14.07

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Ich bin ja im Gegensatz zu Frau Kollegin Blimlinger eher der Meinung, dass man mit Ehrenzeichen ruhig noch ein bisschen zurückhaltender umgehen kann. Ich glaube, das ist eine typisch öster­reichische Herangehensweise, man kann auch Dinge leisten, ohne danach entsprechend mit einem Ehrenzeichen ausgezeichnet zu werden.

Was ich in diesem Zusammenhang positiv sehe, ist, dass wir es geschafft haben – und das ist ein eher seltener Fall im Hohen Haus –, einen sehr positiven parlamentarischen und auch vorparlamentarischen Prozess unter Einbindung der Zivilgesellschaft zu gestalten. Kollege Gerstl hat es schon angesprochen: Namentlich kam die Idee von Prof. Weniger, der uns darauf aufmerksam gemacht hat, dass Hans Globke ein Ehrenzeichen der Republik Österreich trägt. Prof. Weniger hat gesagt, dass er das unerträglich findet, weil jemand, der die Nürnberger Rassengesetze im Wesentlichen mitverfasst hat, eine solche Auszeichnung nicht haben sollte.

Prof. Weniger ist auf uns zugekommen – namentlich auf Frau Kollegin Krisper, die dieses Anliegen hier im Parlament eingebracht hat –, und am Schluss haben wir es jetzt geschafft, dass wir gemeinsam eine Gesetzesänderung beschließen. Diese schafft die Möglichkeit, dass man zukünftig Menschen, die von einem österreichischen Gericht aufgrund bestimmter Straftaten verurteilt wurden, Menschen, die im Nationalsozialismus eine wesentliche Rolle spielten – dementsprechend keine positive Rolle –, ein Ehrenzeichen aberkennt. Sie hätten es nämlich wahrscheinlich zum Zeitpunkt der Verleihung auch nicht verdient gehabt.

Ich glaube, dass es positiv ist, wie wir das hier gemacht haben, denn man muss ja auch ganz ehrlich sagen und sehen, dass man im parlamentarischen Prozess auf Dinge draufkommt, die man noch besser gestalten kann. So war im Antrag, den wir NEOS ursprünglich eingebracht hatten, die Rede davon, dass es grund­sätzlich möglich sein soll, Ehrenzeichen abzuerkennen. Im parlamentarischen Prozess und auch in Gesprächen mit der Frau Bundesministerin ist man draufgekommen, dass man da natürlich aufpassen muss und die Aberkennung auf bestimmte Straftatbestände eingrenzen sollte.

Später in den Ausschussberatungen haben wir noch eingebracht, dass es aus unserer Sicht sinnvoll ist, nicht nur Verurteilungen durch ausländische Gerichte, sondern auch Verurteilungen durch internationale Gerichte einzube­ziehen. Das wurde berücksichtigt. Ich glaube daher, dass das ein sehr guter Gesetzentwurf ist, den wir jetzt beschließen.

Ich sehe es im Übrigen ganz anders, als ich es vorhin von Frau Kollegin Fürst gehört habe, dass man dadurch die Geschichte negieren oder sich da verstecken würde. Ganz im Gegenteil! Es ist eine bewusste Auseinandersetzung mit unserer Geschichte, dass man sagt: Nein, wir sind jetzt nicht mehr der Meinung, dass jemand, der damals ein Ehrenzeichen bekommen hat, das jetzt auch weiterhin haben soll, auch, wenn das posthum ist.

Ich glaube und ich bin zutiefst davon überzeugt, dass ein Mensch, der die der Nürnberger Rassengesetze mitverfasst hat, kein Ehrenzeichen der Republik haben soll. Diese Möglichkeit schaffen wir jetzt. Dementsprechend bin ich froh, dass wir das hier heute beschließen werden. (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen.)

14.10

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme gelangt nun Frau Bundesministerin Mag.a Karoline Edtstadler zu Wort. – Bitte, Frau Bundes­ministerin.