15.21

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Vielleicht darf ich zu Beginn ein paar Dinge klarstellen und erläutern, damit wir von denselben Dingen und denselben Realitäten sprechen.

Die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes, also die Cofag, wurde, übrigens auch mit Zustimmung Ihrer Partei (in Richtung SPÖ), die die Anfrage gestellt hat (heftiger Widerspruch bei der SPÖ), von meinem Vorgänger gegründet (Abg. Wurm: Wir waren auf alle Fälle nicht dabei! Wir waren nicht dabei! Alle anderen waren immer dabei! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen), und zwar mit dem Ziel, Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten sind, nämlich pandemiebedingt in Schwierigkeiten geraten sind, finanziell zu unterstützen. Für uns war daher auch von vornherein immer klar, dass die Cofag eine Institution ist, die ein Ablaufdatum hat.

Die Cofag hat mittlerweile übrigens 99 Prozent der über 1,3 Millionen Anträge von 660 000 Antragstellerinnen und Antragstellern abgearbeitet und rund 15 Milliarden Euro an Hilfen ausbezahlt. Das sind durchschnittlich 22 300 Euro pro Antragsteller. Die Cofag hat ihre Aufgabe also durchaus erfüllt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wie die meisten anderen Länder auf der Welt hat auch Österreich natürlich sehr viel Geld in die Hand genommen, um Betriebe und damit auch Arbeitsplätze entsprechend zu retten. Der Staat war mit einer Notsituation, mit einer außerge­wöhnlichen Notsituation, konfrontiert, in der Menschen, in der Unternehmen rasch mit Liquidität versorgt werden mussten. Es musste rasch gehen (Abg. Lindner: ... Finanzamt!), und das muss, glaube ich, in dem Zusammenhang auch klargestellt werden.

Zur Struktur der Förderungen vielleicht ein paar Sätze: Ja, es gibt durchaus berechtigte Kritik, dass manche Hilfsinstrumente, gerade die ersten Instrumente, im Hinblick auf die Treffsicherheit – Sie haben es angesprochen – durchaus kritikwürdig waren. Diese sind aber bereits vor Jahren korrigiert worden, das ist ja schon vor Jahren entsprechend angepasst worden.

In Summe zeigt sich auf jeden Fall, dass gerade durch das schnelle Helfen, durch das intensive Helfen, durch das schnelle Reagieren großer wirtschaftlicher Schaden von der Gesellschaft insgesamt und auch von unserem Wohlstand abgewendet werden konnte.

Und ganz ehrlich gesagt, ein paar offene Worte: Wenn man Ihrer Argumentation folgen würde, könnte man eigentlich fast glauben, dass es besser gewesen wäre, keine Hilfen auszuzahlen. (Abg. Krainer: Hallo! – Abg. Herr: Nein, übers Finanz­amt! – Abg. Krainer: Aber hallo! – Abg. Kollross: ... transparent ...! – Abg. Heinisch-Hosek: Sie drehen einem das Wort im Mund um!) – Also das, glaube ich, wäre relativ unverantwortlich und eigentlich auch rechtswidrig gewesen, denn wie der Verfassungsgerichtshof (Abg. Kollross: ... Transparenz!) – da können wir kurz über das Verfassungsgerichtshofurteil sprechen – nämlich in seinem Urteil auch feststellt, hat für die Hilfen eben ein Rechtsanspruch bestanden. Das heißt, nichts auszuzahlen, keine Hilfen auszuzahlen war rechtlich keine Option. Sie widersprechen sich also (Abg. Herr: Na, na, na, na!) in Ihrer Antragstellung ja auch sehr. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein! Überhaupt nicht! Sie haben nicht zugehört! – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben also mit einer umfassenden Förderstruktur großflächige Insolvenzen und Gott sei Dank auch Massenarbeits­losigkeit verhindern können. Ich glaube, das muss man in dem Zusammenhang auch klarstellen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das ist auch wieder etwas, das ja nicht wir behaupten, sondern das behaupten externe Expertinnen und Experten, das zeigen die Wirtschaftszahlen, und das wird auch in mehreren Studien belegt. Da muss man sich nur die objektiven Studien anschauen: Ohne Covid-Maßnahmen – das steht in diesen Studien – wären mehr als 10 Prozent aller heimischen Unternehmer illiquid geworden. (Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Herr: Wir sind nicht gegen Hilfen, wir sind für transparente Hilfen!) Das hätte zu einem Beschäftigungsverlust von 200 000 Arbeitsplätzen geführt. (Abg. Stöger: ... das Epidemiegesetz ausgesetzt!) 200 000 Menschen wären dadurch arbeitslos geworden, daher war natürlich besonders rasche Hilfe notwendig (Zwischenruf des Abg. Kollross), und über die Cofag wurde das schlussendlich auch gewährleistet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Krainer: Wer schreibt Ihnen diese Rede?)

