22.34

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Zur Debatte steht eine 15a-Vereinbarung, die für das Verwaltungskontrollsystem zur Abwicklung und Durchführung von Programmen aus dem Europäischen Regionalfonds notwendig ist.

EU-Kohäsionspolitik, was ist das? – Es geht darum, soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten in den europäischen Regionen auszugleichen. Ziel ist, dass der soziale und wirtschaftliche Zusammenhalt der Territorien mehr oder weniger gestärkt wird und dass unterschiedliche Entwicklungen verringert werden.

Die Finanzierung für diese Programme erfolgt aus dem Efre, aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, und aus dem Fonds für einen gerechten Übergang, dem Just-Transition-Fonds.

Für die Zielsetzung zur Erreichung dieser Kohäsionspolitiken werden zwei große Blöcke aufgelegt. Der erste ist das Thema Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in den Mitgliedstaaten und Regionen. Dafür werden Mittel aus dem Efre und dem Fonds für einen gerechten Übergang zur Verfügung gestellt, insgesamt 600 Millionen Euro. National kommen da 300 Millionen Euro an öffentlichem Geld dazu, plus noch einmal 900 Millionen privates Geld, das sind insgesamt 1,8 Milliarden Euro, die für diese Programme zur Verfügung stehen.

Die zweite große Schiene sind die Interreg-Programme, also Programme für die territoriale Zusammenarbeit in Europa. Mittel in der Höhe von 220 Millionen Euro stehen in der Periode zur Verfügung. Ich möchte da ein Beispiel für Interreg-Programme ansprechen – diese sind sehr wichtig, Abgeordneter Hörl hat das angesprochen –, Intesi nennt sich das. Das ist dazu da, um die Grundversorgung der Bevölkerung in abgelegenen Regionen zu unterstützen, vor allem in den Alpenländern. Da kann ich als Beispiel das Außerfern anführen. Man ermöglicht mit einer Kombination aus digitalen Diensten, mobiler Pflege und sozialer Betreuung alleinstehenden älteren Menschen, dass sie ein selbstbestimmtes Leben führen können – das sind also auch sehr soziale Projekte.

In diesem Zusammenhang die Regierungsvorlage, die nun zur Debatte steht: Die Abwicklung dieser Programme aus dem Europäischen Regionalfonds erfolgt auf Basis von 15a-Vereinbarungen, und unter anderem wird die Überprüfung der transnationalen Interreg-Projekte weitgehend über eine zentrale Prüfstelle erfolgen. Das erfolgt auf Basis dieser 15a-Vereinbarung, die im vergangenen Jahr beschlossen worden ist.

Eines dieser Projekte ist das Interact Office Vienna, das praktisch eine Austauschplattform für alle Interreg-Programme der 27 Mitgliedstaaten ist und eine effiziente Abwicklung unterstützt. Damit das in der neuen Förderperiode wie in der vergangenen Periode stattfinden kann, wird jetzt eine Abänderung der bestehenden 15a-Vereinbarung vorgeschlagen. Diese erfolgt auf Wunsch des Landes Wien und wird natürlich auch von uns unterstützt. Dementsprechend bitte ich um breite Unterstützung dieser Änderung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Berlakovich. – Bitte.