18.30

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Mag. Nussbaum, jetzt freuen wir uns doch einmal und sagen wir, gut dass das gelungen ist, und stellen wir nicht schon wieder die nächsten Forderungen! Ich glaube, es ist eine wichtige und richtige Novelle des Apothekengesetzes und ein großer Zugewinn für die Gesundheitsversorgung in Österreich.

Mehr Service, mehr Beratung und insbesondere die Möglichkeit flexiblerer und ausgeweiteter Öffnungszeiten bringen einen echten Mehrwert für die ganze Bevölkerung. Es kommt zu einer deutlichen Ausweitung der Öffnungszeiten und auch der Kompetenzen. Was sind die wichtigsten Eckpunkte dieser Novelle? – Die maximale Öffnungszeit wird von 48 Stunden auf 72 Stunden pro Woche angehoben. Die Festlegung der Kernöffnungszeiten von mindestens 36 Stunden – an allen Werktagen – wird von der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde festgelegt.

Besonders erfreulich ist, dass Apotheken in Zukunft einfache Gesundheitstest anbieten dürfen. Blutdruck messen, Blutzucker messen, Analysen von Harnproben, Durchführung von Coronatests sollen nunmehr in ein Dauerrecht übergeführt werden. Die dafür erforderliche Probengewinnung, wie Blutentnahme durch Kapillare – zum Beispiel Fingerkuppe – sowie Abstrichnahme aus Nase und Rachen, wird mit dieser Novelle ermöglicht.

Im Sinne einer flächendeckenden Versorgung unserer Bevölkerung, vor allem im ländlichen Raum, wird es Apotheken künftig ermöglicht, Abgabestellen mit einer maximalen Öffnungszeit von 10 Stunden pro Woche in ihrem Versorgungsgebiet zu betreiben – natürlich nur in Ortschaften ohne eigene Apotheke oder ohne aktive ärztliche Hausapotheke.

Darüber hinaus wird den Apotheken der Betrieb von bis zu drei Filialapotheken ermöglicht. In begründeten Einzelfällen dürfen öffentliche Apotheken dringend benötigte Arzneimittel an Patienten oder immobile Bewohner von Alten- und Pflegeheimen direkt zustellen. Ich glaube, wir können uns über diese Novelle tatsächlich freuen.

Ich möchte die geschätzte Obfrau des Seniorenbundes Ingrid Korosec zitieren, die die Wichtigkeit dieser Novelle wie folgt unterstreicht: „Die Stärkung der Apotheken als medizinische Nahversorger ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität unserer Seniorinnen und Senioren.“

Ich sage, es ist eine wesentliche Verbesserung für uns alle, ob jung oder alt, wir profitieren alle davon. Ich freue mich auf einen einstimmigen Beschluss hier im Hohen Haus. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)

18.33

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.