Mit einem Blick in die Transparenzdatenbank – wenn man es machen würde – wird auch klar, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer, die wir als Staat in der Coronakrise unterstützt haben, aus allen politischen Lagern kommen. Das hat nichts mit einer Partei zu tun. (Abg. Matznetter: Um das geht’s nicht!) Sie kommen interessanterweise aus allen politischen Lagern und sind auch nicht politisch zuordenbar. (Abg. Hafenecker: Aber die Geschäftsführer waren es schon!) Um das geht es nicht, dass jemand politisch zuordenbar ist, wie Sie unterstellen, sondern es geht eben um die Notwendigkeit der Unterstützung. (Abg. Kollross: Transparenz!)

Also bitte hören Sie auf, zu behaupten, diese Bundesregierung hätte nur ihre Klientel bedient! Das ist einfach komplett daneben! (Abg. Steinacker: Falsch ist es! Falsch!) Das stimmt einfach nicht, und das lässt sich auch nachvollziehen (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen), man muss nur einen ent­sprechen­den Blick in die Transparenzdatenbank werfen.

Also: Es ging um notwendige Hilfen in einer Zeit, als aus gesundheitlichen Gründen unterschiedliche Lockdowns notwendig gewesen sind. Genauso wird mit Blick in die Transparenzdatenbank übrigens auch klar, dass zwei Drittel des Volumens der Hilfen an Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern ausbezahlt worden sind – zwei Drittel an Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern! –, nur dass man sich da auch einmal die klaren Zahlen hernimmt. (Abg. Herr: Laut Rechnungshof haben vor allem die großen profitiert!) Übrigens: 90 Prozent der Hilfen sind an Klein- und Mittelbetriebe geflossen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich habe das gestern schon gesagt, es ist im Rückspiegel der Geschichte natürlich immer einfach, auf die Pandemie zu blicken. Ja, das ist klar, und daher sollte die SPÖ, glaube ich, statt hier nur zu kritisieren, vielleicht auch darauf hinweisen, dass sie eben bei der Cofag-Gründung mitgestimmt hat. Ich habe das vorhin schon gesagt. (Abg. Heinisch-Hosek: Abänderungsvorschläge!) Und nun, weil es vielleicht politisch opportun ist, kritisiert man die Gründung und alles rund um die Cofag – man macht es halt, weil es so toll ist, oder auch, weil es so super populistisch klingt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Heinisch-Hosek: Seit wann polemisiert man von der Regierungsbank aus so viel? Das ist neu!)

Was schon auch interessant ist in dem Zusammenhang: Wie ist es denn überhaupt zu diesem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gekommen? Das ist nämlich auch interessant, und das wird oft verschwiegen! Der Ausgangs­punkt des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof ist ein Unternehmen, das im alleinigen Eigentum der Stadt Wien steht – dieses hat die Klage eingebracht – und das nicht gefördert wurde; das nicht gefördert wurde! (Abg. Heinisch-Hosek: Das Ergebnis ist doch wichtig!) Deswegen hat es die Klage eingebracht.

