13.59

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Ich möchte gleich eingangs schon eine Bemerkung in Richtung FPÖ machen: Ich finde es ganz ehrlich gesagt bezeichnend und entlarvend für Ihre Partei, dass Sie heute gegen diese Änderung des Ehrenzeichengesetzes stimmen. Wenn Sie, Frau Kollegin Fürst, von der „Demontage der eigenen Geschichte“ sprechen, möchte ich Ihnen schon eines sagen: Verbrechern und Nazis Ehrenzeichen abzuerkennen ist keine Demontage der Geschichte, es ist das Übernehmen von Verantwortung für die Geschichte! (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte auch in Richtung des Herrn Kollegen Gerstl einen Satz sagen: Sie haben gesagt – ich habe es zumindest so verstanden –, dass man quasi nicht wusste, dass Herr Globke Nazi war. – Jeder hat gewusst, dass Herr Globke Nazi war. Das ist nämlich die große Schande gewesen: dass er dieses Ehrenzeichen bekommen hat, obwohl es jeder gewusst hat!

Werte Kollegen und Kolleginnen, wir beschließen heute den Entwurf eines neues Ehrenzeichengesetzes, das in Wirklichkeit zum ersten Mal in der Zweiten Republik die Möglichkeit schafft, Ehrenzeichen auch posthum abzuerkennen. Es gab in Österreich schon sehr viele Ehrenzeichengesetze, nun wird die Mög­lichkeit geschaffen, diese zu vereinheitlichen.

Ich möchte an dieser Stelle auch ein Dankeschön an die Abgeordneten Jörg Leichtfried und Stephanie Krisper aussprechen, die wirklich sehr engagiert dahinter waren, diese Problematik zu thematisieren, wodurch es heute möglich ist, diesen Gesetzentwurf so zu beschließen. – Vielen herzlichen Dank!

Warum ist diese Änderung so wichtig, werte Abgeordnete? – Mit einem Ehrenzeichen sind Wertvorstellungen verbunden, Wertvorstellungen der Republik werden zum Ausdruck gebracht. Der Öffentlichkeit werden dadurch ja Vorbilder präsentiert, es werden Menschen präsentiert, die sich durch ihr Lebenswerk besonders hervorgetan haben.

Kollege Gerstl hat schon den Anlassfall Hans Globke genannt, der bereits in der Weimarer Republik federführend an einer antijüdischen Änderung des Namensrechts beteiligt war, und letztlich hat diese Namensrechtsänderung den Weg für die nationalsozialistische Rassengesetzgebung geebnet. Globke war Mitverfasser der Nürnberger Rassengesetze und verantwortlicher Ministerial­beamter für die Namensänderungsverordnung von 1938, durch die Juden und Jüdinnen als solche erkennbar gemacht, weiter stigmatisiert und unterdrückt wurden. (Abg. Hafenecker: Denken Sie an Dr. Gross!)

Dass dieser Mann seine Karriere weiterführen konnte und in den Fünfziger­jahren sogar zum Staatssekretär und Chef des Bundeskanzleramtes in Deutschland aufstieg, ist eine Schande – ich habe es schon erwähnt, jeder hat gewusst, dass er ein Nazi war! –, und in dieser Funktion erhielt Globke eben auch 1956 das Große goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich.

Werte Abgeordnete, es ist längst an der Zeit, diese skandalöse Ehrenzeichen­vergabe in Österreich aufzuarbeiten! Wir können zwar die Vergangenheit nicht ändern, aber wir können uns ihr stellen und die entsprechenden Konsequenzen ziehen, wie etwa die posthume Aberkennung von Ehrenzeichen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)

14.03

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.