16.49

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Auch ich mache es ganz, ganz kurz, ich möchte es nur bebildern. Kleine Erinnerung: vielleicht ein kleines Gesetz, aber große Wirkung. Was wir ermöglichen, ist, dass bei einer Neuausschreibung von Verkehrsdienstleistungen im Busbereich die Genehmigung der Haltestelle auf den neuen Konzessionsinhaber oder die neue Konzessionsinhaberin übergehen kann.

Um das nur mit einer Zahl zu bebildern: Niederösterreich hat 16 000 Haltestellen, und die müssten bei jeder Neuvergabe einer Verkehrsdienstleistung neu genehmigt werden, auch wenn sich sonst nichts ändert. Das heißt also, es ist wirklich eine große Verwaltungsvereinfachung, auch eine langjährige Forderung aus den Bundesländern, dass wir das jetzt machen. Wir machen das natürlich ohne Kompromisse bei der Sicherheit, deswegen ist das auch mit expliziten Kontrollrechten und vielem mehr verbunden.

Wir erleichtern parallel dazu auch noch zwei andere Dinge, nämlich die Mitbenützungsgenehmigungen von Bushaltestellen. Auch da sagen wir, wenn derselbe Besteller den Hauptbenützer und den Mitbenützer bestellt hat, dann weiß dieser – in diesem Fall das Bundesland –, was er tut, oder weiß der Ausschreiber, was er tut. Damit kann auch die Mitbenützung vereinfacht werden. Es gibt auch eine Verbesserung für den Bereich des Mikro-ÖV: Durch Erweiterung der möglichen Vorbestellungsarten und Flexibilisierung bei den Betriebszeiten wird auch das Anbieten von Anrufsammeltaxis erleichtert und aufgewertet.

Wie gesagt, manchmal sind es auch kleine Schritte, die eine große Wirkung vor allem auch bei der Verwaltungsvereinfachung im öffentlichen Verkehr haben können, deswegen herzlichen Dank auch hier für Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.51

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kirchbaumer. – Bitte.