Was hat der Verfassungsgerichtshof entschieden? – Zu Recht hat es keine Förderung bekommen. (Oh-Rufe bei der ÖVP!) Zu Recht hat es keine Förderung bekommen. (Abg. Heinisch-Hosek: Ätschibätsch! Oder was ist das? Das ist ja unglaublich!) „Keine Bedenken“ – ich zitiere – hegt der Verfassungsgerichtshof gegen den Ausschluss von Unternehmen „im alleinigen Eigentum der öffentlichen Hand“. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Matznetter: Unfassbar!)

Es ist extrem interessant, wenn man es dann wirklich auch an den Fakten misst. (Abg. Scherak: Wenn man es verstehen würde, wäre es interessant!) Während Sie jetzt da im Parlament sitzen und so tun, als wären Unternehmen überfördert worden (Abg. Herr: Teilweise! Manche nicht! – Abg. Steinacker: ... macht Einschränkungen! Schau, schau!), klagen Unternehmen der Stadt Wien wegen einer zu geringen Förderung und verlieren das Urteil beziehungsweise den Prozess noch. (Abg. Herr: Viele zu wenig, manche zu viel!) Das ist eigentlich schon alles sehr interessant. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Michael Hammer: Die Wiener SPÖ ist immer Teil der Bundes-SPÖ! – Abg. Kollross: ... Überförderung! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Zum Punkt der von Ihnen unterstellten mangelnden Transparenz in diesem Zusammenhang: Es gibt, sehr geehrte Damen und Herren, kaum eine Fördereinrichtung im Bund, die transparenter ist und auch immer so intensiv geprüft wird wie die Cofag, die Covid-19-Finanzierungsagentur. Ich sage Ihnen auch, warum und in welchem Zusammenhang: monatliche Berichtspflichten (Abg. Herr: Ans Parlament oder an wen? Hab ich verpasst!) – ja, monatliche Berichtspflichten, ich erwarte mir von Ihnen eigentlich ein Nicken –, rund 50 parlamentarische Anfragen, die beantwortet worden sind, die Veröffentlichung von Hilfen über 10 000 Euro in einer Transparenz­datenbank (Abg. Steinacker – in Richtung Abg. Herr –: Hast schon mal reingeschaut? – Abg. Herr: Ich habe daraus zitiert!) – ja, reinschauen muss man natürlich auch, das stimmt –, der Beirat und der Aufsichtsrat der Cofag (Abg. Herr: Der stumm ist! Der nichts sagen darf!), die europäische Transparenzdatenbank, die Berichte, die auf der Cofag-Homepage veröffentlicht sind und öffentlich zugänglich sind, die gemeinsam mit dem Vizekanzler erlassenen Richtlinien, aus denen die Förderbe­dingungen abzulesen sind, und auch der Rechnungshofbericht – selbstver­ständlich.

Das sind alles Dinge, mit denen man Transparenz sehr wohl auch entsprechend darstellen kann. (Abg. Heinisch-Hosek: Und genug Kritik, oder?) Natürlich veröffentlichen wir auch das Abwicklungskonzept, das Sie angesprochen haben, das die Abbag aktuell ausarbeitet.

Ja, wir hatten in diesem Zeitraum die größte Krise der Zweiten Republik – da sind wir uns Gott sei Dank einig –, und ja, es mussten rasch viele Entscheidungen von doch großer Tragweite richtig getroffen werden. Vielleicht wurde nicht immer jede Entscheidung zu 100 Prozent richtig getroffen – das stimmt auf jeden Fall, so ehrlich muss man sein, das habe ich hier im Parlament auch bereits des Öfteren erwähnt.

