14.10

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordneten! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie, aber auch vor den technischen Endgeräten! Hohes Haus! Mit der heutigen Behandlung hier im Nationalrat und der anschließenden Beschlussfassung setzen Sie einen der letzten Schritte, die in diesem Gesetzwerdungsprozess für das Ehrenzeichengesetz notwendig sind.

Ja, es war ein langer Weg. Er zeigt aber gleichzeitig auf, wie lebendig unsere Demokratie ist. Es ist angesprochen worden: Professor Weniger hat es aufgebracht. Er war damals Mitglied der Chefredaktion der „Kleinen Zeitung“, der Prozess ist von Journalisten begleitet worden. Die NEOS haben den Antrag eingebracht, gemeinsam haben wir es doch in einem Kraftakt, weil auch viele Schwierigkeiten zu bewältigen waren, bis hierher geschafft, und ich bin sehr zuversichtlich, dass es dann auch wirklich Gesetz wird.

Der Begutachtungsprozess war ein breiter. Wir haben noch zahlreiche Änderungen vorgenommen, um die Vollziehung klarer zu gestalten. Ich möchte hier allen konstruktiven Kräften für das Grundverständnis danken, das grundlegend anders ist als das, was wir von Frau Abgeordneter Fürst gehört haben. Das lautet nämlich so: Wer ein Ehrenzeichen trägt, ist ein Aushängeschild für unsere Nation und soll zugleich auch Vorbild sein, sollte auch für andere Anreiz geben, sie motivieren, nach einer derartigen Auszeichnung zu streben.

Frau Abgeordnete, das ist keine Momentaufnahme, sondern ein Ehrenzeichen bedeutet auch, Verantwortung konsequent zu tragen, und einen verantwor­tungsvollen Umgang mit der Geschichte. (Abg. Kickl: Hat der Herr Strasser seines noch?)

In diesem Ehrenzeichengesetz werden künftig insgesamt drei Kategorien von Ehrenzeichen auf Bundesebene zusammengefasst werden: das Ehrenzeichen für die Verdienste um die Republik, Ehrenzeichen und Ehrenkreuz für Wissen­schaft und Kunst und die sogenannten Bundes-Ehrenzeichen. Wir wollen damit einen einheitlichen und auch einfacheren Umgang für den Vollzug schaffen, es gibt gemeinsame Bestimmungen, die die Voraussetzungen und das Verfahren regeln: den Ex-lege-Widerruf etwa, wenn jemand von Gesetzes wegen das Ehren­zeichen verlieren sollte, zum Beispiel wegen einer Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten oder einer Freiheit­strafe von mehr als einem Jahr insgesamt, also teilbedingt oder nicht bedingt nachgesehen.

Aber auch eine Aberkennung durch das verleihende Organ bei groben Verstößen gegen die Grundwerte der Republik ist vorgesehen. Und es gibt – das wurde schon von einigen angesprochen – auch die Möglichkeit, ein Ehren­zeichen posthum, also nach dem Tod, abzuerkennen. Das war legistisch eine ganz besondere Herausforderung, weil es an und für sich ein höchstper­sönliches Recht ist, das mit dem Tod erlischt. Es wird zukünftig die Möglichkeit geben, festzustellen, dass eine Aberkennung erfolgt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir distanzieren uns damit ganz klar von Personen, die des Tragens eines solchen Ehrenzeichens nicht mehr würdig sind, wie etwa schwere Straftäter, Sexualstraftäter, aber auch Personen wie Hans Globke.

Ich möchte noch einmal auf den Verfassungsausschuss zurückkommen, es wurde von Abgeordneter Duzdar schon angesprochen. Frau Abgeordnete Fürst, es geht nicht um eine Demontage der Geschichte, sondern es geht um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Geschichte, aber auch mit der Gegenwart; und Geschichte schreiben wir jeden Tag.

Daher empfinde ich es als wirklich schade, dass wir es gerade in Zeiten wie diesen, zu denen wir vorhin erst diskutiert haben und hier auch eine sehr einhellige Meinungen geherrscht hat, wie die Verbrechen der Terrororganisation Hamas zu behandeln und zu bewerten sind, nicht schaffen, einen einstimmigen Beschluss im österreichischen Parlament für das Ehrenzeichengesetz zusammenzubringen. Ich stimme den Worten des Abgeordneten Gerstl zu, dass es eigentlich „beschämend“ ist, dass das in Österreich nicht gelingen kann. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Kickl: Das ist eigentlich eine Superdemokratie, wenn alle immer der gleichen Meinung sein müssen! Das ist die beste Form der Demokratie, wenn immer alle die gleiche Meinung haben!)

Dennoch möchte ich positiv schließen und mich abschließend wirklich bei allen konstruktiven Kräften bedanken und auch bei all jenen, die im Hintergrund hart an diesem Gesetzentwurf gearbeitet haben, insbesondere bei der Präsident­schaftskanzlei, bei der Protokollabteilung im Bundeskanzleramt und bei den Legistinnen und Legisten im Verfassungsdienst, die es zustande gebracht haben, auch die wirklich tricky questions im legistischen Prozess zu lösen. (Abg. Hafenecker: Ihre Konstruktivität können Sie sich dann nach der nächsten Wahl anschauen!) Es ist ein gelungenes, es ist ein ausbalanciertes Gesetz, und ich danke allen, die dem Entwurf zustimmen werden, schon im Vorhinein dafür. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Hafenecker: Frau Minister, melden Sie gleich Ernst Strasser zur Aberkennung an, bitte!)

14.15

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Harald Stefan. – Bitte, Herr Abgeordneter.