16.23

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zu Beginn darf ich den Bundesjugendsekretär des DGBs mit der Delegation der Österreichischen Gewerkschaftsjugend auf der Galerie begrüßen – herzlich willkommen bei uns! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Kollegin Kirchbaumer, eines muss ich schon richtigstellen: Die Kurzarbeitsabwicklung ist, glaube ich, nicht recht geläufig, denn wenn man Mitarbeiter in Kurzarbeit hat, dann kriegen die Mitarbeiter weiterhin Lohn oder Gehalt vom Unternehmen, und das Unternehmen bekommt eine Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS. Es ist also eine Kurzarbeitsbeihilfe für die Unternehmen, damit sie die Löhne und Gehälter weiter bezahlen können. – So dürfte es richtig sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Wo ich Ihnen recht gebe: Wenn man die Kurzarbeit richtig anwendet, dann kann man sich nicht bereichern – wenn man sie falsch anwendet, schon. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Lindner.)

Ich werde jetzt aber kurz auf TOP 13 eingehen, bei dem sehr wohl eine sinnvolle Maßnahme, die die Situation von jungen Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt verbessert, umgesetzt wird.

Personen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr können künftig nicht mehr verpflichtet werden, an einer Untersuchung der Arbeitsfähigkeit teilzunehmen. Diese Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen werden künftig vom AMS betreut und können somit auch die Leistungen entsprechend in Anspruch nehmen. Das verbessert nicht nur die finanzielle Situation, sondern bringt auch mehr Chancengleichheit, wenn es um den Zugang zum Arbeitsmarkt geht. Das ist natürlich gut und wir werden dem auch zustimmen.

Diese Verbesserung bringt aber auch ein Mehr an Arbeit und Aufwand für die Beschäftigten beim AMS. Es ist nicht nur diese Maßnahme, die ein Mehr an Aufgaben und Arbeit für die Beschäftigten beim AMS bringt, sondern auch die Integration von zugewanderten Menschen in den Arbeitsmarkt bedeutet mehr Arbeit. Auch die verstärkte überregionale Vermittlung von Arbeitssuchenden, die das AMS in den Zielvorgaben hat, bedeutet mehr Arbeit, und nicht zuletzt stellen Beratung und Integration von Menschen mit Behinderung und Langzeitarbeitslosen eine immer größere Herausforderung dar. Daher braucht es mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt nicht weniger, sondern mehr Personal für das AMS. (Beifall bei der SPÖ.)

Ähnlich gelagert ist auch die Personalsituation beim Arbeitsinspektorat. Da erreichen wir die Richtwerte der ILO, der Internationalen Arbeitsorganisation, bei Weitem nicht mehr. Für eine industrielle Marktwirtschaft, wie wir es sind, sieht das ILO-Übereinkommen ein Aufsichtsorgan pro 100 000 Beschäftigten vor. Das bedeutet, dass wir, nur um diesen Wert zu erreichen, 35 neue Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren brauchen würden. Wenn man vorausschauend die steigenden Beschäftigtenzahlen und die notwendigen Nachbesetzungen berücksichtigt, dann brauchen wir 50 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsinspektoraten.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Personalaufstockung beim Arbeitsmarktservice und der Arbeitsinspektion“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird aufgefordert, den Personalabbau im AMS sofort zu stoppen und statt dessen, eine Personaloffensive für mehr qualifiziertes Beratungs- und Betreuungspersonal im AMS zu starten und auch das Personal in den Arbeitsinspektionen um zumindest 50 zusätzliche Mitarbeiter:innen aufzustocken.“

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.27

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend Personalaufstockung beim Arbeitsmarktservice und der Arbeitsinspektion

eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 13.) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2307 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Ausbildungspflichtgesetz geändert werden (2394 d.B.)

Durch die vorliegende Gesetzesnovelle zum ALVG dürfen Menschen im Alter unter 25 Jahren nicht mehr als arbeitsunfähig klassifiziert werden. Diese Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf fallen zukünftig auch in die Zuständigkeit des AMS. Für diese Personen ist jedoch mit einem weit höheren Betreuungsbedarf zu rechnen. Trotzdem ist für das Jahr 2024 wieder der Abbau von Personal beim AMS vorgesehen, obwohl die Personalressourcen bisher schon nicht gereicht hatten und obwohl der Anteil an Arbeitssuchenden, die besonders intensive Betreuung benötigen steigt.

Weitere neue Aufgaben des AMS umfassen etwa die Integration von zugewanderten Menschen in den Arbeitsmarkt und die verstärkte überregionale Vermittlung von Arbeitssuchenden, die der Arbeitsminister dem AMS in seinen arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben aufgetragen hat. Zudem stellen die Beratung und Integration von Menschen mit Behinderungen und Langzeitarbeitslosen eine immer größer werdende Herausforderung dar. Um all diese Aufgaben gut bewältigen zu können, ist eine Abkehr von den beabsichtigten Personalkürzungen und eine bessere personelle Ausstattung des AMS unbedingt erforderlich.

Auch in der Arbeitsinspektion wächst die Personallücke weiter. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) legt im Übereinkommen Nr. 81, Artikel 10, als Richtwert für industrielle Marktwirtschaften eine Aufsichtsbeamt:in pro 10.000 Beschäftigte fest. Dieser ILO-Richtwert wurde bundesweit gesehen durch die Untätigkeit der Bundesregierung nicht erreicht!

Alleine um das Mindestmaß wieder zu erreichen, benötigen wir dringend 35 Arbeitsinspektor:innen zusätzlich. Wegen der stetig steigenden Zahl der Arbeitnehmer:innen sollte jedoch vorausschauend die Erhöhung des Personalstandes um mindestens 50 Arbeitsinspektor:innen und die uneingeschränkte Nachbesetzung für ausscheidende Arbeitsinspektor:innen erfolgen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird aufgefordert, den Personalabbau im AMS sofort zu stoppen und statt dessen, eine Personaloffensive für mehr qualifiziertes Beratungs- und Betreuungspersonal im AMS zu starten und auch das Personal in den Arbeitsinspektionen um zumindest 50 zusätzliche Mitarbeiter:innen aufzustocken.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Entschuldigung, ich habe einen übersprungen, wie konnte ich?

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.