Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Guten Morgen, Frau Ministerin! Die Frage der Novellierung des Kindschaftsrechts ist eine Frage, die ja ÖVP und Grüne auch im Regierungsprogramm verankert haben – in dem Wissen, dass moderne Familien mit dem verkrusteten Kindschaftsrecht, wie es heute besteht, massive Probleme haben. Ihr Haus hat deswegen vor drei Jahren einen partizipativen Prozess eingeleitet, in den viele NGOs eingebunden waren: Frauenorganisationen, Väterorganisationen, NGOs im Bereich Kinderschutz und Gewaltprävention.

Seit einem Jahr ist in diesem Prozess nichts mehr passiert, es gab auch einen offenen Brief von Ihrer Seite. Daher interessiert uns natürlich, wie dieses Reformvorhaben insgesamt derzeit vorankommt.

Meine konkrete Frage:

318/M

„Seit 2019 läuft der Reformprozess zur Novelle des Kindschaftsrechts, im Juni befand sich das Reformpaket jedenfalls in der Fachprüfung durch das Familienministerium. Wurde Ihr Haus bereits über den Abschluss und das Ergebnis dieser Prüfung informiert?“

(Bundesministerin Zadić: Entschuldigung, was für eine Prüfung war das noch einmal?)

Wurde Ihr Haus bereits über den Abschluss und das Ergebnis der Prüfung informiert, die das Familienministerium bezüglich der Novellierung des Kindschaftsrechts ausgearbeitet hat?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Im Justizministerium wurde in einem partizipativen Prozess ein umfassender Entwurf erarbeitet, der sich derzeit in der politischen Koordinierung befindet. Es ist wirklich ein sehr umfassender Entwurf, der viele Bereiche betrifft: Kindschaftsrecht, Unterhaltsrecht, es geht um die Beschleunigung von Unterhalts- und Pflegschaftsverfahren – also viele Punkte, hinsichtlich derer ich der Meinung bin, dass es wichtig ist, dass wir da weitermachen, weil wir ja sehen, was in der Praxis passiert, nämlich dass die Verfahren zu lange dauern und die Leidtragenden in der Regel die Kinder sind. Deswegen sieht dieser Entwurf auch vor, dass man die Kinder in den Mittelpunkt stellt und auf das Kindeswohl abstellt.

Die Verhandlungen, die Gespräche dazu laufen, aber wie lange das dauern wird, weiß ich nicht. Die konkrete Studie aus dem Familienministerium ist mir nicht bekannt, aber vielleicht kann ich dem einmal nachgehen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Ministerin, die Frage war ja: Es gab eine Fachprüfung im Familienministerium, und diese Fachprüfung sollte ja der Regierungskoordination zumindest bekannt sein.

Ich komme aber zur Zusatzfrage, denn die ist mir noch wesentlich wichtiger: Dass alles ein bisschen kompliziert ist, ist gerade beim Kindschaftsrecht unbestritten, dennoch ist es ein zentrales Reformvorhaben, welches, solange es nicht umgesetzt ist, zu einem deutlichen Nachteil für Familien, für getrennt lebende Familien, und vor allem für Alleinerziehende führt.

Meine ganz konkrete Frage ist: Wann werden Sie einen konkreten Ministerialentwurf aus Ihrem Haus zuleiten? Wann werden Sie einen konkreten Novellierungsvorschlag vorstellen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Frage, wann man mit einem Ministerialentwurf rausgeht, ist immer auch die Frage, ob es eine politische Einigung, eine koordinierte politische Einigung gibt, damit man dann einen einstimmigen Ministerratsbeschluss fassen kann. Aus jetziger Sicht gibt es eine solche noch nicht. Vielleicht schaffen wir es, einzelne Teilbereiche zu regeln und da eine Möglichkeit zu schaffen. Aber nichtsdestotrotz: Ich stehe auch mit diesen Stakeholder:innen in Kontakt und werde auch weiterhin den Kontakt suchen, damit man da eng eingebunden ist.

Die konkrete Frage des Wann kann ich Ihnen aber nicht beantworten. Das hängt schlicht davon ab, wann wir eine politische Einigung erzielen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Fürlinger. – Bitte sehr.