19.12

Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher hier und auch zu Hause! Ich denke, das Tiergesundheitsgesetz ist eine wichtige Weiterentwicklung, aber ich darf eines vorausschicken: Österreichs Tiere sind gesund und aus ihnen werden sichere Lebensmittel produziert. Ein Danke an die Halterinnen und Halter, an die Bäuerinnen und Bauern und auch an die Veterinärabteilungen, die letztendlich das Ganze begleiten und auch überwachen! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir setzen heute mit diesem Gesetz die EU-Verordnung aus 2016 um, Animal Health Law. Dadurch wird nicht ein Bürokratiemonster geschaffen, wie von Kollegen Schmiedlechner von der FPÖ transportiert, sondern wir führen das Tiergesundheitsgesetz, das Bienenseuchengesetz und das Tierseuchengesetz zusammen. Das heißt unterm Strich, es ist eine Verwaltungsvereinfachung und damit eine positive Weiterentwicklung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Konkret, denke ich, werden jetzt in diesem Gesetz die Spielregeln klar zugeordnet, welche Aufgaben die Länder haben und welche Aufgaben der Bund hat, damit beim Ausbruch einer Seuche auch wirklich rechtzeitig und richtig geahndet beziehungsweise vorgegangen wird. Der Vorteil ist, dass es jetzt über die nationalen Grenzen hinweg eine Zusammenschau gibt. Zum Beispiel Afrikanische Schweinepest: Was passiert in Tschechien beziehungsweise in Ungarn? Hat das Einflüsse auf Österreich? Ich denke, dieser fachliche Austausch ist dringend notwendig und aus meiner Sicht auch richtig.

In diesem Gesetzentwurf sind aber auch die bisher im Bienenseuchengesetz geregelten Materien enthalten. Wir wissen, wir haben sehr viele engagierte Imkerinnen und Imker, und unter anderem geht es zum Beispiel um das Thema Faulbrut, ein Thema, das die Imkerinnen und Imker sehr stark belastet. In diesem Gesetzentwurf ist klar geregelt, in welchem Korridor, in welchem Radius entsprechende Sperrzonen errichtet werden, damit letztendlich die Seuche rechtzeitig und auch richtig behandelt beziehungsweise ausgemerzt werden kann.

Ich darf ein Beispiel aus meinem Bundesland erwähnen: Wir haben vor Jahren durch einen Überbesatz an Rotwild das Problem gehabt, dass Rotwild Rinder angesteckt hat und wir letztendlich einen Seuchenausbruch im Bezirk Reutte gehabt haben, mit TBC bei Rindern. Es war erforderlich, die Tiere in manchen Betrieben zu keulen. Das hat bei den Bauernfamilien Tragödien ausgelöst, denn über Nacht ist der ganze Rinderbestand mehr oder weniger weggebracht, getötet worden.

Eines muss man jetzt wissen, wenn die FPÖ sagt, sie stimmt diesem Gesetz nicht zu: Wenn das Gesetz nicht beschlossen würde, hätte das zur Folge, dass diese betroffenen Bauernfamilien, denen von der Behörde angeordnet wird, den gesamten Rinderbestand zu keulen, keine Entschädigung bekommen. Wir regeln in dem Gesetz ganz klar, dass in solchen Fällen auch entsprechende Entschädigungsleistungen für die Geschädigten, für die Betroffenen vor Ort geleistet werden. Deshalb verstehe ich, lieber Peter Schmiedlechner von der FPÖ, überhaupt nicht, dass man diesem Gesetz nicht zustimmt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Darüber hinaus, denke ich, ist eines noch wichtig zu erwähnen: Da geht es ja nicht nur um das Beseitigen, um das Lösen des Problems, sondern auch nachhaltig um das Überwachen, damit rechtzeitig reagiert werden kann, wenn ein Problem wieder aufkeimen würde. Das ist mehr oder weniger in diesem gesamten Gesetzeskonstrukt verpackt, dass wir auch zukünftig gesunde Tiere haben, Nutztiere, Heimtiere, Haustiere, und entsprechend aus dem Bereich der Nutztiere auch zukünftig sichere Lebensmittel produziert werden, die letztendlich der österreichischen Bevölkerung angeboten werden.

Somit ist das eine positive Weiterentwicklung, eine Verwaltungsvereinfachung und eine Sicherstellung für die zukünftige Lebensmittelsicherheit. (Beifall bei der ÖVP.)

19.16

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: MMag. Katharina Werner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.