19.23

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Im Gegensatz zu Kollegin Fiedler bin ich ausgesprochen erfreut, dass wir heute dieses Gesetz beschließen (Abg. Belakowitsch: Das ist jetzt eine Überraschung!), weil es nämlich tatsächlich ein Gesetz ist, das die Qualität der Sozialarbeit absichert, das die Ausbildung in der Sozialarbeit absichert und das garantiert, dass sich Menschen, die von der Sozialarbeit abhängig sind – Klientinnen und Klienten aus vulnerablen Gruppen, mit denen Sozialarbeiter:innen sehr oft arbeiten –, darauf verlassen können, dass, wenn sie von Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen betreut werden, unterstützt werden, wenn ihnen von diesen geholfen wird, die Qualität stimmt. Wenn diese den Titel Sozialarbeiter:in oder Sozialpädagog:in tragen, steckt dann nämlich eine entsprechende Ausbildung drinnen. Darum geht es, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Es geht nicht nur darum, dass sich die Klient:innen darauf verlassen können, dass sie qualitativ hochwertig und professionell betreut werden. Es geht auch darum, dass die soziale Arbeit, die Tag für Tag, und das oft genug unter sehr schweren Bedingungen, ausgeführt wird, entsprechend wertgeschätzt wird, entsprechend garantiert wird, entsprechend abgesichert wird, dass auch klar ist, dass sich Sozialarbeiter:in nur nennen darf, wer tatsächlich die entsprechende Ausbildung, die entsprechenden Abschlüsse hat, und dass gleichzeitig auch ein gewisser Schutz gegen Qualitätsdumping in der Sozialarbeit eingeführt wird. Auch das ist ausgesprochen wichtig.

Gleichzeitig schaffen wir auch, Kollegin Fieder, eben gerade jetzt die Möglichkeiten der gegenseitigen Anerkennung der Ausbildungen, weil klargelegt und festgelegt ist, welche Voraussetzungen Menschen, die in anderen Ländern entsprechende Ausbildungen zur Sozialarbeit abgeschlossen haben, brauchen, welchen Bildungsweg, welchen Karriereweg sie einschlagen müssen, welche Einrichtungen, die ausbilden, anerkannt sind und welcher Mindestumfang an Stunden erbracht werden muss.

Dieses Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz ist nicht zuletzt so geworden, wie es ist, weil es unter massiver Mitarbeit der Berufsverbände und der Arbeiterkammer erfolgt ist, die auch noch in der Schlussredaktion mitbeteiligt wurden, die viele ihrer Inhalte, ihrer Ideen eingebracht haben. Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich bei den Berufsverbänden, bei der Arbeiterkammer dafür bedanken.

Und ja, es stimmt, es ist leider noch nicht das Sozialarbeitsberufsgesetz, das wir alle gerne hätten. Wir wissen aber auch, dass die Zuständigkeit dafür nicht beim Bund liegt, sondern sehr stark bei den Ländern. Wir haben aber einen ersten Schritt in diese Richtung gesetzt, und dafür sind wir sehr dankbar. Darüber freuen wir uns sehr. Wir hoffen auf eine breite Mehrheit. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Pfurtscheller und Strasser.)

19.26

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum. – Bitte, Frau Abgeordnete.