16.47

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Vorsitzender! Werter Herr Minister! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen sowie werte Zusehe­rinnen und Zuseher hier und auch zu Hause! Erlauben Sie mir oder erlaubt mir ein persönliches Wort vorab: Ich bin wirklich gern in der Politik und ich glaube, es ist wichtig, dass wir hier konstruktiv diskutieren und die richtigen Dinge tun, aber nach oder während einer Rede des Kollegen Zanger zweifle ich daran. (Abg. Ottenschläger: Das verstehe ich!)

Zurück zu den Fakten: Wir sind hier, weil wir über das Urteil des VfGH diskutieren. Die Fakten sind: Der VfGH hat auf Antrag der Wiener Lokalbahnen die Cofag angeschaut und ist zum Erkenntnis gekommen, dass verschiedene Punkte – und sie wurden schon ausführlich diskutiert – verfassungswidrig sind. Danke an den VfGH – und natürlich ist das richtungsweisend. Natürlich müssen wir unsere Lehren daraus ziehen. Es wurde schon angesprochen, auch von der Kollegin Doppelbauer, dass das möglicherweise auch auf andere Förderkonstruk­tionen, Förderabwicklungsinstrumente Auswirkungen haben wird. Das werden wir uns ganz genau anschauen. Also wir sind hier, um daraus unsere Lehren zu ziehen. Wofür wir, glaube ich, nicht hier sind und nicht gewählt sind, ist, polemisch über für doch sehr viele Menschen wichtige Dinge zu sprechen.

Zurück zu den Fakten: Tatsache ist, dass der Verfassungsgerichtshof eindeutig festgestellt hat, dass es möglich ist, dass der Gesetzgeber regulieren kann, dass Antragstellende, die im Eigentum von Gebietskörperschaften sind, wie das die Lokalbahnen sind, keine Förderungen bekommen. Das ist rechtmäßig.

Er hat auch festgestellt, dass es am Gesetzgeber liegt, zu entscheiden, wenn jemand Finanzvergehen – und das war in den Förderrichtlinien – begangen hat, dass er von Förderungen ausgeschlossen wird, weil wir als sozusagen Fördergeber oder weil der Finanzminister entscheiden kann, dass steuerliches Wohlverhalten Voraussetzung dafür ist, dass jemand Steuermittel erhält. Also das per se war nicht rechtswidrig. Was rechtswidrig war, war die Konstruktion. Man muss sich am Tatzeitpunkt orientieren und nicht am Urteilszeitpunkt. – Also gut, das werden wir alle miteinander daraus mitnehmen.

Zur Frage: Warum sind wir überhaupt dazu gekommen, die Cofag zu errichten?, wurde schon viel gesagt. Es ist darum gegangen, rasch eine Konstruktion zu schaffen, und wir haben das – wir haben das jetzt schon mehrmals gehört – gemeinsam hier beschlossen. Allerdings möchte ich schon erwähnen: Die Cofag ist im Eigentum des Bundes. Der Finanzminister ist weisungsbefugt gegenüber der Abbag und somit auch der Cofag. Und: Alles, was in der Cofag passiert ist, ist anhand von Richtlinien passiert. Das ist, glaube ich, sehr wichtig, dass wir uns das vor Augen halten. (Abg. Krainer: Die wurden teilweise auch als verfassungswidrig aufgehoben, diese Richtlinien! Das sollten Sie aber schon wissen!)

Auch ich möchte der Cofag und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort Danke sagen, weil sie wirklich unter großem Druck sehr schnell gearbeitet haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

50 Prozent der mehr als 1,3 Millionen Anträge – man muss sich das einmal vorstellen – wurden binnen acht Tagen genehmigt und dann ausgezahlt. Also das ist wirklich unglaublich schnell passiert. Ich erinnere mich noch sehr gut, dass Ihr Vorgänger gesagt hat, die Finanzverwaltung – es wurde schon gesagt, was die in diesem Zeitraum noch alles zu tun hatte – schafft das nicht.

Vielleicht ist das auch eine Lehre, die wir daraus ziehen sollten, dass wir wieder mehr in Personal investieren müssen, auch in Personal in Ministerien beispielsweise, damit solche Krisensituationen auch bewältigt werden können. Es war eine Krisensituation. Wir hören auch immer wieder, es geht um schlanke Verwaltung – das ist in Ordnung, solange nichts Außertourliches passiert, aber wenn es eine Krise gibt, geht sich das einfach nicht aus. Ich glaube, das müssen wir mitnehmen. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

Ich möchte eine Zahl nennen, was die Ergänzungsgutachten betrifft, weil immer davon die Rede war, das könnte ja alles die Finanzverwaltung machen (Abg. Kaniak: Die hat ja auch die Ergänzungsgutachten gemacht!) – das könnte sie möglicher­weise machen, wenn viel mehr Personal vorhanden wäre, das aber nicht vorhanden ist –: Die Finanzverwaltung braucht für die Ergänzungsgut­achten im Durchschnitt 95 Tage! (Abg. Kollross: Hättet ihr halt mehr Personal aufgenommen!) 95 Tage versus die acht Tage, von denen ich vorhin gesprochen habe – ich glaube, das spricht für sich, und das liegt einfach daran, dass die Belastung dort so groß ist.

Noch etwas: Es wurde mehrmals angesprochen – aus meiner Sicht wirklich faktenbefreit –, dass keine Transparenz da ist (Abg. Greiner: Na Entschuldigung!), und es wurde von 100 000 Euro und EU-Transparenz und Ähnlichem gesprochen. Wir haben hier beschlossen, dass die Transparenz in Österreich bei einer wesentlich niedrigeren Schwelle einsetzt, nämlich bei 10 000 Euro. Wir alle – und auch Sie alle zu Hause – können bei Förderungen ab 10 000 Euro nachschauen: Welches Unternehmen hat wie viel bekommen? (Abg. Greiner: Seit wann steht denn das drinnen?) – Also transparenter geht es doch gar nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Also 100 000 Euro nach den Vorschriften der EU, 10 000 Euro in Österreich – ich glaube, das spricht für sich.

Noch etwas, was auch faktenbefreit vonseiten der SPÖ – von Krainer und Greiner, einmal mit K, einmal mit G – gesagt wurde: Die EU würde 1 Milliarde Euro zurückfordern. – Das stimmt so einfach nicht. Die EU hat uns aufgefordert, die Richtlinien, die nicht konform mit den EU-Vorgaben waren, nachzubessern – und ich gehe davon aus, dass der Herr Finanzminister demnächst diesbezüglich etwas vorlegen wird. (Abg. Krainer: Nach drei Monaten! – Abg. Greiner: Seit drei Monaten warten wir!)

Ein letzter Punkt: Der Verfassungsgerichtshof wirkt pro futuro. Wir werden unsere Lehren daraus ziehen. Der Rechnungshof hat in seiner Studie, von der wir ja übrigens auch schon gesprochen haben, zahlreiche Empfehlungen abgegeben. Die Cofag hat davon schon alle umgesetzt – also wir ziehen unsere Lehren daraus. Und was, glaube ich, auch noch ausständig ist – wir haben vorhin davon gesprochen –, ist eine Studie des Finanzministeriums, eine Ex-post-Studie wahrscheinlich, in der es um die Zuschussinstrumente – es wurde schon vom Umsatzersatz gesprochen – gehen wird und darum, was da alles damals gefordert wurde.

Wir werden jedenfalls unsere Lehren daraus ziehen, damit wir es in Zukunft oder bei anderen Situationen besser machen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.54

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.