Im Verlauf der Pandemie wurde aber auch dazugelernt. (Ruf bei der SPÖ: Na ja, viel nicht!) Das war natürlich ein Prozess von Beginn an, dann im Laufe der Pandemie, da ist natürlich auch viel geändert worden. Die Opposition hat sich in diesem Zusammenhang eigentlich doch auch immer einer gewissen Verant­wortung entzogen und auch die Möglichkeit, an einem Beirat teilzunehmen, abgelehnt. (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist einfach nicht wahr!) – Das muss man schon betonen (Abg. Meinl-Reisinger: Nein!), weil Sie es halt immer wieder abstreiten. (Abg. Scherak: Man muss es einmal betonen, ...! – Zwischenrufe der Abgeordneten Hafenecker und Herr.) Sie hätten die Möglichkeit gehabt, haben es aber leider nicht gemacht – das ist schade. Diese Mitarbeit wäre, glaube ich, im Sinne der Demokratie und auch im Sinne von noch mehr Transparenz durchaus geboten gewesen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Matznetter: ... entschuldigen, Herr Minister! – Abg. Meinl-Reisinger: Das war einfach schlecht gemacht!)

Noch ein interessanter Zusammenhang bei all diesen Themen, weil Sie es erwähnt haben – ein Wort über die Hilfen an bestimmte Unternehmen, die im Titel Ihrer Anfrage ja auch erwähnt worden sind: Während die SPÖ diese Hilfen kritisiert (Abg. Herr: Die Überförderungen! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) – okay, kann man machen; alle Förderungen sind übrigens nach denselben Richtlinien vergeben worden (Abg. Heinisch-Hosek: Kennen wir die Richtlinien?), sie sind öffentlich und können auch in einer Transparenzdatenbank abgefragt werden, wenn man reinschaut, wenn man das nicht macht, natürlich nicht, und es ist natürlich auch bereits zu Rückforderungen gekommen; ich komme dann in der konkreten Beantwortung der Frage noch dazu –, schreckt die SPÖ im Insolvenzverfahren gegen Kika/Leiner vor der eigenen Verant­wortung zurück.

Ich sage Ihnen auch, warum: Das Angebot, dass sich der ursprüngliche Eigentümer der Kika/Leiner-Kette mit 20 Millionen Euro sozusagen freikaufen kann, wurde von der Gewerkschaft unterstützt (Ah-Rufe bei der ÖVP), vom Finanzministerium abgelehnt. Wir haben es abgelehnt, weil es zu wenig war, und die Gewerkschaft hat es unterstützt. (Rufe bei der ÖVP: Aha!) Also bitte: Seien wir ehrlich und legen wir einmal die Fakten auf den Tisch! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Herr: Hat das damit irgendwas zu tun? – Abg. Heinisch-Hosek: Themenverfehlung! Falsches Thema!) – Es ist halt so.

Ich habe ehrlicherweise mit dieser Vorgehensweise keine Freude gehabt, über­haupt nicht, und der Anwalt der Republik, die Finanzprokuratur, hat sich auch entsprechend dafür eingesetzt, dass es eben zu keiner Zustimmung kommt (Abg. Herr: Habt ihr eigentlich Sicherheiten geholt von der Signa, bevor Sie die Stundungen ermöglicht haben?), aber leider hat die Gewerkschaft dieser Lösung schluss­endlich zugestimmt – schade, aber es ist halt so, es gibt halt auch Mehrheiten. Wir haben uns dagegen gewehrt, und die Finanzprokuratur hat da wirklich ausgezeichnete Arbeit geleistet. Wir hätten uns mehr an Rückzahlung erwartet – ja, wir hätten uns mehr erwartet –, aber das wurde leider verhindert.

Sehr geehrte Damen und Herren, wie vorhin gesagt: Im Rückspiegel der Geschichte ist vieles leicht, vor allem auf die Pandemie zu blicken ist leicht. Daher nochmals: Ich glaube wirklich, mit der Cofag wurden Hunderttausende Arbeits­plätze gerettet, auch Hunderttausende Unternehmen wurden gerettet, und der Vergleich mit anderen Ländern zeigt uns ja, dass die Hilfen in Österreich sehr gut funktioniert haben. Das zeigt ja auch das Wirtschaftswachstum (die Abgeord­neten Herr und Meinl-Reisinger: Welches Wirtschaftswachstum?), das wir dann im Jahr nach der Pandemie gehabt haben – das betrug 5 Prozent. (Abg. Steinacker: Das ist ja nachweisbar! – Abg. Matznetter: ... eine Rezession! – Abg. Herr: Die drittschlechteste Performance in der Eurozone!)

