19.44

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich mit dem Bericht des Rechnungshofes über die Fusion der Sozialversicherungsträger beschäftigen und gleich vorweg eine Feststellung treffen, nämlich dass ich die Feststellungen des Rechnungshofes nachvollziehen kann.

Ich darf drei Punkte anführen: Zum einen war das Gesamtvorhaben der Fusion der Sozialversicherungsträger, eine Verwaltungseinsparung von 1 Milliarde Euro zu erreichen, nicht entsprechend begründet, zum anderen war der Integrationsfortschritt je nach Themenbereich und Träger unterschiedlich – ja, stimmt – und die Leistungsharmonisierung war zum Zeitpunkt der Überprüfung noch nicht abgeschlossen – ja, auch das stimmt. Das ist die eine Seite.

Von der Differenzierung hat Kollege Schallmeiner schon heute Nachmittag gesprochen, daher möchte ich Punkte ansprechen, die für mich in diesem Zusammenhang wichtig sind.

Zum einen die Leistungsharmonisierung: Sie bringt für mich mehr und echte Transparenz. Die Ausgaben sind klar und transparent dokumentiert. Seit 2020, seit der Fusionierung, wurde eine Reihe von Leistungsharmonisierungen auf den Weg gebracht, die den Versicherten – und das war ja auch Ziel – zugutekamen.

Ein paar Beispiele dazu: Die Physiotherapie als Kassenleistung ist ein Erfolg dieser Fusionierung.

Oder: Zur Angleichung der Transportkosten für die Versicherten hat es unterschiedliche Zugänge in den einzelnen Bundesländern gegeben.

Für die Bereiche Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie wurde ein Gesamtvertrag für ganz Österreich geschaffen und umgesetzt.

Oder: die Ausweitung des Krankengeldbezuges. Er wurde österreichweit von 52 Wochen auf maximal 78 Wochen ausgeweitet.

Oder: Harmonisierung wurde erreicht bei physikalischen Therapieinstituten, bei Apotheken, bei Hausapotheken, Hörgeräten, Flugrettung, Inkontinenzversorgung, um nur einige Bereiche zu nennen. – So weit zum ersten Punkt.

Der zweite Punkt ist die Ausgabensituation. Bei der Österreichischen Gesundheitskasse sind 2023 von insgesamt 18 Milliarden Euro 2 Prozent in die Verwaltung geflossen. 98 Prozent der Beträge fließen in Leistungen für die Versicherten – Kollege Smolle hat das heute Nachmittag auch schon erläutert –, aus meiner Sicht eine durchaus interessante Feststellung.

Was für mich im Zusammenhang mit der Diskussion über diese zusätzliche 1 Milliarde Euro noch interessant ist: Insgesamt sind die Ausgaben für die Leistungen an die Versicherten von 2020 bis 2023 um rund 3,3 Milliarden Euro beziehungsweise um 22 Prozent gestiegen. Das ist ein Wert, der sich meines Erachtens sehen lassen kann, wenn man bedenkt, dass pro Sekunde 570 Euro in die Gesundheit der Versicherten in Österreich fließen.

Drittens: das Thema Risikostrukturausgleich. Die Österreichische Gesundheitskasse ist mit 7,5 Millionen Versicherten der größte Risikostrukturausgleich in Österreich. Es gibt einen Spielraum, den die Bundesländer früher nicht hatten, und der ermöglicht, Leistungen für die Versicherten bundesweit zu harmonisieren und auszubauen – ein wichtiger Bereich. (Abg. Stöger: Ja, dann tuts es!) – Ich habe es schon angesprochen, Herr Kollege Stöger.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mir nicht vorstellen, wie die Coronapandemie ohne diese Fusionierung in dieser professionellen Form hätte abgewickelt werden können. Ich denke dabei an die Abrechnung der Tests und Impfungen, ich denke an die Beschaffung der Schutzausrüstungen und an die Administration von Beitragsstundungen im Ausmaß von bis zu 2,4 Milliarden Euro. Diese Maßnahmen wurden ohne zusätzliches Personal in der Verwaltung bewältigt.

Sehr geehrte Damen und Herren, all diese Argumente im Bereich der Verbreiterung der Risikogemeinschaft, der Erhöhung der Handlungsfähigkeit sowie der Nutzung von Synergien führten zu einer grundsätzlich positiven Beurteilung durch den Rechnungshof. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner.)

19.49

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.