10.42

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf zu Beginn die 6. Klasse des Amerlinggymnasiums in Wien herzlichst im Parlament begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Österreichs Verwaltung darf nicht an Qualität einbüßen. Ein angemessenes Gehalt ist wichtig. Daher wird die SPÖ dem vorliegenden Antrag auf Gehaltserhöhungen für den öffentlichen Dienst zustimmen. Es ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung seiner Leistungen.

Gerade in Krisenzeiten hat sich gezeigt, wie gut die österreichische Verwaltung funktioniert. Sie arbeitet kompetent und ist loyal gegenüber der Bevölkerung. All diejenigen, die tagtäglich ihre Leistung für unser Land erbringen, verdienen es, dass sie keine Reallohnverluste erleiden – Reallohnverluste, weil die schwarz-grüne Bundesregierung nicht in der Lage war, die Teuerungswelle zu verhindern. Insofern ist es positiv, dass Regierungsmitglieder und Spitzenpolitiker:innen heuer keine Gehaltserhöhung bekommen, Herr Vizekanzler. Es wäre ja auch absurd, wenn die österreichische Bundesregierung nunmehr mit der höchsten Gehaltsanpassung in Westeuropa belohnt würde, weil sie die höchste Inflation Westeuropas zu verantworten hat. (Abg. Kickl: Ich sehe aber da Pro!)

Ich komme auf die FPÖ zu sprechen, Herr Kickl – weil Sie gerade einen Zwischenruf machen (Abg. Kickl: Ich habe gesehen, das ist eine Pro-Meldung!) –: Dort wo Sie regieren, Herr Kickl, wo Ihre Parteifreunde regieren, stopfen Sie sich die Taschen voll! Bei den Politikerbezügen in den Ländern gönnen Sie sich selbst Gehaltserhöhungen (Abg. Kickl: Wir werden es Ihnen erklären!) und hier herinnen verlangen Sie Nulllohnrunden für alle Politikerinnen und Politiker. Was ist mit denen in den Ländern? Warum, Herr Kickl, setzen Sie sich denn nicht durch gegen Marlene Svazek in Salzburg (Abg. Kickl: Oh, ich hätte so gern einen Landeshauptmann so wie Sie!) oder Haimbuchner in Oberösterreich, Udo Landbauer in Niederösterreich? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Niederösterreich ist ja etwas ganz Besonderes: In Niederösterreich gibt es ein gutes Beispiel. Dort installiert die FPÖ gemeinsam mit der ÖVP völlig unnötig einen dritten hochbezahlten Vorstand (Abg. Kucher: Unglaublich!) beim landeseigenen Energieversorger EVN. Das Muster, Herr Kickl, ist immer dasselbe (Ruf bei der SPÖ: Sehr glaubwürdig!): In der Opposition predigen Sie Wasser, in der Regierung aber kriegt die FPÖ den Hals nicht voll! (Abg. Kickl: Wir werden es Ihnen dann erklären!) – Das sei Ihnen hier gesagt. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abg. Kucher und Abgeordneten der FPÖ.)

Zurück zum öffentlichen Dienst: Herr Vizekanzler, seit Sie für das Ressort zuständig sind, kündigen Sie ein modernes Dienstrecht an, ein Dienstrecht, das die Zukunftsfähigkeit der Bedingungen im öffentlichen Dienst gewährleisten soll. Darauf warten die Bediensteten im öffentlichen Dienst vergeblich. Daher bringe ich folgenden Antrag ein (Abg. Kickl: Seid ihr jetzt pro oder kontra?):

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Öffentlicher Dienst muss zeitgemäß gestaltet sein – sofortige Verhandlungen für eine Frühjahrs-Dienstrechtsnovelle 2024“

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend mit den zuständigen Stellen in Verhandlungen zu treten, um eine Frühjahrs-Dienstrechtsnovelle 2024 zu erarbeiten, die die Zukunftstauglichkeit der Bedingungen im öffentlichen Dienst gewährleistet; dabei sollen jedenfalls folgende Punkte erledigt werden:

1. Pauschalierte Nebengebühren sollen in Zukunft nicht eingestellt werden, wenn die Dienstverhinderung auf Grund von Long-Covid entsteht oder eine vom Dienstgeber genehmigte Abwesenheit (zB Risikopatient*in) vorliegt;

2. Nebengebühren sollen nachgezahlt werden, wenn eine Suspendierung rechtswidrig oder auf Grund einer falschen Anschuldigung erfolgte;

3. Anpassung der Gebührensätze in der Reisegebührenvorschrift an die Inflation und die Teuerungswelle;

4. die Definitivstellung soll durch eine Beeinträchtigung der persönlichen Eignung der Beamtin oder des Beamten nicht gehindert werden, wenn diese Beeinträchtigung auf Grund eines Dienstunfalles eingetreten ist.“

*****

Abschließend bedanke ich mich bei all den Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim und GenossInnen

betreffend Öffentlicher Dienst muss zeitgemäß gestaltet sein – sofortige Verhandlungen für eine Frühjahrs-Dientsrechtsnovelle 2024

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3734/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2023) (2387 d.B.)

Für die sozialdemokratische Parlamentsfraktion ist ein effizienter öffentlicher Dienst eine der tragenden Säulen der Republik Österreich. Es ist daher enttäuschend, dass es in diesem Jahr zu keiner Modernisierung des öffentlichen Dienstes durch die jährlich übliche Dienstrechtsnovelle kommt, obwohl von Seiten der Bediensteten eine Reihe von offenen Punkten und Problemen aufgezeigt wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend mit den zuständigen Stellen in Verhandlungen zu treten, um eine Frühjahrs-Dienstrechtsnovelle 2024 zu erarbeiten, die die Zukunftstauglichkeit der Bedingungen im öffentlichen Dienst gewährleistet; dabei sollen jedenfalls folgende Punkte erledigt werden:

1.         Pauschalierte Nebengebühren sollen in Zukunft nicht eingestellt werden, wenn die Dienstverhinderung auf Grund von Long-Covid entsteht

oder eine vom Dienstgeber genehmigte Abwesenheit (zB Risikopatient*in) vorliegt;

2.         Nebengebühren sollen nachgezahlt werden, wenn eine Suspendierung rechtswidrig oder auf Grund einer falschen Anschuldigung erfolgte;

3.         Anpassung der Gebührensätze in der Reisegebührenvorschrift an die Inflation und die Teuerungswelle;

4.         die Definitivstellung soll durch eine Beeinträchtigung der persönlichen Eignung der Beamtin oder des Beamten nicht gehindert werden, wenn diese Beeinträchtigung auf Grund eines Dienstunfalles eingetreten ist.

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte, Herr Abgeordneter.