Um Gottes willen – ah, dann muss man noch einmal darüber reden: Damals, nach der Coronapandemie, gab es ein Wirtschaftswachstum von 5 Prozent. Wir reden jetzt von der Pandemie, oder? Die Anfrage ist schon zur Cofag, die damals in der Pandemie zuständig war.

So, und jetzt ist das Urteil da. Gott sei Dank ist jetzt das Verfassungsgerichts­hof­urteil endlich da, jetzt haben wir Klarheit und jetzt können wir auch diesen Abwicklungsprozess, den wir vor einigen Monaten ja schon begonnen haben, mit den Ergebnissen aus dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ent­sprechend finalisieren und dann auch das Abwicklungskonzept vorlegen. Daher war es auch klug vom Verfassungsgerichtshof, dass man eine Frist bis Ende Oktober 2024, also nächstes Jahr, eingeräumt hat, weil damit gewährleistet ist, dass alle Anträge auch abgearbeitet werden können.

Klar ist nun, dass wir diese Covid-19-Krise hinter uns bringen und in die Zukunft schauen müssen und auch ein Abwicklungskonzept auf den Tisch legen – das werden wir Ihnen selbstverständlich, sobald wir die Erkenntnisse des Verfassungs­gerichtshofes eingearbeitet haben, auch entsprechend präsentieren.

Jetzt darf ich zu Ihren konkreten Fragen kommen:

Zur Frage 1:

Der Auszahlungsstand per 18. Oktober 2023 für nicht rückzahlbare Direktzuschüsse und schlagend gewordene Garantien beträgt 15,6 Milliarden Euro.

Zur Frage 2:

Die Angaben zu Förderhöhe und individuellen Empfängern ab 10 000 Euro können der Transparenzdatenbank entnommen werden.

Zur Frage 3:

Seit Gründung fielen 0,5 Prozent der aufgewendeten Mittel an.

Zur Frage 4:

Für beide sind es rund 500 000 Euro pro Jahr.

Zur Frage 5:

Die Antwort auf beide Fragen lautet: Ja.

Zur Frage 6:

Bis zum 30. September 2023 circa 10,5 Millionen Euro.

Zur Frage 7:

Aktuell sind, nach den mir vorliegenden Informationen, rund 6 000 Anträge offen.

Zu den Fragen 8 und 9:

Es wird bezüglich der eingesetzten VBÄ - - Entschuldigung, wir haben die Inhalte in letzter Minute noch zusammentragen müssen. – Es wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nummer 12111/J und Nummer 15839/J verwiesen. (Abg. Krainer: Geh bitte!) – Ich komme schon noch dazu, nicht gleich aufregen, Herr Abgeordneter Krainer! – Es waren 2020 28, 2021 380, 2022 560 und von Jänner bis Juli 2023 195. Das entspricht einem durchschnittlichen Personalaufwand von 1 680 Leistungsstunden pro Jahr.

Bezüglich der Kosten wird ebenso auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nummer 15839/J verwiesen. Die Kosten einer Außenprüferin beziehungsweise eines Außenprüfers im Finanzamt Österreich betragen im Schnitt 68 950 Euro.

Zur Frage 10:

In rund 5 000 mit einem Volumen von knapp 93 Millionen Euro.

Zur Frage 11:

Bis dato circa 25 Millionen Euro.

Zur Frage 12:

Per 30.9.2023 rund 13,5 Millionen Euro.

