13.56

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe mir gestern die Reden der Abgeordneten vom 3. Juli 1981 sehr intensiv durchgelesen, denn an diesem Tag wurde das Nachtschwerarbeitsgesetz im Hohen Haus diskutiert. Es waren in diesem Haus drei Parteien: die SPÖ, die ÖVP und die Freiheitliche Partei, die in ihren Reden darum gerittert haben, wer dieses Gesetz erfunden hat, wer es eingebracht hat, denn es ist notwendig, für die Menschen, die in der Nacht arbeiten und dabei auch noch Schwerarbeit leisten, etwas zu tun. Das ist auch vollkommen richtig. Dieses Gesetz haben wir schon viele Jahrzehnte und man kann damit Menschen, die diese intensive, schwere Tätigkeit wirklich lange machen, vorzeitig in Pension gehen lassen, ohne dass sie irgendwelche Nachteile dadurch haben.

Jetzt zu Kollegen Loacker, weil er die Kosten so bekrittelt hat: Es gibt viele Kollegen, und ich kenne auch viele, die 19 Jahre lang Nachtschwerarbeit machen, aber das Reglement mit der Dauer von 20 Jahren der Lebensarbeitszeit nicht erfüllen, weil sie dann den Job wechseln, und diese Regelungen des Nachtschwerarbeitsgesetzes dann nicht in Anspruch nehmen können, obwohl zum Beispiel 19 Jahre Beiträge eingezahlt wurden. Ich kenne viele Kollegen, die diese Art der Tätigkeit nur 14 Jahre – das ist die zweite Regelung in diesem Gesetz –ausgeübt haben, 14 Jahre lang wurden Beiträge einbezahlt, aber sie können diese Bestimmungen nicht in Anspruch nehmen, weil sie die 15 Jahre nicht erfüllen. Ich denke, auch da haben wir eine Senkung der Kosten drinnen.

Gleichzeitig wissen wir auch, dass es Unternehmen gibt, die versuchen, das Reglement der Nachtschwerarbeit zu umgehen, wenn eine Verteuerung kommt. Wir haben zum Beispiel viele Fälle erlebt, bei denen es um Lärm geht: Dazu gibt es einen Passus, dass Menschen Nachtschwerarbeit verrichten, wenn der Pegel bei über 85 dB liegt. Es gibt Unternehmen, die dann versuchen, den Pegel auf 84,9 dB herabzusenken, damit sie sich die Beiträge ersparen.

Ich denke, die Variante, die wir jetzt gewählt haben – dass wir diese Beiträge für die Unternehmen nicht erhöhen –, dient den Arbeitnehmern genauso wie den Arbeitgebern, da auch viele im öffentlichen Dienst arbeiten – denken wir an die Krankenschwestern, die OP-Schwestern, die vom Nachtschwerarbeitsgesetz umfasst sind. Es fallen viele in das Gesetz hinein, denen wirklich damit geholfen ist, dass es das gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend muss ich auch sagen, dass es notwendig wäre, über eine Novellierung dieses Gesetzes nachzudenken, denn viele Erschwernisse haben sich ja im Zeitraum dieser 40 Jahre verändert, und da sollte man schauen, dieses auf einen neueren, moderneren Stand zu bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.59

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte, Frau Abgeordnete.