16.33.18

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Ja, in der Tat, ich sehe das etwas anders als mein Vorredner. Ich würde im Gegensatz sogar sagen, die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Grundrechts auf Information sind nicht nur ein Paradigmenwechsel, sondern wirklich ein historischer Schritt, für alle Universitätsprofessoren, für alle Betroffenen, für alle, die Lehrbücher schreiben, für alle Menschen, die Informationen vom Staat haben wollen, eine grundsätzliche Änderung, die wir heute hier beschließen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Meine Damen und Herren! 1925 wurde die Amtsverschwiegenheit in die Verfassung geschrieben. Damals folgte Österreich auch internationalen Vorbildern, aber vor allem Gepflogenheiten der Monarchie. (Abg. Meinl-Reisinger: Absolutismus!) Damals galt der Grundsatz, Staatsangelegenheiten betreffen nur den Staat und nicht die Bürger, oder wie es Joseph II. gesagt hat: „Alles für das Volk; nichts durch das Volk“. Was er entschied, war gut und richtig. Solche Personen kennen wir auch hier in diesem Haus, die meinen: Nur was er entscheidet, wäre gut und richtig. Nein, das schaffen wir ab, nicht einer entscheidet, was gut und richtig ist, sondern Bürgerinnen und Bürger haben nun ein Recht auf Information! (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist eine Kritik am Präsidenten!)

In Österreich dauerte es bis 1987, bis die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Auskunft hatten. Mit dem Auskunftspflichtgesetz haben wir im 20. Jahrhundert einmal einen Schritt für mehr Information gesetzt, aber heute schaffen wir das Amtsgeheimnis in der Verfassung ab und ersetzen es durch ein Grundrecht auf Information. Somit kann man wirklich sagen, Österreich gehört nun zur Champions League. Dieses Grundrecht auf Information steht nun auf einer Ebene mit dem Grundrecht auf Eigentum, mit dem Grundrecht auf Erwerbsfreiheit, mit dem Grundrecht auf Leben oder dem Grundrecht auf Datenschutz. Und dieses Grundrecht kann nun vor dem Verfassungsgerichtshof durchgesetzt werden – auch das ist neu.

Das ist nun die endgültige Abkehr von der josephinischen Einstellung, nur der Kaiser oder einer, der sich so gerne Volkskanzler nennt, wisse, was für das Volk gut sei. Jetzt ist der Bürger eingeladen, hinzuschauen. Auf data.gv.at kann jeder in Zukunft alle Informationen nachlesen, von allen Behörden, von Ministerien, von Gemeinden, von Ländern. Jetzt kontrolliert der Bürger. Vielleicht ist das der Grund, warum die FPÖ dieses Gesetz ablehnt.

Amtsverschwiegenheit wird durch Transparenz ersetzt, sie wird ein Grundsatz. Die Transparenz wird ein Grundsatz in der Verwaltung. § 10 des Informationsfreiheitsgesetzes gleicht die unterschiedlichen Interessen zwischen dem Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten und dem Recht auf Transparenz ganz klar aus, Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen. Das haben auch die Vertreter der Zivilgesellschaft, denen ich hier bei dieser Gelegenheit auch besonders danken möchte, zum Ausdruck gebracht. Seit über zehn Jahren diskutieren wir diese Vorlage. Die Zivilgesellschaft hat sich hier besonders eingebracht, und trotzdem wissen wir um die Komplexität dieses Gesetzes. Daher tritt dieses Gesetz auch erst mit 1. September 2025 in Kraft. In der Zwischenzeit wird es Schulungen, Informationen und Abläufe geben, die man miteinander diskutieren, worüber man reden wird.

Umgesetzt wird das Ganze mit Maß und Ziel. Der Staat ist gläsern, aber nicht die Bürgerinnen und Bürger, nicht die Beamten, nicht die Polizisten, nicht das Pflegepersonal. Wir müssen nämlich auch weiterhin darauf vertrauen dürfen, dass der Staat mit der Vielzahl an Informationen, die er über uns Bürgerinnen und Bürger sammelt, ordnungsgemäß und behutsam umgeht.

Dieses Gesetz ist ein Paradigmenwechsel. Der Bürger ist nicht mehr nur Bittsteller, er erhält ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Grundrecht auf Information. Der Staat, die Verwaltung, hat nun die verdammte Pflicht, Informationen von allgemeinem Interesse wie Studien und Umfragen von sich aus zeitnah zu veröffentlichen.

Ich darf zum Schluss kommen und mich vor allem bei denen, die sich über die vielen Jahre hinweg so sehr um dieses Gesetz bemüht haben, bedanken; im Besonderen bei der Zivilgesellschaft, die das seit über zehn Jahren tut, aber natürlich auch bei allen parlamentarischen Klubs, die hier in diesem Hause seit vielen, vielen Jahren darüber diskutieren und reden; im Besonderen bei den beiden Ministern, nämlich der Verfassungsministerin, die sich in den letzten dreieinhalb Jahren ganz besonders darum bemüht hat, dieses Gesetz zustande zu bringen, und sehr oft nicht begleitet war von Wünschen, dass das geschehen möge. Sie hat es geschafft, ihr gilt ein ganz großer Dank, ihrem gesamten Büro, ihrem Kabinett; ebenso dem gesamten Verfassungsdienst, dem Koalitionspartner, der in der Person des Vizekanzlers auch in der letzten Phase sehr entscheidend dabei war.

Mein Dank gilt auch Agnes Sirkka Prammer als Mitverhandlerin zu diesem Gesetz, die sich auch immer sehr engagiert eingebracht hat, aber natürlich vor allem auch der SPÖ, die es ermöglicht hat, dass wir ein solches Verfassungsgesetz hier zustande bringen. Auch sie – das möchte ich nicht unerwähnt lassen – hat schon in den Jahren bis 2016/2017, als sie selbst noch den Minister gestellt hat, intensiv an diesem Gesetzesvorhaben gearbeitet.

Daher ist es eigentlich nur gut und recht, dass wir hier alle zusammenkommen, dass wir das alle schaffen, aber nicht nur die Beteiligten hier, sondern auch die Gemeinden und die Bundesländer, die intensiv dabei waren. Wir wollten nämlich nicht ein Gesetz nur für die Bundesebene, sondern vor allem auch eines, das für ganz Österreich nach den gleichen Spielregeln gilt – dafür ein großes Danke an den Gemeindebund, an den Städtebund und an alle Bundesländer, die da entsprechend mitgewirkt haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wir haben noch viele Aufgaben vor uns, die wir da im Detail noch regeln müssen. Das ist uns bewusst, aber das Recht auf Information bleibt, und daran führt kein Weg mehr vorbei. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.40

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte.