14.23

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ein herzliches Willkommen den Einsatzorganisationen, Rettungs­organi­sationen! Dieses Jahr 2023 war wie auch die vorangegangenen Jahre sowohl in Österreich als auch in der Welt ereignisreich, wenn nicht sogar heraus­fordernd.

Angesichts dieser Ereignisse und Entwicklungen müssen wir uns bewusst machen, dass ein Leben in Frieden, Freiheit und Sicherheit keine Selbstverständ­lichkeit ist. Ich bin dankbar, dass wir trotz aller Herausforderungen nach wie vor ein Leben führen können, das vielen anderen Menschen in der Welt nicht vergönnt ist. Wir können auch stolz darauf sein, dass wir eine starke Zivilgesell­schaft haben – Menschen, die sich in vielen Lebensbereichen, in Vereinen und oft ehrenamtlich engagieren und damit den Kitt unserer Gesellschaft darstellen.

26 Prozent der österreichischen Bevölkerung leisten Freiwilligenarbeit. Schaut man sich das Ranking der Ehrenamtsbereiche an, so stehen bereits an zweiter Stelle Katastrophenhilfe und Rettungsdienst.

Wir diskutieren das Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz, ein Gesetz, das die Krisenvorsorge in Österreich stärkt, das jene Organisationen finanziell stärkt, die im Katastrophenfall herangezogen werden, und das nicht zuletzt unseren großen Dank für den bedeutsamen Einsatz, den haupt- und ehren­amtliche Mitglieder tagtäglich leisten, ausdrückt. Mit diesem Gesetz stellen wir sicher, dass 22 Millionen Euro jährlich an die österreichweit und in den Bundesländern zur Katastrophenhilfe verpflichteten Einsatzorganisationen sowie an den Zivilschutz gehen, um im Katastrophenfall bestmöglich gerüstet zu sein und Resilienz zu stärken – das kann der Ankauf von Notunterkünften sein, der Ausbau von Lagern für Notfallverpflegung, Feldküchen, Wasseraufbereit­ungs­anlagen, die Sicherstellung von medizinischer, psychosozialer Betreuungs­leistung, von Fahrzeugen, Gerätschaften und Ausrüstungen.

Erwähnenswert ist, dass zum einen bei der Gesetzwerdung sehr eng mit den Rettungsorganisationen zusammengearbeitet wurde und beispielsweise der Verteilungsschlüssel, wie die Mittel an die Organisationen verteilt werden, auf deren Vorschlag basiert: 18 Millionen Euro an die Länderorganisationen anhand von Umsatzzahlen, Zahlen zu freiwilligen Ehrenamtlichen und deren Einsatzzahlen, 2 Millionen Euro an deren Dachorganisationen und 2 Mil­lionen Euro an den Österreichischen Zivilschutzverband.

An dieser Stelle ebenfalls ein herzlicher Dank an die Zivilschutzorganisationen, die einen wertvollen Beitrag in der Aufklärung, Prävention und Information der Bevölkerung leisten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Lindner.)

Zum anderen möchte ich erwähnen, dass wir mit diesem Gesetz auch die Interoperabilität aller finanzierten Geräte, Ausrüstungen und vielem mehr voraussetzen. Eine Katastrophe macht selten Halt vor Bundesländergrenzen, umso mehr ist es unsere Zielsetzung, die Zusammenarbeit über Bundesländer­grenzen hinaus in den Fokus zu rücken.

Das Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz reiht sich in einen Maßnahmenmix ein, um das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen und zu stärken. Neben diesem Gesetz haben wir bereits das Freiwilligengesetz im Sommer 2023 beschlossen, wir haben im vergangenen Jahr, im Sommer 2022, das Katastrophenfondsgesetz für die Feuerwehren beschlossen und wir werden im kommenden Dezember auch das Gemeinnützig­keitsreformgesetz auf den Weg bringen, weil es uns wichtig ist, das Ehren­amt in Österreich zu stärken und all jenen Danke zu sagen, die tagtäglich im Einsatz sind. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Köchl.)

14.27

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mario Lindner. – Bitte, Herr Abgeordneter.