Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2239 der Beilagen.
Hierzu haben die Abgeordneten Hammer, Graf, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Wir stimmen zuerst über den Zusatz- und Abänderungsantrag ab und dann über die noch nicht betroffenen Teile des Gesetzentwurfes.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. – Diese ist gegeben.
Die Abgeordneten Hammer, Graf, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 und 3 gestellt.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, wird ebenfalls um ein Zeichen gebeten. – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Ich stelle daher mehrheitlich angenommen und ausdrücklich auch zusätzlich fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich darf die Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen ersuchen. – Das ist das gleiche Stimmverhalten.
Ich stelle wiederum ausdrücklich fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.