Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Ich darf mich als Vorsitzender des Kuratoriums und auch des Nationalfonds ganz herzlich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, dass wir dieses Gesetz mit einem gemeinsamen Beschluss verabschieden können. Es ist so wichtig für die Arbeit des Nationalfonds, dass alle hinter dieser für Österreich doch so entscheidenden Arbeit des Nationalfonds stehen und wir damit nach außen auch ein wirklich geeintes und ein einigendes Zeichen des österreichi­schen Nationalrates geben. – Herzlichen Dank.

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Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen werde.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und das Bundes­gesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich geändert werden, in 2301 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Engelberg, Schatz, Blimlinger, Scherak, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Zahl der Abgeordneten fest. – Das ist der Fall.

Die Abgeordneten Engelberg, Schatz, Blimlinger, Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 und 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer auch dafür die Zustimmung gibt, soll das bitte mittels Zeichen tun. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung erteilt, den darf ich um ein Zeichen bitten. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Entwurf betreffend Kunstrückgabegesetz in 2302 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Engelberg, Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen wiederum einen Abänderungseintrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Abänderungsantrag der Kollegen Engelberg, Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Titel:

Wer dafür ist, den darf ich um ein entsprechendes Zeichen bitten. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer ist dafür? – Auch dafür ist die einstimmige Zustimmung gegeben.

Auch in dritter Lesung darf ich um ein Zeichen bitten. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen. – Vielen, vielen herzlichen Dank.

Die Tagesordnung ist erschöpft.