18.36

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Schutz der freien Berufe und Schutz vor Konzernisierung: Ich würde die Änderung des Apothekengesetzes, die wir heute einstimmig beschließen, mit diesen zwei Überschriften beschreiben. Wir passen mit dieser Apothekernovelle eigentlich die Rahmenbedingungen an und erleichtern den bürokratischen Aufwand.

Wir haben das jetzt schon ein paar Mal gehört, aber ich glaube, es ist nicht umsonst, immer wieder zu betonen, was wir im Konkreten beschließen. Ganz wichtig für alle Patientinnen und Patienten ist, dass die maximalen Öffnungszeiten von 48 Stunden auf 72 Stunden in der Woche angehoben werden. Werktags ist eine Öffnung von 6 Uhr bis 21 Uhr, samstags von 6 Uhr bis 18 Uhr möglich. Für touristische Orte – das ist auch immer wieder in Diskussion – gibt es natürlich abweichende Regelungen.

Weitere Erneuerungen: Gesundheitstests betreffend Blutzucker, Blutdruck, Harn sind erlaubt. Es sind jetzt bis zu drei Filialapotheken gesetzlich erlaubt. Was sehr wichtig – vor allem auch für immobile Patienten in Altersheimen – ist: Es ist möglich, unter bestimmten Bedingungen eine Zustellung von Arzneimitteln an Alten- und Pflegeheime durchzuführen.

Auch ein wesentlicher Punkt: Es gibt eine Altersgrenze von 65 Jahren. Das ist aber kein Berufsverbot, das gilt nur für neue Konzessionen. Mit dieser Altersgrenze sind 85-jährige Pharmazeut:innen als Strohfrauen nicht mehr möglich.

Ich würde sagen, wir beschließen heute den Schutz der freien Apothekerberufe, Schutz vor Konzernisierung, und das Ganze einstimmig. Ich frage, wie schon in meiner Vorrede: Warum nicht öfter, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition? – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.38

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Bitte.