Die Antwort auf Frage 13 müssen wir leider nachreichen, da haben wir jetzt auf die Schnelle die Antwort nicht bekommen, aber wir werden sie selbstver­ständlich, sobald wir sie haben, nachliefern.

Zur Frage 14:

Bis 30. September 2023 waren es 52,6 Millionen Euro. Grundlage dieses Betrages sind 3 823 Korrekturmeldungen.

Zur Frage 15:

Zum Stichtag 19.10.2023 wurden bisher zwei Klagen eingebracht.

Zur Frage 16:

In keinem.

Zur Frage 17:

Da es keines gab, natürlich keiner.

Zur Frage 18:

Im Zuge von Ergänzungsgutachten beziehungsweise von Förderüberprüfungen.

Zur Frage 19:

Die Änderung der Förderlogik hin zur Berücksichtigung von Kostenfaktoren wurde realisiert. Dies wurde etwa durch die Abkehr von Förderinstrumenten wie dem Umsatzersatz hin zum Verlustersatz entsprechend umgesetzt. Auch bei zukünftigen Vorhaben fließen natürlich die Anmerkungen des Rechnungshofes mit ein.

Zur Frage 19a:

Es bestehen keine Überförderungen nach den Vorgaben der innerstaatlichen Zuschussrichtlinien.

Zur Frage 19b:

Rund 445 000 Euro.

Zur Frage 19c:

Es bestehen keine Überförderungen nach den Vorgaben der innerstaatlichen Zuschussrichtlinien.

Zur Frage 19d:

Rund 1,9 Millionen Euro.

Zur Frage 19e:

Es bestehen keine Überförderungen nach den Vorgaben der innerstaatlichen Zuschussrichtlinien.

Zur Frage 20:

Der Bundesminister für Finanzen hat die Abbag als Eigentümerin und auch Gründerin der Cofag mit der Erstellung eines Abwicklungskonzepts beauftragt. Die Abwicklung wird folgende Prämissen haben – ich habe das damals bereits vorgestellt –: Das Erkenntnis des Verfassungsgerichts­hofes, über das wir jetzt auch sprechen, wird durch das Finanzministerium mit Unterstützung des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes genau analysiert. Die Vorgaben des VfGH werden – gemäß dem Erkenntnis – in Bezug auf die Cofag und die noch ausstehenden Anträge auf Gewährung von Beihilfen durch die Cofag selbstverständlich lückenlos umgesetzt. Durch eine Liquidation oder Auflösung der Cofag wird es zu keiner Beeinträchtigung der Rechtsposition von Gläubigern kommen, eine Bearbeitung von Anträgen zur Sanierung von Fällen, in denen die Kommission eine verspätete Antragstellung festgestellt hatte, wird sichergestellt. Es wird dazu auch auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 15848/J verwiesen.

Zu den Fragen 21 und 22:

Das Urteil hat potenziell Auswirkungen auf weitere ausgegliederte Rechtsträger.

Zu den Fragen 23 und 24:

Beide sind keine Beteiligungen des Finanzministeriums.

Zur Frage 25:

Es wurden keine Hoheitsaufgaben übertragen.

Zur Frage 26:

Dazu können der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission nähere Informationen entnommen werden.

Zur Frage 27:

Rund 150 000 Euro sind angefallen.

Zur Frage 28:

Österreich hat sich zu Beginn der Pandemie bei Erstellung seiner finanziellen Hilfsinstrumente sehr bemüht, den Spielraum, den das europäische Beihilfenrecht bietet, vollständig auszunützen. Das Finanzministerium hat sich in weiterer Folge in intensiven Verhandlungen mit der Kommission um eine nachträgliche Sanierung der bestehenden rechtlichen Probleme bemüht. Es wird dazu auch auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 14565/J verwiesen.

Zu den Fragen 29, 30 und 30a:

Für die Umsetzung des Schadensausgleichs mangelt es an einer nationalen Rechtsgrundlage, jedes Unternehmen muss den Schaden individuell berechnen. Insgesamt wurde an Unternehmen, bei denen ein Konzernverbund vorliegt, bislang rund 1 Milliarde Euro ausbezahlt.

