13.40

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei dieser Novellierung um den Angehörigenbonus, das hat ja Kollegin Nussbaum sehr ausführlich ausgeführt. Dieser Angehörigenbonus, der von dieser Bundesregierung entsprechend umgesetzt wurde, ist eine gute Einrichtung.

Es sind auch viele Dinge im Bereich Pflege angesprochen worden. – Ja, wir haben schon viele Schritte mit der Pflegereform umgesetzt und wir haben im Zuge der Budgetverhandlungen auch schon die Gelegenheit gehabt, weitere Schritte bezüglich Pflegefonds, Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung, auch die Ausbildung im Pflegebereich betreffend vorzunehmen. Also da werden viele Maßnahmen gesetzt.

Aktuell geht es hier – und das wurde auch angesprochen – um legistische Klarstellungen zu den Meldeangelegenheiten und vor allem auch um die Regelung im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, die den Rechtsweg für den Angehörigenbonus umfasst. Warum man dem nicht zustimmen kann, wenn man in einem Gesetz Präzisierungen vornimmt, die gerechtfertigt und notwendig sind, erschließt sich uns nicht. Das ist einfach notwendig – und darum gibt es diese Novellierung. Sie bringt aber keine inhaltlichen Änderungen, sondern dient lediglich einer legistischen Korrektur. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.41

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Mag. Christian Ragger. – Bitte, Herr Abgeordneter.