Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. (Unruhe im Saal.)

Wenn alle kurz aufmerksam sind, dann würde ich zu dieser so wichtigen Abstimmung kommen.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird, in 2420 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Gerstl, Leichtfried, Prammer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes beziehungsweise Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Gerstl, Leichtfried, Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 und 2 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichts.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Auch hier stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Ruf bei den Grünen: Juhu!)

Wir haben noch eine kurze Abstimmung zu diesem Punkt, aber wir können ja zweimal zustimmen und klatschen.

Wir kommen noch zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2420 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Evaluierung finanzieller Auswirkungen der Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und der Einführung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu Informationen sowie der Verpflichtung zur aktiven Information der Öffentlichkeit über Informationen von allgemeinem Interesse“.

Wer dafür seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (358/E)

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2421 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für die Kenntnisnahme des Berichts? – Das ist mit Mehrheit angenommen.