19.44

Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen! Kollege Stöger hat in seiner Rede schon die Heimopferrente angesprochen. – Ja, das ist uns allen ein Anliegen.

Was ist die Heimopferrente? – Personen, denen in Heimen, bei Pflegeeltern, in Kranken- oder Psychiatrieanstalten zwischen Mai 1995 und Dezember 1999 Gewalt widerfahren ist, wurde als gesetzliche Entschädigung eine Heimopferrente zugesprochen. Das ist wichtig und richtig, und sie beträgt zurzeit monatlich 403 Euro.

Kollege Stöger hat auch schon darauf hingewiesen, dass es bis jetzt so war, dass, wenn sie monatlich ausbezahlt wurde, also wenn die Heimrente monatlich aufs Konto überwiesen wurde, sie nicht für die Mindestsicherung beziehungsweise die Sozialhilfe angerechnet wurde. Wenn zum Beispiel das Verfahren aus welchen Gründen auch immer aber länger gedauert hat oder es einfach bürokratisch etwas komplexer war, sind Probleme aufgetaucht, und diese Probleme beheben wir jetzt.

Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem Fall entschieden, dass, wenn Nachzahlungen erfolgen, wenn auf einmal eine größere Geldsumme nachbezahlt wird, das dann für die Mindestsicherung und für die Sozialhilfe angerechnet wird. – Das wollen wir alle nicht. Es wird jetzt klargestellt, dass die Rente nach dem Heimopfergesetz sowie Rentennachzahlungen nicht als Vermögen nach den Mindestsicherungsgesetzen und sonstigen Regelungen der Länder betrachtet werden.

Diese Regelung gilt im Übrigen auch bei Entschädigungszahlungen von Heim-, Jugendwohlfahrts- und Krankenhausträgern an Opfer von Gewalt in Heimen. Diese sind auch sehr oft Pauschalzahlungen.

Wichtig ist, dass man sagt, dass das auch psychologisch für die Betroffenen ein wichtiger Schritt ist. Den Menschen wurde Gewalt in diesen Heimen angetan, ihnen ist Gewalt widerfahren, und es ist nur gerecht, wenn diese Unklarheiten jetzt behoben werden. Ich freue mich sehr darüber. – Danke noch einmal allen, die das unterstützen! (Beifall bei den Grünen.)

19.46

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Mag. Gerald Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.