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Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und Zuseherinnen und Zuseher! Das Forstgesetz ist zusammen mit dem Wasserrechtsgesetz und den alten Naturschutz- und Landschaftsschutzgesetzen sicher die Kernmaterie der Umweltgesetzgebung und sorgt in Wahrheit für die Grundlagen gesunder Lebens­bedingungen. Eine Forstgesetznovelle, die so weitreichende Änderungen nach sich zieht, wie wir sie heute diskutieren, ist gleichzeitig auch ein sehr schöner Moment, der zeigt, dass wir im Umweltschutz wieder ein gutes Stück voran­kom­men. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Gesunde Wälder und ökologisch stabile Wälder sind im allerhöchsten öffentlichen Interesse, sie sind die Lebensgrundlage. Der Zustand der Wälder spiegelt ja auch wider, welchen Faktoren Wälder durch Klimawandel, durch andere Faktoren ausgesetzt sind. Wenn man sich die vier Waldfunktionen anschaut, sieht man auch sofort, in welchem Spannungsfeld der Wald gesehen wird: Die Nutzfunktion ist schon angesprochen worden: Rohstoff-, Energie­wende, erneuerbare Energie unter dem Titel Klimaschutz. Die Schutz­funktion – und genau da ist auch der Klimawandel bereits angekommen –: Abhaltung von Muren, Schutz vor Hangrutsch, Erosionen, Steinschlag, Lawinen – das sind ganz wesentliche Schutzfunktionen, die die Wälder jetzt übernehmen.

Bei der Erholungsfunktion, der dritten Funktion, zeigt sich aber auch schon ein weiteres Spannungsfeld zwischen Nutzung von Wäldern, der freien Begehbarkeit der Wälder, aber gleichzeitig auch einem hohen Nutzungsdruck durch unterschiedliche Sportarten und auch der Beunruhigung zum Teil im Wald-Wild-Gleichgewicht.

Schließlich die entscheidende Wohlfahrtsfunktion, in der eigentlich all die ökologischen und die Ökosystemleistungen abgebildet sind: Klima, Luftqualität, Wasserspeicher in den Böden, der One-Health-Ansatz der WHO, da man weiß, wie entscheidend und wichtig der Aufenthalt in sauberer Luft, in einer sauberen Umgebung für den Menschen, für das Wohlbefinden, für die Gesund­heit ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Novelle, die ich heute anspreche, verknüpft eine ganz wichtige Lücke und die Interessen von Forstwirtschaft und Naturschutz, indem für Rodungen künftig in Wäldern mit besonderen Lebensräumen eine Zusammenarbeit zwischen Forstbehörde und Naturschutzbehörde vereinbart wird. Es ist jetzt im Gesetz aufgenommen, dass bei Rodungen in Naturwaldreservaten, in Nationalparks, in Naturschutzgebieten und auf Waldflächen mit FFH-Lebensräumen gemäß Flora-Fauna-Habitatrichtlinie der EU, in solchen besonders wichtigen Lebensräumen künftig die Naturschutzbehörde, die Bezirksbehörde informiert werden muss und ein Stellungnahmerecht hat. Das heißt, die Naturschutzbehörde hat das EU-Recht und die Schutzbestimmungen zu vollziehen, sie hat den Zugang zu Informationen und wird das künftig umsetzen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Genau da ist nach sicher langen Diskussionen eine ganz wichtige Lücke geschlossen worden, die ich für den größten Benefit dieser Novelle halte. Ich freue mich auch, dass es gelungen ist, eine sehr einfache, aber auch sehr kreative Lösung für die Kooperation zwischen Forst- und Naturschutzbehörden zu finden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

In Abwandlung vielleicht von manch anderem, woran wir ablesen können, was der Mensch für sein Wohlbefinden braucht: Geht es den Bäumen gut, geht es dem Wald gut, und geht es den Wäldern gut, geht es den Menschen gut. Wälder sind die Grundlage und die Lebensgrundlage für unser Wohlbefinden. – Danke für diese gute Novelle. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

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