Zur Frage 31:

Bei Anträgen auf Lockdownumsatzersatz, also für November beziehungsweise Dezember, waren keine Ergänzungsgutachten vorgesehen. Im Rahmen des CFPG gibt es jedoch Ex-post-Prüfungen.

Zur Frage 32:

Bezüglich abgeschlossener Prüfungsmaßnahmen wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 15839/J verwiesen und hinsichtlich der Antragszahlen auch auf die Homepage der Cofag.

Zur Frage 33:

Nach Einschätzung des Finanzministeriums sind im eigenen Zuständig­keits­bereich keine weiteren Förderungen von dem VfGH-Erkenntnis betroffen.

Zur Frage 34:

Die Frist zur Abgabe des Abwicklungskonzepts wurde mit Hinblick auf die Entscheidung des VfGH, auf die wir natürlich warten mussten, verlängert. Das nun vorliegende Erkenntnis wird aktuell gerade analysiert und fließt selbstverständlich auch in das Abwicklungskonzept ein. Das Abwicklungskon­zept wird im Sinne der Transparenz nach dessen Erstellung selbstver­ständlich auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Zur Frage 35:

Die angesprochenen Bonizahlungen stehen nicht im Zusammenhang mit der Cofag. Darüber hinaus wird auf die schriftliche parlamentarische Anfrage 10973/J vom 17. Mai der Abgeordneten Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend „1,5 Millionen Euro-Bonus für 20 Monate ABBAG-Geschäftsführertätigkeit – Wer hat das genehmigt?“ verwiesen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Tomaselli und Schwarz.)

Zu den Fragen 36 und 37:

Die Abbag wurde mit der Erarbeitung eines Abwicklungskonzepts für die Cofag beauftragt. Darin soll natürlich auch die aktuelle Entscheidung des VfGH – wie schon erwähnt – betreffend Bestimmungen des ABBAG-Gesetzes, die gerade analysiert wird, berücksichtigt werden.

Zur Frage 38:

Eine Bearbeitung von Anträgen und die Auszahlung der Beihilfe durch die Cofag selbst oder Rechtsnachfolger der Cofag ist sichergestellt. Dies ergibt sich nicht zuletzt auch durch das Erkenntnis des VfGH.

Zur Frage 39:

Die Finalisierung des Abwicklungskonzepts bleibt abzuwarten. Aufgrund der Aufhebung durch den VfGH verliert die Cofag als beklagte Partei der jeweiligen gerichtlichen Anlassverfahren nicht ihre Rechtspersönlichkeit.

Zu den Fragen 40, 41 und 42:

Das Finanzministerium setzt als Beteiligungsverwaltung eine geschäftsordnungs­konforme Dokumentation in allen Bundesbeteiligungen voraus.

Zur Frage 43:

Es wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 15425/J verwiesen.

Zur Frage 44:

Durchschnittlich wurden die Beihilfen binnen 14 Tagen ab Antragstellung zur Auszahlung gebracht. (Abg. Deimek: Das heißt, Sie werden ..., weil Sie haben die Frage zur ... nicht beantwortet! Das kann man heute schon sagen! Das ist eine Schande!) Zwei Drittel des Volumens an Hilfen wurden an Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern vergeben, 90 Prozent der Hilfen haben wir an Klein- und Mittelbetriebe ausbezahlt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Scherak – sich von seinem Sitzplatz erhebend –: Herr Präsident! – Abg. Steinacker: Herr Präsident! Wolfgang!)

15.45

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bevor wir in die Debatte eingehen (Abg. Meinl-Reisinger: Zur Geschäftsordnung! – Abg. Heinisch-Hosek: Herr Präsident!), darf ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Obmann des Reinhalteverbandes Wels-Land im Namen des Abgeordneten Lindinger recht herzlich bei uns begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und NEOS.)

Kollege Scherak, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

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