13.24

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren an den Bildschirmen! Mit dem sogenannten Volkskanzler wollen Sie zurück in die Zeit des Volksempfängers, auch diesen wird es nicht mehr geben. Es muss einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben, der unabhängig ist, nicht wie zu Zeiten des Volksempfängers, als es einen Volkskanzler gegeben hat. Die Haushaltsabgabe einzuführen ist eine wichtige und notwendige Maßnahme, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Das Volksbegehren wollte die GIS abschaffen. Das ist auch mit der Einführung der Haushaltsabgabe passiert. Diese stellt sicher, dass all jene bezahlen, die den ORF empfangen. Wir ersparen uns dadurch eine Überprüfung. Sie kennen das vielleicht noch, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der GIS sind gekommen und haben geschaut, ob man ein Fernseh- oder Radiogerät gehabt hat. Das lässt sich – und das ist auch gut so – nicht mehr überprüfen. Deswegen wird jeder Haushalt zahlen. Es sind 15,30 Euro im Monat. Das ist ein Betrag, der wesentlich niedriger ist als jener, der vorher zu zahlen war.

Ja, es kommen Haushalte dazu, aber auch Haushalte, die bis dato schon den ORF genutzt haben, sei es über Streaming, sei es über orf.at, sei es über alle möglichen anderen Kanäle. Es hat ja nicht die Möglichkeit gegeben, dafür eine Gebühr einzuheben, weil diese an die Geräte gebunden war, an das Fernsehgerät und das Radiogerät. Das hat sich jetzt Gott sei Dank mit der Novelle, die wir gemacht haben, geändert.

Vielleicht ein Wort zur sozialen Staffelung: Ja, dem sind wir nicht abgeneigt. Es ist nur derzeit nicht möglich, ein Haushaltseinkommen ohne Aufwand, der nicht im Verhältnis zum Ergebnis steht, zu ermitteln. Sie wissen das ganz genau, das war auch schon so bei den Coronahilfen und bei all den anderen Sachen, bei denen dann immer der Vorwurf: Gießkanne!, kam. Das Problem ist, wir kommen nicht dorthin, wo wir für ganz Österreich Haushaltseinkommen erheben können.

Was die Befreiung bis zum 24. Lebensjahr betrifft: Ja, aber da gibt es natürlich auch Jugendliche, die über mehr oder weniger Geld verfügen. Das Lebensalter ist ja keine Frage der sozialen Staffelung, sondern wenn, dann schon das Einkommen, und das Haushaltseinkommen zu ermitteln ist derzeit nicht möglich.

Wir haben die Befreiungstatbestände erweitert, was auch gut ist, weil es natürlich vor allen Dingen im Bereich der Behinderung und in anderen Bereichen notwendig ist, dass es eine Befreiung von der Haushaltsabgabe gibt.

Lassen Sie mich aber noch ein Wort dazu sagen, da immer mit der Teuerung argumentiert wird, dass quasi alles teurer wird und wir jetzt diese unerträgliche Haushaltsabgabe einführen: Wenn man sich anschaut, wie die Zahlungen für Netflix oder andere Pay-TV-Sender steigen, dann muss ich mich manchmal schon fragen, ob nicht diese 15,30 Euro im Monat eigentlich zu niedrig angesetzt sind. (Abg. Kickl: Sagen Sie das noch einmal! – Abg. Loacker: Aber das eine wollen sie schauen, das andere interessiert sie nicht! Das ist der Unterschied!) Wenn es dem privaten Sektor gelingt, mit seinen Aboangeboten seine Gewinne massiv zu steigern, dann ist es offensichtlich keine besondere Belastung, diese 15,30 Euro zu zahlen, noch dazu, wenn es dafür die Garantie eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt, der eben nicht wie manche Private Fakenews verbreitet. Das ist, glaube ich, ein zentraler Punkt.

In diesem Sinne ist die Haushaltsabgabe ein Garant für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und eine Finanzierung in einem normalen, sinnvollen Ausmaß.

Im Übrigen bin ich der Meinung: Bring them home now! (Beifall bei den Grünen.)

13.28

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.