erlebnis. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Was ich aber auch mitnehmen darf, und das gilt für alle Fraktionen, ist, Ihnen allen ein Danke zu sagen. Gerade in den Ausschüssen sind die Fachexpertisen aller wichtig, damit wir zu guten Beschlüssen für die Menschen in Österreich kommen, und dafür möchte ich mich pauschal bei allen Fraktionen recht herzlich bedanken. (Allgemeiner Beifall.)

Ich nehme mit, dass es mir eine große Ehre war, als Tourismussprecher der Volkspartei – aus der Praxis kommend, weil ich mein Leben lang in diesem Bereich gearbeitet habe – gerade auch während der Pandemie daran mitzuwirken, dass wir diese Branche für die Zukunft gut stärken können, und auch im Sportausschuss daran mitzuwirken – und da ein Dank an den Herrn Vizekanzler –, dass wir das Sportbudget verdoppelt haben, dass wir das Ehrenamt gestärkt haben, dass wir draußen für die Vereine, für unsere Funktionäre, die für uns arbeiten, viel zur Verfügung stellen konnten; der Frauensport hat ebenfalls mehr Unterstützung bekommen – also ganz, ganz wichtige Beschlüsse.

Ich durfte in sieben Ausschüssen wirken: im Ausschuss für Konsumentenschutz, Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaftsausschuss, Sportaus­schuss, Gesundheitsausschuss, Justizausschuss und Tourismusausschuss. Ich habe viele Ausschussvorsitzende kennenlernen dürfen. – Vielen herzlichen Dank


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für die Zusammenarbeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)

Ich durfte – ein großes Highlight für mich – an den Regierungsverhandlungen 2019 mitwirken, das war für mich eine besondere Ehre. Mein Visavis war Frau Blimlinger. (Abg. Hörl: Weidmannsheil!) Herzlichen Dank dir (in Richtung Abg. Blimlinger) für das faire Miteinander. Es war für mich beeindruckend, dass wir gerade für den Sport so viel zusammengebracht haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich danke auch meiner Familie zu Hause. – Es geht euch nicht anders: Wir sind alle für die Republik sehr viel eingesetzt und unterwegs. Ein großer Dank geht in die Steiermark zu meinem Landeshauptmann, zu meinen Landsleuten, insbe­sondere nach Murau, wo ich zu Hause bin.

Einen herzlichen Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hier im Haus, im Parlament, in den Klubs. Ich habe immer so hervorragende Expertisen bekommen. Ich habe gestaunt, was da geleistet wird, wenn man etwas braucht – wohlgemerkt auch parteiübergreifend. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten von SPÖ, Grünen und NEOS.)

Ich darf mich auch bei den Journalistinnen und Journalisten bedanken. Manch­mal wäre es ein bisschen besser gegangen (Heiterkeit bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen), das würde man sich wünschen, aber das ist eben das politische Geschäft.

Ich schließe mit einem herzlichen Danke (eine Tafel in Form eines grünen Herzens mit der Aufschrift „Steiermark“ sowie dem handgeschriebenen Schriftzug „Danke! Karl Schmidhofer“ in die Höhe haltend) an meinen Koalitionspartner. (In Richtung Abg. Maurer:) Liebe Sigi, herzlichen Dank!

Ich beschließe meine Parlamentsarbeit, ich gehe in Demut, mit Respekt, und vielleicht kommt die eine oder andere Träne, wenn ich draußen über die Stiege gehe; aber ich lasse die Tränen fließen. Man weiß nicht, was mit einem passiert,


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ich habe es am Anfang gesagt. (Heiterkeit bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.) Ich glaube nicht, dass ich noch einmal komme (allgemeine Heiterkeit), aber wundert euch nicht, wenn ich doch noch einmal komme. – (Mit der anderen Hand eine weitere, gleich aussehende Tafel in die Höhe haltend:) Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall sowie lang anhaltender, stehend dargebrachter Beifall bei ÖVP und Grünen. – Der Redner begibt sich zu Abg. Maurer sowie Abg. Steinacker und überreicht ihnen jeweils eine der Tafeln.)

17.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, wir bedanken uns für deinen Einsatz. Das grüne Herz hast du recht reichlich nach Wien gebracht. Wir wünschen dir vor allem alles Gute, Gesundheit und viel Freude an deinen zukünftigen Tätigkeiten.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Zadić. – Bitte sehr. (Abg. Schmidhofer begibt sich zur Regierungsbank, reicht Bundesministerin Zadić die Hand und spricht mit ihr. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Frau Bundesminister ist am Wort. (Abg. Schmidhofer: Ach so, sie ist zu Wort gemeldet!)


17.37.52

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. (erheitert): Ein etwas außergewöhnlicher Plenartag, würde ich sagen. Ich entschuldige ich mich auch nochmals, dass ich mich zum Schluss der Debatte zu Wort melde. Das ist sehr unüblich, wie der Herr Präsident mir auch mitgeteilt hat. Ich wollte aber nicht gehen, ohne Abgeordnetem Schmidhofer noch alles Gute zu wünschen: Danke dir für die konstruktive Zusammenarbeit!

Der zweite Punkt, der mir ein besonderes Anliegen ist: Wir haben endlich – und ich finde, das sollte schon noch gewürdigt werden – die Gebühren für die Sachverständigen erhöht. Seit 2014, also seit sage und schreibe neun Jahren, hat


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es keine Erhöhung gegeben, und manche Gebührensätze wurden zuletzt vor 20 Jahren erhöht.

Das ist eine massive Erhöhung, die wir jetzt vornehmen, und an dieser Stelle möchte ich dem Finanzminister ein ganz herzliches Dankeschön ausrichten, denn damit gleicht er tatsächlich die Gebühren für die Sachverständigen an, gleicht den Gehaltsverlust, den die Sachverständigen in den letzten Jahren erleiden mussten, aus. Der fast 50-prozentige Gehaltsverlust wird jetzt endlich aufgeho­ben, das wird jetzt endlich inflationsangepasst.

Ich glaube, das ist ein guter Tag für alle Sachverständigen in diesem Land. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.39

17.39.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2209 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Steinacker, Prammer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zuerst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Die Abgeordneten Steinacker, Prammer haben einen Abänderungsantrag zum Titel eingebracht.


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Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Danke schön. Das ist einstimmig.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer auch dafür ist, wird um ein entsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist ebenfalls einstimmig.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dafür ist, wird wieder um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

17.40.2720. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2198 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Kraftfahrgesetz 1967, das Versicherungs­aufsichtsgesetz 2016 und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (Kraftfahr-Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2023 – KraftVerÄG 2023) (2262 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 20. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fischer. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete, bei Ihnen steht das Wort.


17.40.57

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Man sagt ja immer wieder: Was wir im Nationalrat beschließen, ist nicht leicht verständlich, ist nicht praxisnah und liest sich auch


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schwierig. – Als Berichterstatterin sage ich zuerst, wie das Gesetz heißt, und bringe es dann in einem Satz auf den Punkt:

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Verkehrsopfer-Entschädigungs­gesetz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Kraftfahrgesetz 1967, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und die Straßen­verkehrsordnung 1960 geändert werden – kurz: Kraftfahr-Versicherungs­rechts-Änderungsgesetz 2023.

Worum geht es? – Im Wesentlichen geht es darum, dass wir eine EU-Verord­nung zur Vereinheitlichung bei Unfällen umsetzen. Das heißt also, wenn Unfälle passieren, dass die Verkehrsopfer eine Entschädigung bekommen, die einheitlich geregelt ist. Es soll auch eine bessere Ersatzpflicht bei bestimmten Fahrzeug­kategorien, eine bessere Absicherung von Verkehrsopfern und eine bessere Absicherung bei Motorsportveranstaltungen geben.

Ich glaube, wir sind uns aber einig: Besser ist es, wenn Verkehrsunfälle gar nicht passieren. Wir haben heute schon von einer Verbraucherschutzorganisation mit drei Buchstaben, dem VKI, gehört, und jetzt möchte ich euch erzählen, was der VCÖ sagt. Der VCÖ sagt nämlich, die drei Vs lauten: vermeiden, verlagern, verbessern. Die beste Form, vor Verkehrsunfällen zu schützen, ist, dass Verkehrs­unfälle erst gar nicht passieren. Wenn man sich die Statistiken anschaut, dann ist es nicht lustig, zu sehen, dass es immer mehr Verkehrsunfälle gibt, wenn es dunkel wird, dass es sehr viele Verkehrsunfälle bei Schulwegen gibt. Der VCÖ tut, was er kann, damit wir endlich auf die Bahn, auf den öffentlichen Verkehr umsteigen.

Laut den Statistiken wird jede zehnte Autofahrt in Gehdistanz durchgeführt. Der VCÖ begrüßt jetzt folgende Maßnahme, die man nicht hoch genug bejubeln kann: das Gratisklimaticket für 18-Jährige. Die 18-Jährigen dürfen ein Jahr gratis den öffentlichen Verkehr nutzen. Ich selber war, als ich 18 Jahre alt war, verleitet, viel mit dem Auto zu fahren. Was wir in Niederösterreich sehen, ist, dass gerade bei den jungen Personen, die 17, 18 Jahre alt sind und mit dem Auto


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fahren, die Unfallhäufigkeit am höchsten ist. Das heißt, Maßnahmen gegen Verkehrsunfälle kann man insofern setzen, als dass möglichst viele junge Leute aufgefordert werden oder überhaupt die Bevölkerung aufgefordert wird, soweit möglich öffentlich zu fahren. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

17.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Becher. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete, das Wort steht bei Ihnen.


17.44.31

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin! Herr Präsident! Zu Beginn meiner Rede möchte ich Vertre­ter:innen der SPÖ Haunoldstein aus dem Bezirk Sankt Pölten recht herzlich bei uns begrüßen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Europäische Union hat viele Facetten, und das Schengenabkommen hat unsere Länder zusammenwachsen lassen. Spontane Reisen sind für viele Menschen heute selbstverständlich und gehören dazu, aber im Bereich der Nutzung des Autos stellt sich natürlich die Frage der Versicherung. Es ist vergleichsweise relativ einfach, ein Auto aus einem EU-Land zu importieren, eventuell Steuer nachzuzahlen, wenn es notwendig ist, und die Fahrzeuge in Verkehr zu bringen. Im Gegensatz dazu ist das Versicherungswesen in Europa nicht einheitlich geregelt, da gibt es noch enormen Harmonisierungsbedarf. Mit dieser Richtlinie zur Änderung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und zur Kontrolle der Versicherungspflicht wird ein großer Schritt in diese Richtung getan.

Es geht konkret um die Frage, was bei Unfällen zwischen Verkehrsteil­nehmer:innen unterschiedlicher Länder passiert, wenn bestimmte Versicherungslücken bestehen, und da werden die nationalen Verbände der Versicherungen in die Pflicht genommen.


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Verkehrsopfer sollen umfassend geschützt werden. Die Entschädigungspflicht des Fachverbandes bei nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen soll nicht mehr auf einzelne von der Versicherungspflicht ausgenommene Fahrzeugkate­gorien beschränkt sein, sondern grundsätzlich für alle Fahrzeuge gelten, die dem Fahrzeugbegriff dieser Änderungsrichtlinie entsprechen, für die aber keine Versicherungspflicht vorgesehen ist. Die Entschädigungspflicht des Fachver­ban­des bei Ausfall eines Versicherers soll auf Fälle, in denen der Versicherungs­vertrag aufgrund einer Hinterlegung des Zulassungsscheins und der Kennzeichen­tafeln ruhend gestellt wurde, erweitert werden.

Das ist eine sehr sinnvolle Maßnahme der EU, um die Versicherungslücken zu schließen, und daher werden wir zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.47


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fürlinger. – Bitte sehr.


17.47.11

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Beide Vorredner haben es gesagt: Es geht um die Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union, die primär einmal von uns verlangt, dass wir eine Institution gründen, die für den Fall der Insolvenz oder der Auflösung eines Versiche­rungsunternehmens den Schaden übernimmt, der einem Verkehrsopfer wider­fahren ist.

Österreich war da wie immer der Zeit voraus, wir haben eine solche Institution in weiser Voraussicht bereits 1899 gegründet, das ist der Verband der Versicherungsunternehmen. Ich glaube nicht, dass damals jemand die Gründung der EU oder diese Richtlinie vorhergesehen hat, aber wenn man eine solche Institution hat, dann ist sie auch sehr passend, um dafür verwendet zu werden.


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In der Praxis bedeutet das Ganze eine Erhöhung des Schutzes von Verkehrsopfern, nicht nur für Opfer von Verkehrsunfällen mit ausländischer Beteiligung. Es kommt zu einer deutlichen Erweiterung des Begriffes Kraftfahrzeug. Da haben wir wunderbare Prozesse geführt, welche Kraftfahr­zeuge denn nun nach dem EKHG versichert sein müssen und welche nicht. Mit dieser Änderung wird eine deutliche Erweiterung dieses Begriffes stattfinden – denken Sie nur etwa an Baumaschinen oder andere Dinge.

Motorsportveranstaltungen werden hinkünftig zwangsweise haftpflichtver­sichert sein müssen, wenn die Bewilligung kommt. Wir wissen, das gibt es nicht nur auf zwei Motorsportringen in Österreich, dass immer wieder von privaten Veranstaltern auch Rennen durchgeführt werden, die sich dann Haftungsfrei­zeichnungen geben lassen. Ich glaube, das wird pro futuro nicht mehr so leicht sein.

Die Bedeutung für die Praxis ist daher groß. Ich bleibe bei der Hoffnung, dass das BMJ mit der Einschätzung, dass es deshalb nicht zur Verteuerung der Prämien kommen wird, recht hat, wenngleich man dabei vielleicht doch etwas Skepsis anmelden könnte, da der Versicherungsschutz natürlich erhöht wird und Schäden in die Deckung kommen werden, die vorher nicht drinnen waren. Wir werden das mit Interesse beobachten. An und für sich ist die Umsetzung dieser EU-Richtlinie eine gute im Sinne des Schutzes der Verkehrs­opfer. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.49

17.49.35


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2198 der Beilagen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 354

Wer für diesen Gesetzentwurf – wie eben dargestellt – ist, den darf ich um ein Zeichen bitten. – Das ist die einstimmige Annahme.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Ich darf die Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen bitten. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

17.50.1321. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 3523/A der Abgeordneten Mag. (FH) Kurt Egger, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaften­gesetz 2016 geändert wird (2263 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Blimlinger. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete, bei Ihnen steht das Wort.


17.50.38

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Als die Techniker des ORF in den Siebziger­jahren den Rundfunk in Österreich ausbauen wollten, sind sie auf zwei große Probleme gestoßen: einerseits hohe Berge und andererseits tiefe Täler.

Was hat das mit dem ORF-Privileg zu tun? – Es hat insofern damit zu tun, als dass in dieser Zeit, als die Funksignale in den tiefen Tälern und auf den hohen Bergen so schwach waren, andere Technologien noch nicht erfunden waren,


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man aber die Bergdörfer und auch die Menschen in den Tälern mit bewegten Bildern erreichen wollte, vereinbart wurde, wie die versorgt werden können. Man hat sozusagen eine Vereinbarung zwischen der Republik, dem ORF, zahl­reichen Gemeinden und auch Ländern getroffen, dass lokale Kabelnetzbe­treiber das ORF-Signal einfangen und per Kabel an die Haushalte weiterleiten sollen. Finanziert hat man die Infrastruktur gemeinsam, da hat man sich auf ein Paket geeinigt.

Der Punkt war dabei aber natürlich auch: Wie macht man das mit den Urhebern, wie geht das sozusagen mit den Rechten und vor allen Dingen mit den Zah­lungen an Künstler und Künstlerinnen, nämlich für Werke, die im ORF-Programm ausgestrahlt werden? – Dafür wurde kein Entgelt gezahlt, und das war dann sozusagen die Geburtsstunde des sogenannten ORF-Privilegs, das eigentlich kein ORF-Privileg, sondern ein Nachteil für die Künstler und Künstlerinnen war.

Wir ändern das jetzt. Das ist seit Jahren in Diskussion, liegt eigentlich im Urheberrechtsgesetz, aber es dort zu ändern ist ganz schwierig, muss ich auch sagen. Wir würden das gerne irgendwann in Angriff nehmen. Um aber vor allen Dingen den Verwertungsgesellschaften – und da möchte ich mich ausdrücklich für die Unterstützung bedanken – sozusagen auch einen Modus zu geben, das gerecht zu verteilen, werden wir eine Verteilungsbestimmung im Verwertungs­gesellschaftengesetz, § 34 Abs. 1, ändern und dadurch die Möglich­keiten für eine Neuverteilung schaffen.

Es ist gewährleistet, dass die Verwertungsgesellschaften die Praxis beibehalten können, aber dass die Verteilung so funktioniert, dass an Künstler und Künstlerinnen, aber auch an Produktionsfirmen, also an all diejenigen, die über die Verwertung sozusagen an der Ausstrahlung beteiligt sind, am Ende mehr verteilt wird. Ich glaube, es ist eine wirklich sehr gute und vor allen Dingen gerechte und faire Lösung. Die Verwertungsgesellschaften sind ja diejenigen, die die Verwaltung und Verwertung der den Urhebern zustehenden Verwertungs­rechte übernehmen – da geht es um Werke von Künstlern und Künstlerinnen


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aus der Literatur, aber vor allen Dingen natürlich aus der Musik; das ist also allen voran die AKM.

Der Gesetzesbeschluss bringt somit Sicherheit für die Verwertungsgesell­schaften und vor allen Dingen eine andere Bezahlung und Aufteilung der Mittel für Künstler und Künstlerinnen.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Heldenplatz autofrei werden soll und der Ottakringer Bach durchfließen soll. Die ehemaligen Stadtmauern – darauf wurde ich hingewiesen – werden, wenn man es aufmacht, dadurch nicht beschädigt. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Egger. – Bitte.


17.54.29

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Herr Präsident! Frauen Bundesminis­terinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und via Livestream! Ganz besonders begrüßen darf ich eine Gruppe der Bezirkshauptmannschaft Murtal aus der Steiermark mit der Bezirkshauptfrau Nina Pölzl an der Spitze. Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Kollegin Blimlinger hat schon die Gründe für diese Vorlage heute ausgeführt. Das Verwertungsgesellschaftengesetz – ein sehr sperriger Begriff – wird novelliert, die bisherige Praxis quasi rechtlich abgesichert. Wie von Kollegin Blimlinger auch ausgeführt: Die Novelle unterstützt die heimische Kreativszene, Schauspielerinnen und Schauspieler, Drehbuchautoren, Kameraleute und so weiter. Hätte es diese Novelle nicht gegeben, würden diese Lizenzentgelte auch ins Ausland abfließen. Daher ist es, glaube ich, vernünftig, das auch in der Form zu lösen. Wir haben eine sogenannte Win-win-win-Situation, und ich freue mich, dass das auch ein einstimmiger Beschluss werden wird.


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Wie von mir soeben ausgeführt: Es profitiert die heimische Kreativszene, es profitieren die Kabel- und Netzbetreiber, weil die Verwertungsgesellschaften die Lizenzgebühren nicht erhöhen dürfen. Von dieser Nichterhöhung profitieren die Konsumentinnen und Konsumenten, die nicht mehr belastet werden, und das sind immerhin 35 Prozent der Haushalte, die über Kabelnetze abgedeckt werden und damit das ORF-Programm konsumieren.

Ich freue mich über die einstimmige Annahme. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

17.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Margreiter. – Bitte sehr.


17.56.33

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Vorsitzender! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Vieles wurde schon gesagt, trotzdem bleibt die bereits erwähnte Sperrigkeit des Themas bestehen.

Vielleicht kurz zur Erläuterung: Wenn Sie am Morgen das Radio einschalten und Ö3 hören, nutzen Sie fremdes Eigentum. Das ist uns nicht so bewusst, aber das ist ein ähnlicher Vorgang, wie wenn Sie mit dem Auto auf einem privaten Parkplatz stehen. Dafür zahlen Sie ganz selbstverständlich ein Entgelt. Sie zahlen über das Rundfunkentgelt auch dafür, dass Sie geistiges Eigentum nutzen, dass Sie die Kompositionen der Musikschaffenden und der ganzen Kreativ­wirtschaft nutzen. Über den Rundfunkbeitrag zahlen Sie auch das Entgelt für diese Nutzung geistigen Eigentums.

Das ist in einem Rechtsstaat durchaus in Ordnung so. Weil es natürlich von der praktischen Abwicklung her kaum möglich wäre, jedes Mal, wenn man eine fremde Werknutzung angeht, die Urheber direkt zu kontaktieren und zu fragen, ob man das Werk nutzen darf, gibt es die Verwertungsgesellschaften, die das kollektiv machen; und da ist eben durch die Novelle des Urheberrechtsgesetzes,


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die wir 2021 beschlossen haben, eine gewisse Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem von Kollegin Blimlinger schon angesprochenen und auch deutlich erklärten ORF-Privileg entstanden. Diese Unklarheit wird jetzt durch diese Novelle des Verwertungsgesellschaftengesetzes klargestellt.

Das ist durchaus im Interesse der österreichischen Kreativwirtschaft, der österreichischen Kunstschaffenden, und daher ist es auch sehr erfreulich, dass sich dieses Haus einstimmig zu dieser Novelle bekennt, damit die Kunstschaffenden – vor allem die österreichischen Kunstschaffenden – gerecht entlohnt werden, denn so wird sichergestellt, dass die Gelder, die in Österreich generiert werden, auch hier bleiben. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

17.58

17.58.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist niemand mehr dazu gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist auch nicht der Fall.

Dann gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2263 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist nunmehr einstimmig angenommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wer das auch in dritter Lesung tut, wird um Zustimmung ersucht. – Das ist ebenfalls einstimmig, und damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.


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17.59.3122. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 3534/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationskampagne betreffend Gewalt an Frauen (2248 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 3122/A(E) der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhebung Gewaltschutzangebote (2249 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Tagesordnungs­punkten 22 und 23, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Holzleitner. Bei ihr steht das Wort. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


18.00.10

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! 20 Femizide, 36 Mordversuche – die Bilanz der Gewalttaten gegen Frauen ist auch im laufenden Jahr 2023 dramatisch. Deshalb ist Gewaltschutz ein Dauerthema im Gleichbehandlungsausschuss. Leider! (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Es ist aber notwendig, dass wir darüber diskutieren, denn trotz gesetzlich guter Basis haben wir offenbar Lücken im Gewaltschutz, Lücken in der Unterstützung von Frauen und Mädchen im Kampf gegen Gewalt.

Es ist gut, dass wir an den 16 Tagen gegen Gewalt, die bald wieder vor der Tür stehen, auch überfraktionell Zeichen setzen: Gebäude orange beleuchten,


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Frauenhäuser in den Fokus rücken, Frauen- und Mädchenberatungsstellen, Notrufnummern in den Fokus rücken. Es ist auch gut, dass 2024 das Budget im Bereich des Gewaltschutzes wieder steigt.

Wir wissen aber: Weiterhin besteht Handlungsbedarf. Das hat uns auch Grevio, das Monitoringgremium der Istanbulkonvention, bereits 2018 klar mitgegeben. Es braucht einen Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen und Mädchen (Beifall bei der SPÖ), eine Zusammenschau, einen klaren Plan, wie wir Gewaltschutz bestmöglich aufstellen wollen, wie wir das Netz gut schließen und keine Lücken mehr übrig lassen, nicht nur anlassbezogenes Handeln, wenn schon wieder etwas passiert ist – das passiert regelmäßig.

Die Forderung nach diesem Nationalen Aktionsplan hat auch der Rechnungshof erneut aufgestellt, erst im Sommer. Die zentrale Aussage dieses Rechnungs­hofberichtes lässt sich zusammenfassen: „Es gibt in Österreich keine langfristig angelegte, gesamthafte Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt.“

Auch 2022 hat der Budgetdienst an dieser Stelle die Intransparenz des Budgets im Bereich des Gewaltschutzes attestiert. Wir werden beim Budget für 2024 ganz genau drauf schauen, denn es muss klar sein, dass jeder investierte Euro bei den Frauen und Mädchen, die Schutz vor Gewalt benötigen, auch ankommen muss, und ein Nationaler Aktionsplan im Bereich des Gewaltschutzes wäre dafür dringend notwendig.

Der letzte ist von der damaligen Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Bis 2016 war er gültig, bis 2017 haben die Maßnahmen nachgewirkt. Deshalb ist es dringend notwendig, diesen Nationalen Aktionsplan neu aufzulegen. Er wäre auch im Regierungsprogramm grundsätzlich formuliert, weshalb es für uns uner­klärlich ist, dass da leider nichts weitergeht. Geld alleine reicht nicht! Es braucht die klare Zusammenschau und ein dicht geknüpftes Netz im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.03



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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller. – Bitte.


18.03.22

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher hier oben auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Ich würde gerne zum Tagesordnungspunkt kommen, der jetzt auf dem Plan steht. Das ist die Informationskampagne betreffend Gewalt an Frauen, die wir, so nehme ich an, im Anschluss an die Diskussion beschließen werden.

Es gab vor dem Sommer die Präsentation einer sehr interessanten Studie über Frauenmorde des Instituts für Konfliktforschung. Diese Studie wurde vom Frauen-, vom Innen- und vom Justizministerium in Auftrag gegeben und hatte zum Ziel, die Frauenmorde zwischen 2010 bis 2020, die leider geschehen sind, qualitativ, aber auch quantitativ zu beurteilen.

Diese Studie ist wirklich sehr interessant und jeder von Ihnen, der die Ergebnisse nachlesen möchte, kann sie auf der Homepage des BMI auch finden.

Eine wichtige Erkenntnis dieser Studie war – und es gibt tatsächlich sehr viele Erkenntnisse, die uns anleiten und bei der Umsetzung von noch besserem Gewaltschutz helfen –: Nur vier von 74 Opfern von Partnerschaftsmorden hatten vor der Gewalttat die Unterstützung einer Opferschutzeinrichtung in Anspruch genommen – nur vier von 74! Das ist erschreckend.

Wir haben in dieser Periode wirklich einen sehr starken Fokus auf Gewaltschutz gelegt. Das Budget – sogar Frau Kollegin Holzleitner hat es wohlwollend erwähnt – wurde seit 2020 maßgeblich erhöht und wird 2024 noch einmal sehr stark erhöht, nämlich auf sensationelle 33,6 Millionen Euro. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie bei den Grünen.) Das hat uns heute schon der Herr Finanzminister berichtet, und es ist wirklich so sensationell, weil es eine Verdreifachung des Ausgangsbudgets von 2020 ist. – Ich bin sehr froh, Frau


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Ministerin, dass Sie heute da sind, sodass ich Ihnen von dieser Stelle aus schon ganz herzlich dazu gratulieren kann.

Es gibt zudem, zusätzlich zur Erhöhung des Budgets, eine nie dagewesene enge Abstimmung zwischen Frauen-, Innen-, Justiz- und Sozialministerium sowie zahlreiche neue Initiativen, und zwar nicht Initiativen, die anlassbezogen sind, wie es Kollegin Holzleitner gesagt hat, sondern die natürlich geplant worden sind und hinter denen eine Strategie steckt.

Eine dieser ganz wichtigen Initiativen ist die opferorientierte Täterarbeit für weggewiesene Täter. Es ist extrem wichtig, dass diese Täter begutachtet werden, sobald sie auffällig werden und von der Polizei weggewiesen werden; denn die Studie, über die ich eingangs berichtet habe, hat auch bestätigt oder darauf hingewiesen, dass ganz, ganz viele der Täter Hochrisikoindikatoren aufweisen, wie zum Beispiel keine Konfliktfähigkeit, psychische Krankheiten, Suchtkrankheiten, patriarchale Denkweise oder kein stabiles soziales Netzwerk. Deswegen ist es so wichtig, dass diese Täter angeschaut werden, dass sie begutachtet werden und für den Fall, dass sie eben solche Auffälligkeiten haben, entsprechend Hilfe bekommen.

Es ist also wichtig, dass die Polizei einschreiten kann, dass es Wegweisungen gibt, aber dazu ist es notwendig, dass sich die Frauen auch Hilfe holen. Dazu ist es notwendig, dass die Frauen wissen, dass sie Hilfe bekommen, und dass sie sich möglichst schnell entweder bei der Polizei oder bei den unterschiedlichen Unterstützungseinrichtungen, Opferschutz- und Gewaltschutzeinrichtungen, melden.

Aus diesem Grund haben wir noch vor der Sommerpause im Juli diesen Antrag auf eine weitere Kampagne durch das Frauenministerium gestellt. Es ist wichtig, dass die Frauen wissen, an wen sie sich wenden können, in dem Moment, in dem Gewalt ausgeübt wird, und damit sie wissen, wohin sie sich wenden können, braucht es diese Kampagne. Diese Kampagne soll in Einfacher Sprache sein, sie muss niederschwellig sein und die Angebote müssen natürlich kostenlos sein.


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Ich darf vielleicht noch ganz, ganz kurz etwas zum Terminus Einfache Sprache sagen, weil ich immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen werde, die zum Beispiel Nachrichten, eine Homepage oder eben eine Kampagne in Einfacher Sprache lesen und sich da etwas unangenehm berührt fühlen oder glauben, man unterstelle ihnen, dass sie normale Sprache nicht verstehen können. – Mitnichten; so ist das nicht gemeint, sondern es gibt viele Menschen bei uns, in unserem Land, die entweder der deutschen Sprache nicht so mächtig sind oder die eine geistige Beeinträchtigung haben. Deswegen ist es so wichtig, dass die Sprache möglichst einfach ist, damit es auch alle verstehen, in unserem Fall von Gewalt betroffene Frauen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.09


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte.


18.09.26

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Ja, wir kennen das Spiel schon: Die Regierung beauftragt sich wieder einmal selbst, denn die Frau Minister hätte mit ihrer Verfügungsgewalt diese derartige Kampagne schon längst umsetzen können.

(In Richtung Bundesministerin Raab:) Sie haben den Antrag im Juli eingebracht, Sie wussten, dass er frühestens im Oktober in der Ausschusssitzung und erst Ende Oktober im Plenum behandelt wird. Das heißt, es ist wertvolle Zeit von drei Monaten vergangen, in der Frauen nicht gewusst haben, an wen sie sich wenden können.

Ja, leider: Laut der Studie von Frau Dr. Birgitt Haller sind die Maßnahmen dringend notwendig. Damit bestätigt sie traurigerweise, dass es Ihnen, Frau Minister, und Ihren Kolleginnen und Kollegen trotz enormen finanziellen


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Einsatzes bis jetzt nicht gelungen ist, die Gewaltschutzeinrichtungen flächen­deckend bekannt zu machen, und dass Frauen Gewalt erleiden müssen, weil sie nicht wissen, an wen sie sich wenden können.

Es gibt bereits viele Kampagnen – ich habe es im Ausschuss auch angeführt –, etwa „Mann spricht’s an“ vom Sozialministerium, es gibt viele Aktionen rund um den Zeitraum Orange the World, es gibt Medienkampagnen in Printmedien und auf Infoscreens in öffentlichen Verkehrsmitteln, die Gewaltschutztelefon­nummern werden auf Kassenbons angeführt, es gibt Gewaltschutzkampagnen in den Bundeländern, zum Beispiel in der Steiermark mit dem Titel „Schläge sind kein Liebesbeweis“. Das wird auch in den sozialen Medien gespielt, auf Tiktok für junge Menschen, weil es auch notwendig ist.

Wir haben aber schon gehört: Es braucht eine Strategie, es braucht ein Bündeln von Maßnahmen, und es braucht das Trommeln von gleichen Botschaften und keinen Fleckerlteppich. Zielsetzung, Definition von Zielerreichung: Fehlanzeige; immer mehr Budget, aber nicht weniger Gewalttaten, und Sie führen selbst im Antrag an, dass bei 21 Partnerschaftsmorden die Gewalt aktenkundig war.

Ich denke, dass genau das der Punkt ist, an dem man ansetzen muss: Wie sah denn in diesen Fällen die Unterstützung für die Frauen aus? Haben sie keine Liste mit den Einrichtungen, an welche sie sich wenden können, bekommen? Was wurde für die Sicherheit dieser Frauen getan? Wurde mit der Familie gearbeitet, damit die Frau am Leben bleibt und nicht die Mutter, die Schwester oder die Oma sterben muss?

Sehr geehrte Damen und Herren! Es war immer eine Forderung von uns, dass es für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, einen sicheren Korridor geben muss. Wir haben von der ÖVP schon gehört, was die wissenschaftliche Untersuchung zu Frauenmorden ergeben hat, aber eines wurde nicht gesagt: 29 Prozent der Täter waren ausländische Staatsbürger, und 15 Prozent der Täter mit österreichi­scher Staatsbürgerschaft hatten Migrationshintergrund. Um es noch einmal klar


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herauszustreichen: 14 Prozent der Menschen in Österreich verfügen nicht über die österreichische Staatsbürgerschaft, sie stellen aber 35 Prozent der Täter. Im heurigen Jahr gab es schon wieder 20 Frauenmorde und 36 Mordversuche. Allein in Oberösterreich ist es traurige Tatsache, dass es monatlich fünf Verge­wal­tigungen gibt, die angezeigt werden, die nicht von Österreichern begangen werden.

Frau Minister, sehen Sie das nicht auch als dringenden Handlungsauftrag in Ihrer Aufgabe als Integrationsministerin? Der Herr Finanzminister hat es in seiner Budgetrede heute festgehalten: Ab 2024 sind für Integrationsprojekte 42 Millio­nen Euro zusätzlich vorgesehen, aber nur 11 Millionen Euro zusätzlich für Frauenschutz und Gewaltprävention.

Frau Minister, Sie werden uns heute vielleicht wieder sagen, die Regierung tut vieles. Sie betonen immer wieder, die Mittel werden aufgestockt, es gab noch nie so viel Geld für Gewaltschutz. Dann, Frau Minister, fragen wir uns hier und heute: Warum sinkt die Zahl der Gewalttaten und Frauenmorde nicht? Warum müssen in Österreich noch immer so viele Frauen sterben? (Beifall bei der FPÖ.)

18.13


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Meri Disoski. – Bitte.


18.13.40

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher, insbesondere hier auf der Galerie, aber auch jene, die uns zu späterer Stunde noch via Livestream verfolgen! Kollegin Holzleitner hat es schon gesagt: Gewaltschutz, Gewaltprävention und Opferschutz sind Themen, die uns in so gut wie jeder Plenarsitzung hier im Hohen Haus und auch in sehr vielen Ausschüssen beschäftigen. Leider meistens aus einem sehr aktuellen Anlass – die Kollegin hat die Zahl schon genannt –: Im Jahr 2023 haben wir mutmaßlich


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20 Frauenmorde zu beklagen, zu betrauern, und alleine im Oktober, im laufenden Monat, sind mutmaßlich drei Frauen von ihrem Partner, von ihrem Ex-Partner ermordet worden.

An dieser Stelle: Meine Gedanken sind bei den ermordeten Frauen und bei ihren Angehörigen. Sie haben geliebte Menschen verloren, Mütter, Schwestern, Töchter, Arbeitskolleginnen, Freundinnen sind aus ihrem Leben gerissen worden und haben große, sehr schmerzhafte Lücken hinterlassen. Mir ist das wichtig zu betonen, weil hinter jeder Statistik, hinter jeder Zahl eine konkrete Person steht.

Wir wissen – auch das ist dramatisch –, dass in Österreich jede dritte Frau, jedes dritte Mädchen psychische, physische oder sexualisierte Gewalt erfährt. Dieses Gewaltausmaß ist nicht nur erschreckend und schockierend. Wir dürfen das nicht einfach schulterzuckend zur Kenntnis nehmen und stillschweigend zur Tagesordnung übergehen. Das tun wir auch nicht, sondern wir handeln. Die Bundesregierung hat Gewaltschutz, Gewaltprävention und Opferschutz endlich jene Priorität zuerkannt, die all diese Themen auch brauchen, nämlich die höchste.

Wir haben schon vom Rechnungshofbericht gehört, Kollegin Holzleitner hat darauf Bezug genommen. Der Rechnungshofbericht, der all diese Angebote hier evaluiert, hält auf Seite 8 fest, dass in den vergangenen vier Jahren eine „grundsätzlich positive Entwicklung“ bei Gewaltschutz, bei Opferschutz durch die Bundesregierung vorangetrieben worden ist, und diese positive Entwicklung werden wir weiter fortschreiben.

