9.23

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute stehen 13 Berichte des Rechnungshofes auf der Tagesordnung, und die Debatte beginnt schon in der Früh – danke dafür!

Ich möchte aus gegebenem Anlass vielleicht dann doch noch einmal außerhalb der Tagesordnung darauf hinweisen, dass wir Ende August den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“ veröffentlicht haben. In diesem Bericht haben wir drei Ministerien geprüft und auch darauf hingewiesen, dass die Länder für die Bereitstellung von Schutzeinrichtungen zuständig sind und dass es da sozusagen im Netzwerk der Akteure eine koordinierte Strategie braucht. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben in diesem Bericht 40 Handlungsempfehlungen ausgesprochen, und es sind eben das diesbezügliche Bewusstsein und das Agieren in dieser Sache sehr wichtig. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Heute stehen wie gesagt zwölf Berichte des Rechnungshofes und der Einkommensbericht, den wir ja gemeinsam mit der Statistik Austria machen, auf der Tagesordnung, und bei diesen Berichten geht es zu Beginn um solche, die noch aus der Reihe der Covid-Unterstützungsmaßnahmen und der entsprechen­den Berichtsreihe stammen. Zunächst geht es um den Bericht „Covid-19-Maßnahmen für Kunstschaffende sowie Kulturvermittlerinnen und -vermittler“.

Das diesbezügliche Fördervolumen betrug rund 200 Millionen Euro. Insgesamt wurden rund 114 000 Anträge bewilligt und die Förderungen eben rasch – je nach Unterstützungsinstrument dauerte es zwischen fünf und 25 Tagen – ausbezahlt. Ziel war die Abfederung von coronabedingten Einnahmenausfällen.

Der Rechnungshof hat sich diese gesamten Förderthemen angeschaut, damit wir Lehren für die Zukunft ziehen können, und wir haben da einige Defizite identifiziert, die sich auch auf künftige Förderabwicklungen beziehen können.

Zunächst geht es um das Thema der unzureichenden Datenlage. Gerade im Kunst- und Kulturbereich ist es für uns natürlich sehr schwierig, festzustellen, wer tatsächlich künstlerisch tätig ist oder wer nur unterstützend tätig ist. Dementsprechend ist es auch schwierig, festzustellen, sozusagen wie viele Personen mit den Beihilfen und Förderungen erreicht wurden und wie hoch der durchschnittliche Förderbetrag war.

Es gab im Kulturressort schon vor der Prüfung Überlegungen zur Verbesserung der Datenlage, und man arbeitete an einem Satellitenkonto. Es wurde uns auch im Ausschuss gesagt, dass daran gearbeitet wird, und das anerkennen wir auch.

Der zweite Punkt ist das Thema der Mehrfachförderungen. Diese Mehrfach­för­derungen zwischen den Unterstützungsinstrumenten waren ja zulässige Mehrfachförderungen, das waren Mehrfachförderungen, weil es unterschied­liche Anrechnungsmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Fonds gegeben hat.

Der dritte Punkt ist – das ist uns ganz wichtig –: Wann immer rasch ausgezahlt wird, braucht man gute nachgelagerte Kontrollkonzepte. Das haben wir im Prüfzeitraum noch nicht festgestellt. Mittlerweile hat die Staatssekretärin auch gesagt, dass diese Kontrollschritte da eben gesetzt werden.

Daher: Wichtig für die Zukunft beim Thema Förderungen durch unterschiedliche Stellen wird es sein, einheitliche Anrechnungsregelungen zu schaffen und Mehrfachförderungen auszuschließen. (Beifall bei der SPÖ.) Das gilt auch pro futuro. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Zanger.)

9.27