15.44

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht ein kurzer Hinweis: Es ist schon eine schöne Geschichte, dass wir im Rahmen des Nationalfonds keine Minister oder Ministerinnen, Staatssekretäre oder Staatssekretärinnen begrüßen – es ist unser Fonds. Es ist unser Nationalfonds, den wir 1995 hier im Parlament gegründet haben.

Auch damals war es der letzte Tagesordnungspunkt, aber damals waren nicht alle Parteien dabei, um zuzustimmen. Umso mehr freue ich mich, dass das diesmal gelungen ist. Es ist vielleicht etwas holprig gewesen, aber umso besser, wenn wir dann zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen.

Vielleicht nur als Erinnerung an 1995: Die Gründung des Nationalfonds stand letztlich im Zusammenhang mit dem sogenannten Döllersheimer Ländchen. Das ist jenes Gebiet am Truppenübungsplatz Allentsteig, bei dem es auch um Entschädigungen ging. Man hat das dann in den Nationalfonds integriert, und letztlich war die Idee des Nationalfonds, dass man damit, mit einer letzten Gestezahlung, dieses Thema abschließt. Mitnichten, kann ich nur sagen, denn ab 1997/1998 ist es mit Klagen losgegangen, und zum Nationalfonds sind durch zusätzliche Fonds wie den Entschädigungsfonds et cetera wirklich große Aufgaben hinzugekommen.

Nun sind wir in der Situation – Martin Engelberg hat das schon gesagt –, dass diese ursprünglichen Aufgaben, nämlich die Gestezahlung an überlebende Opfer des Nationalsozialismus, immer mehr in den Hintergrund rücken und daher die Zukunft des für Österreich so wichtigen Nationalfonds abzusichern ist. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Engelberg.) Da geht es im Wesentlichen darum, neue Projekte oder Projekte, die ohnehin schon im Ansatz da sind, besonders zu unterstützen.

Was uns wirklich ein besonderes Anliegen war, ist – das haben wir jetzt endlich im Gesetz und das ist wirklich ein Meilenstein für die Sintize und Romnia –, endlich ein Mahnmal für diese so lange vergessene Opfergruppe zu bekommen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Engelberg und Steinacker.)

Seit Jahren gibt es Diskussionen, auch Kämpfe, alles Mögliche drum herum, umso notwendiger ist es, dieses Mahnmal, dieses Denkmal zu errichten. Wir werden in Zukunft auch, vergleichbar mit dem Friedhofsfonds, den wir ja auch ein bisschen verändert haben, indem nur mehr ein Viertel von der Kultusge­meinde zu zahlen ist, betreffend die Gräber der Romnia und Sintize in den Fällen unterstützen, in denen es keine Nachkommen gibt, weil diese zum Beispiel in Auschwitz ermordet worden sind. Es ist also wirklich ein Meilenstein, der da gesetzt wurde.

Lassen Sie mich am Ende noch einen Punkt erwähnen, denn das führt mich zu meinem Abänderungsantrag: Es wird auch eine Novelle des Kunstrückgabe­gesetzes geben, mit der es möglich wird, Einsicht in die Akten, Einsicht in die Personendaten im Nationalfonds zu nehmen, um die Rückgabe von Kunst­werken an die Erben und Erbinnen zu erleichtern.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Martin Engelberg, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über die Rückgabe von Kunstgegenständen und sonstigem beweglichem Kulturgut aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und aus dem sonstigen Bundeseigentum (Kunstrückgabe­ge­setz) (2302 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der dem Bericht und Antrag (2302 d.B.) angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Der Titel vor und nach der Promulgationsklausel lautet jeweils:

„Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegen­ständen und sonstigem beweglichem Kulturgut aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und aus dem sonstigen Bundeseigentum (Kunstrückgabegesetz – KRG) geändert wird“

Begründung:

Ein redaktionelles Versehen wird behoben.

*****

Im Übrigen bin ich der Meinung: Bring them home now! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.49

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte sehr.