17.45

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen und alle Zuseherinnen und Zuseher, heute sind es besonders viele! Und ja, es ist wirklich etwas ganz Besonderes – meine Kolleginnen und Kollegen haben es gesagt –: Es ist ein Meilenstein, ein Paradigmenwechsel in Österreich. Das Amtsgeheimnis wird nach fast 100 Jahren abgeschafft. Damals war es eine Errungenschaft, aber heute ist es wichtig, es endlich abzuschaffen, und dieses Grundrecht auf Information in der Verfassung zu verankern. Ich wiederhole nur das, was bisher schon gesagt wurde.

Ich stehe aber hier heute als Gemeindesprecherin. Ich komme auch aus der Gemeindepolitik und möchte aus dieser Perspektive schildern, warum das auch in der Gemeindepolitik so wichtig und so relevant ist: Einerseits haben Bürgerinnen und Bürger plötzlich das Recht, Informationen zu bekommen, also Gemeinden werden plötzlich offen, transparent – manche sind es schon, manche haben zum Beispiel schon einen offenen Haushalt, aber viele doch noch nicht –, und jetzt plötzlich bekommen Bürgerinnen und Bürger dieses Recht, Einschau zu halten.

Auch für die Oppositionspolitiker:innen vor Ort ist das ein entscheidender Faktor, denn nicht alle bekommen alle Infos, die sie haben möchten, aber für eine gute Arbeit vor Ort brauchen. Informationsfreiheit bedeutet also das Recht, Informationen zu bekommen, und das ist wirklich ganz großartig. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Höfinger.)

Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der mehrmals erwähnt wurde: diese Gemeindegrößengrenze, 5 000 Einwohnerinnen, Einwohner. Da möchte ich schon auch die Perspektive der Gemeinde dahin gehend einnehmen, dass es für kleine Gemeinden personell wirklich manchmal sehr eng ist, das heißt, die müssen das ja auch erst schaffen, diese Informationen bereitzustellen. Ich glaube, da wird sich in den nächsten Jahren einiges, auch an verwaltungstechnischen Umstellungen bewegen. Sehr erfreulich ist, es gibt diese Seite data.gv.at. Man kann jetzt schon schauen, welche Infos da drauf sind, aber die kleineren Gemeinden werden zunächst einmal vielleicht nicht alles draufspielen können, sondern nur auf Anfrage die relevanten Infos bereitstellen. Ich glaube, das ist auch eine richtige Vorgangsweise.

Was wir heute aber auch beschließen, ist, dass Gemeinden in Zukunft einen Ersatz bekommen. Es wird zunächst eine Evaluierung dieser Infofreiheit geben, wie sie in den Gemeinden funktioniert, und dann können sie einen Ersatz für den Mehraufwand, den sie zu tätigen haben, bekommen.

Zum Abschluss möchte ich noch auf den Korruptionswahrnehmungsindex eingehen, Transparency International veröffentlicht diesen alljährlich. Wir sind auf Platz 20, haben uns scheinbar verbessert von 22 auf 20, allerdings bei der gleichen Punktezahl. (Abg. Krisper: Nein, wir sind um zwei schlechter geworden!) Insofern kann man sagen, okay, wir sind zumindest nicht schlechter geworden. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auch sagen, dass es ja eine Zeit lang dauert, bis diese Wahrnehmung, dass sich in Österreich wirklich so viel ins Transparente, ins Bessere verändert, bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt.

Wir haben jetzt bereits die Novelle zum Parteiengesetz – Parteienfinanzierung – und auch die Ausweitung des Korruptionsstrafrechts beschlossen. Ich bin wirklich davon überzeugt, dass das, was wir heute beschließen, das Informationsfreiheitsgesetz, noch einmal einzahlt bei den Bürger:innen, dass sie das Gefühl haben, Österreichs Verwaltung ist vertrauenswürdig. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.48

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Friedrich Ofenauer. – Bitte.