19.46

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zwei Gesetze, zum einen das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz: Es geht darum, dass Menschen, die in der Sozialhilfe sind und zusätzlich eine Ausbildung bezahlt bekommen, also zur Sozialhilfe eine Zusatzleistung bezahlt bekommen, zu dieser Zusatzleistung noch eine Zusatzzusatzleistung on top bekommen, nämlich einen Bildungszuschuss.

Man kann natürlich wollen, dass die Leute gar nicht mehr arbeiten gehen. Man gibt ihnen immer noch mehr Geld und verkürzt den Abstand zum Erwerbseinkommen. Das macht man jetzt bei Sozialhilfebeziehern, die eine Weiterbildung bezahlt bekommen. Sie kriegen noch einmal Geld on top. Dann gehen sie fix nicht mehr arbeiten – gratuliere dazu!

Das zweite in Verhandlung stehende Gesetz ist das Heimopferrentengesetz. Dazu haben der Oberste Gerichtshof und das Justizministerium die gleiche Ansicht vertreten, nämlich: Wenn ein Bezieher einer Heimopferrente einen größeren Betrag auf einmal ausbezahlt bekommt, bedeutet das natürlich einen Abzug, wenn er in der Sozialhilfe ist. Wir schließen uns dem, was der OGH und was das Justizministerium sagen, an. Wir sind immer der Meinung, es steht dem Parlament schlecht an, missliebige Rechtsprechung zu korrigieren. Wenn der Oberste Gerichtshof judiziert, wie die Gesetze zu handhaben sind, sollte man dem Folge leisten, und daher können wir das jetzt so ausnahmsweise nicht mittragen. (Beifall bei den NEOS.)

19.48

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Mag. Christian Ragger. – Bitte, Herr Abgeordneter.