18.32

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Untersuchungsausschuss ist dazu da, um aufzuklären. Es ist auch unser ureigenster Auftrag hier im Parlament (Zwischenruf des Abg. Schnabel), Kontrolltätigkeiten auszuüben und diesen nachzukommen, zu überprüfen, ob ein abgeschlossener, klar eingegrenzter Vorgang konform abgelaufen ist.

Dieses wichtigste Kontrollinstrument wollen wir auch in dieser kurzen Zeit nutzen, um diesem gemeinsamen Auftrag nachzukommen, und es gilt, Schaden von diesem Instrument klar abzuwenden. Es hilft nicht, die beiden Ausschüsse gleichsam als Schlammschlacht zu titulieren, Kontrolltätigkeiten abzuwerten oder die Verantwortung mit dem Fingerzeig auf andere einfach abzuschieben. Das reicht nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Das Kontrollinstrument muss bewahrt werden, denn die Demokratie steht unter Druck. Der Parlamentarismus steht im kommenden Jahr vor einer sehr großen Aufgabe und wird auf die Probe gestellt. Wenn wir die Kräfte, die dem Parlamentarismus eine Bühne geben, ihn bewahren und das Beste aus ihm machen wollen, gemeinsam stärken möchten, dann müssen wir diesem Kontrollauftrag auch klar, nüchtern und konstruktiv nachkommen; und das wollen wir tun, auch mit dem Blick auf unsere Verfassung, der wir verpflichtet sind – ganz klar. (Beifall bei der SPÖ.)

Sachliche Aufklärungsarbeit ist das klare Ziel – wir müssen kontrollieren, was mit öffentlichen Geldern passiert ist –, nicht das, was sich am Beispiel der FPÖ Graz zeigt: Da wurde Geld abgehoben, in Sporttaschen gegeben und dann nach Gutdünken ohne Belege einfach ausgegeben – da sind zuletzt wirklich sehr dramatische Artikel von Colette Schmidt im „Standard“ erschienen. Es wurden 1,8 Millionen Euro einfach unklar ausgegeben – 1,8 Millionen Euro! Offenbar sind auch Verstrickungen zum ehemaligen Verteidigungsminister Kunasek da, und das wollen wir auch anschauen.

Mit dem gestrigen GO-Ausschuss werden diese beiden Untersuchungsausschüsse jetzt auch offiziell eingesetzt. Für uns ist beim vorliegenden Verlangen dennoch die Verfassungsmäßigkeit infrage zu stellen, und das ist nicht nur unsere Meinung, sondern auch jene von Verfassungsjuristinnen und Verfassungsjuristen. Wie schon zu Beginn klar gesagt, muss es um einen abgeschlossenen Vorgang gehen.

Wir haben deshalb auch einen Antrag zur gänzlichen Unzulässigkeit des Verlangens gestellt, leider ohne Mehrheit, wobei wir natürlich anerkennen, dass es das klare Recht einer Minderheit von 46 Abgeordneten in diesem Parlament ist – diese stellt die ÖVP –, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Das stellen wir nicht infrage – in Deutschland gibt es da zum Beispiel durchaus auch andere Ansichten (Abg. Steinacker: Wir sind aber noch in Österreich!) –, aber das Verlangen ist unserer Meinung nach nicht verfassungskonform.

In Art. 53 Abs. 2 B-VG ist nämlich genau das klar geregelt: „bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“, und das schließt eben viele Tätigkeiten ein. Der Zusammenhang einzelner Themen mit diesem konkreten Vorgang muss auch klar gegeben sein.

In diesem ÖVP-Verlangen ist das nicht der Fall. Warum? – Weder ein personeller noch ein zeitlicher oder thematischer, sachlicher Zusammenhang ist zwischen FPÖ und SPÖ konkret gegeben. Der Zeitraum ist in diesem Verlangen sehr, sehr breit und ausgiebig dargestellt: von 2007 bis 2023; das heißt, wir haben die Große Koalition, Türkis-Blau und Türkis/Schwarz-Grün in diesem Verlangen mit dabei. Was aber klar ist: In keiner dieser Konstellationen von Koalitionen haben SPÖ und FPÖ miteinander regiert. (Abg. Michael Hammer: Macht ja nichts!) Da ist kein klarer Zusammenhang in diesem Verlangen. Außerdem bedeutet 2007 bis 2023 auch: ein Haufen Akten für den sehr kurzen Zeitraum, in dem dieser Untersuchungsausschuss tätig ist.

Deshalb ist für uns dieses Verlangen zwar nicht verfassungskonform, aber dennoch ist uns die sachliche und professionelle Abwicklung dieses Untersuchungsausschusses sehr, sehr wichtig. Sofern die Verfassungsmäßigkeit gegeben ist, werden uns wir als Fraktion auch konstruktiv beteiligen, und ich erhoffe das auch von anderen Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.36

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Hafenecker. – Bitte. (Abg. Steinacker: 1 Minute! – Abg. Hanger: Hältst du jetzt die gleiche Rede noch einmal?)