17.27

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mehr Transparenz in der Verwaltung, Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, ein Recht für Bürgerinnen und Bürger auf Information – das wird mit dem Informationsfreiheitsgesetz umgesetzt. Die Amtsverschwiegenheit, so haben wir mehrmals gehört, kommt nach 100 Jahren heraus aus der Verfassung, und das ist schon ein Meilenstein.

Der Zustand, den wir bei uns haben, war im europäischen Vergleich nicht mehr zeitgemäß – das muss auch in aller Deutlichkeit ausgesprochen werden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen es seit vielen Jahren, daher werden wir diesem Gesetz trotz Kompromissen auch zustimmen: weil es eine deutliche Verbesserung und ein deutlicher Schritt und – auch ich muss das sagen – ein Paradigmenwechsel ist, wenn wir das jetzt im Artikel 20 der Bundesverfassung ändern werden.

Wir wissen auch, dass Sie, Frau Ministerin, mit Ihrem Koalitionspartner sich sehr, sehr lange Zeit gelassen haben, und, zugegeben, der erste Vorschlag war auch sehr enttäuschend. Umso wichtiger war es, sich aktiv in die Verhandlungen einzubringen, und dieser Verantwortung sind wir auch nachgekommen. Ich würde schon sagen, dass es deutliche Verbesserungen sind, die wir geschafft haben, indem wir erreicht haben, dass Gemeindeverbände von der aktiven Veröffentlichungspflicht umfasst werden, dass unser Recht, als Abgeordnete parlamentarische Anfragen zu stellen, ausgeweitet wurde und dass Journalistinnen und Journalisten in ihrer Arbeit geschützt und auch gestärkt werden. Das sind schon sehr deutliche Verbesserungen. Ich kenne auch all die Argumente, und wir haben es uns auch sehr gut überlegt, aber wir sind der Meinung, dass das derzeit herrschende Misstrauen gegenüber der Politik, aber auch der Verwaltung es notwendig macht, hier einmal einen Schritt zu setzen, und das geht nur mit einer Verfassungsmehrheit.

Dieses Misstrauen mag mitunter aus den Krisen der vergangenen Jahre oder aufgrund all der Korruptionsfälle, mit denen wir uns und die staatlichen Institutionen sich mittlerweile auseinandersetzen, entstanden sein.

Die Freunderlwirtschaft, die uns alle sehr belastet, oder diese Zudeckermentalität, das gehört endlich abgeschafft! Für die Demokratie sind das nämlich sehr, sehr gefährliche Kombinationen, und in Wahrheit vergiften sie unseren Rechtsstaat.

Es ist so, dass innerhalb von vier Wochen eine Auskunft erteilt werden muss. Wenn das verhindert wird, gibt es natürlich die Möglichkeit, einen Bescheid zu fordern, und das wird die Bürgerinnen und Bürger nichts kosten – also da entstehen keine Gebühren.

Gemeinden über 5 000 Einwohnerinnen und Einwohner müssen auch aktiv über Informationen von allgemeinem Interesse informieren, und die kleineren Gemeinden – also die von Ihnen so oft zitierten 40 Prozent der kleineren Gemeinden – können aktiv informieren und müssen es jedenfalls auf Antrag auch machen. Es ist ja nicht so, dass das unmöglich ist, und ich habe da weniger Sorge, dass es da Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse geben wird.

Wichtig ist, dass auch staatsnahe Unternehmen davon umfasst sind.

Dieses Gesetz bekommt unsere Zustimmung; es ist ein erster wichtiger Schritt. Details müssen wir in den nächsten eineinhalb Jahren ausarbeiten, allerdings werden wir uns sehr genau anschauen, wie sich die Umsetzung entwickelt und bei Bedarf selbstverständlich nachbessern.

Vom Amtsgeheimnis hin zu einem Recht auf Information: Ich würde sagen, das ist ein guter Tag für Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

17.31

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Bitte.