13.47

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen bei diesem Tagesordnungspunkt über das Bundesgesetz über die Verleihung von Bundes-Ehrenzeichen sowie über das Bundesgesetz, mit dem österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst verliehen werden.

Diese Gesetze stammen aus der Nachkriegszeit. Sie sehen keine oder nur ganz allgemein gehaltene Bestimmungen über die Aberkennung dieser Ehrenzeichen vor, insbesondere gibt es keine Möglichkeit einer posthumen Aberkennung und auch nicht die Möglichkeit, sich von diesen Ehrenzeichen­trägern zu distanzieren. Genau das nehmen die Regierungsparteien und – ich nehme an – auch SPÖ und NEOS zum Anlass, dieses Gesetz heute hier zu beschließen, womit solche Aberkennungen möglich werden.

Ich darf Ihnen erklären, warum wir dagegenstimmen werden, denn natürlich gibt es Personen, eine erkleckliche Zahl von Personen, bei denen man es aus heutiger Sicht und mit dem heutigen Wissen nicht verstehen kann, wieso sie einmal mit Orden, mit Ehrenzeichen behängt wurden.

Die Aberkennung und insbesondere auch die posthume Aberkennung ist aber unserer Meinung nicht der richtige Weg, denn zum einen ist es der morali­sierende Weg mit dem Zeigefinger. Man sagt aus der Sicherheit der Gegenwart heraus, mit dem Wissen der nachfolgenden Generation sozusagen, vom Wohnzimmersofa aus: Das hättet ihr nicht tun dürfen!

Wir stellen uns aber grundsätzlich gegen diese Tendenz der Demontage der eigenen Geschichte, der ständigen Distanzierung, gegen dieses ständige Straßen­umbenennen. Da werden Heerscharen von sonst arbeitslosen oder zumindest schwer vermittelbaren Akademikern – aus dem grünen Sektor vor allen Dingen – beschäftigt. Wir stellen uns gegen dieses Denkmälerdemontieren und auch gegen die Aberkennung der Ehrenzeichen, weil es reine Symbolpolitik ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Aus unserer Sicht muss man die Geschichte als nachfolgende Generation objektiv und sachlich aufarbeiten, natürlich auch die negativen Kapitel inklusive der in dieser Zeit verliehenen Verdienstkreuze und Orden, denn diese sind ja nicht mehr und nicht weniger als ein Ausfluss und ein Phänomen dieser tristen Perioden, und so muss man sie verstehen und einordnen. Das gehört zusammen.

Diese Position, die ich auch im Verfassungsausschuss geäußert habe, hat mir jetzt von Herrn Kollegen Gerstl von der ÖVP den Vorwurf eingetragen, ich sei das revisionistische Gesicht der Freiheitlichen Partei – was ich zugegebe­nermaßen trotz ernstem Hintergrund lustig finde, denn das Gegenteil ist der Fall: Wir akzeptieren eben die historische Tatsache der Verleihung dieser Ehrenzeichen an Personen im Konnex mit diesen historisch negativen Kapiteln. Auch Verbrechern wurden Ehrenzeichen verliehen, das ist richtig. Revisionistisch aber ist das, was heute beschlossen wird, denn man möchte einfach die Verleihungen neu bewerten, ungeschehen machen, revidie­ren – eine Wortfamilie: revidieren, revisionistisch. Daher: Auch der korrekte Gebrauch von sprachlichen Begriffen, Herr Abgeordneter, will gelernt sein. Es ist auch nicht pure Geschichtsvergessenheit, sondern eben das Gegen­teil.

Auch Frau Ministerin Edtstadler meinte im Ausschuss, das Mindeste, das wir tun müssen, sei, uns zu distanzieren und reinen Tisch zu machen. – Geschichte ist Geschichte, wir können es nicht ungeschehen machen, wir können keinen reinen Tisch machen. Was wir machen können, ist, dafür zu sorgen, dass man gerade auch die Jugendlichen in den Schulen und Universitäten ausbildet, dass wir Bildung haben, dass wir Wissen haben, dass wir sachliches Wissen haben. Das lässt uns die richtigen Lehren aus der Geschichte ziehen – und nicht die Aberkennung von Ehrenzeichen; diese ist nur Symbol. (Beifall bei der FPÖ.)

Weil auch ausdrücklich – auch in der Presseaussendung von Abgeordnetem Gerstl – die Rede davon war, dass wir sozusagen dagegen seien, dass man auch Kinderschändern Ehrenzeichen aberkennen kann, möchte ich dazu schon sagen: Also wenn das ein reiner Tisch sein soll, dass man Kinderschändern dann, womöglich auch posthum, Ehrenzeichen aberkennt: Davon haben die Opfer nichts. Und gerade auch jetzt im aktuellen Kontext, denke ich, darf sich nicht die posthume Aberkennung sozusagen profilieren, sondern da müssen wir uns jetzt profilieren: mit einem Strafrecht, mit einem Hinschauen und indem wir damit aufhören, eine falsche Solidarität zu leben.

Also immer beachten: Was ist Symbol und was nicht? Und Wissen ist auf jeden Fall besser als bloße Symbolpolitik. (Beifall bei der FPÖ.)

13.52

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Wolfgang Gerstl. – Bitte, Herr Abgeordneter.