21.09

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Ja, das ist der nächste Tagesordnungspunkt zum Thema Verkehr. Sie wissen wahrscheinlich, wenn man in Deutschland mit dem Fahrrad fährt, ist es durchaus erlaubt, seinen Hund an der Leine mitzuführen. In Österreich ist das nicht möglich. Darum haben wir diesen Antrag für etliche Bürger, die sich an uns gewandt haben, eingebracht. (Unruhe im Saal. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Er wurde zuerst zweimal vertagt, weil man gesagt hat: Nein, da ist eine Lösung im Werden, das werden wir angehen! – Dann konnten wir sehen, ja, die Lösung schon, aber die Lösung heißt jetzt: Nein, das lehnen wir wegen der Unfälle ab!

Das heißt, ein Bürger – und gehen wir einmal davon aus, es ist nicht mitten im urbanen Gebiet, sondern am Land – kann nicht am öffentlichen Gut auf einer Straße fahren und den Hund mitnehmen, denn dann kassiert die Behörde 700 Euro Verwaltungsstrafe – 700 Euro! Ich meine, in Deutschland zahlt er null, dort ist es erlaubt – in Österreich wird wieder einmal abkassiert. Keine neuen Steuern, liebe ÖVP (Abg. Haubner: Ist eh nicht neu!), nur Strafen!

Das Problem oder die Begründung ist die Unfallgefahr. (Abg. Weratschnig: Verkehrssicherheit!) Wenn es dazu aus Österreich und aus Deutschland nicht entsprechende Studien gäbe, was wirklich das Problem mit den Fahrradfahrern ist: Das sind nicht die Unfälle, weil der Hund an der Leine mitgeführt wird, sondern das sind Unfälle mit Fußgehern. Und: 25 Prozent dieser Fahrradfahrer bei Unfällen mit Fußgängern begehen Fahrerflucht.

Also dort sind die Probleme, das sollten wir beheben – aber den Leuten, die mit dem Fahrrad fahren und ihren Hund mitführen wollen, kann man das durchaus erlauben. Eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 700 Euro ist auf jeden Fall weit überzogen. Kommen Sie einmal in die konstruktiven Gänge! Vor allem, liebe ÖVP: Macht ihr einmal eine konstruktive Lösung und nicht immer nur Bürgerabzocke und Bestrafung! (Beifall bei der FPÖ.)

21.11

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Singer. – Bitte.