Wir haben da in den vergangenen Jahren einiges erreicht: Kollegin Pfurtscheller hat schon sehr ausführlich auf die Budgeterhöhungen Bezug genommen. Wir haben viele weitere, zum Teil schon seit Jahren, seit Jahrzehnten von Expertin­nen und Experten geforderte Maßnahmen umgesetzt. Beispielsweise haben wir tatsächlich die Budgets für die Gewaltschutzzentren, für die Frauen- und


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Mädchenberatungsstellen sehr, sehr signifikant erhöht. Wir haben die Frauenhelp­line gegen Gewalt aufgestockt – als die FPÖ mitregiert hat, drohte dieser ein Angebotsende oder eine Angebotskürzung –, und wir haben über eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Bundesländern auch mehr Geld für die Frauenhäuser in den Bundesländern zur Verfügung gestellt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben das gemacht, um die Unterstützung für Gewaltbetroffene österreich­weit zu verbessern, um das Gewaltschutznetz für sie noch engmaschiger zu knüpfen – es ist schon sehr gut, aber es muss noch besser werden –, und wir haben das auch gemacht, um gute Rahmenbedingungen für all jene zu schaffen, die tatsächlich im direkten Kontakt mit Gewaltbetroffenen sehr wichtige und oft auch sehr belastende Arbeit leisten. An dieser Stelle möchte ich ihnen allen meinen Dank aussprechen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Wir arbeiten – das haben wir auch von Kollegin Pfurtscheller schon gehört – kontinuierlich daran, dass wir auch die Datenlage zu Femiziden und zu Gewalt gegen Frauen verbessern. Deshalb gab es eben eine groß angelegte Studie der Bundesregierung, die die Femizide, die in den Jahren 2010 bis 2020 verübt worden sind, genau analysiert hat.

Eines der zentralen Studienergebnisse ist tatsächlich alarmierend: Demnach wissen viele gewaltbetroffene Frauen und auch Kinder – denn wenn wir über gewaltbetroffene Frauen sprechen, müssen wir die mitbetroffenen Kinder immer auch mitdenken – in unserem Land nicht, wo sie niederschwellig, anonym und kostenlos Hilfe und Unterstützung bekommen. Deshalb lautete eine dringende Empfehlung der Studienautorinnen, mit einer breiten niederschwelligen, auch mehrsprachigen Informationskampagne noch besser, noch gezielter auf das sehr breite Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot aufmerksam zu machen. Mit dem Antrag, den wir heute beschließen werden, beauftragen wir die Bundesregierung damit, genau das zu tun. Wir haben den Appell der Studien­autorinnen gehört und setzen hier einen entsprechenden weiteren wichtigen


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Schritt im Gewaltschutz um – das ist sehr wichtig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte mich wirklich auch explizit bei der SPÖ und bei den NEOS für ihre Zustimmung zu diesem Antrag bedanken und möchte gleichzeitig auch mein Befremden über die FPÖ artikulieren, die diesem Antrag im Ausschuss nicht zugestimmt hat. Vier Parteien im Hohen Haus haben hier tatsächlich gemeinsam diesen Antrag im Ausschuss beschlossen, haben gesagt: Ja, wir wollen, dass Informationskampagnen für Gewaltschutz, für eine bessere Bekanntmachung von Informationsangeboten durch die Bundesregierung durchgeführt werden! – Der FPÖ war das wurscht, deshalb hat sie im Ausschuss gegen die Gewalt­schutzkampagne gestimmt – so wichtig ist euch Gewaltschutz. Aber gut, was soll man von euch erwarten? Ich darf an das Zitat erinnern, als einmal eine eurer führenden Landespolitikerinnen meinte, Frauenhäuser würden Ehen zerstören. Einmal mehr hat auch die Rede von Kollegin Ecker gezeigt: Ihr interessiert euch nur dann für Gewaltschutz, wenn ihr das Thema rassistisch vereinnahmen könnt – und das wir lehnen total ab. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Holzleitner und Lindner.)

Ich komme auch schon zum Schluss und möchte all jenen, die die Debatte gerade noch verfolgen und auch selbst von Gewalt betroffen sind, sagen: Ihr seid nicht alleine! Es ist nicht eure Schuld, dass ihr von Gewalt betroffen seid. Es gibt Informationsangebote, es gibt Unterstützungsangebote, bitte nutzt die! Es gibt Beratung, bitte nehmt sie in Anspruch! Holt euch Hilfe! Alle Beratungs- und Unterstützungsangebote findet ihr unter hilfsangebote-bei-gewalt-gegen-frauen.at oder unter der Frauenhelpline 0800 222 555. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.19


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mario Lindner. – Bitte.



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18.19.14

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf die Gelegenheit nutzen, im Namen meines Kollegen Max Lercher den Pensionistenverband Murau unter der Leitung von Sonja Pilgram ganz herzlich im Hohen Haus zu begrüßen – herzlich willkommen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir einen kleinen Rekord zu feiern: Von 17 Tagesordnungspunkten aus dem Gleichbehandlungsausschuss haben es immerhin drei ins Plenum geschafft, „nur“ – unter Anführungs­zeichen – 14 Vertagungen. So wenige hatten wir in der ganzen Legislaturperiode ja noch nie. Wer sich jetzt aber erhofft, dass in den letzten Monaten der schwarz-grünen Regierung im Gleichstellungsbereich endlich etwas weitergeht, der wird leider einmal mehr enttäuscht.

Meine Damen und Herren, verstehen Sie mich nicht falsch: Eine Informations­kampagne gegen Gewalt an Frauen ist eine gute Forderung, deshalb wird die SPÖ auch zustimmen – aber seien wir uns doch ehrlich, unsere Republik braucht endlich ein gesamtheitliches Vorgehen gegen Gewalt an Frauen! (Beifall bei der SPÖ.) Eine Informationskampagne ist gut, sie ist wichtig, aber sie alleine wird diese Krise noch nicht lösen.

Gleichzeitig mit dieser Kampagne diskutieren wir heute auch einen Antrag der Kollegin Brandstötter, mit dem ein Gesamtüberblick über die bestehenden Gewaltschutzangebote gefordert wird – genau diese Forderung haben ÖVP und Grüne aber wieder einmal abgelehnt.

Das Muster dieser Regierung bleibt damit unverändert: Einzelmaßnahmen und mediale Ankündigungen, aber keine umfassenden Lösungen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das sage nicht ich, das sagt zum Beispiel der Rech­nungshof. Nach dessen letztem Bericht hat etwa der „Standard“ geschrieben: „In Österreich gibt es keine langfristige Gesamtstrategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt.“ – Das dürfen wir nicht akzeptieren!


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Gewaltschutzambulanzen, die seit Jahren versprochen wurden; Gefährdungs­einschätzungen; Fortbildung von Richter:innen; eine bessere Datenlage – es gibt einen gigantischen Aufholbedarf, und das wird auch diese Informations­kam­pagne nicht ändern.

Wenn wir schon über die Versäumnisse dieser Regierung im Kampf gegen Gewalt an Frauen reden, dann müssen wir diese Krise auch beim Namen nennen: Es geht um männliche Gewalt, um Gewalt von Männern gegen Frauen. Um diese in den Griff zu bekommen, brauchen wir endlich auch ein echtes Umdenken bei der Männerarbeit: Die Männerberatungsstellen sind immer noch unterfinanziert, sie hanteln sich immer noch von Projektförderung zur Projektförderung, es gibt in diesem Bereich noch immer nicht die dringend benötigte Basisfinanzierung. Genau an diesen Baustellen müssen Sie endlich arbeiten, Frau Bundesministerin! (Beifall bei der SPÖ.)

Dann würde unser Land vielleicht endlich Fortschritte im Kampf gegen Gewalt an Frauen schaffen – es wäre höchste Zeit! (Beifall bei der SPÖ.)

18.22


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katharina Werner. – Bitte.


18.22.36

Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Am Montag war der 16.10.: Bis zu diesem Tag wurden in Österreich 20 Frauen ermordet, und es gab mehr als 36 Mordversuche, das heißt, pro Monat wurden mehr als zwei Frauen ermordet und fast vier lebensgefährlich verletzt. Gestern war der 17.10.: In Regau in Oberösterreich wird eine 26-jährige Frau von einem Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt – wieder ein Opfer mehr.

Körperliche Gewalt ist die massivste Form von Gewalt, die offensichtlichste, aber Gewalt an Frauen beginnt weit früher, im Alltag. Ein Beispiel: Ich sitze im


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Zug von Sankt Valentin nach Steyr, es ist spät, nach 11 Uhr. Es sind fast keine Fahrgäste mehr im Zug und es gibt auch keinen Zugbegleiter. In Herzograd steigt ein Mann ein: Er telefoniert laut, er ist offensichtlich auch ein bisschen betrunken, und er schimpft. Er schreit ins Telefon: Diese scheiß Frauen, allesamt Schlampen, die versteht nicht, dass sie mir gehört! Ich versuche, mich klein zu machen, unsichtbar, weil ich Angst habe – vor allem, als er seine Faust lautstark gegen die Tür schlägt. Als er in Münichholz aussteigt, bin ich erleichtert.

Gewalt beginnt im Kopf der Täter, denn sie glauben, dass das, was sie machen, wie sie sind und was sie tun, okay ist. Gewalt beginnt dort, wo wir Frauen aus Angst und Unwissenheit ein Verhalten ertragen, das nicht okay ist. Das muss keine körperliche Gewalt sein: Das kann psychische Gewalt sein, das kann frauenfeindliche Sprache sein, das können Beschimpfungen sein, das können Einschränkungen von Freiheit sein. Gewalt beginnt dort, wo ein Nein nicht akzeptiert wird, egal ob in der Realität oder im virtuellen Raum auf einer Datingplattform.

Es ist daher wichtig und richtig, darüber aufzuklären, was okay ist und was nicht okay ist. Es ist wichtig und richtig, über Angebote zu informieren, und deshalb stimmen wir diesem Antrag auch zu – aber, und das wurde von meinen Kolleg:innen von der SPÖ bereits erwähnt: das reicht nicht!

Meine Kollegin Henrike Brandstötter hat zu Recht den Antrag eingebracht, das bestehende Gewaltschutzangebot einmal zu erfassen. Die bestehende Onlineübersichtsseite des BKA – ich habe mir die angeschaut – ist nämlich einfach lächerlich. Ich als Frau wüsste nicht, wenn ich mir das anschaue, wo ich mich hinwenden sollte, wenn ich Gewalt erfahre.

Kampagnen schön und gut, aber es braucht abgesehen davon auch eine umfassende Strategie – eine umfassende Strategie erhalten wir aber erst dann, wenn wir auch blinde Flecken sichtbar machen. Eine parlamentarische Anfrage meiner Kollegin hat zum Beispiel sichtbar gemacht, dass es bei den Hotlines ein fehlendes Angebot in Minderheitensprachen gibt. Erst,


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wenn wir einen wirklich strukturierten Überblick darüber haben, welches Angebot es wo gibt, können wir auch diese blinden Flecken angehen und eine gesamtheitliche Strategie erstellen, wie sie der Rechnungshof fordert. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.26


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Susanne Raab zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.26.31

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abge­ordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir sind uns hier im Hohen Haus alle einig, dass Gewalt generell, und natürlich im Speziellen Gewalt gegen Frauen und vor allem Kinder, in unserer Gesellschaft keinen Platz haben darf. Wir dürfen diese niemals akzeptieren, und dementsprechend arbeiten wir von Beginn der Legislaturperiode an – und besonders ich als Frauenministerin seit Beginn meiner Amtsperiode – intensiv an dem Schwerpunkt Schutz von Frauen vor Gewalt.

Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde heute vielfach von einer Strategie, von einem Plan gesprochen, und ich möchte Ihnen sagen: Wir sind weit über das Planen hinaus, wir sind schon im Tun! Wir sind im Umsetzen! Es geht um konkrete Aktivitäten und um ein konkretes Handeln im Gewaltschutz, denn, ja – es wurde vorhin auch gesagt –, tatsächlich haben wir viel aufzuholen.

Die Frauenorganisationen, ohne die wir den Schutz von Frauen vor Gewalt nicht bewerkstelligen – denn sie sind es, die direkt bei den Frauen vor Ort sind –, wurden über viele Jahre finanziell ausgedünnt. Wir haben nun in einem nächsten Schritt das Frauenbudget massiv erhöht, seit Beginn unserer Legislaturperiode nunmehr verdreifacht. So wollen wir bewerkstelligen, dass die Frauenorganisa­tionen, dass die Gewaltschutzeinrichtungen, dass all jene Beraterinnen und Berater, die für die Frauen in unserem Land da sind – niederschwellig und direkt


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vor Ort –, ausreichende finanzielle Möglichkeiten haben, um ihre gute und sehr wertvolle Arbeit zu leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es ist daher ein guter Tag für die Frauenpolitik und es ist auch ein guter Tag für die Frauen in unserem Land. Als wir angetreten sind, haben wir mit einem Frauenbudget von rund 10 Millionen Euro begonnen, und mit dem nunmehrigen Budget haben wir das Frauenbudget verdreifacht. Es wird über 33 Millionen Euro alleine für das Frauenressort geben: für die Stärkung von Frauen in unserem Land und natürlich auch für die Einrichtungen, die uns dabei unterstützen, den Gewaltschutz zu verbessern.

Klar ist natürlich auch, dass Gewaltschutz nicht alleinige Aufgabe des Frauenministeriums sein kann, und dementsprechend braucht es diesen starken Schulterschluss zwischen dem Justizressort, dem Innenministerium, dem Sozialressort und natürlich auch meinem Ressort. Wenn Sie sich das Budget genau ansehen, werden Sie in all diesen Ressorts und darüber hinaus mehr Mittel für die Frauenpolitik und für die Frauen in unserem Land vorfinden. Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein Erfolg und zeigt die breit angelegte Strategie der Bundesregierung, Frauenpolitik auch budgetär in allen Ressorts abzubilden. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)

Wir haben in den letzten Jahren ganz konkrete Maßnahmen gesetzt, nicht nur in der Bundesregierung, sondern auch in den Bundesländern, und da möchte ich mich auch bedanken, denn Gewaltschutz und Frauenpolitik müssen eine partei­übergreifende Angelegenheit sein: Da müssen wir parteipolitisches Kalkül weglassen, denn wir haben ein gemeinsames Anliegen, und das lautet, die Strukturen des Gewaltschutzes in unserem Land auszubauen.

Wir haben dementsprechend eine neue Bund-Länder-Vereinbarung abgeschlossen, um Frauenschutzunterkünfte in allen Bundesländern auszu­bauen.


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Mit zusätzlichen 12 Millionen Euro werden in den nächsten Jahren 180 neue Plätze in Übergangswohnungen geschaffen, damit Frauen und Kinder auch wirklich einen Zufluchtsort finden, wenn sie einen brauchen. Wir haben die Frauen- und Mädchenberatungsstellen gestärkt, 180 Frauen- und Mädchen­beratungsstellen in allen Regionen. Wir haben die Familienberatungsstellen, 400 in unserem Land, finanziell ausgebaut, sodass dort auch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Menschen, für die Familien in unserem Land da sind.

Wir haben die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen verstärkt, ein Sinnbild einer gemeinsamen Strategie, nämlich dass in den Bundesländern die Polizei direkt vor Ort mit den Bildungseinrichtungen, mit den Gewaltschutzzentren, mit den Zuständigen in den Bundesländern und im Bund bei schwierigen Fällen zusammenarbeitet. Das ist ja gelebte Strategie und Umsetzung. Man muss sich zusammensetzen und auch direkt vor Ort die lokalen Gegebenheiten und die schwierigen Situationen anhand individueller Fälle diskutieren, um dann zu Schlüssen zu kommen, wie wir die Frauen besser unterstützen und ihren Schutz sicherstellen können.

Wir haben neue Beratungsstellen zur Gewaltprävention für Gefährder eingerichtet. Wenn Männer weggewiesen werden, weil sie Gewalt an Frauen begangen haben, dann müssen sie auch eine Einrichtung haben, wo sie verpflichtend beraten beziehungsweise auch verpflichtend angehalten werden, dass das, was sie getan haben, nicht rechtens ist, sodass es auch für sie sehr wohl einen Ausweg aus dieser gewaltsamen Spirale gibt und dass natürlich auch Gewalt an Frauen weiter verhindert werden kann.

Wir arbeiten gerade intensiv an Gewaltambulanzen, damit Täter überführt werden können, damit Täter am Ende des Tages auch strafrechtlich verurteilt werden können, wofür im Vorfeld Beweise gesichert werden müssen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in Österreich ein gutes Angebot, das können Sie mir glauben. Ich sehe das auch immer wieder bei Treffen mit


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anderen Ministern auf europäischer Ebene, die vielfach neidisch auf unsere guten Strukturen in Österreich blicken. Wir waren das erste europäische Land, das ein Gewaltschutzgesetz verabschiedet hat.

Das sind ganz wesentliche und wichtige Strukturen, die weit über einen Aktions­plan hinausgehen, es sind tatsächliche Rechtsakte, auf denen auch unsere Gewaltschutzstrategie beruht. Dementsprechend ist es so wichtig, dass alles, was wir tun, selbstverständlich auch den Frauen zur Verfügung steht, und dass die Frauen auch wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie Schutz und Hilfe brauchen.

Ja, wir haben schon mehrere Informationskampagnen getätigt, und ich bin davon überzeugt, dass sie richtig waren. Dementsprechend werden wir auch diesen Weg weitergehen, denn jedes Angebot ist nur so gut, wie es bekannt ist und wie es am Ende des Tages auch angenommen wird.

Ich würde gerne an alle appellieren: Wenn man gemeinhin immer sagt, dass der Gewaltschutz in Österreich nicht ausreichend ausgebaut ist, wenn man sagt, dass die Frauenberatungsstellen, die Gewaltschutzzentren nicht genug finanzielle Mittel haben, dann möchte ich einerseits sagen: Das stimmt nicht, die Gewaltschutzzentren sind ausfinanziert; und andererseits: Lassen Sie uns nicht die falschen Signale senden, auch gegenüber den Frauen!

Man tut ja so, als hätten die Frauen dann vor Ort keinen Platz. Man tut ja so, als wären da ewig lange Wartelisten für die Frauen, wenn sie Hilfe brauchen. Das schreckt auch ab, denn wenn man Hilfe braucht, dann braucht man sie jetzt und sofort. Deshalb appelliere ich an alle, dieses Angebot, das wirklich gut ist, das wir in den letzten Jahren umfassend ausgebaut haben, das wir nach jahrzehnte­langer Durststrecke jetzt endlich wieder auch finanziell so aufgebaut haben, dass wir sicherstellen können, dass die Frauen Schutz bekommen, gemeinsam – Sie alle, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete – zu promoten und den


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Frauen über unterschiedliche Kanäle bekannt zu machen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.34


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte.


18.34.17

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Werte Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich spreche zum Antrag von den NEOS zu Tagesordnungspunkt 23, wobei der Rechnungshof kritisiert hat, dass die bestehenden Gewaltschutzangebote in der Bevölkerung nicht ausreichend bekannt und gewisse Doppelgleisigkeiten vorhanden sind.

Die Frau Bundesminister hat im Ausschuss zur Kritik geäußert, dass der Rechnungshof den Bericht so und so erstellt habe und man ihn so oder so lesen könne. Im Bericht des Rechnungshofes sei keine Rede von Doppelstrukturen beim Gewaltschutz. In den letzten Jahren habe die Bundesregierung viel in den Schutz der Frauen vor Gewalt investiert. Seitens des Rechnungshofes gebe es keine Beanstandungen im Hinblick auf die verwendeten finanziellen Mittel. Das belege, dass die Budgetmittel vernünftig eingesetzt wurden. So waren die Aussagen der Frau Bundesminister im Ausschuss.

Da muss ich schon einige Kritik anbringen. Wer effektiven Gewaltschutz betreiben möchte, darf nicht nur auf die finanziellen Ressourcen verweisen, sondern muss auch wissen, wie und wo die Ressourcen eingesetzt und geleistet werden und welches Ziel man damit bezweckt und wie man die Mittel effizient einsetzen kann.

Trotz der ehrlichen Budgeterhöhungen ist für viele Betroffene nicht immer ersichtlich, wo sie fachliche Erstberatung bekommen. So gibt es viele Frauenhelplines, Opfernotrufe, Frauenhäuser und auch die Möglichkeit, sich an


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die Polizei zu wenden. Das alles fällt unter Gewaltschutz. Es ist nicht immer genau ersichtlich, was Gewaltschutz eigentlich sein soll.

Auch gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten über verschiedene Ministerien hinweg. Bund, Gemeinden, freiwillige Organisationen oder Vereine übernehmen auch da Tätigkeiten und Maßnahmen. Genau diese Vielfalt an Angeboten sorgt für Verwirrung. Eine Übersicht über Aufgabenbereiche und Finanzierungsströme in dieser Vielfalt von Angeboten ist daher notwendig, um abgestimmten, ziel­gerichteten und effektiven Gewaltschutz zu gewährleisten.

Das können wir alles mittragen, und das ist auch richtig und gut so, aber uns fehlen in diesem Antrag von den NEOS eigentlich der Opferschutz und die Anonymität. Genau darauf haben wir im Ausschuss definitiv hingewiesen. Nichtsdestotrotz unterstützen wir den Antrag der NEOS. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Krisper.)

18.37


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Romana Deckenbacher. – Bitte.


18.37.10

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörer:innen auf der Galerie, aber auch zu Hause! 0800 222 555 – kennen Sie diese Nummer? – Das ist die Nummer der Frauenhelpline, die an 365 Tagen im Jahr von 0 bis 24 Uhr besetzt ist. Wir haben Gewaltschutzzentren, Frauen­notrufe, Fachberatungsstellen, Mädchenberatungsstellen. Die Frau Bundesminister und meine Vorredner:innen haben schon ausgeführt, welche unzähligen Möglichkeiten Frauen, Kinder, Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, in Österreich haben.

Auch die App DEC112, die man in jedem Store herunterladen kann, der stille Notruf, ist eine Möglichkeit für Frauen, sich Hilfe zu holen. Ja, die Opposition hat


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recht, wenn sie sagt, man muss das noch bekannter machen; aber in Wien zum Beispiel hat die ÖVP einen Antrag gestellt, dass der QR-Code des DEC112, des stillen Notrufs, in öffentlichen Toilettenanlagen in Wien angebracht werden soll. – Man hat das abgelehnt. Der erste Antrag wurde abgelehnt, und dann eine Zuweisung an den Ausschuss mit der Begründung, es gäbe schon genug. Das wäre ein wichtiges Zeichen gewesen, zum Beispiel für die große Stadt Wien.

Unsere Bundesregierung, vor allem unsere Frau Bundesminister, hat in den letzten Jahren einen klaren Fokus auf Gewaltschutz gelegt. Wir haben es schon gehört: Das Frauenbudget ist eines der höchsten, die wir bis jetzt hatten. Auch der Herr Finanzminister hat heute in seiner Rede ganz klar dargelegt, dass auch weiterhin finanzielle Unterstützung für den Schutz von Frauen vor Gewalt im Budget festgelegt wird.

Da Gewaltschutz eine Querschnittmaterie ist, gibt es gezielte Präventiv- und Schutzmaßnahmen in unterschiedlichsten Ressorts, aber auch in den Ländern.

Wenn die NEOS fordern, dass es eine Erhebung der Gewaltschutzangebote geben soll, dann schauen Sie sich doch bitte noch einmal die Websites an. Website der Imag Gender Mainstreaming. Da wurde ein Ergebnisbericht über Budgetmittel für ganz spezifische Gewaltpräventionsmaßnahmen im Bund veröffentlicht. Das Transparenzportal weist ganz klar die eingesetzten Mittel und die geförderten Maßnahmen von Bund und Ländern aus, auch die Kontaktadressen auf der Homepage.

Frau Kollegin Werner, dieses Angebot finde ich nicht „lächerlich“, sondern ich finde es wichtig, dass es auch dort, im Bundeskanzleramt, die Möglichkeiten gibt, dass sich Frauen und Mädchen Unterstützung holen können, vor allem nämlich auch Kontaktadressen holen können.

In den vergangenen Jahren – wir haben es schon gehört – gab es Informa­tionskampagnen – und die halte ich für ganz wesentlich; 16 Tage gegen Gewalt an Frauen –, die es auch weiterhin geben muss und wird, weil es ein wichtiges


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Zeichen ist, das gesetzt werden muss. Dabei ist es natürlich wichtig, dass diese Informationskampagnen bezüglich Gewalt an Frauen breitflächig, nieder­schwellig verbreitet werden, um betroffene Frauen und Kinder, Mädchen zu erreichen, aber vor allem auch die Öffentlichkeit zu erreichen.

Ich appelliere an dieser Stelle noch einmal an uns alle, an unsere Zivilcourage: Nicht wegschauen, sondern hinschauen, wenn Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, Unterstützung brauchen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)

18.41


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Petra Oberrauner zu Wort. – Bitte.


18.41.09

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Wie schon gesagt wurde: Der Rechnungshof hat analysiert und gesagt, dass der Gewalt- und Opferschutz von Frauen kritisiert werden muss.

Wir sehen das auch so. Wir glauben, dass die niederschwellige Kampagne wichtig ist, wir glauben aber auch, dass sie in mehreren Sprachen stattfinden sollte, damit die Frauen auch erreicht werden können. Wir glauben auch, dass es dafür keinen Antrag gebraucht hätte. Das hätten Sie von sich aus erledigen können, das braucht man nicht über einen Antrag zu regeln. Wenn man bedenkt, welche Anträge mit viel Inhalt vertagt werden, dann, muss ich sagen, ist es das nicht wert, dazu einen Antrag zu stellen.

Frau Pfurtscheller hat ja auch gesagt, die Frauen müssen das in Einfacher Sprache verstehen können. Sie müssen es auch in mehreren Sprachen verstehen können, ist unsere Meinung.


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Was ich auch sagen möchte: Eine Frau, die von Gewalt bedroht ist, wird nicht als Erstes den Gedanken haben, zu telefonieren. Wir haben deshalb mit verschie­denen Anbietern ausgehandelt, dass sie auch kostenlos SMS verschicken können. Das ist vielleicht leichter möglich. Wenn man in Gefahr ist, kann man nicht wirklich telefonieren.

Ich bin trotzdem der Meinung: Wenn es heuer 20 Frauen gibt, die gestorben sind, muss man zumindest die Reflexion haben, dass da irgendetwas nicht stimmt und dass wir vielleicht trotz zahlreicher Maßnahmen nicht die richtigen Maßnahmen setzen, sondern uns auf ein paar wenige fokussieren sollten, die dann auch wirklich greifen. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen ein paar Punkte zu sagen, die wir in einem Antrag in Kärnten einstimmig beschlossen haben.

Wir mö­chten gerne haben, dass sich die Frauen und die Kinder sicher aus gewalt­samen Beziehungen lösen können, indem man über die Gemeinden den gefährdeten Frauen und ihren Kindern Notwohnungen zur Verfügung stellt, und zwar schambefreit, weil die ja Angst haben, dass die Umgebung das mitkriegt und die Kinder dann stigmatisiert werden.

Wir glauben auch, dass es wichtig wäre, das Sorgerecht bei Gewaltdelikten durch Partner automatisch allein an die Frauen zu übergeben.

Wir glauben, dass das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden muss. Da muss die Polizei mehr Rechte kriegen und früher einschreiten können, nicht erst dann, wenn schon etwas passiert ist.

Wir glauben auch, dass man ein Bundesprogramm aufsetzen soll, durch das finanzielle Starthilfe für die Frauen zur Verfügung steht, und eine Arbeits­ver­mittlung schaffen soll, damit betroffene Frauen schneller und einfacher finanziell von ihren gewalttätigen Partnern unabhängig werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Lösungen gibt es genug. Wir glauben, dass es keinen Status quo dazu gibt, welche Lösungen angeboten werden, und wir glauben auch, dass sich die


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Frauen, die Schutz vor Gewalt brauchen, wirklich nicht auf einer Website informieren können, sondern sie müssen ad hoc wissen: Wo kann ich hingehen? Was kann ich tun? Wer wird mir helfen? Nur das wird den Mord verhindern und nicht irgendwelche Kampagnen, die wir zwar machen, die aber die Frauen und auch wir oft nicht einmal kennen, wenn wir nicht auf der Website nach­schauen. Das kann ja nicht der Zugang zur Gewaltvermeidung sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.44


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Faika El-Nagashi. – Bitte.


18.44.18

Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine globale Pandemie, eine allgegenwärtige Menschenrechtsverletzung mit schwerwiegen­den physischen, psychischen und sozialen Folgen für die betroffenen Frauen und Mädchen.

Auf ihre Lebensrealitäten einzugehen und sie ernst zu nehmen ist entscheidend, um effektive Unterstützung anbieten zu können, sei es in Form von Zufluchtsorten, von psychologischer Betreuung, von rechtlicher Unterstützung oder anderen Maßnahmen.

Viele Frauen wissen nicht, wo sie anonym, parteiisch und kostenlos Hilfe bekommen können, manche Frauen fürchten gravierende Folgen wie Abschiebung oder Kindesabnahme, und oft sind sie als Betroffene von Gewalt zwischen Angst und Scham gefangen und zweifeln daran, dass ihnen überhaupt irgendjemand glaubt. Deswegen ist die Arbeit der Gewaltschutz­zentren in Österreich so wichtig – die Krisenintervention, die Rechtsberatung und die psychosoziale Betreuung –, und deswegen ist es wichtig, über Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu sprechen und darüber zu informieren.


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Vor wenigen Tagen durfte ich an der Filia-Frauenkonferenz in Glasgow teilnehmen, an einer der größten feministischen Konferenzen weltweit mit 1 400 Teilnehmerinnen aus über 30 Ländern, zum Großteil aus der direkten Basisarbeit mit von Gewalt betroffenen Frauen in all ihren schrecklichen Formen: Femizide und häusliche Gewalt, Ausbeutung in der Sexindustrie und Pornografie, Leihmutterschaft, Frauenhandel, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratungen, sogenannte Ehrenmorde, Gewalt in bewaffneten Konflikten.

Viele der Teilnehmerinnen sprachen aus persönlicher Erfahrung oder aus ihrem Arbeitsalltag und betonten, wie wichtig es ist, dass Betroffenen zugehört und geglaubt wird, dass es spezialisierte Angebote und Beratungsstellen für von Gewalt – sei es Zwangsheirat, häusliche Gewalt oder sexuelle Ausbeu­tung – betroffene Frauen gibt und dass es, wie die Konferenz vorzeigte, Solidarität von Frauen miteinander braucht.

In diesem Sinne vermittelt eine Informationskampagne zum Gewaltschutz nicht nur Adressen und Telefonnummern, sondern sie spricht auch die Realität von Gewalt gegen Frauen und Mädchen an, tritt ihr mit Entschlossenheit entgegen und stärkt den Betroffenen den Rücken. Danke an all diejenigen von Ihnen, die mit uns diesen Schritt gehen und damit die Rechte von Frauen und Mädchen unterstützen. (Beifall bei den Grünen.)

18.47


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Maria Smodics-Neumann. – Bitte.


18.47.19

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Im Jahr 2023 haben 22 Frauen ihr Leben überraschend verloren und Kinder, Eltern, Freunde fassungslos zurückgelassen. Jeder dieser Morde ist einer zu viel.


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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in Österreich ein breites Netz an Opferschutz- und Gewaltschutzeinrichtungen. Ich darf nur ein paar aufzählen: zum Beispiel die Frauenhelpline – meine Kollegin hat es schon erwähnt – unter 0800 222 555, einen 24-Stunden Frauennotruf, den 24-Stunden-Notruf der Wiener Frauenhäuser. Es gibt Rat auf Draht, Gewaltschutzzentren in Österreich, Frauenhäuser und mittlerweile auch mehr Übergangswohnungen.

Trotz allem haben wir die Situation, dass sich Frauen nicht zur Polizei zu gehen trauen, weil sie nicht wissen, was dieser Schritt bedeutet: Welche Rechtsfolgen können daraus entstehen? Sie sind unsicher. Wir haben heute auch schon davon gehört, dass auch Scham ein Thema ist, obwohl Beamtinnen und Beamte mittlerweile gut geschult und sensibel sind, Frauen in dieser Situation zu beraten.

Trotzdem oder gerade deshalb ist es wichtig, zusätzlich zu der Exekutive Stellen zu haben, bei denen man sich schon im Vorfeld beraten lassen kann, wenn man nur das Gefühl hat, man wird bedroht, wenn es noch nicht so greifbar ist, einfach dorthin gehen zu können und zu hören: Welche Möglichkeiten gibt es denn? Man wird auch ermutigt, wenn es eng wird, rechtzeitig zur Polizei zu gehen. Das stärkt auch die Frauen.

Auf der Website hilfsangebote-bei-gewalt-gegen-frauen.at findet man (ein Schriftstück in die Höhe haltend) 68 Stellen nach Zuständigkeitsbereich, nach Art der Spezialisierung, nach Art der Gewalt, nach Wirkungsbereichen – in welchen Bundesländern oder österreichweit – aufgelistet. Da gibt es ein großes Angebot, und dieses Angebot muss bekannt gemacht werden.

Je früher sich Frauen damit auseinandersetzen können, je früher Frauen davon wissen und je mehr wir auch davon reden, dass es nicht mit Scham behaftet sein muss, dass sie nicht selbst schuld daran sind, umso eher wird der Schritt gewagt, diese Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Deswegen ist es so wichtig, eine Informationskampagne zu starten oder wieder ins Leben zu rufen, all diese Stellen zu bewerben, aber natürlich auch, den Frauen


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Mut zu machen, diese Beratungen auch in Anspruch zu nehmen. Am besten ist es, wir können Gewalt überhaupt verhindern und bereits bei Gewalt­androhung die richtigen Maßnahmen und Schritte setzen und die Frauen auch da sozusagen ermutigen.

Unter diesem Tagesordnungspunkt wird auch der Antrag der NEOS mitverhandelt, in dem es darum geht, eine Auflistung von Gewaltschutzein­richtungen, Aufgabenbereichen und Finanzierungen zu erstellen. Zum einen möchte ich vielleicht noch sagen – die Frau Bundesministerin hat es auch erwähnt –: Gott sei Dank haben wir in Österreich ein breites Einverständnis dahin gehend, dass Gewaltschutz ministeriell übergreifend ist. Es ist auch keine Selbstverständlichkeit, dass sich viele einzelne Ministerien dieses Themas annehmen und in verschiedensten Bereichen auch Mittel zur Verfügung stellen.

Ich glaube aber, dass es keinen Sinn macht und vor allem, dass es keiner einzigen Frau hilft, wenn wir einen Bericht erstellen, wenn wir wissen, wo wer wie was finanziert. Viel wichtiger ist, dass die Frauen die Telefonnummer wissen, viel wichtiger ist, dass die Frauen die Stellen kennen. Wir können alle gemeinsam mitmachen, ich hoffe, Sie haben 122, 133, 144 und die Frauen­helpline 0800 222 555 eingespeichert. Vielleicht werden Sie einmal nach dieser Nummer gefragt, ich wüsste sie vielleicht in einer Notsituation auch nicht auswendig. (Auf ihr Smartphone zeigend:) Ich habe sie hier drinnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.52

18.52.03


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


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Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22, die dem Ausschussbericht 2248 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Informationskampagne betreffend Gewalt an Frauen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen. (336/E)

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23. Das ist der Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 2249 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für diese Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

18.53.0224. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 3109/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erneute Vergabe eines Käthe Leichter-Staatspreises (2250 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 24. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Rausch-Amon. – Bitte.


18.53.36

Abgeordnete Mag. Bettina Rausch-Amon (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier bei uns im Saal und zu Hause! Heuer ist ein Jubiläumsjahr – das ist vielleicht nicht allen bekannt –: Vor 175 Jahren wurden wesentliche


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bürgerliche Freiheiten, Grundlagen für unseren liberalen, modernen Rechtsstaat erstritten und, ja, auch auf der Straße erkämpft. Am 17. Oktober 1848 – also gestern vor 175 Jahren – haben sich 300 Frauen vor diesem Gebäude versammelt, allen voran Karoline von Perin-Gradenstein, Präsidentin des ersten demokratischen Frauenvereins. Sie haben um Gleichberechtigung gerungen, um Rechte von Frauen. Sie waren Pionierinnen, in deren Fußstapfen heute viele tätig sind und die für uns auch ein Stück weit einen Weg geebnet haben.

Seit deren Aktivitäten ist viel Gutes passiert, und es ist auch noch viel zu tun, was die Gleichberechtigung von Männern und Frauen betrifft. Beim vorigen Tagesordnungspunkt haben wir einiges besprochen: Gewaltschutz, der Schutz von Frauen vor Gewalt, ist eine wichtige Voraussetzung für ein freies Leben, für persönliche Entfaltung.

Auch jetzt reden wir über Frauen, über Chancen von Frauen. Wir reden über die Vergabe von Frauenpreisen durch die Bundesregierung, durch das Frauen­ministerium, und auch das ist ein sehr wichtiger Aspekt. Die Leistung, die Biografien von Frauen sichtbar zu machen, die oft Pionierinnen sind und waren, ist wichtig. Die Rolle solcher Vorbilder, solcher Rolemodels, und deren Bedeutung besonders für junge Frauen und ihre späteren beruflichen und privaten Entscheidungen ist bekannt.

