16.10

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, heute ist ein sehr wichtiger Tag für Menschen (Abg. Belakowitsch: Aus aller Herren Länder!) mit Behinderung.

Wir machen heute für Jugendliche mit Behinderungen den Weg für mehr Inklusion am Arbeitsmarkt frei. Wir durchbrechen heute den Automatismus von Sonderschule, Werkstatt und Sozialhilfe, den bislang so viele Menschen mit Behinderungen erleben mussten. Das, was wir heute beschließen, bedeutet tatsächlich einen Paradigmenwechsel in der gesellschaftlichen Achtung von Menschen mit Behinderungen und einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bis jetzt war es so, dass Jugendliche – unter 25-Jährige –, die sich beim AMS vormerken ließen, eine verpflichtende Überprüfung ihrer Arbeitsfähigkeit bei der Pensionsversicherungsanstalt durchführen lassen mussten, sobald ein Zweifel an der Arbeitsfähigkeit bestanden hat. Diese Überprüfung ist nur nach medizinischen Kriterien erfolgt und hat meistens oder sehr häufig damit geendet, dass sie arbeitsunfähig geschrieben wurden.

Dadurch haben sie den Zugang zu sämtlichen Arbeitsintegrationsleistungen des AMS verloren. Zusätzlich war es auch so, dass Menschen mit Behinderung, die einen arbeitslosenversicherungspflichtigen Job hatten und diesen dann verloren haben, die beispielsweise gerne eine Leistung des AMS in Anspruch genommen hätten, diese nicht erhalten haben – auch sie wurden quasi automatisch arbeitsunfähig geschrieben und waren damit nicht mehr im AMS-System.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ändern wir heute. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Ab nächstem Jahr, ab 1. Jänner 2024, wird für Jugendliche – für junge Menschen unter 25 – mit Behinderung die Überprüfung der Arbeitsfähigkeit ausgesetzt beziehungsweise abgeschafft. Die Betroffenen erhalten damit Zugang zu den Leistungen des Arbeitsmarktservice und des Sozialministeriumservice. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Anstelle des automatischen Abschiebens in eine Werkstatt beziehungsweise in die Sozialhilfe wird künftig die Zusammenarbeit von AMS und Sozialministeriumservice gefördert beziehungsweise wird das dahin gehend zusammengeführt, dass für Jugendliche mit Behinderungen mit ihnen gemeinsam ein Perspektivenplan erstellt wird, der die Möglichkeiten zur Arbeitsmarktintegration für die Betroffenen aufzeigt. Dabei werden bewährte Programme wie das Jugendcoaching, Ausbildungsfit, Teilqualifizierungslehren oder auch verlängerte Lehren zur Anwendung kommen, es können aber genauso auch bereits bestehende Qualifizierungsprogramme in den Werkstätten in Anspruch genommen werden.

Bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit wird nicht mehr nach rein medizinischen Kriterien vorgegangen, sondern es wird künftig darauf geachtet, welche Fähigkeiten der junge Mensch hat, welche Potenziale ausgebaut werden können, und vor allem, welche Maßnahmen zur Unterstützung notwendig sind, damit die Arbeitsmarktintegration auch bestmöglich erfolgen kann.

Dafür stehen dem Arbeitsministerium, dem AMS, mit den zuletzt im Rahmen des Budgets zusätzlich beschlossenen 50 Millionen Euro an Arbeitsmarktgeldern für Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit und mit Behinderung auch die entsprechenden budgetären Mittel zur Verfügung. Wichtig ist auch, dass Menschen mit Behinderung, die bereits im Arbeitsmarkt waren, wenn sie in die Arbeitslosigkeit kommen, künftig alle Leistungen des Arbeitsmarktservice zur Verfügung stehen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Grünberg und Deckenbacher.)

Der heutige Beschluss, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein wichtiger, ganz zentraler Schritt zu einer weiteren Inklusion am Arbeitsmarkt. Natürlich werden weitere folgen müssen und wir werden auch dranbleiben. Wir bitten aber auch um breite Zustimmung für diesen Paradigmenwechsel. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Kirchbaumer und Scheucher-Pichler.)

16.14

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.