17.48

Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Liebe ZuseherInnen zu Hause vor den Bildschirmen! Wenn ich Sie auf der Straße frage: Was sind die Aufgaben einer Feuerwehr?, dann fällt Ihnen vermutlich als erstes Feuerlöschen ein. Das steckt ja im Namen und klingt logisch, und die Brand­bekämpfung ist auch die älteste Aufgabe unserer Feuerwehren. Mittlerweile ist das Einsatzspektrum aber durchaus schon größer: Es reicht von Verkehrsunfällen mit Personenrettungen bis hin zu langen Einsätzen nach Naturkatastrophen. Die Feuerwehren stehen rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr bereit für den Einsatz, um Menschen zu helfen, und darum bin ich stolz, auch selbst seit über 15 Jahren bei der freiwilligen Feuerwehr zu sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die moderne Feuerwehr von heute ist also immer wieder mit neuen Heraus­forde­run­gen konfrontiert, vor allem mit dem Bergen von verunfallten Fahrzeugen und Sach­gütern. Das zählt mittlerweile zu den Kernaufgaben. Alleine in meinem Heimatbundes­land, in Niederösterreich, werden jährlich rund 10 000 Fahrzeuge geborgen, teilweise ist Gefahr im Verzug. Besonders gefordert werden die Einsatzkräfte, wenn es sich dabei um Personenrettungen handelt. Gerade da zählt oft jede Sekunde.

Es freut mich deshalb, dass wir unseren Feuerwehrleuten mit den heutigen Geset­zesänderungen in vielen Situationen hoffentlich die nötige Zeit verschaffen können, damit sie auch viele Leben retten können. Der Hauptpunkt dieser Regelung ist, dass Feuerwehren bei Verkehrsunfalleinsätzen auf eine Datenbank zugreifen können, in der technische Daten wie Marke, Type, Baujahr und – ganz wichtig – Motorisierungsart abgefragt werden können. Das erlaubt den Kameradinnen und Kameraden, die Lage schnell richtig einzuschätzen und vor allem auch mögliche Gefahrenquellen von vornherein zu berücksichtigen und schnell zu helfen.

In vielen Ländern – das ist heute noch gar nicht angesprochen worden – ist diese Regelung übrigens bereits in Kraft. Zum Beispiel in England, Holland, Dänemark, aber auch bei unseren Nachbarn in der Schweiz ist das bereits umgesetzt, und die Feuerwehren können mittels Kfz-Kennzeichen die Daten abfragen.

Mir ist aber Folgendes ganz wichtig zu betonen: Es können keine personenbezogenen Daten abgefragt werden. Dies ist für den Einsatz auch nicht notwendig. Das heißt, für die verunfallten Personen ist der Datenschutz gewährleistet.

Ein weiterer Punkt im Antrag ist die Blaulichtführung auf Kommando- und Mann­schafts­fahrzeugen. Derzeit benötigen die Fahrzeuge für die Blaulichtführung eine Bewilligung der Landeshauptfrau beziehungsweise außerhalb von Niederösterreich des Landes­haupt­mannes. Um den bürokratischen Aufwand zu verringern, soll diese Bewilligung entfallen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Feuerwehrmänner und Feuerwehr­frauen, egal ob bei der Berufsfeuerwehr oder bei den freiwilligen Feuerwehren, leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Mit diesen Ge­setzesänderungen sorgen wir vor allem für die Sicherheit unserer Feuerwehrleute und dafür, dass sie rasch und schnell helfen können.

Ich bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit, vor allem für jene im Aus­schuss, bei der Opposition. Das hat tadellos funktioniert. – Vielen Dank dafür! Schluss­endlich möchte ich mich auch bei allen Feuerwehrleuten bedanken, bei meinen Kame­radinnen und Kameraden: Ihr leistet einen großartigen Job, das ganze Jahr hindurch, ihr könnt auf das, was ihr macht, stolz sein. – Vielen Dank, gut Wehr! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.52

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Gewessler. – Bitte.