14.04

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, Herr Präsident, vor allem auch für die zeitliche Überbrückung! Jetzt habe ich ja fast eine Schnelligkeit wie unsere Einsatzkräfte gebraucht. – Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gar nicht verheimlichen, dass ich momentan eine sehr große Freude habe, weil mich dieses Gesetz, das jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, in den letzten Wochen und Monaten doch sehr, sehr intensiv beschäftigt hat und wir auch schon eine intensive Beratung im Innenausschuss hatten, und es ja derzeit so aussieht, dass wir hier ein Einvernehmen zwischen allen Parlamentsparteien herstellen können.

Ich halte das auch für wichtig, weil es in unserem Rettungs- und Zivilschutz­organisationen-Unterstützungsgesetz darum geht, genau diese Strukturen zu stärken.

Es freut mich sehr, dass ich auch Vertreter der Einsatzorganisationen hier heute bei uns im Hohen Haus begrüßen darf: Es ist das Rote Kreuz da, es ist der Arbeiter-Samariter-Bund da, es sind die Malteser da, es sind die Johanniter da, und es sind auch unsere Sonderrettungsdienste da, und das war uns ein besonderes Anliegen – die Sonderrettungsdienste: die Bergrettung, die Höhlen­rettung und die Wasserrettung. Ich darf die Damen und Herren, die heute zu uns gekommen sind, auch herzlich begrüßen. Ich glaube, sie verdienen sich durchaus auch einmal einen Applaus. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)

Es ist insofern bemerkenswert, weil wir wissen, dass wir uns bei den Heraus­forderungen, die wir in unserer Republik haben, und natürlich auch bei Naturkatastrophen, die auf uns – vielleicht sogar in einem erhöhten Ausmaß – in der Zukunft zukommen werden, Gott sei Dank auf euch, auf Sie verlassen können. Das ist enorm wichtig und wertvoll. Das sind besonders auch unsere Sonderrettungsdienste – ich habe es schon gesagt: Bergrettung, Höhlen­rettung, Wasserrettung – und die Einsatzorganisationen, die ausschließ­lich ehrenamtlich und freiwillig organisiert sind. Die meisten unserer Rettungsdienst­träger machen das ja in einer Mischform, weil es dort natürlich auch gut ausgebildete hauptberufliche Mitarbeiter braucht.

Und das möchte ich schon einleitend auch feststellen: Wir können in unserer Republik schon stolz darauf sein, dass wir eines der besten Systeme haben, wenn es um die notfallmedizinische Versorgung unserer Bevölkerung geht, wenn es darum geht, im Katastrophenfall für unsere Bevölkerung da zu sein. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Maurer und Stögmüller.– Da darf man wirklich applaudieren.

Die Genese des Gesetzes hat in etwa vor zwei Jahren begonnen, als wir uns dazu entschlossen haben, unsere Feuerwehren zu unterstützen. Diese möchte ich schon auch erwähnen: Unsere Feuerwehren sind natürlich auch ein Leuchtturm in der Ehrenamtlichkeit, und wir haben unseren Feuerwehren 20 Millionen Euro zusätzlich aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Dann kamen – natürlich berechtigt – die anderen Rettungsdienste und haben gesagt: Na ja, da gibt es aber auch noch andere Organisationen.

Wir haben uns dann auf den Weg gemacht, ein, glaube ich, wirklich sehr gutes Gesetz auf den Weg zu bringen. Es war notwendig, zwischen den Einsatz­organisationen einen Verteilungsschlüssel zu finden, und dieser wurde dann im Einvernehmen gemacht. Ich bedanke mich sehr dafür, für diese gemeinsame Stellungnahme, in der alle sieben Rettungsdienstträger gesagt haben: Ja, das ist ein Verteilungsschlüssel, den wir mittragen können. – Wir alle gemeinsam wissen, wenn es um Verteilungssituationen geht, dann ist das halt immer auch eine Herausforderung.

Ein Punkt, den ich ganz explizit noch anführen möchte, ist folgender – und das war mir lange Zeit auch nicht bewusst –: Wir adressieren jetzt mit diesem Gesetz alle Einsatzorganisationen, die auf der Länderebene zum Katastrophenschutz verpflichtet werden können.

Das muss man ganz ehrlich sagen: Wir haben auf der einen Seite Organisationen, die ehrenamtlich, freiwillig agieren, aber wenn es zum Einsatz kommt, dann ist eigentlich Schluss mit der Freiwilligkeit, dann gibt es sogar einen gesetzlichen Auftrag. Dafür möchte ich mich explizit bedanken, weil natürlich diese Krisen­situationen auch Strukturen brauchen, mit denen wir schlagkräftig sind.

Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, mich beim Herrn Bundesminister zu bedanken. Er hat diese Idee sehr stark mitgetragen, vor allem auch die Idee, das Ehrenamt und die Freiwilligkeit mit diesem Gesetz zu unterstützen. Es geht ja darum, dass wir nicht den laufenden Betrieb finanzieren, das passiert über die Länder, es geht darum, dass wir die Resilienz der Einsatzorganisationen stärken, dass wir uns noch besser auf Krisensituationen in der Zukunft vorbereiten.

Ich darf da wirklich dir, Herr Bundesminister, herzlich dafür danken – vor allem auch dafür, die Ehrenamtlichkeit, die Freiwilligkeit hervorzustreichen, weil das, glaube ich, schon auch in der Grunderzählung enorm wichtig ist. Wir brauchen auch zukünftig in unserer Republik – vielleicht noch viel mehr als momentan – das Engagement, die Eigenverantwortung, die Dinge auch selber in die Hand zu nehmen und nicht nur darauf zu warten, was staatliche Einrichtungen machen.

Ich halte das in der Grundausrichtung der Republik für unglaublich wichtig. Ihr seid da Vorbild für dieses Denken, für dieses Handeln, die Dinge eigen­ver­antwortlich in die Hand zu nehmen! Ich darf mich sehr herzlich dafür bedanken, dass das jetzt gelungen ist! Und ja, ich freue mich sehr, wenn es wirklich gelingt, dass alle Fraktionen diesem Gesetz zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.08

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Klaus Köchl. – Bitte, Herr Abgeordneter.