Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Bundesministerin! Die Frage meines Vorredners hat genau das Dilemma des bestehenden Weisungsrechtes und der bestehenden Weisungskette an der Spitze der Staatsanwaltschaften aufgezeigt. Wir wissen, dass dieses System überholt ist, dass dieses System nicht mehr in den Begriff der Rechtsstaatlichkeit des 21. Jahrhunderts passt. Daher haben Sie ja auch die Arbeitsgruppe beauftragt, mit dem Ergebnis, dass eine Generalstaatsanwaltschaft eingerichtet werden soll. Die Frage, Frau Bundesministerin, ist: Wie ist der Umsetzungsstand bei der Schaffung einer unabhängigen Generalstaatsanwaltschaft?

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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 317/M, hat folgenden Wortlaut: „Was ist der Stand der Umsetzung eines Generalstaatsanwalts?“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie haben genau das Thema angesprochen, das auch ich immer wieder anspreche. Wie Sie ja an dem letzten Beispiel erkennen konnten, ist es ja wirklich so, dass eine dritte Instanz immer verpolitisiert ist, auch wenn sie komplett im eigenen Wirkungsbereich Entscheidungen trifft. Sie entscheidet einmal in die eine und einmal in die andere Richtung; und es gibt ja auch Weisungen aus dem Ministerium, die in eine andere Richtung gehen.

Es wird aber immer verpolitisiert. Genau deswegen finde ich es so entscheidend, dass es in dieser quasi dritten Instanz eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft gibt. Ich halte es auch für wichtig, dass diese Bundesstaatsanwaltschaft nicht aus einer einzigen Person besteht, weil auch eine Person verpolitisiert werden kann, weil auf sie Einfluss genommen oder Druck ausgeübt werden kann. Daher ist es wichtig, dass an der Spitze ein Gremium steht. Drei Personen, die sich diese Aufgabe aufteilen, sind viel weniger angreifbar.

Ja, diesen Bericht der Expert:innengruppe gibt es, und ich werde bis zum Schluss meiner Amtsperiode alles daransetzen, dass wir das umsetzen können. Wir führen diesbezüglich auch Gespräche, aber wie Sie wissen, spießt es sich ja in vielen – oder: in einigen – entscheidenden Fragen. Nichtsdestotrotz darf man die Hoffnung nie aufgeben, vielleicht gelingt uns das ja gemeinsam.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Bundesministerin, inwieweit ist in diesem System, das die Arbeitsgruppe erarbeitet hat und das Sie umsetzen wollen, die Einbindung des Parlaments angedacht?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das ist auch eine wichtige Frage, weil ich das immer wieder klargestellt habe. Ich weiß, dass der Expert:innenentwurf eine andere Herangehensweise hat, als das hier dem Parlament – aber auch mir – wichtig ist. Ich finde, jede Institution braucht demokratische Kontrolle. Das bedeutet auch, dass das Parlament jedenfalls auf die eine oder andere Art und Weise zu involvieren ist – sei es bei der Bestellung, sei es dadurch, dass die parlamentarischen Kontrollrechte, wie das Fragerecht, natürlich erhalten bleiben, oder auch dadurch, dass der Vorsitzende der Generalstaatsanwaltschaft dem Parlament Rede und Antwort steht.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Salzmann. – Bitte.

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Ich möchte gerne das Thema, das Kollege Margreiter angesprochen hat, aufgreifen. Im Zusammenhang mit der Schaffung eines General- oder Bundesstaatsanwaltes werden ja auch immer wieder Reformen hinsichtlich der Rechte von Beschuldigten diskutiert und thematisiert. Frau Ministerin, ich würde gerne von Ihnen wissen: Welche Maßnahmen haben Sie zur Stärkung der Rechte der Beschuldigten im Strafverfahren geplant?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Im Rahmen des Ministerratsvortrags wurde damals beschlossen, dass wir uns der Generalstaatsanwaltschaft – also einer unabhängigen Weisungsspitze – nähern und uns dabei auch die Beschuldigtenrechte ansehen. Es gibt Entwürfe und Vorarbeiten in unserer Legistiksektion, die viele, viele kleine Maßnahmen erarbeitet hat, bei denen es darum geht, wie man Beschuldigtenrechte stärken könnte.

Zwei Dinge habe ich heute schon genannt. Das eine ist die drastische Erhöhung des Verteidigerkostenersatzes, das andere ist die Überlegung, sich vielleicht von der Anfangsverdachtsprüfung im Ermittlungsverfahren zu verabschieden und dies effizienter zu gestalten und zu straffen.

Das Dritte ist ein Bereich, in dem ich auch schon etwas umgesetzt habe, weil man dafür nicht immer eine gesetzliche Grundlage braucht: dafür zu sorgen, dass Verfahren schneller laufen. Wir haben leider in der Vergangenheit immer wieder gesehen, dass Richterinnen und Richter mit sehr umfassenden Aktenteilen alleine gelassen werden, daher gibt es nun auch juristische Mitarbeiter:innen und Verfahrensmanager:innen, damit wir in umfassenden Großverfahren auf der Seite der Richter:innen mehr Personal zur Verfügung haben und alles schnell läuft. – Danke.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete Scharzenberger. – Bitte sehr.