15.33

Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich habe wirklich die große Freude und Genugtuung, über die Reform des Nationalfonds, der seit über 25 Jahren hervorragende Arbeit leistet, zu berichten. Tatsache ist, dass es immer weniger Überlebende gibt, auch Großprojekte abgeschlossen sind und es jetzt darum ging, den Nationalfonds für die Zukunft auszurichten. Wir haben schon vor mehreren Jahren, auch auf Initiative des Herrn Nationalratspräsidenten, damit begonnen, das unter Einbin­dung aller Fraktionen, der Entscheidungsträger aus dem Kuratorium und so weiter zu diskutieren.

Was sind die Eckpunkte in aller Kürze? – Der erste ist eine Unterstützung der Gedenkdiener, die den Gedenkdienst im Ausland leisten, was ein tolles Projekt ist, bei dem wir aber immer vor der Herausforderung standen, dass die Entschädigung, die die Gedenkdiener bekommen, bei Weitem nicht ausreicht, dass sie in Städten wie London, New York ihren Dienst verrichten können. Das heißt, in Zukunft wird es vom Nationalfonds eine zusätzliche individuelle Unterstützung geben. Das wird den Gedenkdienst sichtbarer machen und auch an den Nationalfonds anbinden, was diesem wirklich auch sehr guttut.

Der nächste Punkt ist ein sehr umfassendes Schüler- und Jugendaustausch­programm, das wir ins Leben rufen; das gibt es zum Beispiel in Deutschland schon seit Jahrzehnten sehr erfolgreich. Das ist eigentlich auch die beste Möglichkeit zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus, auch der Bekämpfung des Antisemitismus und von Vorurteilen – jetzt mehr denn je.

Dann haben wir auch eine Erweiterung des Komitees des Nationalfonds vorge­sehen, das ja die eingereichten Projekte und Anträge im Nationalfonds prüft. Die Projekte und die Umsetzung werden immer komplexer, und da geht es jetzt um eine zeitgemäße wissenschaftliche Prüfung der Projekte. Meine Kollegin Eva Blimlinger wird darüber in ihrer Wortmeldung vielleicht auch noch ein bisschen mehr erzählen.

Wichtig war uns auch, dass wir mit einem Zweiervorstand und daher einem Vieraugenprinzip eine zeitgemäße Führungsstruktur im Nationalfonds eingeführt haben, was auch den Richtlinien für die Public Corporate Governance entspricht, und daher setzen wir das um. Die Besetzung des zweiten Vorstandes wird sehr transparent durchgeführt; die Bestellung erfolgt dann im Haupt­ausschuss.

Außerdem geht es darum, den Archivbestand besser zu nutzen, eine jährliche Konferenz zu machen und auch eine Plattform zu bieten, auf der ein Austausch mit allen Institutionen stattfinden kann, die mit der Gedenkarbeit befasst sind.

Ich denke, es ist ein großer Wurf gelungen. Ich glaube, wir haben da in diesen drei Jahren sehr viel Zeit und Energie investiert. Ich möchte mich wirklich bei allen Parteien, die hier im Parlament vertreten sind, sehr bedanken. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass nicht nur alle zustimmen, sondern letztlich haben sich auch alle aktiv an diesem Prozess beteiligt – ein Dankeschön dafür!

Ich möchte aber doch auch allen voran dem Herrn Nationalratspräsidenten für seine Initiative, für sein Engagement in dieser Sache danken. Ich glaube, dass es schon auch einmal ganz wichtig ist, gerade auch in diesen Tagen dir dafür Dank und Anerkennung auszusprechen, lieber Herr Präsident. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte aber darüber hinaus nicht versäumen, auch den befassten Klub­refe­renten in allen Klubs zu danken, die da sehr, sehr viel Arbeit beigetragen haben, auch den Mitarbeitern im Büro des Nationalratspräsidenten und last but not least – weil die oft sozusagen im Hintergrund arbeiten und gar nicht gewürdigt werden – den Mitarbeitern des RLW, des Rechts-, Legislativ- und Wissen­schaftlichen Dienstes der Parlamentsdirektion, die da auch immer ganz wichtige Tipps geben und ein Auge darauf gehabt haben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stögmüller.)

Und jetzt komme ich zum formalen Ende: Ich bringe den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Martin Engelberg, Sabine Schatz, Mag. Eva Blimlinger, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen ein und erlaube mir, diesen in den Grundzügen zu erläutern. Darin geht es noch einmal um die Behebung redaktioneller Versehen, darüber hinaus wird jetzt auch die Opfergruppe der Roma und Sinti in dem Antrag ausdrücklich erwähnt. Außerdem wurden die Mittel für den Friedhofsfonds von 1 Million Euro jetzt auf 1,2 Millionen Euro erhöht.

Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.38

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Martin Engelberg, Sabine Schatz, Eva Blimlinger, Nikolaus Scherak,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3537/A der Abgeordneten Martin Engelberg, Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und das Bundesgesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich geändert werden (2301 d.B.) – TOP 23

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Z 1 lautet § 2 Abs. 4 Z 4:

„4. im Wege bestehender Institutionen die Durchführung von Projekten, die es Schülern und Lehrlingen ermöglichen, die Lebenssituation der Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus, wie z.B. Roma und Sinti, näherzubringen.“

2. In Artikel 1 Z 2 wird in § 2 Abs. 6 die Wendung „wieder-kehrenden“ durch das Wort „wiederkehrenden“ ersetzt.

3. In Artikel 1 Z 4 lautet § 2a Abs. 1 Z 7 lit. e:

„e) die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen und Einrichtungen, die im Bereich der Erforschung des und der Verbreitung von Wissen um den Nationalsozialismus, seine Nachgeschichte und Folgen und das Schicksal seiner Opfer sowie der Wahrung des Andenkens an die Opfer und diesbezüglicher Präventionsarbeit tätig sind, sowie mit Einrichtungen des primären, sekundären und tertiären Bildungsbereiches;“

4. In Artikel 1 Z 6 wird in § 2a Abs. 7 die Wortfolge „alle im Bundesgebiet tätigen Organisationen und Einrichtungen“ durch die Wortfolge „jedenfalls alle im Bundes­gebiet tätigen Organisationen und Einrichtungen“ ersetzt.

5. (Verfassungsbestimmung) In Artikel 1 Z 12 lautet § 5 Abs. 2:

„(2) Das Komitee legt seine Geschäftsordnung fest, die insbesondere die Einberufung, den Ablauf, die mögliche Teilnahme Dritter und die Protokollierung von Sitzungen, die Möglichkeit, Sitzungen als Telefon- oder Videokonferenz abzuhalten sowie die Möglichkeit der Stimmrechtsübertragung zu regeln hat. Das Komitee ist in Anwesen­heit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig und entscheidet mit Zweidrittelmehrheit; eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig.“

6. (Verfassungsbestimmung) In Artikel 1 Z 12 lautet § 5 Abs. 3 zweiter Satz:

„Es nimmt alle auf der seitens des Fonds eingerichteten Internetplattform eingebrachten Anträge auf Unterstützung entgegen und legt sie nach Prüfung derselben dem Kuratorium vor.“

7. In Artikel 1 Z 13 lautet § 6 Abs. 4 zweiter Satz:

„Mitglieder des Vorstandes dürfen eine dieser Funktionen auch in den letzten vier Jahren nicht ausgeübt haben.“

8. In Artikel 1 Z 13 wird in § 6 Abs. 5 die Wendung „Unter-nehmer“ durch das Wort „Unternehmer“ ersetzt.

9. In Artikel 1 Z 15 wird in § 8 Abs. 7 die Wendung „; § 3 Abs. 1;“ durch die Wendung „, § 3 Abs. 1,“ ersetzt.

10. Artikel 2 Z 1 lautet:

„1. § 2 Abs. 1 erster Satz lautet:

„Der Bund wendet dem Fonds zur Durchführung seiner Aufgaben jährlich einen Betrag in Höhe von 1,2 Millionen Euro zu.““

11. In Artikel 2 Z 5 wird in § 7 die Wendung „§ 2 Abs. 1“ durch die Wendung „§ 2 Abs. 1 erster Satz“ ersetzt.

Begründung:

Zu Z 1: Durch die beispielsweise Nennung einer Opfergruppe im Gesetz soll im Zusammenhang mit sogenannten „Outreach-Programmen“ das Ziel dieser Bestimmung klarer zum Ausdruck kommen; ebenso soll eine Gleichbehandlung aller Opfergruppen damit sichergestellt sein.

Zu Z 2, 3, 7, 8, 9 und 11: Es handelt sich um legistische Anpassungen.

Zu Z 4: Mit dieser Änderung soll klargestellt werden, dass die Teilnahme an der jährlichen Konferenz des Nationalfonds jedenfalls allen im Bundesgebiet tätigen Organisationen und Einrichtungen offensteht, dass darüber hinaus aber auch Organisation und Einrichtungen aus dem Ausland daran teilnehmen können.

Zu Z 5: Das Komitee legt eine Geschäftsordnung fest, die insbesondere die Einberufung, den Ablauf, die mögliche Teilnahme Dritter, die Protokollierung von Sitzungen, die Möglichkeit, Sitzungen als Telefon- oder Videokonferenz abzuhalten, sowie die Möglichkeit der Stimmrechtsübertragung zu regeln hat. Beschlüsse sollen vom Komitee nur dann gefasst werden können, wenn zumindest die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Ein gültiger Beschluss setzt die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder voraus, wobei eine Stimmenthaltung nicht vorgesehen ist.

Zu Z 6: Um einen möglichen Widerspruch zwischen dem ersten und dem zweiten Satz dieser Bestimmung auszuschließen, soll die Verpflichtung des Komitees, alle eingebrachten Anträge dem Kuratorium vorzulegen, unmissverständlich formuliert werden.

Zu Z 10: Die Erhöhung der jährlichen Fördersumme trägt dem Umstand Rechnung, dass im Zuge der Sanierung von jüdischen Friedhöfen Umsatzsteuer zu leisten ist.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Leichtfried. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.