Verlangen im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG-NR

Präsidentin Doris Bures: Weiters gebe ich bekannt, dass in Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 3812/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof betreffend „Illegale Parteienfinanzierung: Bevorzugte Leistungen aus den Bundesministerien an ÖVP und Grüne“ ein Verlangen von 20 Abgeordneten im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt wurde.

Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist diese Gebarungsüberprüfung auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen.