19.53

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Rechnungshofpräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Corona beschäftigt uns mittlerweile seit über fünf Wochen, und auch wenn es enorm wichtig ist und war, diese Krise unter Kontrolle zu bringen, dürfen wir dennoch auch andere wichtige Themen nicht außer Acht lassen. Auch in einer Krise braucht es Transparenz und vor allem im Nachhinein Kontrolle. Ein Instrument dafür ist neben dem Parlament dessen eigentlich wichtigstes Hilfsorgan, der Rechnungshof.

Die Präsidentin des Rechnungshofes legt uns heute den Tätigkeitsbericht des Rech­nungshofes vor, der dessen vielseitige Tätigkeiten aufzeigt – von der normalen Prüf­tätigkeit über Sonderprüfungen des Nationalrates, der Minister, bis hin zu Sonderauf­gaben wie der Erstellung des Einkommensberichtes und der Aufgaben nach dem Par­tei­engesetz. Diesen Prüftätigkeiten kommt enorme Wichtigkeit zu. Sie helfen uns dabei, Transparenz in das System zu bringen, aber auch Kritik zu üben und Verbes­serungsmaßnahmen dort aufzuzeigen, wo es nötig ist. Für diese wichtige Arbeit möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes ganz besonders bedanken.

Der Rechnungshof legt im Tätigkeitsbericht jedoch den Finger auch ganz bewusst in bestimmte Wunden. So bekräftigt er abermals den Wunsch nach einer Erweiterung seiner Prüfkompetenzen, um auch Unternehmen, an denen der Staat zumindest zu 25 Prozent beteiligt ist, prüfen zu dürfen. Derzeit bestehen Unsicherheiten bei genau diesen Punkten, welche Unternehmen der Rechnungshof überhaupt prüfen darf. Grund dafür ist die derzeitige Gesetzesbestimmung, die regelt, wen der Rechnungshof prüfen darf. Nach der bisherigen Bestimmung sind das die Unternehmen, an denen die öffentliche Hand zumindest zu 50 Prozent beteiligt ist, oder aber jene, die vom Staat tatsächlich beherrscht werden. Doch genau das ist oft nicht klar. Dahin gehend, wann ein Unternehmen vom Staat tatsächlich beherrscht wird, gibt es oft Unsicherheiten.

Diese Streitfrage, die immer wieder zu Streitigkeiten des Rechnungshofes mit be­stimmten Unternehmen und Einrichtungen führt, gilt es auszuräumen, sie schafft nämlich Unsicherheiten. Zudem führen solche Verfahren zu einer Ressourcen­ver­schwen­dung und auch zu einem unnötigen Zeitverlust. Anstatt sich ganz auf seine Prüfungsaufgaben konzentrieren zu können, muss der Rechnungshof darüber streiten, ob er überhaupt prüfen darf. Als Beispiele seien der Flughafen Wien oder die Media Quarter Marx GmbH angeführt, mit denen es Rechtsstreite betreffend Beherrschung gegeben hat.

Gemeinsam mit der Regierung arbeiten wir gerade am größten Transparenzpaket der Zweiten Republik. Ein Herzstück wird die Stärkung der Rechnungshofkontrolle sein. Wir Grüne stehen seit jeher dafür, jene Unternehmen und Einrichtungen, an denen der Staat zumindest mit 25 Prozent beteiligt ist, der Rechnungshofkontrolle zu unterwerfen. Es gibt keinen Grund, warum, wenn es um Steuergeld geht, nur deshalb keine Kontrolle stattfinden soll, weil der Staat nicht die Mehrheit hält. Gerade deshalb hoffe ich auf eine breite Mehrheit hier im Parlament, um dieses Paket beschließen zu können. Wir werden das mit der Regierung sicher umsetzen, weil Vertrauen beim Umgang mit Steuergeld gut, aber Kontrolle besser ist. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

19.56

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff ist der nächste Redner. – Bitte.