Die Debatte, die wir heute führen, hatte ihren Ausgang mit einem Antrag im Gleichbehandlungsausschuss, und dieser Antrag ist auch Grund dafür, dass wir heute hier stehen und dieses Thema öffentlich machen – und das ist gut.

Vorweg sei aber gesagt, auch in Richtung SPÖ, die auch ursprünglich Antrag­steller war: Ich gehe einmal davon aus – und die Freude sei euch nicht genommen –, dass ihr euch ein Stück weit dafür abfeiern werdet, dass ihr auch dafür gesorgt habt, dass Frauenpreise vergeben werden. (Abg. Holzleitner: Die Jury des Käthe-Leichter-Staatspreises vor allem! Die Jury hat viel Druck gemacht! Und die Alumnae!)


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Ich möchte nur festhalten: Es ist so, dass die Frauenministerin und auch wir, die wir sie da unterstützen, jetzt auch keine Erinnerung oder keine Aufforderung gebraucht hätten, Frauenpreise zu vergeben (Abg. Holzleitner: 2022 wurde kein Käthe-Leichter-Staatspreis vergeben! Kein Staatspreis! Gerade deshalb hat es schon eine Erinnerung gebraucht!), denn – ich glaube, die SPÖ kommt nachher auch zu Wort mit Frau Kollegin Kucharowits – es war Frauenministerin Susanne Raab, die schon 2020 gesagt hat – das ist nachvoll­ziehbar und nachlesbar –, dass sie die Staatspreise für Frauen nicht nur weiterführen will, sondern wesentlich breiter aufstellen würde. Das wurde allen preisstiftenden Stellen gesagt, auch alle Jurymitglieder wurden darüber aufgeklärt. Ziel dieser Neuaufstellung war und ist es, den Fokus des Frauen­preises zu erweitern, breiter zu machen, und nicht nur wissenschaftliche Forschung, sondern auch exzellentes frauen- und gleichstellungspolitisches Engagement in vielen Gesellschaftsbereichen sichtbar zu machen.

Ich denke, das ist eine Forderung, ein Anliegen, das wir verstehen. Es gibt Weiterentwicklung in der Frauenpolitik – und das ist gut so. Diese Bereiche sind etwa Wirtschaft und Wissenschaft, Mint und Digitalisierung, Bildung und Arbeitsleben. Ich finde, das wird der Bandbreite der exzellenten Leistungen von Frauen in diesem Land gerecht. (Beifall bei der ÖVP.) – Das kann man ruhig mit Applaus bedenken.

Was Susanne Raab, unsere Frauenministerin, jedenfalls nicht gemacht hat – und das wurde in der Diskussion auch behauptet –, ist, Käthe Leichter irgendwie auf die Seite zu räumen oder den Käthe-Leichter-Preis abzuschaffen. (Abg. Holzleitner: Es gab 2022 keinen Staatspreis!) – Das ist nicht richtig, dafür müsste man nur googeln (Abg. Holzleitner: Es gab keinen Staatspreis im vergangenen Jahr, Frau Kollegin! Sie wissen es!), denn es wurde weiterhin ein Käthe-Leichter-Preis im Rahmen des Staatspreises vergeben. (Abg. Holzleitner: Aber keinen Staatspreis! Die Würdigung der Republik!) Außerdem gab es von der Arbeiterkam­mer Wien und der Nationalbank zwei weitere Käthe-Leichter-Preise.  (Abg.


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Holzleitner: Staatspreis! Es gab keinen Staatspreis! Frau Kollegin, Sie wissen es!) – Es wird nicht richtiger, auch wenn man es noch so laut rausschreit.

Käthe Leichter wurde weiterhin gewürdigt (Abg. Holzleitner: Nicht im Rahmen eines Staatspreises!), und – das weiß ich auch – der Staatspreis wurde breiter aufgestellt. Er ging 2022 etwa an das ÖFB-Damenteam: große Pionierwirkung auf viele junge Mädchen und Frauen, die im Sport erfolgreich sind – ich habe selber so eine Tochter zu Hause. Es wurden auch fünf weitere Kategorien vergeben. Es sind damit neue Vorbilder, Rolemodels, Pionierinnen vor den Vorhang geholt worden. Es ist viel passiert.

Ab heuer hat der Staatspreis für Frauen sogar zwei Namensgeberinnen, eine weitere Verbreiterung, die noch mehr Leistungen von Frauen in Vergangenheit und Gegenwart sichtbar macht. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese beiden Frauen, die jetzt auch Applaus verdienen, sind Käthe Leichter und Grete Rehor. Ich stehe nicht an, beide hier heute auch entsprechend zu würdigen, weil es vielleicht für alle Zuhörerinnen und Zuhörer und Zuseherinnen und Zuseher relevant ist, sie zu kennen und kennenzulernen. Käthe Leichter war verdiente jüdische Sozialwissenschafterin und ist leider der brutalen Tötungs­maschinerie der Nazis zum Opfer gefallen und ermordet worden. Sie hat in der Wiener Arbeiterkammer das Frauenreferat aufgebaut, sich im Untergrund für die Sozialdemokratie betätigt, war eine wichtige Interessenvertreterin, und ihr zu gedenken ist heute und weiterhin selbstverständlich und wird gemacht.

Grete Rehor, die zweite Namensgeberin des Staatspreises für Frauen, war eine ebenso verdiente und außergewöhnliche Frau. Sie war – wie es der Biografie vieler Frauen damals entsprochen hat – Waise und Witwe, hat im Ersten Weltkrieg ihren Vater, im Zweiten Weltkrieg ihren Mann verloren, war Allein­erzieherin, hat sich während der Nazizeit im Widerstand betätigt, war Gewerkschafterin in der Fachgruppe der Textilarbeiter – also da eine Parallele zu Käthe Leichter –, war 30 Jahre christlich-soziale Gewerkschafterin, 30 Jahre im Frauenreferat des ÖGB, und – das ist wahrscheinlich eine Besonderheit, die


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auch Erwähnung verdient hat – sie wurde 1966 erste Ministerin Österreichs, und zwar im Sozialressort. Und diese Freude sei mir vergönnt: Das war zu Zeiten einer ÖVP-Alleinregierung. Hört, hört! (Beifall bei der ÖVP.)

Sie hat dort große Meilensteine gesetzt, von denen wir alle heute profitieren, das Arbeitsmarktförderungsgesetz auf den Weg gebracht, das Sozialbudget während ihrer Zeit um 66 Prozent erhöht, die Pensionen um 22 Prozent. Für sie war das eine Selbstverständlichkeit, ebenso wie Frauenförderung und Gleich­berechtigung in einer Zeit, in der das alles andere als üblich war.

Käthe Leichter und Grete Rehor sind beide Pionierinnen, Rolemodels für Frauen, heute und morgen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir diese Debatte heute führen können und diesem Thema hier breiten Raum gegeben haben. Ich bin der Bundesministerin dankbar dafür, dass sie den Staatspreis weiterentwickelt hat, den Frauenstaatspreis breiter aufgestellt hat, der dadurch der Vielfalt der Leistung von Frauen gerecht wird, und damit auch den Staatspreis als aktives Instrument zur Frauenförderung nutzt. Und ich bin allen dankbar, die dieser Thematik hoffentlich so breit wie im Ausschuss auch heute ihre Zustimmung geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.00


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


19.00.41

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Frauen sichtbar zu machen ist eine ganz, ganz grundlegende Aufgabe von uns Politikerinnen und Politikern und damit auch eine grundlegende Aufgabe der Frauenministerin. So sehe ich das, so sehen wir das.

Aber, und jetzt komme ich zum Aber: Vor einem Jahr wurde ein Staatspreis, der den Namen einer wichtigen, einer honorigen, einer ehrwürdigen Frau trägt,


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plötzlich gestrichen. Verantwortlich dafür war Frau Frauenministerin Raab. Wieso eigentlich, Frau Ministerin? Wieso kam es zu dieser Streichung?

Der Käthe-Leichter-Staatspreis war plötzlich verschwunden, ist gestrichen worden. Käthe Leichter war damit nicht mehr sichtbar, ihre Würdigung durch die Republik ging verloren. (Ruf bei der ÖVP: Das ist falsch!) Noch einmal: Verant­wortlich dafür war Frau Frauenministerin Raab. Ich frage Sie: Wieso eigentlich? (Beifall bei der SPÖ.)

Wir als sozialdemokratische Fraktion, aber – Kollegin Holzleitner hat es vorhin auch gesagt – vor allem die Jury, wir haben das definitiv nicht hingenommen. Die Jury war da sehr, sehr vehement dahinter. Kollegin Holzleitner hat dann eben schon Anfang dieses Jahres, nämlich 2023, einen Antrag eingebracht, in dem ganz klar die sofortige, erneute Vergabe des Käthe-Leichter-Staatspreises eingefordert wird.

Dr.in Käthe Leichter war eine der wichtigsten Pionierinnen der Frauenforschung und sie war Gründerin des Frauenreferats in der Arbeiterkammer Wien. Käthe Leichter wurde 1940 ins Frauenkonzentrationslager Ravensbrück deportiert. Während ihrer Gefangenschaft wurde ihr die Doktorwürde der Universität Heidel­berg aberkannt. Am 17. März 1942 wurde sie von den Nationalsozialisten ermordet.

1991, Frauenministerin war damals Johanna Dohnal, die erste Frauenministerin: Sie hat damals den Käthe-Leichter-Staatspreis ins Leben gerufen, ganz klar deswegen, um Frauen, um Expertinnen auszuzeichnen, die sich mit Frauen- und Geschlechterforschung sowie der Gleichstellung in der Arbeitswelt auseinan­dergesetzt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Seit dieser Zeit wurde dieser Preis auch von allen Frauenministerinnen als solcher wertgeschätzt und verliehen. Es gab eine einzige Ausnahme, das war unter der ÖVP-FPÖ-Regierung: Herbert Haupt hat die Vergabe des Preises ausgesetzt.  Er wollte ihn eigentlich abschaffen, aber der Druck der


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Wissenschaft, der Druck der Jury war viel zu groß, daher hat er die Vergabe ausgesetzt.

Seit dieser Zeit aber haben alle Frauenministerinnen diesen Staatspreis verliehen – mit Ausnahme von Frauenministerin Raab im Jahr 2022. Das muss man an dieser Stelle noch einmal gesagt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Das war die Vergangenheit. Umso mehr, sage ich Ihnen ganz ehrlich, freuen wir uns, wir freuen uns als sozialdemokratische Fraktion aber vor allem im Sinne der Würdigung von Käthe Leichter, dass es heute gelingt, mit dem zweiten Anlauf, einen einstimmigen Beschluss zu fassen, nämlich die Wiedereinführung der Vergabe des Käthe-Leichter-Staatspreises. Das ist ein Erfolg, nämlich: Die Würdi­gung von Käthe Leichter durch die Republik wird wieder sichtbar (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Disoski), und damit werden Frauen- und Geschlechter­forschung, Frauenrechte sowie Preisträgerinnen, die in ihrem Sinne forschen und arbeiten, sichtbar. Deshalb ein Danke dafür! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Disoski.)

19.04


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Rosa Ecker zu Wort. – Bitte.


19.04.36

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren, die heute zu dieser Zeit noch im Saal sind! Ja, wir haben heute schon einiges gehört zu: Wer war Käthe Leichter und warum sprechen wir heute über sie? Es gab definitiv bis 2022 einen eigenen Käthe-Leichter-Staatspreis, auch mehrere Käthe-Leichter-Anerkennungspreise für besondere Leistungen in der Frauen- und Geschlechterforschung im Bereich der Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften sowie eben für hervor­ragende Verdienste in der Frauenbewegung. Erstmals wurde dieser Preis auf Initiative von Universitätsdozent Dr. Steiner 1991 überreicht. Das ist alles auf der Homepage des Parlaments nachzulesen.


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Warum Sie, Frau Minister, diesen Käthe-Leichter-Staatspreis dezidiert einfach abgeschafft haben, dafür haben Sie nie eine ausreichende Erklärung geliefert. Es gibt momentan gar keine Zurufe, dass er gar nicht abgeschafft wurde, aber es gab auch einen offenen Brief dieser Käthe-Leichter-Preisträgerinnen, die das sehr stark kritisiert haben. Also es dürfte schon etwas dran gewesen sein. Und so ganz friktionsfrei lief die Abstimmung mit dem Koalitionspartner in der Ausschusssitzung letzte Woche augenscheinlich auch nicht ab; das haben wir ja alle sehr schön mitbekommen.

Frau Minister! Sie betonen immer die Wichtigkeit von Rolemodels. Und genau das trifft auf Käthe Leichter unbestritten zu, denn der Name Käthe Leichter steht für eine Frau, die für ihre Zeit in ihrer Zeit wirklich innovative Leistungen erbracht hat.

Sie haben gesagt, Sie wollten den Preis breiter aufstellen, aber Käthe Leichter steht für ein breites Bild der Frau in der Wissenschaft. Ihre Studien und sozialpolitischen Erhebungen haben damals in der Ersten Republik zu substan­ziellen Verbesserungen für die Frauen geführt. Das ganze Leben von Käthe Leichter zeichnet das Bild einer mutigen, selbstständigen, politisch und sozial­politisch engagierten Frau. (Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.)

Wir haben es gehört: geboren 1895 in Wien. Sie wollte studieren und hat sich ihre Zulassung zum Studium der Staatswissenschaften an der Uni Wien durch eine Klage beim Reichsgericht erkämpft. Dort wurde ihr dann die Abschluss­arbeit verweigert, und sie übersiedelte nach Heidelberg. Dort brauchte sie eine Sondergenehmigung zur Einreise, weil sie eben aufgrund ihrer Aktivitäten in einem Kreis von Kriegsgegnern dort auch nicht so erwünscht war. Sie promo­vierte 1918. Für Frauen ist das eigentlich ein Jahr, bei dem es klingelt, denn 1918 ist genau das Jahr, in dem in Österreich das gleiche Wahlrecht für Frauen und Männer eingeführt wurde. Wir haben es gehört: Käthe Leichter wurde im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück ermordet.


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Es ist eine schöne Sache, dass es auch einen anderen Staatspreis gibt, vielleicht in einer anderen Kategorie, aber wir sehen es auch sehr positiv, dass der Käthe-Leichter-Staatspreis künftig namentlich genau wieder für die Verdienste dieser beeindruckenden Frau steht. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

19.07


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Meri Disoski zu Wort. – Bitte.


19.07.45

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier und auch online via Livestream! Wir haben jetzt schon vieles gehört: In Erinnerung und Würdigung der Verdienste von Dr.in Käthe Leichter – sozial­demokratische Politikerin, Sozialwissenschafterin, jüdische Widerstands­kämpferin und Pionierin der Frauenforschung – ist 1991 von der damaligen Frauenministerin Johanna Dohnal der Käthe-Leichter-Staatspreis initiiert worden, erstmals vergeben worden. Seither werden Forscherinnen aus unterschiedlichen Disziplinen für besonders herausragende Leistungen in der Frauen- und Geschlechterforschung und im Bereich der Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt geehrt.

Die Liste der Käthe-Leichter-Preisträgerinnen liest sich wirklich wie ein Who’s who der österreichischen Frauen- und Geschlechterforschung. Seit drei Jahrzehnten mittlerweile ist der Käthe-Leichter-Staatspreis ein fester Bestand­teil von staatlicher Erinnerungs- und auch Wertschätzungskultur und auch ein wichtiger, ein sichtbarer Teil der frauenpolitischen Geschichte unseres Landes. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das gesagt habend, war ich umso irritierter, dass im Programm der Preisverlei­hung des Käthe-Leichter-Preises im Vorjahr, im Jahr 2022, die Namensgeberin einfach nicht mehr angeführt worden ist. Also da gab es keine Sichtbarkeit mehr von Käthe Leichter im Programm. Das hat mich schon sehr irritiert. Dann


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gab es Medienberichte. Es hat geheißen, das ÖVP-geführte Frauenministerium plane eine Neukonzeptionierung des Preises. Später hieß es gar, dass das Frauenministerium die völlige Abschaffung des Käthe-Leichter-Preises planen würde. Ich habe damals sehr unmissverständlich unter anderem auch im Gleichbehandlungsausschuss im Parlament festgehalten, dass ich das für einen sehr großen Fehler halten würde. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Das öffentliche Sichtbarmachen von Männern ist eine jahrhundertealte anerkannte und akzeptierte Praxis. So würdigen beispielsweise 90 Prozent aller personenbezogenen Straßennamen in Wien Männer. Und von den 13 nach Personen benannten österreichischen Staatspreisen sind elf nach Männern und nur zwei nach Frauen benannt.

Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass der etablierte Käthe-Leichter-Staatspreis erhalten bleibt und fortgeführt wird, denn, wie wir schon von Kollegin Kucharowits gehört haben, ein Grundsatz starker Frauenpolitik ist immer auch das Sichtbarmachen von Frauen und deren Geschichte, das Anerkennen und Ehren ihrer Leistungen. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie der Abgeordneten Deckenbacher und Diesner-Wais.)

Umso mehr freue ich mich darüber, dass wir vergangene Woche im parlamenta­rischen Gleichbehandlungsausschuss einstimmig beschließen konnten, dass der Preis weitergeführt werden soll. Er bleibt damit weiterhin ein fester Bestandteil staatlicher Erinnerungs- und Wertschätzungskultur und ein wichtiger sichtbarer Teil der frauenpolitischen Geschichte unseres Landes.

Ich möchte mich abschließend sehr herzlich bei den Käthe-Leichter-Preisträgerinnen und auch bei den Jurymitgliedern bedanken. Sie haben sich monatelang öffentlichkeitswirksam und ausdauernd für den Erhalt des Preises eingesetzt: Vielen Dank für Ihr großes Engagement, es hat gewirkt. Das war gut und wichtig so. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)


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Danke auch an Kollegin Holzleitner für ihren Antrag, den wir nach einigem Hin und Her vergangene Woche im Gleichbehandlungsausschuss einstimmig beschließen konnten.

Letzter Satz: Es ist schön, dass es mit dem neuen Grete-Rehor-Staatspreis fortan einen weiteren nach einer verdienten Frau benannten Preis geben wird. Das heißt, künftig haben wir 14 Staatspreise: elf nach Männern und drei nach Frauen benannt. Da geht noch mehr. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie der Abgeordneten Deckenbacher und Pfurtscheller.)

19.11


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Susanne Raab zu Wort gemeldet. – Bitte.


19.11.21

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe als Frauenministerin das große Glück, dass ich tagtäglich großartige Frauen treffen darf – Frauen, die für unser Land, für unsere Gesellschaft, aber oft auch im Privaten Unfassbares geleistet haben und die für mich persönlich eine große Inspiration sind; Frauen, die aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen kommen: aus der Politik, aus der Wirtschaft, aus der Wissenschaft, aber auch aus Kultur, Kunst, Sport und sozialen Einrichtungen.

Es gibt zahlreiche Vorbilder, die wir sichtbar machen müssen. Es ist so wichtig, dass sie sowohl für unsere Gesellschaft, aber gerade auch für junge Frauen und Mädchen Vorbilder sein können, dass wir alle in ihnen ein Vorbild sehen können.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben wir im letzten Jahr den Öster­reichischen Frauenpreis, den Österreichischen Staatspreis für Frauen eingeführt, wo neben dem Käthe-Leichter-Preis auch weitere Preise vergeben werden


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sollen, und zwar nicht nur in der Wissenschaft, sondern auch in anderen Bereichen wie der Bildung, der Wirtschaft, aber auch der sozialen Einrichtungen.

Ich wollte, dass wir nicht nur Wissenschaftlerinnen auszeichnen, wie wir das mit dem bestehenden Käthe-Leichter-Preis tun, sondern dass wir zusätzlich noch weitere Preise schaffen, damit wir die großartigen Frauen in allen Sparten der Gesellschaft auszeichnen.

Wenn man mir heute hier sagen will – so verstehe ich es zumindest –, dass ich den Käthe-Leichter-Preis abgeschafft hätte, dann erwidere ich: Das ist einfach nicht richtig. Ich weiß das deshalb so genau, weil ich bei der Preisverleihung dabei war, weil ich selbst Preise gestiftet habe und weil ich selbst auch Preise übergeben habe. (Abg. Kucharowits: Staatspreis!) Das ist selbstverständlich auch nachzulesen. So gingen Käthe-Leichter-Preise (Abg. Holzleitner: Staatspreis! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) im letzten Jahr an großartige Frauen wie Li Gerhalter und Bente Knoll und der neue Käthe-Leichter-Lebenswerkpreis – ein neuer Preis mit einer höheren Dotierung – ging an Irmgard Schmidleithner. (Abg. Disoski: Aber wir reden schon noch vom Staatspreis!) Das sind großartige Frauen aus der Wissenschaft, die es weiter auszuzeichnen gilt.

Ich bin stolz darauf – auch meine Vorrednerin Meri Disoski hat es gerade gesagt –, dass wir es mit einem neuen Staatspreis für Frauen schaffen, mehr Frauen in Österreich auszuzeichnen, um das Ungleichgewicht an Auszeich­nungen für Männer und Frauen ein bisschen sozusagen in die richtige Richtung zu bewegen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich freue mich auf den kommenden Staatspreis für Frauen. Ich freue mich, dass wir neben Käthe Leichter auch eine zweite Namensgeberin für den Österreichischen Frauenpreis haben: Grete Rehor. Als erste Ministerin hat sie natürlich ganz besonders auch für mich etwas getan, aber es wurde bereits gesagt, was sie auch für unser Land und gerade für die Frauen in unserem Land getan hat.


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Selbstverständlich gibt es auch weiterhin den Käthe-Leichter-Preis (Abg. Holzleitner: Staatspreis!), denn sie ist eine Pionierin in der Frauenforschung und ihrer gedenken wir natürlich auch als Opfer der Schoah.

Ich freue mich auf rege Beteiligung am Österreichischen Frauenpreis und freue mich, wenn dadurch die großartigen Frauen in unserem Land mehr Sichtbarkeit bekommen. Das wird ihnen und auch den großartigen Leistungen aller Frauen und Mädchen in unserem Land nur gerecht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Ribo.)

19.15


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Romana Deckenbacher zu Wort. – Bitte.


19.15.07

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ein Staatspreis ist eine Auszeichnung, die herausragende Leistungen würdigt, anerkennt und fördert. Vor allem die Vergabe von Staatspreisen an Frauen setzt ein ganz wichtiges Zeichen nach außen und holt erfolgreiche Frauen vor den Vorhang. Das soll junge Frauen und Mädchen inspirieren und sie dazu ermuti­gen, auch weiterhin ihre eigenen Ziele zu verfolgen und dabei erfolgreich zu sein.

Es ist gut und richtig, dass es im Rahmen des Österreichischen Frauenpreises heuer eben zwei gleich dotierte, gleichwertige Staatspreise geben wird, die von der Frau Bundesministerin gestiftet und verliehen werden, nämlich den Grete-Rehor-Staatspreis und den Käthe-Leichter-Staatspreis. Das sind zwei Pionierinnen unserer Geschichte, die sich für die Anliegen von Frauen starkge­macht haben und die Vordenkerinnen ihrer Zeit waren.

Das Gedenken an Käthe Leichter, ihre Biografie und ihr Wirken sind weiterhin ein wichtiger Bestandteil dieses Preisformates, auch des neuen Preisformates, das aufgemacht werden soll. Neben dem Käthe-Leichter-Staatspreis gab es auch


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den Käthe-Leichter-Preis und den Käthe-Leichter-Lebenswerkpreis. Und ich möchte noch einmal betonen, was auch die Frau Ministerin gesagt hat: Der Käthe-Leichter-Preis wurde nicht abgeschafft. (Abg. Holzleitner: Aber der Staatspreis wurde nicht vergeben!) Der Käthe-Leichter-Preis wird auch weiterhin wissenschaftliche Leistungen im Bereich der Frauen- und Geschlechter­forschung sowie Leistungen im Bereich der Gleichstellung in der Arbeitswelt hervorheben.

Der Grete-Rehor-Preis würdigt Leistungen in den Kategorien Bildung, Wissenschaft, Arbeitswelt, Mint, Digitalisierung und Wirtschaft. Ziel ist es, neben dem bisherigen Fokus auf wissenschaftliche Forschung eben auch exzellentes frauen- und gleichstellungspolitisches Engagement in den diversen Bereichen auszuzeichnen. Die Neugestaltung der Preise wurde im Vorfeld allen preisstiftenden Stellen und auch den Jurymitgliedern bekannt gegeben.

Grete Rehor war Gewerkschafterin, sie war Kriegswitwe, Alleinerzieherin und war 1966 die erste Ministerin Österreichs. Sie setzte sich für die Rechte der Arbeiterinnen und Arbeiter ein, besonders im Bereich der Lohngleichheit für Frauen und Männer. 104 Sozialgesetze und Verordnungen tragen ihre Handschrift: vom Arbeitsmarktförderungsgesetz, das heute noch die Grundlage für aktive Arbeitsmarktpolitik ist, bis zum Hausbesorgergesetz, aber auch die Novellierung des Mutterschutzgesetzes.

Alle Preisträgerinnen – die nächste Vergabe wird ja in den nächsten Wochen stattfinden – tragen durch ihre grandiosen Leistungen dazu bei, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Österreich weiter voranzutreiben, ganz nach dem Motto: Es ist ein Preis von Frauen unserer Geschichte für Frauen unserer Zeit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.18

19.18.34


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


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Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2250 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Erneute Vergabe eines Käthe Leichter-Staatspreises“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen. (337/E)

19.19.1125. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2203 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz geändert wird (2211 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Martin Polaschek im Hohen Haus und erteile Herrn Abgeordneten Rudolf Taschner das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.19.43

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es wurde von dieser Stelle aus immer wieder betont, wie wichtig Kindergärten sind. Das ist natürlich zu Recht gesagt. Ich will auch das Wort Kindergarten gerne verwenden. Es ist fast schöner als das Wort Elementarpädagogik, das ja ein Kunstwort ist. Kindergarten, das deutet doch darauf hin, dass die Kinder nicht in einen Dschungel kommen (Heiterkeit der Abg. Holzleitner), dass die Kinder nicht in eine Betonwüste kommen. Sie kommen in etwas, was die Natur kultiviert, also was eigentlich etwas sehr Schönes darstellt. Also Kindergärten sind sehr, sehr wichtig, und es ist ein großes Vorhaben von uns gewesen, dass die Kindergärtnerinnen und die Kindergärt­ner –


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es soll ja auch männliche Personen geben, die Elementarpädagogik studieren – mehrere Möglichkeiten haben, um diesen Beruf zu ergreifen.

Da gibt es also nicht nur die üblichen Möglichkeiten, die Bafeps und die Kollegs – die Kollegs werden jetzt ausgebaut –, es gibt die Möglichkeit, sogar in den Bafeps per Aufbaulehrveranstaltungen auch diesen Beruf zu erwerben, und es gibt die Möglichkeit des Quereinstiegs. Das ist alles eine Errungenschaft, die wir jetzt hier beschließen werden, und ich danke sehr dafür, dass wir das alles einstimmig umsetzen werden. Es ist auch ein Zeichen dafür, dass wir wissen, dass wir eine große Verantwortung übernehmen, wenn wir dieses Berufsbild in dieser Weise erweitern.

Ich blicke Frau Kollegin Erasim und den Sozialdemokraten hier ins Auge und auch ein bisschen den NEOS, wenn ich daran denke, dass nicht überall und nicht immer die Kindergärten so ernst genommen werden – also in der Stadt Wien. Ich denke nur daran, dass es da Förderungen der Stadt Wien für etwas gegeben hat, was sich Kindergarten genannt hat, aber in Wirklichkeit kein Kindergarten war.

Da gab es dieses Mini Bambini: Die haben ein bisschen – durch die Förderung aufgrund dessen, dass man ein Kindergarten sei – plötzlich eine Geldquelle gefunden, es wurden Gelder veruntreut, und das ist eigentlich kein gutes Zeichen gewesen, dass das passiert ist. Außerdem hat die Stadt Wien recht spät darauf reagiert, dass diese Förderungen in einer völlig falschen Art und Weise erfolgt sind. – Das ist ein Zeichen dafür, dass man es doch vielleicht nicht so ganz ernst genommen hat, wie man es eigentlich ernst nehmen sollte und wie es wichtig ist, dass man es ernst nehmen muss. (Beifall und Wuh-Ruf bei der ÖVP.)

Es ist so, dass wir bei den Kindergärten ja die Regionalisierung haben, dass wir dafür sorgen, dass das jeweils die einzelnen Regionen verantworten müssen, die einzelnen Bundesländer, die einzelnen Gemeinden, und ich glaube, dass das


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trotzdem, trotz all dieser möglichen Verwerfungen, die es geben kann, im Wesentlichen aber gut ist.

Ich meine, dass man in den Regionen am besten weiß: Wie können wir bei uns die Kindergärten so gestalten, dass die Leute, die bei uns leben, damit auch wirklich zufrieden sein können, sowohl die Kinder als auch deren Eltern? Ich denke, das ist eine Sache, die wir beim Föderalismus auch weiter so führen sollten. Es ist aber auch wirklich wichtig, dass die Ausbildung in der Hand des Bundesministeriums bleibt, dass wir auch kontrollieren können, dass diese Ausbildung wirklich hervorragend geführt wird, damit wir dann wirklich gute und viele Kindergärtnerinnen und Kindergärtner für unsere Kinder haben werden.

Wir wollen haben, und das sollte vonseiten des Bundes auch der Fall sein, dass wir Zielvorstellungen besitzen, was Kindergärten leisten müssen. Was sie auf jeden Fall leisten müssen, ist, dass die Kinder, wenn sie den Kindergarten verlassen, die deutsche Sprache so beherrschen, dass sie dann in die Volksschule gehen können. Sie müssen volksschulreif sein und sie müssen sozial so weit entwickelt sein, dass sie in einer sozialen Gruppe leben können. (Beifall bei der ÖVP.)

All das ist nicht selbstverständlich, meine sehr verehrten Damen und Herren! All das wollen wir aber von unseren Kindergärten haben, und darauf müssen wir wirklich pochen, und da dürfen wir keinen Zentimeter zurückweichen.

Insofern glaube ich, dass wir mit dieser neuen Ausbildungsinitiative in die richtige Richtung gehen werden, und ich danke dem Herrn Bundesminister dafür, dass er diese Initiative ergriffen hat. Es ist eine gute Initiative für Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

19.24


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Melanie Erasim. – Bitte.



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19.24.06

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Geschätzte Präsidentin! Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich wollte eigentlich in meiner Rede mit etwas Positivem beginnen, aber die Vorrede des Kollegen Taschner lässt das leider nicht zu – denn eines muss ich schon sagen, Herr Abgeordneter: Bei der sonstigen Wertschätzung für Ihre fast schon philosophische Art und Weise, das Leben zu sehen, muss ich sagen, es ist ein Wahnsinn, mit welch fadenscheinigen Begründungen Sie hier die beste Kinderbildungsstadt und das beste Kinderbildungsbundesland in Österreich, nämlich Wien, versuchen, zu verunglimpfen (Abg. Hörl: Oi, oi, oi ...! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP) – ganztägig, ganzjährig, gratis, Vorbild für Gesamtösterreich und auch für Niederösterreich. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Loacker. Abg. Taschner: Mini Bambini sind Vorbild?) Aus dem Bundesland hier eine kleine Geschichte herauszunehmen (Abg. Taschner: Das ist keine kleine Geschichte!), obwohl wirklich mittlerweile Hunderttausenden Kindern, Familien und Eltern, an deren Seite die Sozialdemokratie steht, geholfen wurde, das finde ich nicht redlich und das ist Ihrer eigentlich nicht würdig, Herr Kollege. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Reiter.)

Das Positive, womit ich eigentlich beginnen wollte, ist, dass wir diesem Gesetz als sozialdemokratische Parlamentsfraktion zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass es positiv zu bewerten ist, wenn man Fehler einsieht, dass man Gesetze beschlossen hat, nämlich eine Ausbildung, die aber kaum eine Grundlage hat, die der Grundlage entbehrt, die hier mit diesem Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz geschaffen wird. Dieser Universitätslehrgang Elementar­pädagogik wird so in die Liste der fachlichen Anstellungserfordernisse aufgenom­men. Das ist gut so, deshalb stimmen wir zu.

Nach dieser positiven Nachricht kann ich jedoch zum Bildungsbereich leider nicht viel Positives sagen und bin dann auch schon fertig. Denn: Worum geht es? Es geht darum, dass Sie, Herr Minister, im Bildungsbereich von den Kleinsten bis zu den Größten im Grunde genommen nichts zustande bringen.


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Diese tragische Situation hat die heutige zwar sehr wortreiche, aber sehr zahlenarme Budgetrede des Finanzministers untermauert, denn das gepriesene Miniplus bedeutet angesichts der unfassbar hohen Inflation eine De-facto-Kürzung des Bildungsbudgets.

Anscheinend kriegen Sie das selbst gar nicht mit, dass Sie in Zukunft weniger Geld zur Verfügung haben als sonst, sonst könnten Sie hier nicht so selbstsicher sitzen. (Abg. Eßl: He!) Da darf ich auch den Vizekanzler zitieren, der gemeint hat, dass der öffentliche Dienst ein attraktiver Dienstgeber sein muss.

Die Pädagog:innen in unseren Kindergärten haben sich mehr verdient! Zu große Gruppen, zu viel Verwaltungsaufwand und vor allem zu wenig Gehalt – all das sind Gründe, warum die Absolvent:innen der Bafeps scharenweise weglaufen und in diesem an sich so wunderschönen Beruf gar nie starten.

Sie waren es nämlich, liebe ÖVP, die im Jahr 2016 unter Sebastian Kurz den flächendeckenden Ausbau von Kinderbildung torpediert haben. (Abg. Hörl: Ein so ein Blödsinn! ...!) Das ist alles durch Fakten belegt, und jetzt, sieben Jahre später, präsentieren Sie uns eine Kinderbildungsmogelpackung nach der anderen. Auch da ist budgetär nichts hinterlegt.

Hören Sie bitte auf, mit unserer Zukunft, mit der Bildung unserer Kinder zu spielen! Setzen Sie die notwendigen Mittel endlich frei, um einerseits das Angebot flächendeckend auszubauen und andererseits die Systemerhalter:innen, die während der Pandemie noch eifrig beklatscht wurden, endlich fair zu entlohnen!

Wir als Sozialdemokratie stehen auf der Seite der Pädagoginnen und Pädagogen, der Eltern und vor allem der Kinder. Setzen Sie endlich um, was Sie versprechen Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.28


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte.



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19.28.16

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich muss meiner Vorrednerin hier schon auch entgegenhalten. – Frau Kollegin Erasim: Wien ist nicht das beste Beispiel, das Sie hier anführen, denn was für die Schulen gilt, gilt im Grunde genommen auch für die Kindergärten (Abg. Herr: Wo gibt es mehr Kinderbetreuung als in Wien? Wo? Wo gibt es bessere Öffnungszeiten? Wo?), und wenn in Wien jedes siebente Volksschulkind dem Unterricht nicht mehr folgen kann, weil es die Sprache nicht spricht, dann läuft hier definitiv etwas falsch. (Beifall bei der FPÖ.) Wien hier als bestes Beispiel anzuführen, halte ich nicht für richtig.

Ich möchte aber zum Thema kommen: Es geht hier um die Erweiterung der Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der Elementarpädagogik, und wir werden diesem Antrag auch grundsätzlich zustimmen. Abgesehen davon, dass die Vielzahl der Ausbildungsangebote, die es mittlerweile in diesem Bereich gibt, sehr unübersichtlich geworden ist, löst es aber am Ende des Tages das Problem nicht. (Abg. Herr: In Oberösterreich! Da ist die Kinderbetreuung super! Am Herd!)

Das größte Problem, und das beginnt in den Kindergärten und zieht sich bis zum Ende der Ausbildungsphase durch, ist, dass wir einen massiven Personalmangel in allen Bereichen haben. Es fehlen Kindergärtner:innen, sie fehlen (Abg. Herr: In Oberösterreich!), und wir haben es gerade gehört, immer wieder verlassen auch Pädagog:innen aus den Kindergärten ihren Job. Es mangelt einfach an jungen Menschen, die bereit sind, den Lehrberuf oder auch den Kindergärtner:innenberuf zu ergreifen und auszuüben. Es fehlen da diese engagierten Menschen, es fehlen diese engagierten jungen Leute.

Dieser Umstand, dass dieser Personalmangel besteht, hat uns in dieses Dilemma geführt.

