10.46

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Kollegin Yildirim, irgendwie kenne ich mich jetzt nicht aus, denn Sie waren ja auch im Verfassungsausschuss, wo gerade zu dem, was Sie jetzt kritisiert haben – nämlich dass die Länder bei dem, was im Bereich der Bundesbezüge vorgesehen ist, nicht miteingeschlossen werden –, von uns ein §-27-GOG-Antrag eingebracht wurde – und der wurde von Ihrer Fraktion wie auch von allen anderen abgelehnt! Wir hätten ja vorgesehen gehabt, dass auch die Länder da in gleicher Weise in die Pflicht genommen werden wie alle Bundespolitiker im Bereich der obersten Organe. (Beifall bei der FPÖ.)

Sich hier herauszustellen, uns mehr oder weniger Unredlichkeit zu unterstellen, aber selbst dabei gewesen zu sein – wohl wissend, dass es ganz anders gewesen ist –, das halte ich für ein starkes Stück. Kehren Sie vor Ihren eigenen Tür, Frau Kollegin! (Abg. Yildirim: ... Sie sich durchsetzen können!)

Betreffend die Dienstrechts-Novelle: Ja, da werden wir natürlich gerne unsere Zustimmung geben. Der Abschluss ist angemessen, wie ich meine, wenngleich aber natürlich wieder so, dass die höher verdienenden Beamtinnen und Beamten – die Hofräte, die Regierungsräte – überproportional gut aussteigen und die unteren Einkommensbezieher gerade einmal mit einer Mindestzuteilung von 192 Euro abgespeist werden. Das ist nicht wertschätzend und auch nicht gerecht.

Hätte man den Antrag der AUF umgesetzt und, wie wir es schon seit Jahren fordern, das Gesamtvolumen auf alle öffentlich Bediensteten einheitlich aufgeteilt, dann wären für jeden Bediensteten rund 460 Euro herausgekommen. Das Kilo Brot, der Liter Milch kostet nämlich für alle gleich viel, für den Herrn Hofrat genau dasselbe wie für den kleinen Inspektor auf der Straße. – Das wäre gerecht, das wäre wertschätzend, das wäre gerade in schwierigen Zeiten, in denen wir uns gerade befinden, der angemessene, der richtige Ansatz.

Weil wir gerade von Wertschätzung reden, darf ich Ihren Fokus auch auf die Einrichtungen und Institutionen des Bundes richten, in denen wir ja ungefähr – nein, nicht ungefähr, sondern genau – 655 Vorstände und Geschäftsführer haben, die, wie der uns vorliegende aktuelle Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2020 zeigt, ein durchschnittliches Einkommen von 220 000 Euro im Jahr haben. – Da bewegen wir uns ungefähr im Bereich des Bezugs eines Ministers, hätte ich jetzt einmal gesagt.

Die Einkommen dieser Personen sind auch nicht gedeckelt, sind auch nicht von der Erhöhung ausgenommen! Da, denke ich mir, hapert es wieder einmal mit der viel gepriesenen Wertschätzung vonseiten dieser Bundesregierung. Da stimmt wieder einmal die Relation nicht, denn da gibt es wieder jene, die es sich gut richten können – die hauptsächlich eh von der Regierung dorthin entsandt worden sind –, während der kleine Beamte, der kleine Bedienstete, der kleine Arbeitnehmer mit kleinen Gehaltserhöhungen abgespeist wird.

So darf ich hier auch einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nulllohnrunde für Staatsmanager“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die – analog zur Nulllohnrunde für Spitzenpolitikern des Bundes – im Jahr 2024 auch eine Nulllohnrunde für jene Manager in Unternehmen und Einrichtungen, die auch nur teilweise im Eigentum des Bundes stehen, vorsieht, deren monatlicher Bezug über jenem eines Nationalratsabgeordneten liegt. Ferner sollen auch jene öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen erfasst sein, die unmittelbar durch den Bürger finanziert werden, wie insbesondere der ORF.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf Sie einladen, diesen Antrag zu unterstützen, denn wenn Sie schon die vielgepriesene Wertschätzung für und die vielgepriesene Rücksicht auf den kleinen Mann einfordern, dann wäre das ein richtiges Zeichen; das geht in die richtige Richtung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

10.50

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Herbert, Lausch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Nulllohnrunde für Staatsmanager

eingebracht in der 243. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3723/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird (2386 d.B.) (TOP 2).

In Zeiten eines beinharten Existenzkampfes vieler Menschen in unserem Land haben diese zu Recht kein Verständnis für die (Selbst-)Erhöhungen von Gehältern für Manager in Unternehmen und Einrichtungen des Bundes mit Einkommen jenseits von 10.000 Euro im Monat. Das diese kommen in Krisenzeiten in den Genuss der Sicherheit der öffentlichen Hand, verdienen jedoch mindestens so gut als wären sie in der Privatwirtschaft tätig.

Nicht als „Bashing“ gegen Manager, sondern als Akt des Anstandes, gilt es in diesem Bereich Verzicht zu leben. Jenen die meinen, eine Nulllohnrunde heuer sei ja nur Symbolpolitik und daher abzulehnen, sei ins Stammbuch geschrieben: Ja, der Verzicht ist tatsächlich ein Symbol. Und zwar ein richtiges und wichtiges in Zeiten wie diesen. Umgekehrt ist auch die Erhöhung von ohnehin sehr hohen Gehältern ein Symbol und ein Signal, das ausgesendet wird. Allerdings genau das falsche.

655 Vorstände und Geschäftsführer

Alle zwei Jahre veröffentlicht der Rechnungshof die Einkommen bei jenen Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die seiner Kontrolle unterliegen. Die im Bericht ausgewiesenen Einkommensdaten werden von den Unternehmen und Einrichtungen selbst gemeldet und vom Rechnungshof analysiert und aufbereitet. Für den jüngsten Bericht wurden betreffend das Jahr 2019 bei 427 Unternehmen und Einrichtungen die Daten zu 1.621 Aufsichtsratsmitgliedern, 681 Mitgliedern von Vorständen beziehungsweise Geschäftsführungen und 240.784 Beschäftigten erhoben. Für das Jahr 2020 wurden bei 426 Unternehmen und Einrichtungen die Daten zu 1.558 Aufsichtsratsmitgliedern, 655 Mitgliedern von Vorständen beziehungsweise Geschäftsführungen und 245.494 Beschäftigten erhoben.1

Durchschnittseinkommen 220.600 Euro

Die durchschnittlichen Einkommen der Mitglieder des Vorstands beziehungsweise der Geschäftsführung betrugen 215.900 Euro im Jahr 2019 und 220.600 Euro im Jahr 2020. Das höchste durchschnittliche Einkommen mit 407.100 Euro (2020) fand sich in der Branche „Verkehr und Lagerei“ (H), gefolgt von der Branche „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ (A) mit einem durchschnittlichen Einkommen in der Höhe von 368.800 Euro.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die – analog zur Nulllohnrunde für Spitzenpolitikern des Bundes – im Jahr 2024 eine Nulllohnrunde für jene Manager in Unternehmen und Einrichtungen, die auch nur teilweise im Eigentum des Bundes stehen, vorsieht, deren monatlicher Bezug über jenem eines Nationalratsabgeordneten liegt. Ferner sollen auch jene öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen erfasst sein, die unmittelbar durch den Bürger finanziert werden, wie insbesondere der ORF.“

1 https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/news_2/Einkommensbericht_2019_und_2020.html

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Blimlinger. – Bitte sehr.