18.09

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir behandeln jetzt ein Gesetz, mit dem das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz erlassen wird sowie das Tierseuchengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden.

Worum geht es da, meine Damen und Herren? – Der vorgelegte Gesetzentwurf dient der Koordinierung des fachlichen Zusammenwirkens von Bundes- und Landesbehörden in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Tierschutz, soweit es die Zuständigkeit des Gesundheitsministers betrifft. Er regelt die Aspekte der Durchführung nach der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrolle und andere amtliche Tätigkeiten.

Diese umfassende Gesetzgebung ist ja grundsätzlich begrüßenswert, da die nationalen Vorschriften nunmehr mit mehreren Verordnungen der EU zusammengeführt werden, um die Vollziehung garantieren zu können. Die Gesetzgebung soll auch den aktuellen und zukünftigen Anforderungen sowie dem Zeitgeist in fachlicher, rechtlicher und technischer Weise angepasst sein. Wichtigster Inhalt ist das Bündel der Kontrollkompetenzen.

Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht gibt es aber wesentliche Mängel an dieser Gesetzesvorlage. Ein Mangel besteht darin, dass die Tierschutzkontrolle nicht durch dieselben Organe, die die Veterinär- und Lebensmittelkontrolle durchführen, vollzogen wird. Somit ist der Veterinär, der im Schlachthof kontrolliert, bei diesem Gesetzentwurf nicht in die Stallkontrolle einbezogen. Das wäre aber für die Zusammenschau wesentlich. Gerade dieser Einblick in die Ställe würde der Kontrollperson Aufschluss über die Haltung der Tiere geben, die dann im Schlachthof landen. Das ist unsere Kritik, darum werden wir nicht zustimmen.

Zum Tierschutz, weil ich gerade bei diesem Thema bin, eine Frage, Herr Minister: Kennen Sie die Familie Hubmann? Sagt Ihnen das etwas? – Die Familie Hubmann hat einen Schweinemastbetrieb in Sankt Pölten, der wirklich absolut tierschutzkonform gehalten wird. Das heißt, die Schweine werden im Freien gehalten, die können dort wühlen, das ist wirklich ein Topbetrieb. Dieser Betrieb soll jetzt durch die Bezirkshauptmannschaft Sankt Pölten mit dem Argument gesperrt werden, die Abscheidungen, die diese Schweine machen, belasten angeblich das Grundwasser. Es gibt zwar ein Privatgutachten, das ganz etwas anderes als die BH Sankt Pölten sagt, aber die bleiben dabei, obwohl dieser Betrieb wöchentlich oder alle 14 Tage seinen Standort wechselt, also obwohl die Schweine nicht immer im selben Bereich sind.

Eine BH wird einen Betrieb schließen, der absolut tierschutzkonform ist – aber einen Betrieb wie den in Traismauer, wir alle kennen ihn, lasst ihr offen! Es gibt nicht einmal ein Tierhalteverbot für den Landwirt, der ihn betreibt. Herr Minister, da sage ich schon: Man sollte sich nicht nur mit Katzerl, Lamperl, Hunden ablichten lassen, sondern einmal wirklich zu diesem Betrieb gehen, der die Schweine im Freien hält, und sich dafür einsetzen, diesen Betrieb zu halten. Er darf nicht geschlossen werden, Herr Minister! (Beifall bei der SPÖ.) Ich fordere Sie auf, dort als Tierschutzminister einzugreifen und zu schauen, dass der Betrieb der Familie Hubmann, der wirklich absolut tierschutzkonform ist, auch erhalten bleibt. (Beifall bei der SPÖ.)

18.12

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Olga Voglauer. – Bitte.