Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Wir haben in den Jahren 2020 bis 2022, 2023 massive Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte aufgrund der sogenannten Coronamaßnahmen gehabt, und es hat sich sehr schnell gezeigt, dass diese völlig überschießend waren und dabei Maßnahmen gesetzt wurden, die dann von Verwaltungsgerichtshöfen, vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden. Trotzdem sind aber die Strafen bestehen geblieben.

Daher meine Frage, die ich an Sie richte:

313/M

„Sehen Sie es aus rechtsstaatlicher Sicht geboten, den durch die teilweise nachgewiesen gesetz- bzw. verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung, die im Nationalrat von ÖVP, Grünen, SPÖ und Teilen der NEOS durchgewunken wurden, gesundheitlich, finanziell, gesellschaftlich, wirtschaftlich und sozial geschädigten Bürgern Wiedergutmachung zu leisten?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also ich kann ja nur für den Justizbereich sprechen. Im Zuständigkeitsbereich der Justiz gab es keine Coronagesetze, die als verfassungswidrig aufgehoben worden sind. Zuständig für die Prüfung der Verfassungskonformität im Anlassfall ist natürlich der Verfassungsgerichtshof, der im Rahmen der Normenkontrolle die Verfassungskonformität prüft und auch entscheidet, wie weiter vorzugehen ist.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Als Justizministerin werden Sie dazu ja auf jeden Fall eine Meinung haben, und es ist, glaube ich, auch ganz wesentlich, was Sie dazu sagen. Sie haben sich in der Coronazeit meines Wissens sehr wenig zu Wort gemeldet und haben da niemals eingemahnt, dass man auch darauf Rücksicht nehmen müsste, dass die Grund- und Freiheitsrechte in möglichst geringem Ausmaß eingeschränkt werden.

Daher, denke ich, wäre es schon Ihre Aufgabe, da einen Vorstoß zu machen, nicht nur hinsichtlich von Gesetzen, die in Ihrem Bereich aufgehoben wurden, sondern auch als Justizminister darauf zu schauen, dass die Rechtsstaatlichkeit eingehalten wird, weil ja der Bürger, der darauf vertraut, dass der Staat im Rahmen der Gesetze tätig wird, das Vertrauen in die Justiz und damit in den Staat verlieren könnte.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie haben es erwähnt: Gerade der Justizbereich ist ein sehr grundrechtssensibler Bereich. Deswegen haben wir bei allen Maßnahmen, die im Justizbereich getroffen wurden, auch geschaut, dass wir die Verhältnismäßigkeit wahren. Dass diese im Justizbereich gewahrt wurde, wurde letzten Endes vom Verfassungsgerichtshof auch bestätigt.

Ich kann als Justizministerin keine anderen Ministerien anweisen, das eine oder andere zu tun oder wie sie ihre Legistik zu formulieren haben. Die Gesetzmäßigkeit prüft, wie Sie wissen, der Verfassungsdienst, und dann, wenn etwas beschlossen wurde, ist der Verfassungsgerichtshof am Zug.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte.