12.18

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Liebe Besuchergruppen im Haus und zu Hause vor den Bildschirmen! Es ist ja hier am Rednerpult schon gesagt worden: Es war vorhersehbar – und ja, es war wirklich vorhersehbar, dass die Einheitsparteien sich um den menschenwürdigen Umgang mit den Tätern kümmern. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FPÖ sorgt sich um die Opfer – und wir sorgen uns und wir setzen uns dafür ein, dass Sie, liebe Österreicherinnen und Österreicher, gar nicht erst zu Opfern werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Fast 200 000 Menschen haben dieses Volksbegehren unterschrieben, und ich danke auch dem zweiten Landtagspräsidenten Waldhäusl, dass er das eingebracht hat, um auch mit ein paar Märchen aufzuräumen. Vom Rednerpult aus ist uns so oft mitgeteilt worden, man könne ja diese Menschen gar nicht abschieben und so weiter.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das stimmt nicht. Selbst der Experte vom Institut für Staatsrecht der JKU Linz hat uns im Expertenhearing ganz klar dargestellt, wann Menschen mit kriminellem Hintergrund abgeschoben werden können und wann nicht. Sie können abgeschoben werden – mit einer einzigen Einschränkung, und zwar dann, wenn in ihrem Heimatland unwürdige Behandlung folgen würde. Das heißt aber im Umkehrschluss, dass wir jeden kriminellen Straftäter sofort in sichere Drittstaaten abschieben könnten.

Es heißt auch – das hat auch der Experte bestätigt –, dass Menschen, die über sichere Drittstaaten nach Österreich einreisen, überhaupt nicht dem Flüchtlingsbegriff der Genfer Konvention unterliegen. Das heißt, alles, was Sie in den Begriff Flüchtling hineinlegen –Wirtschaftsflüchtlinge und so weiter –, ist gar nicht wahr.

Es gibt noch eine Einschränkung, und nachdem wir hier alle von der großartigen, direkten Demokratie gesprochen haben, sollten wir uns da vielleicht ein Beispiel an einem Land nehmen, das quasi die Vorreiterrolle für direkte Demokratie innehat, nämlich an der Schweiz: In der Schweiz ist es so, dass jemand, der innerhalb von 48 Stunden keine gültigen Reisepapiere vorweist, seinen Asylstatus verliert. Das wäre auch das richtige Modell für Österreich, denn dann wissen wir nämlich, wohin wir diese Menschen wieder abschieben können. (Beifall bei der FPÖ.)

12.20