Herr Bundesminister, was für die Schule gilt, gilt zum Teil auch für Kindergärten. Wir haben in den Klassenzimmern mittlerweile seit Jahren Studentinnen und


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Studenten stehen, die nicht fertig ausgebildet sind und die unterrichten müssen und unterrichten sollen.

Herr Bundesminister, ich sage Ihnen schon: Das kann keine Dauerlösung sein. Es kann nicht sein, dass wir uns über Jahre hinweg mit Studenten aushelfen müssen. Es gibt im Bildungsbereich viele Probleme. Dieser Personalmangel ist im Grunde genommen nur die Spitze des Eisberges. Wir haben – auch das wurde bereits angesprochen – einen überbordenden Verwaltungsaufwand. Wir haben unzufriedene Pädagoginnen und Pädagogen, wir haben unzufriedene Kindergärtner und Kindergärtnerinnen, genauso wie Lehrerinnen und Lehrer, weil sie mit einem massiven Verwaltungsaufwand konfrontiert sind.

Wir haben massive – das habe ich eingangs schon gesagt – Sprachprobleme in den Schulen. Auch da wird nichts unternommen, dass man dem entgegen­wirkt. Die Lehrergewerkschaft spricht von praxisuntauglichen Reformen, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden.

Eines der ganz schlimmen Probleme – das möchte ich hier noch als Beispiel anführen –: Man kann oder will es nahezu nicht glauben, aber wir haben am Ende der Schullaufbahn Schüler, die Probleme in den Grundkompetenzen haben, die Probleme mit Lesen, mit Rechnen und mit Schreiben haben.

Da muss diese Bundesregierung anders arbeiten. Sie muss Visionen haben, und die fehlen leider. Es gibt keine Zukunftsperspektiven, die vonseiten der Bundesregierung aufgezeigt werden. Herr Bundesminister, ich glaube, insgesamt fehlt Ihnen und fehlt der Bundesregierung eine klare Vorstellung, wie die Zukunft unserer Kinder aussehen muss. Ihnen fehlt es an entsprechenden Ideen.

Das wäre aber die Botschaft, die Sie als Bundesregierung, als Minister vermitteln müssen. Sie tun es leider nicht, und daher denke ich schon, dass es Zeit für einen Wechsel an der Regierung ist, auch dahin gehend, dass wir Freiheitliche das definitiv besser machen würden und das in Zukunft auch entsprechend umsetzen würden, wenn wir regieren. (Beifall bei der FPÖ.)

19.32



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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sibylle Hamann. – Bitte.


19.32.22

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Liebe Frau Präsidentin! Lieber Herr Minister! Ich finde es eigentlich extrem schade, dass wir bei diesem Thema schon wieder zu streiten anfangen. Ich hatte mich schon sehr gefreut, dass wir beim Thema Elementarpädagogik einen breiten Konsens über fast alle Parteien hinweg gefunden haben, einen Konsens darüber, wie wichtig Elemen­tarpädagogik ist, egal ob wir es jetzt wie Kollege Taschner „Garten“ nennen – aus grüner Perspektive kann ich nichts gegen das Wort Garten haben, aber auch Elementarbildung und Elementarpädagogik kann in einem Garten stattfinden.

Der Konsens, von dem ich gesprochen habe, hat Zahlen bekommen: nämlich 4,5 Milliarden Euro, und 50 000 neue Plätze brauchen wir in ganz Österreich. Das ist gut und das ist richtig so.

Was brauchen wir für diesen massiven Ausbau, über den wir uns alle einig sind? – Wir brauchen selbstverständlich vor allem viele, viele neue Elementarpädagoginnen und -pädagogen. Wir brauchen Pädagog:innen, die diesen Beruf gern machen, die ihn gut machen, die langfristig im Beruf bleiben und die gut dafür ausgebildet sind. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt ist ja, wie Sie wissen, die Ausbildung der Pädagog:innen der einzige Bereich, in dem der Bund direkt zuständig ist. Da muss ich wirklich daran erinnern, dass wir in diesem Bereich von dem Moment an, seit diese Koalition regiert, mit einer Ausbildungsoffensive, die sich wirklich sehen lassen kann, aufs Tempo gedrückt haben, denn wir wissen ja, dass es nicht reicht, dass wir die Bafeps haben.

Wir brauchen verschiedenste Menschen mit verschiedensten Hintergründen, die in diesen spannenden Beruf finden, auch und gerade dann, wenn sie sich erst


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später im Leben für diesen Beruf entscheiden, weil sie dann nämlich wissen, dass sie auch tatsächlich dort bleiben wollen.

Ein paar Bausteine kann ich da aufzählen: Hochschullehrgang Elementarpädagogik für Quereinsteiger:innen, Hochschullehrgang Inklusive Elementarpädagogik, der zweisemestrige Lehrgang für die Basop-Absolvent:innen, Aufbaulehrgang für Assistent:innen. Zwei sind in jüngerer Zeit dazugekommen: das Masterstudium an der Uni und der Unilehrgang für Menschen, die als Assistent:innen bereits im Kindergarten arbeiten und sich universitär berufsbegleitend fortbilden wollen. Für diese beiden Gruppen schaffen wir mit diesem Gesetz jetzt die Berufsberechtigung.

Was heißt das? – Das heißt, dass wir auf allen Ebenen – von Akademiker:innen bis hin zu Fachschulabsolvent:innen – auf verschiedensten Stufen maßge­schneiderte Ausbildungswege in diesen Beruf hinein haben. In vielen Bereichen ist das auch verbunden mit Förderungen für die Ausbildungszeit, den viel zitierten Fachkräftestipendien, damit man sich den Umstieg in diesen Beruf auch leisten kann. Wir brauchen diese Personen nämlich alle – und zwar alle, die wir kriegen können.

Jetzt wurde zu Recht angemerkt, dass die Auswahl der unterschiedlichen Lehrgänge, die wir geschaffen haben, mittlerweile so groß ist, dass sie unübersichtlich ist. Da braucht es einen Wegweiser, völlig richtig, deswegen ist es tatsächlich eine Spitzenidee, da eine Onlineplattform mit einem Überblick über die verschiedensten Voraussetzungen, die Ausbildungswege und auch die Förderungsmöglichkeiten zu schaffen.

Ich hoffe, dass ganz viele Menschen das wahrnehmen, die Angebote annehmen, und ich hoffe im Sinne des Konsenses darauf, dass Sie diese Botschaft auch weitertragen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Obernosterer und Taschner.)

19.35



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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Künsberg Sarre. – Bitte.


19.35.59

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Wir stimmen auch dieser Gesetzesänderung zu, ich möchte jedoch anmerken, dass das natürlich nur ein kleiner Mosaikstein in diesem ganzen Puzzle ist. Was fehlt, ist nach wie vor ein Gesamtbild, wie Sie den Elementarbildungsbereich und den Kindergarten-, den Kinderbetreuungsbereich in den nächsten Jahren weiterentwickeln wollen.

Was es gibt, sind großspurige Ankündigungen ohne Tiefgang. Sie kündigen Milliarden an Euro an, die bis 2030 fließen sollen, Sie kündigen eine Offensive an – aber wenn man nachfragt, wie denn diese Offensive genau ausschaut, dann folgt eigentlich Stille. Kollege Taschner hat gesagt, man wünsche sich einen Stufenplan und einen Qualitätsrahmen. Ja, das wünschen wir uns auch schon seit vielen, vielen Jahren. Ich glaube aber, dass Sie die Chance vergeben haben, im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen mit den Ländern konkrete Zielvorgaben und Qualitätskriterien zu entwickeln. Das wäre wichtig gewesen.

Für den gesamten Kindergartenbereich wollen Sie jetzt 4,5 Milliarden Euro ins System kippen. Das klingt gut, aber es ist wie ein Potemkin’sches Dorf: Von außen schaut es gut aus, aber wenn man dahinterschaut, ist eigentlich wenig vorhanden.

Was wir brauchen – das ist vor allem für die Kinder, die Pädagog:innen und die anderen Mitarbeiter:innen in den Kindergärten wichtig –, ist ein Stufenplan, wie wir langfristig die Situation in den Kinderbildungseinrichtungen verbessern: kleinere Gruppen, besserer Personal-Kind-Schlüssel, bessere Arbeitsbedingun­gen und ein qualitativer Ausbau.

Wenn Sie den Ländern in den nächsten Jahren nur Geld geben und keine Ziele und keine Qualitätskriterien definieren, dann werden die Länder Sie in den


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nächsten Jahren weiter papierln. Es wird so sein, dass die Länder sehr, sehr gern und dankbar das Geld nehmen, und wenn Sie nachfragen: Gibt es ein paar Daten? Können wir vielleicht aus den Bundesländern Daten bekommen, um auch zu vergleichen?, werden die Länder wieder sagen: Nein, denn die Zahlen­hoheit liegt bei uns! – Das macht natürlich keinen Sinn, denn so können Sie das gesamte System auch nicht weiterentwickeln, und, Herr Minister, ich glaube, das ist Ihnen bewusst. Ich verstehe nicht, wieso Sie nicht Ihr ganzes Gewicht in diese Finanzausgleichsverhandlungen hineingeworfen haben.

Weil sich die verschiedenen Parteien immer wieder an Wien abarbeiten – es ist ja irgendwie sehr amüsant, wenn man sich das immer wieder anhört –: Ja, es gab lange Jahre missbräuchliche Verwendung der Gelder, aber in Wien funktioniert zumindest die Kontrolle (Abg. Taschner: Langsam!), denn wenn die Kontrolle nicht funktionieren würde, dann würden Sie gar nicht wissen, was passiert. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

Es ist so, und ich weiß, es ist schwierig – vor allem in den ÖVP-geführten Bundesländern, für die ist es ganz besonders schwierig (Zwischenruf des Abg. Schnabel) –, anzuerkennen, dass die Kinderbetreuungsquote in Wien ab dem ersten Geburtstag so, so viel höher ist als im gesamten anderen Bundesgebiet, dass es einfach lächerlich ist, wenn Sie immer wieder sagen, in Wien sei es auch nicht gut. Natürlich ist in Wien auch nicht alles perfekt, das sagt auch keiner (Abg. Hörl: Das wissen wir eh!), und es gibt auch da viel zu tun, aber es ist Fakt, dass Wien bei den Ein- bis Dreijährigen und auch bei den Drei- bis Sechsjährigen allen anderen Bundesländern weit, weit voraus ist. Ich glaube, das sollten Sie auch einmal anerkennen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Loacker: Da hätte jetzt die SPÖ auch klatschen können!)

19.39


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Agnes Totter zu Wort. – Bitte.



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19.40.02

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Was wir in unserer Gesellschaft dringend brauchen, denke ich, und darüber sind wir uns alle einig, ist ein funktionierendes Bildungssystem als vom Staat zur Verfügung gestellter Rahmen sowie ein positiver Zugang zu Bildung und zum lebenslangen Lernen. Schon im Kindergarten und in der Schule beginnen unsere gut ausgebildeten und kom­pe­tenten Pädagoginnen und Pädagogen, unseren Kindern Wesentliches zu vermitteln und sie für das lebenslange Lernen zu begeistern. Dabei leisten sie, unsere Pädagoginnen und Pädagogen, tagtäglich Großartiges. Vielen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)

Meine Damen und Herren! Wir haben derzeit einen großen Mangel an Lehrkräften an unseren Schulen. Speziell hinsichtlich der Pensionierungswelle der Babyboomergeneration gibt es große Herausforderungen. Aus diesem Grund wurden bereits zahlreiche – und ich wiederhole das sehr gerne für Sie, Frau Kollegin Erasim: zahlreiche! – Initiativen für mehr Personal sowohl im schulischen Bereich als auch in der Elementarpädagogik gesetzt. Besonders wichtig waren der Ausbau der bundesweiten Kollegplätze in den letzten Jahren sowie die Einrichtung einer Fachschule für pädagogische Assistenzberufe samt entsprechendem Aufbaulehrgang. Es wurden auch diverse Quereinstiegsangebote neu geschaffen. Neu eingeführt wurden die Hoch­schullehrgänge Inklusive Elementarpädagogik, Quereinstieg Elementarpäda­gogik, der zweisemestrige Lehrgang für Absolventinnen und Absolventen der Bundesbildungsanstalt für Sozialpädagogik, der Aufbaulehrgang Elementar­pädagogik und der berufsbegleitende Universitätslehrgang Elementar+. Im Bereich der öffentlichen Universitäten wurde zudem das Masterstudium Elemen­tarpädagogik eingeführt, und dieses Masterstudium soll künftig die bisherigen Ausbildungsabschlüsse für Elementarpädagoginnen und ‑pädagogen um einen weiteren Abschluss ergänzen. Das nun vorliegende Gesetz ermöglicht die


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Anstellung von Elementarpädagoginnen und –pädagogen mit den neuen Ausbildungsschienen und gibt den Ländern ausreichend Zeit für die notwen­digen Ausführungsgesetze.

Meine Damen und Herren! Wir müssen alles daransetzen, diesen wunderbaren Beruf der Pädagogin, des Pädagogen attraktiver zu machen. Eine Attraktivierung gelingt aber nur, wenn wir es schaffen, die Rahmenbedingungen an den Schulen und in den Kindergärten so zu gestalten, dass sich die Pädagoginnen und Pädagogen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können, ausreichend pädagogische Unterstützung erhalten und von Bürokratie und Verwaltungsauf­gaben entlastet sind. Deshalb war die Einführung der administrativen Assistenz an den Pflichtschulen ein wichtiger Meilenstein und bringt bei richtiger und flächendeckender Umsetzung eine echte Entlastung der Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)

19.43


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Polaschek zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


19.43.23

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ja, es ist bereits mehrfach angesprochen worden, und ich möchte es noch einmal unterstreichen: Kinderbildung und Kinderbetreuung sind für unsere Gesellschaft von großer Bedeutung. Das, worum es hier geht, ist, dass es uns wirklich auch ein Anliegen ist, da etwas zu bewegen. Auch wenn es kleingeredet wird: 4,5 Milliarden Euro hat der Herr Kanzler nicht nur angekündigt, sondern dieses Geld wird wirklich einen Meilenstein in der Kinderbetreuung bedeuten. Ich darf Ihnen versichern, dass dieses Geld sehr wohl dort ankommen wird, wo es gebraucht wird. (Beifall bei der ÖVP.)


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Was wir dafür brauchen, ist gut ausgebildetes Personal. Meine Bestrebungen liegen darin, genau dieses Personal den elementarpädagogischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Weil wir auch gesehen haben, dass die bisherigen Ausbildungswege nicht reichen, dass die individuellen Zugänge der Menschen, der individuelle Bedarf verschieden ist, haben wir entsprechend reagiert und nun eine Vielzahl an neuen Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen, um noch mehr Menschen für diesen wunderbaren Beruf zu gewinnen. Deshalb brauchen wir die gesetzliche Anpassung, weil wir eben entsprechend reagiert haben, weil wir nun neue Ausbildungsmöglichkeiten ins Leben gerufen haben, über die sich bislang noch niemand Gedanken gemacht hat und mit denen wir alles daransetzen werden, mehr Menschen in diesen Berufsbereich zu bringen.

Dazu gehört, dass wir neue Wege etwa auch durch Lehrgänge schaffen, dass wir mehr Kollegplätze anbieten. Wir werden bis 2030 alleine an den Kollegs rund 6 300 Studierende ausbilden. Wir haben mehr Qualifizierungen durch Weiter­quali­fizierungen und so weiter und so weiter. Wir wollen auch über entsprechende Informationsmöglichkeiten den Menschen noch mehr zeigen, welche beruflichen Chancen sie dadurch haben.

Was die Arbeitsbedingungen und das Gehalt angeht, so darf ich es noch einmal wiederholen: Das ist nicht Kompetenz des Bundes, sondern das ist Kompetenz der Länder. Vonseiten des Bundes sind wir sehr, sehr bemüht, uns gemeinsam mit den Ländern, den Städten und Gemeinden, aber auch mit den Sozialpartnern und den Trägerorganisationen auszutauschen. Wir arbeiten im Beirat für Elementarpädagogik eng zusammen. Wir haben ein eigenes Projekt, das von der Europäischen Kommission unterstützt wird, in dem wir uns gemeinsam bemühen, hier etwas voranzubringen.

Ich bin davon überzeugt, dass es uns gemeinsam gelingen wird, die beste Bildung und Betreuung für unsere Kleinsten zu gewährleisten. Deshalb danke ich sehr für die Zustimmung zu dieser Novelle. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.46

19.46.19



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Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2203 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

19.46.5226. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2200 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (2212 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 26. Punkt der heutigen Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Nico Marchetti. – Bitte.


19.47.18

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Wir haben heute schon im Bereich der Justiz über Kinderschutz gesprochen, über die Verschärfung des Strafrechts in Bezug auf Sexualstraftäter. Jetzt kommt quasi der zweite Part, und zwar das, was wir jetzt im Kinderschutz auch in der Schule machen wollen, damit die Schule ein noch sichererer Ort ist.


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In dem Gesetz, das wir heute beschließen wollen, geht es konkret um vier Punkte. Das eine ist ein Verhaltenskodex, den es in jeder Schule geben soll. Es ist besonders wichtig, dass man das wirklich am Schulstandort macht, weil dabei auch alle an der Schule eingebunden werden sollen – die Schülervertreter, die Elternvertreter, die Lehrerinnen und Lehrer – und sich da gemeinsam Regeln setzen sollen, in einem gewissen Rahmen natürlich, wie man sich an der Schule verhalten soll und wie eben nicht.

Der zweite Punkt ist eine Risikoanalyse, die man auch an der Schule machen soll, und zwar im Dreijahresrhythmus, bei der man wirklich schaut: Okay, was sind vielleicht umliegend, um die Schule, aber auch am Schulstandort besondere Risiken, denen man sich widmen soll?

Der dritte Punkt ist die Einrichtung eines Kinderschutzteams. Da geht es darum, dass es einfach ein gutes Netz um die Lehrkräfte herum gibt, wenn es zu Gefahrensituationen oder zu Situationen kommt, in denen man Hilfe von außen braucht, dass man weiß, an wen man sich wenden kann, und da schnell und unkompliziert Hilfe bekommt.

Das Vierte ist, dass man am Schulstandort auch konkret definiert: Was ist die konkrete Vorgehensweise, wenn etwas passiert oder bei einer möglichen Gefährdung? Wer ist die Ansprechperson? Was sind die Schritte, die getätigt werden, wenn so etwas passiert? – Das muss für alle transparent sein, damit es da kurze Wege gibt und schnell eingeschritten werden kann.

Diese vier Punkte in Kombination mit dem, was wir heute im Justizbereich schon beschlossen haben, mit der Verschärfung des Strafrechts, sind, glaube ich, insgesamt ein wirklich großer Schritt, den wir da überparteilich gehen, um Kinderschutz zu gewährleisten und auch die klare Botschaft auszusenden, dass die Schule ein sicherer Ort für alle Kinder ist und wir alle unser Bestes tun, damit das in der Praxis auch tatsächlich so gelebt wird. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Hamann und Schwarz.)


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Weil wir das auch im Ausschuss diskutiert haben, möchte ich diesen Punkt noch explizit ansprechen: Wenn wir über Kinderschutz oder über Gewalt reden, dann ist sehr oft irgendwo das Bild, dass es da um ein Verhalten von Erwachsenen gegenüber Kindern geht.

Leider gibt es aber in der Schule immer wieder wirklich gefährliche Situationen auch zwischen Jugendlichen, zwischen Kindern, und auch das haben wir in diesen Konzepten berücksichtigt, weil wir es als sehr wichtig empfinden, dass wir auch da einen Riegel vorschieben und sagen: Egal in welcher Gestalt Gewalt in der Schule auftritt, es ist nie okay. Deswegen haben wir auch diesen Aspekt ganz bewusst in dieser Gesetzwerdung mit eingebunden.

Wie gesagt, ich glaube, dass die Dinge, die wir heute insgesamt beschlossen haben – im Justizbereich und jetzt auch im Bildungsbereich –, ein großer Schritt sind, und besonders freut mich, dass wir das einhellig machen und damit eine klare Botschaft aussenden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.50


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christian Oxonitsch. – Bitte.


19.50.38

Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ja, dieses Gesetz ist ein Schritt zu mehr Kinderschutz, keine Frage – ob es ein großer Schritt ist, wage ich ein bisschen zu bezweifeln.

Heute in der Früh hat der Herr Finanzminister mit Millionen und Milliarden herumjongliert und hat davon gesprochen, dass der Bildung 500 Millionen Euro mehr zur Verfügung stünden. – Jeder, der sich einfach die Mühe macht, einmal im Budget nachzuschauen, wird sehen: Die 500 Millionen Euro sind natürlich schon einmal allein durch die Personalkosten, die in diesem Ressort


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entstehen, weg – das sind ziemlich genau diese 500 Millionen Euro –: durch die Landeslehrer, durch die Bundeslehrer und natürlich auch die gesamte Verwaltung. Also man kann da schon lesen: Mehr Geld steht da nicht zur Verfügung.

Man merkt es an diesem Gesetz natürlich ganz besonders: Wenn man Kinderschutz tatsächlich ernst nimmt, dann heißt das natürlich auch, Ressourcen und natürlich auch finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Was macht dieses Gesetz? – Es sagt: Liebe Schulen, schafft Kinderschutzkonzepte, bildet Kinderschutzteams, bildet alle fort, aber Geld gibt es dafür keines, Ressourcen gibt es dafür keine, Unterstützung gibt es dafür keine! – Ich glaube, das zeigt einfach, dass es zwar ein Schritt ist, es zu implementieren – dass man Kinderschutzkonzepte machen soll, ist eine Maßnahme, die es in Wien, in den Wiener Kindergärten ja bereits seit über einem Jahr gibt –, aber man ist auf halber Strecke stehen geblieben. Es braucht mehr Geld für den Kinderschutz, wenn man ihn wirklich ernst nimmt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Dabei wissen wir, dass wir da ja nicht von riesigen Summen sprechen, aber natürlich muss einem bewusst sein, dass das Auslagern dieses Problems an die einzelnen Schulstandorte in einer Situation einerseits der Überlastung vieler Lehrerinnen und vieler Lehrer und andererseits der Unterausstattung mit Lehrerinnen und Lehrern, die wir auch kennen und die wir hier in diesem Kreis sehr oft diskutieren, tatsächlich nur ein halber Schritt ist.

Ich frage mich ehrlich gesagt auch, wofür wir eigentlich eine Begutachtung bei einem Gesetz haben. Wenn man sich die Stellungnahmen zu diesem Gesetz von SOS-Kinderdorf, den Kinderfreunden, Unicef, den Kinderschutzzentren et cetera ansieht, dann sieht man: Es gäbe viele Maßnahmen – und das sind nicht immer Maßnahmen, bei denen es um mehr Geld geht –, hinsichtlich derer man wirklich sagt: Berücksichtigen Sie das doch in diesem Gesetz!


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Kollege Marchetti hat darauf hingewiesen: Ja, man macht das am Schul­standort unter Schülereinbindung, unter Elterneinbindung. – Warum steht das nicht im Gesetz drinnen? Man hat sich schon etwas überlegt! Man lagert es einfach aus, sagt: Schulen, erhängt euch damit! Macht, was ihr wollt! – Ich glaube, es wäre wichtig gewesen – gerade da –, Schulpartnerschaft ernst zu nehmen.

Damit wir das noch einmal untermauern und Ihnen auch die Möglichkeit geben, letztendlich dafür zu sorgen, dass es auch tatsächlich die notwendigen Ressourcen und finanziellen Mittel gibt, bringe ich dazu einen Antrag ein, der folgendermaßen lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinderschutz braucht ausreichend Zeit und Ressourcen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert im Bundesfinanzgesetz sowie im Bundesfinanzrahmengesetz in der UG30 entsprechende zusätzliche budgetäre Mittel für die Umsetzung der verpflichtenden Kinderschutzkonzepte an Schulen bereit zu stellen. Der Bundes­minister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird außerdem auf­gefordert die Verordnung gemäß §44 Abs. 1 SchUG bis spätestens von dem der Kundmachung der Gesetzesnovelle folgenden Tag zu erlassen“

*****

Ich bitte: Stimmen Sie dem zu! Nehmen Sie den Kinderschutz ernst und geben Sie den Schulen die Ressourcen, die sie brauchen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.54


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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Tanzler, Christian Oxonitsch

Genossinnen und Genossen

betreffend Kinderschutz braucht ausreichend Zeit und Ressourcen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 26 Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (2200/2212 d.B.)

Es ist gut und wichtig, dass es endlich verpflichtende Kinderschutzkonzepte an Schulen geben soll. Allerdings ist für jene Maßnahmen, mit denen an den Schulen der Schutz der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt verbessert werden soll, weiterhin kein zusätzliches Geld vorgesehen. Beim Erkennen und Vorbeugen von Kindeswohlgefährdung spielen Lehrer:innen allerdings eine besondere Rolle, da sie viel Zeit mit Kindern und Jugendlichen verbringen und oftmals zu ihren Vertrauenspersonen werden. Ihnen kommt damit eine Schlüsselrolle zu, um den Schutz der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt zu verbessern. Die Schulen dürfen allerdings mit dem wichtigen Thema des Kinderschutzes nicht allein gelassen werden. An den Schulen fehlt derzeit aber oft das spezifische Know-how und auch durch den Personalmangel sind die nötigen Personalressourcen für gute Kinderschutzkonzepte nicht gegeben.

Dabei hatten in den Stellungnahmen zahlreiche NGOs - von der Kinder- und Jugendanwaltschaft, über das Rote Kreuz bis zu den Kinderfreund:innen - davor gewarnt, dass die geplanten Maßnahmen ohne entsprechendes Budget nicht ausreichend wirken können. "Unter den gegebenen Umständen können wir uns also nicht darauf verlassen, dass, das ohnehin überlastete System Schule, dem Thema Kinderschutz flächendeckend und verbindlich die nötige Aufmerksamkeit geben wird (oder kann)", hieß es dazu etwa von SOS-Kinderdorf-Geschäftsführer Christian


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Moser.1 Denn für zusätzliche Schulungen, verpflichtende Workshops zur Sensibilisie­rung von Schulpersonal, Schüler:innen und Eltern, wofür teilweise auch externe Unterstützung notwendig sein wird, braucht es selbstverständlich zusätzliches Per­sonal. Die Verweise in der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung, dass Zusatzkosten bei der Lehrerfort- und Weiterbildung an den PHs durch Umschich­tungen bewerkstelligt werden bzw. ansonsten keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind, sind schlicht realitätsfremd. Nur mit bedarfsgerechten Ressourcen in den Schulen und in der Berufsausbildung ist eine Chancengerechtigkeit im Bildungssystem möglich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert im Bundesfinanzgesetz sowie im Bundesfinanzrahmengesetz in der UG30 entsprechende zusätzliche budgetäre Mittel für die Umsetzung der verpflichtenden Kinderschutz­konzepte an Schulen bereit zu stellen. Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird außerdem aufgefordert die Verordnung gemäß §44 Abs. 1 SchUG bis spätestens von dem der Kundmachung der Gesetzesnovelle folgenden Tag zu erlassen“

1 https://www.sos-kinderdorf.at/aktuelles/kinderschutzpaket-fuer-schulen

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte.



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19.54.19

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kinderschutz ist für mich und für alle hier herinnen selbstverständlich, und dass Kinder eines besonderen Schutzes bedürfen, ist auch unbestritten. Wir werden diesem Antrag zustimmen – wobei ich schon auch eines anmerken muss: Ich glaube nicht, dass es der ganz große Wurf ist, und ich möchte darüber hinaus darauf hinweisen, dass die offene Formulierung dieses Gesetzesantrages auch die Gefahr birgt, dass die Verord­nungsermächtigung, die ja hier erteilt wird, wieder für eine künftige Anlassgesetzgebung herhalten muss, wie wir sie aus Zeiten eines Coronaregimes kennen. – Ich will auch dokumentiert wissen, dass wir Freiheitliche hier auf diese Gefahr hingewiesen haben.

Ein Zweites noch: Man regelt hier zwar den Schutz, das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern, man regelt, wer Zugang zu unseren Schulen hat, und es gibt Regelungen über ein Kinderschutzteam; was hier aber fehlt und worauf man nicht eingeht, ist am Ende des Tages der Umgang der Schüler untereinander: Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn es da Vorfälle gibt? Wie geht man mit Konflikten um? Welche Möglichkeiten haben Lehrer in solchen Fällen? Was darf, was soll, was muss da geschehen?

An unseren Schulen gibt es seit Jahren ein steigendes Gewalt- und Konflikt­potenzial. Wir Freiheitliche haben bereits vor Jahren einen sogenannten Neunpunkteplan zur Gewalt- und Konfliktprävention vorgelegt – einen Plan, den auch die Österreichische Volkspartei damals mitentwickelt hat, ihm mehr oder weniger zugestimmt hat, und dieser Plan ruht auf den Eckpfeilern der Prävention, der Konfliktresilienz und Deeskalation, nur leider hat die Bundes­regierung diesen Antrag bis heute nicht aufgenommen und auch nicht umgesetzt. Aus unserer Sicht wäre dies eine gute, eine wichtige Entschließung, die für klare Regelungen an unseren Schulen sorgen würde, die auch im persönlichen Umgang für eine klare Linie an unseren Schulen sorgen würde. Eine derartige Entschließung würde vor allem auch eines bewirken, sie würde den


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Lehrern, den Lehrpersonen Rückhalt geben, sie würde in Konfliktsituationen Sicherheit geben.

Auch das ist leider Gottes etwas – was ich am Ende meiner Rede noch sagen darf –, was heute fehlt, nämlich Sicherheit und Rückhalt auch für die Personen, die im Bildungsbereich, vor allem an unseren Schulen, direkt verant­wortlich sind. (Beifall bei der FPÖ.)

19.57


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sibylle Hamann. – Bitte.


19.57.21

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Wir haben uns heute am Nachmittag schon ausführlich mit Kinderschutz beschäftigt. Wir haben schon von der bundesweiten Kampagne zum Thema, die es geben soll, gehört, auch von den vielfältigen Aktivitäten der Justizministerin, und ich freue mich, jetzt sagen zu können, dass wir auch im Bildungsbereich ganz vorne mit dabei sind. Das Gesetz, um das es hier heute geht, sieht verpflichtende Kinderschutz­konzepte an den Schulen vor. – Das ist gut, das ist wichtig, und ich umreiße in ein paar Worten, warum.

Erster Punkt: Gewaltprävention fängt an, lange bevor etwas passiert. Gewaltprävention beginnt mit Bewusstsein. Kinder müssen ihre Rechte kennen. Kinder müssen wissen, dass Gewalt nicht normal ist, dass man sich dagegen wehren kann und dass man Unterstützung bekommt.

Dabei ist wichtig – zweiter Punkt –, dass wir einen breiten Gewaltbegriff haben. Selbstverständlich umfasst der nicht nur körperliche und sexualisierte Gewalt, wie das oft in den Medien dargestellt wird, sondern auch psychische Gewalt – das ist ganz zentral –, Dinge wie Mobbing, Erniedrigung, Bloßstellung, systematische Diskriminierung oder Ausgrenzung. Psychische Gewalt tut auch weh und kann auch Kinder zerstören und muss verhindert und sofort geahndet


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werden, und zwar – wie es Kollege Marchetti gesagt hat – sowohl dann, wenn sie unter Gleichaltrigen passiert, als auch dann, wenn sie zwischen Kindern und Erwachsenen passiert.

Dritter Punkt: Kinderschutz kann man nicht einfach von oben verordnen. Diese Konzepte soll man nicht in den Schaukasten hängen, sie müssen gemeinsam am Standort entwickelt werden – und zwar tatsächlich unter Beteiligung von allen: Kindern, Lehrkräften, Eltern. Die müssen gemeinsam analysieren: Wo fühlen wir uns wohl, wo fühlen wir uns unwohl? Wie kommunizieren wir miteinander und welche Regeln wollen wir uns selber geben? – Diese gemeinsame Nachdenkarbeit ist schon ein wesentlicher Teil der Präventionsarbeit. Das ist nicht, wie es Kollege Oxonitsch genannt hat, ein Auslagern, sondern das ist der Kernbegriff von Partizipation. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)

Man darf – viertens – die Schulen und die Kinder mit dieser Aufgabe jetzt natürlich nicht alleinlassen. Es braucht Anleitung, Leitfäden, Unterstützung – zum Beispiel Workshops oder auch einen Schwerpunkt bei der Lehrer:in­nenfortbildung. Das ist sehr wichtig, und alles das wird es geben.

Fünftens braucht es dafür selbstverständlich auch Expertise von außen, nämlich von Kinderschutzeinrichtungen und NGOs, die ich hier ausdrücklich erwähnen und denen ich danken möchte. Sie waren in diesen Gesetzwer­dungsprozess ausgiebig eingebunden und werden auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen, denn wir brauchen sie unbedingt.

In diesem Sinn: Kinder haben Rechte, Kinder brauchen Schutz. Ich freue mich über den breiten Konsens, den wir in dieser Frage zusammengebracht haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.00


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte.



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20.00.23

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Änderung im Schulunterrichtsgesetz wird in erster Linie zwei Sachen einführen, nämlich erstens verpflichtende Kinderschutzkonzepte in Schulen und zweitens sogenannte Kinderschutzteams, worunter man sich jetzt vielleicht nicht so viel vorstellen kann. Auf jeden Fall sind das, um es vielleicht ein bissl zu verknappen, Leute, die diese Kinderschutzkonzepte in den Schulen imple­mentieren und dafür verantwortlich sind. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Wer wird das am Ende des Tages sein? – Das werden Lehrerinnen und Lehrer übernehmen müssen. Die bekommen dadurch mehr Aufgaben, aber nicht mehr Ressourcen, denn es werden keine Werteinheiten erhöht, es wird nicht zusätzliches Personal und auch nicht zusätzliches Budget zur Verfügung gestellt. Ich nehme vorweg, wir stimmen dieser Gesetzesänderung schon zu, denn es ist besser als der Status quo. Wenn man das aber so macht, wie Sie es vorschlagen, Herr Minister, dann sorgt das am Ende des Tages nicht für mehr Kinderschutz, sondern für mehr Bürokratie. Sie füttern also das von uns zitierte Bürokratiemonster mit noch mehr Bürokratie, statt es abzuschaffen, und das finden wir nicht gut.

Es ist nämlich so, dass Sie kein zusätzliches Budget, keinen zusätzlichen Topf für diese Kinderschutzteams vorsehen. Übrigens machen wir das in Wien anders. Dazu wären wir nicht verpflichtet, aber trotzdem hat Vizebürgermeister Wieder­kehr in Wien in seinem Ressort für jede Schulklasse 500 Euro für individuelle Projekte zur Verfügung gestellt. Die werden vermutlich dann auch dafür eingesetzt werden, weil von Bundesseite eben nichts zur Verfügung gestellt wird. (Beifall bei den NEOS.)

Ich finde aber noch einen anderen Aspekt befremdlich, Herr Minister, und den haben wir im Ausschuss ausführlich diskutiert. In den Erläuterungen zu dieser


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Regierungsvorlage, also in den Bemerkungen, wenn man so will, zu diesem Gesetz, muss man ja immer angeben, wie viele Menschen von einem Gesetz betroffen sein werden, was denn sozusagen ihre Projektion ist. Sie geben da an, dass dieses Gesetz, das die Prävention von Kindesmissbrauch, von Miss­handlung und von Mobbing vorsieht, unter tausend Menschen betreffen wird. Das hat uns ein bisschen stutzig gemacht – ich glaube, alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. Wir haben das thematisiert, denn ich denke mir, ein Gesetz, das das Ziel hat, Prävention zu schaffen, hat auch alle 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler sozusagen als Gegenstand; das betrifft daher natürlich viel mehr als tausend Schülerinnen und Schüler. Dann haben Sie uns im Ausschuss erklärt, dass wir das ganz falsch verstehen. Es gehe nämlich bei dieser Prognose darum, wie viele tatsächlich von Missbrauch, von Misshandlung und von Mobbing, also vom Gegenstand dieses Gesetzes, betroffen sein werden. Das ist ja noch schockierender, wenn Sie, Herr Minister, davon ausgehen, dass weniger als tausend Schülerinnen und Schüler von diesen Dingen betroffen sind.

Kollegin Barbara Neßler hat es heute in einer anderen Rede ausgeführt: Man geht davon aus, dass eines von 25 Kindern in einer Klasse alleine von Missbrauch betroffen ist. Sie kennen die Zahlen, wie viele Kinder von Mobbing betroffen sind. Dass Sie in diesem Gesetz davon ausgehen, dass das nur weniger als tausend Schülerinnen und Schüler betreffen wird, finde ich schockie­rend.

