11.05

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätztes Publikum! Wir besprechen heute das Bundesbezügegesetz, aber bevor ich auf die monetären Änderungen eingehe, wollte ich eines sagen: Wir haben alle ein Gelöbnis geleistet. Entsprechend der Gelöbnisformel schwören und geloben wir Treue der österreichischen Bevölkerung gegenüber und auch die Einhaltung der Gesetze, und wir versprechen, dass wir diese Treue auch einhalten. – Momentan habe ich das Gefühl, wenn es um die Entlohnung für Politiker geht, dass die Leistung, die die Politiker erbringen, nicht anerkannt wird. Wir sollten eigentlich versuchen, dass unser Verhalten, unser Gelöbnis, unsere Arbeit neu bewertet und anerkannt werden. Ich spüre seitens der Regierungsparteien nicht unbedingt das Anliegen, dass darauf geachtet wird.

Die Verhaltensregeln sagen klar, dass zum Beispiel die Selbstlosigkeit und auch die Vorbildfunktion eine wichtige Rolle spielen. Wenn wir heute über den Verzicht einer Gehaltserhöhung in der Spitzenpolitik reden, 0 Prozent Anpassung, dann, denke ich, ist das ein Schritt. Ein wichtiger Schritt, Herr Vizekanzler, wäre aber wirklich auch, die Anliegen der Gelöbnisformel und der Verhaltensregeln aufzuzeigen.

Ich bin auch der Meinung, dass die Länder durchaus autonom entscheiden sollen, ob sie das machen. Herr Kickl, ich bin d’accord mit den Vorrednern, ich bin der Meinung, dass Sie Ihre eigenen Kolleginnen und Kollegen in den Bundesländern darauf ansprechen sollten. Der Landeshauptmann meines Heimatbundeslandes wird das machen, er wird die Nulllohnrunde jedenfalls durchführen. (Abg. Kickl: Das ist ja der, den ihr grad abgeschafft habt!) Das soll auch eine autonome Regelung bleiben. (Abg. Kickl: Das ist doch das Team Dosko, das sich gerade aufgelöst hat!) Es soll nicht so sein, Herr Kickl, dass Sie selbst das auf die anderen münzen und im gleichen Atemzug auch glauben, Sie können das so darstellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der öffentliche Dienst verdient eine entsprechende Erhöhung bei den Gehältern und verdient es auch, dass der Sozialpartnerschaft und dem Gehaltsabschluss der Sozialpartnerschaft Rechnung getragen wird. Dieser Abschluss ist ein guter Abschluss, nur eines fehlt mir, Herr Vizekanzler: Sie haben es leider nicht geschafft, in der Dienstrechts-Novelle auch die Anliegen betreffend Modernisierungen, die notwendig gewesen wären, umzusetzen. Da fehlt etwas. Es fehlen diese Anliegen und Rahmenbedingungen, die dann wahrscheinlich in einer raschen Dienstrechtsnovelle 2024 folgen müssen. Ich werde dazu auch einen Entschließungsantrag einbringen.

Herr Kickl, wenn Sie der Meinung sind, dass das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit in der Politik sehr wichtig sind, dann hoffe ich auch, dass Sie bei unserem Antrag dabei sind, damit wir eine Änderung des Bundesarchivgesetzes durchführen können. Das Bundesarchivgesetz beinhaltet nicht die digitalen Kommunikations- und Schriftformen. Wenn ein Bundeskanzler im Ibiza-Untersuchungsausschuss aussagt: Ich lösche regelmäßig meinen SMS-Verkehr am Diensthandy!, dann sieht man, finde ich, dass das nicht zeitgemäß ist. Man sollte wirklich darauf schauen, auch aufgrund der Demokratiegefährdung und auch aufgrund dessen, dass man das Bundesarchivgesetz digital fit machen soll, dass das im Bundesarchivgesetz endlich geändert wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Grünen haben schon Ansätze gezeigt. Kollegin Blimlinger hat gesagt, ja, das wollen sie auch, es muss das Digitale berücksichtigt sein. Kollege Taschner von der ÖVP hat gesagt, nein, das passt alles. – Also ich denke schon, das ist ein Punkt, an dem wir gemeinsam arbeiten müssen, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu erhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend darf ich im Namen meiner Fraktion, Herr Vizekanzler, wie vorhin gesagt, auch folgenden Antrag verlesen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Öffentlicher Dienst muss zeitgemäß gestaltet sein – sofortige Verhandlungen für eine Frühjahrs-Dientsrechtsnovelle 2024“

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend mit den zuständigen Stellen in Verhandlungen zu treten, um eine Frühjahrs-Dienstrechtsnovelle 2024 zu erarbeiten, die die Zukunftstauglichkeit der Bedingungen im öffentlichen Dienst gewährleistet; dabei soll jedenfalls folgender Punkt erledigt werden:

Der Vorschuss auf Schmerzensgeld gebührt auch dann, wenn die Erwerbsfähigkeit der oder des Bediensteten nicht durch mindestens zehn Kalendertage gemindert ist.“

*****

Ich weiß, dass Sie das wollen, wir wollen das auch. Bitte um rasche Umsetzung dieser Dienstrechtsnovelle. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

11.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und GenossInnen

betreffend Öffentlicher Dienst muss zeitgemäß gestaltet sein – sofortige Verhandlungen für eine Frühjahrs-Dientsrechtsnovelle 2024

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3734/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2023) (2387 d.B.)

Für die sozialdemokratische Parlamentsfraktion ist ein effizienter öffentlicher Dienst eine der tragenden Säulen der Republik Österreich. Es ist daher enttäuschend, dass es in diesem Jahr zu keiner Modernisierung des öffentlichen Dienstes durch die jährlich übliche Dienstrechtsnovelle kommt, obwohl von Seiten der Bediensteten eine Reihe von offenen Punkten und Problemen aufgezeigt wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend mit den zuständigen Stellen in Verhandlungen zu treten, um eine Frühjahrs-Dienstrechtsnovelle 2024 zu erarbeiten, die die Zukunftstauglichkeit der Bedingungen im öffentlichen Dienst gewährleistet; dabei soll jedenfalls folgender Punkt erledigt werden:

Der Vorschuss auf Schmerzensgeld gebührt auch dann, wenn die Erwerbsfähigkeit der oder des Bediensteten nicht durch mindestens zehn Kalendertage gemindert ist.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nun hat sich Herr Vizekanzler Werner Kogler zu Wort gemeldet. – Bitte.