14.46

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer und Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Seit es die Zweite Republik gibt, seit Beginn, seit den Vierziger-, Fünfzigerjahren, gibt es Jahr für Jahr Menschen, die nach Österreich flüchten.

Mein Kollege Herr Lausch hat es gerade angesprochen: Die höchste Zahl an geflüchteten Menschen, die in Österreich Zuflucht gesucht haben, gab es 1956 mit über 170 000 Menschen aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Das Jahr mit der geringsten Zahl war übrigens am Beginn der Siebzigerjahre mit etwa 1 500. Dann hat sich das in den Jahren darauf wieder kontinuierlich gestei­gert, je nach Krisen in der unmittelbaren Umgebung gab es erhöhte Zahlen von Flüchtlingen, die in Österreich Zuflucht gesucht haben.

Im Jahr 2004 hat dann der Bund mit den Ländern eine sogenannte 15a-Vereinbarung abgeschlossen und damit vereinbart, dass die Unterbringung, die Verpflegung und auch die Krankenversicherung zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. Das soll heißen, dass in der Zeit der Grundversorgung, also des Status, in dem Asylwerber im Verfahren sind, die Länder für die Unterbringung und Verpflegung zuständig sein sollen. Es wurde auch vereinbart, dass es dazu eine Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern geben soll.

Das hat in den letzten Jahren auch prinzipiell gut funktioniert. In den Jahren, in denen es hohe Antragszahlen im Bereich des Asylwesens gegeben hat, hat es immer wieder Engpässe gegeben, und ganz besonders herausfordernd war natürlich das Vorjahr. Warum? – Weil zu den Asylsuchenden aus verschiedens­ten Regionen der Welt mit dem Ukrainekrieg eine neue Gruppe dazugekommen ist, die auch Unterkunft und Verpflegung benötigt hat. Der Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine hatte zur Folge, dass über 80 000 Menschen in Österreich Zuflucht gesucht und gefunden haben. Dadurch sind die Zahlen von Personen in der Grundversorgung sehr hoch.

Im heurigen Jahr war es so: Mit Beginn des Jahres waren 93 000 Menschen in der Grundversorgung. Das ist jetzt bis Oktober kontinuierlich zurückgegangen. Etwa 80 000 sind es nach wie vor, davon 44 000 Menschen aus der Ukraine, etwa 18 000 Asylwerber, die im Verfahren sind, und dazu noch etwa 10 000 Men­schen, die als subsidiär Schutzberechtigte eingestuft sind.

Aufgrund dieser veränderten Verhältnisse und aufgrund der Inflation, die natürlich auch bei den Quartiergebern zu Buche schlägt – es gibt ja öffentliche Quartiere, organisierte Quartiere, aber auch viele private Quartiergeberinnen und Quartiergeber –, war jetzt die Frage, wie das finanziert werden kann. Wir hatten ja in der ursprünglichen Vereinbarung Tageshöchstsätze, die von den Bundesländern anzuwenden sind, und es hat sich im letzten Jahr gezeigt, dass aufgrund der genannten Faktoren ein Nachbesserungsbedarf besteht.

Der Herr Bundesminister hat sich darüber verständigt, dass wir jetzt einen Versuch der Realkostenverrechnung mit jenem Bundesland starten, das am meisten Menschen in der Unterbringung hat, nämlich mit Wien. Dazu dient diese heutige 15a-Vereinbarung.

Ich denke, es ist schon unsere Pflicht, die Grundversorgung, wenn Menschen bei uns sind, so sicherzustellen, dass sie menschenwürdig untergebracht werden können, dass sie eine Verpflegung erhalten. Ich glaube, das ist das Mindeste, das wir bieten sollten.

Es ist auch gut und richtig, dass wir uns an den realen Kosten orientieren, dass diese Vereinbarung mit Wien jetzt umgesetzt wird, teilweise auch rück­wirkend gelebt werden soll, damit jeder – der Bund und die Länder –, quasi gleichmäßig ihre finanziellen Aufgaben erfüllen.

Das ändert übrigens überhaupt nichts daran, dass wir uns nach wie vor stark dafür einsetzen, dass die illegale Migration zurückgedrängt wird. In den Budgetreden haben wir schon darauf hingewiesen, dass unserem Herrn Bundesminister Karner gemeinsam mit unserem Bundeskanzler da vieles gelungen ist. Die Asylzahlen sind ja wieder stark rückläufig, man sieht das auch an der Summe der in der Grundversorgung befindlichen Asylwerber.

Das war harte Knochenarbeit in den letzten Monaten, mit vielen verschiedenen Maßnahmen. In der Budgetdebatte habe ich schon die Maßnahme erwähnt, dass die Visafreiheit in Serbien hinsichtlich Indien und Tunesien beendet wurde und schon dadurch viele Asylwerber nicht mehr zu uns kommen. Es sind viele Maßnahmen, die langsam auch greifen.

Trotzdem ist es das Gebot der Stunde, die Grundversorgung sicherzustellen und das Ganze auf ein Realkostenmodell zu stellen. Dazu bekennen wir uns und dazu gibt es eben diese 15a-Vereinbarung mit der Stadt Wien. Diese steht jetzt eben zur Beschlussfassung an, und ich würde wirklich darum bitten, dass wir hier gemeinsam zustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.51

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte, Herr Abgeordneter.