Das ist deswegen schockierend, weil daraus ja auch eine Schlussfolgerung gezogen wird, nämlich die Schlussfolgerung, dass wir gar nicht mehr Budget dafür brauchen, dass wir keine zusätzlichen Mittel brauchen, dass die Lehrer das neben ihren ganzen Aufgaben, die sie machen, halt irgendwie mitmachen sollen. Da merkt man, dass diese Elfenbeinturmmentalität des Ministeriums ganz harte Konsequenzen hat. Man redet über Kinderschutz, aber ohne zusätzliche Ressourcen – und die Lehrerinnen und Lehrer sollen das dann so mitmachen.


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Wenn Sie Kinderschutz ernst meinen, dann müssen Sie für mehr Ressourcen, für mehr Personal sorgen, damit wir die Probleme wirklich bekämpfen. Das bedeutet mehr Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, mehr Schul­psycho­loginnen und Schulpsychologen und mehr Unterstützungsperso­nal. Die Vorschläge liegen schon lange auf dem Tisch. Was wir aber sicher nicht brauchen, ist mehr Bürokratie. (Beifall bei den NEOS.)

20.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme ist nun Herr Bundes­minister Dr. Martin Polaschek zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.


20.04.16

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herzlichen Dank, es ist zur Bedeutung des Kinderschutzes schon sehr viel gesagt worden und ich brauche das nicht noch einmal zu wiederholen. Es muss uns allen ein Anliegen sein, die Schulen zu einem wirklich sicheren Ort zu machen, an dem sich die Kinder und Jugendlichen geschützt aufhalten können, indem wir alles dafür tun, dass sie keiner Form von Gewalt – physischer, psychischer und vor allem sexualisierter Gewalt – ausgesetzt sind.

Dafür brauchen wir auch entsprechende Kinderschutzkonzepte, dafür brauchen wir entsprechende Prozesse, um sicherzustellen, dass wir alles dafür tun, damit es zu keiner wie auch immer gearteten Gewalt kommt, und wir, wenn Missbrauchsfälle oder wenn Gewalt jeglicher Art passiert, entsprechende Maßnahmen setzen können. Das, wo wir mit diesem Konzept ansetzen, ist, einen Prozess zur Verfügung zu stellen. Es geht nicht darum, Geld für psychosoziale Unterstützung zur Verfügung zu stellen, denn dafür gibt es die entsprechenden Betreuungsangebote, dafür gibt es die entsprechenden Unterstützungsangebote mit Gemeinsam sicher aus der Krise und so weiter. Da gibt es auch die Möglichkeiten und natürlich die Ressourcen, dass die Kinder dann auch durch schulpsychologisches Unterstützungspersonal betreut werden.


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Das, was wir da zur Verfügung stellen, ist ein entsprechender Prozess. Es tut mir leid, dass das manche von Ihnen einfach nicht verstehen wollen. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) Ich darf das noch einmal am Beispiel der Wirkungsfolgenabschätzung erklären. Man kann eine Wirkungsfolgenabschätzung nicht von allen potenziell Betroffenen aus angehen. Das würde nämlich bedeuten, dass Sie bei jeder Reform im Strafrecht von der Zahl der potenziellen Opfer ausgehen und dann jedes Mal neun Millionen Österreicherinnen und Österreicher als Fallzahl hätten. (Abg. Shetty: Das ist ja absurd!) Das ist nicht der Fall. Da ist das genauso. Man muss von der Zahl von möglichen Fällen ausgehen, von der Zahl von möglichen Opfern, aber nicht von allen Schülerinnen und Schülern. Das ist, denke ich, ja durchaus auch verständlich.

Was die Bürokratie angeht: Es geht darum, dass ein Mal ein entsprechendes Konzept erstellt wird, und es geht darum, dass dieses Konzept zur Verfügung steht, falls es einen Fall gibt. Wir wollen hoffen, dass es sehr, sehr wenige Fälle geben wird (Zwischenruf des Abg. Oxonitsch), aber für diese Anlassfälle greift dann ein entsprechendes Konzept, und es braucht nicht extra Werteinheiten. Wenn Sie von Bürokratie sprechen: Das, was Sie verlangen, bedeutet, Werteinheiten für das Erstellen eines Konzeptes für Bereitschafts­dienste, die hoffentlich nie zum Einsatz kommen, zur Verfügung zu stellen. (Abg. Shetty: Na hoffentlich nie zum Einsatz kommen?)

Wenn, dann wird das mit einer solchen Idee bürokratisch. Sie wären die Ersten, die uns vorwerfen würden, dass wir irgendwo unnötig Geld verschwenden und das Geld nicht dort ankommt, wo es gebraucht wird, nämlich bei den ganz konkreten Unterstützungsmaßnahmen durch die entsprechende psychologische Betreuung, wenn es Einsatzfälle gibt.

Deshalb weise ich auch die „Elfenbeinturmmentalität“ von mir. Wenn Sie in die Schulen gehen, wenn Sie mit Lehrerinnen und Lehrern sprechen, dann merken Sie, wo der Schuh drückt, dann merken Sie, dass die Lehrerinnen und Lehrer sehr wohl wissen, dass es entsprechende Rahmenbedingungen braucht, dass es


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entsprechende Konzepte braucht, aber dass alle hoffen, dass sie nie zum Einsatz kommen, dass es keine ständigen Bereitschaftsteams sein werden.

Das, was wir brauchen, ist ein entsprechender Rahmen, damit auch die Kinder- und Jugendschutzorganisationen zum Einsatz kommen können. Seitens dieser Organisationen gibt es andere Sicherheitsnetze, die dann zum Einsatz kommen. Das, was wir machen, ist, diesen ersten Prozess sicherzustellen, dass der Kinderschutz greifen kann – und dafür bitte ich noch einmal um Ihre Zustim­mung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag. Romana Deckenbacher. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.08.43

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Schule ist ein Ort der Wissensvermittlung, des Lernens, des sozialen Miteinanders, der Selbst­entfaltung, aber auch der emotionalen Entwicklung und vieles mehr. Jede Schülerin und jeder Schüler soll in der Schule in einem sicheren Umfeld lernen können und sich gewiss sein, dass weder physische noch psychische oder auch sexuelle Gewalt drohen. Es muss alles getan werden, um Kinder auch an den Schulen vor Gewalt zu schützen.

An dieser Stelle möchte ich eines aber ganz klar festhalten, nämlich dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen für alle Pädagoginnen und Pädagogen, aber auch für die Schulleitungen immer oberste Priorität hatte und auch weiterhin hat. Es haben auch Geschehnisse in der Vergangenheit gezeigt, dass da vielleicht das eine oder andere verbessert werden kann. Es gibt bereits viele präventive Maßnahmen an den Standorten.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass auch Pädagoginnen und Pädagogen die Sicherheit brauchen. Ich weiß es aus meiner eigenen aktiven Zeit, wie wichtig es


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ist, wenn sich Kinder an mich gewandt haben, weil sie von Gewalt betroffen waren, dann rasch und koordiniert in der Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen, mit der Schulleitung, mit der Bildungsdirektion, aber auch mit den Eltern zu reagieren, um zu helfen. Eines ist klar: Es ist wichtig, hinzu­schauen, nicht wegzuschauen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Daher ist es einfach zu begrüßen, dass in der in Verhandlung stehenden Regierungsvorlage das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, um im Besonderen eben Regelungen zum Kinderschutz an der Schule einzuführen. Es sind vier Maßnahmen, zum Beispiel ein Verhaltenskodex. Es ist wichtig, dass auch Kinder und Jugendliche weiterhin Achtung und Achtsamkeit sowie den Respekt voreinander im Fokus haben. Eine Risikoanalyse ist notwendig, um auch ganz klar darauf einzugehen, wo Gefahrenpotenziale bestehen. Ein Kinder­schutzteam soll alle am Schulleben Beteiligten unterstützen. Wie ich es anfangs schon gesagt habe, wird es klare Vorgehensweisen geben, die notwendig sind und die auch Sicherheit geben.

Damit die Umsetzung dieses Kinderschutzkonzeptes aber auch wirklich an den Standorten so gut wie möglich funktionieren kann, brauchen auch Pädagoginnen und Pädagogen seitens aller in der Verantwortung Stehenden Unterstützung, denn auch da gilt: Hinschauen statt wegschauen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Carina Reiter. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.11.35

Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer, die quasi zur Primetime um 20.15 Uhr noch mit uns hier ausharren! Wir behandeln heute ein sehr wichtiges Thema, das uns eigentlich alle bewegt, und zwar den


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Kinderschutz. Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft, und es liegt in unserer Verantwortung, sicherzustellen, dass sie in einer sicheren und geschützten Umgebung aufwachsen können. Kinderschutz ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine moralische Verantwortung, die wir alle teilen.

Kinderschutz ist ein sehr umfassender Begriff, und dabei geht es um Gewalt­prävention, frühzeitige Intervention, Familienunterstützung, Bildung von Bewusstsein und vor allem um die Wahrung der Rechte von Kindern. Genauso umfassend, wie der Begriff Kinderschutz ist, müssen auch die Maßnahmen und Aktivitäten sein, die wir setzen, um das Ganze sicherzustellen. Es geht darum, Kinder vor jeglicher Form von Gewalt zu bewahren.

Heute Nachmittag haben wir bereits die Vorlagen des Justizausschusses behandelt, wobei es um folgende Aspekte ging: zum einen um einen Lückenschluss beim Berufs- und Tätigkeitsverbot der Sexualstraftäter, zum anderen um die Verdoppelung beziehungsweise Verdreifachung des Strafrahmens für Menschen, die Darstellungen von Kindesmissbrauch konsumieren oder anfertigen. Gerade auch in diesem Bereich sind Kinder­schutzkonzepte sehr wichtig, denn mit Kinderschutzkonzepten setzen wir Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dabei geht es darum, Risikofaktoren zu erkennen, präventive Maßnahmen zu setzen und sich mit Standards und Handlungsanleitungen zu beschäftigen.

Wir beschließen heute die Änderung des Schulunterrichtsgesetzes, um zusätzlich noch verstärkt dafür zu sorgen, dass Schüler in einem sicheren Umfeld lernen und sich dort auch sicher fühlen können. Die Grundlage für die Erarbeitung dieser Kinderschutzkonzepte an den Schulen ist, dass auch gemeinsam mit Schülern, Lehrern und Eltern gearbeitet wird. Es gibt ja bereits Schulen, die Kinderschutzkonzepte haben. Nun schaffen wir mit dieser Gesetzesänderung einheitliche Standards, und in der Folge werden auch Templates für die Schulen zur Verfügung gestellt, damit auch der Aufwand für die Erarbeitung etwas standardisiert werden kann.


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Es ist von mir auch schon erwähnt worden, dass bei einem Kinderschutz­konzept natürlich auch Risikofaktoren bedacht werden. Das umfasst natürlich auch das Risiko, wie Schüler miteinander umgehen. Das Ganze ist ja auch im Ausschuss schon diskutiert worden, wird dann weiters in einer Verordnung genauer geregelt werden, und so wird dieses Thema natürlich auch entsprechend ernst genommen und findet sich dort wieder.

Im Endeffekt geht es um eine Kultur des Hinschauens und um einen achtsamen und respektvollen Umgang miteinander. Neben der Schule sind auch die Jugendvereine und ‑organisationen wichtige Anlaufstellen für Kinder und Jugend­liche. Deshalb gibt es vonseiten des Bundeskanzleramtes seit Anfang des Jahres ein Muster für ein Kinderschutzkonzept. Leider muss man sagen, dass mehr als 80 Prozent der Missbrauchsfälle an Kindern im engsten Umfeld, also in der Familie, stattfinden. Genau da sind Vereine und Organisationen sowie die Ehrenamtlichen wichtige Vertrauenspersonen. Auch mit diesem Musterkonzept sollen Ehrenamtliche in ihrer wichtigen Arbeit unterstützt werden.

Wir schärfen heute den Kinderschutz in den Bereichen Justiz und Bildung nach. Kinderschutz ist für uns als Gesellschaft essenziell, denn nur wenn Kinder und Jugendliche in einer sicheren und unterstützenden Umgebung auf­wachsen, können sie ihre Potenziale entfalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.15

20.15.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2200 der Beilagen.


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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinderschutz braucht ausreichend Zeit und Ressourcen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

20.16.2327. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 3490/A(E) der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Schule (2213 d.B.)

28. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 3418/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende KI-Strategie für den Schulbereich (2214 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun kommen wir zu den Punkten 27 und 28 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Es wurde auch da auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.


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Zu Wort gemeldet ist Frau Katharina Kucharowits. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.17.06

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich glaube, seit ungefähr knapp einem Jahr ist künstliche Intelligenz in aller Munde. Das verwundert natürlich nicht, weil KI aufgrund von Chat-GPT in unseren Wohnzimmern, in unseren Jobs, im Parlament, aber natürlich auch in der Schule gelandet ist. KI ist ganz einfach im Alltag angekommen.

Es ist ein bisschen schade, dass eine Person anscheinend sehr, sehr spät wahrgenommen hat, dass Chat-GPT und KI Teil unseres Alltags sind beziehungs­weise in der Schule angekommen sind. Das ist leider der zuständige Bildungsminister. (Ruf bei der ÖVP: Schwachsinn!) Seit knapp einem Jahr werden wieder einmal Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer trotz all den Belastungen, die sowieso anstehen, auch mit diesem Thema alleingelas­sen. Das ist wirklich ein Problem. Wir weisen als Sozialdemokratie offen gesprochen seit Monaten darauf hin.

Weil es ganz einfach wichtig wäre, Schüler:innen und Lehrer:innen im Unterricht zu unterstützen, haben wir im Frühling einen Antrag eingebracht, in dem gefordert wird, dass diese Unterstützung gegeben wird. KI ist im Alltag ange­kom­men und damit muss sie auch ein Thema in der Schule sein. Künstliche Intelligenz ist ganz einfach bereichernd, aber man muss auch kritisch draufschauen. Um kritisch draufschauen zu können, muss man sie aber irgendwo beackern und bearbeiten, weil man sie erst dann hinterfragen, wirklich nützen und damit umgehen kann. Sie soll also bitte endlich Thema in der Schule sein, und das soll nicht den Schüler:innen und den Lehrer:innen allein überlassen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wissen aus der Ö3-Jugendstudie – das ist eine Befragung aus dem Frühling dieses Jahres –, dass 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler im Alter


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zwischen 16 und 17 Jahren Chat-GPT oder andere KI-Chatbots benützen. Mittlerweile sind wieder einige Monate vergangen, und ich gehe davon aus, dass es noch mehr sind. Bis heute, Herr Bundesminister, gibt es nichts. Es gibt keine umfassende und klare KI-Strategie für den Bildungsbereich. Die fehlt. Es gibt auch keine konkreten Vorgaben, die aber vom Bildungsministerium kommen müssen. Wovon sonst bitte? (Abg. Schmuckenschlager: Woher heißt das!) Das Bildungsministerium wäre die richtige Ansprechstelle für jeden Schulstandort. Man muss nicht an jedem Schulstandort sozusagen das Rad neu erfinden. Es gilt, Expert:innen auf der Ebene des Bildungsministeriums zu versammeln und ganz klare Vorgaben auszuarbeiten. Das fordern wir. Sie haben lediglich eine Handreichung, so nennen Sie das, auf Ihre Homepage online gestellt. Damit kann man mit Verlaub wenig anfangen.

Wir haben im Frühling wie gesagt den Antrag gestellt, damals haben Sie ihn noch vertagt und waren auch irgendwie dagegen. – Gut. Vor wenigen Tagen haben Sie dann endlich bemerkt, werte Kollegen und Kolleginnen von ÖVP und Grünen hier im Haus, dass man im Bereich der künstlichen Intelligenz und im Bereich der Schule vielleicht doch etwas braucht. – Gut so, denn, sage ich ganz ehrlich, besser spät als nie.

Ein bisschen peinlich – und das muss ich auch hier vom Pult aus sagen – ist es dann aber schon, dass Sie dem Antrag, der seit Frühling hier im Haus liegt, der von meiner Fraktion kommt, der von mir kommt, nicht einfach zustimmen. (Zwischenruf der Abg. Niss.) – Nein. Der peinliche Akt ist der, dass man dann einen Na-no-na-net-Antrag formuliert, den dann einbringt, damit man dem zustimmen kann. Das ist wirklich peinlich und nicht unbedingt qualitätsvolle parlamentarische Arbeit, wenn ich das so sagen darf. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir werden Ihrem Antrag zustimmen. Es ist ein Na-no-na-net-Antrag. Man kann nichts gegen eine KI-Strategie haben, deshalb werden wir zustimmen, aber ich darf Sie, Herr Bundesminister, wirklich auffordern, dass Sie diesen Antrag


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von Ihrer eigenen Fraktion dann auch ernst nehmen und endlich zu arbeiten beginnen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer. – Bitte schön.


20.21.08

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Würde man meiner Vorrednerin jetzt Glauben schenken, wäre es so, als ob hier im Lande tatsächlich nichts zu KI passiert, als würde diese Entwicklung spurlos an uns vorüberziehen. (Abg. Kucharowits: Ja, so ist es ja, Frau Kollegin!)

Ich freue mich, heute ein bisschen Aufklärungsarbeit in dieser Hinsicht zu leisten, nicht nur weil es sehr vieles gibt, das seitens des Bundesministeriums zur Verfügung gestellt wird, sondern weil ich auch tagtäglich in den Gesprächen mit Schüler:innen und Lehrer:innen immer wieder höre, dass da sehr viel Interesse besteht, sich mit dieser Technologie auseinanderzusetzen, und dass sie Einzug in ihren Schulalltag gefunden hat.

Ich habe erst im September eine Gruppe aus meiner alten Schule – damals Hauptschule, heute Mittelschule Pulkau, Mint- und Kreativschule – hier im Haus zu Besuch gehabt, die im Zuge ihrer Wienwoche hier war und sich das Haus angesehen hat. Wir sind natürlich auch zu einer KI-Debatte gekommen. Ich wollte von ihnen wissen, wie sie KI in ihrem Schulalltag einsetzen und welche Fragestellungen sie diesbezüglich haben. Es war in der Klasse ganz klar: Ja, KI wird eingesetzt, sie haben es probiert, sie haben es vielleicht da oder dort auch schon für eine Aufgabe herangezogen.

Auch die Lehrerin und der Lehrer, die dabei waren, haben ausgesprochen, dass sie es natürlich einsetzen und dass sie sich auch selbst überlegen, wie sie es sinnvoll in ihre Unterrichtsgestaltung einbinden: im Musikbereich beispielsweise mit Musik-KI oder in bildnerischer Erziehung mit Bildbearbeitungssoftware, im


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Deutschunterricht natürlich die Textgeneratoren oder Sprachübersetzung im Englischunterricht oder auch KI-Mathelösungsanwendungen, um das auch im Mathematikunterricht anzuwenden. Da passiert also sehr vieles, und ich glaube auch, dass wir die Lehrerinnen und Lehrer dahin gehend unterschätzen, wozu sie tatsächlich fähig sind. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Weratschnig und Zorba.)

Natürlich gibt es offene Fragen, natürlich ist die Debatte groß, was die Methodik, den Zugang zur bisherigen Lehre, zum Wissenserwerb und auch zur Leistungsbeurteilung betrifft, aber auch da möchte ich zur Kenntnis bringen, dass da sehr vieles passiert.

Ja, die SPÖ hat im Mai 2023 einen Antrag eingebracht, aber bereits im März 2023 gab es vonseiten des Bildungsministeriums eine Handlungsanleitung, Handlungsempfehlung für die Schulen (Abg. Kucharowits: Das reicht leider nicht!), auch im Hinblick darauf, wie sie mit KI umgehen können. Es gibt Expert:in­nengespräche, diese - - (Abg. Kucharowits: Das reicht halt leider nicht, diese Handreichung zur Verfügung zu stellen!) – Es ist durchaus wichtig. Wenn eine Strategie für Schulen gefordert wird, wie sie mit dem System oder mit Anwen­dun­gen umgehen sollen, dann ist das genau das, was sie auch einfordern. (Abg. Kucharowits: Bitte sprechen Sie einmal mit Menschen aus der Praxis!) Das ist aber auch ein lebendes Dokument: Im März 2023 wurde es erstmals ausgegeben und – ich habe heute nachgeschaut – die letzte Version ist von August 2023; das heißt also, im Expert:innenaustausch wird dieses Dokument auch weiterentwickelt.

Es gibt Workshops, Fort- und Ausbildungen, die auch von den Lehrerinnen und Lehrern gerne in Anspruch genommen werden. Die aktuellen Zahlen, die Zahlen aus dem letzten Schuljahr sind folgende: 2 900 Lehrerinnen und Lehrer im Bereich Fortbildung KI-Schulung, 4 500 Lehrerinnen und Lehrer, die sich im Bereich digitale Grundbildung weitergebildet haben, über 50 000, die sich im Bereich digitale Fachdidaktik und digitale Kompetenz weitergebildet haben. Das


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sind schon beeindruckende Zahlen, und Sie sehen auch da wiederum die Bereitschaft, sich weiterzubilden und die Systeme auch anzunehmen.

Was wir heute mit unserem Antrag tun, ist, einen Schritt weiterzugehen, um zum einen das, was schon passiert, erfolgreich weiterzuführen: Aus- und Weiterbildung in Österreich flächendeckend allen Lehrerinnen und Lehrern, die Interesse zeigen, sich weiter- und fortzubilden, zur Verfügung zu stellen. Wir wollen natürlich den Expert:innenaustausch auch weiter fortführen, weil die Technologie sich auf eine rasante Art und Weise weiterentwickelt und wir natürlich darauf achten müssen, mit der Entwicklung Schritt zu halten.

Wir wollen auch möglichst viel Lehrmaterial zur Verfügung stellen, damit das, zusätzlich zu den Strategien, den Lehrerinnen und Lehrern als Handreichung zur Verfügung gestellt werden kann, um ihnen etwas an die Hand zu geben. Ich habe heute in die Eduthek geschaut: 71 Materialien, von Videos über Doku­mente bis zu Verlinkungen zu Einrichtungen, die sich mit KI auseinander­setzen, und vielem mehr.

Zu guter Letzt: Natürlich müssen wir uns auch weiter damit auseinandersetzen, wie wir eben die Methodik, die Systematik im Schulalltag adaptieren. Wir sind keine Maschinenstürmer, sondern wir wollen die Technologie sinnvoll im Alltag, im Schulalltag und auch im zukünftigen Berufsleben einsetzen, und ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.26.08

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, auch wir werden diesen Antrag natürlich unterstützen. Auch wir sehen, dass sich künstliche Intelligenz und die


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Programme, die dahin gehend verfügbar sind, rasant weiterentwickeln und in zunehmendem Maß auch angenommen werden, nicht nur im Büroalltag, sondern insbesondere in der Schule. So gesehen bedarf es da durchaus Regeln und auch Mechanismen: Wo liegt der Zulässigkeitsbereich dieser Anwendungen und wie viel künstliche Intelligenz wollen wir tatsächlich haben?

Ich denke, es wird wahrscheinlich schon einen Unterschied machen, ob in der Schule die eigene Kreativität noch den Vorrang hat oder ob man sich einfach vor einen Computer setzt und sagt: Lieber Chat-GPT, verfasse mir einen Aufsatz, verfasse mir eine Übungsarbeit, eine Dissertation oder was auch immer!, und das eine Sache ist, die dann mehr oder weniger die Maschine erledigt und bei der die eigene Kreativität, aber vielleicht auch der eigene Fleiß und der eigene Lern­erfolg nicht so ganz zur Ausprägung kommen. Daher fordern wir klare Regeln für die Anwendung, klare Regeln für den Verwendungsbereich.

Ein wichtiger Bereich, der da auch hineinspielt, ist der Datenschutz. Gerade Schüler neigen dazu, bei Anwendungen in virtuellen Bereichen mit den eigenen Daten sehr sorglos umzugehen. Das betrifft jetzt nicht unbedingt primär die künstliche Intelligenz per se, aber die mit ihr in Zusammenhang stehenden vielleicht eintretenden Kollateralereignisse, die sich dann in der virtuellen Welt abspielen. Auch da, glaube ich, sollte man insbesondere im Schulbereich die Kinder oder die Schüler und Schülerinnen sensibilisieren, ihnen einmal mehr den Datenschutz und den Schutz der eigenen Daten zusätzlich vermitteln, denn, so denke ich, im Zusammenhang mit der künstlichen Intelligenz sollte der Datenschutz nicht hinterherhinken.

In diesem Sinne werden wir das natürlich gerne unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ – in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Herbert –: Man hat die künstliche Intelligenz förmlich gespürt!)

20.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Süleyman Zorba. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.



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20.28.53

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Künstliche Intelligenzen und auch darauf basierende Systeme und Applikationen spielen heute schon eine Rolle in unserem Leben, und es wird auch in Zukunft nicht weniger werden, davon ist auch der Bildungsbereich nicht wirklich ausgenommen. Das ist eben nicht nur uns, sondern auch den Schülerinnen und Schülern aufgefallen: Am 30. Mai dieses Jahres haben sie im Schüler:innenparlament einen Antrag zum Thema: Künstliche Intelligenz gehört auch in den Klassenraum!, beschlossen. Das hat uns den Impuls gegeben. Viele Dinge waren schon im Laufen, und dann haben wir uns für diesen Antrag entschlossen, um auch konkret festzuschreiben, was schon da ist und was noch fehlt.

Seit 2019 hat sich vieles in unserem Bildungssystem und auch im Bildungs­bereich getan. Fehler, die vorher schon da waren, wurden sichtbarer und Dinge, die überhaupt gefehlt haben, sind an die Oberfläche gekommen. In diesen vergangenen Jahren hat sich einiges getan, deshalb wurden auch viele Schritte zum Ausbau der digitalen Infrastruktur gesetzt: Eine Geräteinitiative wurde gestartet, um Schülerinnen und Schüler mit Laptops auszustatten, ein Gütesiegel für Lernapps wurde eingeführt und digitale Lernplattformen wurden aufgebaut. Zusätzlich gibt es ein neues Schulfach, ein Pflichtfach mit dem Namen digitale Grundausbildung ab der 5. Schulstufe und ein verstärktes Angebot von Fort-, Weiter- und Ausbildungen für Pädagoginnen und Pädagogen.

Nach dieser Digitalisierungsoffensive für unsere Schulen gilt es jetzt, den nächsten Schritt zu gehen, um unsere Schülerinnen und Schüler auf die Zukunft vorzubereiten, nämlich die künstliche Intelligenz und darauf basierende Systeme und Anwendungen in den Bildungsalltag einzubauen. Deshalb soll es bis zum Jahresende ein Expert:innengespräch geben, um die KI-Strategie auszubauen, damit das ein Dokument ist, das eben nicht starr dasteht, sondern auch lebt; die Erweiterung des Achtpunktedigitalisierungsplans um den Themenbereich künstliche Intelligenz, um sicherzustellen, dass das Thema


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künstliche Intelligenz in unsere Bildungsstrategie integriert wird; Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen zum Thema künstliche Intelligenz, damit auch sie mit dem Wandel mithalten können; und weitere Maßnahmen im Unterricht, die man benötigt, um mit diesen technolo­gischen Entwicklungen mitzukommen.

Schlussendlich soll auch geprüft werden, inwieweit Leistungsbeurteilungen und abschließende Arbeiten weiterentwickelt werden können, um die Eigenleistung der Schülerinnen und Schüler sichtbar zu machen und diese auch zu fördern.

Ein weiterer Punkt, der heute noch nicht angesprochen wurde und mir ganz besonders wichtig ist, ist der vermehrte Einsatz von Open-Source-Produkten. Anwendungen und Systeme, die mit einem offenen Quellcode arbeiten, können und werden uns bei unserem Ziel unterstützen, unsere digitale Souveränität weiter auszubauen und unsere Resilienz in diesem Bereich zu stärken. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der Herr Kollege hat es schon angesprochen: Das ist nicht nur zum Schutz der Privatsphäre und für den Datenschutz gut, sondern soll auch den Umgang damit den Schülerinnen und Schülern näherbringen.

Die Zukunft ist also digital, und wir müssen sicherstellen, dass unsere Bildungs­einrichtungen mit dieser Entwicklung Schritt halten können. Um unseren Schülerinnen und Schülern eben das Bestmögliche bieten zu können, bitte ich euch, dem Antrag zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag.a Dr.in Maria Theresia Niss. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.32.34

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte


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Zuseherinnen und Zuseher! Ja, wenn die Diskussion über künstliche Intelligenz im Bildungssystem kommt, dann ist meistens sehr viel Angst festzustellen, und zwar Angst davor, dass die jungen Leute, dass die Schüler und Schülerinnen nichts mehr lernen, dass sie schummeln, dass sie Aufsätze, Arbeiten abschreiben, kopieren, aber auf der anderen Seite auch, dass Daten veröffentlicht oder geleakt werden. Ich glaube, es ist wesentlich, dass wir diese Risiken ansprechen, aber für mich ist auch essenziell, dass wir darüber reden, welche Chancen in der künstlichen Intelligenz liegen, und dass wir diese auch nutzen.

Fangen wir bei den Schülern und Schülerinnen an: Ja, es wird wichtig sein, sie über die Risiken aufzuklären. Die gibt es in unterschiedlichen Bereichen, natürlich im Bereich der sozialen Medien, der Verwendung von Medien, im Bereich der Versicherungen, im Gesundheitssystem. Es gibt aber auch wahnsinnig viele Chancen durch die künstliche Intelligenz, nämlich auf die Arbeitswelt vorbereitet zu werden, sie in den unterschiedlichsten Unterrichts­fächern zu verwenden – wir haben heute schon einiges darüber gehört.

Vor allem aber ist es, glaube ich, auch wesentlich, die künstliche Intelligenz im Zusammenhang mit Pädagogen und Pädagoginnen anzusprechen, denn die künstliche Intelligenz kann ihnen das Leben erleichtern. Denken wir daran: Mit der künstlichen Intelligenz können zum Beispiel Unterrichtsstunden geplant werden, können Arbeitsblätter vorbereitet werden, et cetera – all die Tätigkeiten, deren Wegfall ihnen Zeit verschafft, sich tatsächlich wieder mehr mit Schülern und Schülerinnen aktiv zu beschäftigen.

Das ist ähnlich wie im Gesundheitssystem: Durch künstliche Intelligenz werden neue Verfahren möglich, um Diagnosen zu erstellen, und der Arzt hat dann wieder die Zeit, diese auch den Patienten zu erklären, was heutzutage teilweise einfach aufgrund der fehlenden Zeit zu kurz kommt. Ich glaube, darin liegen extreme Chancen.

Andererseits wissen wir auch, dass die künstliche Intelligenz es ermöglicht, dass man zum Beispiel jungen Leuten individuelle Aufgaben im Schulsystem gibt


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und dass sie darauf auch ein individuelles Feedback bekommen. Ich glaube, das ist sehr inspirierend und auch lehrreich.

Es passiert da aber schon sehr viel, das ist mir wichtig zu sagen, auch im Hinblick auf die Ausführungen der Kollegin Kucharowits: Es gibt sehr viele Angebote auch für die Pädagogen und Pädagoginnen, es gibt unzählige E-Lectures zum Thema Ethik und KI, zum Thema KI-Kompetenz erwerben, et cetera. Es gibt sehr viele Angebote zum Beispiel auf der Virtuellen PH; es gibt Unterrichtsbeispiele im Bereich von Safer Internet; es gibt aber auch, wenn man ein bisschen recherchiert, im Internet viele Ideen für die Nutzung von KI im Unterricht zu  finden, vielleicht kann man dafür auch Chat-GPT verwenden.

Es gibt den Leitfaden – er wurde heute schon angesprochen –, der auch inter­national gelobt wird. Ich glaube, es ist wesentlich, das Vorliegende jetzt von unserer Seite tatsächlich zu einer umfassenden Strategie weiterzuentwickeln – das passiert, daran arbeitet das Ministerium –, denn es ist natürlich noch nicht das Ende der Reise. Wir wissen ganz genau, dass die künstliche Intelligenz natürlich auch das Bildungssystem stetig weiterentwickelt und reformiert.

Meine Damen und Herren, unsere Aufgabe und unser Ziel ist es, die Lernenden, aber auch die Pädagogen und Pädagoginnen auf dieser Transforma­tionsreise so gut wie möglich zu begleiten. Das haben wir schon gestartet, und ich bin davon überzeugt, dass wir da weiterhin einen konsequenten, einen zielgerichteten und im Endeffekt auch einen erfolgreichen Weg gehen werden, um die Pädagogen und Pädagoginnen, aber vor allem auch die Schüler und Schülerinnen auf die Zukunft vorzubereiten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt jetzt Mag. Dr. Rudolf Taschner. – Bitte, Herr Abgeordneter.



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20.36.23

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen über künstliche Intelligenz, und ich bin über diesen Begriff immer ein bisschen unglück­lich. Ich würde den Begriff künstliche Intelligenz nicht verwenden, ich würde stattdessen simulierte Intelligenz sagen, denn es ist keine Intelligenz, es ist nur eine Simulation von Intelligenz, die Sie vorfinden. Dessen müssen wir uns immer bewusst sein, es ist simulierte Intelligenz, aber selbstverständlich kann man sie verwenden.

Ich würde sagen, es gibt drei Punkte, die ich da für den Unterricht sehe. Das Erste ist, dass diese simulierte Intelligenz sehr gut dafür verwendet werden kann, den klassischen Unterricht zu bereichern, in jeglicher Hinsicht: Man kann Vokabel lernen mit diesen Dingen, man kann Aufsätze schreiben und dann sogar kontrollieren, ob diese Aufsätze gut sind, und sie dann selbst verbessern. Ein Rohaufsatz wird von Chat-GPT geliefert, dann kann man daran herumpolieren und dann wird wirklich ein Kunstwerk daraus. Man kann damit wunderbar naturwissenschaftlichen Unterricht betreiben, man kann zeigen, wie Moleküle zusammenkommen, das wird auf dem Bildschirm auf wunderbare Weise dargestellt, und dann kann man im Experiment zeigen, wie es wirklich in der Natur ausschaut. All das ist möglich und kann im klassischen Unterricht eingesetzt werden.

Das Zweite ist, dass die künstliche Intelligenz, wie es so heißt, also dass die simulierte Intelligenz selbst ein Unterrichtsgegenstand ist, in dem man lernt, was ein Algorithmus bedeutet, was ein Algorithmus leisten kann, was ein Algorithmus nicht kann und inwieweit ein sinnvoller Einsatz gelingt. All das ist zu machen und soll auch im Fach digitale Grundbildung geschehen, wobei ich der Ansicht bin, man könnte das durchaus in der Mathematik auch machen, denn die Mathematik ist ja eigentlich die Wissenschaft, die das Ganze geliefert hat – sie hat leider nur nicht daran verdient, das haben dann die Informatiker gemacht.


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Wir sind viel zu großzügig und haben die Zahlen zur Verfügung gestellt – aber wie dem auch sei.

Der dritte Punkt, den ich nennen möchte, ist der Glaube, dass diese simulierte Intelligenz uns weiterhelfen und uns in gewisser Art und Weise bereichern kann. Ich will das an einem Beispiel darlegen: Chat-GPT arbeitet am besten, wenn es Horoskope erstellt. Da macht es nämlich überhaupt keine Fehler, beim Horoskopeerstellen ist Chat-GPT einzigartig gut. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wir sagen, es erstellt so großartig Horoskope, beschränken wir uns also darauf, dass wir damit Horoskope erstellen wollen, und steigen wir auf das Niveau des Horoskope­erstellens hinunter; oder wir sagen, Chat-GPT kann gut Horoskope erstellen, aber wir können mehr, wir können wirklich mehr, wir können nämlich denken. Das kann der Computer nämlich wirklich nicht. Dass wir das den Kindern beibringen, dass wir mit unserem Denken weit darüber hinausgehen, darauf kommt es an, das ist entscheidend.

Es hat schon im Jahre 1976 der große Computerwissenschafter Joseph Weizenbaum, den ich selbst kennenlernen durfte, ein wunderbares Buch geschrieben: „Die Macht der Computer und die Ohnmacht der Vernunft“. Wir könnten einer Ohnmacht der Vernunft entgegengehen, wenn wir diesem Ding viel zu sehr glauben und ihm zutrauen, dass es intelligent wäre. Es ist es nicht, es ist genauso intelligent wie ein Lichtschalter, glauben Sie mir: nur ein und aus und nicht mehr.

Aufklärung ist nur bei uns möglich und das soll Schule leisten. Die Schule soll es zusammenbringen, dass man sagt: Ja, das ist das Gerät, ja, du kannst es verwenden, ja, du kannst es auch wegwerfen – und wenn du es geschickt wegwirfst, ist es das Beste, was du tun kannst. (Beifall und Heiterkeit bei der ÖVP.)

