Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2239 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Hammer, Graf, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Wir stimmen zuerst über den Zusatz- und Abänderungsantrag ab und dann über die noch nicht betroffenen Teile des Gesetzentwurfes.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. – Diese ist gegeben.

Die Abgeordneten Hammer, Graf, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 und 3 gestellt.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer dafür ist, wird ebenfalls um ein Zeichen gebeten. – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Ich stelle daher mehrheitlich angenommen und ausdrücklich auch zusätzlich fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit gegeben ist.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf die Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen ersuchen. – Das ist das gleiche Stimmverhalten.

Ich stelle wiederum ausdrücklich fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.