*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich darf Sie recht herzlich zur 241. Sitzung des Nationalrates begrüßen. Die Sitzung ist eröffnet. (Abgeordnete aller Fraktionen tragen orange Anstecker, auf denen eine blaue Hand sowie die Aufschrift „Stoppt Gewalt an Frauen“ zu sehen sind.)

Mein Gruß gilt auch den Damen und Herren der Journalistik – herzlich willkommen! –, unseren Besuchern auf der Galerie und den Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehgeräten.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Lukas Brandweiner, Mag. Johanna Jachs, Ing. Reinhold Einwallner, Julia Elisabeth Herr, Josef Muchitsch, Heike Grebien, Mag. Markus Koza und Dr. Johannes Margreiter.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 16922/J bis 17004/J

2. Regierungsvorlagen:

Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 – GemRefG 2023 (2319 d.B.)

Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 – GesRÄG 2023 (2320 d.B.)

Start-Up-Förderungsgesetz (2321 d.B.)

Mindestbesteuerungsreformgesetz – MinBestRefG (2322 d.B.)

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz, das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden, das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028 erlassen und das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz aufgehoben wird (2303 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Ausbildungspflichtgesetz geändert werden (2307 d.B.)

Finanzausschuss:

Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2024 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden (2305 d.B.)

Bundesgesetz, mit das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (2306 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 - VUG 2024 (2310 d.B.)

Justizausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz, das E-Commerce-Gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Urheberrechtsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Mediengesetz, die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Telekommunikationsgesetz 2021 geändert werden (DSA-Begleitgesetz – DSA-BegG) (2309 d.B.)

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Art. 15a B-VG über die Verwaltungsüberprüfung des Projekts "INTERACT Office Vienna 2021-2027" durch das Land Wien als Kontrollinstanz gemäß Art. 46 Abs. 3 der Interreg-Verordnung (2318 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Bundesgesetz über die Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Gemeinde Graz für die Finanzierung von Straßenbahnvorhaben in Graz (2304 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird (2308 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Bundesgesetz über die höhere berufliche Bildung (HBB-Gesetz) (2312 d.B.)

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass die Sitzung wie üblich bis 13 Uhr von ORF 2, bis 19.15 Uhr von ORF III und anschließend kommentiert in der TVthek übertragen wird.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 und 2, 4 und 5, 6 bis 13 sowie 23 und 24 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir haben in der Präsidialkonferenz Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß ist eine Tagesblockzeit von 6,5 „Wiener Stunden“ vorgesehen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 127, SPÖ 88, FPÖ 72, Grüne 65 sowie NEOS 52 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 26 Minuten, die Redezeit pro Debatte beträgt 5 Minuten.

Ich komme gleich zur Abstimmung.

Wer für die dargestellten Redezeiten ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.