20.39

20.39.44



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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: über die dem Ausschussbericht 2213 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Schule“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (338/E)

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 2214 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

20.40.3529. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 3617/A(E) der Abgeordneten Petra Tanzler, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des neuen Querein­stiegs­modells im Rahmen der Lehrkräfteinitiative für die Sekundarstufe Allgemein­bildung (2215 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 29. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


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Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.41.15

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Evaluierung des sogenannten Quereinstiegsmodells, also darum, dass wir es Personen ermöglichen, dass sie aus anderen Bereichen, aus der Privatwirtschaft in den Lehrerberuf einsteigen. Diese Möglichkeit ist durchaus vernünftig, ich glaube, darin sind wir uns auch alle einig. Es bringt Praxiserfahrung in die Schulen, es bringt frisches Know-how in die Schulen – aber, und das muss hier angemerkt werden, es ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn es löst das wirklich große Problem, das Problem des Lehrermangels, nicht.

Ich muss mich heute wiederholen, und das ist auch ganz einfach notwendig, denn die Frage lautet ja: Wo liegen die Probleme, die zu diesem Lehrermangel, die zu dieser Entwicklung geführt haben? – Es sind Sprachprobleme an den Schulen, es sind Freizeitpädagogen, die auf die Straße gehen und demonstrieren, es ist die ÖVP-dominierte Lehrergewerkschaft, Herr Minister, die Ihnen mit Streik droht oder gedroht hat. Lehrer schmeißen ihren Job hin, weil sie überfor­dert sind – nicht mit der Ausübung des Berufes, sondern mit einer Bürokratie, in der sie anscheinend schon ertrinken. Es gibt keine Besoldungsreform, es gibt keine Ausbildungsreform, es gibt keine Dienstrechtsreform. Wir haben Lehramtsstudenten an den Universitäten, die Probleme in den Grundkompeten­zen haben, die Probleme mit Lesen, mit Rechnen und mit Schreiben haben.

Herr Bundesminister, aus unserer Sicht sind Sie da säumig, so wie die gesamte Bundesregierung da säumig ist. Sie haben – und ich wiederhole mich erneut – keine klaren Vorstellungen, Sie haben keine Lösungen, Sie haben vor allem keine Vision für die Zukunft.

Wir müssen unseren Kindern vermitteln – und das ist auch Aufgabe der Schule, und es ist Aufgabe, das dort auch zu installieren –, dass sich Leistung lohnt, dass


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Leistung notwendig ist, weil sie auch für einen persönlichen Aufstieg erforderlich ist und diesen persönlichen Aufstieg möglich macht. Leistung ist aber auch notwendig, weil Leistung den Wohlstand unserer Gesellschaft sichert. Das ist es, was wir den Kindern vermitteln müssen. Leistung lohnt sich für den Einzelnen genauso wie für unsere Gemeinschaft. Das müsste Schule leisten, das müsste vermittelt werden.

Wir müssen unseren Kindern Hoffnung geben, wir müssen ihnen Zuversicht geben, wir müssen ihnen Perspektiven aufzeigen, wir müssen sie motivieren. Das, sehr geehrte Damen und Herren, muss Schule leisten. (Beifall bei der FPÖ.)

20.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau MMMag.a Gertraud Salzmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.44.11

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde ist noch die Bildung am Wort, und das ist auch gut so, denn die Bildung ist von der Früh bis in den späten Abend hinein immer spannend.

4 000 Männer und Frauen, meine Damen und Herren, sind an einem Querein­stieg interessiert, das heißt daran interessiert, aus einer beruflichen Tätigkeit heraus in die Schule hineinzugehen und den schönen Beruf eines Lehrers, einer Lehrerin zu übernehmen. Das ist eine große Anzahl, die wir jetzt seit dem letzten Jahr, seit wir den Quereinstieg geregelt haben, bereits verzeichnen können.

Was ist wichtig? – Wir müssen den Tatsachen ins Auge schauen. Wir haben in den nächsten Jahren altersbedingt, durch die Alterspyramide die Situation, dass zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer in Pension gehen werden. Das ist das eine. Und das andere ist: Es ist auch Tatsache, dass immer weniger Absolventinnen


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und Absolventen aus dem Lehramtsstudium herauskommen. Das heißt, wir müssen nach vorne schauen.

Derzeit sind die Stunden noch zu erbringen. Warum? – Weil wir sehr enga­gierte Lehrerinnen und Lehrer haben, die zudem auch noch bereit sind, Überstunden in Kauf zu nehmen, damit die Schulstunden abgedeckt werden können. Das reicht uns aber nicht. Wir müssen nach vorne blicken, meine Damen und Herren, es braucht ganz klare Maßnahmen zur Attraktivierung des Lehrerberufes. Das ist für uns vonseiten der ÖVP klar.

Den Quereinstieg haben wir im September 2022 hier im Hohen Haus geregelt. Das Bachelorstudium ist zumindest die Basis für den Quereinstieg in die Sekundarstufe in den allgemeinbildenden Fächern, damit ein Umstieg von der beruflichen Tätigkeit in das Lehramt möglich ist. Die pädagogische Ausbildung wird dabei berufsbegleitend absolviert.

Uns ist aber auch wichtig, nicht nur den Einstieg zu ermöglichen, sondern auch durch eine Zertifizierungskommission die Eignung dieser Interessenten zu überprüfen, und diese Zertifizierungskommission arbeitet relativ gut. Es zeichnet sich eine hohe Qualität ab. Die Zahlen zeigen das auch, meine Damen und Herren. Von den 4 000 Interessentinnen und Interessenten sind in diesem Prozess 1 600 von der Zertifizierungskommission auch zugelassen worden. Derzeit stehen bereits 600 Pädagoginnen und Pädagogen, die über den Querein­stieg in die Schule hineingekommen sind, in den Klassen. Das heißt, wir haben ganz klare Qualitätskriterien, und das ist auch ganz wichtig.

Herr Minister, es ist uns ein großes Anliegen, diesen Quereinstieg, der jetzt offensichtlich durchaus interessant anläuft, auch gut zu evaluieren. Dafür haben wir als Abgeordnete hier im Hohen Haus auch einen Antrag eingebracht, über den jetzt dann auch abgestimmt werden wird.

Durch die Evaluierung, meine Damen und Herren, soll geprüft werden, wie der Quereinstieg wirklich funktioniert. Die Universitäten in Luzern, in Zürich und in


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Sankt Gallen sind damit beauftragt. Das Ganze wird über das Bildungs­minis­terium gemeinsam mit dem Qualitätssicherheitsrat abgewickelt.

Das ist aber nicht alles, meine Damen und Herren! Wir brauchen ganz klar auch dringend eine Attraktivierung des Lehrerberufes und dazu brauchen wir einige Maßnahmen. Ich möchte im Speziellen auf Folgendes verweisen:

Für uns ist ganz klar, wir brauchen die Verkürzung des zu aufgeblähten Lehramtsstudiums. Wir haben derzeit sechs Jahre, das heißt vier Jahre für den Bachelor und weitere zwei Jahre für den Master, die die Lehramtsstudenten und ‑studentinnen absolvieren müssen. Wir wollen diesbezüglich auf ein vernünftiges Maß zurück. Der Bolognaprozess – ich kann es nur erwähnen – sieht drei Jahre für den Bachelor und weitere zwei Jahre für den Master vor. Ich gehe davon aus: Das, was für einen BWL-Studenten reicht, müsste eigentlich auch für einen Lehramtsstudenten reichen.

Ich möchte sagen, wir sind da schon relativ weit. Es gibt viele Gespräche mit den Stakeholdern, mit den Universitäten, mit den pädagogischen Hochschulen, und ich bin guter Dinge, dass wir dazu auch wirklich ein gutes Gesetzespaket schaffen.

Das Zweite ist: Wir müssen die Verwaltungsaufgaben für die Lehrerinnen und Lehrer, die zum Teil schon sehr überbordend sind, wirklich reduzieren, damit sie sich auf das konzentrieren können, was sie auch gut können und was sie vor allem auch gerne tun und was wesentlich ist, nämlich auf das Unterrichten.

Einen dritten Punkt möchte ich hier schon auch ansprechen: Ich bin überzeugt davon – und nicht nur ich, sondern auch wir als ÖVP –, dass es wieder eine sonderpädagogische Ausbildung, eine fundierte sonderpädagogische Ausbildung braucht. Warum, meine Damen und Herren? – Es gibt zunehmend Schüle­rinnen und Schüler, die einfach einen höheren sonderpädagogischen beziehungs­weise auch Förderbedarf haben, und diesen Kindern wird man nur dann gerecht,


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wenn es Lehrerinnen und Lehrer gibt, die dafür auch speziell ausgebildet sind. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Rössler.)

Die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen, meine Damen und Herren, ist die Investition in unsere Zukunft. Pädagoginnen und Pädagogen leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag dazu – herzlichen Dank ihnen allen, den Pädagogin­nen und Pädagogen, für ihr Engagement! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist jetzt Frau Abgeordnete Petra Tanzler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.49.55

Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich, dass meine Idee, das Modell des Quereinstiegs mit einer Evaluierung zu begleiten, aufgenommen wurde und somit dieser Antrag angenommen und auch umgesetzt wird, denn es gibt zahlreiche Fragen und Schwierigkeiten, die nach und nach auftauchen. Zusätzlich wäre noch ein begleitendes Monitoring sinnvoll, um auch frühzeitig reagieren zu können und nicht nur im Nachhinein.

Zurzeit wird eben noch nicht dokumentiert, wie es den Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in der Praxis geht, wie lange sie im Schulsystem bleiben, wann sie die notwendige pädagogische Ausbildung abgeschlossen haben werden und wie sich das alles auf die Qualität des Unterrichts auswirkt, das heißt, was wie beim Kind ankommt, denn darum muss es letztendlich bei allen Entscheidungen im Bildungsbereich gehen.

Der Mangel an Personal in den Bildungseinrichtungen ist ein sehr ernstes Thema, und der Quereinstieg in den pädagogischen Beruf ist ein wichtiger Teil der Lösung, ebenso wie die Anstellung der Studierenden. Dies kann jedoch nur


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eine Übergangslösung sein und nur ein Baustein einer umfassenden, komplexen Lösungsstrategie. Diese Strategie sehe ich leider nicht.

Wir brauchen eine Attraktivierung der Situation an den Schulen und Kindergärten sowie eine umfassende Änderung des Bildungssystems zu einer gemeinsamen Schule der 6- bis 14-Jährigen, zu inklusiven, verschränkten Bildungseinrichtungen.

Diese drei Punkte, die du, Frau Kollegin, vorhin angesprochen hast, reichen nicht, denn es muss noch viel mehr geben. (Abg. Salzmann: ... das aufzählen!) Die Rahmenbedingungen müssen allgemein verbessert werden. Wir brauchen ein Schulsystem, ein Bildungssystem, in das Schülerinnen und Schüler ohne Schultasche hineingehen und ohne Hausübung herauskommen; wo in der Schule Nachhilfe angeboten wird; in dem sich die Eltern darauf verlassen können, dass jedes Kind Chancengleichheit bekommt (Beifall bei der SPÖ) – genau –, dass die Schule dafür sorgt, dass das Bildungssystem dafür sorgt, und nicht, dass das Geldbörsel der Eltern entscheidend für den Bildungsverlauf und den Bildungs­erfolg ist; in dem multiprofessionelle Teams sofort unterstützen; in dem Pädagoginnen und Pädagogen administrativ entlastet werden, sich voll und ganz um ihre eigentliche Aufgabe kümmern können; in dem es angemessene Arbeitsplätze, Arbeitsgeräte und Materialien für Pädagoginnen und Pädagogen gibt – denn: Schreibtisch, Laptop, Diensthandy oder sogar Schreibstifte, rote Stifte oder welche Farbe auch immer sind nicht selbstverständlich, sie müssen sich alles selber besorgen – und in dem auch auf die Gesundheit der Pädagoginnen und Pädagogen geachtet wird. Nur so werden wir wieder mehr Menschen für diesen Beruf interessieren können.

Diese Rahmenbedingungen sind jene, wie sie auch in nordischen Ländern zu finden sind. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Das ist ein Weg des Erfolgs, wie jeder weiß.

Wir brauchen ein hochwertiges Bildungssystem, jene Änderungen, die ich angeführt habe, Hand in Hand mit Adaptierungen der Lehrpläne, Änderungen


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bei der Ausbildung der Pädagog:innen. Derzeit gibt es ein Drehen an Einzelschrauben, doch viele Schrauben stehen leider still oder bewegen sich in eine andere Richtung.

Unser Bildungssystem basiert mittlerweile nur noch darauf, das Schlimmste zu verhindern, statt das Beste zu ermöglichen. Im internationalen Vergleich ist Österreich massiv abfallend – leider!

Die Konzentration und der Schwerpunkt müssen darauf liegen, die nächste Generation auf die Herausforderungen vorzubereiten, denn das stärkt unser Land. Es ist ein Riesenprojekt, ja, aber es ist höchst notwendig.

Unsere Hoffnung lag schon darauf, mit dem neuen Budget einen Fortschritt zu sehen – leider wieder nicht. Im kommenden Budget wird eine Erhöhung von 500 Millionen Euro angegeben. Das ist in Wahrheit ein Plus von 2,3 Prozent, das primär für Gehälter ausgegeben wird. Das bedeutet, dass statt dringend notwendiger Investitionen Kürzungen im Raum stehen werden, wie zum Beispiel bei Förderstundenpaketen, wie es auch heute in den Medien bereits kolportiert wurde. Diese wären aber dringend notwendig, denn die Nachwirkungen von Corona sind noch lange nicht vorbei.

Wenn ich mir das gesamte Budget so anschaue, Herr Minister, kann ich mir gut vorstellen, dass Sie bei der Budgetrede und der Verteilung der Gelder heute mit Sicherheit lieber der Verteidigungsminister oder der Innenminister gewesen wären, deren Ressorts 21 Prozent und 11 Prozent bekommen haben. (Ruf bei der ÖVP: Für die Hochschulen gibt’s eine große Erhöhung!) Das Bundesheer und die Polizei brauchen diese Mittel – und die Bildung ebenso.

Der Budgetrede des Finanzministers habe ich aufmerksam gelauscht. Er sagt, es wären Mut und Optimismus gefragt sowie Werte, an denen sich seine Handlungen orientieren. Diese traurige Mangelwirtschaft im Bildungssystem bildet sich im Budget nicht ab, und weder Mut noch Optimismus kann bei Schülerinnen und Schülern, bei den Eltern, bei den Pädagoginnen und Pädagogen


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mit diesem Budgetvoranschlag aufkommen. Den Wert der Bildung sehe ich da leider auch nicht, es tut mir leid. (Beifall bei der SPÖ.)

20.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag. Sibylle Hamann. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.55.08

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte wieder zurück zum Thema kommen: zu diesem Antrag; und da kann ich meinen Redebeitrag kurz halten, weil ich den Eindruck habe, dass wir uns mehr oder weniger einig sind, was die Bedeutung des Quereinstiegs betrifft. Kollegin Salzmann hat schon ausführlich geschildert, wie der Querein­stieg funktioniert.

Ich möchte betonen, für wie existenziell wichtig ich ihn halte, und zwar nicht nur speziell vor dem Hintergrund des Pädagog:innenmangels, sondern vor allem aus einem anderen Grund: weil er nämlich neue Türen in die Schulen aufmacht, im wörtlichen und im übertragenen Sinn, und weil er neue Erfahrun­gen und Sichtweisen in die Schulen hineinbringt. Das brauchen wir ganz, ganz dringend.

Noch ein paar Anmerkungen dazu: Selbstverständlich ist es wichtig zu erfahren, wie es quer eingestiegenen Lehrkräften geht, was sie an Unterstützung brauchen. Es ist wichtig zu wissen, wie es den Kindern mit ihnen geht. Es ist wichtig zu wissen, wie es den Kolleg:innen mit ihnen geht, wie es dem System mit ihnen geht und wie sich das System durch diese neuen Perspektiven und Erfahrungen laufend weiterentwickelt.

Deswegen ist es drittens notwendig, selbstverständlich, dass wir eine Evaluierung des Quereinstiegs in Auftrag geben. Diese Studie wird hoffentlich Erkenntnisse bringen, und diese Erkenntnisse werden das Programm noch besser machen.


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Wichtig dazu noch eine Schlussbemerkung: Dass Studien wie diese, die jetzt in Auftrag gegeben wird, zum ehestmöglichen Zeitpunkt öffentlich gemacht werden und die Ergebnisse transparent zugänglich sind, sollte selbstverständlich sein, so wie wir uns das im Rahmen des Transparenzpaketes als neuen Standard für alle anderen Politikbereiche ebenfalls vorgenommen haben. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Abg. Matznetter.)

20.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag. Martina Künsberg Sarre. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.57.00

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein bisschen seltsam, dass wir heute einen Antrag beschließen, obwohl dessen Inhalt, nämlich diese Evaluierung und Begleitung des neuen Quereinstiegsmodells, ja bereits von Ihnen oder Ihrem Hause in Auftrag gegeben wurde. Da passt also die zeitliche Komponente nicht ganz, und ich würde Sie und auch die Fraktionen der ÖVP und der Grünen bitten, dass wir in Zukunft Dinge beschließen, die es noch nicht gibt. Dass das Ministerium eine solche Evaluation in Auftrag gibt, ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit. Jede Neuerung gehört begleitet, gemonitort. Ich finde es gut, dass Sie das schon gemacht haben, und deswegen ist dieser Antrag, den wir da heute beschließen, eher etwas überflüssig. – Gut.

Frau Kollegin Hamann hat gerade gesagt, es werden bei der Evaluierung einige Dinge herauskommen, bei denen man dann ansetzen kann. Das stimmt natürlich und das ist auch sehr, sehr gut. Dass wir eine überbordende Bürokratie und teilweise sehr seltsame Bürokratieanforderungen haben, das wissen Sie. Dass Bürokratie an den Schulen hemmt, das wissen Sie auch. Wir haben eine Umfrage gemacht, laut der 75 Prozent der Lehrkräfte gesagt haben: Wir machen


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manchmal Dinge, wo wir uns selbst fragen, warum wir das eigentlich machen müssen und dadurch Zeit verlieren, die wir mit den Kindern verbringen könnten.

Es wird bei dieser Evaluierung natürlich viel Spannendes und auch völlig Unverständliches herauskommen, und manches könnte man auch jetzt schon lösen. Ich habe da drei Beispiele mitgebracht, die ich Ihnen kurz vorlesen möchte:

Da ist der Native Speaker aus England, der in Oxford studiert hat und seit Jahren an einer privaten Sprachschule Englisch unterrichtet, für den Quereinstieg als Englischlehrer aber nicht zugelassen wird, weil er nicht Englisch, sondern Geschichte studiert hat.

Da ist die Quereinsteigerin, die ihr Quereinstiegszertifikat von Ihnen in Händen hält, dann aber doch nicht ihren alten Job kündigt, um in die Schule zu wechseln, da ihr niemand sagen kann, welche Vordienstzeiten anerkannt werden und wie viel sie verdienen wird. Das erfährt sie nämlich erst dann, wenn sie ihren alten Job gekündigt hat und ein paar Monate in der Schule steht. – Das macht natürlich keiner.

Da ist der Sondervertragslehrer, der Gehaltsabschläge hinnehmen muss, weil sein Mastertitel Master of Science und nicht Master of Education lautet, und der, obwohl er seit Jahren erfolgreich unterrichtet und an der Schule gebraucht und geschätzt wird, mit Ende des Schuljahres seinen Job hinschmeißt, weil er einfach deutlich weniger als andere verdient.

Das sind ja alles Beispiele von motivierten und engagierten Leuten, die in die Schule wollen oder schon an der Schule sind und denen Ihre abstrusen Regelungen und teilweise auch Ihre überforderten Bildungsdirektionen diesen Zugang vermiesen, die also nicht in der Schule landen.

Um das zu ändern, brauchen Sie keine Evaluierung, sondern Sie könnten und sollten jetzt schon bestimmte Regelungen ändern. Das wissen Sie, darauf haben wir mehrfach hingewiesen, aber Sie machen da ein bissl eine Vogel-Strauß-


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Politik, indem Sie sagen: Wir machen zuerst die Evaluierung, und erst dann können wir etwas ändern.

Stoppen Sie also endlich den wiehernden Amtsschimmel! Drehen Sie das Bürokratiemonster ab, greifen Sie in die Bürokratiekiste hinein und geben Sie die Dinge, die unnötig sind, weg!

Kollegin Hamann hat recht: Evaluierungen, Studien et cetera gehören veröffent­licht. Die Studie zum SPF hätte schon längst veröffentlicht gehört. Sie haben gesagt, diese Ergebnisse fließen in die Finanzausgleichsverhandlungen ein. Es ist wichtig für Kinder mit Behinderungen, dass diese SPF-Quote erhöht wird. Was ist passiert? – Die Studie ist bis heute nicht veröffentlicht, und die Finanz­ausgleichs­verhandlungen sind de facto vorbei. (Beifall bei den NEOS.)

21.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Ing. Johann Weber. – Bitte, Herr Abgeordneter.


21.01.13

Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Bildung schafft Chancen, Bildung schafft Perspektiven. – Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Es gibt kaum etwas Wichtigeres, als den Kindern und den Jugendlichen durch eine gute Ausbildung das nötige Rüstzeug für ein selbstbestimmtes, glückliches, erfolgreiches und vor allem auch zufriedenes Leben mitzugeben.

Wer stehen bleibt, fällt zurück, und so gehören auch ein lebenslanges Lernen und die Weiterbildung einfach zum Leben dazu.

Damit Unterricht funktionieren kann, bedarf es klarerweise Unterrichtender. Durch die Pensionierung vieler Lehrkräfte der Babyboomergeneration steht das österreichische Bildungssystem vor der Herausforderung, auch in Zukunft genügend Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung zu stellen. Der Bildungsminister


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und die gesamte Bundesregierung sowie wir hier im Parlament haben deshalb mehrere Initiativen gesetzt, um den Beruf des Lehrers weiter zu attraktivieren: Wir haben neue Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen, insbesondere eben Modelle für Quereinsteiger.

Ganz wichtig sind die Quereinsteiger, die, wie wir auch schon gehört haben, ihr Wissen aus der Praxis kombiniert mit den im Rahmen der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten dann an die Auszubildenden weitergeben. In diesem Schuljahr kommen bereits doppelt so viele Quereinsteiger wie im letzten Jahr zum Einsatz. Im Rahmen des Modells haben sich bereits 4 000 Per­sonen für das Zertifizierungsverfahren angemeldet, circa 1 600 haben bisher ein Zertifikat zum Unterrichten erhalten, und – das haben wir auch schon gehört – 600 stehen bereits in den Klassen und unterrichten.

Wie es den Quereinsteigern nun in der Praxis geht, wie lange sie dem Schulsystem erhalten bleiben, wann sie die notwendige pädagogische Ausbildung abgeschlossen haben werden und wie sich all dies auf die Qualität des Unterrichts auswirkt, wollen wir nun evaluieren.

Ich bin ein Mann, der aus der Schulpraxis kommt, und daher freut es mich, Herr Bundesminister, dass so viele Quereinsteiger bereit sind, ihr Wissen und ihr Können an den Bildungseinrichtungen weiterzugeben. Ich persönlich habe nämlich sehr, sehr positive Erfahrungen mit Quereinsteigern – die hat es ja früher auch schon gegeben, speziell in berufsbildenden Schulen –, die aus der Praxis gekommen und sehr gute Lehrer geworden sind.

Herr Minister, vielen Dank für die neu geschaffene Möglichkeit zum Quer­ein­stieg! Wir werden damit sehr gute und auch motivierte Lehrerinnen und Lehrer bekommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.04

21.04.21



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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2215 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Evaluierung des neuen Quereinstiegsmodells im Rahmen der Lehrkräfteinitiative für die Sekundarstufe Allgemeinbildung“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (339/E)

21.04.5630. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 3593/A(E) der Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Teurer Schulstart (2216 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen jetzt zum 30. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Rudolf Silvan. – Bitte, Herr Abgeordneter.


21.05.23

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wer schulpflichtige Kinder hat oder hatte, weiß, dass so ein Schulstart eine finanzielle Belastung für viele Familien ist, so auch dieses Jahr: Die Schulartikel sind gegenüber 2022 um 10 Prozent teurer geworden. Auch die Nachhilfe belastet immer mehr Familien in Österreich: Eine Studie der Arbeiterkammer hat ergeben, dass die


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Eltern im Schuljahr 2022/2023 121 Millionen Euro für die Nachhilfe ausgegeben haben.

Die Regierung rühmt sich, dass das Schulstartgeld von 100 Euro auf 105,80 Euro erhöht wurde, also um 5,80 Euro für die Familien, für die betroffenen Kinder. Wollte man die Teuerung abfangen, müsste es mindestens 110 Euro betragen.

Bei der Sozialberatung der Arbeiterkammer tritt das Problem auf – ich nenne es eine Tragödie –, dass immer mehr Kinder Wochen nach Schulbeginn weder eine Schultasche haben noch wichtige Unterrichtsutensilien besitzen. Wir wissen auch, dass die Folgen der Teuerung längst den Mittelstand erreicht haben und diesen belasten. Wenn der österreichische Bundeskanzler meint, dass man doch nur statt in Teilzeit ganztags arbeiten gehen solle, dann muss man eindeutig klarstellen: Die meisten Betroffenen haben keine Wahl, vor allem in ÖVP-regier­ten Bundesländern, wo es keine elementarpädagogischen Bildungseinrich­tun­­gen gibt, die ganztägig, ganzjährig und gratis sind, und sind mit dieser Situation völlig überfordert. (Abg. Hörl: ... denn du?)

Die Kinderarmut in Österreich greift um sich, das hat auch die Volkshilfe dokumentiert, und ich möchte auch die Aussagen des Bundeskanzlers bezüglich warmer Mahlzeiten für betroffene Kinder bei einer Fast-Food-Kette nicht näher kommentieren. Ich kann nur so viel sagen: Die ÖVP empfiehlt armutsbetrof­fenen Kindern billiges Fast-Food-Essen, die SPÖ will für jedes Kind ein Recht auf ein warmes und gesundes Mittagessen. (Beifall bei der SPÖ.)

Deswegen stellen wir folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gratis Mittagessen für Kinder an Kindergärten und Schulen“

Der Nationalrat wolle beschließen:


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„Die Bundesregierung wird aufgefordert alle notwendigen Schritte zu setzen, um österreichweit allen Kindern an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen sowie Schulkindern ein kostenfreies, gesundes, qualitativ hoch- und vollwertiges Mittagessen anbieten zu können. Den jeweiligen Trägern von elementarpäda­gogischen Bildungseinrichtungen sowie den Schulerhaltern sind dabei seitens des Bundes die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.“

*****

Zum Schluss möchte ich, aufgrund dieses Videos, das viral ging, in dem der Bundeskanzler in einer Vinothek über arme Menschen sein Urteil fällt, nur sagen, dass die Österreicherinnen und Österreicher von einem Kanzler regiert werden sollten, der die Menschen mag, sie respektiert und nicht verachtet (Rufe bei der ÖVP: Doskozil! Bla-bla-Babler!), und das gilt vor allem, wenn es um die Perspektiven und die Zukunft unserer Kinder geht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.08

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Tanzler, Rudolf Silvan,

Genossinnen und Genossen

Betreffend gratis Mittagessen für Kinder an Kindergärten und Schulen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 30 Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 3593/A(E) der Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Teurer Schulstart (2216 d.B.)

“Ich bin weltoffener Christdemokrat. Ich bin jemand, der die Zukunft Österreichs engstens mit der Zukunft Europas verbindet. Ich stehe für die Mitte und den sozialen Zusammenhalt in der Mitte”. Das ist einer der Gründe, die Othmar Karas letzte


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Woche dafür nannte, warum er nicht mehr für die ÖVP bei der anstehenden Europawahl kandidieren wolle. Er machte damit unmissverständlich klar: der Kurs der ÖVP hat nichts mehr mit diesen Wertehaltungen zu tun. Karas sieht in der Volkspartei keine Heimat mehr und bestätigt offen, dass jede Stimme für die ÖVP eine Stimme für ein schwarz-blaues Österreich ist.

Was wir in der Sozialdemokratie Solidarität nennen, bezeichnen Christlich-Soziale als Nächstenliebe. Beide meinen damit, dass breite Schultern mehr tragen und im gesellschaftlichen Zusammenhalt die größte Kraft liegt. Uns eint die tiefe Überzeu­gung, dass die Werte, die wir privat unseren Kindern weitergeben, auch für ganz Österreich gelten sollen: Dass wir jemandem die Hand reichen, wenn er stürzt und nicht auf ihn herabschauen. Weil man weiß, dass im Gemeinsamen und im gesellschaftlichen Zusammenhalt eine große Kraft liegt.

Christlich-Soziale haben in der Vergangenheit allerdings in der ÖVP viel ertragen müssen. Diese hat den ur-österreichischen Anspruch aufgegeben, dass wir einander nicht egal sind in Österreich, sondern aufeinander schauen. In SMS-Nachrichten konnten alle Österreicher:innen bereits in hässlichen Worten nachlesen, dass sich die ÖVP als Lobbyorganisation für die Superreichen versteht.

Vor kurzem kam nun der Tropfen, der das Fass für viele von Ihnen zum Überlaufen gebracht hat. In einem Video äußert sich Bundeskanzler und ÖVP-Bundespartei­vorsitzender Karl Nehammer verächtlich über Frauen, die in Teilzeit arbeiten, um ihre Kinder zu betreuen. Er empfiehlt Hamburger als warmes Mittagessen für armutsbetroffene Familien. Er macht vor seinen Parteifreunden klar: die ÖVP möchte niedrigere Löhne für die arbeitenden Menschen.

Das haben sich die Österreicherinnen und Österreicher nicht verdient. Österreich sollte von einem Kanzler regiert werden, der die Menschen mag, sie respektiert und nicht verachtet. Das gilt vor allem dann, wenn es um die Perspektive und Zukunft unserer Kinder geht. Kanzler Nehammer hat völlig empathielos, menschenverachtend und abgehoben über eine traurige Tatsache geurteilt, für die er obendrein noch selbst verantwortlich ist. Nämlich, dass in


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Österreich jedes fünfte Kind von Armut bedroht ist, obwohl Österreich eines der reichsten Länder der Welt ist. Tendenz steigend. Denn Österreich hat immer noch die höchste Inflationsrate in ganz Westeuropa, die Teuerung ist in Österreich so hoch wie seit 70 Jahren nicht mehr. Immer mehr Menschen arbeiten immer härter und können sich trotzdem das Leben kaum noch leisten. Die Bundesregierung hat im Kampf gegen die Teuerung völlig versagt. Es wäre die Aufgabe dieser Bundes­regierung, den Wohlstand zu schützen und steigende Armut zu verhindern. Türkis-Grün hat es jedoch im gesamten letzten Jahr nicht verstanden, Maßnahmen zu setzen, um die Rekordteuerung in Österreich zu drücken. Gerade die Lebensmittel­preise sind in den letzten Monaten massiv angestiegen.

Das verdeutlicht auch eine neu erschienene Studie des NPO-Kompetenzzentrum an der Wirtschaftsuniversität Wien. Inflation und Armut haben beispielsweise die Nachfrage nach der kostenlosen Lebensmittelhilfe der Tafel Österreich drastisch erhöht – alleine im Vorjahr um bereits 40 Prozent.

Familien mit mehreren Kindern, Armutsbetroffene, Alleinerziehende und Geringver­diener:innen haben mit den stark gestiegenen Preisen besonders zu kämpfen. Inzwischen hat sich die Situation bereits so weit verschärft, dass selbst die Ernährung betroffen ist. Schilderungen aus der Sozialberatung der Volkshilfe lassen die Dramatik erkennen, wenn Eltern das Geld für eine gesunde, ausgewogene Ernährung ihrer Kinder fehlt. Jeden Tag eine warme Mahlzeit zur Verfügung zu haben, ist für sie nicht selbstverständlich. Genau diese Menschen verachtet die ÖVP und Kanzler Nehammer, obwohl er und seine Partei eigentlich seine eigene Politik verachten sollte, die Menschen in den Ruin treibt und die Perspektiven hunderttausender Kinder ruiniert.

Ein gesundes Essen ist in der frühkindlichen Entwicklung auch aus gesundheitspoliti­schen Gründen wichtig. Der Schulbesuch ist gratis, auch die Schulbücher wurden unter Kreisky gratis, weil eine gute Bildung für Kinder die Voraussetzung für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist und dem Staat später Kosten in der Arbeitslosigkeit erspart. Dasselbe gilt aber für ein gesundes Essen. Auch hier spart man sich langfristig Kosten im Gesundheitssystem. Es gibt damit aber auch mehr Zeit für Eltern und


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Kinder. Für den Job bei den Eltern, aber auch für das gemeinsame Familienleben und es gibt nichts wichtigeres als gemeinsame, stressfreie Zeit mit den Kindern.

Neben der physischen ist aber auch die soziale Dimension von Ernährung in den Blick zu nehmen. Kostenlose, hochwertige Mittagessen in der Schule führen letztendlich zu einem um drei Prozent höheren Lebenseinkommen. Dies besagt eine in „The Review of Economic Studies" veröffentlichte Studie der Universitäten Lund und Stockholm (Schweden führte schon in den 1940er-Jahren ein kostenloses Schul­mittagessen ein, Finnland zog nach). Das Gratis-Essen fördere demnach die Gesund­heit und führe zu einer besseren Bildung, inklusive mehr Studienanfänger:innen. Kinder aus ärmeren Familien profitieren besonders stark.1

Es lässt sich somit sagen, dass aus medizinischer, ernährungswissenschaftlicher, sozialer und pädagogischer Sicht, ein kostenfreies, qualitativ hoch- und vollwertiges Mittagessen eine wichtige Rolle für die Gesundheit, aber auch für den Bildungs- und Lernerfolg spielt.2

Um die Ernährungssituation der Kinder in Österreich zu verbessern und in Anbetracht der zu erwartenden Verschlechterung der Situation aufgrund der allgemeinen Teuerung, braucht es dringend Maßnahmen vonseiten des Bundes. Der kostenfreie Zugang zu einem qualitativ hoch- und vollwertigen Mittagessen wäre hierfür ein umsetzbarer erster Schritt.

Derzeit befinden sich in ganz Österreich rund 1 Mio. Kinder in Kinderbetreuung, Volksschulen oder in der Unterstufe. Die Kosten für ein österreichweites gesundes Mittagessen für Kinder betragen damit etwa 900 Mio. €. Das ist weniger Geld, als die schwarz-grüne Regierung für die Senkung von Konzernsteuern pro Jahr ausgegeben hat. Hier zeigt sich klar, wer für wen Politik macht. Mit der Rücknahme der Senkung der Konzernsteuern könnte ein Gratismittagessen ohne Probleme finanziert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert alle notwendigen Schritte zu setzen, um österreichweit allen Kindern an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen sowie Schulkindern ein kostenfreies, gesundes, qualitativ hoch- und vollwertiges Mittagessen anbieten zu können. Den jeweiligen Trägern von elementarpädago­gischen Bildungseinrichtungen sowie den Schulerhaltern sind dabei seitens des Bundes die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.“

1 Gratis-Schulessen erhöht Lebenseinkommen (pressetext.com)

2 Richtlinien in Europa - Nationales Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (nqz.de)

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Martina Kaufmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.


21.08.53

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, aber auch liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn man sich diese Bildungsdebatte hier bei uns im Haus immer wieder anhört und mitverfolgt, was hier debattiert wird und auch welche Redebeiträge es jetzt gegeben hat, dann muss man eigentlich ziemlich nachdenklich werden, nämlich über den Zugang und darüber, ob tatsächlich ernst gemeint sein kann, was hier heraußen gesagt wird.


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Ja, wir haben einen Bundeskanzler, dem jedes einzelne Kind hier in Österreich wichtig ist. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ja, auch uns als Abgeordneten der Regierungsparteien ist jedes einzelne Kind in Österreich wichtig, und auch den Lehrerinnen und Lehrern in den Schulen ist jedes einzelne Kind wichtig.

Aus diesem Grund haben wir nicht erst jetzt irgendwelche Maßnahmen beschlossen, sondern wir beschließen am laufenden Band diverse Maßnahmen, um unsere Kinder und Familien bestmöglich begleiten und unterstützen zu können.

Wenn Sie sagen, dass es unbedingt notwendig wäre, dass jedes Kind zu jeder Zeit eine Unterstützung bekommt, und alles und überhaupt – ja, das kennen wir eh, das ist der typische SPÖ-Zugang: alles für alle und für alle gleich! Eh, den Weg kann man gehen (Ruf bei der SPÖ: Gehen wir ihn gemeinsam!), aber, das wissen Sie auch, werte Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht unser Zugang! (Ruf bei der SPÖ: ... oberen 5 Prozent! – Abg. Holzleitner: Segregieren! Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen!)

