18.17

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer vor den Fernsehgeräten! Die Vorrednerinnen – Kolle­gin Neßler, Kollegin Kugler – haben bereits dargelegt, worum es bei diesem interna­tio­nalen Übereinkommen betreffend Kindesentführung geht. Es hat also nichts mit Kid­napping und Lösegelderpressung zu tun, sondern es betrifft etwas, das leider oft vorkommt, dass eben Elternteile ihre Kinder ins Ausland verbringen, um sie der ge­meinsamen Obsorge zu entziehen.

Ich kann aus der Praxis berichten, wie das funktioniert, weil dieses zwischenstaatliche Übereinkommen eben immer dann für uns österreichische Anwälte zum Tragen kommt, wenn ein Kind nach Österreich verbracht wird. Soll ein ausländisches Kind aus einem Vertragsstaat in den Heimatstaat zurückgeführt werden, werden laut diesem Übereinkommen in Österreich automatisch Anwälte bestellt, um quasi für dieses Kind zu sprechen, damit es wieder heimkommen kann. Das Verfahren ist ganz genau geregelt und sieht auch vor, dass es dann zu einer Verhandlung vor Gericht kommt.

Das Thema Verhandlung ist derzeit ein bisschen schwierig. Wir haben unseren Covid-Ausnahmezustand auch im Bereich der Justiz. Gestatten Sie mir, dass ich mich aus diesem Anlass namens meiner Fraktion auch bei allen Justizbediensteten, die in diesen schwierigen Wochen Dienst verrichten, sehr herzlich bedanke. Gerade bei diesen Themen, bei denen erheblicher Zeitdruck besteht – und dies sind speziell die familienrechtlichen Themen –, ist es sehr wichtig, dass das Gericht auch unter Aus­nahmebedingungen arbeitet; und das tut es.

Nachdem derzeit weltweit die Grenzen gesperrt sind, wird es zwar nicht so drastisch viele Entführungsfälle geben, aber lassen Sie mich trotzdem ein bisschen das Problem darlegen, das wir derzeit in der österreichischen Justiz mit dem Verhandeln haben. Es soll ja jetzt, nachdem am 30. April die Fristunterbrechung, die wir im Gesetz beschlos­sen haben, ausläuft, auch der Verhandlungsbetrieb wieder hochgefahren werden. Darauf bereiten sich nun die Gerichte vor, und zur Vorbereitung gibt es zwei Erlässe der Justizministerin – grüß Gott, Frau Minister!

Diese Erlässe enthalten Regelungen, die meines Erachtens schon sehr, sehr frag­würdig sind. Die Erlässe richten sich an alle GerichtsvorsteherInnen und alle Gerichts­präsidentInnen und sie sehen vor, dass in den Hausordnungen der Gerichte jeweils Regelungen einzubauen sind, die den Zutritt zum Gericht regeln. Da ist unter anderem auch vorgesehen, dass das Sicherheitspersonal, das alle Gerichtseingänge kontrolliert und bisher nur auf Waffen kontrolliert, auch gesundheitliche Untersuchungen durch­führt.

Ich frage Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, sofern Sie nicht medizinischen Berufen angehören: Wenn Sie beauftragt werden, bei wildfremden Menschen offensichtliche respiratorische Symptome jeder Schwere, wie zum Beispiel trockenen Husten, Atemnot, Kurzatmigkeit, zu diagnostizieren und augenscheinliche unspezifische Allgemeinsymptome, wie zum Beispiel Niesen, Schnupfen und eventuell auch Fieber, festzustellen, würden Sie sich dazu in der Lage sehen? – Ich nicht. (Abg. Steinacker: Husten ja! Husten und Fieber ja!)

Genau das aber verlangt dieser Erlass jetzt vom Sicherheitspersonal an den Gerichts­eingängen. Da reden wir von Leuten von Securitas, Group 4, die das Nach-Waffen-Suchen schon können, aber ich frage mich: Wie sollen sie ohne jede medizinische Schulung medizinische Diagnostik machen? Das besonders Schwerwiegende ist, dass es dieses Personal in der Hand hat, den Zutritt zum Gericht zu versagen.

Meine Damen und Herren, das kann so nicht gehen. Es liegt ein Grundrechtseingriff vor, der meines Erachtens über keine ausreichende rechtliche Legitimation verfügt. Ich achte ja das Anliegen, das dahintersteht, dass das Gerichtspersonal geschützt werden muss, nur: wenn das nicht von fachkundigem Personal durchgeführt wird, hilft dieser Schutz gar nichts. Das ist eine Augenauswischerei, die dem Personal eine Schein­sicherheit gibt, die überhaupt nichts nutzt.

Wir haben schon einmal einen Erlass heftig diskutiert, den sogenannten Ostererlass; der wurde zurückgenommen. Ich würde Sie, Frau Justizministerin, dringend ersuchen: Überarbeiten Sie diese Erlässe, denn das kann so nicht funktionieren, dass ein völlig ungeeignetes und dafür nicht kompetentes Personal aufgrund gesundheitlicher Krite­rien darüber entscheidet, ob ich das Gerichtsgebäude betreten kann oder nicht! (Beifall bei den NEOS.)

Überlegen Sie sich das, haben Sie die gleiche Größe wie Herr Bundesminister Anschober und ändern Sie das! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

18.22

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung findet am Ende der Tagesordnung statt.