Bei uns als ÖVP steht die Menschenwürde im Vordergrund und auch, dass jede Einzelne und jeder Einzelne die Unterstützung bekommt, die er oder sie braucht, aber auch eigenverantwortlich Entscheidungen treffen kann und nicht alles übergestülpt bekommt, so wie ihr das immer gerne hättet! (Beifall bei der ÖVP.) Nein, der Staat ist viel zu mächtig beim Einfluss auf uns Private und der Staat ist auch viel zu einflussreich bei Familien!

Wir haben Maßnahmen gesetzt, das wissen Sie ganz genau. Sie haben eine Maßnahme angesprochen: Ja, wir haben unterstützt, wenn es um den Schulstart geht, wir haben die Auszahlung erhöht, 105 Euro hat jede Schülerin und jeder Schüler bekommen. (Zwischenruf des Abg. Silvan.) In meiner Stadt Graz, wo ich zu Hause bin, sind das jeweils 105 Euro für 26 000 Kinder, die diese für den


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Schulstart bekommen. Wir haben mit der Aktion „Schulstartklar!“ die Möglich­keit, jene Familien, die das brauchen, zweimal im Jahr mit Gutscheinen im Wert von jeweils 150 Euro zu unterstützen.

Es gibt mit #weiterlernen ein Nachhilfeangebot, das kostenlose niederschwellige Nachhilfe für alle Kinder und Jugendlichen, die diese Unterstützung brauchen, ermöglicht. Wir haben mit der Digitalisierungsoffensive den Schülerinnen und Schülern Endgeräte zur Verfügung gestellt, weil es wichtig ist, da zu unterstützen, damit die Zukunft gesichert ist.

Werte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, das, was Sie hier machen und auch in der Coronazeit gemacht haben, nämlich dass Sie gesagt haben, dass unsere Ausbildung in den Schulen schlecht wäre, dass für Kinder und Jugendliche, die jetzt in der schulischen Laufbahn sind, keine gute Zukunft möglich ist, ist eine Frechheit! (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Wissen Sie, wie vielen Schülerinnen und Schülern ich begegne, die sagen: Wir hören das doch von allen Seiten: Wir haben keine Zukunft! Unsere Zukunft ist uns genommen worden, weil wir das und das nicht haben! – Liebe Schülerinnen und Schüler und auch liebe Eltern! Es wird eine gute Zukunft sein, denn ihr bekommt in euren Klassenzimmern eine hervorragende Ausbildung von hervor­ragenden Pädagoginnen und Pädagogen! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Mit den richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit wurde für die notwendige Unterstützung gesorgt. Diese Bundesregierung unter Bundeskanzler Karl Nehammer und mit Bildungsminister Martin Polaschek hat die richtigen Maß­nahmen gesetzt und nicht gewartet, bis irgendetwas geschieht.

Ich glaube, wir sollten auch in diesem Haus einmal ehrlich über all die vorhandenen Leistungen und Unterstützungen diskutieren. Werter Herr Kollege, seit 1.1. werden die Familienleistungen valorisiert, das heißt, sie werden automatisch angepasst – das hat es nie gegeben, und das hat es nie mit einer


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SPÖ-Beteiligung an einer Bundesregierung gegeben! (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das ist ein Werk dieser Bundesregierung und ein Werk von uns Regierungsparteien hier im Hohen Haus, ÖVP und Grünen. Das hat es zu eurer Zeit nie irgendwo gegeben, und das ist eine wichtige Errungenschaft, dass alle Familienleistungen valorisiert werden! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

8 Milliarden Euro betragen die Familienleistungen in Österreich in Summe – sie sind damit so hoch wie noch nie. Bitte schauen wir, dass wir mit Zuversicht in die Zukunft blicken! Wir haben in Österreich schon einiges gemeinsam geschafft und wir werden auch diese Herausforderungen der aktuellen Zeit gemeinsam schaffen. Da bin ich wirklich zuversichtlich, wenn wir das gemeinsam – auch hier – tun. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

21.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klaus Köchl. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung des sich zum Redner:innenpult begebenden Abg. Köchl –: Brauchst eigentlich gar nichts mehr sagen! – Zwischenruf des Abg. Obernosterer.)


21.14.12

Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Wir behandeln jetzt einen Antrag unserer Kollegin Tanzler, mit dem der Minister aufgefordert werden soll, umgehend ein „Anti-Teuerungspaket für den Schulbereich vor zu legen, um die finanzielle Belastung von Eltern und Lehrkräften zu reduzieren“.

Eines hat sich ganz klar herausgestellt: Einmalzahlungen reichen ganz einfach nicht aus. Wir befinden uns in einer Krise, und die Menschen haben große Sorgen: Mieten, Heizkosten, Essen, Schulbeginn – all das zu bezahlen geht sich nicht aus. Uns muss klar sein, dass jedes Kind in Österreich ein Recht darauf hat, einen guten Schulstart zu haben und ein warmes und gesundes Essen zu bekommen – nicht nur einige, sondern alle! (Abg. Obernosterer: Hat es das


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vielleicht nicht?) Das ist eine Forderung von uns, die wir ganz einfach stellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das sieht die ÖVP ein bisschen anders. Das ist nämlich das Denken des Herrn Bundeskanzlers, der da mit seinem Burger auftritt. (Abg. Obernosterer: Sonst fällt dir nichts Gescheiteres ein?) Wenn das öffentlich gewesen wäre oder ein Versprecher im Nationalrat oder sonst irgendwo bei einer Veranstaltung, wäre das ja auch schlimm genug, aber noch nicht so schlimm. Er hat das aber in vollem Wissen gesagt, nämlich unter Funktionären, weil die türkisen Funktionäre der ÖVP genau das hören wollen. Die wollen genau das hören: dass für manche Kinder ein billiges Essen reicht – und für manche soll es das beste Schnitzel sein! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steinacker: Geh bitte! – Ruf bei der ÖVP: So ein Blödsinn! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Um das geht es da ja eigentlich, das ist ja bewusst so! Da unterscheiden wir uns schon deutlich, liebe Frau Martina Kaufmann, da unterscheiden wir uns wesentlich voneinander: Wir als SPÖ wollen, dass alle Kinder das gleiche Recht auf Bildung haben, dass alle eine gesunde Nahrung bekommen und dass jeder ein kostenloses Mittagessen kriegt. Wir wollen vor allem einen respektvollen Umgang, das ist für uns besonders wichtig, und deshalb ist dieser Burger-Sager für mich einfach nicht richtig. (Abg. Strasser: Das sieht man eh, wie ihr in der Fraktion miteinander umgeht, respektvoll – schaut mal in eure eigenen Reihen, so etwas Selbstgerechtes! – Ruf bei der ÖVP: Der Respekt für andere und ...! – Zwischenruf der Abg. Holzleitner.)

Der Sager zeigt ganz klar, wie der Herr Bundeskanzler denkt. Er hat ja keine Ahnung, wenn er sagt: Wer mehr Geld will, soll auch mehr arbeiten. – Was heißt denn das? Es hat ja gar nicht jeder die Möglichkeit, mehr zu arbeiten! Kennt ihr den Arbeitsmarkt? (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Kennt ihr den Durchschnitts­ver­dienst eines Menschen, der nicht das Gehalt eines Bundeskanzlers hat? – Offen­sichtlich nicht, denn sonst würde der Bundeskanzler nicht so reden, denke ich mir! (Abg. Strasser: Das kommt aus der SPÖ-Fraktion, respektvoller Umgang mit der Rendi-Wagner! Kann man nur gratulieren!)


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Ich glaube, wenn Mitterlehner und Kern dieses Problem zu lösen gehabt hätten, wäre das besser gewesen. Ich erinnere: „Gar nicht gut!!! Kannst du das aufhalten?“ – Das war der Chat von Kurz mit seinem Spezi Schmid. Der wird die nächsten Tage eh noch mehr in den Medien sein, der Herr Kurz; das bei dieser Gelegenheit.

Ich muss euch eines sagen: Das Thema Schule ist wichtig, und ihr werdet auch etwas unternehmen müssen (Ruf bei der ÖVP: Weil ihr bringt es nicht zustande!), um den Lehrermangel zu beseitigen, denn was da derzeit passiert, ist auch nicht richtig, Herr Minister!

Ich erinnere an Ministerin Gehrer, die im April 2004 einen Brief an die Maturantinnen und Maturanten geschrieben hat, der eine Entscheidungshilfe für Berufswahl und Studienwahl bieten sollte. Da schreibt sie – dieser Satz ist besonders aufgefallen –: In Zukunft werden in den Volks- und Hauptschulen nicht mehr so viele Lehrerinnen und Lehrer benötigt wie bisher. – Zitatende.

Das war 2004 – ihr habt diese Aufforderung damals verbreitet, und heute habt ihr das Dilemma. Bitte bereinigt das! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Warum habt ihr es nicht ...? – Rufe und Gegenrufe zwischen ÖVP und SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Drei SPÖ-Minister – was haben denn die für einen Brief geschrieben?)

21.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag. Sibylle Hamann. – Bitte schön, Frau Abgeordnete. (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen ÖVP und SPÖ.)

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Hamann, ich bitte um Aufmerksamkeit. (Ruf: Versäumen tun wir nichts!) – Bitte, Frau Abgeordnete.


21.18.04

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Die Aufregung kann ich insofern nicht ganz nachvollziehen, als der Antrag, den wir heute diskutieren, einer ist, den wir so oder so ähnlich ja schon x-mal gehört haben. Es ist einer von diesen


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SPÖ-Anträgen, die immer wieder dieselbe Schallplatte abspielen, nämlich die mit dem Inhalt: In Österreich verarmen angeblich alle Kinder und Familien, und die Regierung ist angeblich schuld und schaut angeblich untätig zu. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich vermute ja, dass die SPÖ inzwischen eh selber ahnt, dass das so simpel nicht ist, aber ihr habt schon recht: Man sollte jede Gelegenheit ergreifen und aus­drücklich erklären, wie es wirklich ist und dass das nicht stimmt. Diese Gelegenheit nütze ich jetzt gerne noch einmal. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich weiß schon, dass ihr das nicht so gern hört, aber weil ihr das immer wiederholt, wenn es um die finanzielle Unterstützung für Familien geht, wieder­hole ich es jetzt auch noch einmal – Sie haben es schon gehört –: Sämtliche soziale Familienleistungen werden neuerdings an die Inflation angepasst. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Soll heißen: 6 Prozent Inflation bedeuten 6 Prozent mehr Familienbeihilfe, 6 Prozent mehr Mindestsicherung, 6 Prozent mehr andere Beihilfen – auto­matisch! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Wir haben aber 10 Prozent!) Das ist genau die Indexanpassung, die die SPÖ jahrzehntelang wollte und nicht durchsetzen konnte. Wie die Kollegin von der ÖVP gerade klar und deutlich gesagt hat: Uns ist das im Gegensatz zu euch gelungen! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Und wisst ihr was? – Das bleibt jetzt auch so, weil es nämlich im Gesetz steht, und das bleibt so lange, bis es vielleicht einmal eine andere Regierung gibt, die das wieder abschaffen wird. Solange aber wir in der Regierung sind, wird das so bleiben. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie Bravoruf des Abg. Hörl.)

Wir wollen zielgerichtete Hilfe, speziell was die Schule betrifft. (Zwischenruf des Abg. Laimer.) Die Kollegin hat bereits das Schulstartpaket erwähnt. Es wurde mehr als verdoppelt, dieses gibt es jetzt zweimal im Jahr und es wurde von 120 auf 150 Euro erhöht; und dazu kommen noch, was sie nicht erwähnt hat,


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60 Euro pro Monat und pro Kind speziell für armutsgefährdete Familien und Alleinerziehende bis Ende nächsten Jahres. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte der SPÖ aber tatsächlich recht geben, es geht nämlich auch mir nicht nur um individuelles Geld für Familien, sondern es geht selbstverständlich auch um strukturelle Unterstützung; aber auch da, muss ich euch sagen, tun wir mehr als je zuvor. Die kostenlose Lernhilfe zum Beispiel ist mitten im Schulbetrieb angekommen, hat sich fix etabliert, und die NGOs spielen da eine ganz wichtige, tragende Rolle. Die Plattform Weiterlernen hat sich etabliert, wird immer weiter ausgebaut. 50 000 Kinder bekommen da inzwischen Förderung; nicht nur Förderung, sondern auch soziale Beziehung und soziale Unterstützung.

Anderes Beispiel: In den Sommerferien haben wir die kostenlose Lernhilfe fix verankert. Ihr wisst schon, wovon ich rede: Ich rede von der Sommerschule. Das ist ein Projekt, das die SPÖ am Anfang massiv abgelehnt und kritisiert hat. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Mittlerweile hat sie sich so gut etabliert, dass ich vermute, dass ihr draufgekommen seid, dass es auch in eurem Sinne ist: Gratislernhilfe speziell für benachteiligte Kinder im Sommer. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auf ein drittes großes Reformvorhaben möchte ich jetzt auch noch hinweisen, weil ihr den Ausbau ganztägiger Schulformen erwähnt habt, der ja auch uns ein ganz zentrales Anliegen ist. Damit einhergehend möchte ich an das große Reformvorhaben erinnern, das wir gerade haben, nämlich den Ausbau ganztägiger Schulformen in ganz Österreich gemeinsam mit der Aufwertung der Freizeitpädagogik und der Übernahme der Freizeitpädagog:innen in den öffentlichen Dienst. Auch das habt ihr lange abgelehnt und kritisiert, aber auch da bin ich zuversichtlich, dass wir das am Ende gemeinsam zustande bringen, weil ihr nämlich wieder draufkommen werdet, dass es das Richtige für die Chancengerechtigkeit und speziell für Kinder aus benachteiligten Verhältnissen ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.22



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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Alexander Melchior. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Zwischenruf des Abg. Hörl. – Ruf bei der SPÖ: Was ist?)


21.22.12

Abgeordneter Alexander Melchior (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zuerst an den Kollegen von der SPÖ, der vorhin geredet hat, ich sehe ihn jetzt gerade nicht. (Abg. Köchl hebt die Hand.)  Ah, da. Ich glaube, es ist sehr unwürdig, wenn Sie herauskommen, so eine Rede halten, sagen: Mörder-Sager. Das haben Sie nicht nötig (Rufe bei der SPÖ: Burger! „Burger-Sager“!), das haben die Menschen nicht nötig und das hat auch die Diskussion hier nicht nötig. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte eines auch ganz klar sagen: Wenn wir uns die Fakten anschauen, sehen wir, dass wir statistisch gesehen genau die gleiche Armutsgefährdung haben wie bei einem anderen Bundeskanzler. Wissen Sie, bei wem? – Bei Christian Kern. Wo war damals die Aufregung? Gab es damals eine Aufregung? – Gar keine. Jetzt muss man noch eines sagen: Damals bei Christian Kern hat es diese Krisen, die wir jetzt erleben – Corona, die Energiekrise und, und, und –, nicht gegeben, und trotzdem sind nicht mehr Menschen armutsgefährdet als damals.

Wir reden heute vom Schulstartgeld. Wir haben schon gehört, dass es ange­ho­ben worden ist. Es wird jetzt jährlich valorisiert. Es gibt noch zusätzliche Unterstützung für Menschen, die Mindestsicherung oder Sozialhilfe beziehen; da gibt es eine Unterstützung.

Wissen Sie, was es noch gibt – und das ist lustig, weil Kollege Silvan eigent­lich aus Niederösterreich kommt und es wissen sollte –: Es gibt in Nieder­­österreich zusätzlich noch ein Paket. Das haben Sie leider vergessen zu erwähnen, glaube ich – oder haben Sie es erwähnt, und ich habe es nur nicht gehört? – Sie haben es nicht erwähnt.


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Wissen Sie, wie viel es ist? (Abg. Silvan schüttelt den Kopf.) – Sie wissen es nicht? – Okay, ich werde es Ihnen sagen. Es sind 100 Euro pro Schülerin und Schüler in Niederösterreich, das heißt, in dem Bundesland, in dem Sie zu Hause sind und eigentlich auch für die Menschen, die Sie vertreten sollten, Verantwortung tragen sollten. (Abg. Silvan: Schwierig bei Schwarz-Blau!) Wissen Sie es nicht? (Weiterer Zwischenruf des Abg. Silvan.) Ich sage es Ihnen: Es sind 100 Euro. Das ist immerhin eine gute Unterstützung für Menschen, die gerade beim Schulstart Unterstützung brauchen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Gehen wir weiter! Kollegin Kaufmann hat das in ihrer wirklich großartigen Rede gut herausgearbeitet: Wir haben auch den Familienbonus eingeführt. Haben Sie das erwähnt? – Nein, den haben Sie auch nicht erwähnt. (Abg. Holzleitner: Nein, den haben wir abgelehnt!) Dass wir den Familienbonus erhöht haben, haben Sie das erwähnt? (Abg. Silvan: Alles offensichtlich ohne Wirkung!) – Nein, haben Sie auch nicht erwähnt. Komisch, das betrifft nämlich 950 000 Familien in Österreich, übrigens auch Familien in Niederösterreich. So gesehen ist auch das eine große Unterstützung für die Familien. (Beifall bei der ÖVP.)

Was Sie in Ihrer Rede auch nicht erwähnt haben, ist, dass auch alle anderen Sozialleistungen, Familiensozialleistungen valorisiert werden. Wissen Sie, wer das nicht zusammengebracht hat? – Christian Kern und alle seine Vorgänger. (Ruf bei der SPÖ: Weil ihr ihn torpediert habt!) So gesehen sind wir froh, dass wir diese Regierung haben. Die Familien werden hier immer gut unterstützt, und so soll es weitergehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Klaus Köchl zu Wort gemeldet. – Bitte schön. Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung.



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21.25.35

Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Abgeordneter Alexander Melchior hat in seiner Rede behauptet, dass ich „Mörder-Sager“ gesagt hätte. – Ich berichtige das: Das ist unrichtig. Der Sachverhalt lautet: Ich habe „Burger-Sager“ gesagt. (Beifall und Heiterkeit bei der SPÖ. – Rufe: Was? Was? – Rufe bei der SPÖ: Burger! Das Essen! Burger! – Abg. Stögmüller: Wir müssen für die Kärntner Untertitel machen!)

21.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich darf gratulieren, das war tatsächlich eine tatsächliche Berichtigung. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schnedlitz. – Bitte schön.


21.26.05

Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns einig: Es braucht diese Unterstützungen, diese Unterstützungsleistungen für die Eltern und Kinder, das Schulstartgeld. Wenn wir aber ehrlich sind, dann ist das nicht viel mehr als ein Pflaster, das man auf einen Schwerverletzten klebt, sehr geehrte Damen und Herren, weil alles teurer wird. (Abg. Disoski: Geh bitte!)

Und warum wird alles teurer? – Dass alles teurer wird, sehr geehrte Damen und Herren der Österreichischen Volkspartei, ist nicht die Schuld der Teilzeit­arbeiter:innen oder die Schuld der Eltern. Die Eltern haben die Probleme beim Schulstart auch nicht deshalb, weil es deren Schuld wäre, sondern weil durch eine falsche Politik alles teurer wird. Da helfen auch die klugen Weisheiten eines Bundeskanzlers nichts, der in seiner Klugheit wahrscheinlich denkt, dass die englische Übersetzung von Bundeskanzler Burger King lautet. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ sowie Heiterkeit bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Der war nicht schlecht!)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 474

Sehr geehrte Damen und Herren, damit helfen Sie den Menschen nicht. Die Teuerung kommt genau wegen dieser fehlgeleiteten Politik. Die Teuerung kommt daher – auch wenn es Sie nervös macht –, dass Sie längst nicht mehr die Interessen der Menschen vertreten, sondern diverse andere Interessen, die im direkten Widerspruch zu den Interessen der Menschen draußen stehen. Das war schon bei Corona so: Die Menschen dürfen es nur bezahlen. Das ist beim Opfern der Neutralität so, auch beim Hineinführen Österreichs in einen Wirtschafts­krieg: Da geht es nicht um die Interessen der österreichischen Bevölkerung, da geht es um andere Interessen. Die österreichische Bevölkerung darf es nur zahlen, sehr geehrte Damen und Herren!

Auch beim Klimakommunismus (Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen) wollen Sie ja, wenn man es etwas überspitzt formuliert, dass die Energie teurer wird. Das ist ja der Grund, warum Sie zusätzliche Steuern auf Diesel und Benzin und so weiter drauflegen. (Abg. Disoski: Wir erklären es gern noch einmal!) Auch das ist nicht im Interesse der österreichischen Bevölkerung. Unterm Strich, sehr geehrte Damen und Herren, wird einfach alles teurer, weil Sie längst nicht mehr die Menschen draußen vertreten, sondern diverse andere Interessen. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt waren wir erst auf Bundesebene. Gehen wir auf die Länderebene, nehmen wir das rote Wien: Wenn jetzt die Sozialdemokratie ein Schulstartgeld fördert, dann kommt noch etwas oben drauf – Gebührenerhöhungen oben drauf, es wird teurer, Mieterhöhungen oben drauf, es wird teurer, Stromkosten, es wird teurer, Fernwärme, es wird teurer. (Abg. Litschauer: ... Salzburg ...!) Jetzt sehen Sie langsam, in welches Problem Sie die Menschen draußen hineinführen: Teilweise wird es um Tausende Euro pro Haushalt teurer, aber Sie gehen her und sagen: Wir brauchen 100 Euro Schulstartgeld für die Kinder, dann kommen die Menschen vielleicht nicht drauf, dass wir ihnen in Wahrheit das Geld mit beiden Händen aus der Tasche ziehen! – Sehr geehrte Damen und Herren, wissen Sie, wie das ist? Das ist, wie wenn Ihnen ein Dieb 100 Euro nimmt und dann 10 Euro zurückgibt und sich dafür abfeiern lässt, wie sozial er ist. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 475

Das funktioniert nur nicht mehr, das haben die Menschen draußen längst durchschaut! Deshalb kommt jetzt die Sozialdemokratie auf die glorreiche Idee, es bräuchte Vermögensteuern. Das muss man einmal kommunikativ zusammenbringen: Vermögensteuern zu fordern, während man gleichzeitig einen Privilegienskandal hat, werte Genossen, einen Privilegienskandal, Stichwort Schrebergärten! Das heißt verkürzt nichts anderes als: Sie wollen jetzt der Bevölkerung das hart Erarbeitete wegnehmen, das Sie dann wieder unter Ihresgleichen aufteilen. Das ist der Babler-Sozialismus, und das haben die Menschen draußen längst durchschaut! (Beifall bei der FPÖ.)

Aber damit es nicht auffällt, fordert man halt 100 Euro Schulstartgeld, sehr geehrte Damen und Herren. Deshalb funktioniert diese Politik nicht mehr, nicht auf Bundesebene, aber auch nicht auf Länderebene: weil es längst einen Perspektivenwechsel braucht. (Zwischenruf des Abg. Köchl.) Und ja, da braucht es auch ein Pflaster wie etwa das Schulstartgeld als Soforthilfe, um das, was Sie mit Ihrer Politik verursacht haben, ein bisschen abfedern zu können.

Dann braucht es aber noch etwas Zweites und etwas Drittes: Als Zweites müssen Sie die Ursachen bekämpfen. Das heißt, Sie müssen den Patienten aus der Gefahrenzone hinausbringen, nicht nur ein Pflaster draufpicken. Der Patient ist in diesem Fall Österreich. Sie müssen Österreich aus der Gefahren­zone des Wirtschaftskrieges herausführen, sonst werden all die Pflaster nichts helfen. (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf des Abg. Sobotka.) 

Drittens – da bin ich wieder bei den Schrebergärten, sehr geehrte Damen und Herren, aber auch die Österreichische Volkspartei weiß, was ich meine – müssen Sie wieder Politik für die Menschen machen und nicht Politik für sich selbst. (Abg. Sobotka: Ja, bei den Taliban!) Wenn Sie diesen Perspektivenwechsel, diese drei einfachen Punkte verfolgen, dann wird es auch wieder besser für die Menschen.

Ich darf mit einem Zitat meiner Kollegin Kaufmann von der ÖVP schließen (Abg. Zarits: Gott sei Dank!), die vorhin gesagt hat: Dann wird es auch wieder „eine gute


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 476

Zukunft sein“. – Ja eh, wenn Sie hier herinnen, also die jetzt handelnden Personen, nichts mehr zu sagen haben. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer: Die Schwachen kommen erst um zehn dran! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

21.31

21.31.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 2216 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gratis Mittagessen für Kinder an Kindergärten und Schulen“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. (Abg. Michael Hammer: ... eh die Kleingartenpartie! – Abg. Herr: ... lieber McDonald’s, passt schon! Burger!) – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

21.31.5831. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2201 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschafts­gesetz 2014 geändert wird (2227 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen jetzt zum 31. Punkt der Tagesordnung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 477

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Nico Marchetti. – Bitte, Herr Abgeordneter.


21.32.24

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Bei dieser Novelle geht es im Grunde um technische Anpassungen für die Hochschülerschaft, die auch gemeinsam mit den Vertretern der Hochschülerschaft erarbeitet wurden. Es geht da zum Beispiel um eine Neuregelung der Verteilung der Studienbeiträge und um eine Anpassung, die ich angesichts der Geschichte – ich sage nur Café Rosa – für recht wesentlich halte, nämlich dass die Wirtschaftsreferenten der einzelnen ÖHs eine gewisse Grundqualifikation mitbringen oder diese erwerben müssen, sobald sie in das Amt gewählt wurden. Bei den doch beträchtlichen Geldbeträgen, mit denen da hantiert wird, ist das, glaube ich, eine absolut sinnvolle Regelung.

Ich komme aber noch zu einem anderen Punkt, und zwar möchte ich einen Entschließungsantrag einbringen, in dem es um das Ernst Mach-Stipendium für ukrainische Studierende geht.

Ich möchte ausdrücklich sagen, dass das auch aufgrund der Initiative der Kollegin Holzleitner und des Kollegen Brandstätter zustande gekommen ist und dass wir gemeinsam darüber diskutiert haben, dieses Ernst Mach-Stipendium, das sehr nachgefragt ist und gut funktioniert, längerfristig weiterzuführen. Es freut mich sehr, dass wir da so konstruktiv zusammengearbeitet haben, und das führt auch zu dem Entschließungsantrag, den ich jetzt einbringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nico Marchetti, Mag. Eva Blimlinger, Eva Maria Holzleitner, BSc, Mag. Dr. Martin Graf und Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ernst Mach-Stipendium-Ukraine“

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 478

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, die Fortführung des Ernst Mach-Stipendiums Ukraine für die Dauer der Geltung des besonderen Status als Vertriebene gem. EU-MassenzustromRL“ – gemäß Massenzustromregelung – „(2001/55/EG) über das Wintersemester 2023/24 hinaus zu prüfen.“

*****

(Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen sowie der Abg. Holzleitner.) Danke, ich habe erfolgreich vorgelesen.

Eines möchte ich an dieser Stelle schon betonen: Wir haben gerade viele Krisen­herde auf der Welt – erst jüngst die Terroranschläge in Israel, auch der Konflikt im Gazastreifen –, und ich glaube, es ist gerade jetzt besonders wichtig, dass wir nicht vergessen, was nach wie vor in der Ukraine passiert, und dass wir auch dort noch immer hinschauen und als Österreich auch das Nötige tun, um da zu unterstützen. Insofern finde ich es besonders passend, zu diesem Zeitpunkt auch über das Ernst Mach-Stipendium für ukrainische Studierende zu reden. Ich freue mich sehr, dass wir es heute voraussichtlich einstimmig beschließen. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen sowie der Abgeordneten Herr und Holzleitner.)

21.35

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nico Marchetti, Mag. Eva Blimlinger, Eva Maria Holzleitner, BSc,

Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Helmut Brandstätter

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ernst Mach-Stipendium-Ukraine


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 479

eingebracht im Zuge der Verhandlung über TOP 31.) Bericht des Wissenschafts­ausschusses über die Regierungsvorlage (2201 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird (2227 d.B.)

Im Frühjahr 2022 wurde das Ernst Mach-Stipendium – Ukraine zur Unterstützung studierender Ukrainerinnen und Ukrainer sowie ukrainischer Forschender eingerichtet.

Mit Stand 9. Oktober 2023 wurde seitens des OeAD 1.320 Personen das Stipendium zuerkannt. Davon sind 843 Stipendiatinnen und 477 Stipendiaten. Zwar beziehen nicht alle ukrainischen Studierenden ein Ernst Mach-Stipendium-Ukraine, dennoch stellt dieses eine wichtige Unterstützung für viele Ukrainerinnen und Ukrainer dar.

Daher sollte geprüft werden, ob dieses Programm verlängert werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, die Fortführung des Ernst Mach-Stipendiums Ukraine für die Dauer der Geltung des besonderen Status als Vertriebene gem. EU-MassenzustromRL (2001/55/EG) über das Wintersemester 2023/24 hinaus zu prüfen.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Andrea Kuntzl. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 480

21.35.49

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Herr Kollege Marchetti, ich freue mich, dass aus der Initiative, die meine Kollegin Holzleitner zur Unterstützung der ukrainischen Studierenden in Wien gesetzt hat, eine gemeinsame geworden ist. Sie ist im Sinne der Sache als Antragstellerin von ihrem Antrag sozusagen zurückgetreten, um das gemeinsame Anliegen zu stützen. Sehen Sie das bitte als Vertrauensvorschuss! Wir hoffen, dass das auch wirklich in die Hand genommen und wirklich umgesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Marchetti und Blimlinger.)

Sehr geehrte Damen und Herren, die Regierungsvorlage, über die wir jetzt diskutieren, umfasst technische Anpassungen, wie vorhin ausgeführt worden ist. Wir unterstützen das, auch wenn es den kleinen Wermutstropfen gibt, dass da einer Selbstverwaltungskörperschaft vorgeschrieben wird, wen man in gewählte Funktionen zu wählen hat, aber sei’s drum. Wir stimmen der Sache im Grundsatz zu. Da ist ein ordentlicher Prozess vorangegangen, in den die Betroffenen, die österreichische Hochschülerschaft, einbezogen worden sind, und das passt auch im Wesentlichen für die Betroffenen. In diesem Sinne ist das in Ordnung.

Wir haben im Ausschuss zwei Anträge eingebracht, die aus unserer Sicht sehr wichtig gewesen wären und die ohne finanziellen, ohne budgetären Aufwand das Leben von Leuten an den österreichischen Hochschulen erleichtert hätte. Ein Antrag bezog sich auf die Kettenvertragsregelung, in der sehr viele, die an den Hochschulen tätig sind, stecken, wo man durch eine kleine Gesetzes­änderung erreichen hätte können, dass die Karenzzeiten nicht einberechnet werden. Im realen Leben betreuen noch immer überwiegend Frauen die Kinder und so sind im realen Leben Frauen eben benachteiligt. Das wurde geschoben, was sehr schade ist.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 481

Der zweite Antrag wäre für das Teilzeitstudium gewesen, was berufstätigen Studierenden geholfen hätte. Immer mehr Studierende müssen ja arbeiten, um sich ihr Studium finanzieren zu können. Auch das ist geschoben worden. Das Vertagen von Anträgen hat ja nur den Sinn, dass die Regierungsparteien sich zu diesen wichtigen Anliegen nicht öffentlich deklarieren müssen und dass diese Anliegen nicht hier im Plenum diskutiert werden.

Zum Thema berufstätige Studierende: Immer mehr Studierende müssen arbeiten, um sich das Studium leisten zu können. (Abg. Hörl: Arbeit macht Freude!) In der heutigen Budgetrede des Finanzministers war ihm die soziale Lage der Studierenden nicht einmal einen Nebensatz wert. Immer mehr Studierende leiden unter den gestiegenen Kosten – Stichwort Wohnkosten, Mietkosten, steigende Energiekosten, Lebensmittelkosten. Die Lebenshaltungskosten insge­samt steigen, und zwar nicht nur jene der Studierenden, sondern natürlich auch die der Eltern, die sich dann schwerer tun, die Studierenden zu unterstützen.

Jetzt werden Sie sagen: Valorisierung der Studienbeihilfe. – Ja, ein guter Schritt, aber das deckt nicht den Anstieg durch die Inflation ab. Da wäre also noch einiges zu tun. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete. (Abg. Hörl – in Richtung der zum Redner:innenpult gehenden Abg. Blimlinger –: Geht das nicht schneller? – Heiterkeit des Abg. Michael Hammer. – Abg. Steinacker: ... Zwischenrufprotokoll!)


21.39.30

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich muss leider gleich an das Ende der Rede meiner Vorrednerin anknüpfen: Uns ist es gelungen, zu indexieren, somit deckt das die Lebenshaltungskosten. Der Kreis von Stipendienbezieher:innen und die Zuverdienstgrenze sind erweitert worden, also alles das, was der SPÖ in Jahren und Jahrzehnten nicht gelungen ist.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 482

Es ist natürlich so, dass die Erhöhung, die indexiert ist, die Lebenskosten bei einem vollen Stipendium abdeckt. Natürlich ist es so, dass viele Studierende dazuverdienen müssen, und das ist nicht gut. Man kann aber nicht davon ausgehen, zu sagen, es wird alles schlechter. Ganz im Gegenteil: Für die Studie­renden ist vieles besser geworden, was ihre finanzielle Lage und die Möglichkeit betrifft, Stipendien – und diese noch dazu indexiert – zu bekom­men. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zu sagen, die Kettenvertragsregelung würde kein Geld kosten, ist natürlich auch irreführend, aber das können wir ja einmal gesondert diskutieren.

Zum eigentlichen Gegenstand, nämlich zur Novellierung, über die wir sprechen: Kollege Marchetti hat es schon gesagt: „Neuregelung der Verteilung“. Selbstverständlich sind wir dafür, und wir schreiben da niemandem etwas vor. Es kann jeder zum Wirtschaftsreferenten oder jede zur Wirtschaftsreferentin gewählt werden. Er oder sie muss halt dann eine kleine Ausbildung machen. Es ist, glaube ich, nicht schädlich, wenn man gerade in wirtschaftlichen Angelegenheiten etwas dazulernt und sich profilieren kann. Also da von einer Vorschrift zu reden, finde ich doch etwas eigen, muss ich sagen.

Besonders sinnvoll ist die Möglichkeit des Opt-out für kleinere Hochschulen oder auch Universitäten, um sich sozusagen in andere ÖHs eingliedern zu können. Das ist aber kein Nachteil für die Verteilung der Studienbeiträge, ganz im Gegenteil. Also das hängt nicht ursächlich damit zusammen. Das ist, glaube ich, ein guter Schritt.

Es wurde schon erwähnt: Das ist natürlich alles immer in sehr enger Abstimmung mit der Hochschüler:innenschaft. Das ist auch gut so, weil das, denke ich, eine wichtige Institution an den österreichischen Universitäten ist.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Heldenplatz autofrei sein soll und einen Bach braucht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.42



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 483

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Dr. Martin Graf. – Bitte, Herr Abgeordneter.


21.42.26

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen im österreichischen Nationalrat! Gleich zu Beginn (Abg. Michael Hammer: Wie war es bei den Taliban?): Zu der nicht wirklich spektakulären ÖH-Novelle bringe ich einen Abänderungs- beziehungsweise Zusatzeintrag gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung ein.

Abänderungsantrag-/Zusatzantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2201 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird (2227 d.B.), Top 31

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Nach der Z 4 wird folgende Z 4a eingefügt:

„4a. In § 1 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind alle Studierenden, die bei der Zulassung zum Studium oder bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums den vorgeschriebenen Studierendenbeitrag nicht entrichten.““

*****

(Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 484

Sehr geehrter Herr Bundesminister, mit diesem Antrag führen wir, wenn er durchgeht, zu Recht eine Opting-out-Möglichkeit für die Studierenden ein, um aus dieser Zwangsmitgliedschaft bei der Österreichischen Hochschüler­schaft zu entkommen, die es sich offensichtlich auch schon zum Ziel gesetzt hat, andersdenkende Studierende aus den Hochschulen nicht nur auszuschließen, sondern auch zu verfolgen und an Körper und Geist auch zu verletzen.

Ich sage das nur dazu, weil es so aktuell ist, damit Sie alle wissen, was die Österreichische Hochschülerschaft alles macht. Ich bringe ein paar ganz aktuelle Beispiele, damit Sie keine Ausreden haben, Kollegen von der ÖVP, wie seit Jahren, obwohl Sie an sich das Gleiche wollen; wir hätten eine Mehrheit hier im Haus. (Abg. Michael Hammer: Zu den Taliban fahren Sie nicht, oder?) – Ich komme schon noch zu Ihnen. (Abg. Michael Hammer: Ja, okay! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Wenn ich mir die Kritischen Einführungstage, Herr Bundesminister, der ÖH vom 9.10. bis 26.10., jetzt von der ÖH Uni Wien auf der Website der Universität Wien beworben, ansehe, dann stelle ich fest – dazu brauche ich nur zu lesen –: „Die Kritischen Einführungstage stellen ein langjähriges Projekt der ÖH Uni Wien dar, welches nach einer Unterbrechung während der Lockdown-Zeit [...] wieder stattfinden kann. Im Rahmen der Krittage finden Veranstaltungen verschiedener Art statt [...]. Unser Ziel als ÖH ist es dabei, dass Studierende sich auch außerhalb des universitären Curriculums kritisch mit gesellschaftlichen Strukturen beschäftigen. [...] Dabei ist insbesondere die Abschlussveranstaltung“ – und auf die weise ich jetzt besonders hin – „– die Linke Messe am 26.10 – eine gute Möglichkeit, am (Anti-)Nationalfeiertag politische Kontakte und Freundschaften für die zukünftigen Semester zu schließen.“ (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.)

Wenn ich mir anschaue, was das Programm ist (ein Schriftstück in die Höhe haltend) – Workshops, bei denen man raufen lernt (Abg. Lukas Hammer: Nicht einmal fechten! – Abg. Schallmeiner: ...! Ein Skandal!), also den politischen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll233. Sitzung, 233. Sitzung des Nationalrats vom 18. Oktober 2023 / Seite 485

Gegner zu bekämpfen und vieles andere mehr lernt –, dann sage ich: Diese ÖH Wien organisiert da ein Vernetzungstreffen der linkextremen Szene. Eine Sauerei, sage ich an dieser Stelle! (Beifall bei der FPÖ.)

Lesen Sie nach! Im „Heimatkurier“ können Sie das im Detail nachlesen. Ein paar Schmankerl: „Jeden Tag eine linksextreme Veranstaltung“. (Zwischenrufe bei den Grünen.) „Zur Krönung der zweiwöchigen Veranstaltung ist am 26. Oktober ein ‚Anti-Nationalfeiertag‘ geplant. Aus ihrer extrem linken Gesin­nung macht die Österreichische Hochschülerschaft seit Jahrzehnten kein Geheimnis“ mehr. „Stilistisch und ideologisch ist sie kaum von diversen Antifa-Gruppierungen zu unterscheiden.“ (Abg. Lukas Hammer: Nein! Antifaschistisch auch noch!)

Kritische Einführungstage: Sie veranstaltet das nicht einmal allein, sondern mit der Plattform Radikale Linke. „Mitorganisator“ – auf der Website der Universität zu lesen – „ist die ‚Plattform Radikale Linke‘, bestehend aus mehreren linksextremen Gruppierungen. Dazu gehören Antifa 15, Antifa Recherche Wien“ (Abg. Hafenecker: Das sind die Palästinenserfreunde übrigens!) „Autonome Antifa (w)“ – weiblich – „Autonome Wienzeile und Stop Deportation Vienna“ und so weiter und so fort. (Abg. Lukas Hammer: Gehst du leicht auf die Websites?) So bezeichnet zum Beispiel – damit Sie wissen, was die Antifa 15 ist – diese Antifa 15 „Österreich als ‚Scheißland‘, in dem man sich ‚nach wie vor mit rechten bzw. reaktionären Ideologien auseinandersetzen‘ müsse.“ (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Die Universität, Herr Professor (Abg. Michael Hammer: Herr Bundesminister, heißt das!), ist durch diese Österreichische Hochschülerschaft, aus der Sie die Studierenden befreien müssen, mittlerweile eine „Festung des organisierten Linksextremismus“ geworden. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister, in diesem Zusammenhang frage ich Sie: Inwieweit sind linksextreme Vernetzungstreffen von den Aufgaben der Österreichischen Hochschülerschaft nach § 4 Hochschülerschaftsgesetz 2014, nämlich der


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„Vertretung der allgemeinen und studienbezogenen Interessen ihrer Mitglieder“, umfasst?

Herr Bundesminister, haben Sie da schon Ihre Rechtsaufsicht wahrgenommen? Welche allgemeinen und studienbezogenen Interessen (Abg. Matznetter: Die allgemeinen sind klar, Herr Kollege!) werden durch die Abhaltung einer Linken Messe, die von der ÖH als „(Anti-)Nationalfeiertag“ – der Nationalfeiertag, den wir am 26. Oktober feiern, wird umgedeutet – proklamiert wird, vertreten? Was sagen Sie dazu? Nehmen Sie dazu Stellung! (Abg. Hafenecker: Das sind ja Staatsverweigerer!)

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es längst überfällig ist, dass es da zu einer Freiwilligkeit kommt und dass wir die unsägliche Zwangsmitgliedschaft in diesem Gremium abschaffen? (Beifall bei der FPÖ.)

Es werden auch Studienbeiträge von mitte-rechts politisch denkenden Studierenden zweckentfremdet, um diese Workshops vorzunehmen, um auch Spaziergänge zu machen – das ist ein Teil des Workshops –, bei denen man sich zum Beispiel die Häuser der nationalfreiheitlichen Studentenverbindungen anschaut. Wenn man sich die anschaut, sieht man, wie sie angeschaut werden. Die werden nämlich zerstört, Eigentum wird zerstört, alles mit Zwangsbeiträgen. (Abg. Lukas Hammer: Die ganzen Liederbücher weg!)

An Frau Kollegin Blimlinger und auch an die anderen zu dem Entschließungs­antrag betreffend die Ernst Mach-Stipendien, den wir ja gemeinsam einbringen: Ja, Ernst Mach war selber Burschenschafter – der Herr Bundes­minister wird es wissen, er ist ein gebildeter Mensch. Sie wollen unbedingt Stipendien verteilen, die nach ihm benannt sind. Ja, er war auch sechsmal für den Physiknobelpreis, einmal für den Chemienobelpreis nominiert, war Rektor der Universität in Prag, die älteste deutsche Universität zu diesem Zeitpunkt, und noch vieles andere mehr. Wir sind froh, wenn diese Stipendien nach Ernst Mach benannt werden, denn, wie es heute schon gefallen ist: Man


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muss sichtbar machen, wo Leistung erbracht wurde, damit Minderheiten in Österreich ganz einfach auch sichtbar werden.

Herr Bundesminister, helfen Sie mit, diese Festung des Linksextremismus auf den österreichischen Hochschulen endlich zu beenden und ermöglichen Sie es mit Ihrer Fraktion, dass wir aus der Zwangsmitgliedschaft endlich auch austreten können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Michael Hammer: Da sind schon Typen da herinnen!)

21.50

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungs-/Zusatzantrag

§ 53 Abs. 3 GOG

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2201 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird( 2227 d.B.), Top 31

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1.         Nach der Z 4 wird folgende Z 4a eingefügt:

„4a. In § 1 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind alle Studierenden, die bei der Zulassung zum Studium oder bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums den vorge­schriebenen Studierendenbeitrag nicht entrichten.““


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Begründung

Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass es für Studierende, die nicht Mitglied der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) sein wollen, eine Opt-out-Möglichkeit bei der Zulassung zum Studium oder bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums gibt. Die Mitgliedschaft bei der ÖH wäre damit ähnlich organisiert, wie die bei der besser funktionierenden Gewerkschaft.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag. Martina Künsberg Sarre. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Ich darf noch ergänzen – ich habe das vergessen –, dass der Abänderungs- und Zusatzantrag ordnungsgemäß eingebracht worden ist und somit auch mit in Verhandlung steht. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Michael Hammer: Aber er ist unverständlich vorgetragen worden! Der gilt nicht! – Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen Grünen und FPÖ. – Abg. Brandstätter: Zuhören!)


21.51.07

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Ja, wir stimmen auch der Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes zu. Besonders gut finden wir, dass es zumindest eine Basiskompetenz oder wirtschaftliche Basiskompetenz bei den Wirtschaftsreferenten geben muss – das war ja lange überfällig –, weil es ja in einigen Fraktionen wirklich ziemlich düster ausschaut, was die wirtschaftliche Kompetenz an manchen Hochschulen angeht – ich erinnere an das Café Rosa, an verschwundene oder wieder aufgetauchte Geld­kassetten, Kaffeemaschinen, die um 10 000 Euro angeschafft wurden. Es schadet also sicherlich nichts, dass es da dann ein bisschen mehr wirtschaftliche Kompetenz gibt.

Diese und andere Aktionen haben natürlich dazu geführt, dass die Studierenden oder viele Studierende sich von der ÖH nicht besonders gut vertreten fühlen,


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dass das Interesse an der Österreichischen Hochschülerschaft eher gering ist, man sieht es an der Wahlbeteiligung, die jedes Mal bei circa 20 Prozent liegt. Wir glauben, dass die Studierenden natürlich zu Recht verlangen, dass mit ihren ÖH-Beiträgen – man kann es wirklich auch Zwangsbeiträge nennen – sorgfältig und sinnvoll umgegangen wird, dass diese für hochschulische Themen eingesetzt werden und nicht für irgendwelche Versuche und eben Cafés et cetera.

Die Novelle wird das leider nicht ändern, aber wir geben dem Ganzen einmal eine Chance, dass zumindest diese wirtschaftliche Kompetenz ein bisschen auch in der ÖH oder in einigen Fraktionen – in einigen Fraktionen, muss man ja sagen – ankommt. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

21.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Rausch-Amon. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


21.53.07

Abgeordnete Mag. Bettina Rausch-Amon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen und werte Zuseherinnen und Zuseher zu später Stunde! Wie schon gehört – vielleicht einmal auch noch in aller Sachlichkeit, worum es hier geht –: Mit dem Gesetzesbeschluss machen wir zwei Dinge. Wir vereinfachen die Arbeit der Hochschüler:innenschaft mit einer Neuregelung der Verteilung der Studierendenbeiträge, diese bisherigen Verteilungsschlüssel werden angepasst, und – das ist schon mehrfach gesagt worden – wir professionali­sieren die Arbeit auch, indem wir Wirtschaftsreferentinnen und Wirt­schaftsreferenten unterstützen, ihre Arbeit besser machen zu können, weil die Themen durchaus komplex sind und es auch eine Menge Geld ist, das die Hochschülerschaft zu verwalten hat.

Wenn die Hochschülerschaft professionell und ordentlich arbeitet – das hat auch meine Vorrednerin gesagt –, dann kann das dazu beitragen, dass die


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Akzeptanz, die Wertschätzung, die Wichtigkeit der Hochschülerschaft auch bei den Studierenden steigt und dass – die geringe Wahlbeteiligung betrachten wir ja auch mit Sorge – die Wahlbeteiligung auch wieder steigt.

Aus geringen Wahlbeteiligungen aber jetzt abzuleiten, dass man die Hochschülerschaft eventuell gleich abschaffen sollte oder – wie der Antrag des Kollegen Graf fordert – eine Opt-out-Möglichkeit schafft, halte ich nicht für richtig. Ich halte ein Opt-out, ein Aussteigen aus demokratischen Prozessen, aus einer Selbstverwaltung, aus einer Interessenvertretung nicht für sinnvoll. Sie ist eine demokratische Errungenschaft, sie ermöglicht jungen Menschen, da lebensnah ihre Interessen einzubringen.

Die Beispiele, die hier vorgetragen worden sind, klingen natürlich so, wie Sie sie schildern, sehr abenteuerlich, aber ich möchte das schon insofern ein Stück weit auch demokratiepolitisch ins rechte Licht rücken, als sie zum einen eine spezifische Hochschule erwähnt haben, in der die Mehrheitsverhältnisse besonders einseitig sind – die Uni Wien –, damit aber alle zu diskreditieren, die ordentliche Vertretungsarbeit leisten, Universitäten außerhalb Wiens oder andere Standorte in Wien, finde ich nicht okay. (Abg. Martin Graf: Bundes-ÖH, bitte ...! – Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Für die möchte ich hier auch einmal eine Lanze brechen, denn da wird in der Hochschülerschaft viel wertvolle Arbeit geleistet. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Darüber hinaus muss man auch Folgendes anerkennen: Ich meine, passt mir alles, was Sie hier vorgetragen haben, ist das meine politische Gesinnung und Werthaltung? – Nein. Bin ich deshalb für Zensur, die vom Minister über die Studierenden verhängt wird? – Auch ein sehr klares Nein, denn es sind demo­kratisch gewählte Vertreterinnen und Vertreter, die da ein Programm machen, das offensichtlich von der Mehrheit der – ja, kann man so sagen – wenigen, die gewählt haben, unterstützt wird. Alle Studierenden haben die Möglichkeit, auch die, die offensichtlich so zahlreich Ihre Gesinnung vertreten, diese Mehrheits­verhältnisse zu ändern. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Das ermöglicht Demokratie. Ich halte wie gesagt ein Opt-out aus der Demokratie für gefährlich – und dann


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können wir uns gern darüber unterhalten, wer da die Staatsverweigerer sind –: Ich glaube, das ist ebenso gefährlich und nicht gut für demokratische Prozesse. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Martin Graf: Zwang ist doch keine Demo­kratie!)

Noch einmal möchte ich sagen: Wir hoffen, dass die Mittel, die aufgewendet werden, die in die Studentenvertretung fließen, tatsächlich auch gut investiert werden, nämlich in Service und Vertretung. Das haben sich die Studierenden verdient. (Ruf bei der FPÖ: Ja, hoffen kann man es eh!) Wenn Sie heute dem Finanzminister gelauscht haben: Wir haben die Studierenden auch im Budget gut bedacht. Wir haben vor, den Unis, den FHs insgesamt 28,9 Milliarden Euro mit dem Budget zur Verfügung zu stellen, 16 Milliarden Euro für die Unis – ein Rekordwert und klares Signal für den hohen Stellenwert der Wissenschaft in dieser Regierung, und das kommt den Studierenden auch direkt zugute. Auch die Fachhochschulen erhalten eine Budgeterhöhung. Und wir haben die Studien­beihilfe valorisiert, wie heute schon gesagt wurde. Das alles sind Themen, die auch der Studierendenvertretung wichtig waren, die Eingang in das Budget gefunden haben, und somit ist das, denke ich, auch ein Beleg dafür, dass sich Interessenvertretung auszahlt.

Vielleicht noch ein Wort, weil mir das schon auch wichtig ist: Heute ist mehrmals gesagt worden, dass Studierende arbeiten müssen, um sich ihr Studium zu finanzieren. – Zum einen: Kollegin Blimlinger hat gesagt, mit Indexierung machen wir es möglich, dass Lebenshaltungskosten gedeckt werden. Zum anderen: Es irgendwie so darzustellen, dass Arbeit, in der eigenen oder vielleicht sogar in einer fremden Branche, während des Studiums Erfahrung zu erwerben, da auch etwas beizutragen, grundsätzlich schlecht ist, das möchte ich hier einmal infrage stellen. Klar, das kann herausfordernd sein, ja, es kann auch anstrengend sein, mitunter ist es manchmal nicht ganz dienlich für den Studienerfolg, das ist immer eine persönliche Abwägung, die man da auch treffen muss, aber ich halte es grundsätzlich für gut und ich glaube, auch viele in diesem Raum haben diese


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Erfahrung gemacht oder machen sie mit ihren Kindern und Enkelkindern. Ich denke, das ist auch ganz okay, dass es das gibt und dass das möglich ist.

Letztendlich möchte ich sagen, die Themen bleiben weiterhin komplex. Wichtig ist, glaube ich, dass die Studierendenvertretung und alle, die da tätig sind, miteinander im Gespräch bleiben, dass es auch mit dem Minister eine gute und konstruktive Gesprächsbasis gibt, und die gibt es. Wir stehen hier an der Seite der Studierenden, der Wissenschaft, der Fachhochschulen und der Unis und das belegen wir nicht nur mit dem heutigen Beschluss, sondern auch mit dem Budget, das in Verhandlung steht. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)

21.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Dr.in Petra Oberrauner. – Bitte, Frau Abgeordnete.


21.58.20

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Anwesende! Geschätzte Personen, die noch von zu Hause zuschauen! Wir können als Sozialdemokratie dieser Novelle zustimmen. (Abg. Martin Graf: Ah geh!) Sie verbessert die finanzielle Situation kleinerer Hochschüler:innenschaften und Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschüler:innenschaft eingerichtet ist. Vor allem ist uns aber diese Novelle deshalb sympathisch, weil sie ausschließt, dass die Hochschüler:innen­schaften, die in kleinen Bildungseinrichtungen sind und sich aus finanziellen Gründen in wirtschaftlichen Angelegenheiten durch die ÖH mitbetreuen lassen, noch länger Einbußen erleiden. Das ist uns besonders wichtig.

Wir hätten natürlich, so wie die Wissenschaftssprecherin schon gesagt hat, weitere Vorschläge in Form von Anträgen gehabt. Wie wir das ja schon gewöhnt sind, sind alle erneut vertagt worden. Ich möchte sie aber trotzdem ansprechen, weil es uns ein Anliegen war, die Studierenden und die Universitätsmitar­bei­ter:innen besserzustellen: Das ist zum einen der Antrag der Kollegin Kuntzl, in


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dem es um die Kettenvertragsregeln im § 109 UG geht. Da hätten wir darauf Wert gelegt, dass die Karenzzeiten anerkannt werden. Da deutlich mehr Frauen als Männer in Elternkarenz gehen führt die jetzige Auslegung zu einer eindeu­tigen Diskriminierung von Frauen, und das gehört abgestellt.

Das Zweite ist ein wichtiger Antrag von meinen Kolleginnen Kuntzl und Kucharowits. In diesem geht es eben um die Umsetzung des Teilzeitstudiums.

Das wäre leicht umsetzbar und eine große Erleichterung für viele Studierende, die nebenbei entweder arbeiten oder zusätzlich Geld verdienen müssen und trotzdem studieren wollen. Das ist nicht nur unsere Forderung, ich wundere mich sehr über die ÖVP, das hat schon ÖVP-Wissenschaftsminister Hahn gefordert – war kein Sozialdemokrat! – und das ist noch immer nicht umgesetzt. Es steht auch in Ihrem türkis-grünen Regierungsprogramm, also es ist nicht einzusehen, warum Sie das nicht machen.

Ich kann gut verstehen, wenn Ihnen in dieser Regierung jeder verbleibende gemeinsame Moment wie eine Ewigkeit vorkommt, ich kann Ihnen versichern, auch uns geht es so. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Die Regierungszeit läuft aber spätestens in einem Jahr ab und auch nach vier Jahren liegt von Ihnen kein einziger Vorschlag zu diesem Thema vor. Sie sollten darüber nachdenken, ob das der richtige Weg ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Martin Polaschek zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundes­minister.


22.00.55

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde bereits mehrfach angesprochen: Der zentrale Aspekt dieser Novelle liegt


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in der Neuregelung der Verteilung der Studierendenbeiträge, und das gibt gerade kleineren Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften die Möglichkeit (Abg. Hafenecker: Hochschüler:innenschaften!), sich entsprechend ohne Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Gestaltungsfreiheit dennoch unter das adminis­trative Dach der Bundes-ÖH zu begeben. Ich glaube, das ist sehr gut, denn die Erfahrung hat gezeigt, dass das bisherige Regelwerk in der Form nicht angenommen worden ist.

Man kann sicher lange über Teilzeitstudien sprechen. Ich war 16 Jahre Vize­rektor für Lehre, ich lade Sie gerne ein, dass wir einmal in Ruhe darüber diskutieren. Es gibt diesbezüglich auch eindeutige Aussagen vonseiten der Universitätenkonferenz, die auf zahlreiche offene Fragen in diesem Zusammenhang schon eingegangen ist. Ich denke, dass es zu viele offene Fragen sind und dass es in der jetzigen Form keinen Sinn macht, etwas zu ändern.

Wenn wir schon dabei sind, etwas nicht zu ändern: Ich stehe auch dazu, dass die studentische Mitbestimmung ihren Wert hat, die Mitgliedschaft in dieser Form hat sich bewährt. Sie ermöglicht die studentische Vertretung – auch wenn das Wahlrecht nicht von so vielen Personen ausgeübt wird, wie wir es uns wünschen würden – und gerade dadurch hat die studentische Mitbestimmung einen großen Wert, gerade auf Ebene der jeweiligen Hochschulen, und ich sehe keinen Grund, davon abzugehen.

Man kann über einzelne Aktionen von Studierendenvertretungen diskutieren, aber das zählt auch zur Meinungsfreiheit. Ich denke, es ist auch aushaltbar, dass solche Dinge an einzelnen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften passieren. Ich bin dafür, dass wir auch weiterhin diese Art der Mitgliedschaft haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Dipl.-Ing. Andrea Holzner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.



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22.03.10

Abgeordnete Dipl.-Ing. Andrea Holzner (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Ende dieser langen Plenardebatte beschränke ich mich auf eine Änderung im Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz, auf die Ausdehnung des Geltungsbereiches dieses Gesetzes auf das neu gegründete Institute of Digital Sciences Austria in Linz.

Die Entwicklung dieser Uni wird sicher auch für die Studenten und Studentinnen ein sehr spannender Prozess sein, da sie auch in die Ausarbeitung des Lehrplans miteingebunden sind.

Wie sehr der interdisziplinäre Ansatz dieser neuen Uni, die Vernetzung in der Forschungs- und Universitätslandschaft, die Verbindung zu Unternehmen und Organisationen, und vor allem der Ansatz, in allen Branchen und in der gesamten Gesellschaft ein Verständnis für die digitale Transformation und ihren Anwendungen zum Durchbruch zu verhelfen, den Nerv der Zeit trifft, zeigt auch das Founding Lab, das im Spätsommer stattgefunden hat: 338 Bewerbungen von Master- und PhD-Studierenden aus 78 Ländern, 75 wurden ausgewählt, um ihre Visionen für die digitale Zukunft zu präsentieren. Am 4. Oktober ist das erste Herbstsemester gestartet. Ich wünsche viel Erfolg. (Beifall bei der ÖVP.)

22.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christian Hafenecker. – Bitte, Herr Abgeordneter.


22.04.41

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Als ich vorhin den Ausführungen der ÖVP – im Speziellen Frau Kollegin Rausch und Herrn Bundesminister Polaschek – gelauscht habe, war für mich eines klar – wir haben das ja schon länger befürchtet und das müssen Sie auch Ihren Wählern irgendwann einmal dann mitteilen –: Wer ÖVP


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wählt, wählt links. (Allgemeine Heiterkeit.) Es ist tatsächlich so, was soll es sonst sein? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)

Das aufgeregte Lachen gerade bei den NEOS, bei den Grünen und bei den Sozialdemokraten halte ich für sehr interessant. Schauen Sie, alle, die jetzt lachen - - (Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können ja einmal zuhören: Wenn die ÖVP sagt, mit einer FPÖ geht sie nicht in die Regierung, Entschuldigung, was sind denn anhand Ihrer Umfragewerte dann die Konsequenzen daraus? Mit wem möchte die ÖVP regieren, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Mit dem Rest, der von der Sozialdemokratie übrig geblieben ist; und dann können Sie von den Grünen und von den NEOS sich drum streiten, wer von Ihnen noch übrig bleibt. (Abg. Stögmüller: Ein Hochmut!)

Fakt ist: Wer die ÖVP wählt, bekommt zwei linke Parteien. Das ist ein Faktum, zumindest dann, wenn wir uns darüber Gedanken machen, wie momen­tan die Sachlage ist. (Beifall bei der FPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei Grünen und SPÖ.)

Wenn Sie über Interessenvertretungen sprechen, sehr geehrte Damen und Herren, vor allem von der ÖVP: Also welche Interessenvertretung meinen Sie denn? Meinen Sie die Interessenvertretungen der Linksextremen, die mit Zwangsgebühren finanziert werden, die Kickboxkurse machen? (Abg. Schallmeiner: Überall Linksextreme! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Ich sage Ihnen eines, werte Kollegen von der ÖVP: Natürlich gibt es auch bei Ihnen Korporationen und es gibt auch bei Ihnen jemanden, der traditionelle Studenten­mützen trägt, und es ist denen vollkommen egal, wer gekickboxt wird, da werden auch Ihre Leute dabei sein, und Sie finanzieren das mit. (Abg. Matznetter: Er ist auch linksextrem!) Also da müssen Sie einmal ein bisschen darüber nachdenken, würde ich vorschlagen, wer da in der Republik gekickboxt wird. (Beifall bei der FPÖ.)


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Finanziert wird das mit den ÖH-Zwangsbeiträgen, die Sie jetzt noch aufstocken und das Ganze irgendwie als Interessenvertretung darstellen. Wissen Sie was? – Die ÖH forciert und fordert tatsächlich die Ausgrenzung Andersdenkender, das ist doch der springende Punkt. Ich bin enttäuscht von der ÖVP, dass Sie das einfach so abnicken.

Ich sage Ihnen eines, Herr Bundesminister und Frau Kollegin Rausch: Sie beide werden dem nächsten Parlament und der nächsten Regierung nicht mehr angehören, das heißt, Sie machen jetzt noch den Kotau für die linken Parteien hier herinnen, Sie dürfen das jetzt noch abnicken, Sie werden aber nachher nicht mehr gefragt werden. Das heißt, Sie ramponieren Ihr eigenes Image damit, aber ich wünsche Ihnen viel Spaß und dann auch viel Freude in Ihrer postpoli­tischen Karriere, das sage ich Ihnen auch. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann schauen wir uns einmal an, wer die Meinungsführer in der ÖH und auf der linksextremistischen Seite sind: Das ist eine Frau Strobl, die zum Beispiel ganz, ganz tief aus der SPÖ kommt, die damals dafür verantwortlich war, dass es Demonstrationen gegen den Akademiker/WKR-Ball gegeben hat, die dafür verant­wortlich war, dass irgendwelche Extremisten die halbe Mariahilfer Straße in Brand gesetzt haben.

Das sind die Leute, mit denen Sie jetzt kooperieren wollen, das sind die Leute, bei denen Sie nicht einmal ein Widerwort finden, Herr Bundesminister? – Ich verstehe das nicht. Natürlich gibt es Meinungsfreiheit in diesem Land, aber ich glaube nicht, dass Leute aufzufordern, Straßenzüge in Brand zu setzen und gegen vollkommen rechtsstaatskonforme Bälle zu demonstrieren, unter Meinungs­freiheit fällt, Herr Bundesminister und Frau Kollegin Rauch. (Rufe bei der ÖVP: Rausch!) Dafür sollten Sie sich einmal rechtfertigen und das sollten Sie auch Ihren Wählern erklären, warum solche Sachen hier stattfinden können. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Stögmüller: Sagt der, der bei Corona ganz vorne dabei war!)


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Wenn wir über Frau Strobl reden, dann möchte ich auch eines sagen: Sie ist alles andere als eine objektive Expertin im Zusammenhang mit dem Rechtsextremis­mus, wie sie sich selber immer ausgibt (Abg. Voglauer: Nein, da seid ihr die Experten!), sondern sie ist nichts anderes als die Vorsitzende des Babler-Wahlvereins in der SPÖ, das gehört in dem Zusammenhang auch einmal gesagt. (Ruf bei der SPÖ: Zur Sache!) Also ich glaube nicht, dass man da jetzt irgendwie davon sprechen kann, dass sie politisch total unabhängig ist, sondern sie hat ihr ganzes beruf­liches Leben in der SPÖ verbracht (Ruf bei den Grünen: So wie du!) und das macht sie auch weiterhin. So ist es, wenn man über die Sozialdemokratie spricht.

Wie gesagt: Wenn Sie das wollen, wenn Sie also diese Zwangsgelder, die den arbeitenden Studenten im Übrigen abgenötigt werden, dazu verwenden wollen, den Linksextremismus, der von hier bis zur Grenze der FPÖ sitzt, weiter fördern wollen, liebe SPÖ, dann müssen Sie das natürlich noch lauter und noch stärker sagen. Ich garantiere Ihnen eines: Mit dieser Strategie sind Sie am Holzweg.

Herr Bundesminister, Sie schaufeln sich gegenüber Ihrer Wählerschaft, wenn noch eine übrig ist, das eigene Grab und Frau Mag. Rausch gleich dazu. (Beifall bei der FPÖ.)

22.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Herr: Das war mehr ein Kabarett als eine Rede!)


22.09.37

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Lei, lei, Herr Kollege Hafenecker! Sie sind aber ungefähr einen Monat zu früh dran mit dem Faschingsbeginn, denn eines muss man auch ganz klar sagen: Wer ÖVP wählt, kriegt natürlich die Freiheitliche Partei – gesehen in Oberösterreich, gesehen in Salzburg, gesehen in Niederösterreich. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)


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Das sind drei Bundesländer, in denen sich, wie man ganz klar sieht, ÖVP und FPÖ sehr kuschlig aneinanderschmiegen und dort Politik gegen die Menschen machen. (Abg. Gerstl: Die einen sagen, das ist eine Linkspartei, die anderen sagen, ihr gehts mit der FPÖ! Das ist ein Kasperltheater! – Weitere lebhafte Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Liste ist ja lang, wir wissen das bei der Kinderbetreuung: Herdprä­mie, Nachmittagsbetreuungsgebühr. Ich kann das gar nicht alles aufzählen, denn sonst wären wir morgen bei der ersten Lesung zum Budget noch immer da, bei all den Fehltritten von ÖVP und FPÖ. (Abg. Michael Hammer – in Richtung SPÖ –: Also ihr seid ja wirklich von der Rolle! Das ist ja unglaublich! – Ruf bei der ÖVP: Alle haben Angst vor der ÖVP!)

Aber – lei, lei –: Faschingsbeginn ist erst in einem Monat, also die FPÖ könnte sich das durchaus in den Kalender schreiben. (Abg. Steger: Das war am SPÖ-Parteitag, Fasching! – Abg. Michael Hammer: Aber ihr habts das ganze Jahr Fasching in der SPÖ!)

Die ÖH aber macht eigentlich sehr zentrale Arbeit – das möchte ich an dieser Stelle auf jeden Fall auch betonen –, ganz zentrale Sozialberatung. In Zeiten der Coronakrise hat die ÖH – dann auch gemeinsam mit dem Ministerium wohlgemerkt – Sozialtöpfe auch für wirkliche finanzielle Härtefälle aufgestellt und hat im Sinne der Studierenden geschaut, da bestmöglich Unterstützung anzubieten.  (Abg. Steger: Und die Antifa hat dafür demonstriert, dass Studenten ausgeschlossen werden!) Die ÖH ist da, wenn man im Studienplan nicht weiter weiß, welche Kurse man belegen soll, auch wenn man zum Beispiele eine Person ist, die als erste in einer Familie überhaupt studiert, dass man sich an der Uni, an der Hochschule überhaupt zurechtfindet. Dafür ist die ÖH da: für die Studierenden. Sie macht großartige Arbeit, egal an welcher Univertretung, und das ist tagtäglich spürbar, nämlich für die Studierenden vor Ort, das ist ganz klar. (Abg. Hafenecker: Sie finanzieren Ihre Studenten über Schrebergärten!)

Also die ÖH zu diffamieren mit irgendwelchen Dingen – und wir hören das ja im Wissenschaftsausschuss wirklich wie ein Perpetuum mobile, wo Kollege Graf immer wieder dieselbe Leier von sich gibt und einfach versucht, die ÖH ganz klar


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zu diffamieren (Abg. Kaniak: Nein, das machts ihr schon selber, das brauchen wir gar nicht! – Ruf bei der FPÖ: Wie viele Schrebergärten hat die ÖH?) –, das kommt für uns einfach nicht in die Tüte, denn die ÖH macht gute Arbeit für die Studie­renden an den verschiedenen Hochschulen (Ruf bei der FPÖ: Schrebergarten­finan­zierung!) – und diese Leistung ist klar aufzeigbar – mit ihrer guten Beratung! (Beifall bei der SPÖ.)

An dieser Stelle möchte ich auch betonen: Auch der Herr Minister war ja bei der Bekanntgabe des ÖH-Wahlergebnisses dabei (Abg. Deimek: Da hat er noch längere Haare gehabt!), und das ist zentral, denn es ist klar und wichtig, dass ein Minister sich auch hinter die gewählte Vertretung der Studierenden stellt (Abg. Kaniak: Wie viel Prozent war ..., die wählen?), das ist ein klares, wichtiges Zeichen. Die ÖH ist zentral, sie ist gemeinsam mit den Studierenden das Herz­stück der Hochschulen, werte Kolleginnen und Kollegen, das sei an dieser Stelle wirklich betont. (Abg. Deimek: ... kein Herzstück, sondern ein Blinddarm!)

Das lässt man sich auch von der FPÖ nicht schlechtreden. Es muss anscheinend sehr, sehr wehtun, wenn man in einer Vertretung einfach nicht Fuß fassen kann, wenn die Studierenden das Spiel der FPÖ wirklich glasklar durchschauen und man halt einfach keine Unterstützung auf dieser Vertretungsebene zusammen­bekommt – ein Trauerspiel für die FPÖ, aber darüber hinaus für die ÖH ein sehr starkes Zeichen. (Abg. Deimek: Wenn nur 16 Prozent gewählt haben, ist das kein Herzstück, sondern ein Blinddarm!)

Ich möchte aber auch noch ganz kurz auf den Unselbständigen Entschließungs­antrag eingehen, den Kollege Marchetti eingebracht hat. Seit rund eineinhalb Jahren beherbergen die österreichischen Hochschulen nämlich nicht nur Studierende, die sowieso schon da waren, sondern vor allem auch Vertriebene aus der Ukraine – und ich glaube, das ist sehr zentral. Diese Studie­renden sind extrem aktiv, extrem fleißig, und sie wurden von Beginn an mit dem Ernst Mach-Stipendium unterstützt, vergeben einerseits vom Ministerium, andererseits auch vom OeAD.


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Dieses Stipendium ist total wichtig, denn man hat diesen Studierenden damit klare Perspektiven gegeben. Es war jedoch unklar, ob dieses Stipendium auch nach dem Wintersemester 2023/24 weitergeht (Abg. Martin Graf: Ernst Mach-Stipendium für alle Österreicher!), und ich glaube, es ist total zentral, dass dieses Stipendium auch weitergeführt werden muss. Es muss weitergeführt werden, um diesen jungen Menschen auch klar zu signalisieren: Ihr seid hier willkommen, führt bitte euer Studium fort, schließt eure Ausbildung ab, und wir unterstützen euch bestmöglich dabei! (Abg. Steger: Außer wir sperren euch wieder weg ...!) – Es ist ökonomisch und menschlich sinnvoll, dieses Stipendium auch weiterzu­führen.

An dieser Stelle möchte ich einen großen Dank vor allem an die Professorinnen und Professoren der JKU aussprechen, insbesondere an Professor Bacher und Professor Gegenhuber, die auch medial Druck gemacht haben, damit dieses Stipendium weitergeführt wird. Der mediale Druck war notwendig, sonst hätten wir diese überparteiliche Einigung heute hier nicht zusammengebracht. Also herzlichen Dank vor allem an die JKU für das klare Aufzeigen der Notwendigkeit dieser Unterstützung für die Studierenden, die hier bei uns studieren, sich wirklich auch ganz großartig eingegliedert haben und auch ihre Studienleistungen hervorragend, wirklich großartig erbringen.

Wir werden aber wachsam bleiben. Dieser Entschließungsantrag ist ein erster Schritt, und ja, ich glaube, es ist wirklich wichtig, damit an dieser Stelle ein gemeinsames Zeichen zu setzen, das heute hier gemeinsam zu beschließen, und wir hoffen wirklich, dass diese rasche Einigung auch seitens des Ministeriums in Zahlen gegossen werden kann. Wir hoffen da auf eine rasche öffentliche Klarstellung seitens des Ministeriums. Das Parlament ist bereit, wir schließen in diesem Bereich auf jeden Fall die Reihen, das ist gut und wichtig.

Und ja, wie gesagt: Österreichische Hochschüler:innenschaft – ein wirklich wichtiger Hort! Einige Kolleginnen und Kollegen in diesem Raum haben ja dort auch Erfahrung, wichtige Erfahrung im politischen Verhandeln gesammelt, und diese Kolleg:innen können das politische Handwerk. Ich glaube, auch


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dafür ist die Zeit an der ÖH eine sehr, sehr wichtige vorbereitende Zeit. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.15

22.15.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2201 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend die Einfügung einer neuen Ziffer 4a eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist (Ruf bei der ÖVP: Ein schwaches Zeichen!) die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte alle Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Nico Marchetti, Mag.a Eva Blimlinger, Eva Maria Holzleitner, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ernst Mach-Stipendium-Ukraine“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (340/E)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.17.01Einlauf


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 3631/A(E) bis 3644/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 22.17 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.17.26Schluss der Sitzung: 22.17 Uhr

 

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